Informationsblatt - Consolato Generale

CONSOLATO GENERALE D’ITALIA
COLONIA
MITTEILUNG
Wähler, die ordnungsgemäß im A.I.R.E. Register eingetragen sind oder sich zur
Ausübung ihres Wahlrechts bei dem abschaffenden Referendum am 17. April 2016
als vorübergehend im Ausland ansässig haben registrieren lassen und die keine
Wahlunterlagen an ihrer Wohnanschrift in Deutschland erhalten haben sollten,
können sich an die zuständige konsularische Vertretung wenden, um ein Duplikat
zu beantragen.
Das Duplikat wird beantragt, indem man das anhängende Formular ausfüllt und
unterzeichnet und zusammen mit der Fotokopie eines gültigen Ausweises
(Reisepass oder Personalausweis) an das zuständige Konsulat schickt. Der Ausweis
kann auch von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sein.
Der Antrag kann sowohl per Post als auch per Email oder per Fax geschickt
werden, d.h. der Antragsteller muss nicht persönlich im Konsulat erscheinen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Frist des Konsulats für die Annahme der
Umschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln am Donnerstag, dem 14. April 2016
um 16.00 Uhr endet. Deshalb werden die oben genannten Wähler gebeten, dem
Konsulat rechtzeitig Mitteilung darüber zu machen, dass sie ihre Wahlunterlagen
nicht erhalten haben.
Stimmzettel, die nach der Frist beim Konsulat eingehen, können nicht mehr
berücksichtigt werden. Der Versand/die Übergabe des Duplikats der
Wahlunterlagen ist jedoch bis zum letzten Moment möglich, solange die Zeit noch
reicht für die Stimmabgabe.
Bei der Gelegenheit wird daran erinnert, dass nach Gesetz Nr. 459/2001, Art.18,
Abs.2 “Wer bei Wahlen zum Parlament oder bei Referenden sowohl per Briefwahl
als auch im Wahllokal seines letzten Wohnortes in Italien seine Stimme abgibt oder
wer mehrfach per Briefwahl seine Stimme abgibt, mit einer Haftstrafe von einem
bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 52 Euro bis zu 258 Euro bestraft wird”.
Köln, den 5. April 2016
UNIVERSITÄTSSTRASSE 81 . 50931 KÖLN