Amt lic hes mitteilungsblAtt Verwaltungsgemeinschaft mArkt PfAffenhofen a.d.roth gemeinde holzheim Abwasserzweckverband „mittleres rothtal“ Pfaffenhofen Notruf: Polizei 1 10 Feuerwehr/Rettungsdienst, Notarzt 1 12 Krankentransport 08 28 2/19 222 Ärztl. Bereitschaftsdienst 116 117 Spendenkonto „Pfaffenhofen hilft“: Sparkasse Pfaffenhofen: IBAN DE 24730500000430903666 · BIC BYLADEM1NUL · VR-Bank Pfaffenhofen: IBAN DE 19730611910003299996 · BIC GENODEF1NU1 · Für Spenden ab 25 Euro wird ohne Anforderung eine Spendenbescheinigung zugeschickt. Öffnungszeiten Rathaus Pfaffenhofen: Montag bis Freitag 9-12 Uhr, außerdem Mittwoch 15-17 Uhr und Donnerstag 15-18 Uhr, Tel. (07302) 9600-0, Telefax 9600-96 Wasserwerk: Tel. 5194 oder 0160-5355216 / 0160-5355217 · Kläranlage: Tel. 919551 · [email protected] · www.markt-pfaffenhofen.de Spendenkonto „Holzheim hilft“: Raiffeisenbank Holzheim: IBAN DE 44720691140000049590 · BIC GENODEF1HZR Für Spenden ab 25 Euro wird ohne Anforderung eine Spendenbescheinigung zugeschickt. Öffnungszeiten Rathaus Holzheim: Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr, Montag 17-18 Uhr, zusätzlich die Dienststunden der Bürgermeisterin Mittwoch 17-19 Uhr, Tel. (07302) 6383, Telefax (07302) 759 · [email protected] · www.holzheim-nu.de 58. Jahrgang Freitag, den 15. April 2016 Nummer 15 Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen · verantwortlich für den Anzeigenteil: NAK GmbH & Co. KG · Frauenstraße 77 · 89073 Ulm · Tel. (0731) 156 681 · Fax (0731) 156 684 · [email protected] · www.nak-verlag.de Liebe Mitglieder und Tennisinteressierte, wir starten in die neue Saison und laden Euch, Eure Familie und Freunde auf unsere wunderschöne Anlage zu unserem traditionellen Weißwurstfrühstück am Sonntag, 24. April 2016 ab 11.00 Uhr ein. Wir freuen uns auf Euer Kommen. Neu- und Wiedereinsteigern bieten wir an diesem Tag ein vorteilhaftes Schnupperjahr an. - 2 - Pfaffenhofen Inhalt Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen Öffnungszeiten der Deponien und Wertstoffhöfe Amtstag der Notare und Ärztlicher Bereitschaftsdienst Gemeindebücherei und Weltladen Stellenausschreibung Markt Pfaffenhofen Aus der letzten Abwasserzweckverbandsversammlung Aus der letzten Marktgemeinderatssitzung Öffnungszeiten Wertstoffhof Abfuhr von Gartenabraum Problemmüllsammlung Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“ Besuchen Sie unseren Wochenmarkt Gemeinde Holzheim Schulweg – Helfer gesucht Maibaumfeier 2016 Verwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Deponien Markt Pfaffenhofen und der Gemeinde Holzheim Wertstoffhof in Pfaffenhofen (ganzjährig) Freitag von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr Samstag von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angeliefertem Bauschutt beim Wertstoffhof beträgt bei 250 kg 20,00 €. Die Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt bei Mengen bis zu 25 kg 2,00 €, für Porzellanbecken etc. 3,50 €. Öffnungszeit der Grüngutdeponie Berg vom 01.01. bis 28/29.02. Jeden ersten Samstag im Monat von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr vom 01. bis 31.03. Jeden Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr vom 01.04. Mittwoch Freitag Samstag und bis 31.10. von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr vom 01.11. bis 30.11. Jeden Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr vom 01.12. bis 31.12. Jeden ersten Samstag im Monat von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Öffnungszeiten Grüngutsilo Holzheim von 01.01 bis 28./29.02. Ungerade Woche samstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr von 01.03. bis 31.03. Gerade Woche freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ungerade Woche samstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 01.04. bis 31.10. Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Gerade Woche freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ungerade Woche samstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 01.11. bis 30.11. Gerade Woche freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ungerade Woche samstags 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 01.12 bis 31.12. Ungerade Woche samstags 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Amtstag der Notare Liebe Notariatskunden aus dem Bereich Pfaffenhofen/Holzheim! Unser Sprechtag findet in einem Raum im 1. OG im Gebäude der VR-Bank statt. Bitte benutzen Sie den Seiteneingang auf der Parkplatzseite und klingeln Sie an der Tür. Unsere Zeiten sind: Donnerstagnachmittags kommt Notar Dr. Alexander Lutz oder Notarin Stefanie Weber, geborene Exner. Für Donnerstagvormittag konnten wir Herrn Wilhelm Jenning, ehemaliger Mitarbeiter unseres Notariats, für Besprechung gewinnen. Wir bitten um Terminvereinbarung mit unserer Kanzlei in der Insel 2 (Brückenhaus) 89231 Neu-Ulm Telefon 0731/974500 oder E-Mail: [email protected], www.lutz-exner.de Herzlichst, Ihre Notare Dr. Alexander Lutz und Stefanie Weber, geborene Exner Notdienst der Apotheken Am Wochenende sind folgende Apotheken dienstbereit: Samstag, 16.04.2016 St. Michael Apotheke Vöhringen, Ulmer Str. 11A, Tel. 07306/5570 Sonntag, 17.04.2016 Apotheke am Ring, Industriestr. 28, Tel. 07306/926280 Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08.00 Uhr früh und endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit. Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Die kostenlose Rufnummer für ärztliche Hilfe außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Witterungsbedingte Änderungen der Öffnungszeiten werden vorbehalten. Bitte daher die Veröffentlichungen beachten. Weitere wichtige Rufnummern: Notruf bei lebensbedrohlichen Krankheiten 112 (kostenlos) Wertstoffhof Holzheim (ganzjährig) Samstag 14-tägig, Ungerade Kalenderwoche von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Apotheken-Notdienst 0800 002 28 33 (aus dem Festznetz kostenlos) 22 8 33 (per Handy, max. 69 Cent/Minute) - 3 - Pfaffenhofen Gemeindebücherei, Schulstr. 21, und Weltladen Tel.-Nr. 92 01 98 Liebe Leser, … nach den Osterferien gibt es wieder reichlich neuen Lesestoff: Lenz, S.: „Der Überläufer“ (Spiegel Bests. Platz 1) Zeh, J.: „Unterleuten“ (Spiegel Bests. Platz 2) Klüpfel & Kobr: „In d.ersten Reihe sieht man Meer“ Moyes, J.: „Ein ganz neues Leben“ (Fortsetzung zu : „ein g. halb. Jahr“) Förg, N.: „ Das stille Gift“ (Allgäukrimi) Pauly, Gisa: „Der Mann ist das Problem“ (heiterer Frauenroman) Coben, H.: „Ich schweige für Dich“ (Thriller) außerdem: „Wohnaccessoires aus Beton selber machen“ „Bodensee-Radweg“ (Radtourenbuch) „Clean Eating – iss dich gesund“ (Kochbuch) für junge Leser: „Der Besuch“ (Bilderbuch) „Maze-Runner 2“ (DVD) „Mocking-Jay“ (2.Teil) (DVD) „Fuck you Goethe 2“ (DVD) nächste Vorlesestunde für Grundschulkinder: Mittwoch, 27.04.2016, 14.30 Uhr Auf Ihren/Euren Besuch freut sich Kerstin Härle Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr (nicht in den Ferienzeiten) Der Weltladen in der Schule (gegenüber der Bücherei) ist wie folgt geöffnet: Dienstag: 16.00 bis 17.00 Uhr. (nicht in der Ferienzeit) Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Verwaltungsfachangestellte/n (bzw. Angestellte/n mit Fachprüfung I) für die Kasse (Bereich Steuern, Verbrauchsgebühren, Abfallberatung) Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: • Abfallwirtschaft in Gemeinden • Nebenkostenabrechnungen • Vertretung des Kassenverwalters • Hundesteuer Anforderungen: • Abgeschlossene Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbare Qualifikation • gute EDV- und MS-Office-Anwenderkenntnisse; wünschenswert sind Kenntnisse in der Finanzsoftware „kommuna“ • wünschenswert sind Kenntnisse und Berufserfahrung im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen • Teamfähigkeit, sorgfältige, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise und ein hohes Maß an Bürgerorientierung Die Stelle ist nach EG 6 TVöD bewertet und in Vollzeit. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Müller-Gau gerne zur Verfügung Tel. 07302/ 9600-30 oder per E-Mail an [email protected] Bitte schicken Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 06.05.2016 an die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a. d. Roth, Personalamt, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a.d.Roth oder per E-Mail: [email protected]. Markt Pfaffenhofen Aus der letzten Abwasserzweckverbandsversammlung Die Mitglieder der Abwasserzweckverbandsversammlung haben in der letzten Sitzung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beraten und entschieden. Der Haushaltsplan sieht im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben insgesamt 822.100,-- 3 vor und im Vermögenshaushalt 217.600,-- 3. Kreditaufnahmen sind ebenso wie Verpflichtungsermächtigungen nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 135.000,-- 3 festgesetzt. Die Haushaltssatzung wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht. Beschlossen wurde auch die Neufassung der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes „Mittleres Rothtal“. Die Änderungen der Mustersatzung wurden aufgrund einiger Anpassungen und Änderungen der für die Beitragssatzung maßgeblichen Rechtsgrundlagen insbesondere der Gemeindeordnung, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bayerischen Wassergesetzes und der Klärschlammverordnung notwendig. Aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1.1.2016 wurde der Vorsitzende ermächtigt, die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist zur Abgabe einer Erklärung zur Anwendung der Altregelung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 der Photovoltaikanlage des Abwasserzweckverbandes wurde förmlich festgestellt. Die Verbandsversammlung ermächtigte den Vorsitzenden, über die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Mittel zu entscheiden. Aus der letzten Marktgemeinderatssitzung Der Marktgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beraten und beschlossen. Der Haushalt sieht im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ein Volumen in Höhe von 10.993.700,-- 3 vor und im Vermögenshaushalt mit 4.016.400,-- 3. Kreditaufnahmen sind im Jahr 2016 nicht vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden auf insgesamt 2.475.000,-- 3 festgesetzt und der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.800.000,-- 3. Die Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch das Landratsamt noch gesondert öffentlich bekannt gemacht. - 4 - Pfaffenhofen Nachdem seitens der Regierung von Schwaben die Zusage der Förderung und zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt worden ist, wurde entschieden, die Sanierung des Allwetterplatzes bei der Hermann-Köhl-Schule auf den Weg zu bringen. Der Neubau eines Beachvolleyballfeldes wurde zurückgestellt bis die Entwicklung mit der Mittagsbetreuung bzw. einer möglichen Ganztagsschule absehbar ist. Die Erneuerung des Rasenspielfeldes wird nicht umgesetzt, da hierzu keine Förderung erteilt wurde. Das Gremium wurde über den Sachstand zur Sanierung und Modernisierung der Alten Schule in Pfaffenhofen und des Kindergartens St. Monika informiert. Dabei wurde entschieden, dass zunächst für den Kindergarten ein Raumprogramm aufgestellt, geeignete Standorte für einen Neubau des Kindergartens gesucht und Kosten hierzu ermittelt werden sollen. Danach wird dann über die weitere Sanierung der Räumlichkeiten der Alten Schule entschieden. - Altbatterien, Autobatterien, Lösungsmittel (z. B. Verdünner, Pinselreiniger, Kalkreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel), Holzschutzmittel, Imprägniermittel, chemische Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen mit Inhalt, quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer), unbekannte Chemikalien Zurückgewiesen werden: - Munition, Spreng- und Feuerwerkskörper, Druckgasflaschen, Feuerlöscher - Altreifen, Haus-, Sperr- und Gewerbemüll, Verpackungsmaterialien. Ausgehärtete Farben gehören in die Mülltonne Falls Sie Motoröl abgeben wollen, wird es vom Entsorger nur gegen Kostenerstattung angenommen, da der Landkreis wegen der Rücknahmepflicht des Handels nicht entsorgungspflichtig ist. Im nichtöffentlichen Teil wurde über verschiedene Grundstücksangelegenheiten beraten und entschieden, sowie dem Nachtrag zum Stromkonzessionsvertrag / Wegenutzungsvertrag des Marktes Pfaffenhofen mit den Lechwerken AG zugestimmt. Feinchemikalien, die anhand der Art, Verpackung oder Menge gewerblichen Labors, Schulen, Apotheken oder sonstigen Einrichtungen zugeordnet werden können, werden nur in kleinen Mengen angenommen. WERTSTOFFHOF PFAFFENHOFEN Bitte stellen Sie keinen Problemmüll vor Eintreffen der Sammelstationen unbewacht ab. NEUE ÖFFNUNGSZEITEN Gültig ab Mai 2016 FREITAG SAMSTAG 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Vorankündigung „Abfuhr von Gartenabraum“ Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Dienstag, den 19. April 2016 findet im Markt Pfaffenhofen mit allen angeschlossenen Ortsteilen eine Abfuhr von Gartenabraum durch die Fa. Knittel statt. Beginn ist um 6.00 Uhr. Die Gartenabfälle sind gebündelt bereitzustellen, wobei die einzelnen Bündel nicht länger oder breiter als 1,50 Meter sein dürfen. Gartenabraum (Laub, Heckenschnitt, etc.) bitte nicht in Plastiksäcken bereitstellen ( alternativ Papiersäcke ). Loses Material wird nicht mitgenommen. Zur Erinnerung wird Anfang April nochmals ein Mitteilung im Amtsblatt erfolgen. „Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger“, der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm sammelt wieder Problemmüll. Wie in den Jahren zuvor sind mobile Sammelstationen im ganzen Landkreis unterwegs, um ihren Problemmüll entgegenzunehmen. Bitte werfen Sie keinen Problemmüll in die Mülltonne, sondern geben Sie diesen bei der Sammelstation ab. Markt Pfaffenhofen Samstag 23. April 2016 Pfaffenhofen, 08:00 Uhr – 09:00 Uhr Raiffeisenlanger Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen kostenlos: - Säuren, Laugen, Salze, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel - Altmedikamente (ohne Kartonverpackung), Farb- und Lackreste (flüssig) Mit bestem Dank im Voraus Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“ (Entwässerungssatzung - EWS) vom 13.04.2016 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“, nachfolgend stets als „Verband“ bezeichnet folgende Satzung: § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Der Verband betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet der Gemeinde- bzw. Stadtteile Pfaffenhofen, Erbishofen, Roth, Berg, Volkertshofen, Attenhofen. (2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt der Verband. (3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse. § 2 Grundstücksbegriff, Verpflichtete (1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinne des Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen. (2) Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberech- - 5 - Pfaffenhofen tigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner § 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser(einschließlich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasser- oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerk, Regenüberläufe. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer. Grundstücksanschlüsse sind - bei Freispiegelkanälen: die Leitungen vom Kanal bis einschließlich Kontrollschacht - bei Druckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht. Grundstücksentwässerungsanlagen sind - bei Freispiegelkanälen: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs. 4). - bei Druckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts. Kontrollschacht: ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung) ist ein Schachtwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage. Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder die Entnahme von Abwasserproben. Abwasserbehandlungsanlage ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-)Behandlung gewerblichen oder industriellen Abwassers. Fachlich geeigneter Unternehmer ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere - die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der verantwortlichen technischen Leitung, - die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen, - die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, - die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen und Vorschriften, - eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und Dokumentation). § 4 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 14 bis 17 das anfallende Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weitergehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt der Verband. (3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht, 1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne Weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt oder 2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist. (4) Der Verband kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt. (5) Unbeschadet des Absatzes 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Der Verband kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. - 6 - Pfaffenhofen § 5 Anschluss- und Benutzungszwang (1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. (2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn Abwasser anfällt. (3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind. (4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Mengen oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch den Verband innerhalb der von ihm gesetzten Frist herzustellen. (5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang). Dies gilt nicht für Niederschlagswasser, dass zur Gartenbewässerung verwendet wird. Verpflichtet sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen des Verbandes die dafür erforderliche Überwachung zu dulden. § 6 Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Verband einzureichen. (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. § 7 Sondervereinbarung (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, so kann der Verband durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen. (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist. § 8 Grundstücksanschluss Der Grundstücksanschluss wird vom Verband hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und beseitigt. Der Verband kann, soweit der Grundstücksanschluss nicht nach § 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungseinrichtung ist, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, verbessert, erneuert, ändert und unterhält sowie stilllegt und beseitigt; § 9 Abs. 2 und 6 sowie §§ 10 bis 12 gelten entsprechend. § 9 Grundstücksentwässerungsanlage (1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten. (2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich. (3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht zu errichten. Der Verband kann verlangen, dass anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage über den Abwassersammelschacht durchgeführt werden kann. (4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann der Verband vom Grundstückseigentümer den Einbau und den Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und Ausführung des Kanalsystems für den Verband nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. (5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. (6) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Der Verband kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen. § 10 Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind dem Verband folgende Unterlagen in doppelter Fertigung einzureichen: a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1 : 1000, b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1 : 100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Falle des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind, c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1 : 100, bezogen auf Normal – Null (NN), aus denen insbesondere die Geländeund Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt wird ferner Angaben über - 7 - Pfaffenhofen - Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll, - Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse, - die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge, - Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers, - die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen. Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen. Die Pläne müssen den beim Verband aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Der Verband kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern. (2) Der Verband prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, erteilt der Verband schriftlich seine Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück. Die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Verband nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Planunterlagen seine Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwässerungseinrichtung nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt der Verband dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Einreichung der geänderten Unterlagen beim Verband; Satz 3 gilt entsprechend. (3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau-, und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt. (4) Von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 kann der Verband Ausnahmen zulassen. § 11 Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Der Grundstückseigentümer hat dem Verband den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr in Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, ist der Beginn innerhalb 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. freiheit durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlichen geeigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit der Verband die Prüfungen selbst vornimmt; er hat dies vorher anzukündigen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durchführung der Prüfung auf satzungsgemäße Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung des Verbandes freizulegen. (4) Soweit der Verband die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer dem Verband die Bestätigungen nach Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen. Der Verband kann die Verdeckung der Leitungen oder die Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bestätigungen oder unverzüglich nach Prüfung durch den Verband schriftlich untersagen. In diesem Fall setzt der Verband dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung der Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend. (5) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch den Verband befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage. (6) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, ersetzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs. 4. § 12 Überwachung (1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Der Grundstückseigentümer hat dem Verband die Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechend. Die Frist für die Nachprüfung kann auf Antrag verlängert werden. (2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen. (2) Der Verband ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen. (3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich dem Verband anzuzeigen. (3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängel- (4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann der - 8 - Pfaffenhofen Verband den Einbau und den Betrieb von Überwachungseinrichtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung des Verbandes vorgelegt werden. (5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist der Verband befugt, die Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie der Verband nicht selbst unterhält. Der Verband kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt der Verband aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder der vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1 mit Abschluss der Prüfung durch den Verband neu zu laufen. (6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für den Benutzer des Grundstücks. 2. infektiöse Stoffe, Medikamente 3. radioaktive Stoffe 4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel 5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können 6. Grund- und Quellwasser 7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten 8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke, 9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus Abwasserbehandlungsanlagen und Abortgruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme § 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. 10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole. §14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. - unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind; Ausgenommen sind (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt der Verband. - Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren Einleitung der Verband in den Einleitungsbedingungen nach Absatz 3 oder 4 zugelassen hat; §15 Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen (1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die - Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach Art. § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen. - die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen, 11. Abwasser aus Industrie – und Gewerbebetrieben - die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen, - von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird, - den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern oder beeinträchtigen, - das wärmer als + 35 C ist, - die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des Klärschlamms erschweren oder verhindern oder - sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken. (2) Dieses Verbot gilt insbesondere für 1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin oder Öl, - das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist, - das aufschwimmende Öle und Fette enthält, - das als Kühlwasser benutzt worden ist. 12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln, 13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW. - 9 - Pfaffenhofen (3) Die Einleitungsbedingungen nach Absatz 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt. (4) Über Absatz 3 hinaus kann der Verband in Einleitungsbedingungen auch die Einleitungen von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen des dem Verband erteilten wasserrechtlichen Bescheids, erforderlich ist. (5) Der Verband kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Der Verband kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. (6) Der Verband kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er dem Verband eine Beschreibung mit Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen. (7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennleistung über 200 kW in die Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren und dem Verband über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine Bescheinigung eines Betriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs vorzulegen. (8) Besondere Vereinbarungen zwischen dem Verband und einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Absatzes 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten. (9) Wenn Stoffe im Sinn des Absatzes 1 in eine Grundstücksentwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies dem Verband sofort anzuzeigen. §16 Abscheider Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Öle oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Der Verband kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen. §17 Untersuchung des Abwassers (1) Der Verband kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmals Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist dem Verband auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen. (2) Der Verband kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse dem Verband vorgelegt werden. Der Verband kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden. §18 Haftung (1) Der Verband haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden. (2) Der Verband haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich der Verband zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. (3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen. (4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet dem Verband für alle ihm dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser nach § 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. §19 Grundstücksbenutzung (1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde. (2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen. (3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat der Verband zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. - 10 - Pfaffenhofen § 20 Betretungsrecht (1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen des Verbandes zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen. (3) Anlagen im Sinn des § 12 Abs. 1 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehen und bei denen nicht nachgewiesen wird, dass sie in den letzten 15 Jahren vor Inkrafttreten der Satzung nach den zur Zeit der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften geprüft wurden, sind spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu prüfen. Für nach § 12 Abs. 2 zu überwachende Kleinkläranlagen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits besehen, gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungsund Überwachungsrechte bleiben unberührt. gez. Walz, Verbandsvorsitzender Pfaffenhofen a. d. Roth, den 13.04.2016 Verband zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“ 89284 Pfaffenhofen a.d.Roth §21 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich 1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten Anzeige- Auskunfts- Nachweisoder Vorlagepflichten verletzt, 2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung des Verbandes mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt, 3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt, 4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage von dessen Bestätigung oder vor Prüfung durch den Verband die Leitungen verdeckt oder eine Untersagung des Verbandes nach § 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 5. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegeben Frist überprüfen lässt, 6. entgegen den Vorschriften der §§ 14 und 15 Abwasser oder sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtung einleitet oder einbringt, 7. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen des Verbandes nicht ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt. § 22 Anordnung für den Einzelfall; Zwangsmittel (1) Der Verband kann zu Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. § 23 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.05.2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“ vom 20.05.1999 außer Kraft. Besuchen Sie unseren Pfaffenhofener Wochenmarkt Sie erwartet ein vielfältiges Angebot an Obst, Gemüse, Kartoffeln, Eier, Honig, Wurst und Käse. Der Wochenmarkt findet mittwochs von 14.30 Uhr – 17.30 Uhr auf dem Rathausplatz statt. Gemeinde Holzheim Grundschule Holzheim Schulstr. 32 89291 Holzheim 07302/3556 Schulweg – Helfer gesucht! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wie in vielen anderen Gemeinden, ist auch bei uns das „Elterntaxi“ derzeit eine beliebte Art, die Kinder zur Schule und zum Kindergarten zu bringen. Dies ist jedoch in vielerlei Hinsicht nicht förderlich. - - Kinder brauchen Bewegung. Wenn sie den Schulweg ohne Auto zurücklegen, tut ihnen das gut und sie kommen deutlich entspannter in der Schule an. Kinder brauchen Selbstbewusstsein. Kinder, die lernen den Schulweg selbstständig zurückzulegen, gewinnen dadurch Selbstvertrauen. Kinder brauchen Zeit, sich von der Situation zuhause auf die Schulsituation umzustellen. Wenn die Kinder ohne Auto zur Schule kommen, dauert der Schulweg deutlich länger und sie können sich gemeinsam auf die Schule einstimmen. Kinder brauchen Freunde. Wenn Kinder den Schulweg in Gruppen ohne Auto zurücklegen, gibt ihnen das Gelegenheit, mit Gleichaltrigen ins Gespräch zu kommen und Freundschaften können entstehen, bzw. vertieft werden. - 11 - Pfaffenhofen - Als Gemeinde haben wir uns auf den Weg gemacht, Umwelt und Klima zu schützen. Dies wurde und wird in einem Klimaschutzkonzept erarbeitet und umgesetzt. Mit dem Verzicht auf das Kraftfahrzeug für Kurzstrecken können wir alle hier einen sinnvollen Beitrag leisten. Damit die Kinder den Schulweg jedoch gefahrlos selbstständig zurücklegen können, muss dieser sicher sein. Mit der Frage der Schulwegsicherheit beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde. Dazu wurden auch einige Gefahrenpunkte auf den verschiedenen Schulwegen festgestellt, die nun nach und nach behoben werden sollen. Alle Kinder, die nördlich der Hauptstraße wohnen, können diese viel befahrene Straße am sichersten über den Zebrastreifen überqueren. Die Kinder nordwestlich des Zebrasteifens, also die Kinder aus den neueren Wohngebieten, müssen hierzu aber zunächst die Steinheimer Straße überqueren. Dies stellt besonders morgens während des Berufsverkehrs eine erheblich Gefahr für unsere Kinder dar. Daher suchen wir ab sofort Erwachsene, die sich hier als Verkehrshelfer zur Verfügung stellen würden. Angedacht ist, dass sich mindestens 5 Helfer finden, die dann abwechselnd zwischen 7.15 und 7.50 die Kinder sicher über die Steinheimer Straße leiten würden. Je mehr Helfer wir finden, desto geringer ist die Belastung für den Einzelnen. Ein buntes Programm gestaltet von unserer Kindergartenkinder, den Schülerinnen und Schülern unserer Grundschule, dem Männergesangsvereins und unserer Schützenkapelle umrahmt das Ganze. Im Anschluss lädt Sie die Feuerwehr Neuhausen zu einem gemütlichen Umtrunk bei gutem Wetter am Spielplatz ein. Ich bedanke mich herzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Neuhausen mit Ihrem Kommandanten Herrn Michael Kling für das Stellen des Maibaums, die Organisation und Durchführung sowie bei allen anderen Akteuren dieser Maibaumfeier. Uns allen einen schönen Abend! Ursula Brauchle Erste Bürgermeisterin Kirchliche Nachrichten Pfarreiengemeinschaft Pfaffenhofen vom 16.04.2016 - 24.04.2016 Samstag 16.04. Beuren 16.00 Holzheim 18.00 Remmeltshofen 18.00 Remmeltshofen 18.30 Pfaffenhofen 19.30 Sonntag 17.04. Beuren 08.45 Pfaffenhofen Pfaffenhofen 09.30 10.00 Holzheim 10.00 Verkehrshelfer kann jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt ist! Wenn Ihnen die Sicherheit unserer Kinder am Herzen liegt und Sie sich vorstellen könnten, außerhalb der Schulferien wöchentlich eine gute halbe Stunde dafür zu investieren, so melden Sie sich bitte im Rathaus oder in der Grundschule. Die Kinder werden es Ihnen danken! Wir freuen uns auf Ihre Fragen und auf Ihre Bereitschaft, unsere Kinder auf Ihrem Schulweg zu unterstützen! Ursula Brauchle 1. Bürgermeisterin Martina Hascher Rektorin Einladung zur Maibaumfeier 2016 in Neuhausen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf einmal ist alles wieder grün, die ersten Sträucher blühen und wir freuen uns an den wärmenden Sonnenstrahlen die uns das Frühjahr verkünden und wenn wir die Kapriolen des launischen Aprils hinter uns gebracht haben, dann wird es wieder Zeit unseren Maibaum zu stellen und das wollen wir dieses Jahr wieder in Neuhausen tun. Wir laden Sie alle herzlichst ein mit uns diesen traditionellen Brauch zu begehen und freuen uns, Sie auf dem Kinderspielplatz in Neuhausen am Samstag, den 30. April 2015 um 18.00 Uhr begrüßen zu dürfen. Montag 18.04. Balmertshofen 18.30 Dienstag 19.04. Pfaffenhofen 16.00 Pfaffenhofen 18.00 Pfaffenhofen 18.30 Rosenkranz Rosenkranz Rosenkranz Heilige Messe, Intention f. Walburga und Alban Winter (Jahresmesse) / Lorenz Fischer Jugendanbetung 4. SONNTAG DER OSTERZEIT Opfer für die Kirche Pfarrgottesdienst für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarrgemeinde, Intention f. Dyonis und Paula Stetter und Tochter Waltraud / Johann Baur und Familie Wiedemann / Josef Werdich (Jahresmesse) / Karl Stetter mit Angehörige / Paul Strobel, Eltern und Schwiegereltern Beichtgelegenheit und Rosenkranz Heilige Messe, Intention f. Alfred und Anna Dießner, Günther Dießner, Richard Hampel / Paula Bertele / Jürgen Glinka / Johann und Dora Müller mit Sohn Helmut / Anna Kling und Maria und Franz Hergeth und Familienangehörige Kling / zur Genesung Heilige Messe, Intention f. Anna und Andreas Zeller / Georg und Theresia Heß und Martin und Hermine Brauchle / Maria und Rudolf Joas, Anna und Kreszentia Durst und Luise Weilbach / Karolina Lutz / Franz Andelfinger und Angehörige / Angelina Kistner und Angehörige Heilige Messe Hl. Leo IX., Papst Heilige Messe (im Haus Thomas) Rosenkranz Heilige Messe, Intention f. Karl Eiband und Josef Baier / Anton und Rosa Maier und Schwester M. Brunhilde Maier - 12 - Pfaffenhofen Mittwoch 20.04. Holzheim 08.30 Roth 18.30 Donnerstag 21.04. Remmeltshofen Remmeltshofen 18.00 18.30 Beuren 18.30 Freitag 22.04. Pfaffenhofen 09.00 Holzheim 18.00 Holzheim 18.30 Pfaffenhofen 18.30 Samstag 23.04. Remmeltshofen 11.00 Pfaffenhofen 15.00 Beuren Holzheim Beuren 18.00 18.00 18.30 Pfaffenhofen 18.30 Wort-Gottes-Feier Heilige Messe Hl. Konrad von Parzham, Ordensbruder, hl. Anselm, Bischof Rosenkranz Heilige Messe, Intention f. Familien Fahrenschon und Burkhart / Verstorbene der Familien Hagemoser, Fischer und Biber Heilige Messe Heilige Messe Beichtgelegenheit Heilige Messe, Intention f. Theresia und Melchior Mayer / Anna und Karl Langenwalter Anbetung Hl. Adalbert, Glaubensbote, Märtyrer und hl. Georg, Märtyrer Trauung von Monika Meier und Konrad Meier Trauung von Anke-Christin Dittrich und Simon Steger Rosenkranz Rosenkranz Heilige Messe, Intention f. Josefa und Anton Braun (gest. Jahrtag) / Georg Bolkart uns Angehörige Heilige Messe, Intention f. Hans und Martin Buchhauser / Georg Stölzle (gest. Jahrtag) / Elfriede Skutella / Marlene Hartner und Eltern Huber / Otto Hornung und Angehörige Sonntag 24.04.5. SONNTAG DER OSTERZEIT Opfer für die Kirche Remmeltshofen 08.15 Rosenkranz Remmeltshofen 08.45 Pfarrgottesdienst für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarrgemeinde, Intention f. Theresia und Lorenz Wiedenmann / Dora und Theodor Braun / Georg und Walli Rueß Niederhausen 10.00 Festgottesdienst (Wiedereröffnung und Glockenweihe) Holzheim 10.00 Kinderkirche (Treffpunkt: Pfarrheim) Holzheim 18.30 Heilige Messe, Intention f. Alois und Paula Prikryl und Sohn Rudi, Walburga und Leonhard Madel (gest. Jahrtag) / Familien Braig und Lamp / Barbara, Josef und Anna Zeller / Ursula Gagliano / Gerhard Pietschmann und Eltern Gebet um Berufung Guter Gott, du hast uns ins Leben gerufen. Lass uns dieses Geschenk in großer Dankbarkeit annehmen. Segne die Eltern und Familien, die dem Leben ihr Jawort geben. Stärke die Lehrer und Erzieher, wenn sie junge Menschen auf ihrem Weg begleiten. Mache uns zu Anwälten des Lebens, wo immer es Stütze braucht. Herr Jesus Christus, du hast uns zum Glauben in der Gemeinschaft der Kirche berufen. Schenke uns Mut, dir auf dem Weg zu folgen, den du uns führst. Belebe deine Kirche und stärke die Gemeinschaft aller Getauften. Mache uns zu glaubwürdigen Zeugen deiner Liebe. Lass uns ein Segen sein füreinander und für die Welt. Heiliger Geist, du erleuchtest unsere Herzen, damit wir unsere Berufung erkennen. Ermutige uns, auf den leisen Ruf unseres Herzens zu hören. Schärfe unser Bewusstsein, dass jeder Mensch für dich wertvoll ist. Hilf uns, deine Gaben zu entdecken und unsere Talente zu entfalten. Zeige uns den Platz, an dem du uns brauchst. Dreieiniger Gott, die Kirche braucht Männer und Frauen, die dem Evangelium ihr Gesicht geben. Darum bitten wir dich: Rufe viele junge Menschen in die verschiedenen Dienste der Kirche. Bestärke vor allem jene, die sich als Priester oder Ordenschristen mit ihrem ganzen Leben für die Frohe Botschaft einsetzen. Sei uns nahe, wenn Zweifel kommen, und sende deinen Heiligen Geist, damit viele vom Evangelium berührt werden. Schenke uns den Mut, unseren Lebensweg mit dir zu gehen, und das Vertrauen, in den Menschen dir zu dienen. Gott, jede Berufung ist dein Geschenk und findet ihr Ziel in dir: Dir sei Preis und Dank - heute und alle Tage unseres Lebens und in Ewigkeit. Amen. von Bischof Viktor Josef Dammertz OSB Weltgebetstag um Geistliche Berufe am 4. Sonntag der Osterzeit, 17. April 2016 Beichtgelegenheit Pfaffenhofen: vor dem Sonntagsgottesdienst (09.30 Uhr) Holzheim: vor der Abendmesse am Freitag (18.00 Uhr) Anschlag auf pakistanische Christen am Ostersonntag 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, die Osterfeiertage wurden in Lahore/Pakistan von einem schweren Bombenanschlag überschattet, der am Ostersonntag gezielt christliche Familien treffen sollte. Es sind über 70 Tote zu beklagen - darunter viele Kinder und Jugendliche, wie wir von Erzbischof Sebastian Francis Shaw OFM erfahren mussten. Das Selbstmordattentat ereignete sich in einem Park, in dem sich auch etliche Spielgeräte für Kinder finden; deshalb kamen nach dem feierlichen Auferstehungs-Gottesdienst viele Familien dorthin, um miteinander Ostern zu feiern. Nach dem Anschlag haben wir Kontakt mit den Salesianern Don Boscos aufgenommen. Sie betreiben in Lahore das Don Bosco Technical & Youth Center. Beim Anschlag kam u.a. auch der Bruder eines Lehrers der Einrichtung ums Leben. In diesen schweren Tagen wollen wir uns mit unseren pakistanischen Brüdern und Schwestern im Gebet verbinden. Zugleich wird es aber auch wichtig sein, den Hunderten zum Teil schwer Verletzten eine medizinische Behandlung zu ermöglichen. Der Bischöfliche Hilfsfonds „Eine Welt“ wird über unsere kirchlichen Partner vor Ort Familien direkt und zeitnah unterstützen, die durch den grausamen Anschlag schwer getroffen wurden. Die Kontoverbindung des Bischöflichen Hilfsfonds „Eine Welt“ der Diözese Augsburg lautet: Bischöflicher Hilfsfonds „Eine Welt“, Liga Bank eG IBAN: DE 72 7509 0300 0000 2390 97, BIC: GENODEF1M05, Stichwort: Pakistan Für Spendenquittungen geben Sie bitte auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre Adresse an. Für jede Spende sind wir dankbar! Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und freundliche Grüße aus Augsburg Pfarrer Dr. Ulrich Lindl, Leiter der Abteilung Mission-EntwicklungFrieden im Bistum Augsburg Ministrantenwochenende Ministrantinnen und Ministranten werden vom 15.-17.04. im „Salesianum“ - dem Jugendhaus der Salesianer Don Boscos in München - dieses Jahr das Ministrantenwochenende verbringen. Treffpunkt: Freitag, 15.04., um 16.00 Uhr am Martinushaus in Pfaffenhofen. Auf diesem Wege sei unseren Minis in der Pfarreiengemeinschaft für ihren treuen Dienst sowie allen, die sie unterstützen, herzlich gedankt! - 13 - Pfaffenhofen „Helferkreis Asyl“ in Pfaffenhofen Am Dienstag, 19. April, trifft sich um 20.00 Uhr der „Helferkreis Asyl“ im Martinushaus. Alle Interessierten sind herzlich willkommen! Weitere Informationen zum Thema Asyl bzw. Helferkreis auch unter: www.weissenhorn-evangelisch.de/Asyl/Asylhilfe.html. Helferkreis Wiedereröffnung der Kirche St. Dominikus in Niederhausen und Weihe der „Dominikusglocke“ mit Hwst. H. Weihbischof Anton Losinger In den vergangenen Jahren wurde unsere Kirche St. Dominikus umfassend saniert. Dies verdanken wir der vielfältigen Unterstützung und des Einsatzes vieler. Nun können wir sie wieder ihrer Bestimmung übergeben. Froh und dankbar möchten wir Sie zur Wiedereröffnung unserer Kirche einladen. Wir feiern sie in Verbindung mit der Weihe unserer neuen „Dominikusglocke“, am Sonntag, 24. April 2016. 9.45 Uhr: Begrüßung auf dem „Dorfplatz“ und Zug zur Kirche 10.00 Uhr: Festgottesdienst mit Glockenweihe anschl.: Zusammensein und Feier auf dem „Dorfplatz“. Der Gottesdienst wird über Lautsprecher auch nach draußen übertragen. Außerhalb der Kirche gibt es Sitzmöglichkeiten. Für das leibliche Wohl bei der Feier ist gesorgt. Wir laden Sie zum Mittagessen sowie zu Kaffee und Kuchen ein. Es besteht zudem die Möglichkeit, um 13.30 bzw. um 15.00 Uhr an einer Kirchenführung teilzunehmen. In Pfaffenhofen wird vor dem Hintergrund der Wiedereröffnung um 10.00 Uhr keine Hl. Messe gefeiert; am Samstag, 23.4., feiern wir um 18.30 Uhr die Vorabendmesse. Am 24.4. wird ab 9.15 Uhr an der Pfarrkirche St. Martin ein Fahrdienst bereitstehen, für alle, die keine Möglichkeit haben, nach Niederhausen zu fahren. Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen und Mitfeiern! Pfarrer Rimmel mit der Kirchenverwaltung St. Dominikus, Niederhausen Pfaffenhofen Sanierungsarbeiten Aufgrund von Sanierungsarbeiten kann die Toilette in der Kirche in den nächsten vier bis sechs Wochen nicht benutzt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Seniorenausflug zu Steiff in Giengen Liebe Seniorinnen und liebe Senioren, unser diesjähriger Ausflug führt uns zu Margarethe Steiff und ihre Welt mit dem Knopf im Ohr. Abfahrt ist am 4. Mai 2016 um 12:00 Uhr am Martinushaus. In Giengen haben wir die Möglichkeit, das Museum mit der „Lebenden Werkstatt“ zu besichtigen und können in die Welt der Steiff-Tiere eintauchen. Im Bistro „Knopf“ wartet eine Kaffee-Einkehr auf uns. Der Fahrpreis mit Eintritt beträgt: 18,00 3. Wir sind abends rechtzeitig zum Bittgang zurück. Anmeldungen sind im Pfarrbüro unter Tel. 96 06 0 oder bei Diakon Rolf unter 96 06 16 möglich. Wir freuen uns auf Ihre Mitfahrt. Das Seniorentreff-Team und Diakon Rolf Holzheim Frauenbund Holzheim Vorschau Landkreismuseum in Oberfahlheim am 19.04.2016 Seit 1999 gibt es in Oberfahlheim das Landkreismuseum. Das Museum für bildende Kunst ist der zeitgenössischen Kunst vorbehalten. Wer sich darunter nichts Genaues vorstellen kann, kommt am besten mit und schaut sich selber an, was dort ausgestellt ist. Wir fahren um 18.30 Uhr am Pfarrheim ab (Fahrgemeinschaften). Nach dem Museumsbesuch kehren wir in Unterfahlheim im Gasthaus St. Martin ein. Geschichtliche Wanderung Im Rahmen der kath. Erwachsenenbildung bieten wir für Interessierte eine abendliche Wanderung zu historisch markanten Orten in gelgräbern und endet am „Römerturm“ oberhalb Neuhausens, Herr Riggenmann wird jeweils geschichtliche Erläuterungen vermitteln. Treffpunkt am Mittwoch, den 20.04.16, um 18.30 Uhr bei der Schulturnhalle. Maiandacht in Augsburg am 6.05.2016 Wir fahren nach Augsburg und feiern mit Pfarrer Kuhn eine Maiandacht. Auch ein Spaziergang und ein Besuch im Café sind geplant. Abfahrt in Holzheim: 12.00 Uhr zum Bahnhof Nersingen, Rückkehr nach Holzheim: ca. 20.00 Uhr. Wir bitte um Anmeldung bis 29.04.2016 bei Ana Maria Anderl, Tel. 3282. Kadeltshofen/Remmeltshofen Seniorennachmittag am 21. April um 14.30 Uhr im Pfarrheim Liebe Kadeltshofer und Remmeltshofer! Wir Ministranten laden Sie recht herzlich zu einem von uns gestalteten gemütlichen Nachmittag ein. Wir sind acht Minis, die im Juli mit Pfarrer Rimmel nach Krakau zum Weltjugendtag reisen. Um uns ein wenig Taschengeld für die Reise zu verdienen, haben wir mehrere Aktionen vor. Begonnen haben wir mit den Palmbuscheln, nun folgt der Seniorennachmittag, dann Kuchenverkauf nach einem Gottesdienst und im Juni einen „Arbeitstag“, an dem wir wieder gerne Ihre Aufträge entgegennehmen. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Die Minis Öffnungszeiten der Pfarrbüros in Pfaffenhofen und Holzheim Pfaffenhofen: Holzheim: Montag 08:30 - 11:30 Uhr Freitag 9:30 - 11:30 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Tel.: 0 73 02 / 53 57 Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr und Fax.: 0 73 02 / 35 48 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Tel.: 0 73 02 / 96 06 - 0 Fax.: 0 73 02 / 96 06 - 20 E-Mail: [email protected] Homepage: www.pg-pfaffenhofen.de Spendenkonto für die Kirchenrenovierung St. Martin in Pfaffenhofen: IBAN: DE 36 730 61191 010 3211630 BIC: GENODEF1NU1 Für jede Unterstützung sind wir sehr dankbar! Ihre Kirchenverwaltung Veranstaltungen im Martinushaus Dienstag, 14.30 – 15.30 Uhr großer Saal Donnerstag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr Jugendbereich Dienstag, 19.04.2016 20.00 Uhr kleiner Saal Mittwoch, 20.04.2016 19.00 Uhr kleiner Saal Samstag, 23.04.2016 großer Saal Seniorenturnen Krabbelgruppe Helferkreis Asyl Alpha-Kurs Hochzeitsfeier - 14 - Pfaffenhofen Gebetsstätte Marienfried "MARIA, MUTTER DER KIRCHEAA Gottesdienstordnung und Mitteilung vom 16.04.2016 bis 24.04.2016 Sa. 16.04. Samstag der 3. Osterwoche - Hl. Bernadette Soubirous 7.00 Hl. Messe f. Roland H. 14.00 Rosenkranz und Beichtgelegenheit und 16.15 bis 17.45 Beichtgelegenheit 15.00 Hl. Messe (in der Kirche) f. verst. Gerhard Kupke, anschl. Krankensegen und Segnung der Andachtsgegenstände 19.00 Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe f. verst. Josef Krieger So. 17.04. 4. Sonntag der Osterzeit 8.00 Hl. Messe f. verst. Maria Kohler 9.00-10.00 Beichtgelegenheit i. d. Kirche 10.00 Hl. Messe f. verst. Elisabeth Holl 11.30 S. Missa in forma extraordinaria f. Sebastian H. 14.00-15.00 Beichtgelegenheit / 14.30 Andacht 15.00 Hl. Messe f. verst. Fam. Locher Mo. 18.04. Montag der 4. Osterwoche 7.00 Hl. Messe für Sebastian H. 8.00-19.00 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle 14.15 Rosenkranz / 15.00 Hl. Messe um Genesung einer jungen Mutter 19.00 Rosenkranz Bündnismesse: 19.30 Hl. Messe mit Pfr. Martin Danner f. verst. Maria Greiner, anschl. Gebet für die Neuevangelisierung Di. 19.04. Dienstag der 4. Osterwoche – Sel. Marcel Callo, Märtyrer 7.00 Hl. Messe in den Anliegen Herbert u. Evi S. 8.00-19.00 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle 14.15 Rosenkranz / 15.00 Hl. Messe f. Johann B. u. Angeh. 19.00 Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe zu Ehren d. Hl. Katharina Emmerick Mi. 20.04. Mittwoch der 4. Osterwoche 7.00 Hl. Messe f. verst. Josef Krieger 8.00-19.00 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle 14.15 Rosenkranz / 15.00 Hl. Messe f. das Gelingen einer OP 19.00 Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe f. zum Dank für Josef u. Olivia Baur Do. 21.04. Donnerstag der 4. Osterwoche – Hl. Konrad v. Parzham 7.00 Hl. Messe z. Ehren d. Hl. Josef [nach allen Hll. Messen Reliquiensegen] 8.00-18.45 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle 15.00 Hl. Messe i. d. Anliegen Fam. Sauter Lobpreisabend: 19.00 Rosenkranz u. Beichtgelegenheit 19.30 Hl. Messe (i. d. Kirche) mit P. Wolfgang Held SAC, um Priesterberufungen, anschl. Andacht Fr. 22.04. Freitag der 4. Osterwoche 7.00 Hl. Messe f. Johannes H. 16.00 bis 19.00 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle 16.15-17.45 Uhr Beichtgelegenheit i. d. Kirche 14.30 Rosenkranz / 15.00 Hl. Messe f. verst. Heinrich u. Anne Kupke, 19.00 Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe z. Ehren d. Hl. Geistes Sa. 23.04. So. 24.04. Samstag der 4. Osterwoche - Hl. Adalbert, Bischof 7.00 Hl. Messe f. lebende und verst. Fam. Bosch 14.00 Rosenkranz und Beichtgelegenheit und 16.15 bis 17.45 Beichtgelegenheit 15.00 Hl. Messe (in der Kirche) f. verst. Fam. Sailer u. Dotzauer, anschl. Segnung der Andachtsgegenstände 19.00 Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe f. einen schwer kranken Priester 5. Sonntag der Osterzeit 8.00 Hl. Messe f. verst. Br. Anton Probst 9.00-10.00 Beichtgelegenheit i. d. Kirche 10.00 Hl. Messe f. verst. Mutter u. Elisabeth Gref 11.30 S. Missa in forma extraordinaria f. Roland H. 14.00-15.00 Beichtgelegenheit / 14.30 Andacht 15.00 Hl. Messe f. verst. Fam. A. Ostermaier Für die vom 25.04. bis 29.04.16 stattfindenden Priesterexerzitien in Marienfried bitten wir um das Fürbittende Gebet! HINWEISE / TERMINE: » Einkehrtag mit Pfr. Anthony Pullokaran und Team, Illerberg, am Samstag, 16.04.16 » Oasentag der Schönstatt-Männerliga am Samstag, 23.04.16, 9.00-16.00 im Vortragssaal » Exerzitien „Ehe und Familie im Licht der Botschaft von Fatima“ mit Pfr. Erich M. Fink, Beresniki/Rußland, 03.05.-06.05.16 » Exerzitien „Ich schenke euch ein neue Herz und lege einen neunen Geist in euch.“ mit Pfr. Anthony Pullokaran, Illeberg, 09.05.-13.05.16 + »Frühlingssingen: Am Sonntag, 01.05. 16 dürfen ab 16.00 Uhr in der Pilgergastronomie alle - ob Klein und Groß, Jung und Alt - mit uns den Marienmonat Mai mit einer bunten Auswahl an bekannten Volksliedern und geistlichen Liedern „einsingen“. Daneben bieten wir wieder leckeren Kuchen- und Torten an. » Am Hochfest „Christi Himmelfahrt“, Donnerstag, 05.05.16 laden wir die Pilger zu einem „Grillfest“ aus Anlaß der Eröffnung unserer Sommerterrasse vor dem Haus Marienfried von 11.30-14.00 Uhr ein! + Zum Jahr d. Göttlichen Barmherzigkeit » Tageswallfahrt am Donnerstag, 02.06.; u.a. Gebet bei der „Knotenlöserin“, Durchschreiten d. Hl. Pforte u. Hl. Messe mit S.E. Weihbischof Florian Wörner im Dom, Andacht u. Gebet Basilika St. Ulrich u. Afra etc. Melden Sie sich an! Bitte beachten Sie auch die aktuellen Aushänge in unseren Schaukästen! Wichtiger Hinweis Die Segnung der Andachtsgegenstände findet samstags nach der Hl. Messe um 15.00 Uhr statt, donnerstags nach der Hl. Messe um 19.30 Uhr (Gebetsabend) auf Anfrage. Beichtzeiten Freitag Herz-Jesu-Frei. Samstag Sonn.- u. Feiertage 16.15 bis 17.45 Uhr 14.00 bis 15.00 Uhr 16.15 bis 17.45 Uhr 14.00 bis 15.00 Uhr 16.15 bis 17.45 Uhr 9.00 bis 10.00 Uhr 14.00 bis 15.00 Uhr Gebetsstätte Marienfried, Marienfriedstr.62, 89284 Pfaffenhofen a. d. Roth, Tel.: 07302-9227-0, [email protected] www.marienfried.de - 15 - Pfaffenhofen Gottesdienstordnung ST. ANDREAS BIBERBERG Freitag 16:00 17:30 Sonntag 10:00 15.04. Biberberg Beichte u. Probe der Erstkommunionkinder Biberberg Probe der Erstkommunionkinder mit Eltern 17.04. 4. SONNTAG DER OSTERZEIT Biberberg FESTGOTTESDIENST mit Feier der Erstkommunion f. WH u. BB Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weißenhorn Augustana-Gemeindezentrum, AGZ, Schubertstraße 18-20, Weißenhorn Kreuz-Christi-Kirche, Kaiser-Karl-Str. 16, Weißenhorn Kirche Zum guten Hirten, ZGH, Sonnhalde 2, Pfaffenhofen Freitag, 15. April 19.00 Uhr TeensPray, AGZ Samstag, 16. April 10.00 Uhr Kinderbibeltag, AGZ Sonntag, 17. April 09.45 Uhr Weißenhorn Familiengottesdienst,Vikar Metzger+Team 11.00 Uhr Pfaffenhofen Gottesdienst, Pfr. Pfundner, gleichzeitig Kindergottesdienst Dienstag, 19. April 17.30 Uhr Jungschar, AGZ 20.00 Uhr Kirchenchorprobe, AGZ Mittwoch, 20. April 09.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe, AGZ 19.00 Uhr Gospelchorprobe, AGZ 20.15 Uhr Posaunenchorprobe, AGZ Donnerstag, 21. April 15.00 Uhr Treffen der aktiven Senioren, ZGH 19.30 Uhr Kreuzbund, AGZ 19.30 Uhr Gitarrenspielkreis, AGZ 20.00 Uhr Hauskreis Glaube teilen bei Fam. Behrendt 9.000 Euro fehlen uns noch zur Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme, die in diesen Tagen in der Kreuz-Christi-Kirche beginnt und unserer Orgel wieder zu neuem Glanz verhelfen wird. Aus diesem Grund laden wir am Sonntag Kantate, dem 24. April 2016 um 9.45 Uhr zu einem Benefizfrühstück zugunsten unserer Orgelrenovierung in das Augustana-Zentrum ein. Anstelle des Gottesdienstes wird es an diesem Sonntag eine Kurzandacht mit anschließendem Frühstücksbüfett in unserem Gemeindesaal geben. Zwei engagierte Gemeindeglieder bereiten ein leckeres Frühstücksbüfett vor und setzen sich auf diese Weise für die Orgelrenovierung ein. Ein Spendenkörbchen wird am Ausgang bereit stehen und alles, was Sie dort einlegen, kommt der Orgelrenovierung zugute. Wir bitten jedoch um telefonische Anmeldung im Pfarrbüro bis zum 20. April, damit wir entsprechend planen können. Pfarrbüro: Schubertstr. 18-20, 89264 Weißenhorn Öffnungszeiten: Montag ........................................................... geschlossen Dienstag bis Freitag ....................................... 08.00-12.00 Uhr Donnerstag .....................................................16.00-18.00 Uhr Kontakt: Pfarrbüro .........................................................07309/3568 Fax .................................................................. 07309/921724 Pfarrer Andreas Erstling ................................. 07309/3568 Pfarrer Thomas Pfundner ............................... 07307/929183 Diakonin Dagmar Völskow…………………..... 0152/34364763 Diakonin Dagmar Völskow……………………. 07303/43618 Deborah Hitzler, Sozialberatung …………...... 0176/45552089 Susanna Dörr-Young, f.i.t.-Projekt………….... 0176/45545682 Evang. Montessori-Kinderhaus .......................07309/426808 E-Mail: ..................................... [email protected] Homepage:.......................... www.weissenhorn-evangelisch.de Neuapostolische Kirche Vöhringen Sonntag, 17.04. 09.30 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 20.04. 20.00 Uhr Gottesdienst Bei Fragen und für Kontakte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Gemeindevorsteher: Christian Arnold, Tel. 0731-71884127 (Büro) eMail: [email protected] Adresse der Kirche: Industriestraße 15, 89269 Vöhringen Telefon Sakristei: 07306-33756 Internetadressen: www.nak-memmingen.de (Kirchenbezirk) www.nak.org (International) Freitag, 22. April 19.00 Uhr TeensPray, AGZ Samstag, 23. April 17.30 Uhr Von Anfang an, AGZ Sonntag, 24. April 08.30 Uhr Pfaffenhofen Gottesdienst, Pfr. Erstling 09.45 Uhr Benefizfrühstück zugunsten der Orgelrenovierung, AGZ gleichzeitig Kindergottesdienst im AGZ Benefizfrühstück zugunsten der Orgelrenovierung Dank Ihrer Hilfe wächst das Spendenbarometer für unsere Orgelrenovierung von Monat zu Monat. Dafür danke ich allen Spenderinnen und Spendern von ganzem Herzen. Wir haben schon einen Großteil der Renovierungskosten beisammen. Nur knapp Kirchengemeinde Steinheim Gottesdienstanzeiger - Gemeindenachrichten Evang. Kirchengemeinde Steinheim Pfarramt: Tel. 07308/2450 E-Mail : [email protected] Homepage : www.evk-steinheim.de Pfarrer Tobias Praetorius, Tel. 07308 / 2450 Bürozeiten: Dienstag: 9.30 bis 13.00 Uhr Donnerstag: 15.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 9.30 bis 12.00 Uhr Gartenstr. 19, Eingang Friedenstraße, Nersingen - 16 - Pfaffenhofen Freitag, 15. April 2016 Nikolauskirche Nersingen: 16.00 Uhr „Abschied von der kleinen Raupe“ – Der Beginn eines neuen Lebens. Frühlingsgottesdienst für die Kleinsten mit ihren Familien und Freunden. Samstag, 16. April 2016 Steinheim: 19.00 Uhr Konfirmandenbeichte (Pfr. Praetorius) Sonntag, 17. April 2016 Steinheim: 10.00 Uhr Konfirmation mit dem Musikverein Steinheim (Pfr. Praetorius) Straß: 10.15 Uhr Gottesdienst (Prädikantin J. Nüßle) Die Kollekten sind für die Konfirmandenarbeit bestimmt. Dienstag, 19. April 2016 Seniorenzentrum Nersingen: 15.30 Uhr evang. Gottesdienst (Lektorin K. v. Ruepprecht) Taufsonntage Die nächsten Taufsonntag sind am 01.05., 05.06., 24.07.2016. Wenn Sie Ihr Kind an einem dieser Sonntage taufen lassen wollen, melden Sie sich bitte ca. vier Wochen vorher im Pfarramt, Tel. 2450, an. Frauenausflug am 11. Mai 2016 Nach einem Besuch im „Garten der Sinne“ und Mittagessen in Beutelsbach fahren wir ins Kloster Lorch. Wir bekommen dort eine Führung, danach eine Greifvogel Flugschau und trinken gemütlich Kaffee. Abfahrt: 7.40 Uhr Kirche Steinheim, 7.50 Uhr Haltestelle Schmiedgasse Straß, 8.00 Uhr Seniorenzentrum Nersingen. Preis pro Person: 50,70 3 Anmeldung bitte bis zum 26.04.2016 Konfirmanden-Nachtreffen: Montag, 18. April 2016 um 9.00 Uhr im Gemeindezentrum Nikolauskirche. Kontakt-Redaktionsteam: Dienstag, 19.04.2016 um 19 Uhr im GZN Ökumenischer Bibelgesprächskreis: Dienstag, 19. April 2016 um 20 Uhr im Gemeindezentrum Nikolauskirche. „Die Auferstehungsberichte der 4 Evangelien im Vergleich“. Die Gesprächsleitung hat Pfarrer G.L. Bühler. Herzliche Einladung an alle Interessierten. Der Helferkreis Asyl lädt sehr herzlich zum Begegnungscafé „One world-Eine Welt“ ein: Mittwoch, 20. April 2016 von 16 bis 19 Uhr im Gemeindezentrum Nikolauskirche. Krabbelgruppe Steinheim: donnerstags von 8.30 bis 10.30 Uhr für Babys bis zum Kindergartenalter im Bonifaz-Stöltzlin-Haus; Kontakt: Birgit Unseld, Tel. 07308/817164. Zwergentreff Steinheim: dienstags von 8.45 bis 10.30 Uhr für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, die Lust auf Spiele, Spaß, Lieder sowie Austausch und ein zweites Frühstück haben. Kontakt: Corinna Pöhler, Tel. 81 12 91 gospel & more: donnerstags um 19.45 Uhr im Gemeindezentrum Nikolauskirche. Kontakt über Pfarramt. Diakonieverein Steinheim – Nersingen Einladung zur 26. Jahreshauptversammlung Am Mittwoch, den 20.04.2016 findet im BonifazStöltzlin-Haus in Steinheim die 26. Jahreshauptversammlung des Diakonievereins Steinheim/ Nersingen statt. Alle Mitglieder, Freunde, Gönner und Interessierte sind hierzu recht herzlich eingeladen. Beginn: 19.30 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastungen 6. Bericht der stellv. Pflegedienstleitung der Diakoniestation 7. Bericht der Geschäftsführung des Diakonischen Werkes NeuUlm 8. Grußwort des Diakonievereins Senden 9. Wünsche und Anregungen Anträge sind bitte schriftlich bis 13.04.2015 an die 1. Vorsitzende Frau Dr. Eisenmann, Tiefenbach 1, 89233 Neu-Ulm zu richten. Mitglieder, die eine Mitfahrgelegenheit benötigen, melden sich bitte bei der Diakoniestation, Nersingen, Frau Scheid tel. 07308817440 oder im Pfarramt, tel. 07308-2450. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen. Da alle Leistungen des Vereins ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert werden, sind wir dringend auf I H R E Hilfe angewiesen. Wir suchen sowohl neue Mitglieder als auch Spender. Spenden bitten wir auf unser Konto IBAN DE66 7306 1191 0000 5139 89 bei der VR Neu-Ulm-Weissenhorn BIC GENODEF1NU1 zu überweisen. gez.: Die Vorstandschaft Betreuungsangebot für demenzkranke Menschen Die Diakoniestation Senden – Nersingen – Steinheim hält zur Entlastung für pflegende Angehörige in Nersingen ein niederschwelliges Angebot für demenzkranke Menschen zur stundenweisen Betreuung bereit. Dieses Angebot richtet sich an alle Menschen, gleich, welcher Konfession sie angehören. Wo: Gemeindezentrum Nikolauskirche, Dorfstr. 22, Nersingen Wann: Jeden Donnerstag, mit Ausnahme von Feiertagen von 14 bis 17 Uhr. Tel.: 07308/8174-40 Kosten: pro Person 15,- Euro Zu diesem Angebot laden wir herzlich ein und bitten vorher um kurze telefonische Anmeldung, damit wir planen können. Ehrenamtliche Betreuer werden für demenziell erkrankte Menschen schöne Nachmittage gestalten. Wir werden miteinander Kaffee trinken, Spaziergänge machen, singen, basteln, fröhlich sein. Falls Sie nach diesen Worten Lust bekommen haben, bei uns ehrenamtlich mitzuarbeiten, sind Sie ebenso herzlich dazu eingeladen. Es gibt für einen Nachmittag eine Aufwandsentschädigung von 5,- Euro pro Stunde. Ihre Diakoniestation Senden – Nersingen – Steinheim - 17 - Pfaffenhofen Abteilung Tischtennis Verbandsrunde 2015/16 DIAKONIESTATION SV Pfaffenhofen – TSV Langenau II (Nach dem Sieg die Niederlage) STEINHEIM - NERSINGEN Gegend den gut aufgestellten Gegner aus Langenau hatte unsere erste Herrenmannschaft kaum Möglichkeiten auf den Spielgewinn. Mit einem Punkt aus den Eingangsdoppeln und 3 Punkten aus der Einzelkonkurrenz war der TSV Langenau nicht in Verlegenheit zu bringen. Unsere Krankenschwestern zur häuslichen Alten- und Krankenpflege erreichen Sie über Helga Buchsteiner, Tel. 07308 / 81 74 40 Die Punkte erzielten: im Doppel: Stefan Schmöger & Heribert Weber sowie Martin Neef & Bernhard Gold Vereinsnachrichten in den Einzeln: Stefan Schmöger (1x), Heribert Weber (1x) und Rudi Zwerenz (1x) SV Pfaffenhofen Jugendfußball SV Pfaffenhofen – TSV Illertissen (Und nochmal eine Niederlage) Ergebnisse: A-Junioren: SGM Obenhausen SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen B 1-Junioren: SGM Dietenheim SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 1 B 2-Junioren: Spvgg Au/Iller SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 2 C-Juniorinnen: SGM Aufh./Holzschw../Pfaffenh. SV Reinstetten 3:7 2:5 1:2 5:0 Vorschau: Samstag, 16.04.16: B1-Junioren: SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 1 – TSG Söflingen 2 16.00 Uhr Spiel in Pfaffenhofen C2-Junioren: SGM Aufheim/Holzschw./Pfaffenh. 2 – SSG Ulm 99 14.30 Uhr Spiel in Holzschwang C-Juniorinnen: SGM Burgrieden 9 SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen 14.30 Uhr B-Juniorinnen: SGM Bellamont – SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen 16.00 Uhr D1-Junioren: SV Beuren – SGM Aufh./Holzschw./ Pfaffenhofen 1 13.00 Uhr Sonntag, 17.04.16: A-Junioren: SGM Aufh./Holzs./Pfaffenhofen – SGM Vöhringen Spiel in Aufheim 10.00 Uhr Montag, 18.04.16: E1-Junioren: FV Ay – SV Pfaffenhofen 1 18.00 Uhr E2-Junioren: SGM Kellmünz 1 – SV Pfaffenhofen 2 18.00 Uhr Mittwoch, 20.04.16: B2- Junioren: SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 2 SV Jedesheim 18.30 Uhr Spiel in Pfaffenhofen D2- Junioren: FV Ay – SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen 2 18.00 Uhr gez. SV Pfaffenhofen Jugend 4:9 2:9 Immerhin konnte man den Gegner in drei Spielen in den fünften Entscheidungssatz zwingen, doch nicht eines dieser Spiele konnte für Pfaffenhofen entschieden werden. Das ist dann schon recht ärgerlich, denn wer kann schon sagen, welche Chancen sich aus nur einem Punktgewinn entwickeln können. Mit den zwei Punkten aus dem vorderen Paarkreuz stellen zumindest Stefan Schmöger und Andreas Boser ihre gute Form und Spielstärke unter Beweis. Die Punkte erzielten: in den Einzeln: Stefan Schmöger (1x) und Andreas Boser (1x) SV Pfaffenhofen II – SC Vöhringen II (Arbeitssieg) 9:5 Mit einer konzentrierten Leistung erarbeitet sich die Herrenmannschaft II einen hoch verdienten Sieg gen den SC Vöhringen. Drei gewonnene Eingangsdoppel zu Spielbeginn bescherten ein gutes und genauso wichtiges Polster für die anstehende Einzelkonkurrenz, in der der SC Vöhringen umgehend zum 3:3 ausgleichen konnte. Ein starker Auftritt von Ralf Feuerstein im mittleren Paarkreuz eröffnete dann eine Serie von 3 Punkten in Folge, - ein Vorsprung, den der Gegner bis zum Schlusspunkt durch Bernhard Gold nicht mehr aufholen konnte. Die Punkte erzielten: im Doppel: Manuel Vogel & Michael Gold, Martin Stark & Bernhard Gold sowie Ralf Feuerstein & Markus Marr in den Einzeln: Ralf Feuerstein (2x), Martin Stark (1x), Bernhard Gold (2x) und Markus Marr (1x), SV Pfaffenhofen III – TSV Langenau (Gegner zu spielstark ) 0:9 Zu Beginn der Begegnung ging eines der Eingangsdoppel knapp und mit viel Pech an den Gegner, doch im weiteren Verlauf der Begegnung erwies sich die Mannschaft aus Langenau als zu spielstark und es gelang nicht ein einziger Punkt. Das Zittern um den Klassenerhalt geht somit weiter. SV Aufheim - SV Pfaffenhofen I Jugend (Schade eigentlich) 5:5 Natürlich ist ein Punkt besser wie nix. Doch nachdem man sich in der Einzelkonkurrenz derart spielstark präsentierte, wäre ein Punkt aus den Eingangsdoppeln der Schlüssel zum Sieg gewesen. Schade eigentlich!! - 18 - Pfaffenhofen Die Punkte erzielten: in den Einzeln: Yannik Geisinger (1x), Dominik Wolf (1x), Klaus Biehler (1x) und Marcel Hübner (2x) SV Nersingen - SV Pfaffenhofen II Jugend (Leider nur zu dritt) 6:1 Leider musste unsere Jugendmannschaft II mit nur drei Spielern nach Nersingen reisen. Gegen einen solch spielstarken Gegner ist der Ausgang der Begegnung dann leicht vorauszusagen. Die Punkte erzielten: in den Einzeln: Julian Fliegel (1x) Abteilung Handball Der SV Pfaffenhofen, bietet Jungs und Mädels im Alter zwischen 5 und 10 Jahren Handball an. Wenn Ihr Kind Handball näher kennenlernen und ausprobieren möchte, würden wir uns über einen Besuch in unserer Trainingsstunde freuen !! Trainingszeiten: Montags von 16:00 bis 17:00 Uhr in der Schulturnhalle in Pfaffenhofen für Kinder von 5 bis 7 Jahre unter der Leitung von Simone Vogg Dienstags von 16:00 bis 17:00 Uhr in der Schulturnhalle in Pfaffenhofen für Kinder von 8 bis 10 Jahre unter der Leitung von Alexander Vogg Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung unter Tel. 921758 oder Tel. 015735398287. Schützenverein Pfaffenhofen e.V. Weitere Termine: Freitag 15.04.2016 Abschlussschießen 01.04. bis 17.04.2016 Gauschießen in Finningen Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 16. April 2016 um 19.30 Uhr im Schützenheim in Pfaffenhofen möchten wir Sie recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des 1. Schützenmeisters 4. Bericht des Schriftführers 5. Bericht des 1. Sportleiters 6. Bericht des Jugendleiters 7. Bericht des Böllerreferenten 8. Bericht des Bogenreferenten 9. Bericht der Schatzmeisterin 10. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft 11. Ehrungen 12. Proklamation der Schützenkönige und Vereinsmeister 13. Wünsche und Anträge Anträge müssen satzungsgemäß bis 09. April 2016 schriftlich beim ersten Schützenmeister Dominik Wansing eingereicht werden. gez. Hans Schweizer, Schriftführer Weitere Informationen finden sie unter: www.schuetzen-paffenhofen.de Erst nach 20 Minuten hatte der SVP seine erste Chance: nach einem Freistoß von Marcel Peter köpfte Dominik Zwatschek über das Gehäuse. Aber trotzdem war die Heimmannschaft immer noch das bessere Team und erzielte nach einer halben Stunde den zweiten Treffer per Elfmeter. Zu allem Überfluss traf der TSV Senden nach einem verunglückten Klärungsversuch des SVP auch noch das 3:0. Dieser Spielstand war wegen der zahlreichen Sendener Gelegenheiten zu dem Zeitpunkt auch verdient. Nach dem Seitenwechsel zeigte Pfaffenhofen aber ein komplett anderes Auftreten. Das Team wirkte energischer und setzte zur Aufholjagd an. 6 Minuten nach Wiederanpfiff schoss Dominik Zwatschek nach guter Vorarbeit von Tobias Dannerbauer auf der linken Seite das 3:1. Nur wenig später unterlief dem Sendener Torspieler ein Fehler nach einem von Wjatscheslav Straub getretenen Freistoß, den Marcel Peter mit einem Kopfball aus kurzer Distanz zum Anschlusstreffer nutzte. Danach ging allerdings der anfängliche Schwung verloren. Der SVP war zwar weiterhin bemüht, doch die Angriffe strahlten nun nicht mehr so viel Torgefahr aus. In der Verteidigung hingegen war Pfaffenhofen die gesamte zweite Halbzeit souverän, sodass sich keinerlei Möglichkeiten für den TSV Senden ergaben. Kurz vor Schluss hatte der SV Pfaffenhofen mit einem indirekten Freistoß innerhalb des Sechzehners die Chance zum Ausgleich, jedoch landete dieser in der Mauer. Nach zwei ernüchternden Niederlagen muss sich der SVP sammeln und schleunigst wieder in die Spur kommen. Positiv für den SVP: man musste trotz des Ausrutschers keinen Tabellenplatz einbüßen. Reservespiel: TSV Senden II - SVP II Mittwoch, 30.03.2016: Nachholspiel der Reserve: SVP II - SV Illerzell II 2:6 (1:3) 3:1 Mangelnde Chancenverwertung rächt sich 03.04.2016, 22. Spieltag: SV Esperia Italia Neu-Ulm - SV Pfaffenhofen 3:0 (0:0) In Neu-Ulm traf der SVP auf den Dreizehnten in der Tabelle. Im Hinspiel trennten sich die Teams mit einem 1:1-Unentschieden. Der SVP zeigte eine engagierte und überzeugende Leistung. Es fand ein geordneter Spielaufbau statt und durch gute Kombinationen wurden einige gute Torchancen erspielt. Die beste Gelegenheit zur Führung in der ersten Halbzeit hatte Markus Forchhammer in der 25. Minute, der zunächst im Sechzehner am Keeper scheiterte. Das Spielgerät landete erneut beim SVPStürmer, doch dessen Nachschuss traf nur die Latte. SV Esperia Italia Neu-Ulm kam selten vor das Pfaffenhofener Tor, bei den wenigen Torschüssen machte Aushilfstorwart Sebastian Stecker einen souveränen Eindruck. Ansonsten fing die starke Abwehrreihe um Tobias Zwiebel die Zuspiele auf die Stürmer hervorragend ab. Dasselbe Bild zeigte sich auch am Anfang des zweiten Durchgangs: Pfaffenhofen war die spielbestimmende Mannschaft, während der Gastgeber unauffällig war. Stefan Gold hatte sowohl in der 49. als auch in der 53. Spielminute gute Möglichkeiten zur Führung, aber leider war er nach seiner guten Ballverarbeitung in beiden Szenen glücklos im Abschluss. Dass Fußball nicht unbedingt ein gerechter Sport ist, zeigte sich kurz darauf: aus dem Nichts erzielte die Heimmannschaft das 1:0. Grund hierfür war ein Ballverlust nach fahrlässigem Zuspiel auf der linken Abwehrseite des SVP. - 19 - Pfaffenhofen Nach einer guten Stunde gelang Marcel Peter mit einem schönen Distanzschuss aus 25 Metern beinahe der Ausgleich, jedoch ging der Ball wieder nur an den Querbalken. 20 Minuten vor Schluss entschied ein weiterer Treffer der Gastgeber die Begegnung, zudem erhöhten die Neu-Ulmer in der 78. Minute auf 3:0 - der Endstand, der aufgrund des Spielverlaufs nicht unverdienter sein könnte. Zur Zusage, aber auch um Fragen beantwortet zu bekommen, meldet Euch bitte, wie folgt: per Mail: [email protected] per Telefon: Michael Lassen 0173-6659188 Für das deutliche Ergebnis zugunsten des Gegners waren letztlich Konzentrationsfehler im letzten Drittel des Spiels ausschlaggebend. Dass der SVP dieses Spiel nicht gewonnen hat, lässt sich aber einzig und allein an der schlechten Chancenverwertung festmachen. Dennoch: der SVP zeigte eine gute spielerische Veranlagung, die Hoffnung für die kommenden Wochen gibt. Weitere Infos zum Turnier: – gespielt wird auf dem Kleinfeld – Spieleranzahl: 5 Feldspieler + Torspieler – Fair geht vor! – Spielzeit: 10 Minuten – Turnierende gegen 20:00 Uhr – Für das leibliche Wohl ist vor, während und nach dem Turnier (geselliger Abschluss) bestens gesorgt. Wir freuen uns auf Eure Nachricht, Eure Teilnahme und ein spannendes Turnier mit abschließendem gemütlichen Zusammensein. Reservespiel: SV Esperia Italia Neu-Ulm II - SVP II Eure Freunde des SV Pfaffenhofen 0:6 Schützenverein Pfaffenhofen e.V. Vorschau: 23. Spieltag FV Schnürpflingen - SVP Sonntag, 10.04.2016 15:00 Uhr (Reserve 13:00) Weitere Termine: Freitag 08.04.2016 Meisterschaft und DSB Pokalfinalschießen Gez. Manuel Peter Jugendfußball Ergebnisse: A-Junioren: SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen – SSG Ulm B 1-Junioren: SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 1 – SGM Buch/Obenh./Oberroth B 2-Junioren: SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 2 – SGM Wullenstetten C-Juniorinnen: SSG Ulm 99 SGM Aufh./Holzschw../Pfaffenh. B-Juniorinnen: SV Mietingen – SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen Vorschau: Samstag, 09.04.16: A-Junioren: SGM Buch/Obenh./Oberroth – SGM Aufh./Holzs./Pfaffenhofen B1-Junioren: SGM Dietenheim - SGM Aufh./ Holzschwang/Pfaffenhofen 1 B2-Junioren: Spvgg Au/Iller – SGM Aufh./ Holzschwang/Pfaffenhofen 2 C-Juniorinnen: SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen – SV Reinstetten Freitag 15.04.2016 01.04. bis 17.04.2016 8:1 1:1 0:6 5:2 4:0 16.00 Uhr 16.00 Uhr 16.00 Uhr 14.30 Uhr Vorankündigung Hobby Kleinfeldturnier 25.06.2016 Liebe Fußballfreunde, der SV Pfaffenhofen veranstaltet auch dieses Jahr wieder das beliebtbekannte Hobby-Kleinfeldturnier. Wir würden uns freuen, Euch als Gast begrüßen zu dürfen. Unser Ziel ist es, das Turnier als Turnier des Marktes Pfaffenhofen weiter zu etablieren und Vereinen, Unternehmen und anderen Zusammenschlüssen aus dem Markt den Raum für sportlichen Wettkampf zu bieten. Hier die Daten: Wann? Samstag, 25. Juni 2016 – 15:00 Uhr Wo? Sportgelände des SV Pfaffenhofen Startgebühr? EUR 30,- pro Team (vor Ort zu entrichten) Das Teilnehmerfeld ist auf 10 Mannschaften begrenzt, daher gilt es schnell zu sein. Abschlussschießen Gauschießen in Finningen Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 16. April 2016 um 19.30 Uhr im Schützenheim in Pfaffenhofen möchten wir Sie recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des 1. Schützenmeisters 4. Bericht des Schriftführers 5. Bericht des 1. Sportleiters 6. Bericht des Jugendleiters 7. Bericht des Böllerreferenten 8. Bericht des Bogenreferenten 9. Bericht der Schatzmeisterin 10. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft 11. Ehrungen 12. Proklamation der Schützenkönige und Vereinsmeister 13. Wünsche und Anträge Anträge müssen satzungsgemäß bis 09. April 2016 schriftlich beim ersten Schützenmeister Dominik Wansing eingereicht werden. gez. Hans Schweizer, Schriftführer Weitere Informationen finden sie unter: www.schuetzen-paffenhofen.de Wir erreichen bis zu 85 % aller Haushalte. In mehr als 20 attraktiven Gemeinden und Städten. - 20 - Pfaffenhofen Verein für Gartenbau und Landespflege e.V. Pfaffenhofen Vortrag: Gartenprobleme naturgemäß lösen Jeder Gartenbesitzer wünscht sich gesund wachsende Pflanzen mit guten Erträgen und schöner Zierde. Leider gibt es zahlreiche Schädlinge und Krankheitserreger, die unseren Sprösslingen das Leben schwer machen. Naturbewusste Gartenfreunde verzichten zum Wohle der Umwelt auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, welche dem Boden, den Tieren und Pflanzen schaden. S´Brett im Schtoi präsentiert: Eva Maria Admiral „Das Stück vom Glück“ „Jetzt stellen Sie sichs doch mal vor. Sie müssens ja nicht glauben, aber stellen Sie sichs doch einfach mal vor, Sie bekämen eine Postkarte vom Himmel. Was würde da draufstehen?“ Diese Frage stellt Eva Maria Admiral in der Rolle als Assistentin am Institut für Glücksforschung. Eine etwas konfuse Angestellte, die zur Erläuterung neuster Forschungsergebnisse immer wieder die Hilfe der Zuschauer braucht. Humorvoll und kreativ werden Fakten verpackt, die nachdenklich machen, erheitern und unterhalten, die das weitere Leben aber mit Sicherheit bereichern. Eva Maria Admiral kann den Spagat. Nach ihrem Theaterwissenschaftsstudium an der Sorbonne in Paris, ihrer Schauspielausbildung am Wiener Max-Reinhardt-Seminar, spielte sie 10 Jahre am Wiener Burgtheater. Vor vielen Jahren entschied sie sich für einen neuen Weg und macht nun mit Begeisterung und hoher Kunst ihre eigenen Seminare und Stücke. Samstag, 23.April 2016 20 Uhr Macks Schtall, Diepertshofenerstr. 21, 89284 Pfaffenhofen Unser Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege Rudolf Siehler gibt im Rahmen seines interessanten Fachvortrages zahlreiche Tipps und Anregungen, wie die Kombination umweltgerechter Maßnahmen zu vitalen Pflanzen führt. Ausführlich vorgestellt werden die Bereiche • Widerstandsfähige und ertragreiche Sorten • Fachgerechte Kultur- und Pflegemaßnahmen • Förderung und Einsatz von Nützlingen • Biologische Gegenmaßnahmen BiS-Karten-Telefon und Abendkasse: 07302/6888 Online Ticketing auf www.brett-im-schtoi.de Eintritt: 14.- 1 Karten sind noch verfügbar Karten sind auch online buchbar. Informieren Sie sich über freie Plätze auf www.brett-im-schtoi.de Wann: Mittwoch, den 20.04.2016, 19.00 Uhr Copyright © Eva Maria Admiral 2015 Wo: Rathaus Pfaffenhofen, Sitzungssaal BiS auch auf: https://www.facebook.com/sbrettimschtoi/ Eintritt: frei Arbeiterwohlfahrt Pfaffenhofen Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Einladung zur Jahreshauptversammlung: Am Samstag, den 16. April 2016, findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Um 14.00 Uhr werden wir im AWO-Heim in der Alten Schule Rückblick und Rechenschaft über unsere Vereinstätigkeit im Jahr 2015 geben. Jungpflanzenbörse auf dem Rathausplatz in Pfaffenhofen Am Samstag, den 23. April 2016 ab 10.00 Uhr Es werden verschiedene Gemüsejungpflanzen, wie Tomaten, Chili, Paprika und Zucchini gegen eine Spende für den Kindergarten St. Franziskus in Beuren abgegeben. Wir haben auch dieses Jahr besonders ausgefallene und alte Sorten gezogen. Darunter die Reisetomate, Ochsenherz, Heimatwunder, Maiglöckchen, Minipaprika und viele Chilisorten. Der Verein für Gartenbau und Landespflege Pfaffenhofen e.V. freut sich auf Ihr Kommen. Tagesordnung: 1.) Begrüßung 2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3.) Bericht des 1. Vorsitzenden 4.) Bericht des Schriftführerin 5.) Bericht des Kassiers 6.) Bericht der Kassenprüfer 7.) Aussprache zu den Berichten 8.) Entlastung 9.) Wünsche und Anträge Anträge müssen Satzungsgemäß acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorstand eingereicht werden. Auf Ihr Kommen freut sich die Vorstandschaft der Arbeiterwohlfahrt Pfaffenhofen. Die Vorstandschaft - 21 - Pfaffenhofen Fotofreunde Pfaffenhofen e.V. 2. Gauschießen Das Frühjahrsgauschießen des Rothtalgaus findet vom 25. 30.04.2016 im Schützenheim Unterroth statt. Themenabend: „Das digitale Negaitiv – Wissenswertes rund um das Rohdatenformat RAW“. Schießzeiten: Mo., 25.04.2016 von 18.00 - 22.00 Uhr Di., 26.04.2016 von 18.00 – 22.00 Uhr Mi., 27.04.2016 von 18.00 – 22.00 Uhr Do., 28.04.2016 von 18.00 – 22.00 Uhr Fr., 29.04.2016 von 18.00 – 22.00 Uhr Sa., 30.04.2016 von 13.00 – 15.00 Uhr Herzliche Einladung zu unserem nächsten Treffen im April. Das Thema diesmal: „Das digitale Negaitiv – Wissenswertes rund um das Rohdatenformat RAW“. Ein Dateiformat, dass in der Fotografie eher selten Verwendung findet. Dennoch hat dieses besondere Datenformat großes Potenzial um zu noch besseren Bildergebnissen zu gelangen. Welche zahlreichen Vorteile, Möglichkeiten die Verwendung dieses Datenformats dem ambitionierten Fotografen bietet, aber auch welche Besonderheiten dabei zu beachten gilt, sind Inhalt des Referats. Referent des Abends ist unser 2. Vorsitzender Herr Ralf Lelewel. Zum Vortrag treffen wir uns am Dienstag, 19. April 2016 um 20.00 Uhr in unserem Vortragsraum im Vereinshaus „Alte Schule“, Hauptstraße 26, in 89284 Pfaffenhofen. Wir freuen uns auf einen informativen Abend und einen zahlreichen Besuch. Natürlich sind auch Gäste zu diesem Abend, wie auch bei allen anderen Veranstaltungen unseres Vereins, besonders herzlich willkommen. Kontakt: Fotofreunde Pfaffenhofen e.V. Martin Klinger (1. Vors.) Tel: 0172/6408669 www.fotofreunde-pfaffenhofen.de Schützenverein „Tell“ Balmertshofen-Biberberg e.V. 1. Einladung zur Generalversammlung Die diesjährige ordentliche Generalversammlung findet am Freitag, den 22.04.2016 um 20.00 Uhr im Gasthaus Schenk in Balmertshofen statt. Kassenschluss jeweils 1 Stunde vor Schießende. Förderkreis „Tell“ Balmertshofen-Biberberg e.V. Einladung zur Generalversammlung 2016 Am Freitag 22. April 2016 um 19.30 Uhr in Balmertshofen Gasthaus Schenk findet unsere jährliche Generalversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Vorsitzenden 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüfung Entlastung der Kassiererin und der Vorstandschaft 5. Verschiedenes Hiermit sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft Liselotte Wiederer Freiwillige Feuerwehr Biberberg Am Freitag, den 15. April 2016, findet um 19:30 Uhr in der „Alten Schule“ in Biberberg die Jahreshaupt- und Dienstversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Schützenmeister 2. Gedenken der Verstorbenen des Vereins 3. Bericht des 1. Schützenmeisters 4. Bericht des Kassierers über das abgelaufene Geschäftsjahr 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Bericht des Sportleiters 7. Bericht des Jugendleiters 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Sonstiges 11. Beschluss zur Neufassung der Vereinssatzung 12. Neuwahlen 13. Königsproklamation Tagesordnung: 1. Begrüßung der Anwesenden 2. Jahresbericht des Kommandanten 3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden 4. Kassenbericht und Jahresrechnung 2015 5. Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung der Vorstandschaft 6. Grußworte 7. Verschiedenes Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. Nutzungswald Biberberg Die neue Neufassung der Vereinssatzung kann vorab beim 1. Schützenmeister Alfred Strobel (Am Alten Schulweg 9, 89284 Biberberg - wochentags jeweils 19.00-20.00 Uhr, oder nach telefonischer Absprache: 07302 / 6164) und im Vereinsheim Gasthaus Schenk in Balmertshofen eingesehen werden. Anträge betreffend der Tagesordnung können bis zu acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Schützenmeister eingereicht werden. Es sind alle aktiven Feuerwehrleute, die Vereinsmitglieder, unsere Jugendlichen ab 15 Jahren, sowie alle Freunde und Gönner herzlich eingeladen. Der Kommandant und die Vorstandschaft Am Mittwoch den 20.4.2016 um 20 Uhr findet in der Alten Schule in Biberberg die diesjährige Holzversteigerung statt. Zur Versteigerung kommen Fichten-, Tannen-, Eichen- und Buchenholz. Das meiste Holz ist vorgespalten und kann mit dem PKW abgeholt werden. Über eine zahlreiche Teilnahme an der Veranstaltung würden wir uns sehr freuen. Die Vorstandschaft - 22 - Pfaffenhofen SV Beuren 09.04.2016 Jahreshauptversammlung Ehrungen 65 Jahre: Hermann Braun, Kurt Hauke (entschuldigt), Richard Hofmann 25 Jahre: Reinhard Harder Der Tenor bei der Jahreshauptversammlung des Sportvereins Beuren war durchweg positiv. Von 658 Mitgliedern seien knapp ein Drittel (209) unter 18 und nur 40 über 70 Jahre alt: eine gute Mischung, fand der Vorsitzende Michael Klotz. Die zusätzlich zum Sportbetrieb angebotenen öffentlichen Veranstaltungen wie Faschingsball, Vatertagsfest, Fußballturniere für Junioren und Aktive und Theateraufführungen sind sehr erfolgreich, zeigte sich Klotz zufrieden. Auch die Abteilungsleiter hatten keinen Grund zur Klage. Im Aktivenfußball stellt der SVB schon die dritte Saison drei aktive Fußballmannschaften und einen 55 Mann starken Kader. Die Ergebnisse könnten sich dabei sehen lassen, fand Fußballabteilungsleiter Daniel Schaffer. Die ersten beiden Mannschaften orientieren sich am mittleren Tabellenbereich, die Reservemannschaft hat diese Saison sogar wieder Aussicht auf den Meistertitel. Auch Jugendleiter Tom Kugler war zufrieden: Von den Bambini bis zur B-Jugend konnte Beuren diese Saison alle Jugendmannschaften stellen, ohne Spielgemeinschaften bilden zu müssen. Der neue Kurs „Kardiofitness“ habe sich als Renner entpuppt, konnte Heidi Hofmann, Abteilungsleiterin Turnen und Gymnastik berichten. Insgesamt seien die Angebote für Kinder und Erwachsene gut ausgelastet. Über ein ausverkauftes Haus bei den Aufführungen der Theaterabteilung „Schwabenkulisse“, die Anfang Januar im Historischen Theater in Weißenhorn gespielt hatte, freute sich auch Theater-Abteilungsleiter Achim Neumann. Ein neues Stück soll es Anfang 2018 geben. Großes Lob zollte Erwin Stötter, Zweiter Bürgermeister der Marktgemeinde, dem SVB. „Das klappt in Beuren“, stellte er fest und würdigte Zusammenhalt und Engagement der Sportler. „Hier gibt es kein ‚man sollte‘, hier wird was gemacht“, fand er. Wahlen Einen Wechsel im Vorstand gab es bei den Neuwahlen: Schriftführerin Margot Waitzinger gab den Posten nach 14 Jahren ab. Für sie kam Sabine Hornung neu ins Führungsteam. Michael Klotz als Vorsitzender, Gabi Kindermann als seine Stellvertreterin und Achim Neumann als Kassierer wurden in ihren Ämtern bestätigt. Auch die Abteilungsleiter Daniel Schaffer (Fußball), Tom Kugler (Jugend), Stefan Kindermann (AH), Heidi Hofmann (Turnen und Gymnastik) und Achim Neumann (Theater) wurden erneut gewählt. Von links: Michael Klotz, Gabi Kindermann, Sabine Hornung, Achim Neumann Von links: Michael Klotz (Vorsitzender) Reinhard Harder, Hermann Braun, Richard Hofmann, Gabi Kindermann (2. Vorsitzende) Fußball SV Balzheim – SV Beuren 2:0 Trotz guter Leistung konnte der SV Beuren im Spiel zu Gast in Balzheim keine Punkte mit nach Hause nehmen. Die „Schwarz-Gelben“ waren von Anfang an gut in der Partie und hatten daher von Beginn an die Oberhand über das Spiel. So bekam der SVB schon früh eine gute Chance, bei der Timo Felser nach einem Eckball sieben Meter vor dem gegnerischen Tor zum Schuss kam, welcher jedoch von einem Balzheimer Verteidiger auf der Linie abgeblockt werden konnte. Der SV Beuren spielte geduldig weiter und lies den Balzheimern dabei wenig Gelegenheiten. Vor der Halbzeitpause gelang es den Gastgebern nochmals ein paar Minuten die „Schwarz-Gelben“ durch mehrere Eckbälle und Einwürfe in Folge in die eigene Hälfte zurück zu drängen, wobei der SVB souverän dagegen halten konnte. Somit ging die Partie mit einem Stand von 0:0 in die Halbzeitpause. Zu Beginn der zweiten Hälfte konnte der SVB weiterhin sein Spiel machen. So gelang es Johannes Maurer nach einem langen Ball in die Spitze vor den gegnerischen Torwart zu kommen, jedoch konnte er den Ball nicht verwerten. Kurze Zeit später konnte sich Dennis Gaiser im Strafraum gegen einen Verteidiger durchsetzen und kam bei dem darauffolgenden Schussversuch fraglich zu Fall, was von dem Unparteiischen nicht geahndet wurde. In der 70. Spielminute konnte der SV Beuren nach einem Eckball nicht konsequent genug klären und der SV Balzheim nutzte ein daraus folgendes Durcheinander im Strafraum zum 1:0. Anschließend spielte der SVB konzentriert weiter und lies sich durch den Rückschlag nicht hängen, konnte sich jedoch keine entscheidende Torchance herausspielen. Durch die offensiver agierenden Beurener gelang es den Gastgebern immer wieder durch Konter in die Hälfte der „Schwarz-Gelben“ vorzustoßen. So konnte ein Stürmer des SV Balzheim in der 90. Spielminute durch einen Konter in die Nähe des Beurener Strafraums gelangen, wodurch dieser zu Fall gebracht wurde. Diesen Freistoß verwandelte der SV Balzheim mit einem gezielten Schuss über die Mauer zum 2:0. Anschließend versuchte der SVB nochmals vor das gegnerische Tor gelangen, konnte jedoch am Endergebnis von 2:0 nichts mehr ändern. Aufstellung: T. Ritter– K. Klug, A. Stetter, J. Rasch – T. Felser, S. Glogger, P. Sauter, A. Gaier (D. Mayer) - D. Gaiser (P. Mayer, J. Maurer, N. Mayer - 23 - Pfaffenhofen SV Beuren – SF Illerrieden 2:2 Am 18. Spieltag war Illerrieden zu Gast in Beuren. Das Ergebnis aus dem Kantersieg der Gäste in der Vorwoche beim TVS Buch II sollte der Heimmannschaft ein klares Zeichen geben, hoch konzentriert und fokussiert in das Spiel zu gehen. Leider konnten die guten Vorsätze, vor allem zu Beginn der ersten Halbzeit, nicht in die Tat umgesetzt werden. Die Gäste aus Illerrieden waren wacher, schneller in den Zweikämpfen und hatten mehr Anteile am Spiel. Nach einer Flanke von halbrechter Position in den 16er konnte Oliver Wührl in der 16. Minute nach Abstimmungsproblemen in der Beurener Abwehr zum 0:1 einschieben. Bereits eine Minute später erhöhte Andreas Marte nach langem Ball und gewonnenem Laufduell auf 0:2. Erst mit dem zwei Tore Rückstand gelang es dem SV Beuren, besser ins Spiel zu kommen. Bis zur Halbzeitpause bekam man deutlich die Oberhand in der Spielführung, konnte aus den Chancen, die sich ergaben, aber kein Kapital schlagen. Erst nach dem Seitenwechsel gelang es Patrick Sauter in der 49. Minute eine Freistoßflanke zu nutzen und den Anschlusstreffer zum 1:2 zu erzielen. Den Gästen merkte man nun deutlich die Ermüdung nach dem hohen Tempo zu Beginn der ersten Halbzeit an. Die Schwarz-Gelben traten nun sehr dominant und mit einem hohen Anteil an Ballbesitz auf. Daraus konnten zahlreiche, gute Chancen erspielt werden, die zunächst jedoch nicht verwertet werden konnten. Nach Vorlage von Patrick Sauter setzte sich dann Johannes Maurer in der 71. Spielminute im 16er der Gäste gut durch und schob souverän am Torwart vorbei zum 2:2 ein. In der Schlussphase der Begegnung drückte Beuren mit einem enormen Aufwand auf die Führung. Jedoch konnten erneut gute Chancen durch Maurer und Gaiser nicht genutzt werden. So endete das Spiel etwas enttäuschend unentschieden. Zur Halbzeit wäre man mit dem Punktgewinn noch hoch zufrieden gewesen. Zum Schluss musste man sich jedoch über die verlorenen Punkte ärgern, da von Illerrieden in der zweiten Halbzeit kaum mehr gefährliche Aktionen kamen und das dritte Tor für die Schwarz-Gelben zum Schluss hoch verdient gewesen wäre. Vor allem aber machte die schwache Leistung der ersten 30 Minuten den angestrebten Dreier zunichte. Aufstellung: Ritter Thorsten, Stetter Andreas, Klug Kevin, Rasch Julian, S. Riggenmann, Sauter Patrick, Glogger Simon, Felser Timo, Maurer Johannes, Mayer Patrick (Gaiser Dennis), Mayer Nicolas Tore: Hannes Maurer, Patrick Sauter Ata Spor Neu Ulm - SV Beuren II 0:16 Vergangenen Sonntag waren wir bei den völlig unterlegenen Sportsfreunden von Ata Spor Neu-Ulm zu Gast. Das Spiel endete auch in der Höhe verdient mit 16:0. Tore: 5x Ray Jahn, 5x Haas Alexander, 3x Bolkart Martin, je 1x Manuel Weltle, Lukas Berg, Sebastian Kloss Aufstellung: T. Braun – M Hornung, A. Berger, M. Stadtelmeyer – T. Koglin, M. Weltle, S. Kloß, Ph. Riggenmann, L. Berg – M. Bolkart, A. Haas – R. Jahn, J. Huber, D. Wieser Vorschau, Sonntag 17.04 13:00 Uhr FV Gerlenhofen – SV Beuren I 13:00 Uhr SV Pfaffenhofen II – SV Beuren III 15:00 Uhr SV Pfaffenhofen I – SV Beuren II Donnerstag, 21.04 18:00 Uhr: Spvgg Au – SV Beuren I Jugendabteilung 09.04.2016 F-Junioren-Spieltag beim SV Nersingen Endlich wieder im Freien kicken! Unsere F-Jugend startete am Samstag beim Spieltag des SV Nersingen in die Rückrunde. Das torreiche erste Spiel konnten die Holzheimer für sich entscheiden; wir verloren mit 3:5. Im Spiel gegen Nersingen II reichten uns dann drei Treffer zum Sieg. Sowohl das letzte Gruppenspiel als auch das Platzierungsspiel musste unser Team gegen Silheim bestreiten. Leider kamen wir in keinem der Spiele zum Torerfolg und mussten uns mit dem sechsten Platz begnügen. Weiter geht es am Samstag, 23. April, bei uns in Beuren. Ab 10 Uhr wird F-Jugend-Fußball vom Feinsten geboten. Anschließend findet ab 12 Uhr ein Bambini-Spieltag statt. Also vorbeikommen und anfeuern: Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Hier die Ergebnisse vom Spieltag in Nersingen in der Übersicht: Gruppenphase SV Beuren – TSV Holzheim 3:5 SV Nersingen 2 – SV Beuren 2:3 SV Beuren – SG Silheim II 0:2 Spiel um Platz 5 SG Silheim I – SV Beuren 3:0 Es spielten: Jacob Schmid (TW), Noel Deisel, Adrian Engelhard, Max Heinzelmann, Joschua Klotz (1), David Kümmel (5), Matteo Pittner, Tim Strobel, Leon Wolf Bericht B-Junioren 06.04.2016 Viertelfinale Bezirkspokal SV Beuren – TSV Blaubeuren 0:2 (0:0) Gut gespielt und doch verloren... Beim Viertelfinale im Bezirkspokal gingen leider unsere Gäste vom TSV Blaubeuren als Sieger vom Platz. Dabei zeigte unser Team richtig gute Leistungen. Nach einer Phase des gegenseitigen Abtastens kamen wir in der ersten Halbzeit immer besser ins Spiel. Wir hatten tolle Chancen – aber brachten den Ball einfach nicht ins Tor. In der 24. Minute brandete schon Jubel auf, als der gegnerische Keeper den Ball erst verlor und nachfassen musste, aber der Ball hatte die Linie wohl nicht überschritten. Zwei Minuten vor dem Pausenpfiff wurde dann Marci im Strafraum gelegt - aber der Pfiff blieb aus. So gingen wir mit 0:0 in die Pause. In der zweiten Hälfte ging es leider genauso weiter. Wir hatten unsere Chancen - trafen aber entweder Aluminium, den Torwart oder das schöne Frühlingsblau des Beurener Himmels. Die ersten Unkenrufe unter den Fans wurden laut : „Das rächt sich.“ Und es rächte sich tatsächlich. In der 64. Minute ging Blaubeuren in Führung. Wir kämpften weiter, aber egal, was wir versuchten, wir bekamen den Ball nicht in die Maschen. Das Spiel war schon so gut wie rum, da kam Blaubeuren noch einmal zu einer Chance. Unser Keeper hatte die Hand am Ball, doch der Gegner kam trotzdem zum Schuss und machte das 0:2. Sehr schade - da wäre eigentlich mehr drin gewesen. Kader: Oliver Richter (TW) / Tim Klug (TW-Ersatz), Adnan Agirbas, Patrick Balic, Michael Bertele, Thomas Fakesch, Simon Fuchs, Johannes Hartner, Luca Kindermann, André Kuhn, Marcel Mersch, René Schiebel, Timo Schläger, Samuel Span, Florian Windeisen, Richard Wittke Tore: gab‘s leider keine - 24 - Pfaffenhofen 09.04.2016 TSG Söflingen II - SV Beuren 1:0 (1:0) Unser Pech bekommt System. Nach dem frustrierenden Spiel im Bezirkspokal am Mittwoch folgte ein ebenso frustrierendes Spiel in der Leistungsstaffel. Das Spiel war gerade angepfiffen, da nutzten unsere Gastgeber von der TSG Söflingen II die Gunst der Stunde und gingen noch in der ersten Minute in Führung. Unsere Jungs waren etwas geschockt, die Gegner höchst motiviert. Aber es blieb an sich ja noch so viel Zeit... Unser Team schaffte es recht gut, die teils sehr flotten Gegner in den Griff zu bekommen. Je besser wir uns ins Spiel hineinarbeiteten, desto mehr Chancen hatten wir auch. Aber ins Tor ging keine davon. In die Halbzeitpause gingen wir also mit dem 0:1-Rückstand. Und auch, wenn man unseren Spielern anmerkte, dass sie das Blatt wirklich wenden wollten, hielt unsere Pechsträhne an. Mal machten wir es zu kompliziert beim Abschluss, mal misslang einfach die allerletzte Aktion, quasi vorm leeren Tor, mal ging der Ball knapp am Tor vorbei. Insgesamt drei Mal wurden unsere Angreifer im gegnerischen Strafraum zu Fall gebracht, doch der Schiedsrichter sah offenbar kein elfmeterwürdiges Foul. Es war, als hätten unsere Gastgeber den Mannschaftsbus vorm Tor geparkt. Auch wenn die Söflinger am Schluss die Kräfte verließen und die Fouls sich mehrten und auch, wenn unsere Jungs mit viel Engagement gegen die Niederlage ankämpften, wollte der Ball heute einfach nicht ins gegnerische Netz. So konnte am Schluss Söflingen jubeln. Kader: Oliver Richter (TW) / Tim Klug (TW-Ersatz), Adnan Agirbas, Patrick Balic, Michael Bertele, Johannes Hartner, Luca Kindermann, André Kuhn, Marcel Mersch, René Schiebel, Samuel Schultheiß, Samuel Span, Florian Windeisen, Richard Wittke Tore: Fehlanzeige Jugend-Vorschau: Samstag, 16. April 2016 13.00 Uhr D-Junioren SV Beuren – SGM Aufheim/Holzschwang/Pfaffenhofen I 14.30 Uhr C-Junioren SV Beuren – SV Grafertshofen 16.00 Uhr B-Junioren SV Beuren – SGM Buch/Obenhausen/Oberroth Freitag, 22. April 2016 18.00 Uhr E-Junioren SV Grafertshofen – SV Beuren Samstag, 23.04.16 10.00 Uhr F-Junioren Spieltag in Beuren 12.00 Uhr Bambini Spieltag in Beuren 14.30 Uhr C-Junioren TSG Söflingen – SV Beuren 16.00 Uhr B-Junioren FV Weißenhorn – SV Beuren Einladung zur Schlussfeier Die diesjährige Schlussfeier findet am Freitag, den 29.04.16 im Gasthaus Bolkart satt. Beginn 20.00 Uhr. „Frauen ab 40“ - Schießen Das diesjährige Frauenschießen ab 40 findet am Montag, den 25. April 2016 ab 18.30 Uhr im Schützenheim in Attenhofen statt. Frühjahrsgauschießen 2016 Das Frühjahrsgauschießen findet dieses Jahr vom 25. - 30. April 2016 im Schützenheim in Unterroth statt. Schießzeiten: Montag, 25.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr Dienstag, 26.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr Mittwoch, 27.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr Donnerstag, 28.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr Freitag, 29.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr Samstag, 30.04.2016 von 13.00-15.00 Uhr Kassenschluss jeweils 1 Stunde vor Schießende. Die Preisverteilung mit Bekanntgabe der Gauköniginnen/Gaukönigen findet am Samstag, 28. Mai 2016 um 19.30 Uhr im Schützenheim in Unterroth statt. Einladung Liebe Schützinnen, liebe Schützen, zum Freundschaftsschießen mit den Schützenvereinen Roth/ Berg und Erbishofen am Freitag. 15. April 2016 Beginn: 18.00 Uhr im Schützenheim in Roth laden wir alle Schützinnen und Schützen ganz herzlich ein, an elektronischen Ständen zu schießen. Wir bitten um eine zahlreiche Teilnahme. -----------------------------------------------------Tags darauf, am Samstag, 16. April 2016 findet das Schlussschießen der Saison 2015/2016 im Gasthaus „Hirsch“ in Kadeltshofen statt. Beginn: 19.00 Uhr Einlage: 1,50 3 / 10 Schuss LG oder LP Gerne laden wir auch alle Bogenschützen ein! Für die Bogenschützen werden wir ein eigenes Wertungsschießen durchführen. Einlage: 1,50 3 / 20 Pfeile Auf euer zahlreichen Kommen freuen wir uns! - 25 - Pfaffenhofen Schön wäre es, wenn alle Schützen und Mitglieder in Tracht sowie die Jugend in den Schützen-Shirts kommen, da an diesem Abend die neuen Schützenkönige bekannt gegeben werden! Es besteht auch noch die Möglichkeit, Schützen-Shirts zu erwerben. Weitere Termine: Mo., 25.04.16 - „Frauen ab 40“-Schießen in Attenhofen, Beginn: 18.30 Uhr 25. – 30.04.16 - Gauschießen in Unterroth, Montag – Freitag: 18 – 22 Uhr, Samstag 13 – 15 Uhr Sa., 28.05.16 - Preisverteilung Gauschießen mit Bekanntgabe der Gaukönige Beginn: 19.30 Uhr im Schützenheim in Unterroth So., 29.05.16 - Fahrradtour Mi., 21.09.16 - Oktoberfest-Landesschießen in München, Anmeldung ab sofort möglich -Die Vorstandschaftgez. Schriftführerin I. Rüggenmann Maibaumfeier Die Vereine von Roth-Berg möchte ganz besonders die Bürgerinnen und Bürger von Roth und Berg am Freitag, 29. April 2016 zur Maibaumfeier am Gasthaus „Adler“ in Roth einladen. Um 18.00 Uhr wird der Maibaum aufgestellt und um 19.00 Uhr beginnt die Feier, die vom Kindergarten „Sonnenschein“ und dem Kinderchor Roth/Berg gestaltet wird. Die Vereine von Roth-Berg freuen sich auf Ihren zahlreichen Besuch zu dieser schönen, traditionellen Feier. Freiwillige Helferinnen und Helfer sind, zum binden der Girlanden und Kränze, herzlich eingeladen. Wir treffen uns am Dienstag den 26.04.2016 um 18.00 Uhr bei Herrn Otto Uhl in Berg. Im voraus vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Konrad Stark (im Namen der Roth-Berger Vereine) Schützenverein Roth-Berg e.V. gegründet 1919 Fr., 22.4. Fr., 29.4. Fr., 6.5. So., 5.6. TSV Holzheim Fußballabteilung Ungefährdete Pflichterfüllung beim VfL Bühl Am vergangenen Sonntag siegte die Holzheimer Mannschaft souverän beim Tabellenletzten VfL Bühl mit 5:0. Dabei hatte der TSV den Gegner von der ersten Minute an im Griff und ließ keinen Zweifel aufkommen, wer das Spiel gewinnen würde. Es dauerte dann bis zur 9. Minute, bis sich das auch in Toren ablesen ließ. Thomas Schwer wurde an der Bühler Strafraumgrenze zu Fall gebracht. Den fälligen Freistoß schoss Michael Hornung flach an der Mauer vorbei ins Torwarteck, wo der Ball vom Pfosten zum 1:0 ins Tor sprang. In der Folge war Holzheim stets bemüht, den Bühlern fiel kaum etwas ein, um wieder zurück ins Spiel zu kommen. Mehrere Holzheimer Tormöglichkeiten scheiterten an Ungenauigkeiten im letzten Pass oder bei der Ballannahme auf dem holprigen und harten Platz. Den nächsten Treffer markierte Thomas Schwer in der 29. Minute. Die weiten Einwürfe von Stefan Schneiderhan hatten sich scheinbar noch nicht bis nach Bühl herumgesprochen, zumindest wurden sie hier durch diesen überrascht. Thomas Schwer konnte den Ball im Strafraum frei annehmen und schob zum 2:0 ein. Kurz vor der Pause fiel das 3:0 für den TSV. Ein klasse Seitenwechsel von Thomas Schwer auf Stefan Schneiderhan spielte große Lücken in die Bühler Verteidigung. Nach einem Doppelpass mit Michael Hornung schloss Stefan Schneiderhan mit einem starken Flachschuss ins lange Eck ab, der Torhüter konnte dem Ball nur hinterher schauen. In der zweiten Halbzeit änderte sich am Spiel nichts. Unsere Holzheimer hatten ein paar Gänge zurückgeschaltet und schonte die Kräfte, den Bühlern fehlten einfach die spielerischen Mittel. In der 54. Minute traf erneut Thomas Schwer zum 4:0. Die zu weit aufgerückten Bühler wurden von unserer linken Seite mit Heiko Schneid und Johannes Rau ausgekontert. Johannes Rau schlug eine lange Flanke über die Abwehr auf Michael Hornung, der auf Thomas Schwer ablegte. Der hatte dann keine Mühe mehr, den Ball aus etwa 10 Metern im Tor unterzubringen. Danach verflachte das Spiel weiter zusehends. Bühl versuchte zwar mit langen Bällen wenigstens in Nähe des Holzheimer Tors zu kommen, doch Niklas Nähring und Nico Obeser in der Innenverteidigung waren immer zur Stelle und bescherten Jürgen Offenwanger im Tor einen langweiligen Tag. Mit einer der ernsteren Bemühungen der Holzheimer Offensive konnte Thomas Schwer sein Torekonto dann erneut erhöhen. Stefan Schneiderhan schlug einen langen Ball in die Spitze, Maxi Neudegger legte per Kopf zurück auf Johannes Rau. Der prallte im Zweikampf mit dem herausgelaufenen Torwart zusammen, der Ball fiel Thomas Schwer vor die Füße. Mit einem überlegten Heber aus 20 Metern erhöhte er damit in der 78. Minute auf 5:0. Unser weiteres Programm Fr., 15.4. Freundschaftsschießen mit Kadeltshofen in Roth ab 18 Uhr Jugend, 19 Uhr Schützenklasse Training und Meisterschaft Training und Meisterschaft Schlussfeier ab 19.30 Uhr Das stellte auch das Endergebnis dar in einem größtenteils einseitigen Spiel. Doch auch diese Punkte müssen erst eingefahren werden und das gelang an diesem Tag ohne Gefahr. Nächsten Sonntag ist der SV Nersingen bei uns zu Gast, die zwar in den letzten Spielen schlechte Ergebnisse erzielten, aber nie zu unterschätzen sind. Um weiter den Abstand auf Silheim zu wahren, zählt auch dort nur ein Sieg. Umzug in Breitenthal (130-jähriges Jubiläum SV Breitenthal) Reserve: VFL Bühl – TSV Holzheim 0:7 Torschützen: 3x Rau M., Schor M., Lux L., Bachner A., Allgaier S. Stefanie Neumann Schriftführerin Damen Bezirksliga: FC Silheim – TSV Holzheim 0:4 - 26 - Pfaffenhofen Verlorene Punkte gegen den SV Nersingen Am vergangenen Spieltag musste der TSV Holzheim beim Heimspiel gegen den SV Nersingen ernteut ein 2:2 unentschieden hinnehmen. Das Spiel begann zunächst mit Vorteilen für die Holzheimer, bereits in der sechsten Minute fiel der Führungstreffer. Einen Konter über die linke Seite über Heiko Schneid wurde von Johannes Rau schnell nach vorne getragen. Der passte flach in die Mitte, wo Fabian Albrecht sträflich frei gelassen wurde und der den Ball geschickt am Torhüter vorbei zum 1:0 ins Netz schob. Damit hatte der TSV das Spiel zunächst unter Kontrolle und das Geschehen verteilte sich meist im Mittelfeld. In der 15. Minute dann der Ausgleich. Nach einem Foul etwa 20 Meter vor dem Tor legte sich der Nersinger Johannes Giechel den Ball zurecht und schlug den Ball über die Mauer ins linke obere Toreck. Danach war der Gegner ständig am Drücker. Die Holzheimer konnten sich nur schwerlich befreien, Nersingen kam immer wieder zu Chancen und zur Halbzeit stand es etwas glücklich und dank Torwart Thomas Albrecht noch 1:1. In der zweiten Halbzeit merkte man zunächst eine gelungene Halbzeitansprache der Trainer Schwer. Unsere Holzheimer waren nun wieder deutlich engagierter im Spiel und schafften dann in der 55. Minute die erneute Führung. Ein langer Einwurf von Stefan Schneiderhan wurde von Thomas Schwer verlängert und wieder stand Fabian Albrecht am langen Pfosten goldrichtig und traf per Kopf zum 2:1. Die Führung währte aber nicht lange. Ein erneuter Freistoß von Johannes Giechel sorgte in der 60. Minute für den Ausgleich. Er profitierte dabei von einiger Verwirrung und dem Missverständnis zwischen der Holzheimer Mauer und dem Schiedsrichter, der scheinbar die Mauer auf Abstand vom Ball bringen wollte, ohne diesen zu sperren. Die letzte halbe Stunde zeigte wenig fußballerische Klasse, es kam nie ein richtiger Spielfluss zustande. Gelungene Kombinationen und Spielzüge blieben meist aus. So blieb es am Ende beim 2:2 Unentschieden. Der Abstand zum FC Silheim wird dadurch immer geringer und am kommenden Sonntag kommt mit der TSG Söflingen auch kein einfacher Gegner nach Holzheim. TSV Holzheim II – SV Nersingen II Torschütze: (81‘) Gaida T. Damen Bezirksliga: TSV Holzheim – SGM SF Dornstadt 1:3 3:0 Vorschau: Kreisliga A Sonntag, 17.04.2016, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr TSV Holzheim II – TSG Söflingen II TSV Holzheim – TSG Söflingen Damen Bezirksliga Sonntag, 17:45 Uhr TSF Ludwigsfeld – TSV Holzheim Jugendfußball: Vorschau auf das kommenden Wochenende: E-Junioren: Freitag, den 15.04.16 18.00 Uhr SGM Dietenheim/Regglisweiler : TSV Holzheim Abteilung Turnen Pilates am Vormittag - Wellness durch Bewegung Einsteigerkurs zum Kennenlernen in 5 Trainingsstunden Beginn: Freitag, den 29.4.2016 von 9.30 bis 10.30 Uhr im neuen Gymnastikraum des TSV Holzheim. Einführungspreis für Vereinsmitglieder 15,00 Euro, für Nichtmitglieder 30,00 Euro Bitte anmelden und mehr erfahren unter Tel. 0174/3006983 oder unter [email protected] Barbara Zurblihn zertif. Control Balance Pilates Instructor Ü-leiter Prävention Schützen-Verein Holzheim 1904 e.V. Königsschießen am Freitag, den 29. April mit der Königsproklamation und der Preisverteilung des Winterschießens. Dazu sind natürlich wieder alle Aktiven, nicht mehr so Aktiven und alle Freunde des Schützenvereins eingeladen. Letzte Gelegenheit zum Winterschießen: Diesen Freitag, den 15. April Gauschießen 2016 in Finningen Noch ein paar Tage gibt es die Möglichkeit, beim diesjährigen Gauschießen des Gaues Neu-Ulm im Schützenheim Finningen teilzunehmen. Als restliche Schießzeiten sind vorgesehen: 14. April 2016, Donnerstag 15. April 2016, Freitag 16. April 2016, Samstag 17. April 2016, Sonntag 18:00 – 21:00 18:00 – 21:00 14:00 – 18:00 10:00 – 15:00 alle Klassen alle Klassen alle Klassen alle Klassen Wer noch nicht geschossen hat, bitte noch rüber nach Finningen gehen!!! Die Hauptpreise auf Meistbeteiligung sind dieses Jahr Spanferkel und Freibier! Bitte schon vormerken: Freitag, 22. April Preisverteilung des Gauschießens gez. Jens Eckle, Schriftführer Radfahrverein Neuhausen - Holzheim Radelsaison eröffnet Nach den ersten Frühlingssonnenstrahlen und Beginn der Sommerzeit eröffnen wir unsere Radelsaison 2016 D-Junioren: Samstag, den 16.04.16 11.30 Uhr VfB Schwarz-Rot Ulm II : TSV Holzheim Radeln macht Spaß – besonders in der Gruppe! C-Junioren: Samstag den 16.04.16 12.30 Uhr SGM Holzheim/Nersingen : FC Burlafingen TSV Holzheim-Fußballjugend Nehmen Sie unsere Angebote wahr und testen Sie den RV Neuhausen-Holzheim. Ob allein, zu zweit oder als Gruppe – Sie sind immer willkommen. Schnuppern Sie ganz einfach mal rein. - 27 - Pfaffenhofen Das sportliche Angebot des RV – Radeln von April bis Oktober Montag: 18.00 Uhr Frauen u. Männer Streckenlänge ab 40km mit Tourenrädern oder MTB/Slick Dienstag: 18.00 Uhr Männer / Rennradgruppe I Mittwoch: 18.00 Uhr Frauen u. Männer / gemischte Rennradgruppe II Donnerstag: 18.00 Uhr Frauen Streckenlänge ab 30 km mit Tourenrädern oder MTB/Slick Freitag: Männer / Rennradgruppe I Männer/ Rennradgruppe II Frauen u. Männer / gemischte Rennradgruppe 17.00 Uhr 17:30 Uhr 18.00 Uhr Sonntag: 8.00 Uhr 9:00 Uhr Männer / Rennradgruppe I Männer / Rennradgruppe II Ein Helm wird dringend empfohlen. Mitfahrt auf eigene Gefahr. Die Straßenverkehrsordnung ist eigenverantwortlich zu beachten. Gäste stets willkommen. Sport-Versicherungsschutz im Rahmen der BLSV-Bedingungen nur für Mitglieder. Christlich-Soziale Union in Bayern Ortsverband Holzheim 30. März 2016 An alle Mitglieder des Ortsverbandes Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde, hiermit lade ich Sie herzlich ein zu unserer Ortshauptversammlung am 20. April 2016 um 20.00 Uhr beim „Bärenwirt“ in Holzheim/Neuhausen Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Ortsvorsitzenden 2. Totenehrung 3. Berichte des/der • Ortsvorsitzenden • Schatzmeisters / Kassenprüfer • anschließend eventuell Aussprache 4. Entlastung der Vorstandschaft Treffpunkt für alle Gruppen ist das Radlerheim in Neuhausen. 5. Bericht aus dem Gemeinderat und Kreistag Ihr RV Neuhausen-Holzheim www.rv-neuhausen.de 6. Bildung eines Wahlausschusses Fit mit ZUMBA! Liebe Mitglieder. Für unseren Zumba-Kurs am Samstag sind noch Plätze frei. Jeden Samstag außer in den Pfingstferien Uhrzeit: 10.00 bis 11.00 Uhr. Ort: Radlerheim Kursangebot für Jugendliche ab Jahrgang 2003 und junggebliebene Erwachsene. Anmeldung und Infos bei Helmut Behringer, Tel.: 07302-5620 RV Neuhausen-Holzheim Vorstandschaft 7. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten in die besondere Kreisvertreterversammlung zur Bundestagswahl 8. Ehrungen 9. Termine, Verschiedenes Es würde mich sehr freuen, wenn ich Sie alle persönlich begrüßen könnte. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsvorsitzender Hans Scheel Schützengesellschaft „Der Bundschuh“ Hetschwang e. V. Plötzlich und unerwartet verstarb unser Mitglied Herr Stefan Hofhammer Stefan war seit 1969 Mitglied unseres Vereins. Von 1971 bis 1985 war er Sachverwalter, und von 1985 bis 2004 übte er das Amt des 2. Vorsitzenden aus. In all diesen Jahren hat er sich immer aktiv an unseren Veranstaltungen beteiligt und zur Entwicklung unseres Vereines maßgeblich beigetragen. Unter anderem war er 1984 Mitbegründer der heute noch bestehenden Radfahrgruppen. Der Radfahrverein Holzheim-Neuhausen trauert mit seiner Familie und wird ihn stets als guten Freund und Kamerad in Erinnerung behalten. EINLADUNG Liebe Bundschuhschützen, liebe Böllerschützen! Am Samstag, den 16.04.2016 um 20:00 Uhr findet unsere diesjährige Abschlussfeier mit Königsproklamation und Meisterfeier statt. Danach folgt unsere alljährliche Preisverteilung. Auf euer zahlreiches Kommen – in Tracht - freut sich die Vorstandschaft. - 28 - Pfaffenhofen Was sonst noch interessiert Elternsprechabend an der Städtischen Wirtschaftsschule Senden Am Montag, 25.04.2016, findet in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr ein allgemeiner Elternsprechabend der Wirtschaftsschule statt. Um allen interessierten Eltern ein Gespräch mit den Lehrern zu ermöglichen, wird darum gebeten, bei größeren Problemen die entsprechende Lehrkraft während der regulären wöchentlichen Sprechstunde aufzusuchen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass Anmeldungen für die vier- und zweistufige Wirtschaftsschule Senden noch möglich sind! Ortsgruppe Weißenhorn Kontakt: Ernst Stähle Tel.: 07309/9546948 Mail: [email protected] www.dav-neu-ulm.de Programm April Terminänderung: Radtour ins Pfannental, ab Günzburg ca. 50 Kilometer Info und Anmeldung: Ludwig Wegner, Tel.: 07309/5631 Neuer Termin: Freitag, 22. April Sirenenalarm in Bayern Landesweiter einheitlicher Sirenenprobealarm am 20. April 2016 Kein Grund zur Panik, wenn am Mittwoch, 20. April 2016 die Sirenen heulen. In weiten Teilen Bayerns, unter anderem auch im Landkreis Neu-Ulm, werden dann die Sirenenwarnsysteme mit einem Probealarm getestet. Um 11 Uhr wird ein knapp einminütiger auf- und abschwellender Heulton zu hören sein. Mit diesem Probealarm wird die Funktionsfähigkeit der Warnsysteme überprüft und die Bevölkerung mit dem Sirenenton vertraut gemacht. Im Ernstfall bedeutet dieses Signal: Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. Zweimal jährlich findet ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, in dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Weitere Informationen zum Probealarm gibt es auf der Website des Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr unter www.innenministerium.bayern.de unter dem Stichwort „Katastrophenschutz“. Mama ist krank. Und was jetzt? ....Familien in kritischen Situationen haben Anspruch auf Unterstützung. Wie sie Hilfe bekommen, erfahren sie bei Frau Patricia Lange, Einsatzleiterin der Station Iller-Roth. Anschrift: Drechslerstr. 4, 89264 Weißenhorn. Telefon: 07309/426706, Fax: 07309/426705. E-Mail: [email protected] Hospizgruppe Weißenhorn/Pfaffenhofen/ Roggenburg/ Marianne Riebler..................Tel. 07309/ 426787 od. 07309/ 5757
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