Europäische Kommission - Pressemitteilung Umsetzung des Fahrplans „Zurück zu Schengen“: Kommission bewertet griechischen Aktionsplan Straßburg, 12. April 2016 Umsetzung des Fahrplans „Zurück zu Schengen“: Kommission bewertet griechischen Aktionsplan Die Europäische Kommission hat heute ihre Bewertung des von den griechischen Behörden vorgelegten Aktionsplans angenommen, in dem genau erläutert wird, wie Griechenland die Mängel bei seinem Außengrenzmanagement beheben will. Der Aktionsplan Griechenlands bildet den Rahmen für die Umsetzung der Ratsempfehlungen zur Beseitigung der Mängel, die beim Außengrenzmanagement in Griechenland festgestellt wurden. In ihrer Bewertung stellt die Kommission fest, dass Griechenland zwar erhebliche Fortschritte erzielt hat, doch der Aktionsplan weiter verbessert und umgesetzt werden muss, damit die festgestellten Mängel umfassend angegangen werden. Die heute angenommene Bewertung stellt einen weiteren Schritt in dem Verfahren dar, das die Kommission im Fahrplan „ Zurück zu Schengen“ erläutert hat und das darauf abzielt, die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen zu beenden und bis Jahresende einen normal funktionierenden Schengen-Raum wiederherzustellen. Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt: „Ob die EU es schafft, einen Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechtzuerhalten, hängt davon ab, ob es uns gelingt, unsere Außengrenzen effektiv zu schützen. Ich begrüße und unterstütze die anhaltenden Bemühungen der griechischen Behörden zur Verbesserung der Lage. Dennoch muss ich daran erinnern, dass alle Empfehlungen des Rates und der Kommission umgesetzt werden müssen, um den nie dagewesenen Druck auf die Außengrenzen Europas bewältigen zu können. Ziel der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten ist es, den Schengen-Raum zu schützen und zu stärken. Die Kommission wird Griechenland weiter Unterstützung bieten und zählt darauf, dass die Mitgliedstaaten dies ebenfalls tun.“ In ihrer Bewertung stellt die Kommission fest, dass Griechenland bei vielen Empfehlungen erhebliche Fortschritte erzielt hat. In dem von Griechenland vorgelegten Aktionsplan wird detailliert erläutert, wie das Land für mehr Personal für die Registrierungsverfahren sorgen, die Aufnahmeeinrichtungen ausbauen, die IT-Systeme verbessern und ein wirksames System zur Überwachung der Küste schaffen will. Allerdings ist die Kommission der Auffassung, dass für mehrere Maßnahmen weitere Angaben und/oder Präzisierungen vonnöten sind, damit die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen angemessen bewertet und beobachtet werden kann. Bedenken gibt es insbesondere angesichts der Tatsache, dass es für den Abschluss der Maßnahmen keinen genauen Zeitplan gibt, die Informationen über die für die Umsetzung der Empfehlungen zuständigen Behörden unzureichend sind und die Notwendigkeit besteht, Maßnahmen zeitlich vorzuziehen und das betreffende nationale Programm Griechenlands neu auszurichten, damit die umfangreichen Mittel, die über die Finanzierungsinstrumente der EU bereitgestellt wurden (insbesondere durch den Fonds für die innere Sicherheit), angemessen verwendet werden. Die Kommission fordert Griechenland auf, bis 26. April zusätzliche Angaben und Präzisierungen vorzulegen, und sichert Griechenland anhaltende Unterstützung zu. Der Fahrplan der Kommission „ Zurück zu Schengen“, der am 4. März 2016 vorgelegt und von den Staats- und Regierungschefs der EU am 7. März 2016 gebilligt wurde, enthält Maßnahmen, um die schwerwiegenden Mängel zu beheben, die beim Grenzmanagement der EU-Außengrenzen festgestellt wurden. Die Beseitigung dieser Mängel wird ermöglichen, die wieder eingeführten außergewöhnlichen Kontrollmaßnahmen an den Binnengrenzen aufzuheben. Sollten der Migrationsdruck und die festgestellten schwerwiegenden Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen über den 12. Mai hinaus Bestand haben, müsste die Kommission gemäß dem Fahrplan dem Rat einen Vorschlag nach Artikel 26 Absatz 2 des Schengener Grenzkodexes unterbreiten, um eine Verlängerung der Kontrollen an bestimmten Grenzabschnitten für einen begrenzten Zeitraum zu ermöglichen. Die Kommission ist nach wie vor auf diese Eventualität vorbereitet und wird bei Bedarf auf eine solche Schutzmaßnahme zurückgreifen, um das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt zu gewährleisten. Hintergrund Im Rahmen des im Oktober 2013 geschaffenen Schengen-Evaluierungsmechanismus werden Schengen-Evaluierungen in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines mehrjährigen und eines alljährlichen Evaluierungsprogramms durchgeführt. Die Ortsbesichtigungen können angekündigt oder unangekündigt stattfinden und werden von kommissionsgeführten Teams gemeinsam mit Experten aus den Mitgliedstaaten und von Frontex durchgeführt. Im Anschluss an jeden Besuch wird ein Bericht erstellt, in dem etwaige Mängel aufgezeigt werden. Parallel dazu werden Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, die es innerhalb einer Frist umzusetzen gilt. Der Rat nimmt die Empfehlungen auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission an. Als Folgemaßnahme muss der betreffende Mitgliedstaat einen Aktionsplan vorlegen, in dem er darlegt, wie er die festgestellten Mängel beheben will. Werden schwerwiegende Mängel beim Grenzmanagement an den Außengrenzen festgestellt, kann die Kommission dem evaluierten Mitgliedstaat zusätzlich empfehlen, mit Blick auf die Erfüllung der Ratsempfehlung bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Im Falle Griechenlands wurde dieses Verfahren nach einer Evaluierung der Anwendung der SchengenBestimmungen an den Außengrenzen vom November 2015 eingeleitet. Der Evaluierungsbericht, der sich auf Ortsbesichtigungen stützt und schwerwiegende Mängel bei der Grenzüberwachung Griechenlands aufzeigt, wurde von der Kommission am 2. Februar 2016 angenommen. Am 12. Februar 2016 nahm der Rat Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen an. Da in dem Evaluierungsbericht schwerwiegende Mängel festgestellt worden waren, nahm die Kommission außerdem am 24. Februar 2016 einen Durchführungsbeschluss zur Festlegung einer Empfehlung zu bestimmten Maßnahmen an, die Griechenland ergreifen soll. Mit den Empfehlungen soll sichergestellt werden, dass Griechenland alle Schengen-Vorschriften im Bereich des Außengrenzmanagements korrekt und wirksam anwendet. Weitere Informationen Mitteilung der Kommission: Bewertung des Aktionsplans Griechenlands zur Behebung der 2015 bei der Evaluierung der Anwendung des Schengen-Besitzstands im Bereich des Managements der Außengrenzen festgestellten schwerwiegenden Mängel HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Erläuterung der Schengen-Regelung Mitteilung der Kommission: Zurück zu Schengen - ein Fahrplan HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Bewältigung der Flüchtlingskrise – Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland PRESSEMITTEILUNG: Zweiter Bericht zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen IP/16/1344 Kontakt für die Medien: Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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