Antrag auf Satzungsänderung! - DIE LINKE. Kreisverband

Antragsteller:
Dr. Asli Nau + Jürgen Flaisch
Antrag auf Satzungsänderungen:
Zum einen möchten wir die Amtszeiten der Delegierten, an die Bundes- und Landessatzung angleichen und zum anderen möchten wir bei zukünftigen Parteitagen Einsprüche bezüglich Quotierung
vermeiden.
Der Kreisparteitag möge beschließen, die folgenden Passagen der Kreissatzung zu ändern:
§ 5 Pkt. 4 und §10 Pkt. 1
Die Amtszeiten betragen statt 2 Jahre, 2 Kalenderjahre
BEGRÜNDUNG: Angleichung an Bundes- und Landessatzung (gültig ab 1.1.2017)
-----§ 5 Zusammensetzung des Kreisparteitages
(1) Die Kreisparteitage finden als Delegiertenversammlung statt.
(2) Delegiertenschlüssel für die Stadtverbände:
Bis 5 Mitglieder = 1 Delegierte (r)
Bis 10 Mitglieder = 2 Delegierte
Bis 15 Mitglieder = 3 Delegierte
Bis 20 Mitglieder = 4 Delegierte
Bis 25 Mitglieder = 5 Delegierte
Bis 30 Mitglieder = 6 Delegierte
Bis 35 Mitglieder = 7 Delegierte
Bis 40 Mitglieder = 8 Delegierte usw.
BEGRÜNDUNG: Um die Quotierung der Kreisparteitagsdelegierten sicherzustellen, werden die
ungeraden Delegiertenzahlen gestrichen. (gültig ab 1.1.2017)
-----------§ 8 Zusammensetzung und Wahl des Kreisvorstandes
(1) Der Kreisvorstand besteht aus:
• einer Vorsitzenden und einem Vorsitzenden
• einer/m Schatzmeister/in und einem/r Mitgliederverwalter/in
• fünf Beisitzerinnen und fünf Beisitzern
• zehn Beisitzer-Innen
Die Vorgaben zur Geschlechterquotierung sind zwingend zu beachten.
BEGRÜNDUNG: Um die Quotierung der Kreisvorstandsmitglieder sicherzustellen, wird die stringente
Festlegung bei der Wahl der Beisitzer durch die Nennung der Gesamtanzahl ersetzt. So kann bei der
Wahl der Beisitzer eine Abweichung der vorangegangenen Wahlen ausgeglichen werden.
Mit solidarischem Gruß
Dr. Asli Nau und Jürgen Flaisch