Gesplittete Abwassergebühr Meldung von Änderungen bei der versiegelten Fläche für die Niederschlagswassergebühr Ändert sich die versiegelte und angeschlossene Fläche, der Versiegelungsgrad oder die an Zisternen angeschlossene Fläche des Grundstücks um mehr als 15 m², ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. Solche Änderungen sind z.B.: Geschotterter Hof wird gepflastert, in Grasfläche wird ein Stellplatzt angelegt, ein Carport wird errichtet, Terrasse wird überdacht, asphaltierter Hof oder Stellplatz wird gepflastert. Sie werden gebeten, die Änderungen in den jedem Eigentümer vorliegenden Flächenerhebungsbogen in die Tabelle und in den Lageplan einzutragen und an die Gemeindekasse zu senden. Diese werden dann ab dem Folgejahr berücksichtigt. Ihre Gemeindekasse
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