Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –1– Drucksache 18/XXXX Auswärtiges Amt (Einzelplan 05) 12 Auswärtiges Amt verbessert seine Erfolgskontrollen Kat. C 12.0 Das Auswärtige Amt wird seine aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogramme und Projekte künftig an klaren und messbaren Zielen ausrichten und die Erfolgskontrollen in seinem Geschäftsbereich verbessern. Es folgt damit den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes. 12.1 Fördermaßnahmen des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt finanziert jährlich mit rund 1 Mrd. Euro eine Vielzahl von Förderprogrammen und Projekten. Diese Fördermaßnahmen führen internationale Organisationen (z. B. Vereinte Nationen), Nichtregierungsorganisationen (z. B. Rotes Kreuz oder Welthungerhilfe) oder kulturelle Mittlerorganisationen (z. B. Goethe-Institut oder DAAD) durch. Die Fördermaßnahmen sollen weltweit Frieden und Stabilität sichern, humanitäre Hilfe in Katastrophen und Krisenfällen leisten und kulturelle Werte sowie die deutsche Sprache im Ausland vermitteln. Erfolgskontrollen Mit Erfolgskontrollen sollen alle Bundesministerien regelmäßig untersuchen, ob die von ihnen verantworteten und finanzierten Förderprogramme und Projekte wirksam und wirtschaftlich sind. Hierzu muss das zuständige Ressort zunächst klare und messbare Ziele mit Indikatoren für den gewünschten Erfolg definieren. Nur so kann es anschließend überprüfen, ob es die Ziele tatsächlich erreicht und die für die Fördermaßnahmen eingesetzten Bundesmittel wirtschaftlich verwendet hat. Evaluierungen sind eine Methode zur Erfolgskontrolle mit breitem Untersuchungsansatz. Häufig beauftragen die Bundesministerien für eine Evaluierung externe Stellen oder Fachleute, die den Ablauf und die Ergebnisse von Förderprogrammen oder Projekten bewerten. Aus den Evaluierungsergebnissen sollen die Bundesministerien Erfahrungen für das weitere Vorgehen oder vergleichbare künftige Fördermaßnahmen gewinnen. Nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben sind Ziel und Zweck jeder Förderung vor Beginn einer Fördermaßnahme festzulegen. Der Erfolg ist grundsätzlich begleitend und abschließend zu kontrollieren. Fehlen begleitende Erfolgskontrollen, unterbleiben häufig nötige Korrekturen im Projektverlauf. Abschließende Erfolgskontrollen wiederum sollen die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Förderung überprüfen und Erfahrungswerte für künftige Planungen liefern. Begleitende und abschließende Erfolgskontrollen sind damit Voraussetzungen für eine ziel- und ergebnisorientierte Steuerung von Fördermaßnahmen. Feststellungen aus vorangegangenen Prüfungen Der Bundesrechnungshof untersuchte in zahlreichen Prüfungen, ob das Auswärtige Amt die haushaltsrechtlichen Vorgaben einhielt, wenn es Mittel für Förderprogramme und Projekte gewährte. Vielfach stellte er fest, dass das Auswärtige Amt die Steuerung und die Erfolgskontrolle seiner Fördermaßnahmen vernachlässigte. So legte es oftmals keine messbaren Ziele Drucksache 18/XXXX –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode fest, bildete keine Indikatoren und fasste den Zweck der Förderung so allgemein, dass eine wirksame Erfolgskontrolle kaum möglich war. Zudem erkannte der Bundesrechnungshof, dass das Auswärtige Amt keinen Überblick über Art und Anzahl der durchgeführten Erfolgskontrollen und Evaluierungen hatte. Diese fanden ohne systematischen und übergreifenden Ansatz statt und waren nicht Teil einer ziel- und ergebnisorientierten strategischen Steuerung. Um die eingeräumten und teilweise selbst erkannten Mängel zu beheben, gab das Auswärtige Amt Anleitungen für Erfolgskontrollen heraus und schulte seine Beschäftigten in Fortbildungen. Auf Evaluierungen ging es hierbei nicht näher ein. Zwar hatte das Auswärtige Amt eine Evaluierungsberatung eingerichtet. Diese sollte einheitliche Verfahren und Standards einführen und deren Anwendung sicherstellen. Zudem sollte sie die Fachreferate dabei unterstützen, Evaluierungen zu konzipieren und extern zu vergeben. Die Evaluierungsberatung verfügte allerdings nur über eingeschränkte Kompetenzen. So fanden Evaluierungen nur statt, wenn die für die jeweiligen Förderprogramme und Projekte zuständigen Fachreferate im Auswärtigen Amt zustimmten. Das Auswärtige Amt stellte auch nicht sicher, dass die Evaluierungsergebnisse in die weitere Arbeit einflossen oder anderen Arbeitseinheiten als Erfahrungswert für künftige Maßnahmen dienten. Welche Konsequenzen die Fachreferate aus den Ergebnissen von Evaluierungen zogen, unterlag keiner Kontrolle. Eine vertiefende Prüfung mit dem Schwerpunkt Erfolgskontrollen und Evaluierungen im Jahr 2014 bestätigte die vorgenannten Feststellungen. 12.2 Der Bundesrechnungshof hat das Auswärtige Amt aufgefordert, sämtliche Förderprogramme und Projekte mit klaren und messbaren Zielen und geeigneten Indikatoren für die Bewertung der Ergebnisse zu unterlegen. Ziele, Indikatoren sowie Art und Umfang der Erfolgskontrolle sollte das Auswärtige Amt bereits vor Beginn der Fördermaßnahmen mit den Empfängern der Fördermittel verbindlich festlegen. Der Bundesrechnungshof hat vorgeschlagen, diese Informationen in einer zentralen Datenbank zu erfassen. Außerdem hat der Bundesrechnungshof angeregt, die Evaluierungen in den Anleitungen und Fortbildungen des Auswärtigen Amtes stärker zu berücksichtigen. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, bei finanziell bedeutsamen Fördermaßnahmen vermehrt Evaluierungen vorzusehen und diese für die zuständigen Fachreferate verbindlich zu machen. Darüber hinaus soll das Auswärtige Amt sicherstellen, dass die Evaluierungsergebnisse in die Arbeit der Fachreferate einfließen und Erfahrungen weitergegeben werden. Der Bundesrechnungshof hat vorgeschlagen, für eine bessere strategische Steuerung im Auswärtigen Amt eine Stelle einzurichten, die sich zentral um Erfolgskontrollen und Evaluierungen kümmert. 12.3 Das Auswärtige Amt hat die festgestellten Mängel eingeräumt. Es hat zugesagt, seine Förderprogramme und Projekte künftig an klaren und messbaren Zielen auszurichten. Mit Erfolgskontrollen und Evaluierungen will es seine Fördermaßnahmen ziel- und ergebnisorientierter steuern. Dazu hat es eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes umsetzen soll. Aufgabe der Arbeitsgruppe sei es, die nötige Sachkunde im Auswärtigen Amt zusammenzuführen, Defizite zu benennen sowie vorbildliche Verfahren herauszuarbeiten und bekannt zu machen. Darüber hinaus sollte die Arbeitsgruppe Konzepte erarbeiten, mit denen das Auswärtige Amt die Erfolgskontrolle verbessern und in seiner Arbeitspraxis verankern könne. Die bisherige Evaluierungsberatung wurde in Evaluierungsmanagement umbenannt und mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet. Das Auswärtige Amt sehe vor, das Evaluierungsmanagement personell zu verstärken. Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe identifiziere das Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/XXXX Evaluierungsmanagement Projekte für Evaluierungen und lege diese dem Staatssekretär zur Billigung vor. 12.4 Der Bundesrechnungshof kontrolliert regelmäßig durch Nachfrageverfahren die Umsetzung seiner Empfehlungen. So überzeugte er sich auch, dass das Auswärtige Amt seine Zusagen einhält und die Erfolgskontrollen und Evaluierungen verbessert. Er hat insbesondere festgestellt, dass die neu gegründete Arbeitsgruppe im Auswärtigen Amt bereits in kurzer Zeit zahlreiche Ideen und Verbesserungsvorschläge entwickelt und Arbeitsaufträge an die Fachreferate vergeben hat. So hat die Arbeitsgruppe die Anleitungen und Fortbildungen zur Erfolgskontrolle um die Komponente Evaluierungen erweitert. Sie will Erfolgskontrollen und Evaluierungen in einer zentralen Datenbank oder auf andere geeignete Weise erfassen. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass sich diese positive Entwicklung verstetigt. Er hat nochmals betont, dass das Auswärtige Amt für alle Fördermaßnahmen angemessene Ziele und Indikatoren bilden und auf dieser Grundlage regelmäßig Erfolgskontrollen durchführen muss. Nur auf diese Weise kann es seine Fördermaßnahmen sachgerecht steuern und den Mitteleinsatz auch bei neuen Förderprogrammen oder Anschlussprojekten bedarfsgerecht planen. Dies unterstützt die ziel- und ergebnisorientierte Verwendung von Fördermitteln im Auswärtigen Amt. Um Letzteres sicherzustellen, hat das Auswärtige Amt verbindliche Vorgaben zu Erfolgskontrollen und Evaluierungen an alle zuständigen Arbeitseinheiten und Auslandsvertretungen im Auswärtigen Amt gerichtet. Der Bundesrechnungshof wird die weitere Umsetzung durch die Prüfung konkreter Förderprogramme und Projekte kontrollieren.
© Copyright 2024 ExpyDoc