LEISTUNGEN - Rainer Maria Löckener

Das Leistungsspektrum
Zur Person
Rainer Maria Löckener
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Von der Industrie- und Handelskammer in Nürnberg
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Verkehrswertgutachten
Das klassische Markt- bzw. Verkehrswertgutachten, wie
es in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen oder
Zwangsversteigerungsverfahren gefordert wird, ist eine
mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung
begründete, schriftliche Ausarbeitung. Damit ist es für alle
privaten und gerichtlichen Auseinandersetzungen bestens
geeignet, aber auch bei Vermögensdispositionen Dritter.
Durch ein funktionierendes Netzwerk erfahrener Mitarbeiter und Fachkollegen für Gebäudeschäden oder Bodenverunreinigungen und Altlasten sind alle Bestandteile der
Immobilienwertermittlung ganzheitlich gewährleistet.
Nach langjähriger Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter im Vertrieb, folgte die Aufgabe als Geschäftsführer
im Immobilienvertrieb einer nationalen Maklerorganisation
für eine deutsche Großbank.
In den neunziger Jahren wurde die intensive Ausbildung
beim Institut für das Sachverständigenwesen absolviert, der
später die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die
IHK Nürnberg für Mittelfranken folgte.
Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung wurde aufgrund
der qualifizierten Tätigkeit der letzten Jahre durch die IHK
Nürnberg bereits mehrmals verlängert.
LEISTUNGEN
Es ist erforderlich bei:
• Grundstückskauf und -verkauf
• Wertermittlung im Rahmen einer
Beleihung oder Finanzierung
• Mediation im Rahmen der
Immobilienbewertung
• Erbschaftsauseinandersetzungen
• Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen
• Zugewinnausgleich in Scheidungsverfahren
• Zwangsversteigerungsmaßnahmen
• Bodenordnungsmaßnahmen
in Umlegungs- und Sanierungsgebieten
• allgemeinen Entschädigungsansprüchen
• Berechnung von Leibrenten
• Entschädigungsermittlung
bei Wegerechten und anderen Rechten
• Schenkungs- und Erbschaftssteuerfragen
• Neubewertung des Anlagevermögens
• Überführung von privaten
oder betrieblichen Vermögens
Sachverständigenbüro
für Immobilienbewertung
Das persönliche Gespräch
Rainer Maria Löckener
Wenn die bisherigen Informationen Sie noch nicht zufriedengestellt und Sie weiteren Informationsbedarf haben,
dann rufen Sie uns einfach an oder senden eine E-Mail.
Wir beraten Sie gerne.
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Nürnberg
Telefon: 0911.81 880 80
Telefax: 0911.81 880 82
Bad Reichenhall
08651.90 577 96
08651.90 570 65
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf
unserer Homepage:
www.loeckener.com
Nordbayern
Südbayern
Wittelsbacherstraße 60 a
90475 Nürnberg
Wittelsbacherstraße 2b
83435 Bad Reichenhall
Telefon: 0911.81 880 80
Telefax: 0911.81 880 82
Telefon: 08651.90 577 96
Telefax: 08651.90 570 65
www.loeckener.com
Die Qualifikation
Die Gesetzgebung
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Dazu ist jährlich die regelmäßige Teilnahme an fachlichen
Seminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend
gefordert. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und
persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte
Qualitätssiegel führen.
Unabhängig und überparteiisch
Vertrauen und Sicherheit
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland
rechtlich nicht geschützt. Die Folge, auch Personen, die nicht
ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf diesem sehr komplexen
Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern
abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche
und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den
deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung
einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation
dieser Sachverständigen und die Bedeutung ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und
Verbrauchern die Auswahl von öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen und garantiert, dass das
Gutachten auch hohen Anforderungen gerecht wird.
Die Aufgaben und Aufträge
Die öffentliche Bestellung
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem
bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem
sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt,
unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet:
Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden,
können sich auf diese Ergebnisse verlassen. Ein verlässliches
Gutachten stärkt zugleich die Verhandlungsposition des
Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein
unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
unabhängig und unparteiisch sind, werden sie als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die
Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte
Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie
arbeiten auch in Teams, Prüf- oder Ingenieurgesellschaften
und Laboratorien. Für ihre Leistungen als Sachverständige
sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender
Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten,
müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht
der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft.
Die Sachverständigen-Leistung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen
nicht nur Gutachten, die Verkehrswerte und Tatsachen
feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch bei Wirtschaftlichkeitsanalysen kleiner und
großer Immobilienengagements. Häufig sind sie auch als
Schiedsgutachter tätig. Das heißt, zwei Vertragspartner
können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines
Sachverständigen als verbindlich anerkennen.
Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit,
etwa bei der Frage eines Vermögensausgleichs bei Ehescheidungen, in vielen Erbschaftsfragen, Firmenübertragungen
oder Firmenauflösungen.
Bei Abweichungen des baulichen Zustandes einer Immobilie
vom Sollzustand oder bei möglichen Verunreinigungen des
Bodens werden bewährte Mitarbeiter oder Fachkollegen für
Bauschäden oder Altlasten und Bodenverunreinigungen aus
einem leistungsfähigen Netzwerk hinzugezogen.
Definition des Verkehrswertes nach dem § 194 BauGB:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt,
der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks
oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne
Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
zu erzielen wäre.“
Die Qualifikation
Die Gesetzgebung
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Dazu ist jährlich die regelmäßige Teilnahme an fachlichen
Seminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend
gefordert. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und
persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte
Qualitätssiegel führen.
Unabhängig und überparteiisch
Vertrauen und Sicherheit
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland
rechtlich nicht geschützt. Die Folge, auch Personen, die nicht
ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf diesem sehr komplexen
Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern
abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche
und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den
deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung
einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation
dieser Sachverständigen und die Bedeutung ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und
Verbrauchern die Auswahl von öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen und garantiert, dass das
Gutachten auch hohen Anforderungen gerecht wird.
Die Aufgaben und Aufträge
Die öffentliche Bestellung
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem
bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem
sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt,
unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet:
Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden,
können sich auf diese Ergebnisse verlassen. Ein verlässliches
Gutachten stärkt zugleich die Verhandlungsposition des
Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein
unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
unabhängig und unparteiisch sind, werden sie als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die
Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte
Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie
arbeiten auch in Teams, Prüf- oder Ingenieurgesellschaften
und Laboratorien. Für ihre Leistungen als Sachverständige
sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender
Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten,
müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht
der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft.
Die Sachverständigen-Leistung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen
nicht nur Gutachten, die Verkehrswerte und Tatsachen
feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch bei Wirtschaftlichkeitsanalysen kleiner und
großer Immobilienengagements. Häufig sind sie auch als
Schiedsgutachter tätig. Das heißt, zwei Vertragspartner
können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines
Sachverständigen als verbindlich anerkennen.
Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit,
etwa bei der Frage eines Vermögensausgleichs bei Ehescheidungen, in vielen Erbschaftsfragen, Firmenübertragungen
oder Firmenauflösungen.
Bei Abweichungen des baulichen Zustandes einer Immobilie
vom Sollzustand oder bei möglichen Verunreinigungen des
Bodens werden bewährte Mitarbeiter oder Fachkollegen für
Bauschäden oder Altlasten und Bodenverunreinigungen aus
einem leistungsfähigen Netzwerk hinzugezogen.
Definition des Verkehrswertes nach dem § 194 BauGB:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt,
der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks
oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne
Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
zu erzielen wäre.“
Die Qualifikation
Die Gesetzgebung
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Dazu ist jährlich die regelmäßige Teilnahme an fachlichen
Seminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend
gefordert. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und
persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte
Qualitätssiegel führen.
Unabhängig und überparteiisch
Vertrauen und Sicherheit
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland
rechtlich nicht geschützt. Die Folge, auch Personen, die nicht
ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf diesem sehr komplexen
Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern
abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche
und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den
deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung
einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation
dieser Sachverständigen und die Bedeutung ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und
Verbrauchern die Auswahl von öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen und garantiert, dass das
Gutachten auch hohen Anforderungen gerecht wird.
Die Aufgaben und Aufträge
Die öffentliche Bestellung
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem
bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem
sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt,
unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet:
Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden,
können sich auf diese Ergebnisse verlassen. Ein verlässliches
Gutachten stärkt zugleich die Verhandlungsposition des
Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein
unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
unabhängig und unparteiisch sind, werden sie als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die
Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte
Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie
arbeiten auch in Teams, Prüf- oder Ingenieurgesellschaften
und Laboratorien. Für ihre Leistungen als Sachverständige
sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender
Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten,
müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht
der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft.
Die Sachverständigen-Leistung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen
nicht nur Gutachten, die Verkehrswerte und Tatsachen
feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch bei Wirtschaftlichkeitsanalysen kleiner und
großer Immobilienengagements. Häufig sind sie auch als
Schiedsgutachter tätig. Das heißt, zwei Vertragspartner
können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines
Sachverständigen als verbindlich anerkennen.
Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit,
etwa bei der Frage eines Vermögensausgleichs bei Ehescheidungen, in vielen Erbschaftsfragen, Firmenübertragungen
oder Firmenauflösungen.
Bei Abweichungen des baulichen Zustandes einer Immobilie
vom Sollzustand oder bei möglichen Verunreinigungen des
Bodens werden bewährte Mitarbeiter oder Fachkollegen für
Bauschäden oder Altlasten und Bodenverunreinigungen aus
einem leistungsfähigen Netzwerk hinzugezogen.
Definition des Verkehrswertes nach dem § 194 BauGB:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt,
der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks
oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne
Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
zu erzielen wäre.“
Das Leistungsspektrum
Zur Person
Rainer Maria Löckener
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Von der Industrie- und Handelskammer in Nürnberg
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Verkehrswertgutachten
Das klassische Markt- bzw. Verkehrswertgutachten, wie
es in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen oder
Zwangsversteigerungsverfahren gefordert wird, ist eine
mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung
begründete, schriftliche Ausarbeitung. Damit ist es für alle
privaten und gerichtlichen Auseinandersetzungen bestens
geeignet, aber auch bei Vermögensdispositionen Dritter.
Durch ein funktionierendes Netzwerk erfahrener Mitarbeiter und Fachkollegen für Gebäudeschäden oder Bodenverunreinigungen und Altlasten sind alle Bestandteile der
Immobilienwertermittlung ganzheitlich gewährleistet.
Nach langjähriger Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter im Vertrieb, folgte die Aufgabe als Geschäftsführer
im Immobilienvertrieb einer nationalen Maklerorganisation
für eine deutsche Großbank.
In den neunziger Jahren wurde die intensive Ausbildung
beim Institut für das Sachverständigenwesen absolviert, der
später die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die
IHK Nürnberg für Mittelfranken folgte.
Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung wurde aufgrund
der qualifizierten Tätigkeit der letzten Jahre durch die IHK
Nürnberg bereits mehrmals verlängert.
LEISTUNGEN
Es ist erforderlich bei:
• Grundstückskauf und -verkauf
• Wertermittlung im Rahmen einer
Beleihung oder Finanzierung
• Mediation im Rahmen der
Immobilienbewertung
• Erbschaftsauseinandersetzungen
• Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen
• Zugewinnausgleich in Scheidungsverfahren
• Zwangsversteigerungsmaßnahmen
• Bodenordnungsmaßnahmen
in Umlegungs- und Sanierungsgebieten
• allgemeinen Entschädigungsansprüchen
• Berechnung von Leibrenten
• Entschädigungsermittlung
bei Wegerechten und anderen Rechten
• Schenkungs- und Erbschaftssteuerfragen
• Neubewertung des Anlagevermögens
• Überführung von privaten
oder betrieblichen Vermögens
Sachverständigenbüro
für Immobilienbewertung
Das persönliche Gespräch
Rainer Maria Löckener
Wenn die bisherigen Informationen Sie noch nicht zufriedengestellt und Sie weiteren Informationsbedarf haben,
dann rufen Sie uns einfach an oder senden eine E-Mail.
Wir beraten Sie gerne.
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Nürnberg
Telefon: 0911.81 880 80
Telefax: 0911.81 880 82
Bad Reichenhall
08651.90 577 96
08651.90 570 65
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf
unserer Homepage:
www.loeckener.com
Nordbayern
Südbayern
Wittelsbacherstraße 60 a
90475 Nürnberg
Wittelsbacherstraße 2b
83435 Bad Reichenhall
Telefon: 0911.81 880 80
Telefax: 0911.81 880 82
Telefon: 08651.90 577 96
Telefax: 08651.90 570 65
www.loeckener.com
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Von der Industrie- und Handelskammer in Nürnberg
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Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Verkehrswertgutachten
Das klassische Markt- bzw. Verkehrswertgutachten, wie
es in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen oder
Zwangsversteigerungsverfahren gefordert wird, ist eine
mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung
begründete, schriftliche Ausarbeitung. Damit ist es für alle
privaten und gerichtlichen Auseinandersetzungen bestens
geeignet, aber auch bei Vermögensdispositionen Dritter.
Durch ein funktionierendes Netzwerk erfahrener Mitarbeiter und Fachkollegen für Gebäudeschäden oder Bodenverunreinigungen und Altlasten sind alle Bestandteile der
Immobilienwertermittlung ganzheitlich gewährleistet.
Nach langjähriger Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter im Vertrieb, folgte die Aufgabe als Geschäftsführer
im Immobilienvertrieb einer nationalen Maklerorganisation
für eine deutsche Großbank.
In den neunziger Jahren wurde die intensive Ausbildung
beim Institut für das Sachverständigenwesen absolviert, der
später die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die
IHK Nürnberg für Mittelfranken folgte.
Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung wurde aufgrund
der qualifizierten Tätigkeit der letzten Jahre durch die IHK
Nürnberg bereits mehrmals verlängert.
LEISTUNGEN
Es ist erforderlich bei:
• Grundstückskauf und -verkauf
• Wertermittlung im Rahmen einer
Beleihung oder Finanzierung
• Mediation im Rahmen der
Immobilienbewertung
• Erbschaftsauseinandersetzungen
• Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen
• Zugewinnausgleich in Scheidungsverfahren
• Zwangsversteigerungsmaßnahmen
• Bodenordnungsmaßnahmen
in Umlegungs- und Sanierungsgebieten
• allgemeinen Entschädigungsansprüchen
• Berechnung von Leibrenten
• Entschädigungsermittlung
bei Wegerechten und anderen Rechten
• Schenkungs- und Erbschaftssteuerfragen
• Neubewertung des Anlagevermögens
• Überführung von privaten
oder betrieblichen Vermögens
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Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Nürnberg
Telefon: 0911.81 880 80
Telefax: 0911.81 880 82
Bad Reichenhall
08651.90 577 96
08651.90 570 65
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Wittelsbacherstraße 60 a
90475 Nürnberg
Wittelsbacherstraße 2b
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Telefax: 0911.81 880 82
Telefon: 08651.90 577 96
Telefax: 08651.90 570 65
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