CHEMPARK, 14. April 2016 INFO Aktuelle Informationen für Mitarbeiter im CHEMPARK Neue CHEMPARK-Verkehrsordnung in Kraft getreten Einheitliche Regeln für mehr Sicherheit Eine für alle: Ab dem 1. April gilt für die CHEMPARKStandorte Leverkusen, Dormagen und KrefeldUerdingen eine einheitliche Verkehrsordnung, die für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich ist. Das Ziel: Die Sicherheit im CHEMPARK weiter erhöhen und Unfälle vermeiden. „Ob PKW-Fahrer, Radfahrer oder Fußgänger: Wir möchten ein sicheres und geordnetes Miteinander aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Straßenverkehr im CHEMPARK ermöglichen. Dazu werden die einheitlichen Regeln einen wichtigen Beitrag leisten. Wir freuen uns daher, dass sich alle CHEMPARK-Partnerunternehmen zur neuen Verkehrsordnung bekannt haben“, erläutert CHEMPARK-Leiter Dr. Ernst Grigat. Die neue Verkehrsordnung gilt in Verbindung mit den bekannten Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den bestehenden Sonderregelungen im CHEMPARK, die durch eine besondere Ausschil derung kenntlich gemacht sind. Sie richtet sich an alle Personen, die am Straßenverkehr im CHEMPARK teilnehmen – also die sich innerhalb der begrenzenden Einfriedung fortbewegen. Unter anderem regelt die Verkehrsordnung wichtige Punkte zum Parken, zum Verhalten gegenüber Schienenverkehr und Sonderfahrzeugen sowie zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit (siehe auch wichtigste Regeln auf einen Blick). Geschwindigkeitsmessung im CHEMPARK. „Bisher gab es keine standortübergreifenden Verkehrsregelungen. Mit der neuen, einheitlichen Verkehrsordnung schaffen wir so ein verbindliches, übersichtliches Regelwerk, an dem sich alle Verkehrsteilnehmer orientieren können“, so Grigat. CURRENTA verantwortlich für Einhaltung Um die Verkehrsordnung erfolgreich umzusetzen, haben die Unternehmen im CHEMPARK dafür Sorge zu tragen, dass ihre Beschäftigten die Verkehrs regeln einhalten. Auch für Mitarbeiter von Fremd firmen und externe Besucher ist das Regelwerk verbindlich. CURRENTA wird als CHEMPARK- INFO CHEMPARK, 14. April 2016 Manager und -Betreiber die Einhaltung durch das Security Management kontrollieren lassen. Dessen Anordnungen und Weisungen haben alle Verkehrsteilnehmer Folge zu leisten. Die neue CHEMPARK-Verkehrsordnung finden Sie auf chempark.de in der Rubrik „Für Mitarbeiter – Downloads“. Bei Fragen stehen Uwe Christoph, Leiter Security Management (Tel.: 0214/30-54000, E-Mail: [email protected]) und Detlef Brennecke, Leiter Safety Compliance (Tel.: 0214/30-31520, E-Mail: [email protected] ) bei CURRENTA zur Verfügung. Die 10 wichtigsten Verkehrsregeln im CHEMPARK auf einen Blick: 1. Die Verkehrsordnung ist für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich, die sich innerhalb der Einfriedung des CHEMPARK bewegen (Einlass mit Zugangskontrolle). Die Partnerunternehmen sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten die Regeln einhalten. 6. Sofern Radwege vorhanden sind, müssen Radfahrer diese benutzen. Das Befahren von Gehwegen ist verboten. Radfahrer dürfen weder Kopfhörer mit Musik noch das Mobil telefon während der Fahrt benutzen. Auch das Aufspannen eines Regenschirms beim Rad fahren ist nicht erlaubt. 2. Für alle Fragen rund um den Straßenverkehr ist CURRENTA der Ansprechpartner. Der CHEMPARK-Manager und -Betreiber ist zudem für die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrs ordnung zuständig. 7. Autofahrer dürfen während der Fahrt nur über die Freisprech-Anlage telefonieren und ihr Handy auch sonst nicht benutzen. Auch Rauchen am Steuer ist verboten. 3. Im gesamten CHEMPARK-Bereich gilt rechts vor links. Alle Straßen sind grundsätzlich gleichrangig. Merkmale wie Breite oder Be schaffenheit spielen keine Rolle. 8. Das Parken auf Gleisen und Bahnüber gängen, Rad- und Gehwegen sowie gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen ist verboten. Das Security Management von CURRENTA behält sich vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen. 4. Schienenverkehr hat immer Vorrang. Verkehrsteilnehmer haben auf Loks und Züge zu achten und bei Herannahen in genügendem Abstand anzuhalten. Achtung: Die Querungen der Bahngleise sind unbeschrankt und nicht durch Warnzeichen markiert. 9. Alle Verkehrsunfälle mit Personen-, Sachoder Umweltschäden sind dem SecurityManagement von CURRENTA unverzüglich zu melden. 5. Die Höchstgeschwindigkeit im CHEMPARK beträgt 30 km/h. Bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. 10. Als Notrufnummer sollte bevorzugt die 112 aus dem Festnetz angerufen werden. Die standortspezifischen Mobilfunknummern zu den jeweiligen Sicherheitszentralen lauten: Leverkusen: 0175/30-99399 Dormagen: 0175/313-9939 Krefeld-Uerdingen: 0175/311-9939 Herausgeber Currenta GmbH & Co. OHG, 51368 Leverkusen Leiter Unternehmenskommunikation Jürgen Gemke Telefon 02 14 / 30-5 39 58 [email protected] Zukunftsgerichtete Aussagen Dieses CHEMPARK Info kann bestimmte in der Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns bzw. seiner Teilkonzerne oder Servicegesellschaften beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Website www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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