Mitteilungsblatt

Amt lic hes mitteilungsblAtt
Verwaltungsgemeinschaft
mArkt PfAffenhofen a.d.roth
gemeinde holzheim
Abwasserzweckverband „mittleres rothtal“ Pfaffenhofen
Notruf: Polizei 1 10
Feuerwehr/Rettungsdienst, Notarzt 1 12
Krankentransport 08 28 2/19 222
Ärztl. Bereitschaftsdienst 116 117
Spendenkonto „Pfaffenhofen hilft“: Sparkasse Pfaffenhofen: IBAN DE 24730500000430903666 · BIC BYLADEM1NUL · VR-Bank Pfaffenhofen:
IBAN DE 19730611910003299996 · BIC GENODEF1NU1 · Für Spenden ab 25 Euro wird ohne Anforderung eine Spendenbescheinigung zugeschickt.
Öffnungszeiten Rathaus Pfaffenhofen: Montag bis Freitag 9-12 Uhr, außerdem Mittwoch 15-17 Uhr und Donnerstag 15-18 Uhr, Tel. (07302) 9600-0, Telefax 9600-96
Wasserwerk: Tel. 5194 oder 0160-5355216 / 0160-5355217 · Kläranlage: Tel. 919551 · [email protected] · www.markt-pfaffenhofen.de
Spendenkonto „Holzheim hilft“: Raiffeisenbank Holzheim: IBAN DE 44720691140000049590 · BIC GENODEF1HZR
Für Spenden ab 25 Euro wird ohne Anforderung eine Spendenbescheinigung zugeschickt.
Öffnungszeiten Rathaus Holzheim: Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr, Montag 17-18 Uhr, zusätzlich die Dienststunden der Bürgermeisterin Mittwoch 17-19 Uhr,
Tel. (07302) 6383, Telefax (07302) 759 · [email protected] · www.holzheim-nu.de
58. Jahrgang
Freitag, den 15. April 2016
Nummer 15
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen · verantwortlich für den Anzeigenteil:
NAK GmbH & Co. KG · Frauenstraße 77 · 89073 Ulm · Tel. (0731) 156 681 · Fax (0731) 156 684 · [email protected] · www.nak-verlag.de
Liebe Mitglieder und Tennisinteressierte,
wir starten in die neue Saison und laden Euch, Eure Familie
und Freunde auf unsere wunderschöne Anlage zu unserem
traditionellen Weißwurstfrühstück
am Sonntag, 24. April 2016
ab 11.00 Uhr
ein.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Neu- und Wiedereinsteigern bieten wir an diesem Tag ein
vorteilhaftes Schnupperjahr an. 
- 2 - Pfaffenhofen
Inhalt
Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen
Öffnungszeiten der Deponien und Wertstoffhöfe
Amtstag der Notare und Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Gemeindebücherei und Weltladen
Stellenausschreibung
Markt Pfaffenhofen
Aus der letzten Abwasserzweckverbandsversammlung
Aus der letzten Marktgemeinderatssitzung
Öffnungszeiten Wertstoffhof
Abfuhr von Gartenabraum
Problemmüllsammlung
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“
Besuchen Sie unseren Wochenmarkt
Gemeinde Holzheim
Schulweg – Helfer gesucht
Maibaumfeier 2016
Verwaltungsgemeinschaft
Öffnungszeiten der Deponien
Markt Pfaffenhofen und der
Gemeinde Holzheim
Wertstoffhof in Pfaffenhofen (ganzjährig)
Freitag
von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Samstag
von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angeliefertem
Bauschutt beim Wertstoffhof beträgt bei 250 kg 20,00 €. Die
Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt bei Mengen bis zu
25 kg 2,00 €, für Porzellanbecken etc. 3,50 €.
Öffnungszeit der Grüngutdeponie Berg
vom 01.01. bis 28/29.02.
Jeden ersten Samstag im Monat von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
vom 01. bis 31.03.
Jeden Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
vom 01.04.
Mittwoch
Freitag
Samstag
und
bis 31.10.
von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
vom 01.11. bis 30.11.
Jeden Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
vom 01.12. bis 31.12.
Jeden ersten Samstag im Monat von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutsilo Holzheim
von 01.01 bis 28./29.02.
Ungerade Woche samstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
von 01.03. bis 31.03.
Gerade Woche freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ungerade Woche samstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
von 01.04. bis 31.10.
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gerade Woche freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ungerade Woche samstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
von 01.11. bis 30.11.
Gerade Woche freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ungerade Woche samstags 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
von 01.12 bis 31.12.
Ungerade Woche samstags 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Amtstag der Notare
Liebe Notariatskunden aus dem Bereich Pfaffenhofen/Holzheim!
Unser Sprechtag findet in einem Raum im 1. OG im Gebäude der
VR-Bank statt. Bitte benutzen Sie den Seiteneingang auf der
Parkplatzseite und klingeln Sie an der Tür.
Unsere Zeiten sind: Donnerstagnachmittags kommt Notar
Dr. Alexander Lutz oder Notarin Stefanie Weber, geborene Exner.
Für Donnerstagvormittag konnten wir Herrn Wilhelm Jenning,
ehemaliger Mitarbeiter unseres Notariats, für Besprechung
gewinnen.
Wir bitten um Terminvereinbarung mit unserer Kanzlei in der
Insel 2 (Brückenhaus)
89231 Neu-Ulm
Telefon 0731/974500 oder E-Mail: [email protected],
www.lutz-exner.de
Herzlichst, Ihre Notare
Dr. Alexander Lutz und Stefanie Weber, geborene Exner
Notdienst der Apotheken
Am Wochenende sind folgende Apotheken dienstbereit:
Samstag, 16.04.2016
St. Michael Apotheke Vöhringen, Ulmer Str. 11A,
Tel. 07306/5570
Sonntag, 17.04.2016
Apotheke am Ring, Industriestr. 28, Tel. 07306/926280
Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08.00 Uhr früh und
endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit.
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
116 117
Die kostenlose Rufnummer für ärztliche Hilfe
außerhalb der Praxisöffnungszeiten.
Witterungsbedingte Änderungen der Öffnungszeiten werden
vorbehalten. Bitte daher die Veröffentlichungen beachten.
Weitere wichtige Rufnummern:
Notruf bei lebensbedrohlichen Krankheiten
112 (kostenlos)
Wertstoffhof Holzheim (ganzjährig)
Samstag 14-tägig,
Ungerade Kalenderwoche von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Apotheken-Notdienst
0800 002 28 33 (aus dem Festznetz kostenlos)
22 8 33 (per Handy, max. 69 Cent/Minute)
- 3 - Pfaffenhofen
Gemeindebücherei, Schulstr. 21,
und Weltladen
Tel.-Nr. 92 01 98
Liebe Leser,
… nach den Osterferien gibt es wieder reichlich neuen Lesestoff:
Lenz, S.: „Der Überläufer“ (Spiegel Bests. Platz 1)
Zeh, J.: „Unterleuten“ (Spiegel Bests. Platz 2)
Klüpfel & Kobr: „In d.ersten Reihe sieht man Meer“
Moyes, J.: „Ein ganz neues Leben“ (Fortsetzung zu : „ein g. halb.
Jahr“)
Förg, N.: „ Das stille Gift“ (Allgäukrimi)
Pauly, Gisa: „Der Mann ist das Problem“ (heiterer Frauenroman)
Coben, H.: „Ich schweige für Dich“ (Thriller)
außerdem:
„Wohnaccessoires aus Beton selber machen“
„Bodensee-Radweg“ (Radtourenbuch)
„Clean Eating – iss dich gesund“ (Kochbuch)
für junge Leser:
„Der Besuch“ (Bilderbuch)
„Maze-Runner 2“ (DVD)
„Mocking-Jay“ (2.Teil) (DVD)
„Fuck you Goethe 2“ (DVD)
nächste Vorlesestunde für Grundschulkinder:
Mittwoch, 27.04.2016,
14.30 Uhr
Auf Ihren/Euren Besuch freut sich
Kerstin Härle
Öffnungszeiten
Dienstag
09.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
09.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(nicht in den Ferienzeiten)
Der Weltladen in der Schule (gegenüber der Bücherei)
ist wie folgt geöffnet:
Dienstag:
16.00 bis 17.00 Uhr.
(nicht in der Ferienzeit)
Die
Verwaltungsgemeinschaft
Pfaffenhofen a.d.Roth
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Verwaltungsfachangestellte/n
(bzw. Angestellte/n mit Fachprüfung I)
für die Kasse
(Bereich Steuern, Verbrauchsgebühren, Abfallberatung)
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
• Abfallwirtschaft in Gemeinden
• Nebenkostenabrechnungen
• Vertretung des Kassenverwalters
• Hundesteuer
Anforderungen:
• Abgeschlossene Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbare Qualifikation
• gute EDV- und MS-Office-Anwenderkenntnisse; wünschenswert sind Kenntnisse in der Finanzsoftware „kommuna“
• wünschenswert sind Kenntnisse und Berufserfahrung im
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
•
Teamfähigkeit, sorgfältige, zuverlässige und selbstständige
Arbeitsweise und ein hohes Maß an Bürgerorientierung
Die Stelle ist nach EG 6 TVöD bewertet und in Vollzeit.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Müller-Gau gerne zur Verfügung
Tel. 07302/ 9600-30 oder per E-Mail an
[email protected]
Bitte schicken Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
bis spätestens 06.05.2016 an die Verwaltungsgemeinschaft
Pfaffenhofen a. d. Roth, Personalamt, Kirchplatz 6,
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth oder per E-Mail:
[email protected].
Markt Pfaffenhofen
Aus der letzten Abwasserzweckverbandsversammlung
Die Mitglieder der Abwasserzweckverbandsversammlung haben
in der letzten Sitzung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beraten und entschieden.
Der Haushaltsplan sieht im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben insgesamt 822.100,-- 3 vor und im Vermögenshaushalt 217.600,-- 3. Kreditaufnahmen sind ebenso wie
Verpflichtungsermächtigungen nicht vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 135.000,-- 3 festgesetzt.
Die Haushaltssatzung wird noch gesondert öffentlich bekannt
gemacht.
Beschlossen wurde auch die Neufassung der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes „Mittleres Rothtal“. Die
Änderungen der Mustersatzung wurden aufgrund einiger Anpassungen und Änderungen der für die Beitragssatzung maßgeblichen Rechtsgrundlagen insbesondere der Gemeindeordnung,
des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bayerischen Wassergesetzes
und der Klärschlammverordnung notwendig.
Aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum
1.1.2016 wurde der Vorsitzende ermächtigt, die vom Gesetzgeber
eingeräumte Übergangsfrist zur Abgabe einer Erklärung zur
Anwendung der Altregelung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 der Photovoltaikanlage
des Abwasserzweckverbandes wurde förmlich festgestellt.
Die Verbandsversammlung ermächtigte den Vorsitzenden, über
die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Mittel zu entscheiden.
Aus der letzten
Marktgemeinderatssitzung
Der Marktgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
beraten und beschlossen.
Der Haushalt sieht im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben ein Volumen in Höhe von 10.993.700,-- 3 vor und
im Vermögenshaushalt mit 4.016.400,-- 3. Kreditaufnahmen sind
im Jahr 2016 nicht vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden auf insgesamt 2.475.000,-- 3 festgesetzt und der
Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.800.000,-- 3.
Die Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch das Landratsamt noch gesondert öffentlich bekannt gemacht.
- 4 - Pfaffenhofen
Nachdem seitens der Regierung von Schwaben die Zusage der
Förderung und zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt worden
ist, wurde entschieden, die Sanierung des Allwetterplatzes bei der
Hermann-Köhl-Schule auf den Weg zu bringen. Der Neubau eines
Beachvolleyballfeldes wurde zurückgestellt bis die Entwicklung
mit der Mittagsbetreuung bzw. einer möglichen Ganztagsschule
absehbar ist. Die Erneuerung des Rasenspielfeldes wird nicht
umgesetzt, da hierzu keine Förderung erteilt wurde.
Das Gremium wurde über den Sachstand zur Sanierung und
Modernisierung der Alten Schule in Pfaffenhofen und des Kindergartens St. Monika informiert. Dabei wurde entschieden, dass
zunächst für den Kindergarten ein Raumprogramm aufgestellt,
geeignete Standorte für einen Neubau des Kindergartens gesucht
und Kosten hierzu ermittelt werden sollen. Danach wird dann über
die weitere Sanierung der Räumlichkeiten der Alten Schule entschieden.
-
Altbatterien, Autobatterien, Lösungsmittel (z. B. Verdünner,
Pinselreiniger, Kalkreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel), Holzschutzmittel, Imprägniermittel, chemische
Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen mit Inhalt, quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer), unbekannte Chemikalien
Zurückgewiesen werden:
- Munition, Spreng- und Feuerwerkskörper, Druckgasflaschen,
Feuerlöscher
- Altreifen, Haus-, Sperr- und Gewerbemüll, Verpackungsmaterialien.
Ausgehärtete Farben gehören in die Mülltonne
Falls Sie Motoröl abgeben wollen, wird es vom Entsorger nur
gegen Kostenerstattung angenommen, da der Landkreis wegen
der Rücknahmepflicht des Handels nicht entsorgungspflichtig ist.
Im nichtöffentlichen Teil wurde über verschiedene Grundstücksangelegenheiten beraten und entschieden, sowie dem Nachtrag
zum Stromkonzessionsvertrag / Wegenutzungsvertrag des
Marktes Pfaffenhofen mit den Lechwerken AG zugestimmt.
Feinchemikalien, die anhand der Art, Verpackung oder Menge
gewerblichen Labors, Schulen, Apotheken oder sonstigen Einrichtungen zugeordnet werden können, werden nur in kleinen
Mengen angenommen.
WERTSTOFFHOF PFAFFENHOFEN
Bitte stellen Sie keinen Problemmüll vor Eintreffen der Sammelstationen unbewacht ab.
NEUE ÖFFNUNGSZEITEN
Gültig ab Mai 2016
FREITAG
SAMSTAG
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Vorankündigung
„Abfuhr von Gartenabraum“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Dienstag, den 19. April 2016 findet im Markt Pfaffenhofen
mit allen angeschlossenen Ortsteilen eine Abfuhr von Gartenabraum durch die Fa. Knittel statt. Beginn ist um 6.00 Uhr.
Die Gartenabfälle sind gebündelt bereitzustellen, wobei die einzelnen Bündel nicht länger oder breiter als 1,50 Meter sein dürfen.
Gartenabraum (Laub, Heckenschnitt, etc.) bitte nicht in Plastiksäcken bereitstellen ( alternativ Papiersäcke ). Loses Material wird
nicht mitgenommen.
Zur Erinnerung wird Anfang April nochmals ein Mitteilung im
Amtsblatt erfolgen.
„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger“,
der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm sammelt
wieder
Problemmüll.
Wie in den Jahren zuvor sind mobile Sammelstationen im ganzen
Landkreis unterwegs, um ihren Problemmüll entgegenzunehmen.
Bitte werfen Sie keinen Problemmüll in die Mülltonne, sondern
geben Sie diesen bei der Sammelstation ab.
Markt Pfaffenhofen
Samstag 23. April 2016
Pfaffenhofen, 08:00 Uhr – 09:00 Uhr
Raiffeisenlanger
Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen kostenlos:
- Säuren, Laugen, Salze, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel
- Altmedikamente (ohne Kartonverpackung), Farb- und Lackreste (flüssig)
Mit bestem Dank im Voraus
Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb
Satzung für die öffentliche
Entwässerungseinrichtung des
Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“
(Entwässerungssatzung - EWS)
vom 13.04.2016
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und
3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des
Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“, nachfolgend
stets als „Verband“ bezeichnet folgende Satzung:
§ 1 Öffentliche Einrichtung
(1) Der Verband betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet der
Gemeinde- bzw. Stadtteile Pfaffenhofen, Erbishofen, Roth,
Berg, Volkertshofen, Attenhofen.
(2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt der
Verband.
(3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse.
§ 2 Grundstücksbegriff, Verpflichtete
(1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende
Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbständige
wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere
Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinne des
Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche
planerische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen.
(2) Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberech-
- 5 - Pfaffenhofen
tigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe
folgende Bedeutung:
Abwasser
ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder
sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser
und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser
(Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich
von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende
Wasser (Niederschlagswasser).
Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser(einschließlich
Jauche und Gülle), das dazu bestimmt, auf landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht
zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das
häusliche Abwasser.
Kanäle
sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasser- oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte,
Regenbecken, Pumpwerk, Regenüberläufe.
Schmutzwasserkanäle
dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser.
Mischwasserkanäle
sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und
Schmutzwasser bestimmt.
Regenwasserkanäle
dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser.
Sammelkläranlage
ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten
Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer.
Grundstücksanschlüsse
sind
- bei Freispiegelkanälen:
die Leitungen vom Kanal bis einschließlich Kontrollschacht
-
bei Druckentwässerung:
die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht.
Grundstücksentwässerungsanlagen
sind
- bei Freispiegelkanälen:
die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des
Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts.
Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage
zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks
(§ 9 Abs. 4).
-
bei Druckentwässerung:
die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des
Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts.
Kontrollschacht:
ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der
Anlage dient.
Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung)
ist ein Schachtwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage.
Messschacht
ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder
die Entnahme von Abwasserproben.
Abwasserbehandlungsanlage
ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen.
Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung
häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-)Behandlung
gewerblichen oder industriellen Abwassers.
Fachlich geeigneter Unternehmer
ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere
- die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der
verantwortlichen technischen Leitung,
- die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen,
- die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte,
- die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen
und Vorschriften,
- eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und
Dokumentation).
§ 4 Anschluss- und Benutzungsrecht
(1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein
Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die öffentliche
Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 14 bis 17 das anfallende Abwasser
in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten.
(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf
solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind.
Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weitergehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle
geändert werden. Welche Grundstücke durch einen Kanal
erschlossen werden, bestimmt der Verband.
(3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht,
1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht
ohne Weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt oder
2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder
wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist.
(4) Der Verband kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers
wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht
beeinträchtigt.
(5) Unbeschadet des Absatzes 4 besteht ein Benutzungsrecht
nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung
von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Der
Verband kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen,
wenn die Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist.
- 6 - Pfaffenhofen
§ 5 Anschluss- und Benutzungszwang
(1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet,
bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht
nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist.
(2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch
unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung
anzuschließen, wenn Abwasser anfällt.
(3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche
Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind.
(4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Mengen oder Beschaffenheit zur Folge
haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung
des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der
Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch den Verband
innerhalb der von ihm gesetzten Frist herzustellen.
(5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung
angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts
alles Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten
(Benutzungszwang). Dies gilt nicht für Niederschlagswasser,
dass zur Gartenbewässerung verwendet wird. Verpflichtet
sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen des Verbandes die dafür
erforderliche Überwachung zu dulden.
§ 6 Befreiung von Anschluss- oder
Benutzungszwang
(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird
auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss
oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter
Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht
zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der
Gründe schriftlich beim Verband einzureichen.
(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen
und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
§ 7 Sondervereinbarung
(1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur
Benutzung berechtigt oder verpflichtet, so kann der Verband
durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis
begründen.
(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen
dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung
entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.
§ 8 Grundstücksanschluss
Der Grundstücksanschluss wird vom Verband hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und
beseitigt. Der Verband kann, soweit der Grundstücksanschluss
nicht nach § 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungseinrichtung
ist, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der
Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder
teilweise herstellt, verbessert, erneuert, ändert und unterhält
sowie stilllegt und beseitigt; § 9 Abs. 2 und 6 sowie §§ 10 bis 12
gelten entsprechend.
§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung
angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer
mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen.
Wird das Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung
abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist
die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten.
(2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu
betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1
Satz 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich.
(3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht zu errichten. Der Verband kann verlangen, dass
anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht
zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung gelten Sätze 1 und 2
nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage über den Abwassersammelschacht durchgeführt werden kann.
(4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann der Verband vom Grundstückseigentümer den Einbau und den
Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks
verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße
Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und
Ausführung des Kanalsystems für den Verband nicht möglich
oder nicht wirtschaftlich ist.
(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.
(6) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran
dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt
werden. Der Verband kann den Nachweis der fachlichen
Eignung verlangen.
§ 10 Zulassung der
Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder
geändert wird, sind dem Verband folgende Unterlagen in
doppelter Fertigung einzureichen:
a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab
1 : 1000,
b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1 : 100, aus
denen der Verlauf der Leitungen und im Falle des § 9
Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich
sind,
c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1 : 100, bezogen auf
Normal – Null (NN), aus denen insbesondere die Geländeund Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte,
höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind,
d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser,
das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser
abweicht, zugeführt wird ferner Angaben über
- 7 - Pfaffenhofen
- Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf
Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden
soll,
- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials,
der Erzeugnisse,
- die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge,
- Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten
bestimmten Abwassers,
- die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung
des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation,
Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen.
Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den
wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch,
Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung
beabsichtigten Einrichtungen.
Die Pläne müssen den beim Verband aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Der
Verband kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
(2) Der Verband prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht.
Ist das der Fall, erteilt der Verband schriftlich seine Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen
mit Zustimmungsvermerk zurück. Die Zustimmung kann unter
Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung
gilt als erteilt, wenn der Verband nicht innerhalb von drei
Monaten nach Zugang der vollständigen Planunterlagen seine
Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwässerungseinrichtung nicht den Bestimmungen dieser
Satzung, setzt der Verband dem Grundstückseigentümer
unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Einreichung der geänderten Unterlagen
beim Verband; Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine
Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach
straßen-, bau-, und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt
durch die Zustimmung unberührt.
(4) Von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 kann der Verband
Ausnahmen zulassen.
§ 11 Herstellung und Prüfung der
Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Der Grundstückseigentümer hat dem Verband den Beginn des
Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer
zu benennen. Muss wegen Gefahr in Verzug mit den Arbeiten
sofort begonnen werden, ist der Beginn innerhalb 24 Stunden
schriftlich anzuzeigen.
freiheit durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten
fachlichen geeigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis
durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit der
Verband die Prüfungen selbst vornimmt; er hat dies vorher
anzukündigen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die
Leitungen vor Durchführung der Prüfung auf satzungsgemäße
Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt,
sind sie auf Anordnung des Verbandes freizulegen.
(4) Soweit der Verband die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat
der Grundstückseigentümer dem Verband die Bestätigungen
nach Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert
vorzulegen. Der Verband kann die Verdeckung der Leitungen
oder die Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bestätigungen
oder unverzüglich nach Prüfung durch den Verband schriftlich
untersagen. In diesem Fall setzt der Verband dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung der
Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend.
(5) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigungen des
fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch
den Verband befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und
fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage.
(6) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines
privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage
gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen
vor, ersetzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs. 4.
§ 12 Überwachung
(1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren
ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich
geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das
Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in
Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Der Grundstückseigentümer hat dem Verband die Bestätigung innerhalb von
vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer
unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln
ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechend. Die Frist für die Nachprüfung kann auf Antrag verlängert werden.
(2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für
Kleinkläranlagen.
(2) Der Verband ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der
Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen.
(3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an
den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und
Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich dem Verband
anzuzeigen.
(3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängel-
(4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das
in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser
abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann der
- 8 - Pfaffenhofen
Verband den Einbau und den Betrieb von Überwachungseinrichtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet,
soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung
der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der
wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung des Verbandes vorgelegt werden.
(5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist der Verband befugt, die
Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen,
Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie der Verband nicht
selbst unterhält. Der Verband kann jederzeit verlangen, dass
die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen
in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer
Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung
und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt der Verband aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der
Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder
der vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist
nach Abs. 1 Satz 1 mit Abschluss der Prüfung durch den Verband neu zu laufen.
(6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für den
Benutzer des Grundstücks.
2. infektiöse Stoffe, Medikamente
3. radioaktive Stoffe
4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des
Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers
führen, Lösemittel
5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können
6. Grund- und Quellwasser
7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche,
Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe,
Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe,
flüssige Stoffe, die erhärten
8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche,
Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen,
Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke,
9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus
Abwasserbehandlungsanlagen und Abortgruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der
Fäkalschlämme
§ 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf
dem Grundstück
Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer
Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer
Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer
krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie
Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole.
§14 Einleiten in die Kanäle
(1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In
Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden.
- unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in
der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus
Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind;
Ausgenommen sind
(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden
darf, bestimmt der Verband.
- Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren
Einleitung der Verband in den Einleitungsbedingungen
nach Absatz 3 oder 4 zugelassen hat;
§15 Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen
(1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die
- Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach Art. § 58
des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen.
-
die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren
Gesundheit beeinträchtigen,
11. Abwasser aus Industrie – und Gewerbebetrieben
-
die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen
Grundstücke gefährden oder beschädigen,
- von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes
entsprechen wird,
-
den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren,
behindern oder beeinträchtigen,
- das wärmer als + 35 C ist,
-
die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des
Klärschlamms erschweren oder verhindern oder
-
sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die
Gewässer, auswirken.
(2) Dieses Verbot gilt insbesondere für
1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin
oder Öl,
- das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist,
- das aufschwimmende Öle und Fette enthält,
- das als Kühlwasser benutzt worden ist.
12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln,
13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW.
- 9 - Pfaffenhofen
(3) Die Einleitungsbedingungen nach Absatz 2 Nr. 10 Satz 2
zweiter Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen
Anschlusspflichtigen oder im Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt.
(4) Über Absatz 3 hinaus kann der Verband in Einleitungsbedingungen auch die Einleitungen von Abwasser besonderer Art
und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung
der für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden
Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen
des dem Verband erteilten wasserrechtlichen Bescheids,
erforderlich ist.
(5) Der Verband kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3
und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die
Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art
oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für
den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze
oder Bescheide ändern. Der Verband kann Fristen festlegen,
innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
(6) Der Verband kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der
Absätze 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er dem
Verband eine Beschreibung mit Plänen in doppelter Fertigung
vorzulegen.
(7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennleistung über 200 kW in die
Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren und dem Verband über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine Bescheinigung eines Betriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs
vorzulegen.
(8) Besondere Vereinbarungen zwischen dem Verband und
einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des
Absatzes 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten.
(9) Wenn Stoffe im Sinn des Absatzes 1 in eine Grundstücksentwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung
gelangen, ist dies dem Verband sofort anzuzeigen.
§16 Abscheider
Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Öle
oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser
über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten,
zu betreiben und regelmäßig zu warten. Der Verband kann den
Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist
schadlos zu entsorgen.
§17 Untersuchung des Abwassers
(1) Der Verband kann über die Art und Menge des eingeleiteten
oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor
erstmals Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des
eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist dem Verband
auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe
enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen.
(2) Der Verband kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der
Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen
Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung
ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse dem Verband vorgelegt werden. Der Verband kann verlangen, dass die
nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen
ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt
werden.
§18 Haftung
(1) Der Verband haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die
auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei
ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der
Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt
insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden.
(2) Der Verband haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung
der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer
Person, deren sich der Verband zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die
ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung
einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen.
(4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet dem Verband für alle ihm
dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt
für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften
Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage oder des
Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser
nach § 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie
stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften
als Gesamtschuldner.
§19 Grundstücksbenutzung
(1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen
von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von
Abwasser über sein im Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche
Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft
nur Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im
wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen
oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt
werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke
den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde.
(2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und
Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen.
(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen
verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr
zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat der Verband zu
tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege
und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und
Verkehrsflächen bestimmt sind.
- 10 - Pfaffenhofen
§ 20 Betretungsrecht
(1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug
dieser Satzung beauftragten Personen des Verbandes zu
angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen,
Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen
Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen
auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu
erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des
Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das
gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen.
(3) Anlagen im Sinn des § 12 Abs. 1 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehen und bei denen nicht nachgewiesen wird, dass sie in den letzten 15 Jahren vor Inkrafttreten der Satzung nach den zur Zeit der Prüfung geltenden
Rechtsvorschriften geprüft wurden, sind spätestens fünf Jahre
nach Inkrafttreten der Satzung zu prüfen. Für nach § 12 Abs.
2 zu überwachende Kleinkläranlagen, die bei Inkrafttreten
dieser Satzung bereits besehen, gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG.
(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungsund Überwachungsrechte bleiben unberührt.
gez.
Walz,
Verbandsvorsitzender
Pfaffenhofen a. d. Roth, den 13.04.2016
Verband zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth
§21 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich
1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3,
§ 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, § 17 Abs. 1 Satz 2
und Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten Anzeige- Auskunfts- Nachweisoder Vorlagepflichten verletzt,
2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung des Verbandes
mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt,
3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1,
§ 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt,
4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der
Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich
geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage von dessen Bestätigung oder vor Prüfung durch den Verband die Leitungen
verdeckt oder eine Untersagung des Verbandes nach § 11
Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt,
5. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegeben Frist überprüfen lässt,
6. entgegen den Vorschriften der §§ 14 und 15 Abwasser oder
sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtung einleitet oder
einbringt,
7. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen des Verbandes nicht ungehindert
Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt.
(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt.
§ 22 Anordnung für den Einzelfall; Zwangsmittel
(1) Der Verband kann zu Erfüllung der nach dieser Satzung
bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall
erlassen.
(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen
Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.
§ 23 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.05.2016 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Mittleres Rothtal“ vom
20.05.1999 außer Kraft.
Besuchen Sie
unseren Pfaffenhofener
Wochenmarkt
Sie erwartet ein vielfältiges Angebot an Obst, Gemüse,
Kartoffeln, Eier, Honig, Wurst und Käse.
Der Wochenmarkt findet mittwochs von
14.30 Uhr – 17.30 Uhr
auf dem Rathausplatz statt.
Gemeinde Holzheim
Grundschule Holzheim
Schulstr. 32
89291 Holzheim
07302/3556
Schulweg – Helfer gesucht!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie in vielen anderen Gemeinden, ist auch bei uns das „Elterntaxi“ derzeit eine beliebte Art, die Kinder zur Schule und zum
Kindergarten zu bringen.
Dies ist jedoch in vielerlei Hinsicht nicht förderlich.
-
-
Kinder brauchen Bewegung.
Wenn sie den Schulweg ohne Auto zurücklegen, tut ihnen das
gut und sie kommen deutlich entspannter in der Schule an.
Kinder brauchen Selbstbewusstsein.
Kinder, die lernen den Schulweg selbstständig zurückzulegen,
gewinnen dadurch Selbstvertrauen.
Kinder brauchen Zeit, sich von der Situation zuhause auf die
Schulsituation umzustellen.
Wenn die Kinder ohne Auto zur Schule kommen, dauert der
Schulweg deutlich länger und sie können sich gemeinsam auf
die Schule einstimmen.
Kinder brauchen Freunde.
Wenn Kinder den Schulweg in Gruppen ohne Auto zurücklegen, gibt ihnen das Gelegenheit, mit Gleichaltrigen ins
Gespräch zu kommen und Freundschaften können entstehen,
bzw. vertieft werden.
- 11 - Pfaffenhofen
-
Als Gemeinde haben wir uns auf den Weg gemacht, Umwelt
und Klima zu schützen. Dies wurde und wird in einem Klimaschutzkonzept erarbeitet und umgesetzt. Mit dem Verzicht auf
das Kraftfahrzeug für Kurzstrecken können wir alle hier einen
sinnvollen Beitrag leisten.
Damit die Kinder den Schulweg jedoch gefahrlos selbstständig
zurücklegen können, muss dieser sicher sein. Mit der Frage der
Schulwegsicherheit beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde.
Dazu wurden auch einige Gefahrenpunkte auf den verschiedenen
Schulwegen festgestellt, die nun nach und nach behoben werden
sollen.
Alle Kinder, die nördlich der Hauptstraße wohnen, können diese
viel befahrene Straße am sichersten über den Zebrastreifen überqueren. Die Kinder nordwestlich des Zebrasteifens, also die
Kinder aus den neueren Wohngebieten, müssen hierzu aber
zunächst die Steinheimer Straße überqueren. Dies stellt besonders morgens während des Berufsverkehrs eine erheblich Gefahr
für unsere Kinder dar.
Daher suchen wir ab sofort Erwachsene, die sich hier als
Verkehrshelfer
zur Verfügung stellen würden.
Angedacht ist, dass sich mindestens 5 Helfer finden, die dann
abwechselnd zwischen
7.15 und 7.50
die Kinder sicher über die Steinheimer Straße leiten würden. Je
mehr Helfer wir finden, desto geringer ist die Belastung für den
Einzelnen.
Ein buntes Programm gestaltet von unserer Kindergartenkinder,
den Schülerinnen und Schülern unserer Grundschule, dem
Männergesangsvereins und unserer Schützenkapelle umrahmt
das Ganze.
Im Anschluss lädt Sie die Feuerwehr Neuhausen zu einem gemütlichen Umtrunk bei gutem Wetter am Spielplatz ein.
Ich bedanke mich herzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Neuhausen mit Ihrem Kommandanten Herrn Michael Kling für das
Stellen des Maibaums, die Organisation und Durchführung sowie
bei allen anderen Akteuren dieser Maibaumfeier.
Uns allen einen schönen Abend!
Ursula Brauchle
Erste Bürgermeisterin
Kirchliche Nachrichten
Pfarreiengemeinschaft Pfaffenhofen
vom 16.04.2016 - 24.04.2016
Samstag 16.04.
Beuren
16.00
Holzheim
18.00
Remmeltshofen 18.00
Remmeltshofen 18.30
Pfaffenhofen
19.30
Sonntag 17.04.
Beuren
08.45
Pfaffenhofen
Pfaffenhofen
09.30
10.00
Holzheim
10.00
Verkehrshelfer kann jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt
ist!
Wenn Ihnen die Sicherheit unserer Kinder am Herzen liegt und
Sie sich vorstellen könnten, außerhalb der Schulferien wöchentlich eine gute halbe Stunde dafür zu investieren, so melden Sie
sich bitte im Rathaus oder in der Grundschule.
Die Kinder werden es Ihnen danken!
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und auf Ihre Bereitschaft, unsere
Kinder auf Ihrem Schulweg zu unterstützen!
Ursula Brauchle
1. Bürgermeisterin
Martina Hascher
Rektorin
Einladung zur Maibaumfeier 2016 in
Neuhausen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf einmal ist alles wieder grün, die ersten Sträucher blühen und
wir freuen uns an den wärmenden Sonnenstrahlen die uns das
Frühjahr verkünden und wenn wir die Kapriolen des launischen
Aprils hinter uns gebracht haben, dann wird es wieder Zeit unseren Maibaum zu stellen und das wollen wir dieses Jahr wieder in
Neuhausen tun.
Wir laden Sie alle herzlichst ein mit uns diesen traditionellen
Brauch zu begehen und freuen uns, Sie auf dem Kinderspielplatz
in Neuhausen am
Samstag, den 30. April 2015 um 18.00 Uhr
begrüßen zu dürfen.
Montag 18.04.
Balmertshofen
18.30
Dienstag 19.04.
Pfaffenhofen
16.00
Pfaffenhofen
18.00
Pfaffenhofen
18.30
Rosenkranz
Rosenkranz
Rosenkranz
Heilige Messe, Intention f. Walburga
und Alban Winter (Jahresmesse) /
Lorenz Fischer
Jugendanbetung
4. SONNTAG DER OSTERZEIT
Opfer für die Kirche
Pfarrgottesdienst für die Lebenden
und Verstorbenen der Pfarrgemeinde,
Intention f. Dyonis und Paula Stetter
und Tochter Waltraud / Johann Baur
und Familie Wiedemann / Josef
Werdich (Jahresmesse) / Karl Stetter
mit Angehörige / Paul Strobel, Eltern
und Schwiegereltern
Beichtgelegenheit und Rosenkranz
Heilige Messe, Intention f. Alfred und
Anna Dießner, Günther Dießner,
Richard Hampel / Paula Bertele /
Jürgen Glinka / Johann und Dora
Müller mit Sohn Helmut / Anna Kling
und Maria und Franz Hergeth und
Familienangehörige Kling / zur Genesung
Heilige Messe, Intention f. Anna und
Andreas Zeller / Georg und Theresia
Heß und Martin und Hermine
Brauchle / Maria und Rudolf Joas,
Anna und Kreszentia Durst und Luise
Weilbach / Karolina Lutz / Franz
Andelfinger und Angehörige /
Angelina Kistner und Angehörige
Heilige Messe
Hl. Leo IX., Papst
Heilige Messe (im Haus Thomas)
Rosenkranz
Heilige Messe, Intention f. Karl Eiband
und Josef Baier / Anton und Rosa
Maier und Schwester M. Brunhilde
Maier
- 12 - Pfaffenhofen
Mittwoch 20.04.
Holzheim
08.30
Roth
18.30
Donnerstag 21.04.
Remmeltshofen
Remmeltshofen
18.00
18.30
Beuren
18.30
Freitag 22.04.
Pfaffenhofen
09.00
Holzheim
18.00
Holzheim
18.30
Pfaffenhofen
18.30
Samstag 23.04.
Remmeltshofen
11.00
Pfaffenhofen
15.00
Beuren
Holzheim
Beuren
18.00
18.00
18.30
Pfaffenhofen
18.30
Wort-Gottes-Feier
Heilige Messe
Hl. Konrad von Parzham,
Ordensbruder, hl. Anselm,
Bischof
Rosenkranz
Heilige Messe, Intention f. Familien
Fahrenschon und Burkhart / Verstorbene der Familien Hagemoser,
Fischer und Biber
Heilige Messe
Heilige Messe
Beichtgelegenheit
Heilige Messe, Intention f. Theresia
und Melchior Mayer / Anna und Karl
Langenwalter
Anbetung
Hl. Adalbert, Glaubensbote,
Märtyrer und
hl. Georg, Märtyrer
Trauung von Monika Meier und
Konrad Meier
Trauung von Anke-Christin Dittrich
und Simon Steger
Rosenkranz
Rosenkranz
Heilige Messe, Intention f. Josefa und
Anton Braun (gest. Jahrtag) / Georg
Bolkart uns Angehörige
Heilige Messe, Intention f. Hans und
Martin Buchhauser / Georg Stölzle
(gest. Jahrtag) / Elfriede Skutella /
Marlene Hartner und Eltern Huber /
Otto Hornung und Angehörige
Sonntag 24.04.5. SONNTAG DER OSTERZEIT
Opfer für die Kirche
Remmeltshofen 08.15 Rosenkranz
Remmeltshofen 08.45 Pfarrgottesdienst für die Lebenden
und Verstorbenen der Pfarrgemeinde,
Intention f. Theresia und Lorenz
Wiedenmann / Dora und Theodor
Braun / Georg und Walli Rueß
Niederhausen
10.00 Festgottesdienst (Wiedereröffnung
und Glockenweihe)
Holzheim
10.00 Kinderkirche (Treffpunkt: Pfarrheim)
Holzheim
18.30 Heilige Messe, Intention f. Alois und
Paula Prikryl und Sohn Rudi,
Walburga und Leonhard Madel (gest.
Jahrtag) / Familien Braig und Lamp /
Barbara, Josef und Anna Zeller /
Ursula Gagliano / Gerhard Pietschmann und Eltern
Gebet um Berufung
Guter Gott, du hast uns ins Leben gerufen. Lass uns dieses
Geschenk in großer Dankbarkeit annehmen.
Segne die Eltern und Familien, die dem Leben ihr Jawort
geben. Stärke die Lehrer und Erzieher, wenn sie junge
Menschen auf ihrem Weg begleiten. Mache uns zu Anwälten
des Lebens, wo immer es Stütze braucht.
Herr Jesus Christus, du hast uns zum Glauben in der
Gemeinschaft der Kirche berufen. Schenke uns Mut, dir auf
dem Weg zu folgen, den du uns führst. Belebe deine Kirche und
stärke die Gemeinschaft aller Getauften. Mache uns zu
glaubwürdigen Zeugen deiner Liebe. Lass uns ein Segen sein
füreinander und für die Welt. Heiliger Geist, du erleuchtest
unsere Herzen, damit wir unsere Berufung erkennen.
Ermutige uns, auf den leisen Ruf unseres Herzens zu hören.
Schärfe unser Bewusstsein, dass jeder Mensch für dich wertvoll
ist. Hilf uns, deine Gaben zu entdecken und unsere Talente zu
entfalten. Zeige uns den Platz, an dem du uns brauchst.
Dreieiniger Gott, die Kirche braucht Männer und Frauen, die
dem Evangelium ihr Gesicht geben. Darum bitten wir dich:
Rufe viele junge Menschen in die verschiedenen Dienste der
Kirche. Bestärke vor allem jene, die sich als Priester oder
Ordenschristen mit ihrem ganzen Leben für die Frohe Botschaft
einsetzen. Sei uns nahe, wenn Zweifel kommen, und sende
deinen Heiligen Geist, damit viele vom Evangelium berührt
werden. Schenke uns den Mut, unseren Lebensweg mit dir zu
gehen, und das Vertrauen, in den Menschen dir zu dienen.
Gott, jede Berufung ist dein Geschenk und findet ihr Ziel in dir:
Dir sei Preis und Dank - heute und alle Tage unseres Lebens
und in Ewigkeit. Amen.
von Bischof Viktor Josef Dammertz OSB
Weltgebetstag um Geistliche Berufe
am 4. Sonntag der Osterzeit, 17. April 2016
Beichtgelegenheit
Pfaffenhofen: vor dem Sonntagsgottesdienst (09.30 Uhr)
Holzheim: vor der Abendmesse am Freitag (18.00 Uhr)
Anschlag auf pakistanische Christen am
Ostersonntag 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Osterfeiertage wurden in Lahore/Pakistan von einem schweren
Bombenanschlag überschattet, der am Ostersonntag gezielt
christliche Familien treffen sollte. Es sind über 70 Tote zu beklagen
- darunter viele Kinder und Jugendliche, wie wir von Erzbischof
Sebastian Francis Shaw OFM erfahren mussten. Das Selbstmordattentat ereignete sich in einem Park, in dem sich auch etliche
Spielgeräte für Kinder finden; deshalb kamen nach dem feierlichen Auferstehungs-Gottesdienst viele Familien dorthin, um
miteinander Ostern zu feiern. Nach dem Anschlag haben wir
Kontakt mit den Salesianern Don Boscos aufgenommen. Sie
betreiben in Lahore das Don Bosco Technical & Youth Center.
Beim Anschlag kam u.a. auch der Bruder eines Lehrers der Einrichtung ums Leben. In diesen schweren Tagen wollen wir uns mit
unseren pakistanischen Brüdern und Schwestern im Gebet verbinden. Zugleich wird es aber auch wichtig sein, den Hunderten
zum Teil schwer Verletzten eine medizinische Behandlung zu
ermöglichen. Der Bischöfliche Hilfsfonds „Eine Welt“ wird über
unsere kirchlichen Partner vor Ort Familien direkt und zeitnah
unterstützen, die durch den grausamen Anschlag schwer getroffen wurden. Die Kontoverbindung des Bischöflichen Hilfsfonds
„Eine Welt“ der Diözese Augsburg lautet:
Bischöflicher Hilfsfonds „Eine Welt“, Liga Bank eG
IBAN: DE 72 7509 0300 0000 2390 97, BIC: GENODEF1M05,
Stichwort: Pakistan
Für Spendenquittungen geben Sie bitte auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre Adresse an.
Für jede Spende sind wir dankbar! Schon jetzt herzlichen Dank
für Ihre Mithilfe und freundliche Grüße aus Augsburg
Pfarrer Dr. Ulrich Lindl, Leiter der Abteilung Mission-EntwicklungFrieden im Bistum Augsburg
Ministrantenwochenende
Ministrantinnen und Ministranten werden vom 15.-17.04. im „Salesianum“ - dem Jugendhaus der Salesianer Don Boscos in München - dieses Jahr das Ministrantenwochenende verbringen.
Treffpunkt: Freitag, 15.04., um 16.00 Uhr am Martinushaus in
Pfaffenhofen. Auf diesem Wege sei unseren Minis in der
Pfarreiengemeinschaft für ihren treuen Dienst sowie allen, die sie
unterstützen, herzlich gedankt!
- 13 - Pfaffenhofen
„Helferkreis Asyl“ in Pfaffenhofen
Am Dienstag, 19. April, trifft sich um 20.00 Uhr der „Helferkreis
Asyl“ im Martinushaus. Alle Interessierten sind herzlich willkommen! Weitere Informationen zum Thema Asyl bzw. Helferkreis
auch unter: www.weissenhorn-evangelisch.de/Asyl/Asylhilfe.html.
Helferkreis
Wiedereröffnung der Kirche
St. Dominikus in Niederhausen
und Weihe der „Dominikusglocke“ mit Hwst. H. Weihbischof Anton Losinger
In den vergangenen Jahren wurde
unsere Kirche St. Dominikus umfassend
saniert. Dies verdanken wir der vielfältigen Unterstützung und des Einsatzes
vieler. Nun können wir sie wieder ihrer
Bestimmung übergeben. Froh und
dankbar möchten wir Sie zur Wiedereröffnung unserer Kirche einladen. Wir
feiern sie in Verbindung mit der Weihe
unserer neuen „Dominikusglocke“, am
Sonntag, 24. April 2016.
9.45 Uhr: Begrüßung auf dem „Dorfplatz“ und Zug zur Kirche
10.00 Uhr: Festgottesdienst mit Glockenweihe
anschl.: Zusammensein und Feier auf dem „Dorfplatz“.
Der Gottesdienst wird über Lautsprecher auch nach draußen
übertragen. Außerhalb der Kirche gibt es Sitzmöglichkeiten. Für
das leibliche Wohl bei der Feier ist gesorgt. Wir laden Sie zum
Mittagessen sowie zu Kaffee und Kuchen ein. Es besteht
zudem die Möglichkeit, um 13.30 bzw. um 15.00 Uhr an einer
Kirchenführung teilzunehmen.
In Pfaffenhofen wird vor dem Hintergrund der Wiedereröffnung
um 10.00 Uhr keine Hl. Messe gefeiert; am Samstag, 23.4., feiern
wir um 18.30 Uhr die Vorabendmesse. Am 24.4. wird ab 9.15 Uhr
an der Pfarrkirche St. Martin ein Fahrdienst bereitstehen, für alle,
die keine Möglichkeit haben, nach Niederhausen zu fahren. Wir
freuen uns sehr auf Ihr Kommen und Mitfeiern!
Pfarrer Rimmel mit der Kirchenverwaltung St. Dominikus,
Niederhausen
Pfaffenhofen
Sanierungsarbeiten
Aufgrund von Sanierungsarbeiten kann die Toilette in der Kirche
in den nächsten vier bis sechs Wochen nicht benutzt werden. Wir
bitten um Ihr Verständnis.
Seniorenausflug zu Steiff in Giengen
Liebe Seniorinnen und liebe Senioren, unser diesjähriger Ausflug
führt uns zu Margarethe Steiff und ihre Welt mit dem Knopf im
Ohr. Abfahrt ist am 4. Mai 2016 um 12:00 Uhr am Martinushaus.
In Giengen haben wir die Möglichkeit, das Museum mit der
„Lebenden Werkstatt“ zu besichtigen und können in die Welt der
Steiff-Tiere eintauchen. Im Bistro „Knopf“ wartet eine Kaffee-Einkehr auf uns. Der Fahrpreis mit Eintritt beträgt: 18,00 3. Wir sind
abends rechtzeitig zum Bittgang zurück. Anmeldungen sind im
Pfarrbüro unter Tel. 96 06 0 oder bei Diakon Rolf unter 96 06 16
möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Mitfahrt.
Das Seniorentreff-Team und Diakon Rolf
Holzheim
Frauenbund Holzheim Vorschau
Landkreismuseum in Oberfahlheim am
19.04.2016
Seit 1999 gibt es in Oberfahlheim das Landkreismuseum. Das Museum für bildende Kunst
ist der zeitgenössischen Kunst vorbehalten.
Wer sich darunter nichts Genaues vorstellen kann, kommt am
besten mit und schaut sich selber an, was dort ausgestellt ist. Wir
fahren um 18.30 Uhr am Pfarrheim ab (Fahrgemeinschaften).
Nach dem Museumsbesuch kehren wir in Unterfahlheim im Gasthaus St. Martin ein.
Geschichtliche Wanderung
Im Rahmen der kath. Erwachsenenbildung bieten wir für Interessierte eine abendliche Wanderung zu historisch markanten Orten
in gelgräbern und endet am „Römerturm“ oberhalb Neuhausens,
Herr Riggenmann wird jeweils geschichtliche Erläuterungen vermitteln.
Treffpunkt am Mittwoch, den 20.04.16, um 18.30 Uhr bei der
Schulturnhalle.
Maiandacht in Augsburg am 6.05.2016
Wir fahren nach Augsburg und feiern mit Pfarrer Kuhn eine Maiandacht. Auch ein Spaziergang und ein Besuch im Café sind
geplant. Abfahrt in Holzheim: 12.00 Uhr zum Bahnhof Nersingen,
Rückkehr nach Holzheim: ca. 20.00 Uhr.
Wir bitte um Anmeldung bis 29.04.2016 bei Ana Maria Anderl,
Tel. 3282.
Kadeltshofen/Remmeltshofen
Seniorennachmittag am 21. April um 14.30 Uhr im
Pfarrheim
Liebe Kadeltshofer und Remmeltshofer!
Wir Ministranten laden Sie recht herzlich zu einem von uns gestalteten gemütlichen Nachmittag ein. Wir sind acht Minis, die im Juli
mit Pfarrer Rimmel nach Krakau zum Weltjugendtag reisen. Um
uns ein wenig Taschengeld für die Reise zu verdienen, haben wir
mehrere Aktionen vor. Begonnen haben wir mit den Palmbuscheln,
nun folgt der Seniorennachmittag, dann Kuchenverkauf nach
einem Gottesdienst und im Juni einen „Arbeitstag“, an dem wir
wieder gerne Ihre Aufträge entgegennehmen. Wir freuen uns über
Ihren Besuch.
Die Minis
Öffnungszeiten der Pfarrbüros in Pfaffenhofen und
Holzheim
Pfaffenhofen:
Holzheim:
Montag
08:30 - 11:30 Uhr
Freitag
9:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Tel.:
0 73 02 / 53 57
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr und Fax.:
0 73 02 / 35 48
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag
08:30 - 11:30 Uhr
Tel.:
0 73 02 / 96 06 - 0
Fax.:
0 73 02 / 96 06 - 20
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.pg-pfaffenhofen.de
Spendenkonto für die Kirchenrenovierung St. Martin
in Pfaffenhofen:
IBAN: DE 36 730 61191 010 3211630 BIC: GENODEF1NU1
Für jede Unterstützung sind wir sehr dankbar!
Ihre Kirchenverwaltung
Veranstaltungen im Martinushaus
Dienstag,
14.30 – 15.30 Uhr
großer Saal
Donnerstag,
10.00 Uhr – 12.00 Uhr Jugendbereich
Dienstag, 19.04.2016
20.00 Uhr
kleiner Saal
Mittwoch, 20.04.2016
19.00 Uhr
kleiner Saal
Samstag, 23.04.2016 großer Saal
Seniorenturnen
Krabbelgruppe
Helferkreis Asyl
Alpha-Kurs
Hochzeitsfeier
- 14 - Pfaffenhofen
Gebetsstätte Marienfried
"MARIA, MUTTER DER KIRCHEAA
Gottesdienstordnung und Mitteilung
vom 16.04.2016 bis 24.04.2016
Sa.
16.04.
Samstag der 3. Osterwoche - Hl. Bernadette Soubirous
7.00
Hl. Messe f. Roland H.
14.00
Rosenkranz und Beichtgelegenheit und 16.15 bis 17.45 Beichtgelegenheit
15.00
Hl. Messe (in der Kirche) f. verst. Gerhard Kupke,
anschl. Krankensegen und Segnung der Andachtsgegenstände
19.00
Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe f. verst. Josef Krieger
So.
17.04.
4. Sonntag der Osterzeit
8.00
Hl. Messe f. verst. Maria Kohler
9.00-10.00 Beichtgelegenheit i. d. Kirche
10.00
Hl. Messe f. verst. Elisabeth Holl
11.30
S. Missa in forma extraordinaria f. Sebastian H.
14.00-15.00 Beichtgelegenheit / 14.30 Andacht
15.00
Hl. Messe f. verst. Fam. Locher
Mo.
18.04.
Montag der 4. Osterwoche
7.00
Hl. Messe für Sebastian H.
8.00-19.00 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle
14.15
Rosenkranz / 15.00 Hl. Messe um Genesung einer jungen Mutter
19.00
Rosenkranz
Bündnismesse: 19.30 Hl. Messe mit Pfr. Martin Danner f. verst. Maria Greiner,
anschl. Gebet für die Neuevangelisierung
Di.
19.04.
Dienstag der 4. Osterwoche – Sel. Marcel Callo, Märtyrer
7.00
Hl. Messe in den Anliegen Herbert u. Evi S.
8.00-19.00 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle
14.15
Rosenkranz / 15.00 Hl. Messe f. Johann B. u. Angeh.
19.00
Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe zu Ehren d. Hl. Katharina Emmerick
Mi.
20.04.
Mittwoch der 4. Osterwoche
7.00
Hl. Messe f. verst. Josef Krieger
8.00-19.00 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle
14.15
Rosenkranz / 15.00 Hl. Messe f. das Gelingen einer OP
19.00
Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe f. zum Dank für Josef u. Olivia Baur
Do.
21.04.
Donnerstag der 4. Osterwoche – Hl. Konrad v. Parzham
7.00
Hl. Messe z. Ehren d. Hl. Josef [nach allen Hll. Messen Reliquiensegen]
8.00-18.45 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle
15.00
Hl. Messe i. d. Anliegen Fam. Sauter
Lobpreisabend: 19.00 Rosenkranz u. Beichtgelegenheit
19.30 Hl. Messe (i. d. Kirche) mit P. Wolfgang Held SAC,
um Priesterberufungen, anschl. Andacht
Fr.
22.04.
Freitag der 4. Osterwoche
7.00
Hl. Messe f. Johannes H.
16.00 bis 19.00 Eucharistische stille Anbetung i. d. Gnadenkapelle
16.15-17.45 Uhr Beichtgelegenheit i. d. Kirche
14.30
Rosenkranz / 15.00 Hl. Messe f. verst. Heinrich u. Anne Kupke,
19.00 Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe z. Ehren d. Hl. Geistes
Sa.
23.04.
So.
24.04.
Samstag der 4. Osterwoche - Hl. Adalbert, Bischof
7.00
Hl. Messe f. lebende und verst. Fam. Bosch
14.00
Rosenkranz und Beichtgelegenheit und 16.15 bis 17.45 Beichtgelegenheit
15.00
Hl. Messe (in der Kirche) f. verst. Fam. Sailer u. Dotzauer,
anschl. Segnung der Andachtsgegenstände
19.00
Rosenkranz / 19.30 Hl. Messe f. einen schwer kranken Priester
5. Sonntag der Osterzeit
8.00
Hl. Messe f. verst. Br. Anton Probst
9.00-10.00 Beichtgelegenheit i. d. Kirche
10.00
Hl. Messe f. verst. Mutter u. Elisabeth Gref
11.30
S. Missa in forma extraordinaria f. Roland H.
14.00-15.00 Beichtgelegenheit / 14.30 Andacht
15.00
Hl. Messe f. verst. Fam. A. Ostermaier
Für die vom 25.04. bis 29.04.16 stattfindenden Priesterexerzitien in Marienfried
bitten wir um das Fürbittende Gebet!
HINWEISE / TERMINE:
» Einkehrtag mit Pfr. Anthony Pullokaran
und Team, Illerberg, am Samstag,
16.04.16
» Oasentag der Schönstatt-Männerliga
am Samstag, 23.04.16, 9.00-16.00 im
Vortragssaal
» Exerzitien „Ehe und Familie im Licht der
Botschaft von Fatima“ mit Pfr. Erich M.
Fink, Beresniki/Rußland, 03.05.-06.05.16
» Exerzitien „Ich schenke euch ein neue
Herz und lege einen neunen Geist in
euch.“ mit Pfr. Anthony Pullokaran,
Illeberg, 09.05.-13.05.16
+
»Frühlingssingen: Am Sonntag, 01.05. 16
dürfen ab 16.00 Uhr in der Pilgergastronomie alle - ob Klein und Groß, Jung und
Alt - mit uns den Marienmonat Mai mit
einer bunten Auswahl an bekannten
Volksliedern und geistlichen Liedern
„einsingen“. Daneben bieten wir wieder
leckeren Kuchen- und Torten an.
» Am Hochfest „Christi Himmelfahrt“,
Donnerstag, 05.05.16 laden wir die Pilger
zu einem „Grillfest“ aus Anlaß der
Eröffnung unserer Sommerterrasse vor
dem Haus Marienfried von 11.30-14.00
Uhr ein!
+
Zum Jahr d. Göttlichen Barmherzigkeit
» Tageswallfahrt am Donnerstag, 02.06.;
u.a. Gebet bei der „Knotenlöserin“, Durchschreiten d. Hl. Pforte u. Hl. Messe mit
S.E. Weihbischof Florian Wörner im Dom,
Andacht u. Gebet Basilika St. Ulrich u.
Afra etc. Melden Sie sich an!
Bitte beachten Sie auch die aktuellen
Aushänge in unseren Schaukästen!
Wichtiger Hinweis
Die Segnung der Andachtsgegenstände findet
samstags nach der Hl. Messe um 15.00 Uhr
statt, donnerstags nach der Hl. Messe um 19.30
Uhr (Gebetsabend) auf Anfrage.
Beichtzeiten
Freitag
Herz-Jesu-Frei.
Samstag
Sonn.- u. Feiertage
16.15 bis 17.45 Uhr
14.00 bis 15.00 Uhr
16.15 bis 17.45 Uhr
14.00 bis 15.00 Uhr
16.15 bis 17.45 Uhr
9.00 bis 10.00 Uhr
14.00 bis 15.00 Uhr
Gebetsstätte Marienfried, Marienfriedstr.62,
89284 Pfaffenhofen a. d. Roth,
Tel.: 07302-9227-0, [email protected]
www.marienfried.de
- 15 - Pfaffenhofen
Gottesdienstordnung
ST. ANDREAS BIBERBERG
Freitag
16:00
17:30
Sonntag
10:00
15.04.
Biberberg Beichte u. Probe der Erstkommunionkinder
Biberberg Probe der Erstkommunionkinder mit
Eltern
17.04.
4. SONNTAG DER OSTERZEIT
Biberberg FESTGOTTESDIENST mit Feier der
Erstkommunion
f. WH u. BB
Evang.-Luth.
Kirchengemeinde
Weißenhorn
Augustana-Gemeindezentrum, AGZ,
Schubertstraße 18-20, Weißenhorn
Kreuz-Christi-Kirche, Kaiser-Karl-Str. 16, Weißenhorn
Kirche Zum guten Hirten, ZGH, Sonnhalde 2, Pfaffenhofen
Freitag, 15. April
19.00 Uhr TeensPray, AGZ
Samstag, 16. April
10.00 Uhr Kinderbibeltag, AGZ
Sonntag, 17. April
09.45 Uhr Weißenhorn Familiengottesdienst,Vikar Metzger+Team
11.00 Uhr Pfaffenhofen Gottesdienst, Pfr. Pfundner,
gleichzeitig Kindergottesdienst
Dienstag, 19. April
17.30 Uhr Jungschar, AGZ
20.00 Uhr Kirchenchorprobe, AGZ
Mittwoch, 20. April
09.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe, AGZ
19.00 Uhr Gospelchorprobe, AGZ
20.15 Uhr Posaunenchorprobe, AGZ
Donnerstag, 21. April
15.00 Uhr Treffen der aktiven Senioren, ZGH
19.30 Uhr Kreuzbund, AGZ
19.30 Uhr Gitarrenspielkreis, AGZ
20.00 Uhr Hauskreis Glaube teilen bei Fam. Behrendt
9.000 Euro fehlen uns noch zur Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme, die in diesen Tagen in der Kreuz-Christi-Kirche
beginnt und unserer Orgel wieder zu neuem Glanz verhelfen wird.
Aus diesem Grund laden wir am Sonntag Kantate, dem 24. April
2016 um 9.45 Uhr zu einem Benefizfrühstück zugunsten unserer
Orgelrenovierung in das Augustana-Zentrum ein. Anstelle des
Gottesdienstes wird es an diesem Sonntag eine Kurzandacht mit
anschließendem Frühstücksbüfett in unserem Gemeindesaal
geben. Zwei engagierte Gemeindeglieder bereiten ein leckeres
Frühstücksbüfett vor und setzen sich auf diese Weise für die
Orgelrenovierung ein. Ein Spendenkörbchen wird am Ausgang
bereit stehen und alles, was Sie dort einlegen, kommt der Orgelrenovierung zugute. Wir bitten jedoch um telefonische Anmeldung
im Pfarrbüro bis zum 20. April, damit wir entsprechend planen
können.
Pfarrbüro:
Schubertstr. 18-20, 89264 Weißenhorn
Öffnungszeiten:
Montag ........................................................... geschlossen
Dienstag bis Freitag ....................................... 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag .....................................................16.00-18.00 Uhr
Kontakt:
Pfarrbüro .........................................................07309/3568
Fax .................................................................. 07309/921724
Pfarrer Andreas Erstling ................................. 07309/3568
Pfarrer Thomas Pfundner ............................... 07307/929183
Diakonin Dagmar Völskow…………………..... 0152/34364763
Diakonin Dagmar Völskow……………………. 07303/43618
Deborah Hitzler, Sozialberatung …………...... 0176/45552089
Susanna Dörr-Young, f.i.t.-Projekt………….... 0176/45545682
Evang. Montessori-Kinderhaus .......................07309/426808
E-Mail: ..................................... [email protected]
Homepage:.......................... www.weissenhorn-evangelisch.de
Neuapostolische Kirche Vöhringen
Sonntag, 17.04.
09.30 Uhr Gottesdienst
Mittwoch, 20.04.
20.00 Uhr Gottesdienst
Bei Fragen und für Kontakte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Gemeindevorsteher: Christian Arnold, Tel. 0731-71884127 (Büro)
eMail: [email protected]
Adresse der Kirche: Industriestraße 15, 89269 Vöhringen
Telefon Sakristei: 07306-33756
Internetadressen: www.nak-memmingen.de (Kirchenbezirk)
www.nak.org (International)
Freitag, 22. April
19.00 Uhr TeensPray, AGZ
Samstag, 23. April
17.30 Uhr Von Anfang an, AGZ
Sonntag, 24. April
08.30 Uhr Pfaffenhofen Gottesdienst, Pfr. Erstling
09.45 Uhr Benefizfrühstück zugunsten der Orgelrenovierung,
AGZ
gleichzeitig Kindergottesdienst im AGZ
Benefizfrühstück zugunsten der Orgelrenovierung
Dank Ihrer Hilfe wächst das Spendenbarometer für unsere Orgelrenovierung von Monat zu Monat. Dafür danke ich allen Spenderinnen und Spendern von ganzem Herzen. Wir haben schon einen
Großteil der Renovierungskosten beisammen. Nur knapp
Kirchengemeinde Steinheim
Gottesdienstanzeiger - Gemeindenachrichten
Evang. Kirchengemeinde Steinheim
Pfarramt: Tel. 07308/2450
E-Mail : [email protected]
Homepage : www.evk-steinheim.de
Pfarrer Tobias Praetorius, Tel. 07308 / 2450
Bürozeiten: Dienstag:
9.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 15.30 bis 18.00 Uhr
Freitag:
9.30 bis 12.00 Uhr
Gartenstr. 19, Eingang Friedenstraße,
Nersingen
- 16 - Pfaffenhofen
Freitag, 15. April 2016
Nikolauskirche Nersingen: 16.00 Uhr „Abschied von der
kleinen Raupe“ – Der Beginn eines neuen Lebens. Frühlingsgottesdienst für die Kleinsten mit ihren Familien und Freunden.
Samstag, 16. April 2016
Steinheim: 19.00 Uhr Konfirmandenbeichte (Pfr. Praetorius)
Sonntag, 17. April 2016
Steinheim: 10.00 Uhr Konfirmation mit dem Musikverein
Steinheim (Pfr. Praetorius)
Straß: 10.15 Uhr Gottesdienst (Prädikantin J. Nüßle)
Die Kollekten sind für die Konfirmandenarbeit bestimmt.
Dienstag, 19. April 2016
Seniorenzentrum Nersingen: 15.30 Uhr evang. Gottesdienst
(Lektorin K. v. Ruepprecht)
Taufsonntage
Die nächsten Taufsonntag sind am 01.05., 05.06., 24.07.2016.
Wenn Sie Ihr Kind an einem dieser Sonntage taufen lassen
wollen, melden Sie sich bitte ca. vier Wochen vorher im Pfarramt,
Tel. 2450, an.
Frauenausflug am 11. Mai 2016
Nach einem Besuch im „Garten der Sinne“ und Mittagessen in
Beutelsbach fahren wir ins Kloster Lorch. Wir bekommen dort eine
Führung, danach eine Greifvogel Flugschau und trinken gemütlich Kaffee.
Abfahrt: 7.40 Uhr Kirche Steinheim, 7.50 Uhr Haltestelle
Schmiedgasse Straß, 8.00 Uhr Seniorenzentrum Nersingen.
Preis pro Person: 50,70 3
Anmeldung bitte bis zum 26.04.2016
Konfirmanden-Nachtreffen:
Montag, 18. April 2016 um 9.00 Uhr im Gemeindezentrum
Nikolauskirche.
Kontakt-Redaktionsteam:
Dienstag, 19.04.2016 um 19 Uhr im GZN
Ökumenischer Bibelgesprächskreis:
Dienstag, 19. April 2016 um 20 Uhr im Gemeindezentrum
Nikolauskirche. „Die Auferstehungsberichte der 4 Evangelien im
Vergleich“. Die Gesprächsleitung hat Pfarrer G.L. Bühler.
Herzliche Einladung an alle Interessierten.
Der Helferkreis Asyl lädt sehr herzlich zum Begegnungscafé
„One world-Eine Welt“ ein:
Mittwoch, 20. April 2016 von 16 bis 19 Uhr im Gemeindezentrum
Nikolauskirche.
Krabbelgruppe Steinheim:
donnerstags von 8.30 bis 10.30 Uhr für Babys bis zum Kindergartenalter im Bonifaz-Stöltzlin-Haus; Kontakt: Birgit Unseld,
Tel. 07308/817164.
Zwergentreff Steinheim:
dienstags von 8.45 bis 10.30 Uhr für Eltern mit Kindern im Alter
von 0 bis 3 Jahren, die Lust auf Spiele, Spaß, Lieder sowie Austausch und ein zweites Frühstück haben.
Kontakt: Corinna Pöhler, Tel. 81 12 91
gospel & more:
donnerstags um 19.45 Uhr
im Gemeindezentrum Nikolauskirche.
Kontakt über Pfarramt.
Diakonieverein Steinheim – Nersingen
Einladung zur 26. Jahreshauptversammlung
Am Mittwoch, den 20.04.2016 findet im BonifazStöltzlin-Haus in Steinheim die 26. Jahreshauptversammlung des Diakonievereins Steinheim/
Nersingen statt.
Alle Mitglieder, Freunde, Gönner und Interessierte sind hierzu
recht herzlich eingeladen.
Beginn: 19.30 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht der Kassiererin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastungen
6. Bericht der stellv. Pflegedienstleitung der Diakoniestation
7. Bericht der Geschäftsführung des Diakonischen Werkes NeuUlm
8. Grußwort des Diakonievereins Senden
9. Wünsche und Anregungen
Anträge sind bitte schriftlich bis 13.04.2015 an die 1. Vorsitzende
Frau Dr. Eisenmann, Tiefenbach 1, 89233 Neu-Ulm zu richten.
Mitglieder, die eine Mitfahrgelegenheit benötigen, melden sich
bitte bei der Diakoniestation, Nersingen, Frau Scheid tel. 07308817440 oder im Pfarramt, tel. 07308-2450.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Da alle Leistungen des Vereins ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert werden, sind wir dringend auf
I H R E Hilfe angewiesen. Wir suchen sowohl neue Mitglieder
als auch Spender.
Spenden bitten wir auf unser Konto IBAN DE66 7306 1191 0000
5139 89 bei der VR Neu-Ulm-Weissenhorn BIC GENODEF1NU1
zu überweisen.
gez.: Die Vorstandschaft
Betreuungsangebot für demenzkranke
Menschen
Die Diakoniestation Senden – Nersingen – Steinheim hält zur Entlastung für pflegende Angehörige
in Nersingen ein niederschwelliges Angebot für
demenzkranke Menschen zur stundenweisen Betreuung bereit.
Dieses Angebot richtet sich an alle Menschen, gleich, welcher
Konfession sie angehören.
Wo:
Gemeindezentrum Nikolauskirche, Dorfstr. 22,
Nersingen
Wann:
Jeden Donnerstag, mit Ausnahme von Feiertagen
von 14 bis 17 Uhr.
Tel.:
07308/8174-40
Kosten:
pro Person 15,- Euro
Zu diesem Angebot laden wir herzlich ein und bitten vorher um
kurze telefonische Anmeldung, damit wir planen können. Ehrenamtliche Betreuer werden für demenziell erkrankte Menschen
schöne Nachmittage gestalten. Wir werden miteinander Kaffee
trinken, Spaziergänge machen, singen, basteln, fröhlich sein.
Falls Sie nach diesen Worten Lust bekommen haben, bei uns
ehrenamtlich mitzuarbeiten, sind Sie ebenso herzlich dazu eingeladen. Es gibt für einen Nachmittag eine Aufwandsentschädigung
von 5,- Euro pro Stunde.
Ihre Diakoniestation Senden – Nersingen – Steinheim
- 17 - Pfaffenhofen
Abteilung Tischtennis
Verbandsrunde 2015/16
DIAKONIESTATION
SV Pfaffenhofen – TSV Langenau II
(Nach dem Sieg die Niederlage)
STEINHEIM - NERSINGEN
Gegend den gut aufgestellten Gegner aus Langenau hatte unsere
erste Herrenmannschaft kaum Möglichkeiten auf den Spielgewinn. Mit einem Punkt aus den Eingangsdoppeln und 3 Punkten aus der Einzelkonkurrenz war der TSV Langenau nicht in
Verlegenheit zu bringen.
Unsere Krankenschwestern zur häuslichen Alten- und
Krankenpflege erreichen Sie über Helga Buchsteiner,
Tel. 07308 / 81 74 40
Die Punkte erzielten:
im Doppel: Stefan Schmöger & Heribert Weber
sowie Martin Neef & Bernhard Gold
Vereinsnachrichten
in den Einzeln: Stefan Schmöger (1x), Heribert Weber (1x) und
Rudi Zwerenz (1x)
SV Pfaffenhofen
Jugendfußball
SV Pfaffenhofen – TSV Illertissen
(Und nochmal eine Niederlage)
Ergebnisse:
A-Junioren:
SGM Obenhausen SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen
B 1-Junioren: SGM Dietenheim SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 1
B 2-Junioren: Spvgg Au/Iller SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 2
C-Juniorinnen: SGM Aufh./Holzschw../Pfaffenh. SV Reinstetten
3:7
2:5
1:2
5:0
Vorschau:
Samstag, 16.04.16:
B1-Junioren:
SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 1 –
TSG Söflingen 2
16.00 Uhr
Spiel in Pfaffenhofen
C2-Junioren:
SGM Aufheim/Holzschw./Pfaffenh. 2 –
SSG Ulm 99
14.30 Uhr
Spiel in Holzschwang
C-Juniorinnen: SGM Burgrieden 9 SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen 14.30 Uhr
B-Juniorinnen: SGM Bellamont –
SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen 16.00 Uhr
D1-Junioren:
SV Beuren –
SGM Aufh./Holzschw./ Pfaffenhofen 1 13.00 Uhr
Sonntag, 17.04.16:
A-Junioren:
SGM Aufh./Holzs./Pfaffenhofen –
SGM Vöhringen
Spiel in Aufheim
10.00 Uhr
Montag, 18.04.16:
E1-Junioren:
FV Ay – SV Pfaffenhofen 1
18.00 Uhr
E2-Junioren:
SGM Kellmünz 1 – SV Pfaffenhofen 2 18.00 Uhr
Mittwoch, 20.04.16:
B2- Junioren: SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 2 SV Jedesheim
18.30 Uhr
Spiel in Pfaffenhofen
D2- Junioren: FV Ay –
SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen 2 18.00 Uhr
gez. SV Pfaffenhofen Jugend
4:9
2:9
Immerhin konnte man den Gegner in drei Spielen in den fünften
Entscheidungssatz zwingen, doch nicht eines dieser Spiele
konnte für Pfaffenhofen entschieden werden. Das ist dann schon
recht ärgerlich, denn wer kann schon sagen, welche Chancen
sich aus nur einem Punktgewinn entwickeln können. Mit den zwei
Punkten aus dem vorderen Paarkreuz stellen zumindest Stefan
Schmöger und Andreas Boser ihre gute Form und Spielstärke
unter Beweis.
Die Punkte erzielten:
in den Einzeln: Stefan Schmöger (1x) und Andreas Boser (1x)
SV Pfaffenhofen II – SC Vöhringen II
(Arbeitssieg)
9:5
Mit einer konzentrierten Leistung erarbeitet sich die Herrenmannschaft II einen hoch verdienten Sieg gen den SC Vöhringen. Drei
gewonnene Eingangsdoppel zu Spielbeginn bescherten ein gutes
und genauso wichtiges Polster für die anstehende Einzelkonkurrenz, in der der SC Vöhringen umgehend zum 3:3 ausgleichen
konnte. Ein starker Auftritt von Ralf Feuerstein im mittleren Paarkreuz eröffnete dann eine Serie von 3 Punkten in Folge, - ein
Vorsprung, den der Gegner bis zum Schlusspunkt durch Bernhard
Gold nicht mehr aufholen konnte.
Die Punkte erzielten:
im Doppel: Manuel Vogel & Michael Gold, Martin Stark &
Bernhard Gold sowie Ralf Feuerstein & Markus Marr
in den Einzeln: Ralf Feuerstein (2x), Martin Stark (1x),
Bernhard Gold (2x) und Markus Marr (1x),
SV Pfaffenhofen III – TSV Langenau
(Gegner zu spielstark )
0:9
Zu Beginn der Begegnung ging eines der Eingangsdoppel knapp
und mit viel Pech an den Gegner, doch im weiteren Verlauf der
Begegnung erwies sich die Mannschaft aus Langenau als zu
spielstark und es gelang nicht ein einziger Punkt.
Das Zittern um den Klassenerhalt geht somit weiter.
SV Aufheim - SV Pfaffenhofen I Jugend
(Schade eigentlich)
5:5
Natürlich ist ein Punkt besser wie nix. Doch nachdem man sich in
der Einzelkonkurrenz derart spielstark präsentierte, wäre ein
Punkt aus den Eingangsdoppeln der Schlüssel zum Sieg gewesen. Schade eigentlich!!
- 18 - Pfaffenhofen
Die Punkte erzielten:
in den Einzeln: Yannik Geisinger (1x), Dominik Wolf (1x),
Klaus Biehler (1x) und Marcel Hübner (2x)
SV Nersingen - SV Pfaffenhofen II Jugend
(Leider nur zu dritt)
6:1
Leider musste unsere Jugendmannschaft II mit nur drei Spielern
nach Nersingen reisen. Gegen einen solch spielstarken Gegner
ist der Ausgang der Begegnung dann leicht vorauszusagen.
Die Punkte erzielten:
in den Einzeln: Julian Fliegel (1x)
Abteilung Handball
Der SV Pfaffenhofen,
bietet Jungs und Mädels im Alter
zwischen 5 und 10 Jahren Handball an.
Wenn Ihr Kind Handball näher kennenlernen und ausprobieren möchte,
würden wir uns über einen Besuch in
unserer Trainingsstunde freuen !!
Trainingszeiten:
Montags von 16:00 bis 17:00 Uhr in der Schulturnhalle in
Pfaffenhofen für Kinder von 5 bis 7 Jahre unter der Leitung von
Simone Vogg
Dienstags von 16:00 bis 17:00 Uhr in der Schulturnhalle in
Pfaffenhofen für Kinder von 8 bis 10 Jahre unter der Leitung von
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Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung unter Tel. 921758 oder
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Schützenverein
Pfaffenhofen e.V.
Weitere Termine:
Freitag 15.04.2016
Abschlussschießen
01.04. bis 17.04.2016 Gauschießen in
Finningen
Zu unserer Jahreshauptversammlung
am Samstag, den 16. April 2016 um 19.30 Uhr im Schützenheim
in Pfaffenhofen möchten wir Sie recht herzlich einladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des 1. Schützenmeisters
4. Bericht des Schriftführers
5. Bericht des 1. Sportleiters
6. Bericht des Jugendleiters
7. Bericht des Böllerreferenten
8. Bericht des Bogenreferenten
9. Bericht der Schatzmeisterin
10. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft
11. Ehrungen
12. Proklamation der Schützenkönige und Vereinsmeister
13. Wünsche und Anträge
Anträge müssen satzungsgemäß bis 09. April 2016 schriftlich
beim ersten Schützenmeister Dominik Wansing eingereicht
werden.
gez. Hans Schweizer, Schriftführer
Weitere Informationen finden sie unter:
www.schuetzen-paffenhofen.de
Erst nach 20 Minuten hatte der SVP seine erste Chance: nach
einem Freistoß von Marcel Peter köpfte Dominik Zwatschek über
das Gehäuse. Aber trotzdem war die Heimmannschaft immer
noch das bessere Team und erzielte nach einer halben Stunde
den zweiten Treffer per Elfmeter. Zu allem Überfluss traf der TSV
Senden nach einem verunglückten Klärungsversuch des SVP
auch noch das 3:0. Dieser Spielstand war wegen der zahlreichen
Sendener Gelegenheiten zu dem Zeitpunkt auch verdient.
Nach dem Seitenwechsel zeigte Pfaffenhofen aber ein komplett
anderes Auftreten. Das Team wirkte energischer und setzte zur
Aufholjagd an. 6 Minuten nach Wiederanpfiff schoss Dominik
Zwatschek nach guter Vorarbeit von Tobias Dannerbauer auf der
linken Seite das 3:1. Nur wenig später unterlief dem Sendener
Torspieler ein Fehler nach einem von Wjatscheslav Straub getretenen Freistoß, den Marcel Peter mit einem Kopfball aus kurzer
Distanz zum Anschlusstreffer nutzte.
Danach ging allerdings der anfängliche Schwung verloren. Der
SVP war zwar weiterhin bemüht, doch die Angriffe strahlten nun
nicht mehr so viel Torgefahr aus. In der Verteidigung hingegen war
Pfaffenhofen die gesamte zweite Halbzeit souverän, sodass sich
keinerlei Möglichkeiten für den TSV Senden ergaben.
Kurz vor Schluss hatte der SV Pfaffenhofen mit einem indirekten
Freistoß innerhalb des Sechzehners die Chance zum Ausgleich,
jedoch landete dieser in der Mauer.
Nach zwei ernüchternden Niederlagen muss sich der SVP
sammeln und schleunigst wieder in die Spur kommen. Positiv für
den SVP: man musste trotz des Ausrutschers keinen Tabellenplatz einbüßen.
Reservespiel: TSV Senden II - SVP II
Mittwoch, 30.03.2016:
Nachholspiel der Reserve: SVP II - SV Illerzell II
2:6 (1:3)
3:1
Mangelnde Chancenverwertung rächt sich
03.04.2016, 22. Spieltag:
SV Esperia Italia Neu-Ulm - SV Pfaffenhofen
3:0 (0:0)
In Neu-Ulm traf der SVP auf den Dreizehnten in der Tabelle. Im
Hinspiel trennten sich die Teams mit einem 1:1-Unentschieden.
Der SVP zeigte eine engagierte und überzeugende Leistung. Es
fand ein geordneter Spielaufbau statt und durch gute Kombinationen wurden einige gute Torchancen erspielt. Die beste
Gelegenheit zur Führung in der ersten Halbzeit hatte Markus
Forchhammer in der 25. Minute, der zunächst im Sechzehner am
Keeper scheiterte. Das Spielgerät landete erneut beim SVPStürmer, doch dessen Nachschuss traf nur die Latte.
SV Esperia Italia Neu-Ulm kam selten vor das Pfaffenhofener Tor,
bei den wenigen Torschüssen machte Aushilfstorwart Sebastian
Stecker einen souveränen Eindruck. Ansonsten fing die starke
Abwehrreihe um Tobias Zwiebel die Zuspiele auf die Stürmer hervorragend ab.
Dasselbe Bild zeigte sich auch am Anfang des zweiten Durchgangs: Pfaffenhofen war die spielbestimmende Mannschaft,
während der Gastgeber unauffällig war. Stefan Gold hatte sowohl
in der 49. als auch in der 53. Spielminute gute Möglichkeiten zur
Führung, aber leider war er nach seiner guten Ballverarbeitung in
beiden Szenen glücklos im Abschluss.
Dass Fußball nicht unbedingt ein gerechter Sport ist, zeigte sich
kurz darauf: aus dem Nichts erzielte die Heimmannschaft das 1:0.
Grund hierfür war ein Ballverlust nach fahrlässigem Zuspiel auf
der linken Abwehrseite des SVP.
- 19 - Pfaffenhofen
Nach einer guten Stunde gelang Marcel Peter mit einem schönen
Distanzschuss aus 25 Metern beinahe der Ausgleich, jedoch ging
der Ball wieder nur an den Querbalken.
20 Minuten vor Schluss entschied ein weiterer Treffer der Gastgeber die Begegnung, zudem erhöhten die Neu-Ulmer in der 78.
Minute auf 3:0 - der Endstand, der aufgrund des Spielverlaufs
nicht unverdienter sein könnte.
Zur Zusage, aber auch um Fragen beantwortet zu bekommen,
meldet Euch bitte, wie folgt:
per Mail: [email protected] per Telefon:
Michael Lassen 0173-6659188
Für das deutliche Ergebnis zugunsten des Gegners waren letztlich Konzentrationsfehler im letzten Drittel des Spiels ausschlaggebend. Dass der SVP dieses Spiel nicht gewonnen hat, lässt sich
aber einzig und allein an der schlechten Chancenverwertung
festmachen. Dennoch: der SVP zeigte eine gute spielerische Veranlagung, die Hoffnung für die kommenden Wochen gibt.
Weitere Infos zum Turnier:
– gespielt wird auf dem Kleinfeld – Spieleranzahl: 5 Feldspieler
+ Torspieler – Fair geht vor! – Spielzeit: 10 Minuten – Turnierende gegen 20:00 Uhr
–
Für das leibliche Wohl ist vor, während und nach dem Turnier
(geselliger Abschluss) bestens gesorgt.
Wir freuen uns auf Eure Nachricht, Eure Teilnahme und ein spannendes Turnier mit abschließendem gemütlichen Zusammensein.
Reservespiel: SV Esperia Italia Neu-Ulm II - SVP II
Eure Freunde des SV Pfaffenhofen
0:6
Schützenverein
Pfaffenhofen e.V.
Vorschau:
23. Spieltag
FV Schnürpflingen - SVP
Sonntag, 10.04.2016 15:00 Uhr (Reserve 13:00)
Weitere Termine:
Freitag 08.04.2016
Meisterschaft und DSB Pokalfinalschießen
Gez. Manuel Peter
Jugendfußball
Ergebnisse:
A-Junioren:
SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen –
SSG Ulm
B 1-Junioren: SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 1 –
SGM Buch/Obenh./Oberroth
B 2-Junioren: SGM Aufh./Holzschwang/Pfaffenhofen 2 –
SGM Wullenstetten
C-Juniorinnen: SSG Ulm 99 SGM Aufh./Holzschw../Pfaffenh.
B-Juniorinnen: SV Mietingen –
SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen
Vorschau:
Samstag, 09.04.16:
A-Junioren:
SGM Buch/Obenh./Oberroth –
SGM Aufh./Holzs./Pfaffenhofen
B1-Junioren: SGM Dietenheim - SGM Aufh./
Holzschwang/Pfaffenhofen 1
B2-Junioren: Spvgg Au/Iller – SGM Aufh./
Holzschwang/Pfaffenhofen 2
C-Juniorinnen: SGM Aufh./Holzschw./Pfaffenhofen –
SV Reinstetten
Freitag 15.04.2016
01.04. bis 17.04.2016
8:1
1:1
0:6
5:2
4:0
16.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
14.30 Uhr
Vorankündigung Hobby Kleinfeldturnier 25.06.2016
Liebe Fußballfreunde,
der SV Pfaffenhofen veranstaltet auch dieses Jahr wieder das
beliebtbekannte Hobby-Kleinfeldturnier.
Wir würden uns freuen, Euch als Gast begrüßen zu dürfen.
Unser Ziel ist es, das Turnier als Turnier des Marktes Pfaffenhofen
weiter zu etablieren und Vereinen, Unternehmen und anderen
Zusammenschlüssen aus dem Markt den Raum für sportlichen
Wettkampf zu bieten.
Hier die Daten:
Wann? Samstag, 25. Juni 2016 – 15:00 Uhr
Wo? Sportgelände des SV Pfaffenhofen
Startgebühr? EUR 30,- pro Team (vor Ort zu entrichten)
Das Teilnehmerfeld ist auf 10 Mannschaften begrenzt, daher gilt
es schnell zu sein.
Abschlussschießen
Gauschießen in Finningen
Zu unserer Jahreshauptversammlung
am Samstag, den 16. April 2016 um 19.30 Uhr im Schützenheim
in Pfaffenhofen möchten wir Sie recht herzlich einladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des 1. Schützenmeisters
4. Bericht des Schriftführers
5. Bericht des 1. Sportleiters
6. Bericht des Jugendleiters
7. Bericht des Böllerreferenten
8. Bericht des Bogenreferenten
9. Bericht der Schatzmeisterin
10. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft
11. Ehrungen
12. Proklamation der Schützenkönige und Vereinsmeister
13. Wünsche und Anträge
Anträge müssen satzungsgemäß bis 09. April 2016 schriftlich
beim ersten Schützenmeister Dominik Wansing eingereicht
werden.
gez. Hans Schweizer, Schriftführer
Weitere Informationen finden sie unter:
www.schuetzen-paffenhofen.de
Wir erreichen bis zu
85 % aller Haushalte.
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Gemeinden und Städten.
- 20 - Pfaffenhofen
Verein für Gartenbau und
Landespflege e.V.
Pfaffenhofen
Vortrag:
Gartenprobleme naturgemäß lösen
Jeder Gartenbesitzer wünscht sich gesund wachsende Pflanzen
mit guten Erträgen und schöner Zierde. Leider gibt es zahlreiche
Schädlinge und Krankheitserreger, die unseren Sprösslingen das
Leben schwer machen.
Naturbewusste Gartenfreunde verzichten zum Wohle der Umwelt
auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, welche dem Boden, den Tieren und Pflanzen schaden.
S´Brett im Schtoi
präsentiert:
Eva Maria Admiral
„Das Stück vom Glück“
„Jetzt stellen Sie sichs doch mal vor. Sie
müssens ja nicht glauben, aber stellen Sie sichs
doch einfach mal vor, Sie bekämen eine Postkarte vom Himmel. Was würde da draufstehen?“
Diese Frage stellt Eva Maria Admiral in der Rolle als Assistentin
am Institut für Glücksforschung. Eine etwas konfuse Angestellte,
die zur Erläuterung neuster Forschungsergebnisse immer wieder
die Hilfe der Zuschauer braucht. Humorvoll und kreativ werden
Fakten verpackt, die nachdenklich machen, erheitern und unterhalten, die das weitere Leben aber mit Sicherheit bereichern.
Eva Maria Admiral kann den Spagat. Nach ihrem Theaterwissenschaftsstudium an der Sorbonne in Paris, ihrer Schauspielausbildung am Wiener Max-Reinhardt-Seminar, spielte sie 10 Jahre am
Wiener Burgtheater. Vor vielen Jahren entschied sie sich für einen
neuen Weg und macht nun mit Begeisterung und hoher Kunst
ihre eigenen Seminare und Stücke.
Samstag, 23.April 2016 20 Uhr
Macks Schtall,
Diepertshofenerstr. 21,
89284 Pfaffenhofen
Unser Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege
Rudolf Siehler gibt im Rahmen seines interessanten Fachvortrages zahlreiche Tipps und Anregungen, wie die Kombination umweltgerechter Maßnahmen zu vitalen Pflanzen
führt.
Ausführlich vorgestellt werden die Bereiche
• Widerstandsfähige und ertragreiche Sorten
• Fachgerechte Kultur- und Pflegemaßnahmen
• Förderung und Einsatz von Nützlingen
• Biologische Gegenmaßnahmen
BiS-Karten-Telefon und Abendkasse:
07302/6888
Online Ticketing auf
www.brett-im-schtoi.de
Eintritt: 14.- 1
Karten sind noch verfügbar
Karten sind auch online buchbar.
Informieren Sie sich über freie Plätze
auf www.brett-im-schtoi.de
Wann:
Mittwoch, den 20.04.2016, 19.00 Uhr
Copyright ©
Eva Maria Admiral 2015
Wo:
Rathaus Pfaffenhofen, Sitzungssaal
BiS auch auf: https://www.facebook.com/sbrettimschtoi/
Eintritt: frei
Arbeiterwohlfahrt
Pfaffenhofen
Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.
Einladung zur
Jahreshauptversammlung:
Am Samstag, den 16. April 2016, findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Um 14.00 Uhr werden wir im AWO-Heim in der
Alten Schule Rückblick und Rechenschaft über unsere Vereinstätigkeit im Jahr 2015 geben.
Jungpflanzenbörse
auf dem Rathausplatz in Pfaffenhofen
Am Samstag, den 23. April 2016 ab 10.00 Uhr
Es werden verschiedene Gemüsejungpflanzen, wie Tomaten,
Chili, Paprika und Zucchini gegen eine Spende für den
Kindergarten St. Franziskus in Beuren abgegeben.
Wir haben auch dieses Jahr besonders ausgefallene und alte
Sorten gezogen.
Darunter die Reisetomate, Ochsenherz, Heimatwunder,
Maiglöckchen, Minipaprika und viele Chilisorten.
Der Verein für Gartenbau und Landespflege
Pfaffenhofen e.V. freut sich auf Ihr Kommen.
Tagesordnung:
1.) Begrüßung
2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3.) Bericht des 1. Vorsitzenden
4.) Bericht des Schriftführerin
5.) Bericht des Kassiers
6.) Bericht der Kassenprüfer
7.) Aussprache zu den Berichten
8.) Entlastung
9.) Wünsche und Anträge
Anträge müssen Satzungsgemäß acht Tage vor der Versammlung
schriftlich beim 1. Vorstand eingereicht werden.
Auf Ihr Kommen freut sich die Vorstandschaft der Arbeiterwohlfahrt Pfaffenhofen.
Die Vorstandschaft
- 21 - Pfaffenhofen
Fotofreunde
Pfaffenhofen e.V.
2. Gauschießen
Das Frühjahrsgauschießen des Rothtalgaus findet vom 25. 30.04.2016 im Schützenheim Unterroth statt.
Themenabend: „Das digitale Negaitiv
– Wissenswertes rund um das Rohdatenformat RAW“.
Schießzeiten:
Mo., 25.04.2016 von 18.00 - 22.00 Uhr
Di., 26.04.2016 von 18.00 – 22.00 Uhr
Mi., 27.04.2016 von 18.00 – 22.00 Uhr
Do., 28.04.2016 von 18.00 – 22.00 Uhr
Fr., 29.04.2016 von 18.00 – 22.00 Uhr
Sa., 30.04.2016 von 13.00 – 15.00 Uhr
Herzliche Einladung zu unserem nächsten Treffen im April. Das
Thema diesmal: „Das digitale Negaitiv – Wissenswertes rund
um das Rohdatenformat RAW“.
Ein Dateiformat, dass in der Fotografie eher selten Verwendung
findet. Dennoch hat dieses besondere Datenformat großes Potenzial um zu noch besseren Bildergebnissen zu gelangen. Welche
zahlreichen Vorteile, Möglichkeiten die Verwendung dieses Datenformats dem ambitionierten Fotografen bietet, aber auch welche
Besonderheiten dabei zu beachten gilt, sind Inhalt des Referats.
Referent des Abends ist unser 2. Vorsitzender Herr Ralf Lelewel.
Zum Vortrag treffen wir uns am Dienstag, 19. April 2016 um
20.00 Uhr in unserem Vortragsraum im Vereinshaus „Alte
Schule“, Hauptstraße 26, in 89284 Pfaffenhofen.
Wir freuen uns auf einen informativen Abend und einen zahlreichen Besuch. Natürlich sind auch Gäste zu diesem Abend, wie
auch bei allen anderen Veranstaltungen unseres Vereins, besonders herzlich willkommen.
Kontakt:
Fotofreunde Pfaffenhofen e.V.
Martin Klinger (1. Vors.)
Tel: 0172/6408669
www.fotofreunde-pfaffenhofen.de
Schützenverein „Tell“
Balmertshofen-Biberberg e.V.
1. Einladung zur Generalversammlung
Die diesjährige ordentliche Generalversammlung
findet am Freitag, den 22.04.2016 um 20.00 Uhr
im Gasthaus Schenk in Balmertshofen statt.
Kassenschluss jeweils 1 Stunde vor Schießende.
Förderkreis „Tell“
Balmertshofen-Biberberg e.V.
Einladung zur Generalversammlung 2016
Am Freitag 22. April 2016
um
19.30 Uhr
in
Balmertshofen Gasthaus Schenk
findet unsere jährliche Generalversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht der Vorsitzenden
3. Bericht der Kassiererin
4. Bericht der Kassenprüfung
Entlastung der Kassiererin und der Vorstandschaft
5. Verschiedenes
Hiermit sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich
eingeladen.
Die Vorstandschaft
Liselotte Wiederer
Freiwillige Feuerwehr
Biberberg
Am Freitag, den 15. April 2016, findet um
19:30 Uhr in der „Alten Schule“ in Biberberg die
Jahreshaupt- und Dienstversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Schützenmeister
2. Gedenken der Verstorbenen des Vereins
3. Bericht des 1. Schützenmeisters
4. Bericht des Kassierers über das abgelaufene Geschäftsjahr
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Bericht des Sportleiters
7. Bericht des Jugendleiters
8. Entlastung der Vorstandschaft
9. Ehrungen
10. Sonstiges
11. Beschluss zur Neufassung der Vereinssatzung
12. Neuwahlen
13. Königsproklamation
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Anwesenden
2. Jahresbericht des Kommandanten
3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
4. Kassenbericht und Jahresrechnung 2015
5. Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung
der Vorstandschaft
6. Grußworte
7. Verschiedenes
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Nutzungswald Biberberg
Die neue Neufassung der Vereinssatzung kann vorab beim
1. Schützenmeister Alfred Strobel (Am Alten Schulweg 9,
89284 Biberberg - wochentags jeweils 19.00-20.00 Uhr, oder
nach telefonischer Absprache: 07302 / 6164) und im Vereinsheim
Gasthaus Schenk in Balmertshofen eingesehen werden.
Anträge betreffend der Tagesordnung können bis zu acht Tage vor
der Versammlung schriftlich beim 1. Schützenmeister eingereicht
werden.
Es sind alle aktiven Feuerwehrleute, die Vereinsmitglieder, unsere
Jugendlichen ab 15 Jahren, sowie alle Freunde und Gönner herzlich eingeladen.
Der Kommandant und die Vorstandschaft
Am Mittwoch den 20.4.2016 um 20 Uhr findet in der Alten Schule
in Biberberg die diesjährige Holzversteigerung statt. Zur Versteigerung kommen Fichten-, Tannen-, Eichen- und Buchenholz.
Das meiste Holz ist vorgespalten und kann mit dem PKW abgeholt werden.
Über eine zahlreiche Teilnahme an der Veranstaltung würden wir
uns sehr freuen.
Die Vorstandschaft
- 22 - Pfaffenhofen
SV Beuren
09.04.2016
Jahreshauptversammlung
Ehrungen
65 Jahre: Hermann Braun, Kurt Hauke (entschuldigt),
Richard Hofmann
25 Jahre: Reinhard Harder
Der Tenor bei der Jahreshauptversammlung des Sportvereins
Beuren war durchweg positiv. Von 658 Mitgliedern seien knapp
ein Drittel (209) unter 18 und nur 40 über 70 Jahre alt: eine gute
Mischung, fand der Vorsitzende Michael Klotz. Die zusätzlich zum
Sportbetrieb angebotenen öffentlichen Veranstaltungen wie
Faschingsball, Vatertagsfest, Fußballturniere für Junioren und
Aktive und Theateraufführungen sind sehr erfolgreich, zeigte sich
Klotz zufrieden.
Auch die Abteilungsleiter hatten keinen Grund zur Klage. Im Aktivenfußball stellt der SVB schon die dritte Saison drei aktive Fußballmannschaften und einen 55 Mann starken Kader. Die Ergebnisse könnten sich dabei sehen lassen, fand Fußballabteilungsleiter Daniel Schaffer. Die ersten beiden Mannschaften orientieren
sich am mittleren Tabellenbereich, die Reservemannschaft hat
diese Saison sogar wieder Aussicht auf den Meistertitel. Auch
Jugendleiter Tom Kugler war zufrieden: Von den Bambini bis zur
B-Jugend konnte Beuren diese Saison alle Jugendmannschaften
stellen, ohne Spielgemeinschaften bilden zu müssen.
Der neue Kurs „Kardiofitness“ habe sich als Renner entpuppt,
konnte Heidi Hofmann, Abteilungsleiterin Turnen und Gymnastik
berichten. Insgesamt seien die Angebote für Kinder und Erwachsene gut ausgelastet. Über ein ausverkauftes Haus bei den Aufführungen der Theaterabteilung „Schwabenkulisse“, die Anfang
Januar im Historischen Theater in Weißenhorn gespielt hatte,
freute sich auch Theater-Abteilungsleiter Achim Neumann. Ein
neues Stück soll es Anfang 2018 geben.
Großes Lob zollte Erwin Stötter, Zweiter Bürgermeister der Marktgemeinde, dem SVB. „Das klappt in Beuren“, stellte er fest und
würdigte Zusammenhalt und Engagement der Sportler. „Hier gibt
es kein ‚man sollte‘, hier wird was gemacht“, fand er.
Wahlen
Einen Wechsel im Vorstand gab es bei den Neuwahlen: Schriftführerin Margot Waitzinger gab den Posten nach 14 Jahren ab.
Für sie kam Sabine Hornung neu ins Führungsteam. Michael
Klotz als Vorsitzender, Gabi Kindermann als seine Stellvertreterin
und Achim Neumann als Kassierer wurden in ihren Ämtern bestätigt. Auch die Abteilungsleiter Daniel Schaffer (Fußball), Tom Kugler (Jugend), Stefan Kindermann (AH), Heidi Hofmann (Turnen
und Gymnastik) und Achim Neumann (Theater) wurden erneut
gewählt.
Von links: Michael Klotz, Gabi Kindermann, Sabine Hornung,
Achim Neumann
Von links: Michael Klotz (Vorsitzender) Reinhard Harder, Hermann
Braun, Richard Hofmann, Gabi Kindermann (2. Vorsitzende)
Fußball
SV Balzheim – SV Beuren
2:0
Trotz guter Leistung konnte der SV Beuren im Spiel zu Gast in
Balzheim keine Punkte mit nach Hause nehmen.
Die „Schwarz-Gelben“ waren von Anfang an gut in der Partie und
hatten daher von Beginn an die Oberhand über das Spiel. So
bekam der SVB schon früh eine gute Chance, bei der Timo Felser
nach einem Eckball sieben Meter vor dem gegnerischen Tor zum
Schuss kam, welcher jedoch von einem Balzheimer Verteidiger
auf der Linie abgeblockt werden konnte. Der SV Beuren spielte
geduldig weiter und lies den Balzheimern dabei wenig Gelegenheiten. Vor der Halbzeitpause gelang es den Gastgebern nochmals ein paar Minuten die „Schwarz-Gelben“ durch mehrere Eckbälle und Einwürfe in Folge in die eigene Hälfte zurück zu drängen, wobei der SVB souverän dagegen halten konnte. Somit ging
die Partie mit einem Stand von 0:0 in die Halbzeitpause.
Zu Beginn der zweiten Hälfte konnte der SVB weiterhin sein Spiel
machen. So gelang es Johannes Maurer nach einem langen Ball
in die Spitze vor den gegnerischen Torwart zu kommen, jedoch
konnte er den Ball nicht verwerten. Kurze Zeit später konnte sich
Dennis Gaiser im Strafraum gegen einen Verteidiger durchsetzen
und kam bei dem darauffolgenden Schussversuch fraglich zu Fall,
was von dem Unparteiischen nicht geahndet wurde. In der
70. Spielminute konnte der SV Beuren nach einem Eckball nicht
konsequent genug klären und der SV Balzheim nutzte ein daraus
folgendes Durcheinander im Strafraum zum 1:0. Anschließend
spielte der SVB konzentriert weiter und lies sich durch den Rückschlag nicht hängen, konnte sich jedoch keine entscheidende
Torchance herausspielen. Durch die offensiver agierenden
Beurener gelang es den Gastgebern immer wieder durch Konter
in die Hälfte der „Schwarz-Gelben“ vorzustoßen. So konnte ein
Stürmer des SV Balzheim in der 90. Spielminute durch einen
Konter in die Nähe des Beurener Strafraums gelangen, wodurch
dieser zu Fall gebracht wurde. Diesen Freistoß verwandelte der
SV Balzheim mit einem gezielten Schuss über die Mauer zum
2:0. Anschließend versuchte der SVB nochmals vor das gegnerische Tor gelangen, konnte jedoch am Endergebnis von 2:0
nichts mehr ändern.
Aufstellung: T. Ritter– K. Klug, A. Stetter, J. Rasch – T. Felser,
S. Glogger, P. Sauter, A. Gaier (D. Mayer) - D. Gaiser (P. Mayer,
J. Maurer, N. Mayer
- 23 - Pfaffenhofen
SV Beuren – SF Illerrieden
2:2
Am 18. Spieltag war Illerrieden zu Gast in Beuren. Das Ergebnis
aus dem Kantersieg der Gäste in der Vorwoche beim TVS Buch
II sollte der Heimmannschaft ein klares Zeichen geben, hoch
konzentriert und fokussiert in das Spiel zu gehen. Leider konnten
die guten Vorsätze, vor allem zu Beginn der ersten Halbzeit, nicht
in die Tat umgesetzt werden. Die Gäste aus Illerrieden waren
wacher, schneller in den Zweikämpfen und hatten mehr Anteile
am Spiel. Nach einer Flanke von halbrechter Position in den 16er
konnte Oliver Wührl in der 16. Minute nach Abstimmungsproblemen in der Beurener Abwehr zum 0:1 einschieben. Bereits eine
Minute später erhöhte Andreas Marte nach langem Ball und
gewonnenem Laufduell auf 0:2. Erst mit dem zwei Tore Rückstand
gelang es dem SV Beuren, besser ins Spiel zu kommen. Bis zur
Halbzeitpause bekam man deutlich die Oberhand in der Spielführung, konnte aus den Chancen, die sich ergaben, aber kein
Kapital schlagen.
Erst nach dem Seitenwechsel gelang es Patrick Sauter in der 49.
Minute eine Freistoßflanke zu nutzen und den Anschlusstreffer
zum 1:2 zu erzielen. Den Gästen merkte man nun deutlich die
Ermüdung nach dem hohen Tempo zu Beginn der ersten Halbzeit
an. Die Schwarz-Gelben traten nun sehr dominant und mit einem
hohen Anteil an Ballbesitz auf. Daraus konnten zahlreiche, gute
Chancen erspielt werden, die zunächst jedoch nicht verwertet
werden konnten. Nach Vorlage von Patrick Sauter setzte sich
dann Johannes Maurer in der 71. Spielminute im 16er der Gäste
gut durch und schob souverän am Torwart vorbei zum 2:2 ein. In
der Schlussphase der Begegnung drückte Beuren mit einem
enormen Aufwand auf die Führung. Jedoch konnten erneut gute
Chancen durch Maurer und Gaiser nicht genutzt werden. So
endete das Spiel etwas enttäuschend unentschieden. Zur Halbzeit wäre man mit dem Punktgewinn noch hoch zufrieden gewesen. Zum Schluss musste man sich jedoch über die verlorenen
Punkte ärgern, da von Illerrieden in der zweiten Halbzeit kaum
mehr gefährliche Aktionen kamen und das dritte Tor für die
Schwarz-Gelben zum Schluss hoch verdient gewesen wäre. Vor
allem aber machte die schwache Leistung der ersten 30 Minuten
den angestrebten Dreier zunichte.
Aufstellung: Ritter Thorsten, Stetter Andreas, Klug Kevin, Rasch
Julian, S. Riggenmann, Sauter Patrick, Glogger Simon, Felser
Timo, Maurer Johannes, Mayer Patrick (Gaiser Dennis), Mayer
Nicolas
Tore: Hannes Maurer, Patrick Sauter
Ata Spor Neu Ulm - SV Beuren II
0:16
Vergangenen Sonntag waren wir bei den völlig unterlegenen
Sportsfreunden von Ata Spor Neu-Ulm zu Gast. Das Spiel endete
auch in der Höhe verdient mit 16:0.
Tore: 5x Ray Jahn, 5x Haas Alexander, 3x Bolkart Martin, je 1x
Manuel Weltle, Lukas Berg, Sebastian Kloss
Aufstellung: T. Braun – M Hornung, A. Berger, M. Stadtelmeyer
– T. Koglin, M. Weltle, S. Kloß, Ph. Riggenmann, L. Berg –
M. Bolkart, A. Haas – R. Jahn, J. Huber, D. Wieser
Vorschau, Sonntag 17.04
13:00 Uhr FV Gerlenhofen – SV Beuren I
13:00 Uhr SV Pfaffenhofen II – SV Beuren III
15:00 Uhr SV Pfaffenhofen I – SV Beuren II
Donnerstag, 21.04
18:00 Uhr: Spvgg Au – SV Beuren I
Jugendabteilung
09.04.2016
F-Junioren-Spieltag beim SV Nersingen
Endlich wieder im Freien kicken! Unsere F-Jugend startete am
Samstag beim Spieltag des SV Nersingen in die Rückrunde.
Das torreiche erste Spiel konnten die Holzheimer für sich entscheiden; wir verloren mit 3:5. Im Spiel gegen Nersingen II reichten uns dann drei Treffer zum Sieg. Sowohl das letzte Gruppenspiel als auch das Platzierungsspiel musste unser Team gegen
Silheim bestreiten. Leider kamen wir in keinem der Spiele zum
Torerfolg und mussten uns mit dem sechsten Platz begnügen.
Weiter geht es am Samstag, 23. April, bei uns in Beuren. Ab
10 Uhr wird F-Jugend-Fußball vom Feinsten geboten. Anschließend findet ab 12 Uhr ein Bambini-Spieltag statt.
Also vorbeikommen und anfeuern: Wir freuen uns auf Ihren
Besuch!
Hier die Ergebnisse vom Spieltag in Nersingen in der Übersicht:
Gruppenphase
SV Beuren – TSV Holzheim
3:5
SV Nersingen 2 – SV Beuren
2:3
SV Beuren – SG Silheim II
0:2
Spiel um Platz 5
SG Silheim I – SV Beuren 3:0
Es spielten:
Jacob Schmid (TW), Noel Deisel, Adrian Engelhard, Max
Heinzelmann, Joschua Klotz (1), David Kümmel (5), Matteo
Pittner, Tim Strobel, Leon Wolf
Bericht B-Junioren
06.04.2016
Viertelfinale Bezirkspokal
SV Beuren – TSV Blaubeuren
0:2 (0:0)
Gut gespielt und doch verloren... Beim Viertelfinale im Bezirkspokal gingen leider unsere Gäste vom TSV Blaubeuren als Sieger
vom Platz. Dabei zeigte unser Team richtig gute Leistungen. Nach
einer Phase des gegenseitigen Abtastens kamen wir in der ersten
Halbzeit immer besser ins Spiel. Wir hatten tolle Chancen – aber
brachten den Ball einfach nicht ins Tor. In der 24. Minute brandete schon Jubel auf, als der gegnerische Keeper den Ball erst verlor und nachfassen musste, aber der Ball hatte die Linie wohl nicht
überschritten. Zwei Minuten vor dem Pausenpfiff wurde dann
Marci im Strafraum gelegt - aber der Pfiff blieb aus. So gingen wir
mit 0:0 in die Pause.
In der zweiten Hälfte ging es leider genauso weiter. Wir hatten
unsere Chancen - trafen aber entweder Aluminium, den Torwart
oder das schöne Frühlingsblau des Beurener Himmels. Die ersten
Unkenrufe unter den Fans wurden laut : „Das rächt sich.“ Und es
rächte sich tatsächlich. In der 64. Minute ging Blaubeuren in Führung. Wir kämpften weiter, aber egal, was wir versuchten, wir
bekamen den Ball nicht in die Maschen. Das Spiel war schon so
gut wie rum, da kam Blaubeuren noch einmal zu einer Chance.
Unser Keeper hatte die Hand am Ball, doch der Gegner kam
trotzdem zum Schuss und machte das 0:2.
Sehr schade - da wäre eigentlich mehr drin gewesen.
Kader:
Oliver Richter (TW) / Tim Klug (TW-Ersatz), Adnan Agirbas,
Patrick Balic, Michael Bertele, Thomas Fakesch, Simon Fuchs,
Johannes Hartner, Luca Kindermann, André Kuhn, Marcel
Mersch, René Schiebel, Timo Schläger, Samuel Span, Florian
Windeisen, Richard Wittke
Tore: gab‘s leider keine
- 24 - Pfaffenhofen
09.04.2016
TSG Söflingen II - SV Beuren
1:0 (1:0)
Unser Pech bekommt System. Nach dem frustrierenden Spiel im
Bezirkspokal am Mittwoch folgte ein ebenso frustrierendes Spiel
in der Leistungsstaffel.
Das Spiel war gerade angepfiffen, da nutzten unsere Gastgeber
von der TSG Söflingen II die Gunst der Stunde und gingen noch
in der ersten Minute in Führung. Unsere Jungs waren etwas
geschockt, die Gegner höchst motiviert. Aber es blieb an sich ja
noch so viel Zeit...
Unser Team schaffte es recht gut, die teils sehr flotten Gegner in
den Griff zu bekommen. Je besser wir uns ins Spiel hineinarbeiteten, desto mehr Chancen hatten wir auch. Aber ins Tor ging
keine davon. In die Halbzeitpause gingen wir also mit dem
0:1-Rückstand.
Und auch, wenn man unseren Spielern anmerkte, dass sie das
Blatt wirklich wenden wollten, hielt unsere Pechsträhne an. Mal
machten wir es zu kompliziert beim Abschluss, mal misslang einfach die allerletzte Aktion, quasi vorm leeren Tor, mal ging der Ball
knapp am Tor vorbei. Insgesamt drei Mal wurden unsere Angreifer
im gegnerischen Strafraum zu Fall gebracht, doch der Schiedsrichter sah offenbar kein elfmeterwürdiges Foul.
Es war, als hätten unsere Gastgeber den Mannschaftsbus vorm
Tor geparkt. Auch wenn die Söflinger am Schluss die Kräfte verließen und die Fouls sich mehrten und auch, wenn unsere Jungs
mit viel Engagement gegen die Niederlage ankämpften, wollte der
Ball heute einfach nicht ins gegnerische Netz. So konnte am
Schluss Söflingen jubeln.
Kader:
Oliver Richter (TW) / Tim Klug (TW-Ersatz), Adnan Agirbas,
Patrick Balic, Michael Bertele, Johannes Hartner, Luca Kindermann, André Kuhn, Marcel Mersch, René Schiebel, Samuel
Schultheiß, Samuel Span, Florian Windeisen, Richard Wittke
Tore:
Fehlanzeige
Jugend-Vorschau:
Samstag, 16. April 2016
13.00 Uhr
D-Junioren
SV Beuren – SGM Aufheim/Holzschwang/Pfaffenhofen I
14.30 Uhr
C-Junioren
SV Beuren – SV Grafertshofen
16.00 Uhr
B-Junioren
SV Beuren – SGM Buch/Obenhausen/Oberroth
Freitag, 22. April 2016
18.00 Uhr
E-Junioren
SV Grafertshofen – SV Beuren
Samstag, 23.04.16
10.00 Uhr
F-Junioren
Spieltag in Beuren
12.00 Uhr
Bambini
Spieltag in Beuren
14.30 Uhr
C-Junioren
TSG Söflingen – SV Beuren
16.00 Uhr
B-Junioren
FV Weißenhorn – SV Beuren
Einladung zur Schlussfeier
Die diesjährige Schlussfeier findet am Freitag, den 29.04.16 im
Gasthaus Bolkart satt.
Beginn 20.00 Uhr.
„Frauen ab 40“ - Schießen
Das diesjährige Frauenschießen ab 40 findet am Montag, den
25. April 2016 ab 18.30 Uhr im Schützenheim in Attenhofen statt.
Frühjahrsgauschießen 2016
Das Frühjahrsgauschießen findet dieses Jahr vom 25. - 30. April
2016 im Schützenheim in Unterroth statt.
Schießzeiten:
Montag,
25.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr
Dienstag,
26.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr
Mittwoch,
27.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr
Donnerstag, 28.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr
Freitag,
29.04.2016 von 18.00-22.00 Uhr
Samstag,
30.04.2016 von 13.00-15.00 Uhr
Kassenschluss jeweils 1 Stunde vor Schießende.
Die Preisverteilung mit Bekanntgabe der Gauköniginnen/Gaukönigen findet am Samstag, 28. Mai 2016 um 19.30 Uhr im
Schützenheim in Unterroth statt.
Einladung
Liebe Schützinnen,
liebe Schützen,
zum Freundschaftsschießen mit den Schützenvereinen Roth/
Berg und Erbishofen am
Freitag. 15. April 2016
Beginn: 18.00 Uhr
im Schützenheim in Roth
laden wir alle Schützinnen und Schützen ganz herzlich ein, an
elektronischen Ständen zu schießen. Wir bitten um eine zahlreiche Teilnahme.
-----------------------------------------------------Tags darauf, am
Samstag, 16. April 2016
findet das Schlussschießen der Saison 2015/2016 im Gasthaus
„Hirsch“ in Kadeltshofen statt.
Beginn: 19.00 Uhr
Einlage: 1,50 3 / 10 Schuss LG oder LP
Gerne laden wir auch alle Bogenschützen ein!
Für die Bogenschützen werden wir ein eigenes Wertungsschießen
durchführen.
Einlage: 1,50 3 / 20 Pfeile
Auf euer zahlreichen Kommen freuen wir uns!
- 25 - Pfaffenhofen
Schön wäre es, wenn alle Schützen und Mitglieder in Tracht sowie
die Jugend in den Schützen-Shirts kommen, da an diesem Abend
die neuen Schützenkönige bekannt gegeben werden!
Es besteht auch noch die Möglichkeit, Schützen-Shirts zu
erwerben.
Weitere Termine:
Mo., 25.04.16 - „Frauen ab 40“-Schießen in Attenhofen,
Beginn: 18.30 Uhr
25. – 30.04.16 - Gauschießen in Unterroth,
Montag – Freitag: 18 – 22 Uhr,
Samstag 13 – 15 Uhr
Sa., 28.05.16 - Preisverteilung Gauschießen mit Bekanntgabe
der Gaukönige
Beginn: 19.30 Uhr im Schützenheim in Unterroth
So., 29.05.16 - Fahrradtour
Mi., 21.09.16 - Oktoberfest-Landesschießen in München,
Anmeldung ab sofort möglich
-Die Vorstandschaftgez. Schriftführerin
I. Rüggenmann
Maibaumfeier
Die Vereine von Roth-Berg möchte ganz
besonders die Bürgerinnen und Bürger
von Roth und Berg
am Freitag, 29. April 2016
zur Maibaumfeier am Gasthaus „Adler“ in Roth einladen.
Um 18.00 Uhr wird der Maibaum aufgestellt und um 19.00 Uhr
beginnt die Feier, die vom Kindergarten „Sonnenschein“ und dem
Kinderchor Roth/Berg gestaltet wird.
Die Vereine von Roth-Berg freuen sich auf Ihren zahlreichen
Besuch zu dieser schönen, traditionellen Feier.
Freiwillige Helferinnen und Helfer sind, zum binden der Girlanden
und Kränze, herzlich eingeladen.
Wir treffen uns am Dienstag den 26.04.2016 um 18.00 Uhr bei
Herrn Otto Uhl in Berg.
Im voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Stark
(im Namen der Roth-Berger Vereine)
Schützenverein Roth-Berg e.V.
gegründet 1919
Fr., 22.4.
Fr., 29.4.
Fr., 6.5.
So., 5.6.
TSV Holzheim
Fußballabteilung
Ungefährdete Pflichterfüllung beim VfL Bühl
Am vergangenen Sonntag
siegte die Holzheimer Mannschaft souverän beim Tabellenletzten VfL Bühl
mit 5:0.
Dabei hatte der TSV den Gegner von der ersten Minute an im Griff
und ließ keinen Zweifel aufkommen, wer das Spiel gewinnen
würde.
Es dauerte dann bis zur 9. Minute, bis sich das auch in Toren
ablesen ließ. Thomas Schwer wurde an der Bühler Strafraumgrenze zu Fall gebracht. Den fälligen Freistoß schoss Michael
Hornung flach an der Mauer vorbei ins Torwarteck, wo der Ball
vom Pfosten zum 1:0 ins Tor sprang.
In der Folge war Holzheim stets bemüht, den Bühlern fiel kaum
etwas ein, um wieder zurück ins Spiel zu kommen. Mehrere Holzheimer Tormöglichkeiten scheiterten an Ungenauigkeiten im
letzten Pass oder bei der Ballannahme auf dem holprigen und
harten Platz.
Den nächsten Treffer markierte Thomas Schwer in der 29. Minute.
Die weiten Einwürfe von Stefan Schneiderhan hatten sich scheinbar noch nicht bis nach Bühl herumgesprochen, zumindest
wurden sie hier durch diesen überrascht. Thomas Schwer konnte
den Ball im Strafraum frei annehmen und schob zum 2:0 ein.
Kurz vor der Pause fiel das 3:0 für den TSV. Ein klasse Seitenwechsel von Thomas Schwer auf Stefan Schneiderhan spielte
große Lücken in die Bühler Verteidigung. Nach einem Doppelpass
mit Michael Hornung schloss Stefan Schneiderhan mit einem
starken Flachschuss ins lange Eck ab, der Torhüter konnte dem
Ball nur hinterher schauen.
In der zweiten Halbzeit änderte sich am Spiel nichts. Unsere Holzheimer hatten ein paar Gänge zurückgeschaltet und schonte die
Kräfte, den Bühlern fehlten einfach die spielerischen Mittel.
In der 54. Minute traf erneut Thomas Schwer zum 4:0. Die zu weit
aufgerückten Bühler wurden von unserer linken Seite mit Heiko
Schneid und Johannes Rau ausgekontert. Johannes Rau schlug
eine lange Flanke über die Abwehr auf Michael Hornung, der auf
Thomas Schwer ablegte. Der hatte dann keine Mühe mehr, den
Ball aus etwa 10 Metern im Tor unterzubringen.
Danach verflachte das Spiel weiter zusehends. Bühl versuchte
zwar mit langen Bällen wenigstens in Nähe des Holzheimer Tors
zu kommen, doch Niklas Nähring und Nico Obeser in der Innenverteidigung waren immer zur Stelle und bescherten Jürgen
Offenwanger im Tor einen langweiligen Tag.
Mit einer der ernsteren Bemühungen der Holzheimer Offensive
konnte Thomas Schwer sein Torekonto dann erneut erhöhen.
Stefan Schneiderhan schlug einen langen Ball in die Spitze, Maxi
Neudegger legte per Kopf zurück auf Johannes Rau. Der prallte
im Zweikampf mit dem herausgelaufenen Torwart zusammen, der
Ball fiel Thomas Schwer vor die Füße. Mit einem überlegten Heber
aus 20 Metern erhöhte er damit in der 78. Minute auf 5:0.
Unser weiteres Programm
Fr., 15.4.
Freundschaftsschießen mit Kadeltshofen in Roth
ab 18 Uhr Jugend, 19 Uhr Schützenklasse
Training und Meisterschaft
Training und Meisterschaft
Schlussfeier ab 19.30 Uhr
Das stellte auch das Endergebnis dar in einem größtenteils einseitigen Spiel. Doch auch diese Punkte müssen erst eingefahren
werden und das gelang an diesem Tag ohne Gefahr.
Nächsten Sonntag ist der SV Nersingen bei uns zu Gast, die zwar
in den letzten Spielen schlechte Ergebnisse erzielten, aber nie zu
unterschätzen sind. Um weiter den Abstand auf Silheim zu
wahren, zählt auch dort nur ein Sieg.
Umzug in Breitenthal
(130-jähriges Jubiläum SV Breitenthal)
Reserve:
VFL Bühl – TSV Holzheim
0:7
Torschützen: 3x Rau M., Schor M., Lux L., Bachner A., Allgaier S.
Stefanie Neumann
Schriftführerin
Damen Bezirksliga:
FC Silheim – TSV Holzheim
0:4
- 26 - Pfaffenhofen
Verlorene Punkte gegen den SV Nersingen
Am vergangenen Spieltag musste der TSV Holzheim beim Heimspiel gegen den SV Nersingen ernteut ein 2:2 unentschieden
hinnehmen.
Das Spiel begann zunächst mit Vorteilen für die Holzheimer,
bereits in der sechsten Minute fiel der Führungstreffer. Einen Konter über die linke Seite über Heiko Schneid wurde von Johannes
Rau schnell nach vorne getragen. Der passte flach in die Mitte,
wo Fabian Albrecht sträflich frei gelassen wurde und der den Ball
geschickt am Torhüter vorbei zum 1:0 ins Netz schob.
Damit hatte der TSV das Spiel zunächst unter Kontrolle und das
Geschehen verteilte sich meist im Mittelfeld.
In der 15. Minute dann der Ausgleich. Nach einem Foul etwa 20
Meter vor dem Tor legte sich der Nersinger Johannes Giechel den
Ball zurecht und schlug den Ball über die Mauer ins linke obere
Toreck.
Danach war der Gegner ständig am Drücker. Die Holzheimer
konnten sich nur schwerlich befreien, Nersingen kam immer
wieder zu Chancen und zur Halbzeit stand es etwas glücklich und
dank Torwart Thomas Albrecht noch 1:1.
In der zweiten Halbzeit merkte man zunächst eine gelungene
Halbzeitansprache der Trainer Schwer. Unsere Holzheimer waren
nun wieder deutlich engagierter im Spiel und schafften dann in
der 55. Minute die erneute Führung. Ein langer Einwurf von Stefan
Schneiderhan wurde von Thomas Schwer verlängert und wieder
stand Fabian Albrecht am langen Pfosten goldrichtig und traf per
Kopf zum 2:1.
Die Führung währte aber nicht lange. Ein erneuter Freistoß von
Johannes Giechel sorgte in der 60. Minute für den Ausgleich. Er
profitierte dabei von einiger Verwirrung und dem Missverständnis
zwischen der Holzheimer Mauer und dem Schiedsrichter, der
scheinbar die Mauer auf Abstand vom Ball bringen wollte, ohne
diesen zu sperren.
Die letzte halbe Stunde zeigte wenig fußballerische Klasse, es
kam nie ein richtiger Spielfluss zustande. Gelungene Kombinationen und Spielzüge blieben meist aus.
So blieb es am Ende beim 2:2 Unentschieden. Der Abstand zum
FC Silheim wird dadurch immer geringer und am kommenden
Sonntag kommt mit der TSG Söflingen auch kein einfacher
Gegner nach Holzheim.
TSV Holzheim II – SV Nersingen II
Torschütze: (81‘) Gaida T.
Damen Bezirksliga:
TSV Holzheim – SGM SF Dornstadt
1:3
3:0
Vorschau:
Kreisliga A Sonntag, 17.04.2016, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr
TSV Holzheim II – TSG Söflingen II
TSV Holzheim – TSG Söflingen
Damen Bezirksliga Sonntag, 17:45 Uhr
TSF Ludwigsfeld – TSV Holzheim
Jugendfußball:
Vorschau auf das kommenden Wochenende:
E-Junioren:
Freitag, den 15.04.16
18.00 Uhr
SGM Dietenheim/Regglisweiler : TSV Holzheim
Abteilung Turnen
Pilates am Vormittag - Wellness
durch Bewegung
Einsteigerkurs zum Kennenlernen
in 5 Trainingsstunden
Beginn: Freitag, den 29.4.2016 von
9.30 bis 10.30 Uhr im neuen Gymnastikraum des TSV Holzheim.
Einführungspreis für Vereinsmitglieder 15,00 Euro, für Nichtmitglieder 30,00 Euro
Bitte anmelden und mehr erfahren unter Tel. 0174/3006983
oder unter [email protected]
Barbara Zurblihn
zertif. Control Balance Pilates Instructor
Ü-leiter Prävention
Schützen-Verein
Holzheim 1904 e.V.
Königsschießen
am Freitag, den 29. April
mit der Königsproklamation
und der Preisverteilung des Winterschießens.
Dazu sind natürlich wieder alle Aktiven, nicht mehr so Aktiven
und alle Freunde des Schützenvereins eingeladen.
Letzte Gelegenheit zum Winterschießen:
Diesen Freitag, den 15. April
Gauschießen 2016
in Finningen
Noch ein paar Tage gibt es die Möglichkeit, beim diesjährigen
Gauschießen des Gaues Neu-Ulm im Schützenheim Finningen
teilzunehmen.
Als restliche Schießzeiten sind vorgesehen:
14. April 2016, Donnerstag
15. April 2016, Freitag
16. April 2016, Samstag
17. April 2016, Sonntag
18:00 – 21:00
18:00 – 21:00
14:00 – 18:00
10:00 – 15:00
alle Klassen
alle Klassen
alle Klassen
alle Klassen
Wer noch nicht geschossen hat, bitte noch rüber nach
Finningen gehen!!!
Die Hauptpreise auf Meistbeteiligung sind dieses Jahr
Spanferkel und Freibier!
Bitte schon vormerken:
Freitag, 22. April Preisverteilung des Gauschießens
gez. Jens Eckle, Schriftführer
Radfahrverein
Neuhausen - Holzheim
Radelsaison eröffnet
Nach den ersten Frühlingssonnenstrahlen und Beginn der Sommerzeit
eröffnen wir unsere Radelsaison
2016
D-Junioren:
Samstag, den 16.04.16
11.30 Uhr
VfB Schwarz-Rot Ulm II : TSV Holzheim
Radeln macht Spaß – besonders in der Gruppe!
C-Junioren:
Samstag den 16.04.16
12.30 Uhr
SGM Holzheim/Nersingen : FC Burlafingen
TSV Holzheim-Fußballjugend
Nehmen Sie unsere Angebote wahr und testen Sie den RV Neuhausen-Holzheim. Ob allein, zu zweit oder als Gruppe – Sie sind
immer willkommen.
Schnuppern Sie ganz einfach mal rein.
- 27 - Pfaffenhofen
Das sportliche Angebot des RV – Radeln von April bis
Oktober
Montag:
18.00 Uhr
Frauen u. Männer
Streckenlänge ab 40km mit Tourenrädern oder MTB/Slick
Dienstag:
18.00 Uhr
Männer / Rennradgruppe I
Mittwoch:
18.00 Uhr
Frauen u. Männer / gemischte Rennradgruppe II
Donnerstag: 18.00 Uhr
Frauen
Streckenlänge ab 30 km mit Tourenrädern oder MTB/Slick
Freitag:
Männer / Rennradgruppe I
Männer/ Rennradgruppe II
Frauen u. Männer / gemischte Rennradgruppe
17.00 Uhr
17:30 Uhr
18.00 Uhr
Sonntag:
8.00 Uhr
9:00 Uhr
Männer / Rennradgruppe I
Männer / Rennradgruppe II
Ein Helm wird dringend empfohlen.
Mitfahrt auf eigene Gefahr. Die Straßenverkehrsordnung ist eigenverantwortlich zu beachten. Gäste stets willkommen. Sport-Versicherungsschutz im Rahmen der BLSV-Bedingungen nur für
Mitglieder.
Christlich-Soziale Union in Bayern
Ortsverband Holzheim
30. März 2016
An alle Mitglieder des Ortsverbandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreunde,
hiermit lade ich Sie herzlich ein zu unserer
Ortshauptversammlung
am 20. April 2016 um 20.00 Uhr
beim „Bärenwirt“ in Holzheim/Neuhausen
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Ortsvorsitzenden
2. Totenehrung
3. Berichte des/der
• Ortsvorsitzenden
• Schatzmeisters / Kassenprüfer
• anschließend eventuell Aussprache
4. Entlastung der Vorstandschaft
Treffpunkt für alle Gruppen ist das Radlerheim in Neuhausen.
5. Bericht aus dem Gemeinderat und Kreistag
Ihr RV Neuhausen-Holzheim
www.rv-neuhausen.de
6. Bildung eines Wahlausschusses
Fit mit ZUMBA!
Liebe Mitglieder. Für unseren Zumba-Kurs am Samstag sind noch
Plätze frei.
Jeden Samstag außer in den Pfingstferien
Uhrzeit: 10.00 bis 11.00 Uhr.
Ort: Radlerheim
Kursangebot für Jugendliche ab Jahrgang 2003
und junggebliebene Erwachsene.
Anmeldung und Infos bei Helmut Behringer, Tel.: 07302-5620
RV Neuhausen-Holzheim
Vorstandschaft
7. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten in die besondere
Kreisvertreterversammlung zur Bundestagswahl
8. Ehrungen
9. Termine, Verschiedenes
Es würde mich sehr freuen, wenn ich Sie alle persönlich begrüßen
könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ortsvorsitzender
Hans Scheel
Schützengesellschaft
„Der Bundschuh“
Hetschwang e. V.
Plötzlich und unerwartet verstarb unser Mitglied
Herr Stefan Hofhammer
Stefan war seit 1969 Mitglied unseres Vereins.
Von 1971 bis 1985 war er Sachverwalter, und von
1985 bis 2004 übte er das Amt des 2. Vorsitzenden aus.
In all diesen Jahren hat er sich immer aktiv an unseren
Veranstaltungen beteiligt und zur Entwicklung unseres
Vereines maßgeblich beigetragen. Unter anderem war
er 1984 Mitbegründer der heute noch bestehenden
Radfahrgruppen.
Der Radfahrverein Holzheim-Neuhausen trauert mit
seiner Familie und wird ihn stets als guten Freund
und Kamerad in Erinnerung behalten.
EINLADUNG
Liebe Bundschuhschützen,
liebe Böllerschützen!
Am Samstag, den 16.04.2016 um 20:00 Uhr findet unsere diesjährige Abschlussfeier mit Königsproklamation und Meisterfeier
statt. Danach folgt unsere alljährliche Preisverteilung.
Auf euer zahlreiches Kommen – in Tracht - freut sich die
Vorstandschaft.
- 28 - Pfaffenhofen
Was sonst noch interessiert
Elternsprechabend an der
Städtischen Wirtschaftsschule Senden
Am Montag, 25.04.2016, findet in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00
Uhr ein allgemeiner Elternsprechabend der Wirtschaftsschule
statt. Um allen interessierten Eltern ein Gespräch mit den Lehrern
zu ermöglichen, wird darum gebeten, bei größeren Problemen die
entsprechende Lehrkraft während der regulären wöchentlichen
Sprechstunde aufzusuchen. Wir weisen außerdem darauf hin,
dass Anmeldungen für die vier- und zweistufige Wirtschaftsschule
Senden noch möglich sind!
Ortsgruppe
Weißenhorn
Kontakt: Ernst Stähle
Tel.: 07309/9546948
Mail: [email protected]
www.dav-neu-ulm.de
Programm April
Terminänderung:
Radtour ins Pfannental, ab Günzburg ca. 50 Kilometer
Info und Anmeldung: Ludwig Wegner, Tel.: 07309/5631
Neuer Termin: Freitag, 22. April
Sirenenalarm in Bayern
Landesweiter einheitlicher Sirenenprobealarm am
20. April 2016
Kein Grund zur Panik, wenn am Mittwoch, 20. April 2016 die
Sirenen heulen. In weiten Teilen Bayerns, unter anderem auch im
Landkreis Neu-Ulm, werden dann die Sirenenwarnsysteme mit
einem Probealarm getestet. Um 11 Uhr wird ein knapp einminütiger auf- und abschwellender Heulton zu hören sein. Mit diesem
Probealarm wird die Funktionsfähigkeit der Warnsysteme überprüft und die Bevölkerung mit dem Sirenenton vertraut gemacht.
Im Ernstfall bedeutet dieses Signal: Rundfunkgeräte einschalten
und auf Durchsagen achten. Zweimal jährlich findet ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, in dem sich jede Kommune
beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt.
Weitere Informationen zum Probealarm gibt es auf der Website
des Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr
unter www.innenministerium.bayern.de unter dem Stichwort
„Katastrophenschutz“.
Mama ist krank. Und was jetzt?
....Familien in kritischen Situationen haben Anspruch auf Unterstützung. Wie sie Hilfe bekommen, erfahren sie bei Frau Patricia
Lange, Einsatzleiterin der Station Iller-Roth.
Anschrift: Drechslerstr. 4, 89264 Weißenhorn.
Telefon: 07309/426706, Fax: 07309/426705.
E-Mail: [email protected]
Hospizgruppe
Weißenhorn/Pfaffenhofen/ Roggenburg/
Marianne Riebler..................Tel. 07309/ 426787 od. 07309/ 5757