Verkehrsvorschriften Kinderumzug Sechseläuten von Sonntag, 17

Verkehrsvorschriften Kinderumzug Sechseläuten von Sonntag, 17. April 2016
1. Fahrverbote
1.1 Von 12.00 Uhr bis nach Beendigung des Kinderumzuges um etwa 18.00 Uhr gilt
als Sperrgebiet:
Bereich Münsterhof
Poststrasse
Münsterbrücke
Fraumünsterstrasse
Stadthausquai
Kappelergasse
Limmatquai
Quai- und Rudolf-Brun-Brücke sind befahrbar.
1.2 Von 13.30 Uhr bis nach Beendigung des Kinderumzuges um ca. 18.00 Uhr gilt
zusätzlich
als Sperrgebiet:
Bereich Bellevue
Quaibrücke
Bürkliplatz
General-Guisan-Quai bis Tödistrasse
Talstrasse
Sihlstrasse
Uraniastrasse
Rudolf-Brun-Brücke
Mühlegasse.
Bahnhofbrücke ist befahrbar.
2. Halteverbote
Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist auf den nachgenannten Strassen und Plätzen
untersagt:
2.1 Von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr:
- Parkplatz Hafendamm Enge, ganzer Platz
- Werdmühleplatz
- Werdmühlestrasse
- Beatenplatz 2
- Bahnhofquai 5
2.2 Von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr:
- Beethovenstrasse, Teilstück Gotthardstrasse bis General-Guisan-Quai
- Börsenstrasse
- Börsenstrasse Teilstück zwischen Talstrasse und Bahnhofstrasse
- Claridenstrasse, Teilstück Dreikönigstrasse bis General-Guisan-Quai
- Falkenstrasse 19/27
- Fraumünsterstrasse
- Gotthardstrasse, Teilstück Beethoven- bis Claridenstrasse
- Kappelergasse
- Kurt-Guggenheim-Strasse
- Limmatquai, Teilstück Rudolf-Brun-Brücke bis Rämistrasse
- Münsterhof
- Poststrasse
- Stadthausquai
- St. Peterstrasse, Teilstück Nüschelerstrasse bis Zeugwartgasse
- Talacker, Teilstück Bärengasse bis Bleicherweg (Seite UBS)
- Uraniastrasse, Teilstück Rudolf-Brun-Brücke bis Bahnhofstrasse
3. Der Fahrzeugverkehr wird durch Angehörige der Stadtpolizei und Feuerwehrleute
umgeleitet und geregelt. Die Verkehrsbeschränkungen sind mittels Hinweis- und
Verbotstafeln signalisiert. An verbotenen Orten stehen gelassene Fahrzeuge werden auf
Kosten des Lenkers oder Halters abgeschleppt. Nichtbeachten dieser Anordnungen hat
die Bestrafung gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den
Strassenverkehr (SVG) zur Folge.