Gaststudierende - Hochschule München

Hochschule München
Abteilung Studium
Bereich Beratung und Immatrikulation
Sachgebiet Immatrikulation
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Stand: April 2016 / lh
Gaststudierende
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Studieninteressierte, die nur einzelne Unterrichtsveranstaltungen in einem Bachelorstudiengang besuchen wollen, können einen Zulassungsantrag als Gaststudierende/r stellen.
Anmeldefrist
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für das Wintersemester vom 2. Mai e. J. bis zum 15. Juni e. J.
für das Sommersemester vom 15. November e. J. bis zum 15. Januar e. J.
Der Zulassungsantrag für Gaststudierende kann entweder persönlich beim Sachgebiet Immatrikulation
in der Lothstr. 34 auf Zimmer A 33/34 zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt oder gegen die vorherige Zusendung eines adressierten und mit 1,45 € Porto frankierten Rückumschlages zugesandt werden.
Notwendige Unterlagen
Dem ausgefüllten Zulassungsantrag muss als Anlage eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung beigefügt werden.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen ist eine Vorprüfungsdokumentation über
uni-assist e.V. erforderlich. Außerdem müssen ausländische Bewerber einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, z.B. DSH-2 oder TestDaF mit Niveaustufe 4 in allen vier Teilbereichen vorlegen. Einzelheiten dazu stehen bei den Informationen für Studienbewerber/innen aus dem
Ausland unter: www.hm.edu/bachelor-bewerbung
Gebühr
Der Besuch eines Gaststudiums ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für das Gaststudium bemisst sich
nach der Gesamtzahl der Semesterwochenstunden der Unterrichtsveranstaltungen, für deren Besuch
die Immatrikulation beantragt wird.
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Die Gebühr beträgt 100 € pro Semester, sofern die Immatrikulation für 1 - 4 Semesterwochenstunden beantragt wird.
Die Gebühr erhöht sich auf 200 € pro Semester, sofern die Immatrikulation für 5 – 8 Semesterwochenstunden beantrag wird.
Bei einer Immatrikulation von mehr als 8 Semesterwochenstunden erhöht sich die Gebühr
auf 300 €.
Weitere Informationen
Es ist eine Immatrikulation für maximal 3 Module möglich.
Bei Studiengängen, für die nur wenige Plätze für die Studierenden zur Verfügung stehen, wie z.B.
Design, kann leider kein Antrag auf ein Gaststudium gestellt werden.
Die Immatrikulation berechtigt Gaststudierende nur zum Besuch der im Zulassungsantrag ausgewählten Unterrichtsveranstaltungen. Das Ablegen von Prüfungsleistungen ist nicht zulässig.
Gaststudierende erhalten einen Gaststudierendenausweis, der auf ein Semester befristet ist. Für das
Gaststudium werden keinerlei Zeugnisse oder Zertifikate usw. ausgestellt.