Anschreiben + Tagesordnung

Turn- und Sportverein Schildgen 1932 e.V.
TuS Schildgen 1932 e.V. · Zum Scheider Feld 31 · 51467 Berg. Gladbach
An
Alle Mitglieder und
Fördermitglieder im
Turn- und Sportverein Schildgen 1932 e.V.
Datum: 10.03.2016
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 13.04.2016
Liebe Vereinsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit der umseitigen Tagesordnung
Jahreshauptversammlung 2016 einladen.
möchte
der
Vorstand
Sie
recht
herzlich
zur
Wir haben das erste komplette Jahr mit unserer eigenen Sporthalle gut gemeistert und freuen uns
darauf, weiterhin vielfältige Angebote in unser Kurs- und Vereinsprogramm aufnehmen zu können,
wobei es leider weiterhin nicht einfach ist qualifizierte Übungsleiter anzuwerben. Dennoch sind wir
davon überzeugt und das zeigen auch die guten Auslastungen unserer Angebote, dass wir ein
attraktives Programm für unsere Mitglieder und Kursteilnehmer anbieten. Überzeugen Sie sich selbst
und melden sich vielleicht einfach bei unserem aktuellen Osterferienprogramm an.
Aufgrund verschiedener Kostensteigerungen, die wir gerne in der Jahreshauptversammlung näher
darlegen, sind wir gehalten unsere Beiträge anzupassen. Da wir weiterhin fortlaufend dafür Sorge
tragen unsere Verwaltungskosten möglichst niedrig zu halten und Ausgaben kritisch hinterfragen,
können wir dennoch unsere Beiträge im Vergleich zu anderen Vereinen günstig kalkulieren.
Das Finanzamt hat den Vereinsvorstand darauf hingewiesen, dass die vorliegende Satzung nicht mehr
den Vorgaben der Mustersatzung gemäß den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das Finanzamt hat
den Verein daher aufgefordert, die in der Anlage aufgeführten Änderungen in die Satzung
aufzunehmen. Um die Satzung an das geltende Recht anzupassen, bittet der Vorstand die
Mitgliederversammlung die vorgeschlagenen Satzungsänderungen zu beschließen, damit die
Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist und für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen die
Vorgaben des Finanzamtes eingehalten werden.
Abschließend ist es mir noch wichtig Sie darüber zu informieren, dass der Bürgermeister der Stadt
Bergisch Gladbach, Herr Lutz Urbach, unseren Ehrenvorsitzenden, Herrn Manfred Hauschild, zu
Beginn der Jahreshauptversammlung für seinen langjährigen Einsatz für die Schildgener Bevölkerung
und den Verein mit der silbernen Ehrennadel der Stadt Bergisch Gladbach auszeichnen wird. Wir
beglückwünschen Ihn zu dieser besonderen Anerkennung.
Ich hoffe auf ein zahlreiches Erscheinen
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwirten
(Vorsitzender)
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Turn- und Sportverein Schildgen 1932 e.V.
Jahreshauptversammlung
am MITTWOCH, den 13. April 2016 um 20.00 Uhr
Im Gebäude der „EMIL’s“-Soccerhalle, Zum Scheider Feld 31, 51467 Bergisch Gladbach
(Gewerbegebiet „Scheider Feld“, Ortsausgang Schildgen Richtung Odenthal).
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
2. Ehrungen
3. Wahl des Protokollführers
4. Feststellung des Stimmrechts
5. Berichte über die Arbeit
- des Vorstands
- in den Abteilungen
6. Bericht der Kassenwartin zum Jahresabschluss 2015
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung des Vorstands
9. Wahl der Kassenprüfer
10. Verabschiedung des Haushaltsplans 2016 und Beitragsfestsetzung für 2017
Vorschläge Beitragserhöhung für 2017
Beitrag 2016
Vorschlag 2017
Halbjahresbeiträge
Mitglieder unter 18 Jahre
79,00 €
85,00 €
45,50 €
Mitglieder über 18 Jahre
112,00 €
125,00 €
65,50 €
Familien ab 3 Personen
229,00 €
255,00 €
130,50 €
(bei Kindern nur bis zum 25. Lebensjahr)
11. Beschlussfassung über die Satzungsänderung (siehe Anlage)
12. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Anträge müssen 10 Tage vor der Jahreshauptversammlung dem
geschäftsführenden Vorstand in schriftlicher Form vorliegen.
Anträge können der Geschäftsstelle Zum Scheider Feld 31,
51467 Bergisch Gladbach zugeleitet werden.
13. Verschiedenes
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Turn- und Sportverein Schildgen 1932 e.V.
Auszug aus der Satzung des Turn- und Sportvereins Schildgen 1932 e. V.
mit den vom Finanzamt geforderten Änderungen
zur Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung 2016
Der § 1 Abs. 4
„Der TuS Schildgen 1932 e.V. bezweckt die Pflege des Turnens und der sportlichen
Betätigung als Beitrag zur Persönlichkeitsentfaltung und als Weg zur aktiven
Freizeitgestaltung.“
wird wie folgt geändert:
„Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch die Pflege des Turnens und der sportlichen
Betätigung als Beitrag zur Persönlichkeitsentfaltung und als Weg zur aktiven
Freizeitgestaltung.“
Der § 2 Abs. 2
„Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.“
wird wie folgt geändert:
„Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.“
Der § 2 Abs. 3 Nr. 1
„Die Mitglieder erhalten keine generellen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Niemand darf durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.“
wird wie folgt geändert:
„Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“
Der § 11 Abs. 3
„Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das
Vermögen des Vereins an den Turnverband Köln e.V., der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden hat.“
wird wie folgt geändert:
“Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Turnverband Köln e. V., der es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
zu verwenden hat.“
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