Anschreiben_Einspruch_Planfeststellung_Hbf Nord_14-02-2016

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Bürgerinitiative Ökologische Mobilität in Heidelberg
Sprecherinnen:
Asta Wünsche
Rohrbacher Str. 73, 69115 Heidelberg
Tel. 7292979, 01736685209, Mail: [email protected]
Karin Weber,
Heinrich Fuchs Str. 75-1, 69126 Heidelberg,
Tel. 33 97 83, Mail: [email protected]
Heidelberg, den 13.02.2016
Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
cc: Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Stellungnahme/ Einspruch zum Planfeststellungsverfahren
Mobilitätsnetz Heidelberg
Hauptbahnhof Nord und Kurfürsten-Anlage West
Sehr geehrte Damen und Herren,
die vorliegende Antragsvariante erfüllt in wesentlichen Punkten nicht die Prämissen, die der
Nutzen-Kosten-Analyse und der Standardisierten Bewertung zugrunde gelegt wurden und
somit steht in Frage, ob die angestrebten Verbesserungen des ÖPNV erreicht werden
können.
Der viergleisige Ausbau der Haltestelle stellt eine Überdimensionierung dar, mit der das
wichtige Ziel, die Bus- und Straßenbahnverkehre zu ent-mischen, gerade nicht erreicht wird.
Umgesetzt würde die Ent-mischung, wenn von den vier ÖPNV-Spuren nur zwei, die
äußeren, für die Straßenbahnverkehre ausgebaut würden und die zwei innen liegenden
ausschließlich als Busspuren. Die Aufstellflächen auf den Bus-/ Bahnsteigen werden
gegenüber heute nicht vergrößert –wie gefordert-, sondern fallen deutlich kleiner aus.
Mehrere Bahn-/ Bussteige weisen nicht die gemäß der Anlage 10 der Antragsunterlagen
geforderte Mindestbreite auf.
Die Dimensionierung der Radspuren trägt nicht dem noch wachsenden Radverkehr in
Heidelberg Rechnung. Die aktuelle Studie des Sinus-Instituts, die gerade dem Gemeinderat
vorgestellt wurde, hebt hervor, dass 57 % der Befragten täglich bzw. mehrmals in der Woche
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das Rad als Verkehrsmittel wählen. Der Verkehrsknoten um den Hauptbahnhof ist dabei ein
Schwerpunktbereich des Radverkehrs. Trotzdem werden nördlich der Haltestelle nur
Radspuren mit 1,85 m Breite vorgesehen, das ist das Minimum.
Die Planung des Radverkehrs entspricht auch nicht dem Anspruch der neuen Radstrategie
des Landes Baden-Württemberg.
•
Das Land Baden-Württemberg (BW) finanziert den Umbau der Haltestellenanlage
und der dazu gehörenden Flächen für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr mit etwa 20
% der Gesamtkosten, das sind ca. 4 Mio. Euro. Die Ziele der Radstrategie BW
müssen also integraler Bestandteil der Planung sein.
•
Dem Radverkehr wird bei der Planung eine untergeordnete und unbefriedigende
Rolle zugewiesen. Radspurbreiten, Aufstellflächen, Radabstellanlagen, Zu- und
Abfahrtswege zum Hauptbahnhof (Hbf) werden im Vergleich zum jetzigen Zustand
nicht oder nur unwesentlich verbessert.
•
Die vorgelegte Planung, die den Obertitel „Mobilitätsnetz“ (Mobinetz) trägt, wird ihrem
hohen Anspruch eines vernetzten und integrierten Gesamtsystems nicht gerecht. Die
Planung ist im Wesentlichen auf die Bedürfnisse des ÖPNV, und hier insbesondere
das Straßenbahnnetzes, ausgerichtet.
Des Weiteren sieht die Antragsvariante bei den wichtigsten Straßenübergängen eine
Kreuzung von Rad- und Fußwegen vor. Die Aufstellflächen vor den Ampeln sehen an
mehreren Stellen eine Mischnutzung für Radfahrer und Fußgänger vor und sind insgesamt
zu knapp bemessen. Hier sind die Konflikte vorprogrammiert. Die Barrierefreiheit der
Straßenübergänge wird nicht durchgehend realisiert, Erhebungen von 3 cm können für
Rollstuhlfahrer und NutzerInnen von Rollatoren eine erhebliche Behinderung darstellen.
Der MIV muss in der West-Ost-Richtung künftig alle ÖPNV-Linien zweimal kreuzen, einmal
westlich und einmal östlich der verlegten Haltestelle. Heute kreuzt er nur eine ÖPNV-Linie,
die OEG auf der westlichen Seite. Hinzu kommt die Reduzierung auf 3 MIV-Spuren auf der
Nordseite der Haltestelle. Dies wird zu erheblichen Staus in den Hauptverkehrszeiten führen,
was in der beigefügten Verkehrsstudie mit der Empfehlung, einen Teil des Verkehrsstromes
künftig über den Czernyring - Ringstraße zu leiten, angedeutet wird.
Dem Erhalt der Bäume hat die Planung zu wenig Bedeutung geschenkt. Auf der Nordseite
des Hauptbahnhofes könnten diese alle erhalten werden, wenn die Schieneninfrastruktur am
unbedingt notwendigen, bedarfsgerechten Umfang bemessen werden würde.
Die Verlegung der Haltestelle hat gravierende Auswirkungen auf alle angrenzenden
Verkehrsflächen sowie die Bahnhofsvorplätze. Hier ist die fehlende, abgestimmte
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Gesamtplanung zu bemängeln. Auch möchten wir gerade vor der Tatsache, dass die neue
Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof Süd auf der Südseite des Czernyringes gebaut und
den Fahrgästen dort auf dem Weg zum/ vom Hauptbahnhof künftig das Überqueren von
fünf MIV-Spuren plus zwei Radwegen ohne Mittelinsel zugemutet werden wird, die
Sinnhaftigkeit und Begründung für die Antragsvariante in Frage stellen.
Unserer Meinung nach würde der barrierefreie Ausbau der Haltestelle in der heutigen
Mittellage in Verbindung mit einer Optimierung der Betriebsabläufe und dem Ausbau zu einer
Doppelhaltestelle in beiden Richtungen mit einem modernen dynamischen
Fahrgastinformationssystem, die angestrebten Verbesserungen kostengünstiger erbringen.
Zwei MIV-Spuren plus einen Radweg zu queren ist, wie die Genehmigung aus Ihrem Haus
für die Haltestelle auf der Südseite zeigt, zumutbar
Das Bürgerbeteiligungsverfahren wurde im April 2014 beendet. Mit der Begründung, dass
erheblicher Zeitdruck bestünde, wurde ab diesem Zeitpunkt eine weitere Mitwirkung der
Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen. Somit kann, im besten Falle, von einer
mangelhaften Bürgerbeteiligung gesprochen werden.
Unseren detaillierten Einspruch enthält die Anlage 1.
Für Rückfragen und Erläuterungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Asta Wünsche und Karin Weber
(Sprecherinnen der Bürgerinitiative Ökologische Mobilität in Heidelberg)
Für die BI Ökologische Mobilität in Heidelberg stehen weiterhin:
Wolfgang Gallfuß,
Ringstraße 9, 69115 Heidelberg
Anneliese Hassler,
Schwarzwaldstraße 3, 69124 Heidelberg
Claudia Köber,
Eisenlohrsraße 1, 6915 Heidelberg
Wolfgang Weber,
Heinrich-Fuchs-Straße 75-1, 69126 Heidelberg
Anlagen:
Anlage1: Detaillierter Einspruch
Anlage 2: Auszug aus Standardisierter Bewertung [1]