Bauindustrieverband NRW e.V. • Postfach 10 54 62 • 40045 Düsseldorf Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. RA’in Prof. Beate Wiemann Hauptgeschäftsführerin Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Uhlandstraße 56 40237 Düsseldorf Postfach 10 54 62 40045 Düsseldorf Einladung zur „Baurechtlichen Tagung“ Informations- und Diskussionsveranstaltung Telefon 0211 67 03-212 Telefax 0211 67 03-123 [email protected] www.bauindustrie-nrw.de 13.04.2016 Wie/KK Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Reform des Vergaberechts im April 2016 wird die Vergabepraxis mit einem reformierten Rechtsrahmen konfrontiert sein. Welche Handlungsmöglichkeiten daraus erwachsen und welche Neuregelungen es gibt, wird die Veranstaltung kompakt und praxisnah vermitteln. Darüber hinaus gehen wir auf den wichtigen Themenbereich der Zulässigkeit und Wertung von Nebenangeboten ein. Die Verbreitung von Nebenangeboten fördert nicht zuletzt die Innovation in der Bauwirtschaft und bringt für den Auftraggeber häufig kostengünstigere Lösungen als in der Standardausschreibung. Zu diesen Themen findet am 13.06.2016 von 13:00 bis 17:00 Uhr im Van der Valk Airporthotel Düsseldorf Am Hülserhof 57,40472 Düsseldorf eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. statt. Wir möchten Sie herzlich einladen, an dieser teilzunehmen und mit uns die obigen Themen im Kreis der Praktiker zur Diskussion zu stellen. Die halbtägige Veranstaltung richtet sich sowohl an Bieter und Auftragnehmer, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, als auch an öffentliche Auftraggeber und andere zur Ausschreibung verpflichteten Einrichtungen und Unternehmen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einladungsflyer. Wir freuen uns auf Sie! Mit freundlichen Grüßen Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. Die Hauptgeschäftsführerin (RA’in Prof. Beate Wiemann) Commerzbank AG Düsseldorf • IBAN: DE72 3004 0000 0310 8008 00 • BIC: COBADEFFXXX • USt-Id-Nr. DE 119355745 Mitglied im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Teilnehmer: Anmeldefax Bauingenieure, Kalkulatoren, Vergabebeteiligte von öfentlichen Auftraggebern und Bauunternehmen, kaufmännisch Verantwortliche, Juristen, Beteiligte im Gesetzgebungsverfahren. Bitte bis spätestens 30.05.2016 zurücksenden an Teilnahmegebühr: Bauindustrieverband NRW e.V. Abt. Recht und Wirtschaft Uhlandstraße 56 40237 Düsseldorf Baurechtliche Tagung Zur Baurechtlichen Tagung am 13. Juni 2016 melde ich mich hiermit verbindlich an: Montag, 13. Juni 2016, 13:00 Uhr 70,00 € inkl. Unterlagen, Getränke und Imbiss. Die Rechnung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Für Richter und Vertreter öfentlicher Auftraggeber ist die Teilnahme kostenlos. Teilnehmer erhalten auf Anfrage einen Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO. 0211 6703-204 -Bitte deutlich ausfüllen- Informations- und Diskussionsveranstaltung Van der Valk Airporthotel Düsseldorf Anmeldung: Aus organisatorischen Gründen bitten wir um schriftliche Anmeldung bis zum 30. Mai 2016. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Veranstaltungsort: Van der Valk Airporthotel Düsseldorf Am Hülserhof 57 | 40472 Düsseldorf Tel. 0211 200 63-0 | Fax 0211 200 63-200 www.airporthotelduesseldorf.de ----------------------------------------------------------------------Name | Vorname ----------------------------------------------------------------------Titel | Funktion ----------------------------------------------------------------------Veranstalter: Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. Uhlandstraße 56 | 40237 Düsseldorf Tel. 0211 6703-259 | Fax 0211 6703-204 Ansprechpartnerin: RA‘in Dr. Lisa Keddo-Kilian, LL.M. [email protected] www.bauindustrie-nrw.de Firma | Dienststelle ----------------------------------------------------------------------- Das neue Vergaberecht 2016 PLZ | Ort ■ Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform, aktuelle Sonderthemen, Unterschwellenbereich, Rechtsschutz ----------------------------------------------------------------------Straße Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. Arbeitskreis NRW Martin-Luther-Platz 28 | 40212 Düsseldorf Tel. 0211 860 6692 | Fax 0211 860 6693 ----------------------------------------------------------------------- Ansprechpartner: RA Dr. Wolfgang Wehler [email protected] | www.dg-baurecht.de Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Telefon | Fax Zulässigkeit und Wertung von Nebenangeboten Nebenangebote − die ungenutzte Innovationsquelle? ■ Nebenangebote aus Auftragnehmersicht ■ Nebenangebote aus Auftraggebersicht ■ Nebenangebote aus Richtersicht Teil I − Das neue Vergaberecht 2016 Die Referenten Programm Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien ins deutsche Recht (einschl. VOB/A 2. Abscnitt) muss bis zum 18.04.2016 erfolgen. Damit wird die größte Reform des Vergaberechts seit über 10 Jahren eingeleitet. Die Vergabepraxis wird mit einem reformierten Rechtsrahmen konfrontiert sein. Die gesetzlichen Regelungen im 4. Teil des GWB werden erheblich ausgeweitet. Das untergesetzliche Regelwerk wird neu gefasst werden. Neben vielen inhaltlichen Änderungen ist eine neue Struktur festzustellen. Der Katalog der Eignungskriterien und Ausschreibungsgründe wird neu gefasst. Zudem wird die gestufte Einführung der E-Vergabe sicherlich zu praktischen Herausforderungen führen. Der Vortrag von RA Michael Halstenberg vermittelt den Teilnehmern einen fundierten Überblick über die Neuregelungen, führt die aktuelle Rechtsprechung vor Augen und stellt vergaberechtliche Fragestellungen im Kreis der Praktiker zur Diskussion. RA Michael Halstenberg hat über 20 Jahre in verschiedenen Ministerien, u.a. in den Bereichen Wohnungswirtschaft, Mietrecht, Bau- und Vergaberecht gearbeitet, war in den Jahren 2000 bis 2004 EU-Referent der Deutschen Bauministerkonferenz und hat seit 2004 als Ministerialdirektor im BMVBS die Abt. „Bundesbau, Bauwesen und Bauwirtschaft“ geleitet. Seit 2009 ist er Rechtsanwalt in der Kanzlei HFK Rechtsanwälte LLP. 13:00 Uhr Empfang 13:30 Uhr Begrüßung Teil II − Zulässigkeit und Wertung vom Nebenangeboten Die Unterbreitung von Nebenangeboten fördert die Innovation in der Bauwirtschaft und bringt für den Auftraggeber häuig kostengünstigere Lösungen als in der Standardausschreibung. Allerdings sind die Bearbeitung von Nebenangeboten und der damit verbundene Aufwand nur dann sinnvoll, wenn Nebenangebote auch gewertet werden dürfen oder gewertet werden müssen und nicht bereits ein überformalisiertes Vergaberecht dazu führt, dass Nebenangebote gar nicht unterbreitet werden oder zu häuig ausgeschlossen werden müssen. Hier werden die Probleme des Unternehmers geschildert und die Handhabung durch das Gericht, wenn über die Zulässigkeit der Nebenangebote gestritten wird. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Bedeutung den Nebenangeboten aus Sicht des öfentlichen Auftraggebers zukommt. Ferner stellt sich die Frage, ob geltendes Vergaberecht (national oder EU-Recht) dazu führt, dass die Möglichkeit zur Abgabe von Nebenangeboten unzumutbar eingeschränkt wird. RA‘in Prof. Beate Wiemann Hauptgeschäftsführerin Bauindustrieverband NRW e.V. Teil I Das neue Vergaberecht 2016 13:45 Uhr Einleitung RA Dr. Wolfgang Wehler Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. Dipl.-Ing. SFI Henrik Send ist seit 2004 Geschäftsführer der Heinrich Send GmbH, ein inhabergeführtes, mittelständisches Bauunternehmen mit rd. 80 Beschäftigten. Das Bauunternehmen kann auf eine über 100-jährige Tradition zurückblicken. Ass. jur. Heike Baur vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW leitet seit 2008 das ServiceCenter Zentraler Einkauf des BLB NRW, welches u.a. für die Vergabe von Bauleistungen zuständig ist. Zuvor war sie in der Stabsstelle Einkaufsstrategie des BLB NRW mit vergaberechtlichen Themenstellungen befasst. VorsRiOLG Heinz-Peter Dicks ist seit 2004 Vorsitzender des Vergabesenats, des 2. Kartellsenats und des u.a. für Unterschwellenvergaben zuständigen 27. Zivilsenats des OLG Düsseldorf. Zuvor gehörte er einem Bausenat, dann dem Senat für gewerblichen Rechtsschutz und seit Anfang 1999 auch dem Vergabesenat an. 13:50 Uhr Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsform RA Michael Halstenberg MD a.D. 14:30 Uhr Diskussion Leitung: RA‘in Dr. Lisa Keddo-Kilian, LL.M. Geschäftsführerin Recht und Wirtschaft Bauindustrieverband NRW e.V. 14:45 Uhr Kafeepause Teil II Zulässigkeit und Wertung vom Nebenangeboten | Nebenangebote − die ungenutzte Innovationsquelle? 15:10 Uhr Einleitung RA Dr. Wolfgang Wehler Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. 15:15 Uhr Bedeutung der Nebenangebote aus Sicht eines Auftragnehmers Dipl.-Ing. SFI Henrik Send Geschäftsführer Heinrich Send GmbH 15:35 Uhr Bedeutung der Nebenangebote aus Sicht eines Auftraggebers Ass. jur. Heike Baur Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 16:00 Uhr Bedeutung der Nebenangebote aus Richtersicht Heinz-Peter Dicks Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf 16:30 Uhr Diskussion Leitung: RA Harald Kern 17:00 Uhr Schlusswort RA‘in Prof. Beate Wiemann Imbiss
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