Merkblatt zum Kirchenaustritt

Standesamt Hamburg-Eimsbüttel
Merkblatt zum Kirchenaustritt
Sie möchten aus der Kirche austreten. Dazu ist es notwendig, dass Sie die Erklärung
persönlich vor einem Standesbeamten abgeben. Bitte wenden Sie sich an Ihr örtlich
zuständiges Standesamt. Leider ist es nicht möglich, den Kirchenaustritt schriftlich zu
beantragen oder sich von einer anderen Person vertreten zu lassen.
Das Standesamt Hamburg-Eimsbüttel finden Sie Grindelberg 62-66, Zimmer 205 und
209, es ist auch für die Bereiche Lokstedt, Stellingen, Eidelstedt, Niendorf und
Schnelsen zuständig.
Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 – 12.00
Uhr und Montag und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 31,00 €.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass (mit dem Reisepass
ist die Vorlage der Meldebestätigung erforderlich) mit.
Ihr Kirchenaustritt wird sofort wirksam.
Kirchensteuer wird noch für den Monat des Kirchenaustritts fällig.
Information:
Damit bereits im Folgemonat des Kirchenaustritts keine Kirchensteuer mehr
abgezogen wird, müssen Sie sich umgehend mit der Abschrift der
Kirchenaustrittserklärung an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Zuviel gezahlte Steuern erhalten Sie ggf. im Rahmen einer Einkommensteuererklärung
zurück.
Ihr Standesamtsteam
Stand 04/2015