Europäische Kommission - Pressemitteilung Sicherheit: EU verstärkt Antwort auf hybride Bedrohungen Brüssel, 6. April 2016 Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin haben heute einen Gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen, die Stärkung der Resilienz der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Partnerländer und den Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO bei der Bekämpfung solcher Bedrohungen angenommen. In den letzten Jahren waren die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in zunehmendem Maße hybriden Bedrohungen ausgesetzt. Dabei handelt es sich um feindselige Handlungen, mit denen eine Region oder ein Staat destabilisiert werden soll. Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin haben heute einen Gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen, die Stärkung der Resilienz der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Partnerländer und den Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO bei der Bekämpfung solcher Bedrohungen angenommen. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, erklärte dazu: „In den letzten Jahren hat sich das Sicherheitsumfeld drastisch verändert. An den Außengrenzen der EU nehmen hybride Bedrohungen zu. Daher wurde der Ruf nach Anpassung und Ausbau der Kapazitäten der EU als Sicherheitsgarant laut. Innere und äußere Sicherheit müssen noch stärker miteinander verknüpft werden. Mit diesen neuen Vorschlägen wollen wir unsere Fähigkeit zur Abwehr hybrider Bedrohungen verbessern. In diesem Sinne werden wir auch die Zusammenarbeit und Koordinierung mit der NATO ausbauen.“ Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte: „Die EU muss zu einem Sicherheitsgaranten werden, der in der Lage ist, die sich wandelnden Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, vorherzusehen, sich darauf einzustellen und darauf zu reagieren. Dies bedeutet, dass wir unsere Resilienz und Sicherheit im Inneren erhöhen müssen und gleichzeitig unsere Fähigkeit zur Abwehr neuer äußerer Bedrohungen verbessern müssen. Mit diesem Rahmen vereinen wir unsere Kräfte, um gemeinsame hybride Bedrohungen besser bekämpfen zu können. Wir machen konkrete Vorschläge, wie die Union und die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung ausbauen, die Resilienz verbessern, strategische Verwundbarkeiten angehen und eine koordinierte Reaktion vorbereiten können.“ Der Gemeinsame Rahmen bietet einen umfassenden Ansatz, mit dem gezielt und geschlossen auf die hybriden Bedrohungen reagiert werden kann, mit denen die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind und die die kollektive Sicherheit Europas gefährden. Er bezieht alle relevanten Akteure ein und berücksichtigt alle politischen Maßnahmen und Instrumente, damit die Abwehr hybrider Bedrohungen und die Eindämmung von deren Auswirkungen besser koordiniert werden können. Er stützt sich insbesondere auf die Europäische Sicherheitsagenda der Kommission vom April 2015 sowie auf spezifische Strategien wie die EU-Strategie für die Cybersicherheit, die Strategie für eine sichere Energieversorgung und die Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit. In dem Gemeinsamen Rahmen werden die bereits existierenden Konzepte gebündelt und 22 operative Maßnahmen vorgeschlagen, die auf Folgendes abzielen: - Verbesserung des Bewusstseins für hybride Bedrohungen durch Schaffung spezieller Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und durch Koordinierung der EU-Maßnahmen für strategische Kommunikation. - Stärkung der Resilienz in Bereichen, die von entscheidender strategischer Bedeutung sein können, wie etwa Cybersicherheit, kritische Infrastrukturen (Energie, Verkehr, Raumfahrt), Schutz des Finanzsystems und Schutz der öffentlichen Gesundheit, sowie Unterstützung bei der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung. - Krisenprävention, -reaktion und -bewältigung durch Festlegung wirksamer Verfahren, aber auch durch Prüfung der Anwendbarkeit der Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV) und der Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 EUV) und der praktischen Konsequenzen des Rückgriffs darauf, falls es zu einem großangelegten, schweren hybriden Angriff kommt. - Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO sowie anderen Partnerorganisationen bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen, wobei die Grundsätze der Inklusivität und der Unabhängigkeit der Beschlussfassung jeder Organisation zu achten sind. Der Rahmen ist so konzipiert, dass er eine solide Grundlage für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der kollektiven Abwehr hybrider Bedrohungen bildet, wobei auf ein breites Spektrum von Instrumenten und Initiativen der EU zurückgegriffen und das Potenzial der EU-Verträge voll ausgeschöpft werden kann. Hintergrund Der Ausdruck „hybride Bedrohungen“ bezeichnet die Kombination verschiedener Handlungen, wobei häufig sowohl auf konventionelle als auch auf unkonventionelle Methoden zurückgegriffen wird, die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in koordinierter Weise eingesetzt werden können, ohne dass jedoch die Schwelle eines offiziell erklärten Kriegs erreicht wird. Ziel ist dabei nicht nur, unmittelbaren Schaden anzurichten und Verwundbarkeiten auszunutzen, sondern auch Gesellschaften zu destabilisieren und durch Verschleierungstaktik die Entscheidungsfindung zu behindern. Die Abwehr hybrider Bedrohungen fällt weitgehend in die nationale Zuständigkeit – die Verantwortung hierfür liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Der heute von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin Mogherini vorgelegte Gemeinsame Rahmen dient der Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Partnerländer der EU bei der Abwehr hybrider Bedrohungen und der Verbesserung ihrer Resilienz gegenüber solchen Bedrohungen. Zu diesem Zweck sollen die europäischen und die nationalen Instrumente wirksamer als in der Vergangenheit miteinander kombiniert werden. Zudem sehen sich viele EU-Mitgliedstaaten gemeinsamen Bedrohungen gegenüber, die sich gegen länderübergreifende Netze oder Infrastrukturen richten können. Der Rahmen steht im Einklang mit den Politischen Leitlinien von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der betont hat, dass wir „in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik ... an einem stärkeren Europa arbeiten“ müssen. Auch der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hatte am 18. Mai 2015 die Vorlage praktikabler Vorschläge zur Bewältigung hybrider Bedrohungen gefordert. Nächste Schritte Der Rahmen wird dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Weitere Informationen - Häufige Fragen – Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen - Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen – eine Antwort der Europäischen Union IP/16/1227 Kontakt für die Medien: Adam KAZNOWSKI (+ 32 2 298 93 59) Catherine RAY (+32 2 296 99 21) Heli PIETILA (+32 2 2964950) Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Maja KOCIJANCIC (+32 2 298 65 70) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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