Turn- und Sportverein Schildgen 1932 e.V. TuS Schildgen 1932 e.V. · Zum Scheider Feld 31 · 51467 Berg. Gladbach An Alle Mitglieder und Fördermitglieder im Turn- und Sportverein Schildgen 1932 e.V. Datum: 10.03.2016 Einladung zur Jahreshauptversammlung am 13.04.2016 Liebe Vereinsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, mit der umseitigen Tagesordnung Jahreshauptversammlung 2016 einladen. möchte der Vorstand Sie recht herzlich zur Wir haben das erste komplette Jahr mit unserer eigenen Sporthalle gut gemeistert und freuen uns darauf, weiterhin vielfältige Angebote in unser Kurs- und Vereinsprogramm aufnehmen zu können, wobei es leider weiterhin nicht einfach ist qualifizierte Übungsleiter anzuwerben. Dennoch sind wir davon überzeugt und das zeigen auch die guten Auslastungen unserer Angebote, dass wir ein attraktives Programm für unsere Mitglieder und Kursteilnehmer anbieten. Überzeugen Sie sich selbst und melden sich vielleicht einfach bei unserem aktuellen Osterferienprogramm an. Aufgrund verschiedener Kostensteigerungen, die wir gerne in der Jahreshauptversammlung näher darlegen, sind wir gehalten unsere Beiträge anzupassen. Da wir weiterhin fortlaufend dafür Sorge tragen unsere Verwaltungskosten möglichst niedrig zu halten und Ausgaben kritisch hinterfragen, können wir dennoch unsere Beiträge im Vergleich zu anderen Vereinen günstig kalkulieren. Das Finanzamt hat den Vereinsvorstand darauf hingewiesen, dass die vorliegende Satzung nicht mehr den Vorgaben der Mustersatzung gemäß den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das Finanzamt hat den Verein daher aufgefordert, die in der Anlage aufgeführten Änderungen in die Satzung aufzunehmen. Um die Satzung an das geltende Recht anzupassen, bittet der Vorstand die Mitgliederversammlung die vorgeschlagenen Satzungsänderungen zu beschließen, damit die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist und für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen die Vorgaben des Finanzamtes eingehalten werden. Abschließend ist es mir noch wichtig Sie darüber zu informieren, dass der Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach, Herr Lutz Urbach, unseren Ehrenvorsitzenden, Herrn Manfred Hauschild, zu Beginn der Jahreshauptversammlung für seinen langjährigen Einsatz für die Schildgener Bevölkerung und den Verein mit der silbernen Ehrennadel der Stadt Bergisch Gladbach auszeichnen wird. Wir beglückwünschen Ihn zu dieser besonderen Anerkennung. Ich hoffe auf ein zahlreiches Erscheinen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Bernd Schwirten (Vorsitzender) Seiten 1 von 3 Turn- und Sportverein Schildgen 1932 e.V. Jahreshauptversammlung am MITTWOCH, den 13. April 2016 um 20.00 Uhr Im Gebäude der „EMIL’s“-Soccerhalle, Zum Scheider Feld 31, 51467 Bergisch Gladbach (Gewerbegebiet „Scheider Feld“, Ortsausgang Schildgen Richtung Odenthal). TAGESORDNUNG: 1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung 2. Ehrungen 3. Wahl des Protokollführers 4. Feststellung des Stimmrechts 5. Berichte über die Arbeit - des Vorstands - in den Abteilungen 6. Bericht der Kassenwartin zum Jahresabschluss 2015 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung des Vorstands 9. Wahl der Kassenprüfer 10. Verabschiedung des Haushaltsplans 2016 und Beitragsfestsetzung für 2017 Vorschläge Beitragserhöhung für 2017 Beitrag 2016 Vorschlag 2017 Halbjahresbeiträge Mitglieder unter 18 Jahre 79,00 € 85,00 € 45,50 € Mitglieder über 18 Jahre 112,00 € 125,00 € 65,50 € Familien ab 3 Personen 229,00 € 255,00 € 130,50 € (bei Kindern nur bis zum 25. Lebensjahr) 11. Beschlussfassung über die Satzungsänderung (siehe Anlage) 12. Beschlussfassung über vorliegende Anträge - Anträge müssen 10 Tage vor der Jahreshauptversammlung dem geschäftsführenden Vorstand in schriftlicher Form vorliegen. Anträge können der Geschäftsstelle Zum Scheider Feld 31, 51467 Bergisch Gladbach zugeleitet werden. 13. Verschiedenes Seiten 2 von 3 Turn- und Sportverein Schildgen 1932 e.V. Auszug aus der Satzung des Turn- und Sportvereins Schildgen 1932 e. V. mit den vom Finanzamt geforderten Änderungen zur Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung 2016 Der § 1 Abs. 4 „Der TuS Schildgen 1932 e.V. bezweckt die Pflege des Turnens und der sportlichen Betätigung als Beitrag zur Persönlichkeitsentfaltung und als Weg zur aktiven Freizeitgestaltung.“ wird wie folgt geändert: „Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege des Turnens und der sportlichen Betätigung als Beitrag zur Persönlichkeitsentfaltung und als Weg zur aktiven Freizeitgestaltung.“ Der § 2 Abs. 2 „Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.“ wird wie folgt geändert: „Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.“ Der § 2 Abs. 3 Nr. 1 „Die Mitglieder erhalten keine generellen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“ wird wie folgt geändert: „Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“ Der § 11 Abs. 3 „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Turnverband Köln e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden hat.“ wird wie folgt geändert: “Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Turnverband Köln e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.“ Seiten 3 von 3
© Copyright 2025 ExpyDoc