Gesplittete Abwassergebühr

Gesplittete Abwassergebühr
Meldung von Änderungen bei der versiegelten Fläche für die
Niederschlagswassergebühr
Ändert sich die versiegelte und angeschlossene Fläche, der Versiegelungsgrad oder die
an Zisternen angeschlossene Fläche des Grundstücks um mehr als 15 m², ist die
Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.
Solche Änderungen sind z.B.: Geschotterter Hof wird gepflastert, in Grasfläche wird ein
Stellplatzt angelegt, ein Carport wird errichtet, Terrasse wird überdacht, asphaltierter Hof
oder Stellplatz wird gepflastert.
Sie werden gebeten, die Änderungen in den jedem Eigentümer vorliegenden Flächenerhebungsbogen in die Tabelle und in den Lageplan einzutragen und an die
Gemeindekasse zu senden. Diese werden dann ab dem Folgejahr berücksichtigt.
Ihre Gemeindekasse