Das Leistungsspektrum Zur Person Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Von der Industrie- und Handelskammer in Nürnberg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Verkehrswertgutachten Das klassische Markt- bzw. Verkehrswertgutachten, wie es in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungsverfahren gefordert wird, ist eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete, schriftliche Ausarbeitung. Damit ist es für alle privaten und gerichtlichen Auseinandersetzungen bestens geeignet, aber auch bei Vermögensdispositionen Dritter. Durch ein funktionierendes Netzwerk erfahrener Mitarbeiter und Fachkollegen für Gebäudeschäden oder Bodenverunreinigungen und Altlasten sind alle Bestandteile der Immobilienwertermittlung ganzheitlich gewährleistet. Nach langjähriger Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter im Vertrieb, folgte die Aufgabe als Geschäftsführer im Immobilienvertrieb einer nationalen Maklerorganisation für eine deutsche Großbank. In den neunziger Jahren wurde die intensive Ausbildung beim Institut für das Sachverständigenwesen absolviert, der später die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken folgte. Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung wurde aufgrund der qualifizierten Tätigkeit der letzten Jahre durch die IHK Nürnberg bereits mehrmals verlängert. LEISTUNGEN Es ist erforderlich bei: • Grundstückskauf und -verkauf • Wertermittlung im Rahmen einer Beleihung oder Finanzierung • Mediation im Rahmen der Immobilienbewertung • Erbschaftsauseinandersetzungen • Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen • Zugewinnausgleich in Scheidungsverfahren • Zwangsversteigerungsmaßnahmen • Bodenordnungsmaßnahmen in Umlegungs- und Sanierungsgebieten • allgemeinen Entschädigungsansprüchen • Berechnung von Leibrenten • Entschädigungsermittlung bei Wegerechten und anderen Rechten • Schenkungs- und Erbschaftssteuerfragen • Neubewertung des Anlagevermögens • Überführung von privaten oder betrieblichen Vermögens Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Das persönliche Gespräch Rainer Maria Löckener Wenn die bisherigen Informationen Sie noch nicht zufriedengestellt und Sie weiteren Informationsbedarf haben, dann rufen Sie uns einfach an oder senden eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne. Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nürnberg Telefon: 0911.81 880 80 Telefax: 0911.81 880 82 Bad Reichenhall 08651.90 577 96 08651.90 570 65 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage: www.loeckener.com Nordbayern Südbayern Wittelsbacherstraße 60 a 90475 Nürnberg Wittelsbacherstraße 2b 83435 Bad Reichenhall Telefon: 0911.81 880 80 Telefax: 0911.81 880 82 Telefon: 08651.90 577 96 Telefax: 08651.90 570 65 www.loeckener.com Die Qualifikation Die Gesetzgebung Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Dazu ist jährlich die regelmäßige Teilnahme an fachlichen Seminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend gefordert. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Unabhängig und überparteiisch Vertrauen und Sicherheit Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge, auch Personen, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf diesem sehr komplexen Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die Bedeutung ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten auch hohen Anforderungen gerecht wird. Die Aufgaben und Aufträge Die öffentliche Bestellung Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf diese Ergebnisse verlassen. Ein verlässliches Gutachten stärkt zugleich die Verhandlungsposition des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unabhängig und unparteiisch sind, werden sie als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Prüf- oder Ingenieurgesellschaften und Laboratorien. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. Ständig auf dem Prüfstand Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Die Sachverständigen-Leistung Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Verkehrswerte und Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch bei Wirtschaftlichkeitsanalysen kleiner und großer Immobilienengagements. Häufig sind sie auch als Schiedsgutachter tätig. Das heißt, zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit, etwa bei der Frage eines Vermögensausgleichs bei Ehescheidungen, in vielen Erbschaftsfragen, Firmenübertragungen oder Firmenauflösungen. Bei Abweichungen des baulichen Zustandes einer Immobilie vom Sollzustand oder bei möglichen Verunreinigungen des Bodens werden bewährte Mitarbeiter oder Fachkollegen für Bauschäden oder Altlasten und Bodenverunreinigungen aus einem leistungsfähigen Netzwerk hinzugezogen. Definition des Verkehrswertes nach dem § 194 BauGB: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Die Qualifikation Die Gesetzgebung Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Dazu ist jährlich die regelmäßige Teilnahme an fachlichen Seminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend gefordert. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Unabhängig und überparteiisch Vertrauen und Sicherheit Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge, auch Personen, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf diesem sehr komplexen Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die Bedeutung ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten auch hohen Anforderungen gerecht wird. Die Aufgaben und Aufträge Die öffentliche Bestellung Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf diese Ergebnisse verlassen. Ein verlässliches Gutachten stärkt zugleich die Verhandlungsposition des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unabhängig und unparteiisch sind, werden sie als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Prüf- oder Ingenieurgesellschaften und Laboratorien. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. Ständig auf dem Prüfstand Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Die Sachverständigen-Leistung Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Verkehrswerte und Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch bei Wirtschaftlichkeitsanalysen kleiner und großer Immobilienengagements. Häufig sind sie auch als Schiedsgutachter tätig. Das heißt, zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit, etwa bei der Frage eines Vermögensausgleichs bei Ehescheidungen, in vielen Erbschaftsfragen, Firmenübertragungen oder Firmenauflösungen. Bei Abweichungen des baulichen Zustandes einer Immobilie vom Sollzustand oder bei möglichen Verunreinigungen des Bodens werden bewährte Mitarbeiter oder Fachkollegen für Bauschäden oder Altlasten und Bodenverunreinigungen aus einem leistungsfähigen Netzwerk hinzugezogen. Definition des Verkehrswertes nach dem § 194 BauGB: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Die Qualifikation Die Gesetzgebung Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Dazu ist jährlich die regelmäßige Teilnahme an fachlichen Seminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend gefordert. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Unabhängig und überparteiisch Vertrauen und Sicherheit Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge, auch Personen, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf diesem sehr komplexen Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die Bedeutung ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten auch hohen Anforderungen gerecht wird. Die Aufgaben und Aufträge Die öffentliche Bestellung Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf diese Ergebnisse verlassen. Ein verlässliches Gutachten stärkt zugleich die Verhandlungsposition des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unabhängig und unparteiisch sind, werden sie als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Prüf- oder Ingenieurgesellschaften und Laboratorien. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. Ständig auf dem Prüfstand Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Die Sachverständigen-Leistung Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Verkehrswerte und Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch bei Wirtschaftlichkeitsanalysen kleiner und großer Immobilienengagements. Häufig sind sie auch als Schiedsgutachter tätig. Das heißt, zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit, etwa bei der Frage eines Vermögensausgleichs bei Ehescheidungen, in vielen Erbschaftsfragen, Firmenübertragungen oder Firmenauflösungen. Bei Abweichungen des baulichen Zustandes einer Immobilie vom Sollzustand oder bei möglichen Verunreinigungen des Bodens werden bewährte Mitarbeiter oder Fachkollegen für Bauschäden oder Altlasten und Bodenverunreinigungen aus einem leistungsfähigen Netzwerk hinzugezogen. Definition des Verkehrswertes nach dem § 194 BauGB: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Das Leistungsspektrum Zur Person Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Von der Industrie- und Handelskammer in Nürnberg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Verkehrswertgutachten Das klassische Markt- bzw. Verkehrswertgutachten, wie es in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungsverfahren gefordert wird, ist eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete, schriftliche Ausarbeitung. Damit ist es für alle privaten und gerichtlichen Auseinandersetzungen bestens geeignet, aber auch bei Vermögensdispositionen Dritter. Durch ein funktionierendes Netzwerk erfahrener Mitarbeiter und Fachkollegen für Gebäudeschäden oder Bodenverunreinigungen und Altlasten sind alle Bestandteile der Immobilienwertermittlung ganzheitlich gewährleistet. Nach langjähriger Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter im Vertrieb, folgte die Aufgabe als Geschäftsführer im Immobilienvertrieb einer nationalen Maklerorganisation für eine deutsche Großbank. In den neunziger Jahren wurde die intensive Ausbildung beim Institut für das Sachverständigenwesen absolviert, der später die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken folgte. Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung wurde aufgrund der qualifizierten Tätigkeit der letzten Jahre durch die IHK Nürnberg bereits mehrmals verlängert. LEISTUNGEN Es ist erforderlich bei: • Grundstückskauf und -verkauf • Wertermittlung im Rahmen einer Beleihung oder Finanzierung • Mediation im Rahmen der Immobilienbewertung • Erbschaftsauseinandersetzungen • Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen • Zugewinnausgleich in Scheidungsverfahren • Zwangsversteigerungsmaßnahmen • Bodenordnungsmaßnahmen in Umlegungs- und Sanierungsgebieten • allgemeinen Entschädigungsansprüchen • Berechnung von Leibrenten • Entschädigungsermittlung bei Wegerechten und anderen Rechten • Schenkungs- und Erbschaftssteuerfragen • Neubewertung des Anlagevermögens • Überführung von privaten oder betrieblichen Vermögens Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Das persönliche Gespräch Rainer Maria Löckener Wenn die bisherigen Informationen Sie noch nicht zufriedengestellt und Sie weiteren Informationsbedarf haben, dann rufen Sie uns einfach an oder senden eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne. Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nürnberg Telefon: 0911.81 880 80 Telefax: 0911.81 880 82 Bad Reichenhall 08651.90 577 96 08651.90 570 65 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage: www.loeckener.com Nordbayern Südbayern Wittelsbacherstraße 60 a 90475 Nürnberg Wittelsbacherstraße 2b 83435 Bad Reichenhall Telefon: 0911.81 880 80 Telefax: 0911.81 880 82 Telefon: 08651.90 577 96 Telefax: 08651.90 570 65 www.loeckener.com Das Leistungsspektrum Zur Person Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Von der Industrie- und Handelskammer in Nürnberg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Verkehrswertgutachten Das klassische Markt- bzw. Verkehrswertgutachten, wie es in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungsverfahren gefordert wird, ist eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete, schriftliche Ausarbeitung. Damit ist es für alle privaten und gerichtlichen Auseinandersetzungen bestens geeignet, aber auch bei Vermögensdispositionen Dritter. Durch ein funktionierendes Netzwerk erfahrener Mitarbeiter und Fachkollegen für Gebäudeschäden oder Bodenverunreinigungen und Altlasten sind alle Bestandteile der Immobilienwertermittlung ganzheitlich gewährleistet. Nach langjähriger Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter im Vertrieb, folgte die Aufgabe als Geschäftsführer im Immobilienvertrieb einer nationalen Maklerorganisation für eine deutsche Großbank. In den neunziger Jahren wurde die intensive Ausbildung beim Institut für das Sachverständigenwesen absolviert, der später die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken folgte. Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung wurde aufgrund der qualifizierten Tätigkeit der letzten Jahre durch die IHK Nürnberg bereits mehrmals verlängert. LEISTUNGEN Es ist erforderlich bei: • Grundstückskauf und -verkauf • Wertermittlung im Rahmen einer Beleihung oder Finanzierung • Mediation im Rahmen der Immobilienbewertung • Erbschaftsauseinandersetzungen • Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen • Zugewinnausgleich in Scheidungsverfahren • Zwangsversteigerungsmaßnahmen • Bodenordnungsmaßnahmen in Umlegungs- und Sanierungsgebieten • allgemeinen Entschädigungsansprüchen • Berechnung von Leibrenten • Entschädigungsermittlung bei Wegerechten und anderen Rechten • Schenkungs- und Erbschaftssteuerfragen • Neubewertung des Anlagevermögens • Überführung von privaten oder betrieblichen Vermögens Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Das persönliche Gespräch Rainer Maria Löckener Wenn die bisherigen Informationen Sie noch nicht zufriedengestellt und Sie weiteren Informationsbedarf haben, dann rufen Sie uns einfach an oder senden eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne. Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nürnberg Telefon: 0911.81 880 80 Telefax: 0911.81 880 82 Bad Reichenhall 08651.90 577 96 08651.90 570 65 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage: www.loeckener.com Nordbayern Südbayern Wittelsbacherstraße 60 a 90475 Nürnberg Wittelsbacherstraße 2b 83435 Bad Reichenhall Telefon: 0911.81 880 80 Telefax: 0911.81 880 82 Telefon: 08651.90 577 96 Telefax: 08651.90 570 65 www.loeckener.com
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