Katalog wasserführende Kaminöfen 2016

Wasserführende
Kaminöfen
2016 / 2017
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
Vorteile
10 - 11
Installationsbeispiel
Animationsschema
12 - 13
14 - 15
Wasserführende Kaminöfen
BARO AQUA 16
CARON AQUA 18
GISMO TOWER AQUA VISTA
20
NEXUS AQUA
22
BARO AQUA
CARON AQUA
GISMO TOWER
AQUA VISTA
Farbe und Steinmaserung
NEXUS AQUA
24 - 25
Zubehör
2 | www.ofenKOPPE.de
Komplettstation 26 - 27
Bodenplatten aus Glas 28 - 29
Rauchrohre
30 - 31
Technische Daten
32 - 33
Wichtige Hinweise
34
OfenKOPPE | 3
Vorstellung Unternehmen
„Wir garantieren für die Qualität aus der OBERPFALZ“
Erfahrung, die begeistert
Dipl.-Kffr. Sabine Koppe
Dipl.-Ing. Franz Koppe
Dipl.-Kffr. Isabell Koppe
Geschäftsführerin
Geschäftsführer
Geschäftsführerin
Seit über 80 Jahren entwickeln und fertigen wir Öfen
in Eschenbach i.d. Oberpfalz und darauf sind wir stolz.
Hohe Ansprüche
Unser Unternehmen ist ein Familienbetrieb und wird von Generation
zu Generation weitergeführt. Der Name KOPPE steht für Kontinuität, Zuverlässigkeit und Qualität.
Faszination Feuer
In der Hektik unserer modernen Zeit benötigen wir alle eine Insel der Ruhe und des Wohlgefühls.
Unsere Kaminöfen sollen Ihnen helfen, Ihre Insel mit Wärme und Gemütlichkeit auszustatten.
Das A und O
4 | www.ofenKOPPE.de
Wir sind mit Herzblut dabei, Ihnen immer die neueste und ausgereifteste Technik
sowie ein modernes und dennoch zeitloses Design der Öfen bieten zu können.
Ihre Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt.
Mit OfenKOPPE spielen Sie in der ersten Liga!
Denn OfenKOPPE-Produkte sind:
maßgeschneidert für jeden Geschmack
bewährt und langlebig
zeitlos und edel
hochwertig und elegant
erstklassig ausgestattet
individuell gestaltbar
OfenKOPPE | 5
Heizen mit Scheitholz
Aus gutem Grund einen KOPPE KAMINOFEN.
Permanente
Scheibenspülung
Am Beispiel
BARO AQUA
Hochwertige
Brennraumauskleidung
Komfortabler Griff
Feuerrost
aus massivem Guss
Kaminofentüre
über 90° zu öffnen
Herausnehmbare
Aschelade
KOPPE Kaminöfen – Ihre Vorteile
Unsere Kaminöfen sind Produkte der Zukunft.
Mit innovativer Technik sorgen sie für ein sauberes, sicheres und sparsames Heizen.
Qualitätserzeugnis Made in Germany
Eigene Entwicklung und fachmännische Fertigung im eigenen Werk in der Oberpfalz.
Kaminofentüre aus
hochwertigem, massivem Guss
Braunkohle-Betrieb
Die meisten KOPPE-Öfen verfügen über eine Zulassung für den Betrieb mit Braunkohlebriketts.
Robuste und Solide Verarbeitung
Sie spüren die perfekte Verarbeitung der hochwertigen Materialien mit besonderer Materialstärke.
KOPPE – ein Kaminofen fürs Leben!
Langanhaltende Wärme
Durch eine durchdachte Konstruktion und bester Verbrennungstechnik benötigen KOPPE-Öfen
keine zusätzliche Filtertechnik. Damit entfällt die Wartung und der Austausch dieser Verschleißteile.
6 | www.ofenKOPPE.de
Dank der integrierten Speichersteine und der Natursteinverkleidung gibt der Ofen, noch lange nach Erlöschen
der Flamme, die gespeicherte Wärme an seine Umgebung ab.
OfenKOPPE | 7
Icons Legende
ICONS LEGENDE
WASSERFÜHRENDE KAMINÖFEN
Diese Öfen haben einen integrierten, hocheffizienten Wasser-Wärmetauscher. Er entzieht den heißen Rauchgasen Wärme
und stellt sie dem Pufferspeicher der Zentralheizung als zusätzliche Energie in Form von heißem Wasser zur Verfügung.
SCHEIBENSPÜLUNG
Entlang der Sichtscheibeninnenseite strömt die Sekundärluft von oben nach unten. Dadurch wird die Rußablagerung
an der Scheibe reduziert.
RAUCHROHRABGANG OBEN
Der Anschluss kann bauseits direkt von der Ofenoberseite über ein längeres Rauchrohr nach oben in den Schornstein erfolgen.
Dadurch wird zusätzliche Strahlungswärme an den Raum abgegeben.
RAUMLUFTUNABHÄNGIGER BETRIEB
Diese Öfen haben eine Zulassung vom DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik). Sie können im Luftverbund
(Zuluft, Rauchrohr, Kaminofen) raumluftunabhängig betrieben werden.
PRIMÄRLUFTREGELUNG
Die Menge der Verbrennungsluft wird über einen manuell einstellbaren Luftregler gesteuert.
Die Sekundärluft ist ohne Verstellmöglichkeit fest einjustiert.
PRIMÄRLUFTAUTOMATIK
Die stromlose Automatik sorgt dafür, dass je nach Einstellung automatisch die richtige Luftmenge zugeführt wird.
Von 0 - 6 stufenlos regelbar. Die Sekundärluft ist ohne Verstellmöglichkeit fest einjustiert.
PRIMÄR- UND SEKUNDÄRLUFT
Die Luftmenge von Primär- und Sekundärluft ist getrennt von einander regelbar. Der Verbrennungsvorgang
kann dadurch sehr genau auf unterschiedliche Brennstoffe eingestellt werden.
BRAUNKOHLEBRIKETTS
Der Ofen kann mit Braunkohlebriketts betrieben werden.
HOLZBRIKETTS
Der Ofen kann mit Holzbriketts betrieben werden.
SCHEITHOLZ
Der Ofen kann mit Scheitholz betrieben werden.
8 | www.ofenKOPPE.de
ICONS LEGENDE
OfenKOPPE | 9
Vorteile
Warmduscher und Feuergenießer
profitieren doppelt und dreifach!
Mit einem wasserführenden Kaminofen können Sie nicht nur den Aufstellraum heizen. Er speist auch
sehr günstig erzeugte Wärme ins Heizsystem. Das Heizen mit Holz lohnt sich also doppelt!
Solartherme
Vorteile eines wassergeführten Kaminofens
Heizkörper
1.Optimale Energieausnutzung durch Kombinierung von Strahlungswärme und Heizwasserversorgung
2.Er kann in das vorhandene Heizungssystem integriert werden
3.Die Übergangszeiten können optimal ohne ein Zuschalten der Zentralheizung überbrückt werden
4.Unsere wasserführendenden Kaminöfen sparen Ihnen durch einen hohen Wirkungsgrad
und eine optimale Verbrennungstechnik jährlich beachtliche Heizkosten
Im Prinzip ganz einfach
Der wasserführende Kaminofen hat in seinem Inneren einen hocheffizienten Wasser-Wärmetauscher.
Das Kaminfeuer erwärmt das Wasser im Wärmetauscher, das dann dem Heizungs- bzw. Brauchwasserkreislauf durch einen Pufferspeicher zugeführt werden kann.
Die Konzeption einer zentralen Hausheizungsanlage und die Installation eines wassergeführten
Kaminofens sollte ausschließlich von qualifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden.
Kaminofen
Hauptheizung
Komplettstation
Pufferspeicher
10 | www.ofenKOPPE.de
OfenKOPPE | 11
Installationsbeispiel
So funktioniert das Heizen mit einem
wasserführenden Kaminofen!
Das aufgeführte Anlagenschema mit unserem NEXUS AQUA ist ein Bespiel ohne Anspruch auf Vollständigkeit
und ersetzt keine fachhandwerkliche Planung, Installation und Inbetriebnahme. Die jeweils örtlich gültigen
Vorschriften und Regeln (z.B. Landesbauordnung, Feuerungsverordnung, FeuVo, Fachregeln Heizungs- und
Luftheizungsbau, DIN-Normen, etc.) sind zu beachten.
12 | www.ofenKOPPE.de
OfenKOPPE | 13
Animationsschema
Animationsschema eines
wassergeführten Kaminofens
Unsere Kaminöfen sind Produkte der Zukunft.
Mit innovativer Technik sorgen sie für ein sauberes, sicheres und sparsames Heizen.
Bei unseren wassergeführten Kaminöfen werden durch eine besondere Technik bis zu ca. 70 %
der erzeugten Wärme in den Wasserkreislauf geleitet. Die restlichen ca. 30 % werden als wohlige
Strahlungswärme an den Raum abgegeben.
Am Beispiel des NEXUS AQUA
Einfacher, integrierter
Reinigungsmechanismus
Effizienter
Wasser-Wärmetauscher
Am Beispiel des CARON AQUA
Effizienter
Wasser-Wärmetauscher
Wasserführende Bauteile
Doppelverglaste
Sichtscheibe
Hochwertige
Schamottauskleidung
Wasserführende Bauteile
Brennraum
Hochwertige
Schamottauskleidung
Brennraum
Tür und Feuerrost
aus Qualitätsguss
Abdeckkasten
mit Teleskopverstellung (Optional)
Tür und Feuerrost
aus Qualitätsguss
Direkter Rohranschluss
nach unten
Primärluftautomatik
Primär- und Sekundärluft
getrennt regelbar
Direkter Rohranschluss
nach unten
Hinweis: Der Betrieb ohne Heizwasseranschluss ist generell bei all unseren wasserführenden Modellen nicht möglich.
14 | www.ofenKOPPE.de
OfenKOPPE | 15
Wasserführende Kaminöfen
BARO AQUA
Kleiner Ofen
mit großer Wirkung
Technische Daten
Nennwäremleistung: 8,0 kW
Maße: H 113 x B 57 x T 55 cm
Gewicht: 215 - 268 kg (je nach Ausführung)
Weitere Ansichten
der möglichen
Ofen-Ausführungen
1 Hochwertig und Langlebig
Türe und Feuerrost aus Qualitätsguss
2 Komfortable Bedienung
großzügig dimensionierter Innenraum −
ideal für große Holzscheite von ca. 33 cm
Option
Komplettstation und Abdeckkasten
mit Teleskopverstellung
3 Alles im Griff
leicht zugänglicher Primärluftregler
an der Ofenvorderseite
4 Einfach gut ausgestattet
Korpus schwarz/gussgrau
mit Topkachel
schwarz-glänzend
16 | www.ofenKOPPE.de
Korpus gussgrau mit Speckstein
wird anschlussfertig mit der vormontierten
Verrohrungstechnik geliefert
Wassertaschen mit Fassungsvermögen
von ca. 26 Litern
OfenKOPPE | 17
Wasserführende Kaminöfen
CARON AQUA
Die zuverlässige Wärmequelle mit großzügigem
Innenraum und kompakten Außenabmessungen
Technische Daten
Nennwäremleistung: 8,0 - 10,5 kW
Maße: H 114 x B 71 x T 56 cm
Gewicht: 259 - 337 kg (je nach Ausführung)
1 Schafft Wohlfühlatmosphäre
praktisches Warmhaltefach
z.B. für Kaffee oder Tee
2 Hochwertig und Langlebig
Türe und Brennraumschale aus Qualitätsguss
3 Echte Effizienz
-
Weitere Ansichten
der möglichen
Ofen-Ausführungen
Optionen
- Tür für Holzlegefach
- Komplettstation und Abdeckkasten
mit Teleskopverstellung
- externer Verbrennungsluftanschluss hinten
doppelt verglaste Sichttüre zur Erreichung
höherer Effizienzwerte
Zertifizierter Wirkungsgrad bis zu 90 %
(je nach Nennwärmeleistung)
4 Einfach gut ausgestattet
Korpus gussgrau
mit Serpentin-Einlegeplatte
18 | www.ofenKOPPE.de
Korpus schwarz mit Serpentinstein
wird anschlussfertig mit der vormontierten
Verrohrungstechnik geliefert
Wassertaschen mit Fassungsvermögen
von ca. 19 Litern
OfenKOPPE | 19
Wasserführende Kaminöfen
GISMO TOWER AQUA VISTA
Die Luxuriöse Art, Energie zu nutzen
Besonders geeignet für Niedrigenergie- und Passivhäuser
Technische Daten
Nennwäremleistung: 8,0 kW
Maße: H 155 x B 58 x T 49 cm
Gewicht: 243 – 333 kg (je nach Ausführung)
Weitere Ansichten
der möglichen
Ofen-Ausführungen
1 Edles Design
das klare und edle Design macht jeden Raum
zu etwas Besonderem
2 Erstklassig ausgestattet
serienmäßiger externer Verbrennungsluftanschluss
wird anschlussfertig mit der vormontierten
Verrohrungstechnik geliefert
3 Hohe Sicherheit
selbstschließende und selbstverriegelnde
Tür mit Eco-Verschluss sowie Arretierungsmöglichkeit zur Reinigung des Feuerraums
4 Echte Effizienz
Wirkungsgrad von über ca. 83 %
Korpus schwarz mit
Kachel fresh-apple
Version VISTA
20 | www.ofenKOPPE.de
OfenKOPPE | 21
Wasserführende Kaminöfen
NEXUS AQUA
Das Schmuckstück für Feuerliebhaber
In Stahl, Kachel oder Speckstein
Technische Daten
Nennwäremleistung: 8,0 - 11,2 kW
Maße: H 162 x B 57 x T 57 cm
Gewicht: 256 - 310 kg (je nach Ausführung)
1 Erstklassiger Feuergenuss
große 180°-Sichtscheibe bietet
besten Blick auf die Flammen
2 Komfortable Reinigung
integrierter Reinigungsmechanismus
zur einfachen und sauberen Reinigung
der Rauchgaszüge
Weitere Ansichten
der möglichen
Ofen-Ausführungen
Option
- Komplettstation
- Blinddeckel und Abdeckkasten
mit Teleskopverstellung
- Verbrennungsluftanschluss
hinten/unten
3 Einfach gut ausgestattet
wird anschlussfertig mit der vormontierten
Verrohrungstechnik geliefert
Wassertaschen mit Fassungsvermögen
von ca. 39 Litern
4 Echte Effizienz
Korpus gussgrau
22 | www.ofenKOPPE.de
Korpus schwarz
mit Speckstein
Korpus schwarz mit Kachel weiß-glänzend
Verbrennungsluftautomatik für optimale
Ausnutzung der Brennstoffe
Zertifizierter Wirkungsgrad von über 83 %
OfenKOPPE | 23
Farbe und Steinmaserung
Korpusfarben
Kachelvariante 1-farbig
Es werden ausschließlich hoch-hitzebeständige und umweltfreundliche Lacke für den Ofenkorpus sowie die Rauchrohrgarnituren verwendet.
Alle unsere Keramikkacheln sind in Deutschland handgefertigt und dadurch optisch sehr ansprechende Unikate. Die Kacheln haben durch einen maximalen Schamotteanteil eine höhere Speicherfähigkeit. Damit wird der
Ofen zu einem Wärmespender, der pflegeleicht ist. Ihren Einrichtungswünschen sind keine Grenzen gesetzt.
45
GUSSGRAU
46
62
64
58
77
67
WEISS-GLÄNZEND
SEIDENWEISS
AHORN
NAMIB
MAGMA
SCHWARZ-GLÄNZEND
SIAM
59
41
80
FRESH CHERRY
CAFFEE GRAPPA
FRESH APPLE
SCHWARZ
Natursteinverkleidung
Natur in ihrer schönsten Form! Diese „natürliche“ Verkleidung aus hochwertigen Natursteinen speichert
die Wärme besonders gut und gibt sie anschließend über mehrere Stunden gleichmäßig an die Umgebung
ab. So sorgt diese durchdachte Komposition aus Stahl und Naturstein für ein langanhaltend wärmendes
Feuervergnügen.
Top-, Einlege- und Seitenkacheln sind in einer Farbe!
W
LA
TT
HI
E-
TE
M
-C
AC
OF
CH
FE
E
IAT
O
Kachelvariante 2-farbig
70
SPECKSTEIN
SANDSTEIN
50
Pinselstrich-Optik (latte-macchiato)
Top- und Einlegekachel = Dunkle Kachel
Seitenkachel = Helle Kachel
SERPENTINSTEIN
Strukturkachel (nur für ausgewählte Modelle) - siehe Preisliste
Beispiele für die verschiedenen Steinmaserungen
Bitte beachten Sie, bei unserer Natursteinverkleidung handelt es sich um ein Naturprodukt. Natursteine sind
bzgl. Farbe, Strukturverläufen, Einschlüssen, Maserungen, Gesteinsadern und Haarrissen aufgrund der Gesteinsbildung nicht beeinflussbar. Diese materialbedingten Eigenschaften stellen keinen Qualitätsmangel dar.
Aufgrund dessen ist die Bestellung in einer festdefinierten Maserung/Farbe leider nicht möglich.
24 | www.ofenKOPPE.de
45
46
62
SK 2 64
WEISS-GLÄNZEND
SEIDENWEISS
AHORN
NAMIB
59
41
80
FRESH CHERRY
CAFFEE GRAPPA
FRESH APPLE
58SK 3
MAGMA
77
SCHWARZ-GLÄNZEND
SK 4
67
SIAM
Dabei haben die Seitenkacheln eine Struktur, die Topkachel nicht.
OfenKOPPE | 25
Komplettstation
Schaubild Komplettstation
Beschreibung Komplettstation
1
2
3
Hocheffizienzpumpe
Schwerkraftbremse
Rücklaufanhebung
Temperaturdifferenzregler
4
(mit 2 Stück Temperaturfühler)
6
7
1
Rücklaufanschluss (G 1 ½) zum Wärmetauscher
2
Vorlaufanschluss (G 1 ½) vom Wärmetauscher
3
Temperaturanzeige
für den Rücklauf mit Kugelhahn
4
Temperaturanzeige
für den Vorlauf mit Kugelhahn
5
Rücklaufanhebung
65°C zur Reduzierung von Schwitzwasser und Glanzrußbildung am
Wärmetauscher. Grundeinstellung am Handrad zwischen 5 und 6.
Zwingend erforderlich (anlagenbedingt).
6
Hocheffizienzpumpe
7
Schwerkraftbremse
sorgt dafür, dass bei Nicht-Betrieb des Kaminofens kein warmes Wasser
vom Heiz- oder Speicherkessel durch den Wärmetauscher fließen kann
und dort auskühlt.
8
Netzanschluss
(230V / 50Hz) bauseits
9
Rücklaufanschluss
(G 1 ½) vom Pufferspeicher
10
Vorlaufanschluss
(G 1 ½) zum Pufferspeicher
11
Temperaturdifferenzregler Die Temperaturbegrenzung Tmin steuert im Automatikbetrieb die Einund Ausschalttemperatur der Pumpe. Der Temperaturdifferenzregler
überwacht die von zwei Fühlern (Kaminofen- und Speicherfühler)
gemessene Temperatur und vergleicht die daraus resultierende
Temperaturdifferenz. Der Regler schaltet die Pumpe EIN, wenn die
ermittelte Temperaturdifferenz größer oder gleich dem am Potentiometer
voreingestellten Sollwert ist. Bei Unterschreiten dieses Sollwertes schaltet
der Regler die Pumpe AUS.
12
Temperaturfühler
Temperaturfühler
11
5
13
mit individueller Einstellmöglichkeit
(Ø 6 mm) im Wärmetauscher des Kaminofens zum Temperaturdifferenzregler und zu einem Heiz- oder Speicherkessel
(Ø 6 mm) im Heiz- oder Speicherkessel
Einstellungen am Temperaturdifferenzregler
9
8
10
12
26 | www.ofenKOPPE.de
4.1
Automatik
(Aktiv)
5.1
Tmin S1
70°C
Fühler S1 im Kaminofen schaltet die Pumpe EIN
5.2
Tmax S2
90°C
Fühler S2 im Speicher schaltet die Pumpe AUS
5.3
TR1
6°C
Schaltet die Pumpe bei 64°C (Tmin - TR1) AUS
7.1.3
FS-Kessel
(Betriebsart: Karminofen und Speicher)
Ist die Temperatur von S1 und S2 gleich oder S1 ist niedriger als S2 schaltet die Pumpe AUS! (Speicher wird nicht ausgekühlt)
13
OfenKOPPE | 27
Zubehör
Bodenplatten aus Glas
Die KOPPE-Bodenplatten aus speziellem Sicherheitsglas bringen nicht nur Ihren Ofen
optimal zur Geltung, sie schützen auch den darunterliegenden Bodenbelag vor Glut.
B x T: 1000 x 1200 mm, 6 mm stark
Farbe
Rundbogen 1
Grau
Facette 18 mm umlauf.
Klar
Facette 18 mm umlauf.
Schwarz
Facette 18 mm umlauf.
Klar
C-Profil umlauf.
Anmerkung: nicht geeignet für drehbare Öfen!
Farbe
Tropfenform
Klar
C-Profil umlauf.
Anmerkung: nicht geeignet für drehbare Öfen!
B x T: 1100 x 1100 mm, 6 mm stark
Farbe
Sechseck
Klar
C-Profil umlauf.
Anmerkung: nicht geeignet für drehbare Öfen!
B x T: 1000 x 1200 mm, 6 mm stark
Farbe
Rechteck
Klar
Facette 18 mm umlauf.
Anmerkung: geeignet für drehbare Öfen!
B x T: 1400 x 1200 mm, 6 mm stark
Farbe
Rundbogen 2
Klar
C-Profil umlauf.
Anmerkung: geeignet für drehbare Öfen!
B x T: 1500 x 1300 mm, 6 mm stark
Glas Klar
28 | www.ofenKOPPE.de
Glas Grau
Glas Schwarz
OfenKOPPE | 29
Zubehör
Rauchrohrfarben
Rauchrohrgarnituren
Nur ein KOPPE-Rauchrohr aus hochwertig verarbeitetem 2 mm Stahlblech ist optimal auf Ihren KOPPEKaminofen abgestimmt. Dank der identisch, hoch-hitzebeständigen Lackierung gibt es keine Farbunterschiede zwischen Ofen und Rauchrohr. Es ist einfach anzuschließen und strahlt zusätzliche Wärme
an den Raum ab.
1.
600 mm
Rauchrohrset
120 mm Ø oder 150 mm Ø
4.
450 mm
2.
3.
600 mm
Rauchrohranschlussgarnituren enthalten
1. Reinigungsdeckel
2. Drosselklappe 3. Doppelwandfutter
4. Rosette
Rauchrohrset glatt gezogen
150 mm Ø
450 mm
Rauchrohrbögen
500 mm
250 mm
90°
750 mm
1000 mm
Rauchrohre
45°
120 mm Ø oder 150 mm Ø
120 mm Ø oder 150 mm Ø
Auch Teleskop-Rohre erhältlich (siehe Preisliste)
Doppelwandfutter, Rosette und Drosselklappe
Alle KOPPE Ofenrohre und Ofenrohrzubehör
werden aus 2 mm Stahlblech gefertigt und
entsprechen damit der Norm DIN EN 1856-2.
120 mm Ø oder 150 mm Ø
Gussgrau
30 | www.ofenKOPPE.de
Schwarz
Doppelwandfutter
Rosette
Drosselklappe
Achtung! Die verschiedenen Rauchrohrdurchmesser sind bei der Rohrinstallation und beim Anschluss der Öfen zu beachten!
OfenKOPPE | 31
Technische Daten
B
C
A
B
B
C
A
E
C
B
C
E
H
H
A
A
E
E
I
I
H
D
D
H
I
G
G
I
D
D
G
Technische Werte
Nennwärmeleistung
Nennwärmeleistung Wasser
Nennwärmeleistung Luft
Wärmeleistungsbereich
Maße und Gewichte
Höhe in cm ca.
Breite in cm ca.
Tiefe in cm ca.
Hinterkante bis Mitte oberer
Abgasstutzen in cm ca.
Höhe bis Oberkante Rohrstutzenanschluss oben in cm ca.
Höhe bis Unterkante Rohrstutzen-anschluss hinten in cm ca.
Rohrstutzen-Durchmesser in cm ca.
Externer Verbrennungsluftstutzen /
Anschlussdurchmesser in cm ca.
Höhe bis Mitte Luftstutzen in cm ca.
Feuerraumbreite in cm ca.
Mindest-Wandabstand seitlich / hinten / Bereicht Sichtfenster in cm ca.
Gewicht in kg ca.
G
BARO AQUA
Topkachel / Stein
CARON AQUA
Kachel / Stein
GISMO TOWER AQUA VISTA
Kachel NEXUS AQUA
Kachel / Speckstein
8,0 kW
5,0 kW
3,0 kW
−
10,5 kw | 8,0 kW
7,0 kW | 4,8 kW
3,5 kW | 3,2 kW
−
8,0 kW
3,6 kW
4,4 kW
−
11,2 kW | 8,0 kW
6,9 kW | 5,0 kW
4,3 kW | 3,0 kW
−
110 / 113
56 / 57
54 / 55
A
B
C
112 / 114 / 114 / 114
69 / 71 / 71 / 71
53 / 56 / 56 / 56
A
B
C
151 / 155
58
49
A
B
C
162 / 162 / 164
57
57
20
D
17 / 18 / 18 / 18
D
19
D
29
107
E
109
E
150
E
160
−
F
−
F
−
F
−
15
ja
Ø 10
22
34
G
15
ja
Ø 10
24
33 - 40
G
15
ja
Ø 10
32
27 - 36
G
15
ja
Ø 10
10
33
H
I
H
I
15 / 15 / 80
15 / 15 / 80
10 / 10 / 80
15 / 15 / 80
Stahl 215 / Topkachel 223 / Speckstein 268
Stahl 259 / Kachel 273 / Sandstein 311 / Serpentinstein 337
Stahl 243 / Kachel 257
Speckstein 333/ Sandstein 296
Stahl 256 / Kachel 280 / Speckstein 310
Scheitholz / Holzbriketts
Scheitholz / Holzbriketts /
Braunkohlebriketts
Scheitholz / Holzbriketts /
Braunkohlebriketts
Scheitholz / Holzbriketts /
Braunkohlebriketts
−
−
−
−
7,6 g/sek.
321°C
242°C
9,6 g/sek. | 9,4 g/sek.
177°C | 235°C
135°C | 177°C
6,6 g/sek.
231°C
201°C
12,6 g/sek. | 11,2 g/sek.
235°C | 243°C
180°C | 189°C
12 Pa
15 Pa
12 Pa
12 Pa
< 40 mg / m3N
< 1250 mg / m3N
79 %
DIN EN 13240
< 40 mg / m3N
< 1250 mg / m3N
90 % | 86,2 %
DIN EN 13240
< 40 mg / m3N
< 1250 mg / m3N
88,6 %
EN 13240
< 40 mg / m3N
< 1250 mg / m3N
82,7 % | 83,7 %
EN 13240
ja
ja
ja
ja
−
ja
−
ja
Z-43.11-384
ja
−
ja
Brennstoffe
Geeignete Brennstoffe
Raumheizvermögen*
Raumheizvermögen ca.
Wichtige Daten für die Schornsteinbemessung **
Abgasmassenstrom
Abgasstutzentemperatur
Abgastemperatur
Mindestförderdruck bei
Nennwärmeleistung
Staub
CO-Wert
Wirkungsgrad
Prüfung
Erfüllte Anforderungen
15a / BStV München und Regensburg
DIBT-Zulassungs-Nr.
BImSchV Stufe 2
* Das Raumheizvermögen variiert je nach Wärmedämmung
des Gebäudes, deshalb sind für das Raumheizvermögen nur
ungefähre, unverbindliche Werte angegeben.
** Mittelwerte aus angegebenen Brennstoffen.
32 | www.ofenKOPPE.de
OfenKOPPE | 33
Wichtige Hinweise
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen von Erwin KOPPE - Keramische Heizgeräte GmbH
Die angegebenen Maße und Gewichte sind unverbindliche Circa-Maße. Abweichungen von Maß- und
Gewichtsangaben, Fertigungstoleranzen, Konstruktionsänderungen sowie Druckfehler sind jederzeit
möglich und bleiben vorbehalten. Für eine ordnungsgemäße Installation eines Kaminofens an den
Schornstein ist bei allen Modellen ein Kaminförderdruck der Schornsteinanlage vor Ort von mindestens
12 Pascal bis maximal 20 Pascal (CARON AQUA 15 - 20 Pascal) bei Nennwärmeleistung durch den
Betreiber sicherzustellen. Vor der Installation des Gerätes empfehlen wir ein Gespräch mit dem
vor Ort zuständigen Schornsteinfeger. Er berät Sie, prüft die Eignung Ihrer Schornsteinanlage
und erteilt die Betriebsgenehmigung.
Speckstein, Serpentinstein sowie Sandstein sind gewachsene Naturprodukte. Diese sind in Bezug
auf Farbe, Strukturverläufe, Einschlüsse, Maserungen, Gesteinsadern und Haarrissen, aufgrund der
natürlichen Gesteinsbildung, nicht beeinflussbar. Solche materialbedingten Eigenschaften von Speckstein, Sandstein und Serpentinstein und von Kachelkeramik, bleiben vorbehalten, stellen keinen
Qualitätsmangel dar und beeinflussen auch nicht die Funktion des Heizgerätes.
Abweichungen bzgl. Struktur, Maserung und Farbe von Kacheln und Natursteinen und den angegebenen Circa-Maß- und Gewichtsangaben sowie Konstruktionsänderungen sind jederzeit möglich
und bleiben vorbehalten. Auch die Farbwiedergabe unterliegt drucktechnischen Abweichungen.
Fragen Sie bitte Ihren Fachhändler nach Original-Keramikmustern.
Notizen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Für Verkauf, Lieferung und Zahlung gelten nur die nachstehenden Bedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Käufer, auch wenn bei späteren
Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird. Sie gelten auch, wenn der Käufer in seinem Auftrag oder in einem Bestätigungsschreiben auf andere Bedingungen hinweist, es sei denn wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichenden
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers
verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluss nicht noch mal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens
mit der Annahme der unserer Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Für das Inland (Zollinland) gekauft Waren dürfen nicht
exportiert und für das Ausland gekauft Waren nicht im Inland verwendet werden.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen, Vertragsschluss
(1) Gewichts- und Maßangaben in Angeboten, Prospekten, Musterbüchern und sonstigen Drucksachen sind unverbindlich. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Angebote sind
stets freibleibend.
(2) Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn Sie von uns bestätigt worden sind, gleichgültig ob sie uns unmittelbar oder
durch einen Vertreter erteilt wurden. Auftragsbestätigungen sind auch dann verbindlich, wenn Sie ohne Unterzeichnung übersandt
werden.
(3) Ist die Bestellung als Angebot gemäß Â§ 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(4) Die Berechnung erfolgt in allen Fällen zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen.
(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies
gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich„ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese
wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Zurückhaltung oder Kürzung eines Rechnungsbetrages.
(6) Die Annahme von Akzepten bleibt unserer besonderen Vereinbarung vorbehalten. Bei Zahlung mit Akzepten oder Teilzahlungsverträgen wird Skonto nicht gewährt. Wechsel, Schecks und Teilzahlungsverträge werden nur zahlungshalber genommen. Akzepte
müssen an einem Landeszentralbankplatz zahlbar gestellt sein. In diesen Fällen trägt der Besteller Diskont, Wechselspesen und Kosten.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(8) Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken üblicherweise
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz,
es sei denn, der Besteller weist nach, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstandenen ist. Wir sind zur Geltendmachung
darüber hinausgehender Schäden berechtigt. Außerdem sind wir berechtigt, für alle noch ausstehenden Leistungen Vorauszahlung
zu verlangen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
(9) Bei unbefriedigenden Auskünften über die Vermögenslage oder bei Zahlungsrückstand des Käufers sind wir berechtigt, die Zahlungsbedingungen für noch auszuführende Aufträge zu ändern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferzeit
(1) Unsere Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus. Liefertag ist der Tag des Versandes. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, gilt der
Tag der Bereitstellung als Liefertag. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den
uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
(3) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Die Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist zur Erhebung von Schadensersatzansprüchen. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller demzufolge - sofern der Besteller glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes für den Teil der
Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
(5) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Zulieferanten oder auf höhere
Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die
Lieferfristen angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, entfällt unter Ausschluß von Schadensersatz unsere Lieferpflicht.
(6) Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der
Leistung, die über die in Ziffer (4) genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer
dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen.
(7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Ist die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten und weist der Käufer nach, dass die nachträgliche Erfüllung infolge der
Verzögerung für ihn ohne Interesse ist, kann er, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, vom Vertrag zurücktreten.
(9) Bei Abrufaufträgen ohne Lieferdatum können wir spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung einen verbindlichen Liefertermin verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige
Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu fordern.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand, Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk„ vereinbart. Kosten des Versandes gehen
zu Lasten des Käufers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder
Lagers, geht die Gefahr, einschließlich einer Beschlagnahme, auch bei Frankolieferung, auf den Besteller über.
(2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
(3) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden
Kosten trägt der Besteller.
(4) Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Bestellers entgegen dem Vertrag verzögert, können wir die Ware
auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern. Dem Besteller werden, beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, durch Lagerung entstehende Kosten, mind. jedoch 0,7% des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet. Weitergehende Ansprüche aus Annahmeverzug bleiben unberührt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die
Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung auf den Besteller über.
(5) Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorhergesehenen Ort in der vorhergesehenen
Zeit unmöglich, sind wir berechtigt, auf einen anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt
der Besteller. Ihm wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
§ 6 Gewährleistung
(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und uns gegenüber den Sachmangel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Erfolgt
die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
(2) Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
(3) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen,
die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer- einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache
bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
(4) Zunächst ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
(5) Im Fall der Mängelbeseitigung haben wir Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nicht zu tragen, soweit sich diese
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder mangelhafter
Bauarbeiten oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden
vom Besteller oder von Dritten Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(7) Die Installation und Inbetriebnahme der Produkte ohne Vorliegen der Bedienungsanleitung ist nicht gestattet. Liegt dem Besteller
keine Bedienungs- bzw. Montageanleitung vor, so hat er diese unverzüglich von uns anzufordern und durchzulesen, bevor die Installation und Inbetriebnahme erfolgt. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht. Erfolgt die Installation und Inbetriebnahme der Produkte ohne Vorliegen bzw. Beachtung der Bedienungsanleitung, so entfällt jede Gewährleistung.
(8) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(9) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht
ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(10) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang der Ware an den Besteller. Dies gilt nicht, wenn der
Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat (Ziffer 1 dieser Bestimmung).
(11) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß Â§478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Rückgriffsanspruch
des Bestellers gegen den Lieferer gemäß Â§478 Abs. 2 BGB gilt ferner §6 Ziffer (5) entsprechend.
(12) Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen folgender § 7. Weitergehende oder andere als die in diesem §6 geregelten
Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
(13) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung unserer Firma stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(14) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht.
§ 7 Unmöglichkeit und sonstige Schadensersatzansprüche
(1) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es denn, dass der Lieferer die
Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes
desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
(2) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(3) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Durchschnittsschaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
(4) Soweit dem Besteller nach diesem §7 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist von zwölf Monaten ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 6 Ziffer (1)).
(5) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Schutzrechte, Prüfzeichen
(1) Es obliegt allein dem Besteller, zu prüfen, ob die in Auftrag gegebenen Gegenstände -abgesehen von unseren Katalogmodellen
nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Demgemäß hat der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu
halten, die gegen uns bei Ausführung des Auftrages von Seiten Dritter durch die Verletzung von Schutzrechten erwachsen
(2) Wird die Anbringung irgendwelcher Prüfzeichen verlangt, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass er für den betreffenden
Artikel zur Führung dieser Zeichen berechtigt ist.
§ 9 Anspruchsgefährdung
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Besteller Sicherheitsleistung für alle laufenden Aufträge vor deren Auslieferung zu verlangen. Das Gleiche gilt, wenn durch Umstände, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden, die Erfüllung
unserer Forderungen gefährdet erscheint, z. B. bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nicht unverzüglich abgewendeter
Zwangsvollstreckung gegen den Besteller, Wechsel- oder Scheckproteste betreffend den Besteller oder erhebliche Änderungen in
den geschäftlichen Verhältnissen des Bestellers, die Zweifel an der Bonität erkennbar werden lassen.
§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
vor. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt
sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift
des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir
hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind
nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Unsere Ansprüche werden in laufende Rechnungen aufgenommen. Zahlungen werden stets, auch entgegen anderer Anweisungen
des Schuldners, zur Begleichung der ältesten Schuld benutzt.
(3) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage
gemäß Â§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß Â§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, monatliche Bestandsmeldungen über die abgetretenen Ansprüche jeweils
am Monatsende bei uns einzureichen, Geldeingänge einschließlich der Annahme von Wechseln und Schecks aus abgetretenen Ansprüchen als unser Treuhändler, getrennt von seinen sonstigen Einnahmen, aufzubewahren und auf einem gesonderten Konto zu
unserer freien Verfügung einzuzahlen. Aufwendungen bei der Einziehung abgetretener Forderungen werden dem Käufer belastet.
(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(7) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(8) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der
Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen teilen verbindlich. Das gilt nicht,
wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härt für eine Partei darstellen würde.
§ 12 Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt -unter Ausschluß ausländischen Rechts sowie der einheitlichen
Kaufgesetze- ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik
Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechselund Scheckprozessen ist Eschenbach sofern der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Käufers Klage zu erheben.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Stand: Dezember 2007
Auflage 4-2016
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