Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in

Erstanwendung der IFRS und Endorsement
Stand: 12.04.2016
endorsed
Inkrafttreten für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem:
2014
1.1.
2015
1.7.
IFRIC
21
IFRS 14
IFRS 11
Abweichendes
Inkrafttreten in
der EU:
1.1.2015
IAS 19
Employee
Contributions
AIP
2010-2012
Abweichendes
Inkrafttreten in
der EU:
1.2.2015
Acquisitions of
Interests in JOs
IAS 16/IAS 38
Depreciation &
Amortisation
2018
2017
1.1.
Abweichendes
Inkrafttreten in
der EU:
17.6.2014
AIP
2011-2013
2016
IAS 1
Disclosure
Initiative
IFRS 10, 12,
IAS 28
Consolidation
Exception
IAS 16/IAS 41
Bearer Plants
1.1.
1.1.
IFRS 15
IFRS 9
2019
1.1.
2020
1.1.
IFRS 16
IFRS 15
Effective Date
of IFRS 15
Clarifications
to IFRS 15
IAS 12
Recognition of
Deferred Tax
Assets for
Unrealised Losses
IAS 7
Disclosure
Initiative
IAS 27
Equity Method
in Separate FS
IFRS 10/IAS 28
Sale or
Contribution of
Assets
Zeitpunkt des Inkrafttretens auf
unbestimmte Zeit verschoben
AIP 2012-2014
Haftungsausschluss
Diese Aufstellung ist das Resultat der Recherchen von Deloitte-Mitarbeitern, die darin enthaltenen
Daten wurden mit größter Sorgfalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Es handelt sich um
eine Arbeitsunterlage, die weder die Auffassungen der Europäischen Union noch die des
International Accounting Standards Board wiedergibt. Für eventuelle Fehler oder Versäumnisse bzw.
mögliche Schäden die einem Dritten durch die Nutzung dieser Aufstellung entstehen, übernimmt
Deloitte keine Haftung.
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Kurzübersicht der Regelungsinhalte
Anzuwenden ab dem 01.01.2014:
IFRIC 21 (IASB Veröffentlichung 20.5.2013), EU-Endorsement: 13.06.2014 mit abweichendem Inkrafttreten ab 17.6.2014)
Die Interpretation bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird.
Anzuwenden ab dem 01.07.2014:
IAS 19 Employee Contributions (IASB Veröffentlichung: 21.11.2013; EU-Endorsement: 17.12.2014 mit abweichendem Inkrafttreten ab
1.2.2015)
Klarstellung der Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, sowie
Schaffung einer Erleichterung, wenn der Betrag der Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig ist.
Annual Improvements 2010-2012 (IASB Veröffentlichung: 12.12.2013; EU-Endorsement: 17.12.2014 mit abweichendem Inkrafttreten ab
1.2.2015)
Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS.
Annual Improvements 2011-2013 (IASB Veröffentlichung: 12.12.2013; EU-Endorsement: 18.12.2014 mit abweichendem Inkrafttreten ab
1.1.2015)
Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS.
Anzuwenden ab dem 01.01.2016:
IFRS 14 (IASB Veröffentlichung: 30.01.2014; EU-Endorsement: offen)
Nur Unternehmen, die IFRS-Erstanwender sind und die nach ihren bisherigen Rechnungslegungsvorschriften regulatorische
Abgrenzungsposten erfassen, ist gestattet, dies auch nach dem Übergang auf die IFRS weiterhin zu tun. Der Standard ist als kurzfristige
Zwischenlösung gedacht, bis der IASB sein längerfristiges grundlegendes Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen abschließt.
IFRS 11 Accounting for Acquisitions of Interests in Joint Operations (IASB Veröffentlichung: 06.05.2014; EU-Endorsement:
24. November 2015)
Der Erwerber von Anteilen an einer gemeinsamen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellen wie in IFRS 3 definiert, hat alle
Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS anzuwenden, solange
diese nicht im Widerspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen.
IAS 16/IAS 38 Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation (IASB Veröffentlichung: 12.05.2014; EUEndorsement: 2. Dezember 2015)
Mit den Änderungen werden Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können, insbesondere was erlösbasierte Abschreibungsmethoden betrifft.
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Kurzübersicht der Regelungsinhalte
Anzuwenden ab dem 01.01.2016 (fortgesetzt):
IAS 16/IAS 41 Bearer Plants (IASB Veröffentlichung: 30.06.2014; EU-Endorsement: 23. November 2015)
Mit den Änderungen werden fruchttragende Pflanzen, die nicht länger deutlichen biologischen Änderungen unterworfen sind, in den
Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht, sodass sie analog zu Sachanlagen bilanziert werden können.
IAS 27 Equity Method in Separate Financial Statements (IASB Veröffentlichung: 12.08.2014; EU-Endorsement: 18. Dezember 2015)
Durch die Änderungen wird die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und
assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen.
IFRS 10/IAS 28 Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture (IASB Veröffentlichung: 11.09.2014;
EU-Endorsement: offen)
Durch die Änderungen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der
Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen. Der
Zeitpunkt des Inkrafttretens ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Annual Improvements 2012-2014 (IASB Veröffentlichung: 25.09.2014; EU-Endorsement: 15. Dezember 2015)
Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS.
IAS 1 Disclosure Initiative (IASB Veröffentlichung: 18.12.2014; EU-Endorsement: 18.12.2015)
Die Änderungen zielen darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des
Abschlusses wahrnehmen.
IFRS 10, IFRS 12, IAS 28 Consolidation Exception (IASB Veröffentlichung: 18.12.2014; EU-Endorsement: offen)
Die Änderungen adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für
Investmentgesellschaften ergeben haben.
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Kurzübersicht der Regelungsinhalte
Anzuwenden ab dem 01.01.2017:
IAS 12 Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses (IASB Veröffentlichung: 19.01.2016; EU-Endorsement: offen)
Die Änderungen an IAS 12 zielen insbesondere darauf ab, die Bilanzierung latenter Steueransprüche aus unrealisierten Verlusten bei zum
beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten klarzustellen, die in der Praxis derzeit unterschiedlich gehandhabt wird.
IAS 7 Disclosure Initiative (IASB Veröffentlichung: 29.01.2016; EU-Endorsement: offen)
Die Änderungen folgen der Zielsetzung, dass ein Unternehmen Angaben bereitzustellen hat, die es Adressaten von Abschlüssen
ermöglichen, Veränderungen in den Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit beurteilen zu können.
Anzuwenden ab dem 01.01.2018:
IFRS 9 Financial Instruments (IASB Veröffentlichung: 24.07.2014; EU-Endorsement: offen)
Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 hervorzuheben sind
insbesondere die neuen und in der jüngsten Fassung von IFRS 9 überarbeiteten Klassifizierungsvorschriften für finanzielle
Vermögenswerte. Diese beruhen auf den Ausprägungen des Geschäftsmodells sowie den vertraglichen Zahlungsströme finanzieller
Vermögenswerte. Ebenfalls grundlegend neu sind die Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen, welche nun auf einem Modell der
erwarteten Verluste basieren. Auch die Abbildung bilanzieller Sicherungsbeziehungen ist unter IFRS 9 neu geregelt und darauf
ausgerichtet, stärker das betriebliche Risikomanagement abbilden zu können.
IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers (IASB Veröffentlichung: 28.05.2014; EU-Endorsement: offen)
Der Standard regelt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. IFRS 15 ersetzt IAS 18 'Erlöse', IAS 11 'Fertigungsaufträge' und
eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 15 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt für fast alle
Verträge mit Kunden – die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge.
Hinweis: Die am 28.5.2014 veröffentlichte Fassung von IFRS 15 sah eine Erstanwendung für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem
1.1.2017 beginnen. Der IASB hat am 11.9.2015 Effective Date of IFRS 15 verabschiedet und damit das Datum der erstmaligen
verpflichtenden Anwendung von IFRS 15 auf den 1.1.2018 verschoben. Weiterhin hat der IASB am 12.04.2016 Clarifications to IFRS 15
veröffentlicht. Die Änderungen adressieren drei der fünf identifizierten Themen (Identifizierung von Leistungsverpflichtungen,
Prinzipal/Agent-Erwägungen und Lizenzen) und zielen auf Übergangserleichterungen für modifizierte Verträge und abgeschlossenen
Verträge ab.
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Kurzübersicht der Regelungsinhalte
Anzuwenden ab dem 01.01.2019:
IFRS 16 Leases (IASB Veröffentlichung: 13.01.2016; EU-Endorsement: offen)
Der Standard regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. IFRS 16 ersetzt den bisher gültigen Standard IAS 17 sowie drei
leasingbezogene Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 16 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt grundsätzlich für alle
Leasingverhältnisse. Ausgenommen davon sind Verträge über die Erforschung von Mineralien, Öl, Gas und ähnlichen nicht-regenerativen
Ressourcen; Rechte aus Lizenzverträgen über Filme, Videoaufnahmen, Theaterstücke, Manuskripte, Patente und Urheberrechte, die in
den Anwendungsbereich von IAS 38 fallen; Leasingvereinbarungen über biologische Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 41;
Dienstleistungsvereinbarungen im Anwendungsbereich von IFRIC 12 sowie Lizenzvereinbarungen über geistiges Eigentum aus einem
Leasingverhältnis im Anwendungsbereich von IFRS 15.
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