EinhEitlichE REgEln füR mEhR SichERhEit

CHEMPARK, 14. April 2016
INFO
Aktuelle Informationen
für Mitarbeiter im CHEMPARK
Neue CHEMPARK-Verkehrsordnung in Kraft getreten
Einheitliche Regeln für mehr Sicherheit
Eine für alle: Ab dem 1. April gilt für die CHEMPARKStandorte Leverkusen, Dormagen und KrefeldUerdingen eine einheitliche Verkehrsordnung, die
für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich ist. Das Ziel:
Die Sicherheit im CHEMPARK weiter erhöhen und
Unfälle vermeiden.
„Ob PKW-Fahrer, Radfahrer oder Fußgänger:
Wir möchten ein sicheres und geordnetes Miteinander aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer
am Straßen­verkehr im CHEMPARK ermöglichen.
Dazu werden die einheitlichen Regeln einen wichtigen Beitrag leisten. Wir freuen uns daher, dass
sich alle ­CHEMPARK-Partnerunternehmen zur
neuen Verkehrsordnung bekannt haben“, erläutert
­CHEMPARK-Leiter Dr. Ernst Grigat.
Die neue Verkehrsordnung gilt in Verbindung mit
den bekannten Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den bestehenden Sonderregelungen im
­CHEMPARK, die durch eine besondere Ausschil­
derung kenntlich gemacht sind. Sie richtet sich
an alle Personen, die am Straßenverkehr im
­CHEMPARK teilnehmen – also die sich innerhalb
der begrenzenden Einfriedung fortbewegen. Unter
anderem regelt die Verkehrsordnung wichtige Punkte
zum Parken, zum Verhalten gegenüber Schienenverkehr und Sonderfahrzeugen sowie zur zulässigen
­Höchstgeschwindigkeit (siehe auch wichtigste Regeln auf einen Blick).
Geschwindigkeitsmessung im CHEMPARK.
„Bisher gab es keine standortübergreifenden Verkehrsregelungen. Mit der neuen, einheitlichen
Verkehrsordnung schaffen wir so ein verbindliches,
übersichtliches Regelwerk, an dem sich alle Verkehrsteilnehmer orientieren können“, so Grigat.
CURRENTA verantwortlich für Einhaltung
Um die Verkehrsordnung erfolgreich umzusetzen,
haben die Unternehmen im CHEMPARK dafür Sorge
zu tragen, dass ihre Beschäftigten die Verkehrs­
regeln einhalten. Auch für Mitarbeiter von Fremd­
firmen und externe Besucher ist das Regelwerk
verbindlich. CURRENTA wird als CHEMPARK-
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CHEMPARK, 14. April 2016
Manager und -Betreiber die Einhaltung durch das
Security Management kontrollieren lassen. Dessen
Anordnungen und Weisungen haben alle Verkehrsteilnehmer Folge zu leisten.
Die neue CHEMPARK-Verkehrsordnung finden Sie
auf chempark.de in der Rubrik „Für Mitarbeiter –
Downloads“.
Bei Fragen stehen Uwe Christoph, Leiter Security
Management (Tel.: 0214/30-54000, E-Mail:
[email protected]) und Detlef Brennecke,
Leiter Safety Compliance (Tel.: 0214/30-31520,
E-Mail: [email protected] ) bei
CURRENTA zur Verfügung.
Die 10 wichtigsten Verkehrsregeln im CHEMPARK auf einen Blick:
1. Die Verkehrsordnung ist für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich, die sich innerhalb der Einfriedung des CHEMPARK bewegen (Einlass mit
Zugangskontrolle). Die Partnerunternehmen sind
dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten die
Regeln einhalten.
6. Sofern Radwege vorhanden sind, müssen
Radfahrer diese benutzen. Das Befahren von
Gehwegen ist verboten. Radfahrer dürfen
­weder Kopfhörer mit Musik noch das Mobil­
telefon während der Fahrt benutzen. Auch das
Aufspannen eines Regenschirms beim Rad­
fahren ist nicht erlaubt.
2. Für alle Fragen rund um den Straßenverkehr
ist CURRENTA der Ansprechpartner. Der
CHEMPARK-Manager und -Betreiber ist zudem
für die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrs­
ordnung zuständig.
7. Autofahrer dürfen während der Fahrt nur
über die Freisprech-Anlage telefonieren und
ihr Handy auch sonst nicht benutzen. Auch
­Rauchen am Steuer ist verboten.
3. Im gesamten CHEMPARK-Bereich gilt rechts
vor links. Alle Straßen sind grundsätzlich
­gleichrangig. Merkmale wie Breite oder Be­
schaffenheit spielen keine Rolle.
8. Das Parken auf Gleisen und Bahnüber­
gängen, Rad- und Gehwegen sowie gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen ist
verboten. Das Security Management von
­CURRENTA behält sich vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen
zu lassen.
4. Schienenverkehr hat immer Vorrang. Verkehrsteilnehmer haben auf Loks und Züge zu
achten und bei Herannahen in genügendem Abstand anzuhalten. Achtung: Die Querungen der
Bahngleise sind unbeschrankt und nicht durch
Warnzeichen markiert.
9. Alle Verkehrsunfälle mit Personen-, Sachoder Umweltschäden sind dem SecurityManagement von CURRENTA unverzüglich zu
melden.
5. Die Höchstgeschwindigkeit im CHEMPARK
beträgt 30 km/h. Bei schlechten Sicht- oder
­Wetterverhältnissen ist die Geschwindigkeit
entsprechend zu reduzieren.
10. Als Notrufnummer sollte bevorzugt die 112
aus dem Festnetz angerufen werden. Die
standortspezifischen Mobilfunknummern zu
den jeweiligen Sicherheitszentralen lauten:
Leverkusen: 0175/30-99399
Dormagen: 0175/313-9939
Krefeld-Uerdingen: 0175/311-9939
Herausgeber
Currenta GmbH & Co. OHG,
51368 Leverkusen
Leiter Unternehmenskommunikation
Jürgen Gemke
Telefon 02 14 / 30-5 39 58
[email protected]
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beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Website www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft
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