Hintergrundpapier zum bne-Pressegespräch zum DigEG am 11

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
(DigEG)
Pressegespräch 11. April 2016 | Berlin
Einbauverpflichtungsgrad nach DigEG
2017: ab 10.000 kWh, § 14a EnWG,
Anlagen zwischen 7 und 100 kWp
2020: 6.000 bis 10.000 kWh, Anlagen über 100 kWp, optional
0-6.000 kWh
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Netzentgelte - Ausgangspunkt: § 17 StromNEV
(2) Das Netzentgelt pro Entnahmestelle besteht aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro
Kilowatt und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde.
(6) Für Entnahmen ohne Leistungsmessung mittels Lastgangmessung im Niederspannungsnetz
ist anstelle des Leistungs- und Arbeitspreises ein Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde
festzulegen. … Das sich aus Grundpreis und Arbeitspreis ergebende Entgelt hat in einem
angemessenen Verhältnis zu jenem Entgelt zu stehen, das bei einer leistungsgemessenen
Entnahme im Niederspannungsnetz auf der Grundlage der Arbeits- und Leistungswerte nach
dem Standardlastprofil des Netznutzers entstehen würde. …
Wie sieht dieses angemessene Verhältnis in der Praxis aus?
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Extrembeispiel (hier SW Angermünde/PB 2016)
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Kostenentwicklung bei Lastprofilwechsel (p.a.)
Anzahl
Verteilnetzbetreiber
Quelle:
BEEGY
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Bundesverband Neue
Energiewirtschaft e. V.
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
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Telefon +49 30 400548-18
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