Sicherheit: EU verstärkt Antwort auf hybride Bedrohungen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Sicherheit: EU verstärkt Antwort auf hybride Bedrohungen
Brüssel, 6. April 2016
Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin haben heute einen Gemeinsamen
Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen, die Stärkung der Resilienz der EU, ihrer
Mitgliedstaaten und Partnerländer und den Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO bei
der Bekämpfung solcher Bedrohungen angenommen.
In den letzten Jahren waren die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in zunehmendem Maße
hybriden Bedrohungen ausgesetzt. Dabei handelt es sich um feindselige Handlungen, mit denen eine
Region oder ein Staat destabilisiert werden soll. Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin
haben heute einen Gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen, die Stärkung der
Resilienz der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Partnerländer und den Ausbau der Zusammenarbeit mit der
NATO bei der Bekämpfung solcher Bedrohungen angenommen.
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, erklärte
dazu: „In den letzten Jahren hat sich das Sicherheitsumfeld drastisch verändert. An den Außengrenzen
der EU nehmen hybride Bedrohungen zu. Daher wurde der Ruf nach Anpassung und Ausbau der
Kapazitäten der EU als Sicherheitsgarant laut. Innere und äußere Sicherheit müssen noch stärker
miteinander verknüpft werden. Mit diesen neuen Vorschlägen wollen wir unsere Fähigkeit zur Abwehr
hybrider Bedrohungen verbessern. In diesem Sinne werden wir auch die Zusammenarbeit und
Koordinierung mit der NATO ausbauen.“
Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU,
sagte: „Die EU muss zu einem Sicherheitsgaranten werden, der in der Lage ist, die sich wandelnden
Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, vorherzusehen, sich darauf einzustellen und darauf zu
reagieren. Dies bedeutet, dass wir unsere Resilienz und Sicherheit im Inneren erhöhen müssen und
gleichzeitig unsere Fähigkeit zur Abwehr neuer äußerer Bedrohungen verbessern müssen. Mit diesem
Rahmen vereinen wir unsere Kräfte, um gemeinsame hybride Bedrohungen besser bekämpfen zu
können. Wir machen konkrete Vorschläge, wie die Union und die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit
im Bereich Sicherheit und Verteidigung ausbauen, die Resilienz verbessern, strategische
Verwundbarkeiten angehen und eine koordinierte Reaktion vorbereiten können.“
Der Gemeinsame Rahmen bietet einen umfassenden Ansatz, mit dem gezielt und geschlossen auf die
hybriden Bedrohungen reagiert werden kann, mit denen die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und
Bürger konfrontiert sind und die die kollektive Sicherheit Europas gefährden. Er bezieht alle relevanten
Akteure ein und berücksichtigt alle politischen Maßnahmen und Instrumente, damit die Abwehr
hybrider Bedrohungen und die Eindämmung von deren Auswirkungen besser koordiniert werden
können. Er stützt sich insbesondere auf die Europäische Sicherheitsagenda der Kommission vom April
2015 sowie auf spezifische Strategien wie die EU-Strategie für die Cybersicherheit, die Strategie für
eine sichere Energieversorgung und die Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit.
In dem Gemeinsamen Rahmen werden die bereits existierenden Konzepte gebündelt und 22 operative
Maßnahmen vorgeschlagen, die auf Folgendes abzielen:
- Verbesserung des Bewusstseins für hybride Bedrohungen durch Schaffung spezieller
Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und durch
Koordinierung der EU-Maßnahmen für strategische Kommunikation.
- Stärkung der Resilienz in Bereichen, die von entscheidender strategischer Bedeutung sein
können, wie etwa Cybersicherheit, kritische Infrastrukturen (Energie, Verkehr, Raumfahrt), Schutz
des Finanzsystems und Schutz der öffentlichen Gesundheit, sowie Unterstützung bei der
Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung.
- Krisenprävention, -reaktion und -bewältigung durch Festlegung wirksamer Verfahren, aber
auch durch Prüfung der Anwendbarkeit der Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV) und der
Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 EUV) und der praktischen Konsequenzen des Rückgriffs
darauf, falls es zu einem großangelegten, schweren hybriden Angriff kommt.
- Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO sowie anderen
Partnerorganisationen bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen, wobei die Grundsätze der
Inklusivität und der Unabhängigkeit der Beschlussfassung jeder Organisation zu achten sind.
Der Rahmen ist so konzipiert, dass er eine solide Grundlage für die Unterstützung der Mitgliedstaaten
bei der kollektiven Abwehr hybrider Bedrohungen bildet, wobei auf ein breites Spektrum von
Instrumenten und Initiativen der EU zurückgegriffen und das Potenzial der EU-Verträge voll
ausgeschöpft werden kann.
Hintergrund
Der Ausdruck „hybride Bedrohungen“ bezeichnet die Kombination verschiedener Handlungen, wobei
häufig sowohl auf konventionelle als auch auf unkonventionelle Methoden zurückgegriffen wird, die von
staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in koordinierter Weise eingesetzt werden können, ohne dass
jedoch die Schwelle eines offiziell erklärten Kriegs erreicht wird. Ziel ist dabei nicht nur, unmittelbaren
Schaden anzurichten und Verwundbarkeiten auszunutzen, sondern auch Gesellschaften zu
destabilisieren und durch Verschleierungstaktik die Entscheidungsfindung zu behindern.
Die Abwehr hybrider Bedrohungen fällt weitgehend in die nationale Zuständigkeit – die Verantwortung
hierfür liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Der heute von der Europäischen Kommission und
der Hohen Vertreterin Mogherini vorgelegte Gemeinsame Rahmen dient der Unterstützung der
Mitgliedstaaten und der Partnerländer der EU bei der Abwehr hybrider Bedrohungen und der
Verbesserung ihrer Resilienz gegenüber solchen Bedrohungen. Zu diesem Zweck sollen die
europäischen und die nationalen Instrumente wirksamer als in der Vergangenheit miteinander
kombiniert werden. Zudem sehen sich viele EU-Mitgliedstaaten gemeinsamen Bedrohungen gegenüber,
die sich gegen länderübergreifende Netze oder Infrastrukturen richten können. Der Rahmen steht im
Einklang mit den Politischen Leitlinien von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der betont
hat, dass wir „in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik ... an einem stärkeren Europa arbeiten“
müssen. Auch der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hatte am 18. Mai 2015 die Vorlage praktikabler
Vorschläge zur Bewältigung hybrider Bedrohungen gefordert.
Nächste Schritte
Der Rahmen wird dem Rat der Europäischen Union vorgelegt.
Weitere Informationen
- Häufige Fragen – Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen
- Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen – eine Antwort der Europäischen
Union
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