"Private Altersvorsorge"

Basis-Rente, Riester-Rente,
Private Lebens- und
Rentenversicherungen
Wege der Versorgung
Wovon werden Sie im Alter leben?
Das Zukunftsproblem der gesetzlichen Rente hat im Wesentlichen 2 Ursachen:
Immer weniger Beitrags­
zahler, immer mehr Rentner
Wegen der niedrigen Geburtenrate wird
es künftig immer mehr Rentner und
immer weniger Beitragszahler geben.
Beitragszahler/Rentner
100
Beitragszahler
100
Beitragszahler
100
Beitragszahler
86 Rentner
49 Rentner
36 Rentner
1988
Steigende Lebenserwartung
– längere Rentenzahlung
2012
Prognose 2040
Rentenzahlungsdauer
24 Jahre
Zugleich müssen diese wenigen Beitragszahler aufgrund der längeren
Lebenserwartung immer länger die
Rente finanzieren.
Rentenzahlung
19 Jahre
Rentenzahlung
10 Jahre
Rentenzahlung
1960
Wir leben länger
– doch wovon?
Hinzu kommt: Viele Menschen erzielen
in ihrem Erwerbsleben nur vergleichsweise geringe Rentenansprüche in der
gesetzlichen Rentenversicherung.
2013
Prognose 2050
Aktuelle durchschnittliche Rentenhöhe
Stand 2013
1.020 €
562 €
Frauen
Männer
Wie groß sind
Ihre Versorgungslücken?
Berechnet für:
Geb.-Datum:
Altersvorsorge
Brutto
100 %
2.500 €
Bruttoeinkommen:
€
Nettoeinkommen:
€
Versorgungslücke
Netto
Gesetzliche Rente
max.
41%**
1.025 €
Rente nach 45
Versicherungsjahren
ab Alter _________ :
€
Bestehende Versorgung:
€
Versorgungslücke*:
€
Berufsunfähigkeit
Brutto
100 %
2.500 €
Versorgungslücke
Netto
Volle gesetzl. Erwerbs-
32 %**
800 €
volle gesetzl.
Erwerbsminderungsrente
minderungsrente:
€
Bestehende Versorgung:
€
Versorgungslücke*:
€
Hinterbliebenenschutz
Brutto
100 %
2.500 €
Versorgungslücke
Netto
Hinterbliebenenrente
2 x 6 %**
300 €
18 %**
450 €
Waisenrente
bei 2 Kindern
Witwen-/
Witwerrente
(Witwe/-r, Waise/-n):
€
Bestehende Versorgung:
€
Versorgungslücke*:
€
* Die Versorgungslücken werden durch die nachgelagerte Besteuerung der Renten in vielen Fällen größer.
** Circa-Absicherung in Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Ohne Ziel kein Weg:
Was ist für Sie wichtig?
Die ideale Versorgung ist oft ein Mix
aus Basis-Rente, Riester-Rente, privater Rentenversicherung und Kapital
bildender Lebensversicherung.
So finden Sie den für Sie
richtigen Weg
Die nebenstehende Übersicht über mögliche Versorgungsziele und in diesem
Zusammenhang auftretende Fragen
hilft Ihnen, die für Sie richtigen Vorsorgebausteine zu finden.
Jeder dieser Vorsorgebausteine hat seine
spezifischen Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten. Wie oft im Leben, so gilt
auch hier: Die Mischung macht’s!
Fürs Alter vorsorgen
Arbeitskraft absichern
Hinterbliebene versorgen
Staatliche Förderung
während der Ansparphase
Besteuerung
der Leistungen
Sonstige Ziele:
Verfügbarkeit
(Verpfändung, Abtretung)
Anrechnung
beim Arbeits-­­
losengeld II und bei Insolvenz
Steuerlich gefördert:
Die Basis-Rente
\\ Lebenslange Rente aus LVM-Basis-Rente
\\ Eine Berufsunfähigkeitsrente kann eingeschlossen werden. Sie wird im Leistungsfall versteuert wie die Basis-Rente selbst (siehe unten).
\\ Es kann aber auch nur die Fortzahlung der Beiträge durch den Versicherer für
den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart werden.
\\ Der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner kann durch eine
Witwen-/Witwerrente im Todesfall abgesichert werden.
\\ Die Beiträge sind – wie auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
(hier: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) – steuerlich abziehbar.
\\ Die Höchstgrenze beläuft sich auf 22.172 Euro, bei zusammen veranlagten
Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern auf 44.344 Euro.
\\ Im Jahr 2015 sind 80 Prozent der Beiträge abziehbar. Dieser Prozentsatz steigt
jährlich um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.
\\ Die Rente wird nachgelagert besteuert.
\\ Der steuerpflichtige Anteil der Rente beträgt für alle Renten, die im Jahr 2005
erstmalig gezahlt wurden, 50 Prozent. Er steigt für jeden neuen Renten­jahrgang
um 2 Prozentpunkte bis 2020 und dann um 1 Prozentpunkt auf schließlich 100
Prozent ab dem Rentenjahrgang 2040. Für Neurentner im Jahr 2015 z. B. beträgt
der steuer­pflichtige Anteil der Rente somit 70 Prozent.
\\ Die Basis-Rente wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht einbezogen
und ist in der Ansparphase insolvenzsicher.
Durch Zulagen und Steuervorteile
gefördert: Die Riester-Rente
\\ Lebenslange Rente aus LVM-Privat-RentePlus oder LVM-Fonds-RentePlus
\\ Eine Kapitalauszahlung bis zu 30 Prozent des vorhandenen Gesamtkapitals
ist möglich; bei höherer Kapitalauszahlung muss die gesamte staatliche
Förderung zurückgezahlt werden.
\\ Das angesparte Kapital samt der Fördermittel kann im Todesfall auf den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner übertragen werden.
\\ Wird das Kapital auf Dritte übertragen, müssen Zulagen und Steuerersparnisse
zurückgezahlt werden.
\\ Jährliche Zulagen seit 2008: Grundzulage 154 Euro; Kinderzulage 185 Euro je Kind,
das vor 2008 geboren wurde, bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder
\\ Berufseinsteigerbonus: Unmittelbar Zulageberechtigte, die zu Beginn des Kalenderjahres
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig vom Staat 200 Euro.
\\ Steuervorteil: Eigenbeitrag und Zulagen sind steuerlich abziehbar (wirkt sich nur aus,
wenn die Steuerersparnis höher als die Zulagenförderung ist).
\\ Sonderausgabenabzug: seit 2008 jährlich maximal 2.100 Euro
\\ Wenn Kapital ausgezahlt wird (maximal 30 Prozent des Wertes),
muss es versteuert werden.
\\ Die Rente wird nachgelagert besteuert.
\\ Die Riester-Rente wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht einbezogen und ist in der Ansparphase insolvenzsicher, soweit es sich um gefördertes
Kapital handelt.
Mit vielen Freiheiten: Lebensund private Rentenversicherungen
\\ Lebenslange Rente, i. d. R. mit Kapitalwahlrecht
\\ Kapitalauszahlung bei LVM-Lebensversicherungen
\\ Eine Berufsunfähigkeitsrente kann eingeschlossen werden. Sie wird im Leistungsfall nur mit dem Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten versteuert.
\\ Es kann aber auch nur die Fortzahlung der Beiträge durch den Versicherer für
den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart werden.
\\ Die Leistungen können an Angehörige oder beliebige Dritte vererbt werden.
\\ Die Leistungen können als Kapital oder als Rente ausgezahlt werden.
\\ Rentenzahlungen werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Für das Renteneintrittsalter 67 beträgt dieser 17 Prozent der Rente.
\\ Bei Kapitalauszahlung vor Alter 62 Jahre werden die Erträge voll mit der Abgeltungs­­
steuer besteuert.
\\ Bei Kapitalauszahlung nach Alter 62 Jahre wird nur die Hälfte der Erträge mit
dem persönlichen Steuersatz besteuert, vorausgesetzt der Vertrag hat mindestens
12 Jahre bestanden.
\\ Die Todesfallleistung ist einkommenssteuerfrei.
\\ Lebens- und private Rentenversicherungen können für Finanzierungszwecke
oder als Sicherheit abgetreten werden.
\\ Es gibt Grundfreibeträge und Freibeträge für die Altersversorgung. Ausführliche
Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrer LVM-Versicherungsagentur oder entnehmen Sie bitte dem Druckstück L 295.
Das Beste für Ihre Zukunft
Bei Lebens- oder Rentenversicherungen sind langfristige Sicherheit, Finanzkraft und
kundennaher Service entscheidend. Dafür bekommen wir von unabhängigen Instituten immer wieder Bestnoten. Aktuelle Beispiele: Bestnote für die LVM Lebensversicherungs-AG im Finsinger-Rating (WirtschaftsWoche, 45/2014) und die Gesamtnote „sehr gut“ von der unabhängigen Rating-Agentur ASSEKURATA (10/2014).
Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleistungen geben. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich
die jeweiligen tarifbezogenen Versicherungsbedingungen.
Bedarfsgerechte Vorsorge
braucht fachkundige Beratung.
In der LVM-Versicherungsagentur
in Ihrer Nähe erhalten Sie beides.
Oder rufen Sie uns an:
Zentrale Kundenbetreuung
Mo. – Fr. von 8.00 – 20.00 Uhr
kostenfrei: 0800 5 86 37 33
W 8108 (02/2015)
LVM Lebensversicherungs-AG
Kolde-Ring 21, 48126 Münster
www.lvm.de