Einladung zur „Baurechtlichen Tagung“

Bauindustrieverband NRW e.V. • Postfach 10 54 62 • 40045 Düsseldorf
Bauindustrieverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
RA’in Prof. Beate Wiemann
Hauptgeschäftsführerin
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Uhlandstraße 56
40237 Düsseldorf
Postfach 10 54 62
40045 Düsseldorf
Einladung zur „Baurechtlichen Tagung“
Informations- und Diskussionsveranstaltung
Telefon 0211 67 03-212
Telefax 0211 67 03-123
[email protected]
www.bauindustrie-nrw.de
13.04.2016
Wie/KK
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Reform des Vergaberechts im April 2016 wird die Vergabepraxis mit einem reformierten Rechtsrahmen konfrontiert sein. Welche Handlungsmöglichkeiten daraus erwachsen und
welche Neuregelungen es gibt, wird die Veranstaltung kompakt und praxisnah vermitteln.
Darüber hinaus gehen wir auf den wichtigen Themenbereich der Zulässigkeit und Wertung
von Nebenangeboten ein. Die Verbreitung von Nebenangeboten fördert nicht zuletzt die Innovation in der Bauwirtschaft und bringt für den Auftraggeber häufig kostengünstigere Lösungen
als in der Standardausschreibung.
Zu diesen Themen findet am 13.06.2016 von 13:00 bis 17:00 Uhr im
Van der Valk Airporthotel Düsseldorf
Am Hülserhof 57,40472 Düsseldorf
eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit der Deutschen Gesellschaft für Baurecht
e.V. statt. Wir möchten Sie herzlich einladen, an dieser teilzunehmen und mit uns die obigen
Themen im Kreis der Praktiker zur Diskussion zu stellen.
Die halbtägige Veranstaltung richtet sich sowohl an Bieter und Auftragnehmer, die sich an
öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, als auch an öffentliche Auftraggeber und andere zur Ausschreibung verpflichteten Einrichtungen und Unternehmen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einladungsflyer.
Wir freuen uns auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Hauptgeschäftsführerin
(RA’in Prof. Beate Wiemann)
Commerzbank AG Düsseldorf • IBAN: DE72 3004 0000 0310 8008 00 • BIC: COBADEFFXXX • USt-Id-Nr. DE 119355745
Mitglied im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Teilnehmer:
Anmeldefax
Bauingenieure, Kalkulatoren, Vergabebeteiligte von
öfentlichen Auftraggebern und Bauunternehmen,
kaufmännisch Verantwortliche, Juristen, Beteiligte im
Gesetzgebungsverfahren.
Bitte bis spätestens 30.05.2016 zurücksenden an
Teilnahmegebühr:
Bauindustrieverband NRW e.V.
Abt. Recht und Wirtschaft
Uhlandstraße 56
40237 Düsseldorf
Baurechtliche Tagung
Zur Baurechtlichen Tagung am 13. Juni 2016
melde ich mich hiermit verbindlich an:
Montag, 13. Juni 2016, 13:00 Uhr
70,00 € inkl. Unterlagen, Getränke und Imbiss.
Die Rechnung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.
Für Richter und Vertreter öfentlicher Auftraggeber ist
die Teilnahme kostenlos.
Teilnehmer erhalten auf Anfrage einen Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
0211 6703-204
-Bitte deutlich ausfüllen-
Informations- und Diskussionsveranstaltung
Van der Valk Airporthotel Düsseldorf
Anmeldung:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um schriftliche Anmeldung bis zum 30. Mai 2016.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres
Eingangs berücksichtigt.
Veranstaltungsort:
Van der Valk Airporthotel Düsseldorf
Am Hülserhof 57 | 40472 Düsseldorf
Tel. 0211 200 63-0 | Fax 0211 200 63-200
www.airporthotelduesseldorf.de
----------------------------------------------------------------------Name | Vorname
----------------------------------------------------------------------Titel | Funktion
----------------------------------------------------------------------Veranstalter:
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Uhlandstraße 56 | 40237 Düsseldorf
Tel. 0211 6703-259 | Fax 0211 6703-204
Ansprechpartnerin:
RA‘in Dr. Lisa Keddo-Kilian, LL.M.
[email protected]
www.bauindustrie-nrw.de
Firma | Dienststelle
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Das neue Vergaberecht 2016
PLZ | Ort
■ Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform,
aktuelle Sonderthemen, Unterschwellenbereich,
Rechtsschutz
----------------------------------------------------------------------Straße
Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
Arbeitskreis NRW
Martin-Luther-Platz 28 | 40212 Düsseldorf
Tel. 0211 860 6692 | Fax 0211 860 6693
-----------------------------------------------------------------------
Ansprechpartner: RA Dr. Wolfgang Wehler
[email protected] | www.dg-baurecht.de
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.
Telefon | Fax
Zulässigkeit und Wertung von Nebenangeboten
Nebenangebote − die ungenutzte Innovationsquelle?
■ Nebenangebote aus Auftragnehmersicht
■ Nebenangebote aus Auftraggebersicht
■ Nebenangebote aus Richtersicht
Teil I − Das neue Vergaberecht 2016
Die Referenten
Programm
Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien ins
deutsche Recht (einschl. VOB/A 2. Abscnitt) muss bis
zum 18.04.2016 erfolgen. Damit wird die größte Reform
des Vergaberechts seit über 10 Jahren eingeleitet. Die
Vergabepraxis wird mit einem reformierten Rechtsrahmen konfrontiert sein. Die gesetzlichen Regelungen im
4. Teil des GWB werden erheblich ausgeweitet. Das
untergesetzliche Regelwerk wird neu gefasst werden.
Neben vielen inhaltlichen Änderungen ist eine neue
Struktur festzustellen. Der Katalog der Eignungskriterien und Ausschreibungsgründe wird neu gefasst.
Zudem wird die gestufte Einführung der E-Vergabe
sicherlich zu praktischen Herausforderungen führen.
Der Vortrag von RA Michael Halstenberg vermittelt
den Teilnehmern einen fundierten Überblick über die
Neuregelungen, führt die aktuelle Rechtsprechung
vor Augen und stellt vergaberechtliche Fragestellungen im Kreis der Praktiker zur Diskussion.
RA Michael Halstenberg hat über 20 Jahre in verschiedenen Ministerien, u.a. in den Bereichen Wohnungswirtschaft, Mietrecht, Bau- und Vergaberecht gearbeitet, war in den Jahren 2000 bis 2004 EU-Referent der
Deutschen Bauministerkonferenz und hat seit 2004
als Ministerialdirektor im BMVBS die Abt. „Bundesbau,
Bauwesen und Bauwirtschaft“ geleitet. Seit 2009 ist er
Rechtsanwalt in der Kanzlei HFK Rechtsanwälte LLP.
13:00 Uhr
Empfang
13:30 Uhr
Begrüßung
Teil II − Zulässigkeit und Wertung vom Nebenangeboten
Die Unterbreitung von Nebenangeboten fördert die
Innovation in der Bauwirtschaft und bringt für den Auftraggeber häuig kostengünstigere Lösungen als in der
Standardausschreibung. Allerdings sind die Bearbeitung von Nebenangeboten und der damit verbundene Aufwand nur dann sinnvoll, wenn Nebenangebote
auch gewertet werden dürfen oder gewertet werden
müssen und nicht bereits ein überformalisiertes Vergaberecht dazu führt, dass Nebenangebote gar nicht
unterbreitet werden oder zu häuig ausgeschlossen
werden müssen. Hier werden die Probleme des Unternehmers geschildert und die Handhabung durch das
Gericht, wenn über die Zulässigkeit der Nebenangebote gestritten wird. Darüber hinaus wird aufgezeigt,
welche Bedeutung den Nebenangeboten aus Sicht des
öfentlichen Auftraggebers zukommt. Ferner stellt sich
die Frage, ob geltendes Vergaberecht (national oder
EU-Recht) dazu führt, dass die Möglichkeit zur Abgabe von Nebenangeboten unzumutbar eingeschränkt
wird.
RA‘in Prof. Beate Wiemann
Hauptgeschäftsführerin
Bauindustrieverband NRW e.V.
Teil I
Das neue Vergaberecht 2016
13:45 Uhr
Einleitung
RA Dr. Wolfgang Wehler
Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
Dipl.-Ing. SFI Henrik Send ist seit 2004 Geschäftsführer der Heinrich Send GmbH, ein inhabergeführtes, mittelständisches Bauunternehmen mit rd. 80 Beschäftigten. Das Bauunternehmen kann auf eine über
100-jährige Tradition zurückblicken.
Ass. jur. Heike Baur vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW leitet seit 2008 das ServiceCenter
Zentraler Einkauf des BLB NRW, welches u.a. für die
Vergabe von Bauleistungen zuständig ist. Zuvor war
sie in der Stabsstelle Einkaufsstrategie des BLB NRW
mit vergaberechtlichen Themenstellungen befasst.
VorsRiOLG Heinz-Peter Dicks ist seit 2004 Vorsitzender des Vergabesenats, des 2. Kartellsenats und
des u.a. für Unterschwellenvergaben zuständigen
27. Zivilsenats des OLG Düsseldorf. Zuvor gehörte
er einem Bausenat, dann dem Senat für gewerblichen Rechtsschutz und seit Anfang 1999 auch dem
Vergabesenat an.
13:50 Uhr
Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsform
RA Michael Halstenberg MD a.D.
14:30 Uhr
Diskussion
Leitung: RA‘in Dr. Lisa Keddo-Kilian, LL.M.
Geschäftsführerin Recht und Wirtschaft
Bauindustrieverband NRW e.V.
14:45 Uhr
Kafeepause
Teil II
Zulässigkeit und Wertung vom Nebenangeboten | Nebenangebote −
die ungenutzte Innovationsquelle?
15:10 Uhr
Einleitung
RA Dr. Wolfgang Wehler
Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
15:15 Uhr
Bedeutung der Nebenangebote aus Sicht
eines Auftragnehmers
Dipl.-Ing. SFI Henrik Send
Geschäftsführer
Heinrich Send GmbH
15:35 Uhr
Bedeutung der Nebenangebote aus Sicht
eines Auftraggebers
Ass. jur. Heike Baur
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
16:00 Uhr
Bedeutung der Nebenangebote aus
Richtersicht
Heinz-Peter Dicks
Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf
16:30 Uhr
Diskussion
Leitung: RA Harald Kern
17:00 Uhr
Schlusswort
RA‘in Prof. Beate Wiemann
Imbiss