Teilnahmebedingungen zum LEW Videowettbewerb: Energie macht Zukunft. Mach mit! Bereitstellung der Mittel durch den Strom Aqua Natur-Förderfonds und die Lechwerke AG. 1.Wettbewerbsthema und Aufgabenstellung Ziel des Wettbewerbs ist es, Jugendliche und junge Leute für regenerative Energiequellen zu interessieren und sensibilisieren. Beim LEW Videowettbewerb Energie macht Zukunft. Mach mit! geht es um die Bedeutung der Energiewende für jeden Einzelnen. Die Teilnehmer sollen anhand eines kurzen Videoclips mit der Dauer von maximal 5 Minuten zeigen, was die Energiewende für sie bedeutet, wie sie aussehen soll oder was sich ändern wird. Umgesetzt werden kann dies z.B. in Form einer Geschichte, eines Werbespots, eines Statements, usw. Die Fördermittel werden aus dem Produkt Strom Aqua Natur gemäß der Mittelverwendung TÜV SÜD sowie von der Lechwerke AG zur Verfügung gestellt. 2.Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind als juristische Personen (z.B. in Form eines gemeinnützigen Vereins) organisierte soziale Einrichtungen, wie z.B. Pfadfinder, Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr, Pfarrjugend, Sportvereine, Musikvereine, Wohngruppen, usw. Jede Einrichtung darf mit einem Videoclip teilnehmen. Der Verein bzw. die soziale Einrichtung muss seinen Sitz in Bayerisch-Schwaben im Netzgebiet der Lechwerke Verteilnetz GmbH haben. Unter www.energie-macht-zukunft.de kann eingesehen werden, welche Regionen am Wettbewerb teilnehmen dürfen. Bei Rückfragen zur Teilnahmeberechtigung können Sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: [email protected] oder unter folgender Telefonnummer 0821/328-1506 anrufen. 3. Anmeldung und Teilnahmeunterlagen Die Teilnahme kann nur akzeptiert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt wurden: •E inreichen des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars mit allen Angaben und Unterschriften (auch vom Sachaufwandsträger und ggf. Gebäudeeigentümer) über www.energie-macht-zukunft.de • Erfolgreiches Übermitteln des Videoclips mit der Dauer von max. 5 Minuten und einer Größe von maximal 1,5 GB über www.wetransfer.com an LEW (der Videoclip muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Anmeldung an die LEW übermittelt werden) • Akzeptieren der geltenden Teilnahmebedingungen • Einreichen der kompletten Unterlagen (Videoclip + Anmeldeformular) innerhalb der geltenden Anmeldefrist Unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen können nicht berücksichtigt werden. 4.Videoclip Der eingereichte Videoclip darf maximal 5 Minuten dauern und eine Größe von maximal 1,5 GB nicht überschreiten. Eingereicht werden können Videoclips in den Formaten MPEG4 oder MOV. Der Videoclip darf keine Teile aus Filmen, TV-Sendungen usw. enthalten. Videoclips mit folgenden Inhalten werden vom Wettbewerb ausgeschlossen: Belästigung und Cybermobbing, Hassreden, Identitätsdiebstahl, Bedrohungen, Gefährdung von Kindern, Nacktheit und pornographische Inhalte, gewalttätige oder grausame Inhalte, schädliche oder gefährliche Inhalte, Spam, irreführende Praktiken und Betrug. 5. Termine, Fristen, Kommunikation Anmeldeschluss ist der 19. Juni 2016 (einschließlich). Bis zu diesem Datum müssen die Videoclips zusammen mit allen relevanten Unterlagen online den Vorgaben entsprechend bei den Lechwerken eingereicht sein. Vom 20. Juni – 03. Juli 2016 findet das Online-Voting statt, bei dem unter www.energie-macht-zukunft.de jeder mit einer Stimme für seinen Favoriten abstimmen kann. Die Gewinner werden ab dem 04. Juli von LEW benachrichtigt. Die Gewinnübergabe erfolgt voraussichtlich bis Ende Juli 2016 im Rahmen eines Pressetermins. Die Photovoltaikanlagen inkl. Batteriespeicher werden verpflichtend bis 31. Dezember 2016 installiert und in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme muss gegenüber LEW dokumentiert werden. Die Abschlussveranstaltung bei den jeweiligen Gewinnereinrichtungen vor Ort – wenn möglich zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher – findet spätestes bis 31. Dezember 2016 statt. 6.Online-Voting Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge sowie die Auswahl der Gewinner erfolgt mittels eines offiziellen Votings online unter www.energie-macht-zukunft.de. Jeder kann mit einer Stimme für seinen Favoriten abstimmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 7.Preise Unter den teilnehmenden Einrichtungen werden zweckgebunden 5 x 15.000 € netto zzgl. MwSt. zur Errichtung einer Photovoltaikanlage inkl. Batteriespeicher von LEW inklusive Anschlusskosten und Installation vergeben. Zusätzlich erhalten die Gewinnerteams jeweils 10 Tickets für ein Spiel des FC Augsburg. 8. Hinweise zu den Preisen Die Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher muss über www.lew-solar.de bestellt werden. Bei der Online-Planung werden Sie von unseren geschulten Energieberatern vor Ort unterstützt. Voraussetzung für die Installation eines Zweirichtungszähler ist, dass eine Eigenverbrauchsquote von mind. 70 % erzielt wird. Sollte dies nicht gegeben sein, wird ein Einrichtungszähler installiert. Sollten die erforderlichen Voraussetzungen zur Installation einer PV-Anlage inkl. Batteriespeicher in der Gewinnereinrichtung nicht gegeben sein, kann der Gewinn innerhalb des Netzgebietes der Lechwerke Verteilnetz GmbH abgetreten werden. Die Voraussetzungen für die Installation gelten auch in diesem Fall. Die Terminfestlegung für das FCA-Spiel erfolgt in Abstimmung zwischen LEW und den Gewinnern. Sofern die Wunschtermine nicht realisiert werden können, behält sich LEW vor, den Termin für das FCA-Spiel festzusetzen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 9. Hinweise zur Preisvergabe Die Photovoltaikanlage inkl. Batteriespeicher und deren Installationen werden durch den Förderfonds des Stromproduktes Strom Aqua Natur finanziert. Die Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaikanlage inkl. Batteriespeicher erteilt der Sachaufwandsträger der Einrichtung. Hierfür wird eine eigene Projektvereinbarung geschlossen. Betriebsführung und Instandhaltung der Anlage obliegen dem Träger der Einrichtung. 10.Datenschutz, Copyright und Nutzungsrechte Mit dem Einsenden der Filme im Rahmen des LEW Videowettbewerbs Energie macht Zukunft. Mach mit! räumt der Einreicher als Stellvertreter der teilnehmenden sozialen Einrichtung bzw. des Vereins der Lechwerke AG ein exklusives, inhaltlich, rechtlich, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Videoclips, Bildmaterial daraus, Informationen über die Inhalte des Videoclips sowie Namen und Fotos der Teilnehmer zu verwenden, zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, mit anderen Inhalten zu verbinden und öffentlich zu machen. Die Nutzung umfasst alle derzeit bekannten Datenträger und Veröffentlichungsformen (z.B. Homepage, Presseartikel, Facebook, YouTube, Newsletter, Kinowerbung, TV, usw.). Für den Inhalt ihrer Äußerungen sind ausschließlich die Teilnehmer selbst verantwortlich. Somit versichern diese, dass sie nur solche Inhalte veröffentlichen, übermitteln oder hochladen, für die sie die dazu erforderlichen Rechte besitzen. Die Teilnehmer bestätigen, dass ihnen sämtliche Rechte, insbesondere etwaige Bild- und Persönlichkeitsrechte der in den Filmen gezeigten Personen sowie Urheberrechte, Markenrechte, und/oder sonstige Immaterialgüterrechte, an den gesprochenen Texten, Bildern und Videos zustehen bzw. sie zur uneingeschränkten Nutzung und Sublizenzierung berechtigt sind sowie keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Einreicher stellt die LEW von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Sollten dennoch Ansprüche von Dritten wegen Verletzung ihrer Rechte geltend gemacht werden, haftet der Einreicher des Videoclips und nicht die Lechwerke AG. Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs erhoben, gespeichert und genutzt werden. Der Einreicher willigt ein, dass seine Daten (Vor- und Zuname, Wohnort) im Internet veröffentlicht werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit gegenüber der Lechwerke AG, Schaezlerstr. 3 in 86150 Augsburg oder per Mail an [email protected] zu widerrufen. 11.Haftungsausschluss Alle im Rahmen des Wettbewerbs durchgeführten Aktionen und alle geleisteten Unterschriften erfolgen auf eigene Verantwortung der Teilnehmer. Des Weiteren können die Organisatoren des Videowettbewerbs keinerlei Haftung für fehlerhafte Videoclip-Dateien übernehmen, ebenso wenig für die daraus resultierenden Konsequenzen. 12.Ausschlusskriterien Mit der Beteiligung am Wettbewerb erkennen die Teilnehmer automatisch sämtliche Teilnamebedingungen an. Teilnehmer, die sich nicht mit den Teilnahmebedingungen einverstanden erklären, werden nicht berücksichtigt. Videoclips, die bereits in anderen Wettbewerben erfolgreich waren, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
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