information - Land Oberösterreich

INFORMATION
zur Pressekonferenz
mit
Landesrat Rudi Anschober
Rudolf Schwaiger,
Lebensmittelaufsicht, Amt der Oö. Landesregierung
14. April 2016
zum Thema
Die Oö. Lebensmittelaufsicht im Kampf gegen
Hygieneverstöße und Verbraucher-Täuschungen:
Tätigkeitsbericht 2015
LR Rudi Anschober
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Die Oö. Lebensmittelaufsicht im Kampf gegen
Hygieneverstöße und Verbraucher-Täuschungen:
Tätigkeitsbericht 2015
In
Oberösterreich
gehört
der
Lebensmittelmarkt
zu
den
am
besten
kontrollierten in ganz Europa – zuständig dafür ist die Lebensmittelaufsicht.
Auch wenn die Zahl der gefundenen Lebensmittel mit Gesundheitsgefährdung
in OÖ sehr gering ist, ergeben sich durch den globalen Markt Risiken, und eine
stete Kontrolle und Verbesserung sind unerlässlich.
Annähernd
5.000
Betriebskontrollen
risikobasierte
haben
die
oö.
Probeziehungen
und
fast
Lebensmittelkontrollor/innen
8.000
2015
durchgeführt. Vielfach haben sich deutliche Verbesserungen durch die
konsequente Kontrollarbeit ergeben. Die strenge Kontrolltätigkeit zeigt
Problemfelder deutlich auf, konsequente
Nachkontrollen bringen klare
Verbesserungen. Bei den 7.822 Betriebskontrollen wurden 170 Verstöße gegen
das
Lebensmittelrecht
und
18
Verstöße
gegen
andere
Gesetze
und
Verordnungen angezeigt. Von den 4.799 Probeziehungen wurden 575 Proben
beanstandet.
In
Oberösterreich
wurden
vier
landesinterne
Schwerpunktaktionen durchgeführt, etwa die Beprobung von Speiseeis oder zu
Nährwert und Zusammensetzung von Kinderlebensmitteln.
Aufgaben der Oö. Lebensmittelaufsicht
Der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht wird zum
einem durch EU-Verordnungen, die in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen
gelten, vorgegeben und zum anderen durch innerstaatliche Normen und
Gesetze,
wie
z.
B.
das
Lebensmittelsicherheits-
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) bestimmt.
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und
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Das Lebensmittelrecht definiert zwei Ziele:
Den Gesundheitsschutz des Verbrauchers ("Lebensmittelsicherheit")
und den
Schutz des Verbrauchers vor Täuschung und Irreführung.
Dabei
umfasst
das
Lebensmittelrecht
auch
Kosmetika
und
Gebrauchsgegenstände (Spielzeug für Kinder bis 14 Jahre, Food Contact
Materials (FCM – Lebensmittel berührende Verpackungen aller Art,
Geschirr,......).
Die Lebensmittelkennzeichnung wurde mit Inkrafttreten am 13. Dezember
2014
(Nationale
Vorschrift
BGBl.
II
Nr.
175/2014)
um
die
Allergeninformation für nicht verpackte Lebensmittel erweitert.
Bei den im Jahr 2015 durchgeführten Erstkontrollen wurden in
Oberösterreich
Abstimmungsgespräche
geführt
und
noch
keine
Strafsanktionen erteilt.
Die Kontrolltätigkeit der Lebensmittelaufsicht basiert auf dem nationalen
Kontrollplan des Bundesministeriums für Gesundheit und erfolgt nach
einem
risikobasierten
Lebensmittelunternehmen
Ansatz.
und
dem
Durch
die
Kontrollen
in
Setzen
von
Maßnahmen
bei
Verstößen entlang der gesamten Lebensmittelkette erreicht man eine
höhere Sicherheit für die Konsument/innen.
Proben von Waren, die dem LMSVG unterliegen, werden routinemäßig
über das ganze Jahr und über das gesamte Warenspektrum verteilt
gezogen.
In
speziellen
Schwerpunktaktionen
werden
bestimmte
Warengruppen zusätzlich gezielt beprobt und durch die AGES (Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit) untersucht.
Mit dem Trend zu höherem Gesundheitsbewusstsein steigt nach wie vor
die Nachfrage nach biologischen Lebensmitteln. Bioprodukte haben für
das gesamte Warensortiment an Bedeutung zugenommen.
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Die Kontrolle von Erzeuger- bzw. Verarbeitungsbetrieben obliegt in
Österreich
grundsätzlich
Biokontrolle
im
zugelassenen
Einzelhandel
wird
von
Bio-Kontrollstellen.
der
Die
Lebensmittelaufsicht
durchgeführt.
Auch in den Überwachungsbereich der Lebensmittelaufsicht fallen die
Bezeichnungen
"geschützer
"geschützte
geographische
geographischer
Ursprung
Angaben
–
g.g.U."
Landesregierung
sind
und
-
g.g.A.",
"geschützte
traditionelle Spezialität – g.t.S.".
Die Arbeit der Oö. Lebensmittelaufsicht
Beim
Amt
der
Lebensmittelaufsichtsorgane
beschäftigt,
unterstützt
derzeit
werden
28
die
Aufsichtsorgane von drei Sachbearbeiterinnen und einem Sachbearbeiter.
In den Magistraten Linz, Wels und Steyr sind insgesamt weitere elf
Aufsichtsorgane tätig.
Um den ständig wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können,
besuchen die Mitarbeiter/innen der LMA regelmäßig Fortbildungen. Die
EU-Kommission bietet entsprechende Kurse über das Programm „Better
Training for safer Food - BTSF“ an.
Die Arbeit der Lebensmittelaufsicht gliedert sich in die Hauptbereiche:
Kontrollen: Bei Betriebskontrollen werden bauliche, gerätespezifische –
und anlagenspezifische Voraussetzungen, Warenzustand und Umgang
mit Waren, Hygiene und Schulung sowie Aufzeichnungen überprüft. Auch
Märkte und Veranstaltungen werden stichprobenartig überwacht.
Probenahmen: Einerseits werden Plan-Proben aus allen Warengruppen
beim Erzeuger und im Handel entnommen, andererseits werden auch
Verdachtsproben
gezogen
bzw.
in
gezielten
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Schwerpunktaktionen
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bestimmte Proben zur Untersuchung in das Labor der AGES gebracht.
Kontrollen von Zügen und Donauschiffen: Vier Aufsichtsorgane führen
hier bundesländerübergreifende Hygienekontrollen durch.
Beratungen, Gutachten: Vor Betriebsneu- oder Umbauten werden im
Bewilligungsverfahren Gutachten erstellt. Ebenso gibt es Beratungen vor
der
Veranstaltung
von
Vereinsfesten. In der
Pilzsaison
gibt
es
Begutachtungen von gesammelten Pilzen.
Schnellwarnsysteme
der
EU:
auf
Grund
der
europaweiten
Informationssysteme RASFF und RAPEX gelangen Meldungen über nicht
sichere
oder
gesundheitsschädliche
Gebrauchsgegenstände,
Kosmetika
Lebensmittel,
und
Spielzeug
zur
Lebensmittelaufsicht. Die Koordination, Information und Rückholung
betroffener Waren vom Markt ist hier von zentraler Bedeutung.
Meldungen aus anderen Bundesländern: Informationen über Verstöße
gegen
lebensmittelrechtliche
Betrieben,
die
aus
Vorschriften
anderen
in
oberösterreichischen
Bundesländern
eingehen,
werden
unverzüglich bearbeitet und entsprechende Maßnahmen vorgeschrieben.
Nachschau
und
Krankheitsausbrüche
Abklärungen:
wirkt
die
Im
Falle
lebensmittelbedingter
Lebensmittelaufsicht
Zusammenarbeit mit der Abteilung Gesundheit
in
enger
und der Gruppe des
Veterinärdienstes an der Abklärung der Erkrankungsursache mit, indem im
betroffenen Lebensmittelbetrieb, aber auch im Privathaushalt, Proben von
in Frage kommenden Lebensmitteln entnommen werden und Kontrollen
der Betriebshygiene sowie zur Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel
durchgeführt werden. Sind Lebensmittel in Verkehr, die vom Markt oder
von
den
Verbrauchern
zurückzurufen
sind,
überwacht
die
Lebensmittelaufsicht diese Maßnahmen.
Arbeitsgruppen: Vor allem Aufsichtsorgane der zentralen Dienststelle
wirken in verschiedenen Arbeitsgruppen auf Landesebene oder in
Zusammenarbeit
mit
dem
Bundesministerium
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für
Gesundheit
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bundesländerübergreifend mit, um die Arbeit der Lebensmittelaufsicht zu
koordinieren. Beispielhaft angeführt werden die Arbeitsgruppen Revisionsund
Probenplan,
ALIAS,
Qualitätsmanagement,
Strahlenalarmplan,
Zoonosenkommission, Bio sowie diverse Expertentagungen.
Maßnahmensetzung:
untersuchungen
Mängel
Werden
(des
bei
Kontrollen
Betriebes
oder
des
oder
Proben-
Lebensmittels)
festgestellt, so gilt es in erster Linie durch vorzuschreibende Maßnahmen
die Mängel abzustellen. Natürlich werden auch Anzeigen bei den
zuständigen Strafbehörden erstattet und kostenpflichtige Nachkontrollen
durchgeführt.
Betriebskontrollen 2015
In OÖ sind derzeit 20.913 Betriebe bei der Lebensmittelaufsicht registriert.
Darunter finden sich u.a. Fleischereien, Bäckereien, Brauereien und
Milchverarbeitungsbetriebe ebenso wie die Gastronomie, Großküchen, der
Einzelhandel und Marktstände, aber auch Hersteller von Kosmetika,
Lebensmittelkontaktmaterialien und Spielzeuggeschäfte.
Von diesen wurden im Jahr 2015 6.589 Betriebe kontrolliert, wobei
insgesamt 7.822 Kontrollen durchgeführt wurden (teils mehr als eine
Kontrolle pro Jahr, Nachkontrollen).
Die
Kontrollen
werden
nach
dem Grundsatz
der
risikobasierten
Kontrolltätigkeit durchgeführt. Das bedeutet, dass Betriebe mit einem
geringeren Risiko nicht so häufig kontrolliert werden, wie Betriebe mit
einem vergleichsweise höheren Risiko. So wird etwa eine Altenheimküche
häufiger kontrolliert als ein Friseursalon.
Die
Kriterien
der
Betriebskontrollen
bildeten
u.a.
die
baulichen
Voraussetzungen, Warenzustand, Reinigung, Rückverfolgbarkeit und
Personalhygiene.
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Folgende Beanstandungen führten seitens der Lebensmittelaufsicht zu einer
Anzeige an die Strafbehörden
170 Verstöße gegen das LMSVG
18 Verstöße gegen andere Gesetze und Verordnungen
Weitere Maßnahmen, die 2015 gesetzt wurden:
158 kostenpflichtige Nachkontrollen aufgrund von Hygieneverstößen oder beanstandeter
Proben
In
20
besonders
schwerwiegenden
Fällen
wurde
die
Mängelbehebung
durch Bescheidvorschreibungen notwendig
Probenziehung 2015
Der Probenplan vom Bundesministerium für Gesundheit sieht jährliche
Plan- und Verdachtsproben vor.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 4.779 Proben entnommen und dem
Labor
der
Österreichischen
Agentur
für
Gesundheit
und
Ernährungssicherheit (AGES) in Linz zur Untersuchung und Begutachtung
übermittelt.
Davon wurden 4.270 Planproben aus allen Warengruppen gezogen, auch
Probenziehungen auf Grund von Monitoring- oder Schwerpunktaktionen
sind darin enthalten.
Beanstandet wurden davon 458 Proben (= 10,7 %)
Die anderen 509 Proben waren Verdachtsproben, die aufgrund
festgestellter
Hygienemängel,
lebensmittelbedingten
bei
Krankheitsausbrüchen
Parteienbeschwerden,
oder
auf
nationalen oder europäischen Warnungen gezogen wurden.
Beanstandet wurden davon 117 Proben (= 23 %).
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Grund
von
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Die
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durchschnittliche
Beanstandungsquote
aller
begutachteten
Proben beträgt daher 12,2 % und zeigt damit eine leichte Steigerung
gegenüber dem Vorjahr.
Grund der Beanstandung
2014
2015
12,10%
10,00% 11,70%
12,20%
4.857
4.991
4.839
4.622
4.779
fehlende Kennzeichnungselemente, zur Irreführung
geeignete Angaben, Täuschung
494
400
351
410
448
Andere Beanstandungsgründe (wertgemindert,
Zusatzstoff-VO, Süßungsmittel-VO,...)
205
95
107
120
94
Zusammensetzung (der Inhaltsstoffe; nicht dem Österr.
Lebensmittelbuch entsprechend
36
76
66
38
39
Für den menschlichen Verzehr ungeeignet (z.B.
verdorben,..)
119
101
93
84
121
Gesundheitsschädlichkeit (wenn Gesundheit geschädigt
oder gefährdet werden kann)
23
34
9
6
25
(manchmal auch mehr als 1 Mangel je Probe)
Gesamtprobenanzahl:
2011
2012
16,60%
Tabelle: Beanstandungsgründe im Zeitverlauf 2011-2015
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2013
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Zusammenfassung Beanstandungsgründe:
87,8 % der begutachteten Planproben und 77 % der Verdachtsproben
waren nicht zu beanstanden
Fehlende Kennzeichnungselemente oder irreführende Angaben stehen
auch dieses Jahr wieder an der Spitze der Beanstandungen. Der Anteil
von Proben mit Kennzeichnungsmängeln ist aber ebenso wie der Anteil
der falsch bezeichneten Lebensmittel (Irreführung oder Täuschung) leicht
gestiegen. Der Anteil von Proben mit mangelhafter Zusammensetzung
(berechtigte Verbrauchererwartung wird nicht erfüllt) war gegenüber im
Vorjahr unverändert. Die Anzahl jener Lebensmittel, die für den
menschlichen Verzehr ungeeignet ist, erhöhte sich gegenüber 2014 von
84
auf
121
Proben,
Gesundheitsgefährdung
auch
war
ein
Anstieg
zu
für
verzeichnen.
Lebensmittel
Dies
ist
mit
darauf
zurückzuführen, dass in der Folge einer beanstandeten Probe in der
Regel gleich mehrere Nachproben gezogen werden, die dann oftmals
auch zu beanstanden sind (etwa im Zuge eines öffentlichen Rückrufs).
Schwerpunktaktionen 2015
In Oberösterreich wurden 2015 insgesamt vier landesinterne Aktionen
durchgeführt und 59 Aktionen im Auftrag des Bundes. Solche Aktionen
müssen sorgfältig
geplant
werden,
da die
Kosten
für
spezielle
Untersuchungen teils sehr hoch sind.
Die Landesschwerpunktaktionen 2015:
Kinderlebensmittel
/
Preis
Nährwerte
von
Getränken
und
Fruchtjoghurts
Kontrolle von Gastronomiebetrieben, ob die Herkunft des Fleisches
gekennzeichnet wird
Hygienestatus von Speiseeis aus gewerblicher Herstellung und von
zugelassenen Betrieben
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Kontrolle von GHP und HACCP in Alten- und Pflegeheimen der
Gemeinden und Ordensorganisationen
Schnellwarnsystem, Rückrufaktionen
Wird ein bereits in Verkehr befindliches Lebensmittel im Rahmen einer
Beprobung als "nicht sicher" eingestuft, so ist dieses Lebensmittel vom
Markt zu nehmen und von den Verbraucher/innen zurückzurufen. Dies
geschieht
durch
Information
Information
der
der
Abnehmer/innen
Öffentlichkeit
im
(Händler/innen),
Falle
vorliegender
Gesundheitsschädlichkeit, durch Aushang bei der Kassa und/oder
Informationen über die Medien. Solche Rückrufaktionen werden entweder
vom Unternehmer selbst veranlasst oder von der Lebensmittelaufsicht
angeordnet.
Handelt es sich um grenzüberschreitenden Lebensmittelhandel, so wird
die
Überwachung
solcher
Rückrufe
über
das
Europäische
Schnellwarnsystem RASFF koordiniert. Das Schnellwarnsystem für
Gebrauchsgegenstände und Kosmetika heißt RAPEX. Hinzu kommen
Warnmeldungen aus anderen Bundesländern.
Im Jahr 2015 ist bei der Lebensmittelaufsicht Oberösterreich folgende
Anzahl an Warnmeldungen eingegangen, bei denen allerdings nicht in
jedem Fall auch ein oberösterreichischer Betrieb tatsächlich betroffen war:
Meldungen je Jahr:
2012
2013
2014
2015
RASFF
283
275
422
434
RAPEX
442
532
704
470
224
308
344
340
Meldungen
anderer BL
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In 53 Fällen musste die Lebensmittelaufsicht in Betrieben prüfen ob
derartige Waren in OÖ in Verkehr sind.
Aus
anderen
Bundesländern
wurden
10
gesundheitsschädliche
Lebensmittelfälle und in 29 Fällen von Lebensmittel, die für den
menschlichen Verzehr ungeeignet waren, informiert.
Pilzberatungen
2015 wurden insgesamt 406 Pilze hinsichtlich ihrer Genusstauglichkeit
begutachtet.
26 Giftpilze konnten so erkannt werden.
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