12 Auswärtiges Amt verbessert seine Erfolgskontrollen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/XXXX
Auswärtiges Amt
(Einzelplan 05)
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Auswärtiges Amt verbessert seine Erfolgskontrollen
Kat. C
12.0
Das Auswärtige Amt wird seine aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogramme und Projekte
künftig an klaren und messbaren Zielen ausrichten und die Erfolgskontrollen in seinem Geschäftsbereich verbessern. Es folgt damit den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes.
12.1
Fördermaßnahmen des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt finanziert jährlich mit rund 1 Mrd. Euro eine Vielzahl von Förderprogrammen
und Projekten. Diese Fördermaßnahmen führen internationale Organisationen (z. B. Vereinte
Nationen), Nichtregierungsorganisationen (z. B. Rotes Kreuz oder Welthungerhilfe) oder kulturelle Mittlerorganisationen (z. B. Goethe-Institut oder DAAD) durch. Die Fördermaßnahmen
sollen weltweit Frieden und Stabilität sichern, humanitäre Hilfe in Katastrophen und Krisenfällen
leisten und kulturelle Werte sowie die deutsche Sprache im Ausland vermitteln.
Erfolgskontrollen
Mit Erfolgskontrollen sollen alle Bundesministerien regelmäßig untersuchen, ob die von ihnen
verantworteten und finanzierten Förderprogramme und Projekte wirksam und wirtschaftlich
sind. Hierzu muss das zuständige Ressort zunächst klare und messbare Ziele mit Indikatoren
für den gewünschten Erfolg definieren. Nur so kann es anschließend überprüfen, ob es die Ziele
tatsächlich erreicht und die für die Fördermaßnahmen eingesetzten Bundesmittel wirtschaftlich
verwendet hat.
Evaluierungen sind eine Methode zur Erfolgskontrolle mit breitem Untersuchungsansatz. Häufig
beauftragen die Bundesministerien für eine Evaluierung externe Stellen oder Fachleute, die den
Ablauf und die Ergebnisse von Förderprogrammen oder Projekten bewerten. Aus den Evaluierungsergebnissen sollen die Bundesministerien Erfahrungen für das weitere Vorgehen oder
vergleichbare künftige Fördermaßnahmen gewinnen.
Nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben sind Ziel und Zweck jeder Förderung vor Beginn einer
Fördermaßnahme festzulegen. Der Erfolg ist grundsätzlich begleitend und abschließend zu kontrollieren. Fehlen begleitende Erfolgskontrollen, unterbleiben häufig nötige Korrekturen im Projektverlauf. Abschließende Erfolgskontrollen wiederum sollen die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Förderung überprüfen und Erfahrungswerte für künftige Planungen liefern. Begleitende und abschließende Erfolgskontrollen sind damit Voraussetzungen für eine ziel- und ergebnisorientierte Steuerung von Fördermaßnahmen.
Feststellungen aus vorangegangenen Prüfungen
Der Bundesrechnungshof untersuchte in zahlreichen Prüfungen, ob das Auswärtige Amt die
haushaltsrechtlichen Vorgaben einhielt, wenn es Mittel für Förderprogramme und Projekte
gewährte. Vielfach stellte er fest, dass das Auswärtige Amt die Steuerung und die Erfolgskontrolle seiner Fördermaßnahmen vernachlässigte. So legte es oftmals keine messbaren Ziele
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fest, bildete keine Indikatoren und fasste den Zweck der Förderung so allgemein, dass eine
wirksame Erfolgskontrolle kaum möglich war. Zudem erkannte der Bundesrechnungshof, dass
das Auswärtige Amt keinen Überblick über Art und Anzahl der durchgeführten Erfolgskontrollen
und Evaluierungen hatte. Diese fanden ohne systematischen und übergreifenden Ansatz statt
und waren nicht Teil einer ziel- und ergebnisorientierten strategischen Steuerung.
Um die eingeräumten und teilweise selbst erkannten Mängel zu beheben, gab das Auswärtige
Amt Anleitungen für Erfolgskontrollen heraus und schulte seine Beschäftigten in Fortbildungen.
Auf Evaluierungen ging es hierbei nicht näher ein. Zwar hatte das Auswärtige Amt eine Evaluierungsberatung eingerichtet. Diese sollte einheitliche Verfahren und Standards einführen
und deren Anwendung sicherstellen. Zudem sollte sie die Fachreferate dabei unterstützen,
Evaluierungen zu konzipieren und extern zu vergeben. Die Evaluierungsberatung verfügte
allerdings nur über eingeschränkte Kompetenzen. So fanden Evaluierungen nur statt, wenn die
für die jeweiligen Förderprogramme und Projekte zuständigen Fachreferate im Auswärtigen
Amt zustimmten. Das Auswärtige Amt stellte auch nicht sicher, dass die Evaluierungsergebnisse in die weitere Arbeit einflossen oder anderen Arbeitseinheiten als Erfahrungswert für
künftige Maßnahmen dienten. Welche Konsequenzen die Fachreferate aus den Ergebnissen von
Evaluierungen zogen, unterlag keiner Kontrolle.
Eine vertiefende Prüfung mit dem Schwerpunkt Erfolgskontrollen und Evaluierungen im Jahr
2014 bestätigte die vorgenannten Feststellungen.
12.2
Der Bundesrechnungshof hat das Auswärtige Amt aufgefordert, sämtliche Förderprogramme
und Projekte mit klaren und messbaren Zielen und geeigneten Indikatoren für die Bewertung
der Ergebnisse zu unterlegen. Ziele, Indikatoren sowie Art und Umfang der Erfolgskontrolle
sollte das Auswärtige Amt bereits vor Beginn der Fördermaßnahmen mit den Empfängern der
Fördermittel verbindlich festlegen. Der Bundesrechnungshof hat vorgeschlagen, diese Informationen in einer zentralen Datenbank zu erfassen.
Außerdem hat der Bundesrechnungshof angeregt, die Evaluierungen in den Anleitungen und
Fortbildungen des Auswärtigen Amtes stärker zu berücksichtigen. Der Bundesrechnungshof hat
empfohlen, bei finanziell bedeutsamen Fördermaßnahmen vermehrt Evaluierungen vorzusehen und diese für die zuständigen Fachreferate verbindlich zu machen. Darüber hinaus soll
das Auswärtige Amt sicherstellen, dass die Evaluierungsergebnisse in die Arbeit der Fachreferate einfließen und Erfahrungen weitergegeben werden.
Der Bundesrechnungshof hat vorgeschlagen, für eine bessere strategische Steuerung im
Auswärtigen Amt eine Stelle einzurichten, die sich zentral um Erfolgskontrollen und Evaluierungen kümmert.
12.3
Das Auswärtige Amt hat die festgestellten Mängel eingeräumt. Es hat zugesagt, seine Förderprogramme und Projekte künftig an klaren und messbaren Zielen auszurichten. Mit Erfolgskontrollen und Evaluierungen will es seine Fördermaßnahmen ziel- und ergebnisorientierter steuern.
Dazu hat es eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
umsetzen soll. Aufgabe der Arbeitsgruppe sei es, die nötige Sachkunde im Auswärtigen Amt
zusammenzuführen, Defizite zu benennen sowie vorbildliche Verfahren herauszuarbeiten und
bekannt zu machen. Darüber hinaus sollte die Arbeitsgruppe Konzepte erarbeiten, mit denen
das Auswärtige Amt die Erfolgskontrolle verbessern und in seiner Arbeitspraxis verankern
könne. Die bisherige Evaluierungsberatung wurde in Evaluierungsmanagement umbenannt und
mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet. Das Auswärtige Amt sehe vor, das Evaluierungsmanagement personell zu verstärken. Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe identifiziere das
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Evaluierungsmanagement Projekte für Evaluierungen und lege diese dem Staatssekretär zur
Billigung vor.
12.4
Der Bundesrechnungshof kontrolliert regelmäßig durch Nachfrageverfahren die Umsetzung
seiner Empfehlungen. So überzeugte er sich auch, dass das Auswärtige Amt seine Zusagen
einhält und die Erfolgskontrollen und Evaluierungen verbessert. Er hat insbesondere festgestellt, dass die neu gegründete Arbeitsgruppe im Auswärtigen Amt bereits in kurzer Zeit
zahlreiche Ideen und Verbesserungsvorschläge entwickelt und Arbeitsaufträge an die Fachreferate vergeben hat. So hat die Arbeitsgruppe die Anleitungen und Fortbildungen zur Erfolgskontrolle um die Komponente Evaluierungen erweitert. Sie will Erfolgskontrollen und
Evaluierungen in einer zentralen Datenbank oder auf andere geeignete Weise erfassen.
Der Bundesrechnungshof erwartet, dass sich diese positive Entwicklung verstetigt. Er hat
nochmals betont, dass das Auswärtige Amt für alle Fördermaßnahmen angemessene Ziele und
Indikatoren bilden und auf dieser Grundlage regelmäßig Erfolgskontrollen durchführen muss.
Nur auf diese Weise kann es seine Fördermaßnahmen sachgerecht steuern und den Mitteleinsatz auch bei neuen Förderprogrammen oder Anschlussprojekten bedarfsgerecht planen.
Dies unterstützt die ziel- und ergebnisorientierte Verwendung von Fördermitteln im Auswärtigen Amt.
Um Letzteres sicherzustellen, hat das Auswärtige Amt verbindliche Vorgaben zu Erfolgskontrollen und Evaluierungen an alle zuständigen Arbeitseinheiten und Auslandsvertretungen im
Auswärtigen Amt gerichtet.
Der Bundesrechnungshof wird die weitere Umsetzung durch die Prüfung konkreter Förderprogramme und Projekte kontrollieren.