Standesamt Hamburg-Eimsbüttel Merkblatt zum Kirchenaustritt Sie möchten aus der Kirche austreten. Dazu ist es notwendig, dass Sie die Erklärung persönlich vor einem Standesbeamten abgeben. Bitte wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Standesamt. Leider ist es nicht möglich, den Kirchenaustritt schriftlich zu beantragen oder sich von einer anderen Person vertreten zu lassen. Das Standesamt Hamburg-Eimsbüttel finden Sie Grindelberg 62-66, Zimmer 205 und 209, es ist auch für die Bereiche Lokstedt, Stellingen, Eidelstedt, Niendorf und Schnelsen zuständig. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr und Montag und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr. Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 31,00 €. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass (mit dem Reisepass ist die Vorlage der Meldebestätigung erforderlich) mit. Ihr Kirchenaustritt wird sofort wirksam. Kirchensteuer wird noch für den Monat des Kirchenaustritts fällig. Information: Damit bereits im Folgemonat des Kirchenaustritts keine Kirchensteuer mehr abgezogen wird, müssen Sie sich umgehend mit der Abschrift der Kirchenaustrittserklärung an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Zuviel gezahlte Steuern erhalten Sie ggf. im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zurück. Ihr Standesamtsteam Stand 04/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc