Weiterbildung für Betriebs - ARBEIT UND LEBEN Osnabrück

Bildungsvereinigung
ARBEIT UND LEBEN
Niedersachsen
ZUKUNF T GESTALTEN
2016
Seminarprogramm
Weiterbildung für die
betriebliche Interessen­vertretung
(BR / PR / MAV / SchwbV)
Zeit für
Zertifiziert
nach AZAV
Bildung
Inhalt
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen –
Der kompetente Bildungspartner
Interessenvertreter/in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sein ist eine verantwortungsvolle Aufgabe.
Jeden Tag sind Sie/seid Ihr gefordert und müsst Entscheidungen treffen. Nur mit dem entsprechenden Fachwissen
ist dies möglich. Eine praxisorientierte Grundlage zu schaffen
und mit speziellen Aufbauseminaren die Kenntnisse zu
vertiefen, ist Ziel unserer Arbeit – egal ob für Betriebsräte,
Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen oder auch
die Mitarbeitervertretungen der kirchlichen Einrichtungen.
Unsere Arbeitsrechtsexperten erläutern komplexe Sachverhalte leicht verständlich und heben die Bedeutung für
die tägliche Arbeit und vorausschauende Politik der
Interessenvertretung hervor.
Wir arbeiten dabei nur mit erfahrenen und sorgfältig
ausgewählten Referentinnen und Referenten zusammen,
die nicht nur die theoretischen Grundlagen, sondern
auch die betriebliche Praxis kennen.
Da der betriebliche Alltag nie beständig ist, veranstalten
wir neben den hier im Programm angebotenen Seminaren
im Verlauf des Jahres auch zusätzliche, aktuelle Kurse
oder organisieren gerne auch maßgeschneiderte
„Inhouse-Seminare“ zu Spezialthemen nach Ihren/Euren
Wünschen. Ein kurzer Anruf genügt und wir kümmern
uns um die notwendige Information und Planung.
Viel Erfolg bei der wichtigen Arbeit als Interessenvertretung
wünscht ...
Michael Pöllath – für das Team in der
Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen
3
Inhalt
Betriebsverfassung
Grundlagenseminare
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer! (BR 1) ����������������� 7
Mensch geht vor! (BR 2) ������������������������������������������������ 8
Agieren statt reagieren! (BR 3) ��������������������������������������� 9
Beständig ist allein der Wandel (BR 4) �������������������������� 10
Spezialseminare
Fachkräftemangel im Betrieb verhindern –
Möglichkeiten des BR bei der Personalplanung �������������� 11
Grundlagen der Zusammenarbeit von Betriebsräten
und Schwerbehinderten­vertretungen ���������������������������� 12
Betriebsratsarbeit – der „Auffrischungs­kurs“
für Experten ��������������������������������������������������������������� 13
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan –
rechtliche Orientierung für Betriebsräte ����������������������� 14
Betriebsratssitzung, Beschlüsse, Protokollführung –
rechtssicher gestalten ������������������������������������������������� 15
IT-Systeme – Mitbestimmung, Datenschutz,
private Nutzung ���������������������������������������������������������� 16
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten ����������������� 17
Arbeitnehmerüberlassung und
Werkvertrag/Fremdarbeit ������������������������������������������� 18
4
Inhalt
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Einführung in die Aufgaben der JAV in
der betrieblichen Praxis ����������������������������������������������� 21
Zeit- und Projektmanagement –
Wie koordiniere ich meine JAV-Arbeit? ������������������������ 22
Qualität der Berufsausbildung ������������������������������������� 23
Rhetorik für Jugend- und
Auszubildendenvertreter/innen ������������������������������������ 24
Arbeitsrecht
Grundlagenseminare
Einführung in das Arbeitsrecht mit Besuch
beim Arbeitsgericht ���������������������������������������������������� 26
Arbeitsrecht in der Insolvenz – Was ändert sich
für Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte? ������������������� 27
Spezialseminare
Das große Einmaleins der Kündigung ��������������������������� 28
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss ������������������������� 30
Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss –
Ein Überblick �������������������������������������������������������������� 31
Arbeitsorganisation und
Kommunikation
Kommunikation – Rhetorik – Präsentation �������������������� 33
„Der wirkungsvolle Auftritt!
Präsentationstraining für Betriebsräte“ ������������������������ 34
Inhalt
5
sonstige themen
Teamentwicklung für Betriebsräte �������������������������������� 36
Arbeitszeit und Gesundheit
Betriebliches Eingliederungsmanagement �������������������� 38
Arbeitszeiten in der Praxis ������������������������������������������ 39
Betriebliches Stressmanagement und Handlungs­
möglichkeiten des Betriebsrates ����������������������������������� 40
Betriebliches Gesundheits­management (BGM) ������������� 41
Konfliktmanagement:
Mediation und Kommunikation ����������������������������������� 42
Konfliktmanagement �������������������������������������������������� 43
service
Unsere Referentinnen und Referenten �������������������������� 45
Hotels und Tagungshäuser ������������������������������������������ 46
Allgemeine Informationen zu den Seminaren ��������������� 48
Datenschutzerklärung ������������������������������������������������� 49
Rechtsgrundlagen und Teilnahme­bedingungen
für die BR/PR-Seminare ����������������������������������������������� 50
Kontaktdaten ARBEIT UND LEBEN �������������������������������� 52
Anmeldeformular ARBEIT UND LEBEN �������������������������� 54
Betriebsverfassung // Grundlagenseminar
7
Aller Anfang ist ... gar nicht
so schwer!
Betriebsverfassung
Einführung und Überblick (BR 1)
Mit diesem Grundkurs wird ein Einstieg in die Betriebsratsarbeit vermittelt. Neu gewählte Betriebsräte sollten damit
systematisch beginnen, die eigene Qualifizierung aufzubauen.
Der Kurs bildet die Basis für das umfassende Aufgabenfeld
und ist so aufgebaut, dass anschließend die Kurse BR 2 und
BR 3 besucht werden können. Auch für die Teilnahme an den
speziellen Tagesseminaren schafft BR 1 eine entsprechende
Grundlage.
Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes
Geschäftsführung des Betriebsrats
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
(Überblick)
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
(Überblick)
Datum
Referent /in
Tarif
Kurs-Nr.
Melanie Guba
A
H-2016-01
07.03.–11.03.2016
Jost Buddenberg
A
OS-66403
13.06.– 17.06.2016
Jost Buddenberg
A
OS-66408
12.09.–16.09.2016
Jost Buddenberg
A
OS-66411
15.02.–19.02.2016
Jost Buddenberg
B
OS-66400
09.05.–13.05.2016
Jost Buddenberg
B
OS-66406
Hannover
18.04.–22.04.2016
Osnabrück
Grundlagenseminare
Seite 7–10
Spezialseminare
Seite 11–19
Willingen
Tarif A (ohne Übernachtung): 980 Euro | Tarif B (mit Übernachtung): 1.150 Euro
8
Betriebsverfassung // Grundlagenseminar
Betriebsverfassung // Grundlagenseminar
9
Mensch geht vor!
Agieren statt reagieren!
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Der Kurs für alle, die bereits einen Grundlehrgang für
Betriebsräte besucht haben. Der Schwerpunkt bei diesem
Kurs liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten
über die der Betriebsrat zu befinden hat. Die direkte und
vielfach mit individuellen Sonderfällen versehene Interessen­
vertretung verlangt in erheblichem Maße Kenntnisse des
BetrVG und damit zusammenhängender Rechtsbereiche.
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Der Betriebsrat hat neben seiner Aufgabenwahrnehmung
nach dem BetrVG in den unterschiedlichsten Bereichen auch
die Möglichkeit aktive Gestaltungsarbeit zu leisten. Agieren
heißt nach vorne zu schauen, die Sachkenntnisse einzusetzen
und selber aktive Gestaltungspolitik zu betreiben. Umfassende Kenntnisse über das, was man definitiv als Betriebsrat
mitzubestimmen hat und die praktische Umsetzung stehen
im Mittelpunkt.
Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
bei personellen Angelegenheiten
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personalplanung
und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen
Einzelmaßnahmen gemäß der §§ 99 f BetrVG
(Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung )
anhand praktischer Fallbeispiele
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen
anhand praktischer Fallbeispiele (§ 102 BetrVG)
Achtung: Hierzu keine vertiefende, sondern lediglich
eine Grundlagenvermittlung!
Datum
Referent /in
Tarif
Melanie Guba
A
Erfahrungsaustausch zur betrieblichen Situation
Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung
nach dem BetrVG
Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im
Mitbestimmungsverfahren gem. § 87 BetrVG
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung,
Situationsanalyse
Fallbeispiele aus der Praxis
Konsequenzen für die Gestaltung der Betriebsratsarbeit
Einigungsstelle nach § 76 BetrVG
Gesamteinschätzung der Arbeitsergebnisse
Kurs-Nr.
Hannover
13.06.–17.06.2016
H-2016-02
Datum
Referent /in
Tarif
Kurs-Nr.
Melanie Guba
A
H-2016-03
Mark Schäfer
A
OS-66409
Mark Schäfer
B
OS-66413
Hannover
Osnabrück
11.04. –15.04.2016
Mark Schäfer
A
OS-66404
19.09.–23.09.2016
Mark Schäfer
A
OS-66412
12.09.–16.09.2016
Osnabrück
08.08.– 12.08.2016
Willingen
15.02.–19.02.2016
Mark Schäfer
B
OS-66401
Willingen
09.05.–13.05.2016
Mark Schäfer
B
OS-66407
24.10.–28.10.2016
Tarif A (ohne Übernachtung): 980 Euro | Tarif B (mit Übernachtung): 1.150 Euro
Tarif A (ohne Übernachtung): 980 Euro | Tarif B (mit Übernachtung): 1.150 Euro
10
Betriebsverfassung // Grundlagenseminar
Betriebsverfassung // Spezialseminar
Beständig ist allein der Wandel
Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Kaum ein Betrieb heutzutage, in dem nicht umorganisiert
wird. Auslagerungen, Teilschließungen oder Betriebs­
schließungen häufen sich und gefährden Tausende von
Arbeitsplätzen. Im betrieblichen Alltag wirken sich größere
und kleine Veränderungen auf Arbeitsinhalte, Qualifikationsanforderungen oder Arbeitsbedingungen der Beschäftigten
aus.
In diesem Seminar geht es um Einflussmöglichkeiten und
Grenzen des Betriebsrats bei Veränderungsprozessen. An
konkreten Fallbeispielen werden betriebliche Veränderungen
bearbeitet. Rechtliche Bestimmungen sind dabei genauso
wichtig wie die „richtige“ Strategie.
Auszüge aus dem Themenplan:
Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer
Konsequenzen
Beteiligung des Betriebs-/Personalrates an betrieblichen
Veränderungsprozessen
Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
Datum
Referent /in
Tarif
Volker Buddenberg
A
11
Fachkräftemangel im Betrieb
verhindern – Möglichkeiten des BR
bei der Personalplanung
Hoch qualifizierte und motivierte Beschäftigte machen
den wichtigsten Unterschied erfolgreicher Unternehmen
gegenüber ihren Mitbewerbern aus. Sie sind Voraussetzung
für den Erhalt der Arbeitsplätze. Als Betriebsrat sollten Sie
sich fragen: Werden die Mitarbeiter in meinem Betrieb
ausreichend gefördert und ihrer Qualifikation entsprechend
eingesetzt? Gibt es ungenutztes Potenzial bei Fachkräften
oder droht das Ausscheiden qualifizierter Kräfte, ohne dass
für Nachwuchs gesorgt wird?
Das Seminar gibt Einblicke in moderne Personalwirtschaft
und zeigt Ansatzpunkte der wirksamen Beteiligung von
Betriebsräten bei der Gestaltung der personellen Zukunft
ihres Betriebes.
Was ist Personalentwicklung?
--Personalbildung und -förderung als Teil der
Unternehmens­entwicklung
--Was ist Lebenszyklusorientierte Personalentwicklung?
Was heißt strategische Personalentwicklung
--Beispiel Altersstrukturanalyse
--Beispiel Bildungsbedarfsanalyse
Personalentwicklung als Teil der Organisations­entwicklung
und Mitbestimmungs-, Beratungs- und Vorschlagsrechte
des Betriebsrats bei den Themen:
--Individueller Personalentwicklungsplan
--Betriebliches Weiterbildungssystem
--Sicherung der Nachhaltigkeit
Kurs-Nr.
Osnabrück
22.08.–26.08.2016
OS-66410
Referent /in
Kurs-Nr.
Hannover
Willingen
24.10.–28.10.2016
Datum
Volker Buddenberg
B
OS-66414
Tarif A (ohne Übernachtung): 980 Euro | Tarif B (mit Übernachtung): 1.150 Euro
05.09.– 07.09.2016
Günter Schnelle
Tarif A (ohne Übernachtung): 590 Euro
H-2016-04
12
Betriebsverfassung // Spezialseminar
Betriebsverfassung // Spezialseminar
Grundlagen der Zusammenarbeit von
Betriebsräten und Schwerbehinderten­
vertretungen
Tagesseminar gemäß BetrVG § 37,6 und SGB 9, § 96,4
Die gute Zusammenarbeit von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen ist die Grundlage für deren Erfolg.
In unserem Tagesseminar sollen deshalb die folgenden
Themen bearbeitet werden:
Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
Rechte und Pflichten des Betriebsrates gegenüber der
Schwerbehindertenvertretung
Rechte und Pflichten beider Gremien bei personellen
Maßnahmen (Einstellungen und Kündigungen)
13
Betriebsratsarbeit –
der „Auffrischungs­kurs“ für Experten
Manchmal ist es schon verdammt lange her, dass er oder
sie ein Grundlagen- oder Aufbauseminar besucht hat. Der
Betriebs­ratsalltag zwingt uns aber dazu, sich immer wieder
neu zu orientieren und gleichzeitig nicht den Überblick im
oft komplizierten Umgang mit dem BetrVG zu verlieren.
Daher bieten wir für bereits lang oder länger tätige Betriebs­
räte einen Auffrischungskurs an, der sich an den nachfolgenden
Themenbereichen und Rechtsproblemen orientiert:
Auszüge aus dem Themenplan:
Geschäftsführung des BR, Grundlagen
Betriebsverfassungsrecht
Personelle Einzelmaßnahmen
Soziale Angelegenheiten
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Hannover
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Salzgitter
12.04.2016
23.05.2016
Martin Ludwizak
H-2016-05
20.10.2016
Martin Ludwizak
H-2016-06
Dieter Nowak
OS-66415
Osnabrück
Wolf-Dieter Rudolf
Tarif A (ohne Übernachtung): 210 Euro SZ-2016-01
05.09.2016
Tarif A (ohne Übernachtung): 210 Euro 14
Betriebsverfassung // Spezialseminar
Betriebsverfassung // Spezialseminar
15
Betriebsänderung, Interessenausgleich,
Sozialplan – rechtliche Orientierung
für Betriebsräte
Betriebsratssitzung, Beschlüsse,
Protokollführung –
rechtssicher gestalten
Angekündigte Betriebsänderungen sind für die Arbeit­nehmer­
­­
vertretungen
stets eine enorme Herausforderung und Belastung.
Meist ist bei Betriebsschließungen, Massenentlassungen,
Umstrukturierungen, Abspaltungen oder Zusammenschlüssen
etc. ein schnelles und umsichtiges Handeln erforderlich, um
die Nachteile für die eventuell betroffenen Arbeitnehmer/innen
so gering wie möglich zu halten.
In diesem Seminar sollen die Teilnehmer/innen das Handwerkszeug mitbekommen, um schnell und besonnen auf eine
angekündigte oder absehbare Betriebsänderung reagieren zu
können. Weiterhin werden Möglichkeiten zur konstruktiven
Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplan erläutert.
Die Betriebsratssitzung ist der zentrale Ort der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, der Betriebsratsbeschluss
das Ergebnis der Willensbildung im Betriebsrat und das zentrale
Instrument seiner Arbeit. Nur im Rahmen der Beschlüsse
darf der Vorsitzende den Betriebsrat nach außen vertreten.
Betriebs­vereinbarungen und sonstige Entscheidungen mit
sogenannter Außenwirkung (z.B. Zustimmung zur Einstellung,
Widerspruch gegen Kündigung, Seminarteilnahme etc.) setzen
zwingend einen wirksamen Beschluss voraus.
Fehler bei der Einberufung oder Durchführung der Betriebs­
ratssitzung oder bei der Beschlussfassung können auch nach
langer Zeit noch zu erheblichen Problemen führen und sogar
jahrelange Arbeit im Ergebnis zunichtemachen. Deshalb benötigt
jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zu diesem
Seminarthema und wie typische Fehler zu vermeiden sind.
Die Themen im Einzelnen:
Wann liegt eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung
i. S. von § 111 BetrVG vor?
Pflichten des Arbeitgebers bei Betriebsänderungen
Interessenausgleich und Sozialplan: Bedeutung, Unterschiede
und Gestaltungsmöglichkeiten
Beschäftigungssicherung gemäß § 92 a BetrVG –
ein hilfreiches Instrument?
Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)
Die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Belegschaftsinteressen
Entlassungen und/oder Kurzarbeit
Sozialauswahl, Punktesystem, Namensliste
Aktuelle Rechtsprechung und Tipps für die betriebsrätliche
Praxis
In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
13.04.2016
Themen sind u. a.:
Rechtsgrundlagen
Formvorschriften
Bedeutung der Protokolle
Fehlerhafte Einberufung
Fehlerhafte Beschlüsse und ihre Folgen
Vermeidung typischer Fehler
Korrekturen fehlerhafter Beschlüsse?
Suspendierung von Beschlüssen
Durchführung gefasster Beschlüsse
Aktuelle Rechtsprechung
In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
Achim Kutschke
Tarif A (ohne Übernachtung): 210 Euro N-2016-02
19.10.2016
Achim Kutschke
Tarif A (ohne Übernachtung): 210 Euro N-2016-06
16
Betriebsverfassung // Spezialseminar
Betriebsverfassung // Spezialseminar
IT-Systeme – Mitbestimmung,
Datenschutz, private Nutzung
Die Informationstechnologie hat grundlegende Auswirkungen
auf die betrieblichen Arbeitsabläufe. Sie hat Einfluss auf die
Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsabläufe und ermöglicht
die Erfassung umfangreicher Daten auch der Arbeitnehmer/
innen. Der Betriebsrat muss im Hinblick auf die Einführung
und Nutzung von Systemen der Informationstechnologie seine
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte kennen, um seine
Aufgaben als Vertreter der Arbeitnehmer/innen hinreichend
erfüllen zu können. Inhalt und Anwendung dieser Rechte sollen
den Teilnehmern/innen des Seminars vermittelt werden.
Schwerpunkte des Seminars:
Informationstechnologie am Arbeitsplatz
Bewerberdaten – soziale Netzwerke, Eignungstests
Erhebung von Krankheitsdaten
Betriebliche Kommunikationstechnik – E-Mail/Telefon usw.
Personalaktenrecht, Digitalisierung
Bewerberdaten in sozialen Netzwerken
Arbeitnehmerüberwachung (Video, RFID, Handy-,
GPS-Ortung etc.), Detektive
Biometrische Datenerfassung
Datenscreening
Outsourcing von Personalsachbearbeitung
Datenschutz und Betriebsrat – Betriebs-/Dienstvereinbarungen
„Whistleblowing“ und Datenschutz
Grenzüberschreitender Datentransfer von Arbeitnehmer­daten
Zulässigkeit von Einwilligungserklärungen für
die Daten­verarbeitung
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
17
Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats bei Verletzung von
Mitbestimmungsrechten
Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung sollen zum Wohle
der Arbeitnehmer/innen und des Betriebes vertrauensvoll
zusammen­arbeiten. Hierzu enthält das Betriebsverfassungsgesetz zahlreiche Vorschriften der Mitwirkung und der Mitbestimmung. In der betrieblichen Praxis kommt es leider viel
zu häufig vor, dass diese Rechte des Betriebsrats bewusst
oder unbewusst ignoriert werden. Der Betriebsrat muss dann
Wege finden, seine Rechte durchzusetzen. Denn er ist gesetzlich verpflichtet, die ihm zustehenden Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte auch tatsächlich wahrzunehmen.
Mithilfe von Praxisbeispielen möchte das Seminar den
Arbeitnehmervertretungen die Wege zur Durchsetzung ihrer
Rechte aufzeigen und ihnen Hilfsmittel an die Hand geben.
In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
18.08.2016
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
Achim Kutschke
Tarif A (ohne Übernachtung): 210 Euro
N-2016-05
02.03.2016
Achim Kutschke
Tarif A (ohne Übernachtung): 210 Euro
N-2016-04
18
Betriebsverfassung // Spezialseminar
Betriebsverfassung // Spezialseminar
19
Arbeitnehmerüberlassung und
Werkvertrag/Fremdarbeit
Abgrenzung und Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats
Tagesseminar über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats
beim Einsatz von Leiharbeitnehmer/innen und sonstigen
„Fremdarbeiter/innen“. Gerade auch durch die neuere Entwicklung in der Rechtsprechung hat der Betriebsrat heute
deutlich mehr betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten im
Bereich der Fremdarbeit.
In dem Seminar werden die Kriterien für die mitunter
schwierige Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung,
Werkvertragsarbeit und weiteren Formen der Fremdarbeit
erläutert. Weiterhin werden die Informationsrechte der
Arbeitnehmervertretung ebenso intensiv besprochen wie die
Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Einsatz von
Fremdarbeit im Betrieb. Obwohl Gesetzgeber und Recht­s­prechung den Arbeitnehmervertreter/innen zahlreiche Über­
wachungs­aufgaben und Mitbestimmungsrechte zugewiesen
haben, sind diese oft nicht hinreichend bekannt.
Aber nur mit ihrer Kenntnis können sowohl die Stamm­
belegschaft als auch die Leiharbeitnehmer vor Nachteilen
bewahrt werden.
Themenbeispiele
Welche Rechte haben Leiharbeitnehmer/innen im Vergleich
zur Stammbelegschaft, z. B. Arbeitszeit, Vergütung,
Urlaubsanspruch?
Welche Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat
bei der Entscheidung, ob bzw. in welchem Umfang
Arbeitnehmerüberlassung genutzt wird?
Wie ist die Rechtslage bei Arbeitnehmerüberlassung
im Konzern?
Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG im Entleihund Verleihbetrieb
Abgrenzung zu Scheinselbständigen, Freiberuflern,
Honorarkräften, Werkverträgen etc.
Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Equal Pay
und Equal Treatment, Urlaub, Krankheit
Streitigkeiten und Lösungsansätze
Aktuelle Rechtsprechung
In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen
Teilnehmerkreis
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter, in deren Betrieben betriebsfremde Arbeitskräfte
eingesetzt werden oder solche Einsätze geplant sind.
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
17.02.2016
Achim Kutschke
Tarif A (ohne Übernachtung): 210 Euro
N-2016-01
Jugend- und Auszubildendenvertretung
21
Einführung in die Aufgaben der JAV
in der betrieblichen Praxis
In dieser Schulungsreihe erarbeiten wir die konkrete Umsetzung der Aufgaben der JAV im Betrieb anhand geeigneter
Methoden und Maßnahmen. Dabei stehen die zentralen
JAV-Themen Qualität der Ausbildung, Kommunikation mit
Auszubildenden, Betriebsräten, Ausbildern etc. und die eigene
Arbeitsorganisation im Mittelpunkt. Die Teilnahme an der
kompletten Schulungsreihe ermöglicht dabei eine kontinuierliche Arbeit der JAV an aktuellen Themen.
Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Zielgruppe:
Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen sowie für die
JAV im Betrieb zuständige Betriebsratsmitglieder.
Durch die Teilnahme an diesen Zweitages-Schulungen können
die Inhalte eines mehrtägigen JAV-Grundlagenseminar nicht
ersetzt werden. Deshalb empfehlen wir für die Jugend- und
Auszubildendenvertreter/innen ausdrücklich die ergänzende
Teilnahme am JAV-Grundlagenseminar „Interessenvertretung
Jugendlicher und Auszubildender im Betrieb“ der IG MetallJugend Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
Schulungsreihe in Kooperation mit der IG Metall
Nienburg-Stadthagen (siehe folgende 3 Seiten).
Seminare
Seite 21–24
22
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Zeit- und Projektmanagement –
Wie koordiniere ich meine
JAV-Arbeit?
23
Qualität der Berufsausbildung
Die JAV-Arbeit im Betrieb
Qualität der Ausbildung als Aufgabenfeld der JAV
erkennen, sichern und verbessern
Im betrieblichen und privaten Alltag sind Zeitmanagement
und die Koordination der Arbeit wichtige Bestandteile, um
strukturiert und effizient arbeiten zu können. Unser Seminar
gibt eine Einführung in die Projektarbeit.
Die Struktur des Projektmanagements soll vermittelt und
besprochen werden und im Anschluss auch auf die eigene
JAV-Arbeit im Betrieb bezogen werden können. Dabei soll
ein konkretes Beispiel aus der betrieblichen Praxis der Teil­
nehmerinnen und Teilnehmer als Arbeitsgrundlage für das
Seminar dienen.
In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen
Die für das Thema relevanten gesetzlichen Regelungen im
BetrVG, JArbSchG und BBiG kennen und anwenden lernen
Den Umgang mit Ausbildungsrahmenplänen und die
Umsetzung der Inhalte in betriebliche Versetzungspläne
einüben
Aktuelle Untersuchungen zum Stand der Qualität der
Ausbildung kennen lernen
Die Überprüfung der Ausbildung im eigenen Betrieb
planvoll vorbereiten und durchführen können
Das Thema Qualität der Ausbildung beteiligungs- und
aktionsorientiert sowie öffentlichkeitswirksam auf
betrieblicher Ebene platzieren.
In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
11.04./12.04.2016
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
Anne Widder
Tarif A (ohne Übernachtung): 140 Euro
N-2016-08
19.01./20.01.2016
Anne Widder
Tarif A (ohne Übernachtung): 140 Euro N-2016-06
24
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Rhetorik für Jugend- und
Auszubildendenvertreter/innen
Als aktive Jugendauszubildendenvertreter/innen sind wir
immer wieder gefordert, vor großen oder kleinen Gruppen
zu reden. JAV-Sitzungen, Betriebsversammlungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat und Arbeitgeber, immer kommt
es darauf an, zielgerichtet den eigenen Standpunkt zu vertreten
und schwierige Sachverhalte verständlich zu vermitteln.
Unser Seminar gibt einen Überblick über grundlegende
Gesprächsstrategien. Dabei helfen praktische Übungen, das
sichere Auftreten und Argumentieren zu verbessern.
Gesprächsstrategien entwickeln
„Was will ich eigentlich sagen“.
Sicheres Auftreten und Argumentieren
Planung und Aufbau von Reden für
Jugend- und Auszubildendenversammlungen
Erkennen von manipulativer Rhetorik
Arbeitsrecht
In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
07.03./08.03.2016
Julia Lehnhof
Tarif A (ohne Übernachtung): 140 Euro N-2016-07
Grundlagenseminare
Seite 26/27
Spezialseminare
Seite 28
26
Arbeitsrecht // Grundlagenseminar
Arbeitsrecht // Grundlagenseminar
Einführung in das Arbeitsrecht
mit Besuch beim Arbeitsgericht
Arbeitsrecht in der Insolvenz – Was
ändert sich für Arbeitnehmer/innen
und Betriebsräte?
Gute Kenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz allein reichen
für die Arbeit im Betriebsratsgremium nicht aus. Kenntnisse
im Arbeitsrecht sind Grundbedingungen für eine erfolgreiche
Betriebsratsarbeit. In unserem Seminar werden die wichtigsten
Arbeitsrechtsgesetze im Überblick behandelt.
Inhalte:
Kündigungsschutzgesetz
Arbeitszeitgesetz
Tarifvertragsgesetz
Gleichstellungsgesetz
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Sozialgesetzbuch
Stand der Arbeitsrechtsprechung
Tipps für die Arbeit im Betriebsratsgremium
Besuch beim Arbeitsgericht
Referent /in
Wenn ein Unternehmen in eine bedrohliche wirtschaftliche
Situation gerät, kann es im schlimmsten Fall zur Insolvenz
kommen. In dieser Tagesveranstaltung, die auch als InhouseSeminar angeboten wird, sind u.a. die folgenden Themen
vorgesehen:
Sanierungsmöglichkeiten zur Insolvenzabwendung
Rechtliche Möglichkeiten bei ausbleibenden
Entgeltzahlungen und fristlose Entlassungen
Auswirkungen von Insolvenzantrag und Insolvenzverfahren
auf die Arbeitsverhältnisse
Die Aufgaben und Stellung des Insolvenzverwalters
Die Rangfolge von Forderungen in der InsO
Weitere inhaltliche Schwerpunkte können mit dem Referenten
individuell abgesprochen werden.
Seminar N-2016-09 in Kooperation mit der
IG Metall Nienburg-Stadthagen
Datum
27
Inhouse-Angebot
Kurs-Nr.
Nienburg
06.06.– 10.06.2016
Peter-Christian Voigt
N-2016-09
Osnabrück
22.02.–26.02.2016
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Salzgitter
Dieter Nowak
Tarif A (ohne Übernachtung): 980 Euro
OS-66402
auf Anfrage
Wolf-Dieter Rudolf
SZ-2016-02
28
Arbeitsrecht // Spezialseminar
Das große Einmaleins
der Kündigung
Betriebs-, personen-, verhaltensbedingt
Entlassung oder Rausschmiss – die Folgen für die Betrof­fenen
sind meist katastrophal. Die Hintergründe für eine Kündigung
sind in der Regel schnell zu erkennen und „Personal­abbau“
ist vielfach ein umschreibendes Wort dafür. Aber es gibt immer
zwei Seiten der Betrachtung. Handelt es sich tatsächlich um
eine betriebsbedingte Kündigung oder geht es mehr um
persönliche Auseinan­der­setzungen? Gibt es Fehlverhalten oder
spielen andere Fragen eine Rolle?
Das Richtige zu erkennen, sachlich zu beurteilen und rechtlich mögliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Kündigung
einzuleiten sind unsere Tagesthemen.
In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
22.08./23.08.2016
Peter-Christian Voigt
Tarif A (ohne Übernachtung): 395 Euro
N-2016-10
Wirtschaftliche
Angelegenheiten
Seminare
Seite 30/31
30
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Der erfolgreiche
Wirtschaftsausschuss
31
Der erfolgreiche
Wirtschaftsausschuss –
Ein Überblick
In diesem Seminar sollen Betriebsrats- und Wirtschaftsausschussmitgliedern die Informations- und Mitwirkungsrechte
in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 bis 109 BetrVG
vorgestellt werden. Sie sollen die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Instrumente kennen lernen und die Handhabung
von Hilfsmitteln einüben, mit denen sie die Informationen für
die Betriebsratstätigkeit aufbereiten können.
Auszüge aus dem Themenplan:
Der Wirtschaftsausschuss – Rechtsfragen
Zusammenarbeit von Wirtschaftsausschuss mit Betriebsrat,
Gesamt- / Konzernbetriebsrat
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
Wirtschaftliche Angelegenheiten § 106 Abs.3 Nr. 1 bis
10 BetrVG u. a.
Betriebswirtschaftliche Informationsquellen im Betrieb
Informationsgewinnung am Jahresabschluss und
Geschäftsbericht – Einführung
In diesem Tagesseminar erhalten die Teilnehmer/innen
einen allgemeinen Überblick über die Informations- und
Mit­wirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach
§ 106 bis 109 BetrVG. Sie lernen insbesondere die erhebliche
Bedeutung der über den Wirtschaftsausschuss zu erlangenden
Informationen kennen sowie die wichtigsten Instrumente
zur Durchsetzung ihrer Rechte.
Schwerpunkte:
Rechtsgrundlagen
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
Wirtschaftliche Angelegenheiten § 106 bis 109 BetrVG
Bedeutung der Informationen für die Arbeitnehmer­
vertretung
Betriebswirtschaftliche Informationsquellen im Betrieb
Mittel zur Durchsetzung der Informations- und
Mitwirkungsrechte
Dieses Seminar wendet sich insbesondere an Mitglieder des
Wirtschaftsausschusses, aber auch an Betriebsratsvorsitzende
und Betriebsräte.
In Kooperation mit der IG Metall Nienburg-Stadthagen
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Osnabrück
18.04.–20.04.2016
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Nienburg
Lothar Havemann
Tarif A (ohne Übernachtung): 590 Euro OS-66405
07.09.2016
Achim Kutschke
Tarif A (ohne Übernachtung): 198 Euro
N-2016-11
Arbeitsorganisation und Kommunikation
33
Kommunikation – Rhetorik –
Präsentation
Arbeitsorganisation
und
Kommunikation
Seminare
Seite 33/34
„Verstehen und Verstanden werden“
Kommunikation, Rhetorik und Präsentation sind wichtige
Bestandteile im beruflichen und privaten Alltag. Nicht selten
stellt sich insbesondere für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
die Frage: „Wie bringe ich es rüber?“ Im Seminar werden
die Schlagworte mit Leben gefüllt. Es werden theoretische
Impulse und praktische Übungen geboten, die eine Auseinandersetzung mit der eigenen Kommunikation gewährleisten
und Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen. Wichtig ist hierbei
ein authentisches Auftreten, bei dem sich die Teilnehmenden
„selbst treu bleiben“ können.
Seminarinhalte:
Kommunikation – Was ist das eigentlich?
Missverständnisse
Authentizität
Haltung und Wirkung
Praktische Umsetzung
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Wolfsburg
14.04./15.04.2016
K. Barrenscheen, Dr. K. Zenk
Tarif A (ohne Übernachtung): 160 Euro
WOB-2016-1
34
Arbeitsorganisation und Kommunikation
„Der wirkungsvolle Auftritt!
Präsentationstraining für Betriebsräte“
Der betriebspolitische Alltag steckt voller kommunikativer
Herausforderungen. Ob im Gremium, auf der Abendveranstaltung oder Konferenz – in allen (öffentlichen) Situationen
gehört die wirkungsvolle (Selbst-)Präsentation zur Kern­
kompetenz von Betriebsräten
Als Einstieg zum Thema werden die Gesetzmäßigkeiten von
Wahrnehmung und Wirkung untersucht und sowohl sprachliche
als auch dazu gehörende Gestaltungsmöglichkeiten ent­wickelt.
Daran anknüpfend können in konkreten Simulationsübungen
sowohl die Selbstpräsentation als auch Ansätze der professionellen Rede trainiert werden. Alle Inhalte werden gemeinsam
mit den Teilnehmenden erarbeitet und einer kritischen Reflexion
vor dem Praxishintergrund der BR-Arbeit unterzogen.
sonstige
themen
Inhalte der zweitägigen Veranstaltung:
Wahrnehmung und Wirkung – Sprache, Wort, Bild, Körper
Aufbau und Dramaturgie von Präsentationen
Das Kreuz mit den Medien
Überzeugen mit Argumenten
Feedback und Videoanalyse
Optional: Schlagfertigkeit in Interviewsituationen
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Hannover
07.03. /08.03.2016
Julia Lehnhof
Tarif A (ohne Übernachtung): 395 Euro H-2016-07
Seminare
Seite 36
36
Sonstige Themen
Teamentwicklung für Betriebsräte
Ein gutes Team braucht Visionen und einen ganz konkreten
Plan. In einem guten Team stehen gemeinsame Ziele und
Interessen im Vordergrund. Es herrscht Klarheit über die Rolle
jedes einzelnen Teammitglieds und über seine Aufgaben. Die
Produktivität des Teams und seine dauerhafte Leistungsfähigkeit beruhen auf der Erschließung der vielfältigen Ressourcen
der einzelnen Teammitglieder.
Das hier angebotene Seminar beschäftigt sich mit aktuellen
Erkenntnissen zum Thema Team-Building und überträgt sie
auf die Arbeit von Personalrat und Betriebsrat. Eigene Erfahrungen und Problemstellungen der Teilnehmenden werden
gern aufgegriffen.
Kommunikation und Zusammenarbeit im Team
--Grundlagen für Kommunikation und Zusammenarbeit
im Team
--Gemeinsame Kommunikations- und Führungsregeln
--Was uns verbindet stärken – die Basis unseres Handelns
Wo stehen wir gegenwärtig?
--Beziehungen und Rollen im Team klären und anerkennen
Konflikt- und Stressmanagement im Team
--Wie können positive Ressourcen aus Stresssituationen
und Konflikten des Teams freigesetzt und besser
genutzt werden?
Vision und gemeinsame Zielvereinbarung für
die Teamentwicklung
--Vision und Zielformulierung: Wohin wollen wir
und was sind die nächsten Schritte?
Arbeitszeit
und
Gesundheit
Inhouse-Angebot
Datum
Referent /in
auf Anfrage
Ela Windels
Kurs-Nr.
H-2016-08
Seminare
Seite 38 /43
38
Arbeitszeit und Gesundheit
Arbeitszeit und Gesundheit
Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Arbeitszeiten in der Praxis
Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, für jeden Beschäftigten, der
länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist,
geeignete Maßnahmen anzubieten mit dem Ziel, einer erneuten
Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungs­
fähigkeit zu sichern. Oftmals werden aber nur Krankenrückkehrgespräche angeboten oder BEM dient dazu, dass diese
jetzt eingeführt werden sollen.
Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen
Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weit­
reichenden Regelungsmöglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements geben. Die Unterschiede von
Kranken­rückkehrgesprächen und den Gesprächen bei BEM
werden gemeinsam heraus gearbeitet. Die Teilnehmer/innen
werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf
eines BEM vertraut gemacht und erlernen wie das betrieb­
liche Eingliederungsmanagement im Interesse der Beschäftigten
gestaltet werden kann..
Seminarinhalte:
Ziel und Aufgabe des Betrieblichen Eingliederungs­
managements nach § 84SGB IX
Die Nicht-Vereinbarkeit von Krankenrückkehrgesprächen
und BEM
Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
Beteiligungsrechte von BR/PR und Schwerbehinderten­
vertretung
Aktuelle Rechtsprechung des BAG
Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu BEM
Datum
Referent /in
39
Kurs-Nr.
Module 1–3
Gute Gründe für eine deutliche Verkürzung der Arbeitszeit
gibt es viele. Ohne Arbeitszeitverkürzung wird Massenarbeits­
losigkeit nicht wirklich zurückgedrängt, sondern nur in prekären
Beschäftigungsverhältnissen versteckt. Ohne Arbeitszeit­
verkürzung wird die Gesundheit von Arbeitnehmern weiter
leiden. Überlange Schichten und Nachtarbeit machen krank.
Flexibilisierungskonzepte haben die Grenze zwischen
Arbeitszeit und Freizeit verwischt. Der ständig erreichbare
Arbeitnehmer endet häufig im „Burn out“. Flexibilisierung der
Laden­öffnungszeiten, Zunahme von Spätschichten und
Wochen­endarbeit belasten das Familienleben und verhindern
die Balance zwischen Arbeit und Privatleben.
Das alles ist bekannt. Und dennoch steht das Thema
Arbeitszeitverkürzung nicht auf der Tagesordnung der Tarifbewegungen. Das kann sich nur ändern, wenn die Arbeitszeit
wieder stärker zum Gegenstand der betrieblichen Ausein­ander­
setzung gemacht wird. Dazu soll dieses Seminar beitragen.
Modul 1 – Arbeit muss Grenzen haben. Tägliche und
wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Modul 2 – Erholung muss sein. Unterbrechungen der
Arbeitszeit. Pausen, Ruhezeit und Urlaubsregelungen.
Modul 3 – Allzeit bereit? Aktuelle Rechtssprechung zu
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
Inhouse-Seminar:
Sie haben zurzeit keinen Bedarf für ein Grundlagenseminar
zur Arbeitszeit, wollen aber ein ganz bestimmtes arbeitszeitrechtliches Problem betrieblich lösen? Dann sprechen Sie uns
an. Wir bieten Inhouse-Seminare, die für Ihre betriebliche
Problemstellung maßgeschneidert sind.
Datum
Referent /in
auf Anfrage
Karl-Otto Räcke
Kurs-Nr.
Hannover
23.05.–25.05.2016
Godehard Baule
Tarif A (ohne Übernachtung): 590 Euro
H-2016-12
H-2016-14
40
Arbeitszeit und Gesundheit
Arbeitszeit und Gesundheit
Betriebliches Stressmanagement
und Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrates
Stress gehört zu unserem täglichen Leben. Er kann lebensbedrohlich und gesundheitsgefährdend sein, motivierend
wirken und uns zu Höchstleistungen antreiben. Die richtige
Dosierung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Der Arbeits­
alltag zeigt, dass das Verhältnis von Druck und Entspannung
nicht mehr in dem Maße gegeben ist, dass wir gesund und
trotzdem leistungsfähig bleiben. Fremdbestimmung und die
Überforderung der Arbeitsmenge sind bedeutende Stressauslöser. Ein wertschätzender Führungsstil ist neben dem Gesund­
heits- und Arbeitsschutz eine wichtige Basis, um Ressourcen
zu aktivieren und „inneren Kündigungen“ vorzubeugen.
Das Seminar hat das Ziel, über Stress zu informieren, zu
sensibilisieren und Lösungen zu erarbeiten, die von Seiten
des Betriebsrats im Betrieb umgesetzt werden können.
Inhalte des Seminares:
Entstehung von Stress
Auswirkungen auf die Gesundheit
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Stress
Handlungsbedarf – Was kann getan werden?
Handlungshilfen
Die Kommunikation mit den Betroffenen
Eigene Kompetenzen zur Stressreduzierung –
Wie Gelassenheit trainiert werden kann
Welche Maßnahmen können im Betrrieb umgesetzt werden?
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Präventions- und Gesundheitsangebote
Betriebliches
Gesundheits­management (BGM)
Gesundheitsmanagement ist ein systematischer Ansatz zur
Erhaltung und Verbesserung der Gesundheitslage in einer
Firma. Solch ein Ansatz geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen (Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaftliches
Regelwerk, etc.) hinaus und kann nachweisbare, betriebswirtschaftlich messbare Erfolge erreichen. Diese kommen
sowohl den Beschäftigten als auch dem Unternehmen zugute.
Das Seminar soll Betriebsräten und Personalleitern von kleinen
und mittleren Unternehmen Mut zur BGM Einführung machen
und Argumentations­hilfen hierfür an die Hand geben.
Ziel des Seminars ist es, die Elemente eines BGM zu ver­stehen,
den Standort des eigenen Unternehmens zu reflektieren und
Handlungsfelder zu ermitteln.
Inhalte des Seminars:
Das Konzept des betrieblichen Gesundheitsmanagements
(BGM) im Überblick
Problembeschreibung: Eckdaten der Gesundheitsstatistik
Einführung eines BGM, Hemmnisse, Beteiligte/Unterstützung, Elemente eines BGM, Schlüsselrolle der Führungskräfte/der Geschäftsleitung, Argumente für Betriebsräte
und Management
Gruppenarbeit:
--Bestimmung des Standortes des eigenen Unternehmens
--Vorhandene Elemente im BGM Netz einordnen
--Handlungsfelder ableiten
--Pilotvorhaben definieren
Praxisbeispiel für mitarbeiterorientierte Gefährdungs­
beurteilung
Datum
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Hannover
14.03./15.03.2016
Ela Windels
Tarif A (ohne Übernachtung): 395 Euro
H-2016-09
41
Referent /in
Kurs-Nr.
Hannover
28.04.2016
Dr. Bodo Wiechmann, Dr. Helmut Burchert
H-2016-10
22.09.2016
Dr. Bodo Wiechmann, Dr. Helmut Burchert
H-2016-11
Tarif A (ohne Übernachtung): 210 Euro 42
Arbeitszeit und Gesundheit
Arbeitszeit und Gesundheit
Konfliktmanagement:
Mediation und Kommunikation
Konfliktmanagement
„Konflikte sind das Salz in der Suppe“ und doch ist der
Umgang mit ihnen nicht immer einfach. So sind die Mitglieder
des Betriebsrates häufig die ersten Ansprechpartner/innen
wenn es um die Lösung von unterschiedlichen Anliegen und
Konflikten im Kollegenkreis geht. Dann sind sie als Klärungshelfende und Ratgebende gefragt. Ausgehend von
theore­tischen Impulsen zum Konfliktmanagement wird
im Seminar aktiv die Rolle als Konfliktklärungshelfende und
die Anwendung praktischer Konfliktlösungsmethoden im
Alltag erprobt.
Seminarinhalte:
Instrumente eines betrieblichen Konfliktmanagements
Mediationsmethode als eine Möglichkeit der
Konfliktlösung
Konfliktlösungsmethoden
Chancen und Risiken einer mediativen Haltung
Neutralität im Konflikt
Praktische Umsetzung
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Wolfsburg
10.03./11.03.2016
43
Bestehende Konflikte bewältigen, notwendige Konflikte
anpacken und überflüssigen Konflikten vorbeugen
Konflikte gehören zum Alltag. Produktiv genutzt können
sie unseren Blick für Widersprüche schärfen und Entwicklungen
vorantreiben. Dies gelingt jedoch nur denjenigen, die die
sachlichen Inhalte von Konflikten aufdecken und Eskalationen,
insbesondere personelle Konfrontationen, zu verhindern
wissen. Die notwendigen Kompetenzen hierzu vermittelt das
Seminar. Aktuelles Wissen der modernen Kommunikationstheorie wird mit praktischen Übungen zum Thema kombiniert. Eigene Fallbeispiele können durch die Teilnehmenden
eingebracht und diskutiert werden.
Grundlagen der Kommunikation
--Vier Seiten einer Botschaft
--Magische Frage, Rollenverhalten und „Unsichtbarer Tanz“
Konfliktdiagnose
--Konfliktsignale und Eskalationsstufen erkennen,
Konfliktarten unterscheiden
--Der „heiße“ Konflikt und der „kalte“ Konflikt
Behandlung von Konflikten
--Möglichkeiten der Konfliktbehandlung und Grundvoraussetzungen für eine Konfliktregulierung
--Gesprächsführung ohne „Widerhaken“, Einstellungen
in Gesprächssituationen, Fragetechniken
Instrumente und Methoden
--Umgang mit Grenzverletzungen / Notbremse in überhitzten Gesprächssituationen / Maßnahmen wzur Deeskalation
Datum
Referent /in
Kurs-Nr.
Hannover
K. Barrenscheen, Dr. K. Zenk
Tarif A (ohne Übernachtung): 160 Euro
WOB-2016-2
17.10./18.10.2016
Ela Windels
Tarif A (ohne Übernachtung): 395 Euro
H-2016-13
Service // Unsere Referentinnen und Referenten
45
Unsere Referentinnen
und Referenten
Katharina Barrenscheen
Sozialwissenschaftlerin
service
Jost Buddenberg
Fachdozent für
Betriebs­verfassungsrecht
und Arbeitsrecht
Volker Buddenberg
Rechtsanwalt
Helmut Burchert
Unternehmensberater
Melanie Guba
Rechtsanwältin
Lothar Havemann
Trainer, Coach
Achim Kutschke
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Julia Lehnhof
Dipl. Psychologin
Martin Ludwizak
Rechtsanwalt
Seite 45– 54
Dieter Nowak
Fachanwalt für Arbeit- und
Sozialrecht
Karl Otto Räcke
Krankenpfleger,
langjähriger stellvertretender
Betriebsratsvorsitzender
Mark Schäfer
Rechtsanwalt
Günter Schnelle
Beratung, Coaching,
Mediation
Peter-Christian Voigt
Rechtsanwalt
Dr. Bodo Wiechmann
Dipl. Physiker,
Unternehmensberater
Ela Windels
Sozialpsychologin,
Psychotherapeutin,
Entspannungstrainerin
Dr. Kati Zenk
Dr. Phil.,
Sozialwissenschaftlerin,
Pädagogin
46
Service // Hotels und Tagesstätten
Service // Hotels und Tagesstätten
47
hotels und Tagungshäuser
REGION MITTE
Mercure Hotel Am Entenfang
Eichsfelder Str. 4 | 30419 Hannover | Tel 0511 9795-0
E-Mail [email protected]
Region Nord
Region Mitte
Central-Hotel Kaiserhof
Ernst-August-Platz 4 | 30159 Hannover | Tel 0511 3683-0
E-Mail [email protected]
Region
Ost
InterCity Hotel
Rosenstr. 1 | 30159 Hannover | Tel 0511 169921 361
E-Mail [email protected]
Region Süd
IG Metall Nienburg-Stadthagen
Mühlenstr. 14 | 31582 Nienburg | Tel 05021 9600-0
E-Mail [email protected]
REGION NORD
REGION OST
Sporthotel Zum Hohen Eimberg
Zum hohen Eimberg 3a | 34503 Willingen | Tel 05632 4090
E-Mail [email protected]
ARBEIT UND LEBEN Geschäftsstelle Wolfsburg
Zu dem Balken 7 | 38848 Wolfsburg | Tel 05361 3033-0
E-Mail [email protected]
Haus Deutsch Krone
Ludwigsweg 10 | 49152 Bad Essen | Tel 05472 4080
E-Mail [email protected]
Gewerkschaftshaus Salzgitter
Chemnitzer Str. 33 | 38226 Salzgitter | Tel 05341 8844-50
E-Mail [email protected]
ARBEIT UND LEBEN Geschäftsstelle Osnabrück
August Bebel Platz 1 | 49074 Osnabrück | Tel 0541 33807-0
E-Mail osnabrü[email protected]
48
Service // Allgemeine Informationen zu den Seminaren
Service // Datenschutzerklärung
49
Allgemeine Informationen
zu den Seminaren
Datenschutzerklärung
Die in diesem Programm aufgeführten Seminare sind eine
Auswahl aus unserem Gesamtprogramm 2016. Dieses kann
aktuell abgerufen werden unter www.aul-nds.de.
Die ARBEIT UND LEBEN Geschäftsstellen Mitte, Nord, Süd und
Ost verpflichten sich, die Bestimmungen des Bundes­daten­
schutzgesetzes einzuhalten. Die für die Geschäfts­ab­wicklung
notwendigen Daten werden (elektronisch) gespeichert und im
für die Auftragsabwicklung notwendigen Rahmen an
Kooperations­partner/Vertragsnehmer wie Tagungshotels/
Bildungs­stätten etc. weitergegeben.
Kosten, Rechnungsstellung:
Die ausgewiesene Teilnahmegebühr wird schriftlich in
Rechnung gestellt. Sie enthält bereits eine Tagungs­pau­schale
für Tagungsgetränke, Mittag­essen und Tagungstechnik.
Bei mehr­tägigen Veranstaltungen fallen ggf. zusätzliche
Übernachtungs- und Bewirtungskosten an.
Seminarzeiten:
Soweit nicht anders angegeben, be­gin­nen die Seminare
jeweils um 9:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr.
Anmeldeschluss:
Zu den jeweiligen Seminaren ist der
Anmeldeschluss in der Regel sechs
Wochen vor Beginn. Abweichungen
sind beim jeweiligen Seminar
vermerkt.
Die ARBEIT UND LEBEN Geschäftsstellen behalten sich vor,
die erhobenen Daten für eigene Werbezwecke zu nutzen.
Eine Weiter­gabe der Adressen an Dritte zum Zweck der
Werbung ist ausgeschlossen.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Teil­
nehmer/innen als Betroffene das Recht, Auskunft zu den
über sie gespeicherten Daten zu erhalten.
50
Service // Rechtsgrundlagen und Teilnahmebedingungen
Service // Rechtsgrundlagen und Teilnahmebedingungen
51
Rechtsgrundlagen und Teilnahme­
bedingungen für die BR/PR-Seminare
1. Freistellung
Gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG; § 40 i. V.
m. § 37 Abs. 1 NPersVG; § 46 Abs. 6 i. V. m. § 44 Abs. 1
BPersVG; § 19 i. V. m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO;
§ 96 Abs. 4 und § 8 SGB IX haben Betriebsrats- und Personal­
ratsmitglieder sowie Mitarbeitervertretungen und Schwer­
be­hin­dertenvertretungen das Recht zur Teilnahme an
erfor­­der­­lichen Schulungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
die Interessenvertretung für die Dauer erforderlicher Seminare von der Arbeit freizustellen sowie die mit dem Seminar­
­besuch verbundenen Kosten zu übernehmen. Lohn und
Gehalt sind fortzuzahlen.
2. Auswahl
Das BR/PR-Gremium wählt in Frage kommende Seminare
aus und überprüft die Erforderlichkeit für die Arbeit des
Gremiums und für die Teilnehmer/innen (vorsorglich auch
für Ersatzteilnehmer/innen).
3. Beschluss
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung
der betrieblichen Belange fasst das BR/PR-Gremium
den Beschluss über Teilnehmer/innen (vorsorglich auch für
Ersatz-Teilnehmer/innen).
4. Information des Arbeitgebers
Der BR/PR teilt dem Arbeitgeber die Beschlussfassung zur
Schulungsteilnahme mit. Dafür kann der Vordruck „Mit­
teilung an den Arbeitgeber“ benutzt werden. Der Arbeit­
geber hat auch Anspruch auf die Seminarausschreibung,
um seinerseits die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme
prüfen zu können. Diese Infor­mation muss dem Arbeit­
geber rechtzeitig zugehen. Vier Wochen vor Seminar­
beginn sind auf jeden Fall früh genug.
5. Anmeldung bei ARBEIT UND LEBEN
Nach Beschlussfassung und Information des Arbeit­gebers
geht die Seminaranmeldung und die Mitteilung an die
Geschäfts­leitung an ARBEIT UND LEBEN. Zur Absicherung
der Kostenübernahme empfiehlt es sich, den Vordruck
„Kosten­­übernahmeerklärung der Geschäftsleitung“ abzeichnen zu lassen und ebenfalls an ARBEIT UND LEBEN
zu übermitteln.
6. Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber
Falls der Arbeitgeber Bedenken anmeldet, Freistellung
und/oder Kostenübernahme ablehnt, sollte Kontakt mit
der zuständigen Gewerkschaft aufgenommen werden.
Gegebenenfalls sind dann rechtliche Schritte gegen den
Arbeitgeber einzuleiten.
7. Bestätigung durch ARBEIT UND LEBEN
und letzte Seminarinformationen
Gleich nach Eingang der Anmeldung bestätigt ARBEIT UND
LEBEN diese. Etwa 1,5 Wochen vor Seminarbeginn kommen
die weiteren Informationen zur Anreise, zum Seminarort usw.
Bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen behält sich
ARBEIT UND LEBEN die Absage von Veranstaltungen vor.
8. Rücktritt vom Seminar und Ausfallkosten
Bei Absage von Angemeldeten bis 2 Wochen vor Seminar­
beginn entstehen keine Stornokosten. Bei späterer Absage
wird ein Betrag in Höhe von 50% der Seminargebühr pro
abgesagter Person berechnet. Die Absage muss schriftlich
erfolgen und kann nur durch den Betriebsrat/Personalrat
erklärt werden. Bei Nicht-Besuch des Seminars ohne vor­
herige Absage wird die volle Seminargebühr fällig. Die
Stornozahlung entfällt bei Entsendung einer Vertretung.
9. Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungen werden von ARBEIT UND LEBEN nach den
Seminaren an die Betriebsräte bzw. die Arbeitgeber versandt.
Betriebsräte/Personalräte geben die Rechnung bitte mit der
Aufforderung zur Zahlung an die Arbeit­geber weiter.
kontaktdaten ARBEIT UND LEBEN
kontaktdaten ARBEIT UND LEBEN
Bildungsvereinigung
ARBEIT UND LEBEN
Niedersachsen
Bildungsvereinigung
ARBEIT UND LEBEN
Niedersachsen
Wendet euch bitte bei allen Fragen, die die Seminare betreffen,
an den Veranstalter, der für das gewünschte Seminar zuständig ist. Auch die Anmeldung bitte direkt per Brief, Fax oder EMail an diesen Veranstalter richten.
HANNOVER
Salzgitter
Bei einer Seminarnummer mit einem vorangestellten H / N ist
zuständig:
Bei einer Seminarnummer mit einem vorangestellten SZ
ist zuständig:
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Mitte gGmbH
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH
Arndtstraße 20 | 30167 Hannover
Chemnitzer Straße 33 | 38226 Salzgitter
Anmeldung und Information bei Silvia Bohlinger
Anmeldung und Information bei Nina Gramer
TEL 0511 12105-18 | FAX 0511 12105-30
TEL 05341 8844-50 | FAX 05341 8844-20
E-MAIL [email protected]
E-MAIL [email protected]
OSNABRÜCK
Bei einer Seminarnummer mit einem vorangestellten OS
ist zuständig:
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Nord gGmbH
August Bebel Platz 1 | 49074 Osnabrück
Anmeldung und Information bei Anja Leuderalbert
TEL 0541 33807-1815 | FAX 0541 33807-1877
E-MAIL [email protected]
Wolfsburg
Bei einer Seminarnummer mit einem vorangestellten WOB
ist zuständig:
IMPRESSUM
HERAUSGEBER: ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen KOORDINATION: Jutta Buchholz REDAKTION: Jutta Buchholz, Heiko Schlatermund BILDQUELLE TITEL: Thinkstock #102915263
© Steve Hix/Somos Images/Fuse, #486278682 © alexeyrumyantsev BILDQUELLE INNENTEIL:
Fotolia LLC; Seite 6: © Feng Yu #3057042, © Nina Bannemann #2960784; Seite 20: © jc #4672239,
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH
© Bernard Bailly #5791319; Seite 25: © Jenson #1836470, © Tomislav Saic #697232; Seite 29:
Zu dem Balken 7 | 38848 Wolfsburg
© Digital­press #6834791, © Claude P. #722092; Seite 32: © demarco #4380663, © GordonGrand
Anmeldung und Information bei Dr. Kati Zenk
#27557896; Seite 35: © sushi100 #2213539, © Anna Khomulo #3916050; SEITE 37: © matttilda
#7484738, © Franz Metelec #1379330; Seite 44: © Joachim Wendler #12937532, © Rob Stark
TEL 05361 3033-0 | FAX 05361 3033-33
#24043514 GESTALTUNG: Jalali + Jalali Visuelle Kommunikation DRUCK: Grote Druck GmbH,
E-MAIL [email protected]
3.000 Exemplare STAND: September 2015; Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten
anmeldeformular
ANMELDEFORMUL AR ARBEIT
ARBEIT UND
UND LEBEN
LEBEN
Bildungsvereinigung
ARBEIT UND LEBEN
Niedersachsen
An die Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN
(Anmeldung bitte direkt an die zuständige Geschäftstelle senden,
faxen oder mailen – Kontaktdaten siehe Seite 44)
Wir melden verbindlich die folgenden Kolleginnen und Kollegen für das
nachstehend aufgeführte BR- /PR-Seminar an:
SEM.-NR.:
THEMA:
termin:
ort:
TEILNEHEMER:
ÜBERNACHTUNG:
1:
Ja:
Nein:
2:
Ja:
Nein:
3:
Ja:
Nein:
4:
Ja:
Nein:
5:
Ja:
Nein:
betrieb:
PLZ:
ORT:
strasse:
tel. br/PR:
fax:
e-mail br/pr
Der BR/PR, die MAV/SchwbV hat die entsprechende Beschlussfassung gemäß
§ 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG; § 40 i. V. m. § 37 Abs. 1 NPersVG; § 46 Abs. 6
i. V. m. § 44 Abs. 1 B PersVG; § 19 i. V. m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO;
§ 96 Abs. 4 und § 8 SGB IX vorgenommen und den Arbeitgeber unterrichtet.
Der Arbeitgeber übernimmt die Gebühr.
Wir erkennen die Stornobedingungen an: Bei Absage von Angemeldeten bis zwei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Stornokosten. Bei späterer Absage wird ein Betrag in Höhe von 50 % der Seminar­
gebühr pro abgesagter Person berechnet. Die Absage muss per Brief, Fax oder E-Mail durch den Betriebs­
rat erfolgen. Bei Nicht-Besuch des Seminars ohne vorherige Absage wird die volle Seminargebühr fällig.
Die Storno-Zahlung entfällt bei Entsendung einer Vertretung.
(Ort, Datum)
(Unterschrift für den BR / PR )
Bildungsvereinigung
ARBEIT UND LEBEN
Niedersachsen
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Mitte gGmbH
Arndtstraße 20 · 30167 Hannover
Tel 0511 12105-0 · Fax 0511 12105-30
E-mail [email protected]
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Nord gGmbH
August-Bebel-Platz 1 · 49074 Osnabrück
Tel 0541 33807-0 · Fax 0541 33807-1877
E-mail osnabrü[email protected]
ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH
Bohlweg 55 · 38100 Braunschweig
Tel 0531 12336-30 · Fax 0531 12336-55
E-mail [email protected]
Chemnitzer Straße 33 · 38226 Salzgitter
Tel 05341 8844-52 · Fax 05341 8844-20
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Stand 09 / 2015
Zu dem Balken 7 · 38848 Wolfsburg
Tel 05361 3033-0 · Fax 05361 3033-33
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