Basis-Rente, Riester-Rente, Private Lebens- und Rentenversicherungen Wege der Versorgung Wovon werden Sie im Alter leben? Das Zukunftsproblem der gesetzlichen Rente hat im Wesentlichen 2 Ursachen: Immer weniger Beitrags zahler, immer mehr Rentner Wegen der niedrigen Geburtenrate wird es künftig immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler geben. Beitragszahler/Rentner 100 Beitragszahler 100 Beitragszahler 100 Beitragszahler 86 Rentner 49 Rentner 36 Rentner 1988 Steigende Lebenserwartung – längere Rentenzahlung 2012 Prognose 2040 Rentenzahlungsdauer 24 Jahre Zugleich müssen diese wenigen Beitragszahler aufgrund der längeren Lebenserwartung immer länger die Rente finanzieren. Rentenzahlung 19 Jahre Rentenzahlung 10 Jahre Rentenzahlung 1960 Wir leben länger – doch wovon? Hinzu kommt: Viele Menschen erzielen in ihrem Erwerbsleben nur vergleichsweise geringe Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. 2013 Prognose 2050 Aktuelle durchschnittliche Rentenhöhe Stand 2013 1.020 € 562 € Frauen Männer Wie groß sind Ihre Versorgungslücken? Berechnet für: Geb.-Datum: Altersvorsorge Brutto 100 % 2.500 € Bruttoeinkommen: € Nettoeinkommen: € Versorgungslücke Netto Gesetzliche Rente max. 41%** 1.025 € Rente nach 45 Versicherungsjahren ab Alter _________ : € Bestehende Versorgung: € Versorgungslücke*: € Berufsunfähigkeit Brutto 100 % 2.500 € Versorgungslücke Netto Volle gesetzl. Erwerbs- 32 %** 800 € volle gesetzl. Erwerbsminderungsrente minderungsrente: € Bestehende Versorgung: € Versorgungslücke*: € Hinterbliebenenschutz Brutto 100 % 2.500 € Versorgungslücke Netto Hinterbliebenenrente 2 x 6 %** 300 € 18 %** 450 € Waisenrente bei 2 Kindern Witwen-/ Witwerrente (Witwe/-r, Waise/-n): € Bestehende Versorgung: € Versorgungslücke*: € * Die Versorgungslücken werden durch die nachgelagerte Besteuerung der Renten in vielen Fällen größer. ** Circa-Absicherung in Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze Ohne Ziel kein Weg: Was ist für Sie wichtig? Die ideale Versorgung ist oft ein Mix aus Basis-Rente, Riester-Rente, privater Rentenversicherung und Kapital bildender Lebensversicherung. So finden Sie den für Sie richtigen Weg Die nebenstehende Übersicht über mögliche Versorgungsziele und in diesem Zusammenhang auftretende Fragen hilft Ihnen, die für Sie richtigen Vorsorgebausteine zu finden. Jeder dieser Vorsorgebausteine hat seine spezifischen Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten. Wie oft im Leben, so gilt auch hier: Die Mischung macht’s! Fürs Alter vorsorgen Arbeitskraft absichern Hinterbliebene versorgen Staatliche Förderung während der Ansparphase Besteuerung der Leistungen Sonstige Ziele: Verfügbarkeit (Verpfändung, Abtretung) Anrechnung beim Arbeits- losengeld II und bei Insolvenz Steuerlich gefördert: Die Basis-Rente \\ Lebenslange Rente aus LVM-Basis-Rente \\ Eine Berufsunfähigkeitsrente kann eingeschlossen werden. Sie wird im Leistungsfall versteuert wie die Basis-Rente selbst (siehe unten). \\ Es kann aber auch nur die Fortzahlung der Beiträge durch den Versicherer für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart werden. \\ Der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner kann durch eine Witwen-/Witwerrente im Todesfall abgesichert werden. \\ Die Beiträge sind – wie auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (hier: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) – steuerlich abziehbar. \\ Die Höchstgrenze beläuft sich auf 22.172 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern auf 44.344 Euro. \\ Im Jahr 2015 sind 80 Prozent der Beiträge abziehbar. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025. \\ Die Rente wird nachgelagert besteuert. \\ Der steuerpflichtige Anteil der Rente beträgt für alle Renten, die im Jahr 2005 erstmalig gezahlt wurden, 50 Prozent. Er steigt für jeden neuen Rentenjahrgang um 2 Prozentpunkte bis 2020 und dann um 1 Prozentpunkt auf schließlich 100 Prozent ab dem Rentenjahrgang 2040. Für Neurentner im Jahr 2015 z. B. beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente somit 70 Prozent. \\ Die Basis-Rente wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht einbezogen und ist in der Ansparphase insolvenzsicher. Durch Zulagen und Steuervorteile gefördert: Die Riester-Rente \\ Lebenslange Rente aus LVM-Privat-RentePlus oder LVM-Fonds-RentePlus \\ Eine Kapitalauszahlung bis zu 30 Prozent des vorhandenen Gesamtkapitals ist möglich; bei höherer Kapitalauszahlung muss die gesamte staatliche Förderung zurückgezahlt werden. \\ Das angesparte Kapital samt der Fördermittel kann im Todesfall auf den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner übertragen werden. \\ Wird das Kapital auf Dritte übertragen, müssen Zulagen und Steuerersparnisse zurückgezahlt werden. \\ Jährliche Zulagen seit 2008: Grundzulage 154 Euro; Kinderzulage 185 Euro je Kind, das vor 2008 geboren wurde, bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder \\ Berufseinsteigerbonus: Unmittelbar Zulageberechtigte, die zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig vom Staat 200 Euro. \\ Steuervorteil: Eigenbeitrag und Zulagen sind steuerlich abziehbar (wirkt sich nur aus, wenn die Steuerersparnis höher als die Zulagenförderung ist). \\ Sonderausgabenabzug: seit 2008 jährlich maximal 2.100 Euro \\ Wenn Kapital ausgezahlt wird (maximal 30 Prozent des Wertes), muss es versteuert werden. \\ Die Rente wird nachgelagert besteuert. \\ Die Riester-Rente wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht einbezogen und ist in der Ansparphase insolvenzsicher, soweit es sich um gefördertes Kapital handelt. Mit vielen Freiheiten: Lebensund private Rentenversicherungen \\ Lebenslange Rente, i. d. R. mit Kapitalwahlrecht \\ Kapitalauszahlung bei LVM-Lebensversicherungen \\ Eine Berufsunfähigkeitsrente kann eingeschlossen werden. Sie wird im Leistungsfall nur mit dem Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten versteuert. \\ Es kann aber auch nur die Fortzahlung der Beiträge durch den Versicherer für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart werden. \\ Die Leistungen können an Angehörige oder beliebige Dritte vererbt werden. \\ Die Leistungen können als Kapital oder als Rente ausgezahlt werden. \\ Rentenzahlungen werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Für das Renteneintrittsalter 67 beträgt dieser 17 Prozent der Rente. \\ Bei Kapitalauszahlung vor Alter 62 Jahre werden die Erträge voll mit der Abgeltungs steuer besteuert. \\ Bei Kapitalauszahlung nach Alter 62 Jahre wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, vorausgesetzt der Vertrag hat mindestens 12 Jahre bestanden. \\ Die Todesfallleistung ist einkommenssteuerfrei. \\ Lebens- und private Rentenversicherungen können für Finanzierungszwecke oder als Sicherheit abgetreten werden. \\ Es gibt Grundfreibeträge und Freibeträge für die Altersversorgung. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrer LVM-Versicherungsagentur oder entnehmen Sie bitte dem Druckstück L 295. Das Beste für Ihre Zukunft Bei Lebens- oder Rentenversicherungen sind langfristige Sicherheit, Finanzkraft und kundennaher Service entscheidend. Dafür bekommen wir von unabhängigen Instituten immer wieder Bestnoten. Aktuelle Beispiele: Bestnote für die LVM Lebensversicherungs-AG im Finsinger-Rating (WirtschaftsWoche, 45/2014) und die Gesamtnote „sehr gut“ von der unabhängigen Rating-Agentur ASSEKURATA (10/2014). Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleistungen geben. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die jeweiligen tarifbezogenen Versicherungsbedingungen. Bedarfsgerechte Vorsorge braucht fachkundige Beratung. In der LVM-Versicherungsagentur in Ihrer Nähe erhalten Sie beides. Oder rufen Sie uns an: Zentrale Kundenbetreuung Mo. – Fr. von 8.00 – 20.00 Uhr kostenfrei: 0800 5 86 37 33 W 8108 (02/2015) LVM Lebensversicherungs-AG Kolde-Ring 21, 48126 Münster www.lvm.de
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