Antragsteller: Dr. Asli Nau + Jürgen Flaisch Antrag auf Satzungsänderungen: Zum einen möchten wir die Amtszeiten der Delegierten, an die Bundes- und Landessatzung angleichen und zum anderen möchten wir bei zukünftigen Parteitagen Einsprüche bezüglich Quotierung vermeiden. Der Kreisparteitag möge beschließen, die folgenden Passagen der Kreissatzung zu ändern: § 5 Pkt. 4 und §10 Pkt. 1 Die Amtszeiten betragen statt 2 Jahre, 2 Kalenderjahre BEGRÜNDUNG: Angleichung an Bundes- und Landessatzung (gültig ab 1.1.2017) -----§ 5 Zusammensetzung des Kreisparteitages (1) Die Kreisparteitage finden als Delegiertenversammlung statt. (2) Delegiertenschlüssel für die Stadtverbände: Bis 5 Mitglieder = 1 Delegierte (r) Bis 10 Mitglieder = 2 Delegierte Bis 15 Mitglieder = 3 Delegierte Bis 20 Mitglieder = 4 Delegierte Bis 25 Mitglieder = 5 Delegierte Bis 30 Mitglieder = 6 Delegierte Bis 35 Mitglieder = 7 Delegierte Bis 40 Mitglieder = 8 Delegierte usw. BEGRÜNDUNG: Um die Quotierung der Kreisparteitagsdelegierten sicherzustellen, werden die ungeraden Delegiertenzahlen gestrichen. (gültig ab 1.1.2017) -----------§ 8 Zusammensetzung und Wahl des Kreisvorstandes (1) Der Kreisvorstand besteht aus: • einer Vorsitzenden und einem Vorsitzenden • einer/m Schatzmeister/in und einem/r Mitgliederverwalter/in • fünf Beisitzerinnen und fünf Beisitzern • zehn Beisitzer-Innen Die Vorgaben zur Geschlechterquotierung sind zwingend zu beachten. BEGRÜNDUNG: Um die Quotierung der Kreisvorstandsmitglieder sicherzustellen, wird die stringente Festlegung bei der Wahl der Beisitzer durch die Nennung der Gesamtanzahl ersetzt. So kann bei der Wahl der Beisitzer eine Abweichung der vorangegangenen Wahlen ausgeglichen werden. Mit solidarischem Gruß Dr. Asli Nau und Jürgen Flaisch
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