Informationen zum Vorpraktikum

Hochschule München
Abteilung Studium
Bereich Beratung/Immatrikulation
Sachgebiet Immatrikulation
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Stand: April 2016
Informationen zum Vorpraktikum
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Für die nachfolgend genannten Studiengänge ist ein Vorpraktikum nicht erforderlich:
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Augenoptik/Optometrie
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Informatik
(DUALER Bachelorstudiengang)
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Internationales Projektmanagement
Bauingenieurwesen
(berufsbegleitender Bachelorstudiengang)
(DUALER Bachelorstudiengang)
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Kartographie und Geomedientechnik
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Betriebswirtschaft

Management Sozialer Innovationen

Bioingenieurwesen

Pflege

Chemische Technik
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Design
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Physikalische Technik

Druck- und Medientechnik
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Scientific Computing
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Energie- und Gebäudetechnik

Papier- und Verpackungstechnik

Geoinformatik und Satellitenpositionierung

Unternehmensführung

Geotelematik und Navigation

Wirtschaftsinformatik
(DUALER Bachelorstudiengang)
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Für die nachfolgend genannten Studiengänge ist ein Vorpraktikum erforderlich:
Das Vorpraktikum soll in Vollzeit mit einer (ca.)40 Stunden/ Woche abgeleistet werden. Bei einer Halbtageswoche
verlängert sich das Praktikum dementsprechend, z.B.: aus 6 Wochen werden 12 Wochen.
Folgende Tätigkeiten für das jeweilige Vorpraktikum werden empfohlen - verbindliche Auskunft erteilt das Sachgebiet
Immatrikulation der Hochschule München:
Architektur (8 Wochen*)


Erwerb von Grundfertigkeiten und Grundkenntnissen der Baustoffe, der Baugeräte und der Bauproduktion in
Firmen des Bauhauptgewerbes
 Rohbau – Baustellen
Handwerkliche Mitarbeit innerhalb aller Ausbildungsberufe des Bauwesens
 Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Feuerungs- und
Schornsteinbauer, Zimmerer, Stuckateur, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Trockenbaumonteure, Straßenbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Brunnenbauer, Gleisbauer und Baugeräteführer.
N u r in Ausnahmefällen z.B. Krankheit (Nachweis erforderlich) auch Mitarbeit in Architektur-, Bauingenieurund Bauleitungsbüros, sowie Bauämtern der Behörden.
* Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum bis zum Ende des 2. Studiensemesters in der
vorlesungsfreien Zeit nachgeholt werden. Bei Antragsstellung muss das Formular bei der Immatrikulation
unterschrieben und ggf. zusammen mit den Nachweisen vorgelegt werden.
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April 2016
SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum
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Bauingenieurwesen (6 Wochen*)

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Erwerb von Grundfertigkeiten und Grundkenntnissen der Baustoffe, der Baugeräte und der Bauproduktion in
Firmen des Bauhauptgewerbes
 Rohbau – Baustellen
Handwerkliche Mitarbeit innerhalb aller Ausbildungsberufe des Bauwesens
 Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Feuerungs- und
Schornsteinbauer, Zimmerer, Stuckateur, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Trockenbaumonteure, Straßenbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Brunnenbauer, Gleisbauer und Baugeräteführer.
Die FOS-Technik wird grundsätzlich nicht anerkannt, außer es handelt sich um eine einschlägige praktische Tätigkeit
in einem Betrieb des Bauhauptgewerbes.
Das 6-wöchige Praktikum ist grundsätzlich zusammenhängend und ohne Unterbrechung abzuleisten!
N u r in Ausnahmefällen z.B. Krankheit (Nachweis erforderlich) auch Mitarbeit in Architektur- Bauingenieurund Bauleitungsbüros, sowie Bauämtern der Behörden.
* In begründeten Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum auf Antrag bis zu Beginn des 5. Studiensemesters in der
vorlesungsfreien Zeit nachgeholt werden. Bei Antragsstellung muss das Formular bei der Immatrikulation
unterschrieben und ggf. zusammen mit den Nachweisen vorgelegt werden.
Maschinenbau (12 Wochen*)
Fahrzeugtechnik (12 Wochen*)
Luft- und Raumfahrttechnik (12 Wochen*)
Ziele: Im Vorpraktikum sollen die Studierenden lernen, wie Bauteile unter technischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten hergestellt und zu kompletten Produkten zusammengebaut werden können.
Inhalte: Kennenlernen von
1. Fertigungsverfahren für die Herstellung von metallischen Werkstücken. (mind. 4 Wo.)
2. Montage von Maschinen oder Baugruppen. (mind. 2 Wo.)
3. Prüfen und Messen von Bauteilen, Maschinen und Anlagen. (mind. 2 Wo.)
4. Planung von Fertigungsabläufen und Qualitätssicherungsmaßnahmen. (mind. 2 Wo.)
Bewerbern mit einem Abschluss an einer technischen FOS oder BOS werden 6 Wochen aus den Punkten 1 mit 3
anerkannt.
* 6 Wochen müssen vor Studienbeginn absolviert sein! Die restlichen 6 Wochen (30 Arbeitstage) des
Vorpraktikums können in den vorlesungsfreien Zeiten bis zu Beginn des vierten Studiensemesters nachgeholt werden.
Elektrotechnik und Informationstechnik (6 Wochen*)
Regenerative Energien – Elektrotechnik (6 Wochen*)
Elektrotechnik – Elektromobilität (6 Wochen*)
Ausbildungsziel:



Grundfertigkeiten in der manuellen und maschinellen Werkstoffbearbeitung
Kennen lernen der betrieblichen Arbeitswelt durch Einblick in technische, organisatorische und
betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
Kennen lernen verschiedener Geräte, Verfahren, Arbeitsmethoden, Systeme und Materialien
Ausbildungsinhalte:



Elementare Werkstoffbearbeitung
Organisatorische, personelle und soziale Strukturen im Unternehmen
Exemplarische Ausbildung auf einem Tätigkeitsgebiet, das nach Möglichkeiten des Ausbildungsbetriebes
und den Wünschen der/des Studierenden auszuwählen ist
(Beispiele: Fertigung, Prüfen und Messen, Montage, Inbetriebsetzung, Service)
* In der Regel sind 6 Wochen vor Studienbeginn zusammenhängend abzuleisten (Vorpraxis). Das Vorpraktikum kann
auch in den vorlesungsfreien Zeiten, spätestens bis zum Ende des 4. Studiensemesters nachgeholt werden.
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April 2016
SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum
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Technische Redaktion und Kommunikation (4 Wochen*)
Ausbildungsziel:
Über das Vorpraktikum ist eine berufspraktische Tätigkeit im technischen Bereich nachzuweisen.
Ausbildungsinhalte:
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Mitarbeit in der technischen Arbeitswelt, z.B. in den Abteilungen Fertigung, Prüfen und Messen, Montage und
Instandhaltung

Erwerb von Grundkenntnissen über elementare Werkstoffbearbeitung (z.B. Feilen, Fräsen, Verschrauben,
Schweißen)

Kennenlernen von organisatorischen Zusammenhängen des Produktionsablaufs, der technischen Planung
und der Qualitätssicherung
* Die 4 Wochen Vorpraktikum müssen vor Studienbeginn und zusammenhängend absolviert werden.
Mechatronik/Feinwerktechnik (6 Wochen *)
Mechatronik/Feinwerktechnik – Teilzeit (6 Wochen *)


Praktische Tätigkeit in den Bereichen der Mechatronik, Feinmechanik, Optik oder Medizintechnik oder
vergleichbaren Bereichen.
Dies kann im Einzelnen beinhalten:
 manuelles Bearbeiten von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen,
z.B. Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Biegen, u. a.
 maschinelles Bearbeiten von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen,
z.B. Drehen, Hobeln, Fräsen, Schleifen, Bohren, u. a.
 Herstellung mechanischer Verbindungen und Oberflächenbehandlung,
z.B. Verschrauben, Schweißen, Kleben, Galvanisieren, Härten, u. a.
 (Fein-)mechanische Montage und Prüfung von Bauteilen und Geräten
 Fertigung von elektrotechnischen und optischen Bauelementen, Baugruppen und Geräten
 Zusammenbau, Montage, Prüfung, Reparatur und Wartung von elektrotechnischen und
optischen Apparaten, Geräten und Anlagen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer studiengangspezifischen abgeschlossenen Berufsausbildung in
einem der Anlage 4 der Satzung über das ergänzende Hochschulauswahlverfahren gemäß § 31 Abs. 2
Hochschulzulassungsverordnung aufgeführten Ausbildungsberufe sowie Absolventinnen und Absolventen
der Fach- und Berufsoberschulen der Ausbildungsrichtung Technik benötigen kein Vorpraktikum.
* In der Regel sind 6 Wochen vor Studienbeginn zusammenhängend abzuleisten (Vorpraxis). Das Vorpraktikum kann
auch in den vorlesungsfreien Zeiten, spätestens bis zum Beginn des 3. Studiensemesters nachgeholt werden.
Produktion und Automatisierung ( N A T I O N A L ) (6 Wochen*)
Produktion und Automatisierung ( I N T E R N A T I O N A L ) (6 Wochen*)



Erwerb von Grundkenntnissen über die für diesen Studiengang bedeutsamen Werkstoffe, ihre Bearbeitung
und Verwendung durch eigene handwerklich-praktische Mitarbeit, Aneignung von Grundlagen des
technischen Zeichnens.
Praktische Tätigkeit in den Bereichen der Produktion/Fertigung, Metallverarbeitung oder vergleichbaren
Bereichen.
Dies bedeutet im Einzelnen:
 manuelles Bearbeiten von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen, z.B. Feilen, Sägen,
Richten, Biegen, Messen
 maschinelles Bearbeiten wie z.B. Drehen, Hobeln, Fräsen, Schleifen, Räumen, Gießen, Pressen,
Spritzen, Walzen, Stanzen, Ziehen, Bohren
 Kennenlernen von Verbindungstechniken, z.B. Schweißen, Löten, Kleben, Nieten, Schrauben,
Klemmen, Verdrahten
 Kennenlernen von Produktionstechniken und Produktionsabläufen
 soweit möglich: Erstellen und Interpretieren technischer Zeichnungen; Handhabung
von Messgeräten
* In begründeten Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum auf Antrag ganz oder in Teilen bis zum Beginn des 2.
Studiensemesters in der vorlesungsfreien Zeit nachgeholt werden. Bei Antragsstellung muss das Formular bei der
Immatrikulation unterschrieben und ggf. zusammen mit den Nachweisen vorgelegt werden.
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April 2016
SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum
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Wirtschaftsingenieurwesen (10 Wochen*)
Wirtschaftsingenieurwesen Logistik (10 Wochen*)
Wirtschaftsingenieurwesen Automobilindustrie (10 Wochen*)
Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Fachoberschulen, Ausbildungsrichtung Technik, benötigen kein
Vorpraktikum.
Das Vorpraktikum muss in einem Handwerks- oder Industriebetrieb im Bereich der
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Metallbearbeitung und Metallverarbeitung abgeleistet werden

sowie das Kennenlernen von Fertigungs- und Montageverfahren und den dazu eingesetzten Werkzeugen
und Maschinen im Werkstatt- oder Produktionsbereich umfassen.
Wurden die vorgenannten Kompetenzen während einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung erworben, kann das
Vorpraktikum auf schriftlichen Antrag erlassen werden.
* 6 Wochen müssen vor Studienbeginn absolviert sein! Maximal 4 Wochen des Vorpraktikums können
zusammenhängend in den vorlesungsfreien Zeiten bis zum Ende des 3. Fachsemesters nachgeholt werden.
Tourismus-Management (6 Wochen*)
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
Kennen lernen der Arbeitsweisen von Wirtschafts- oder Verwaltungsbetrieben
Kaufmännische Tätigkeiten in allen Wirtschaftszweigen, z.B. Banken, Handel, Steuerberatung,
Wirtschaftsprüfung, öffentliche Verwaltung usw. dabei sollten Informationen über verschiedene betriebliche
Funktionsbereiche erworben werden, z.B.
 Einkauf und Lagerhaltung, Fertigung, Marketing, Personalwirtschaft, Buchhaltung, Finanzwirtschaft,
Organisation und EDV, Steuern, usw.
Erwünscht sind auch Tätigkeiten mit kaufmännischen Schwerpunkt bei
 Reiseveranstaltern, Reisebüros, Fremdenverkehrsämtern, im Hotel- und Gaststättengewerbe
* Die 6 Wochen Vorpraktikum müssen vor Studienbeginn absolviert sein!
Soziale Arbeit (6 Wochen*)
Soziale Arbeite – Teilzeit (6 Wochen*)
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Pädagogische oder pflegerische Tätigkeiten
Vorschulische Einrichtungen
 Kindergarten, Hort
Einrichtungen der Jugendarbeit im kommunalen und kirchlichen Bereich
 Jugendheim, Jugendzentrum, Ferienlager usw.
Sozialdienste
 Krankenhäuser, Gesundheitsämter, Altenheime, Sozialarbeit im kirchlichen Bereich usw.
Einrichtungen des Strafvollzugs, der Bewährungshilfe
Einrichtungen für psychisch Kranke, Einrichtungen im Suchtbereich
Betrieben (soziales und betriebliches Management)
* Die 6 Wochen Vorpraktikum müssen vor Studienbeginn absolviert sein!
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April 2016
SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum
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Besonderheiten bei folgenden Studiengängen:
Soziale Arbeit – BASA online
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Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens 50% einer vollen
Stelle im Sozialbereich
eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Sozialbereich (mindestens 50%-Stelle)
Bildung und Erziehung im Kindesalter – BEKI
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abgeschlossene Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin
Produktionstechnik
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Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
eine mindestens dreijährige, einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens der Hälfte der ortsüblichen
Wochenarbeitszeit einer vollen Stelle
Muster für die Bescheinigung über das abgeleistete Vorpraktikum
Bitte beachten Sie, dass die Form der Bescheinigung nicht vorgeschrieben ist. Das Muster dient lediglich als
Anhaltspunkt, welche Angaben bescheinigt werden sollten. Der Nachweis über ein abgeleistetes Vorpraktikum ist
spätestens bei der Immatrikulation vorzulegen.
Bescheinigung
über ein abgeleistetes Vorpraktikum
zur Vorlage bei der Hochschule München
Frau/Herr ___________________, geb.____________
wohnhaft____________________________________
hat bei uns in der Zeit vom ________bis ___________
ein Praktikum abgeleistet und folgende Tätigkeiten ausgeübt:
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Für telefonische Rückfragen erreichen Sie uns unter folgender
Telefonnummer:___________________
Ort, Datum
Unterschrift und Firmenstempel
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April 2016
SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum
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