Fall A (ca. 20%) Ernst Meier, verheiratet mit Linda Meier‐Fries, verkauft seine Liegenschaft an der Industriestrasse seinem Geschäftspartner Georg Pfister. Er gewährt diesem einen Rabatt von 10% auf den vom lokalen Hauseigentümerverband geschätzten Wert der Liegenschaft. Die Ehegattin Linda Meier‐Fries erfährt von diesem Verkauf und wendet sich an Sie: (a) Welche Fragen stellen Sie Ihrer Klientin Linda Meier‐Fries? (b) Beurteilen Sie, ob das Vorgehen für Ihre Klientin Linda Meier‐Fries „gefährlich“ ist bzw. welche Behelfe ihr allenfalls zur Verfügung stehen (je nach Güterstand)! Fall B (ca. 20%) Grundvariante (a): Monica und Marco wollen heiraten und machen sich Gedanken über die wirtschaftliche Situation nach Eheschluss. Sie möchten, dass jedes Eigentümer seines bisherigen Vermögens bleibt, aber alles, was nach der Heirat erworben wird, ihnen gemeinsam gehört – lässt sich das einrichten? Variante (b): Monica und Christina planen eine eingetragene Partnerschaft und haben dasselbe Anliegen – lässt sich das in ihrem Fall einrichten? Erbrechtliche Gestaltung: Monica und Marco (Konstellation (c)) bzw. Monica und Christina (Konstellation (d)) erbitten Ratschläge, wie die erbrechtlichen Verhältnisse im Falle des Todes des jeweils anderen Partners geordnet werden sollen. Welche (ergänzenden) Fragen stellen Sie allenfalls, und was schlagen Sie dem jeweiligen Paar vor? Fall C (ca. 40%) Anna Müller lebt mit ihrem Gatten im ordentlichen gesetzlichen Güterstand. Ihr Vermögen bei Eheschluss beträgt CHF 50‘000; im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidungsklage beläuft es sich auf CHF 400‘000. Während der Ehe hatte sie ihren Vater beerbt (Wert der Erbschaft CHF 200‘000) und einen Lottogewinn gemacht (CHF 10‘000). (a) Wie hoch ist ihre Errungenschaft? Hans Müller lebt mit seiner Gattin im ordentlichen gesetzlichen Güterstand. Seine Schulden bei Eheschluss beliefen sich auf CHF 50‘000. Er hat sodann während der Ehe Spielschulden von weiteren CHF 100‘000 generiert. (b) Wie hoch ist seine Errungenschaft? (c) Beziffern Sie die jeweiligen Vorschlagsanteile der Ehegatten Anna und Hans Müller! Varianten: (d) Anna Müller hat sich während der ganzen Ehedauer über das finanzielle Gebaren ihres Gatten masslos geärgert und ihn wiederholt zu Therapien zu überreden versucht, um seine Spielsucht in Grenzen zu halten; sie gibt ihrer Enttäuschung dadurch Ausdruck, dass sie ihn enterbt. Im Zuge des Scheidungsprozesses verstirbt Anna. Diskutieren sie, ob Hans gegen die Enterbung mit Erfolg vorgehen kann. (e) Hans hat sich während der ganzen Ehedauer über die Nörgeleien seiner Frau geärgert und sie enterbt. Er stirbt während des Scheidungsprozesses. Kann Anna gegen die Enterbung mit Erfolg vorgehen? (f) FANKHAUSER schlägt in einer neusten Publikation eine Änderung von Art. 462 ZGB mit folgendem Wortlaut (neuer Text kursiv) vor: Art. 462 ZGB 1 Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner erhalten: 1. wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben, die Hälfte der Erbschaft; 2. wenn sie mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen haben, drei Viertel der Erbschaft; 3. wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft. 2 Der Anspruch reduziert sich bis auf den Pflichtteil, wenn im Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Ehegatten oder eingetragenen Partnerinnen oder Partner (mindestens sechs Monate) getrennt leben. 3 Kein Anspruch besteht, wenn im Zeitpunkt des Todes des Erblassers ein Scheidungs‐ oder Auflösungsverfahren 1. auf gemeinsames Begehren rechtshängig ist; oder 2. auf Klage rechtshängig ist und die Ehegatten mindestens zwei Jahre und die eingetragenen Partnerinnen oder Partner mindestens ein Jahr getrennt leben. Diskutieren Sie, wie die Varianten (d) und (e) zu entscheiden wären, wenn dieser Vorschlag geltendes Recht wäre! Fall D (ca. 20%) Im Altersheim lernen sich Laura Huber und Max Keller kennen. Beide sind Ende 70, verwitwet, mit einem bzw. zwei Kindern und zwei bzw. einem Enkel aus diesen Ehen. Sie erwägen eine Heirat, sind aber unschlüssig, wie sie ihre Beziehung gestalten sollen. Wie beraten Sie das Paar?
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