Hochschule München Abteilung Studium Bereich Beratung/Immatrikulation Sachgebiet Immatrikulation ________________________________________________________________________________________________ Stand: April 2016 Informationen zum Vorpraktikum ________________________________________________________________________________________________ Für die nachfolgend genannten Studiengänge ist ein Vorpraktikum nicht erforderlich: Augenoptik/Optometrie Informatik (DUALER Bachelorstudiengang) Internationales Projektmanagement Bauingenieurwesen (berufsbegleitender Bachelorstudiengang) (DUALER Bachelorstudiengang) Kartographie und Geomedientechnik Betriebswirtschaft Management Sozialer Innovationen Bioingenieurwesen Pflege Chemische Technik Design Physikalische Technik Druck- und Medientechnik Scientific Computing Energie- und Gebäudetechnik Papier- und Verpackungstechnik Geoinformatik und Satellitenpositionierung Unternehmensführung Geotelematik und Navigation Wirtschaftsinformatik (DUALER Bachelorstudiengang) ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Für die nachfolgend genannten Studiengänge ist ein Vorpraktikum erforderlich: Das Vorpraktikum soll in Vollzeit mit einer (ca.)40 Stunden/ Woche abgeleistet werden. Bei einer Halbtageswoche verlängert sich das Praktikum dementsprechend, z.B.: aus 6 Wochen werden 12 Wochen. Folgende Tätigkeiten für das jeweilige Vorpraktikum werden empfohlen - verbindliche Auskunft erteilt das Sachgebiet Immatrikulation der Hochschule München: Architektur (8 Wochen*) Erwerb von Grundfertigkeiten und Grundkenntnissen der Baustoffe, der Baugeräte und der Bauproduktion in Firmen des Bauhauptgewerbes Rohbau – Baustellen Handwerkliche Mitarbeit innerhalb aller Ausbildungsberufe des Bauwesens Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Feuerungs- und Schornsteinbauer, Zimmerer, Stuckateur, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Trockenbaumonteure, Straßenbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Brunnenbauer, Gleisbauer und Baugeräteführer. N u r in Ausnahmefällen z.B. Krankheit (Nachweis erforderlich) auch Mitarbeit in Architektur-, Bauingenieurund Bauleitungsbüros, sowie Bauämtern der Behörden. * Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum bis zum Ende des 2. Studiensemesters in der vorlesungsfreien Zeit nachgeholt werden. Bei Antragsstellung muss das Formular bei der Immatrikulation unterschrieben und ggf. zusammen mit den Nachweisen vorgelegt werden. ____________________________________________________________________________________________________________ April 2016 SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum 1 Bauingenieurwesen (6 Wochen*) Erwerb von Grundfertigkeiten und Grundkenntnissen der Baustoffe, der Baugeräte und der Bauproduktion in Firmen des Bauhauptgewerbes Rohbau – Baustellen Handwerkliche Mitarbeit innerhalb aller Ausbildungsberufe des Bauwesens Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Feuerungs- und Schornsteinbauer, Zimmerer, Stuckateur, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Trockenbaumonteure, Straßenbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Brunnenbauer, Gleisbauer und Baugeräteführer. Die FOS-Technik wird grundsätzlich nicht anerkannt, außer es handelt sich um eine einschlägige praktische Tätigkeit in einem Betrieb des Bauhauptgewerbes. Das 6-wöchige Praktikum ist grundsätzlich zusammenhängend und ohne Unterbrechung abzuleisten! N u r in Ausnahmefällen z.B. Krankheit (Nachweis erforderlich) auch Mitarbeit in Architektur- Bauingenieurund Bauleitungsbüros, sowie Bauämtern der Behörden. * In begründeten Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum auf Antrag bis zu Beginn des 5. Studiensemesters in der vorlesungsfreien Zeit nachgeholt werden. Bei Antragsstellung muss das Formular bei der Immatrikulation unterschrieben und ggf. zusammen mit den Nachweisen vorgelegt werden. Maschinenbau (12 Wochen*) Fahrzeugtechnik (12 Wochen*) Luft- und Raumfahrttechnik (12 Wochen*) Ziele: Im Vorpraktikum sollen die Studierenden lernen, wie Bauteile unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten hergestellt und zu kompletten Produkten zusammengebaut werden können. Inhalte: Kennenlernen von 1. Fertigungsverfahren für die Herstellung von metallischen Werkstücken. (mind. 4 Wo.) 2. Montage von Maschinen oder Baugruppen. (mind. 2 Wo.) 3. Prüfen und Messen von Bauteilen, Maschinen und Anlagen. (mind. 2 Wo.) 4. Planung von Fertigungsabläufen und Qualitätssicherungsmaßnahmen. (mind. 2 Wo.) Bewerbern mit einem Abschluss an einer technischen FOS oder BOS werden 6 Wochen aus den Punkten 1 mit 3 anerkannt. * 6 Wochen müssen vor Studienbeginn absolviert sein! Die restlichen 6 Wochen (30 Arbeitstage) des Vorpraktikums können in den vorlesungsfreien Zeiten bis zu Beginn des vierten Studiensemesters nachgeholt werden. Elektrotechnik und Informationstechnik (6 Wochen*) Regenerative Energien – Elektrotechnik (6 Wochen*) Elektrotechnik – Elektromobilität (6 Wochen*) Ausbildungsziel: Grundfertigkeiten in der manuellen und maschinellen Werkstoffbearbeitung Kennen lernen der betrieblichen Arbeitswelt durch Einblick in technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge Kennen lernen verschiedener Geräte, Verfahren, Arbeitsmethoden, Systeme und Materialien Ausbildungsinhalte: Elementare Werkstoffbearbeitung Organisatorische, personelle und soziale Strukturen im Unternehmen Exemplarische Ausbildung auf einem Tätigkeitsgebiet, das nach Möglichkeiten des Ausbildungsbetriebes und den Wünschen der/des Studierenden auszuwählen ist (Beispiele: Fertigung, Prüfen und Messen, Montage, Inbetriebsetzung, Service) * In der Regel sind 6 Wochen vor Studienbeginn zusammenhängend abzuleisten (Vorpraxis). Das Vorpraktikum kann auch in den vorlesungsfreien Zeiten, spätestens bis zum Ende des 4. Studiensemesters nachgeholt werden. ____________________________________________________________________________________________________________ April 2016 SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum 2 Technische Redaktion und Kommunikation (4 Wochen*) Ausbildungsziel: Über das Vorpraktikum ist eine berufspraktische Tätigkeit im technischen Bereich nachzuweisen. Ausbildungsinhalte: Mitarbeit in der technischen Arbeitswelt, z.B. in den Abteilungen Fertigung, Prüfen und Messen, Montage und Instandhaltung Erwerb von Grundkenntnissen über elementare Werkstoffbearbeitung (z.B. Feilen, Fräsen, Verschrauben, Schweißen) Kennenlernen von organisatorischen Zusammenhängen des Produktionsablaufs, der technischen Planung und der Qualitätssicherung * Die 4 Wochen Vorpraktikum müssen vor Studienbeginn und zusammenhängend absolviert werden. Mechatronik/Feinwerktechnik (6 Wochen *) Mechatronik/Feinwerktechnik – Teilzeit (6 Wochen *) Praktische Tätigkeit in den Bereichen der Mechatronik, Feinmechanik, Optik oder Medizintechnik oder vergleichbaren Bereichen. Dies kann im Einzelnen beinhalten: manuelles Bearbeiten von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen, z.B. Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Biegen, u. a. maschinelles Bearbeiten von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen, z.B. Drehen, Hobeln, Fräsen, Schleifen, Bohren, u. a. Herstellung mechanischer Verbindungen und Oberflächenbehandlung, z.B. Verschrauben, Schweißen, Kleben, Galvanisieren, Härten, u. a. (Fein-)mechanische Montage und Prüfung von Bauteilen und Geräten Fertigung von elektrotechnischen und optischen Bauelementen, Baugruppen und Geräten Zusammenbau, Montage, Prüfung, Reparatur und Wartung von elektrotechnischen und optischen Apparaten, Geräten und Anlagen. Bewerberinnen und Bewerber mit einer studiengangspezifischen abgeschlossenen Berufsausbildung in einem der Anlage 4 der Satzung über das ergänzende Hochschulauswahlverfahren gemäß § 31 Abs. 2 Hochschulzulassungsverordnung aufgeführten Ausbildungsberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Fach- und Berufsoberschulen der Ausbildungsrichtung Technik benötigen kein Vorpraktikum. * In der Regel sind 6 Wochen vor Studienbeginn zusammenhängend abzuleisten (Vorpraxis). Das Vorpraktikum kann auch in den vorlesungsfreien Zeiten, spätestens bis zum Beginn des 3. Studiensemesters nachgeholt werden. Produktion und Automatisierung ( N A T I O N A L ) (6 Wochen*) Produktion und Automatisierung ( I N T E R N A T I O N A L ) (6 Wochen*) Erwerb von Grundkenntnissen über die für diesen Studiengang bedeutsamen Werkstoffe, ihre Bearbeitung und Verwendung durch eigene handwerklich-praktische Mitarbeit, Aneignung von Grundlagen des technischen Zeichnens. Praktische Tätigkeit in den Bereichen der Produktion/Fertigung, Metallverarbeitung oder vergleichbaren Bereichen. Dies bedeutet im Einzelnen: manuelles Bearbeiten von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen, z.B. Feilen, Sägen, Richten, Biegen, Messen maschinelles Bearbeiten wie z.B. Drehen, Hobeln, Fräsen, Schleifen, Räumen, Gießen, Pressen, Spritzen, Walzen, Stanzen, Ziehen, Bohren Kennenlernen von Verbindungstechniken, z.B. Schweißen, Löten, Kleben, Nieten, Schrauben, Klemmen, Verdrahten Kennenlernen von Produktionstechniken und Produktionsabläufen soweit möglich: Erstellen und Interpretieren technischer Zeichnungen; Handhabung von Messgeräten * In begründeten Ausnahmefällen kann das Vorpraktikum auf Antrag ganz oder in Teilen bis zum Beginn des 2. Studiensemesters in der vorlesungsfreien Zeit nachgeholt werden. Bei Antragsstellung muss das Formular bei der Immatrikulation unterschrieben und ggf. zusammen mit den Nachweisen vorgelegt werden. ____________________________________________________________________________________________________________ April 2016 SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum 3 Wirtschaftsingenieurwesen (10 Wochen*) Wirtschaftsingenieurwesen Logistik (10 Wochen*) Wirtschaftsingenieurwesen Automobilindustrie (10 Wochen*) Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Fachoberschulen, Ausbildungsrichtung Technik, benötigen kein Vorpraktikum. Das Vorpraktikum muss in einem Handwerks- oder Industriebetrieb im Bereich der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung abgeleistet werden sowie das Kennenlernen von Fertigungs- und Montageverfahren und den dazu eingesetzten Werkzeugen und Maschinen im Werkstatt- oder Produktionsbereich umfassen. Wurden die vorgenannten Kompetenzen während einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung erworben, kann das Vorpraktikum auf schriftlichen Antrag erlassen werden. * 6 Wochen müssen vor Studienbeginn absolviert sein! Maximal 4 Wochen des Vorpraktikums können zusammenhängend in den vorlesungsfreien Zeiten bis zum Ende des 3. Fachsemesters nachgeholt werden. Tourismus-Management (6 Wochen*) Kennen lernen der Arbeitsweisen von Wirtschafts- oder Verwaltungsbetrieben Kaufmännische Tätigkeiten in allen Wirtschaftszweigen, z.B. Banken, Handel, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, öffentliche Verwaltung usw. dabei sollten Informationen über verschiedene betriebliche Funktionsbereiche erworben werden, z.B. Einkauf und Lagerhaltung, Fertigung, Marketing, Personalwirtschaft, Buchhaltung, Finanzwirtschaft, Organisation und EDV, Steuern, usw. Erwünscht sind auch Tätigkeiten mit kaufmännischen Schwerpunkt bei Reiseveranstaltern, Reisebüros, Fremdenverkehrsämtern, im Hotel- und Gaststättengewerbe * Die 6 Wochen Vorpraktikum müssen vor Studienbeginn absolviert sein! Soziale Arbeit (6 Wochen*) Soziale Arbeite – Teilzeit (6 Wochen*) Pädagogische oder pflegerische Tätigkeiten Vorschulische Einrichtungen Kindergarten, Hort Einrichtungen der Jugendarbeit im kommunalen und kirchlichen Bereich Jugendheim, Jugendzentrum, Ferienlager usw. Sozialdienste Krankenhäuser, Gesundheitsämter, Altenheime, Sozialarbeit im kirchlichen Bereich usw. Einrichtungen des Strafvollzugs, der Bewährungshilfe Einrichtungen für psychisch Kranke, Einrichtungen im Suchtbereich Betrieben (soziales und betriebliches Management) * Die 6 Wochen Vorpraktikum müssen vor Studienbeginn absolviert sein! ____________________________________________________________________________________________________________ April 2016 SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum 4 Besonderheiten bei folgenden Studiengängen: Soziale Arbeit – BASA online Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens 50% einer vollen Stelle im Sozialbereich eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Sozialbereich (mindestens 50%-Stelle) Bildung und Erziehung im Kindesalter – BEKI abgeschlossene Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin Produktionstechnik Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige, einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Wochenarbeitszeit einer vollen Stelle Muster für die Bescheinigung über das abgeleistete Vorpraktikum Bitte beachten Sie, dass die Form der Bescheinigung nicht vorgeschrieben ist. Das Muster dient lediglich als Anhaltspunkt, welche Angaben bescheinigt werden sollten. Der Nachweis über ein abgeleistetes Vorpraktikum ist spätestens bei der Immatrikulation vorzulegen. Bescheinigung über ein abgeleistetes Vorpraktikum zur Vorlage bei der Hochschule München Frau/Herr ___________________, geb.____________ wohnhaft____________________________________ hat bei uns in der Zeit vom ________bis ___________ ein Praktikum abgeleistet und folgende Tätigkeiten ausgeübt: ____________________________________________ ____________________________________________ ____________________________________________ ____________________________________________ Für telefonische Rückfragen erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer:___________________ Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel ____________________________________________________________________________________________________________ April 2016 SG Immatrikulation – Informationen zum Vorpraktikum 5
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