Ausschreibung - Landesschulamt Sachsen

Stellenausschreibung vom 7.4.2016
Das Land Sachsen-Anhalt stellt im Schuljahr 2016/17 unbefristet weitere Lehrkräfte sowie
Lehrkräfte zur Bildung einer regionalen Vertretungsreserve an
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Grundschulen,
Förderschulen,
Sekundarschulen,
Gemeinschaftsschulen,
Gesamtschulen,
Gymnasien und
Berufsbildenden Schulen
ein. Die Stellen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber für die regionale Vertretungsreserve werden unbefristet eingestellt und der in der Anlage mit V gekennzeichnet ausgewiesenen Schule als Stammschule zugeordnet. Sie können in den ersten beiden Jahren zur Absicherung
der Unterrichtsversorgung an bis zu drei weitere Schulen abgeordnet werden.
Die Mobilität der Vertretungslehrkraft durch Vorhandensein eines Führerscheins und eines
Pkw wird vorausgesetzt, da der Einsatz an mehreren Schulen einer Regionen erfolgt und
diese gegebenenfalls nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können.
Die für Grundschulen und Förderschulen ausgeschriebenen Stellen werden im zentralen
Auswahlverfahren und die für die übrigen Schulen ausgeschriebenen Stellen werden im
schulbezogenen Auswahlverfahren vergeben (siehe III. Auswahlverfahren).
Die Dienstaufnahme erfolgt in der Regel zum 8.8.2016. In Ausnahmefällen kann sie davon
abweichen, wie beispielsweise bei Bewerbungen von Lehrkräften aus einem anderen Bundesland oder aus einem Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber (siehe
Seite 3).
Bereits im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt unbefristet tarifbeschäftigte oder verbeamtete Lehrkräfte werden nicht in dieses Besetzungsverfahren einbezogen. Ein gewünschter
Wechsel an eine andere Schule muss gesondert jeweils bis 31.1. eines Jahres beim Landesschulamt beantragt werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die ein unbefristetes Einstellungsangebot der Ausschreibungen vom 5.11.2015 angenommen haben, werden ebenfalls nicht in dieses Besetzungsverfahren einbezogen.
Diese Stellenausschreibung zur unbefristeten Einstellung in den Schuldienst des Landes
Sachsen-Anhalt richtet sich nicht an Studienabsolventen mit einem Ersten Staatsexamen
bzw. lehramtsbezogenen Masterabschluss, die noch keinen Vorbereitungsdienst absolviert
haben.
Das Einstellungsverfahren wird nach den Regelungen des RdErl. des MK vom 27.11.2014
„Einstellungsverfahren an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“ (SVBl. LSA
S. 251), geändert mit RdErl. des MK vom 22.04.2015 (SVBl. LSA S.68) veröffentlicht unter
http://www.bildung-lsa.de/stellenausschreibungen, durchgeführt.
Um den Anteil männlicher Bezugspersonen in der Primarstufe zu erhöhen, werden Männer
besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
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I. Allgemeines
Die Bewerbungsunterlagen sind unter Verwendung des amtlichen Bewerbungsbogens ausschließlich schriftlich an das
Landesschulamt
Referat 32
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
zu richten. Die Ausschreibung ist veröffentlicht unter
http://www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de/aktuelles/stellenausschreibungen-lehrkraefte/.
Für die Stellen im schulbezogenen Auswahlverfahren ist gemäß Nummer 3.3 des o.g. RdErl.
zusätzlich eine Kopie der Bewerbung unmittelbar der jeweiligen Schule zuzuleiten. Falls eine
Rücksendung dieser Kopie der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein ausreichend
frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen, andernfalls werden die Unterlagen
nach Abschluss des Auswahlverfahrens an der Schule vernichtet. Die Anschriften der Schulen entnehmen Sie bitte der Anlage 2.
Bewerbungsschluss ist Donnerstag, der 21.4.2016.
Hierbei gilt der Posteingangsstempel des Landesschulamtes. Die Bewerbungsunterlagen
sind mit dem Kennwort: ”Einstellungen in den Schuldienst im Schuljahr 2016/17 - Stellenausschreibung vom 7.4.2016” zu versehen.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig eingereicht wurden.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihren Vorbereitungsdienst noch nicht beendet haben,
können die Bewerbungen auch dann noch einbezogen werden, wenn der Nachweis über die
zweite Staatsprüfung /Laufbahnprüfung bis spätestens 6.5.2016 (Posteingang) vorliegt. Bewerbungen für die Stellen an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit den Fächern
Deutsch, Englisch, Biologie und Ethik des Lehramtes an Gymnasien sowie für Stellen
an Berufsbildenden Schulen mit dem Fach Elektrotechnik werden auch dann noch einbezogen, wenn der Nachweis über die zweite Staatsprüfung /Laufbahnprüfung bis spätestens 20.5.2016 (Posteingang) vorliegt.
Anstelle des Zeugnisses kann auch eine vorläufige Zeugnisbescheinigung anerkannt werden, aus der das Lehramt, die Fächer und die endgültige Gesamtnote ersichtlich sind.
Zur Fristwahrung ist eine Zusendung vorab per Telefax an die FaxNr. 0345-514 2078 oder
per E-Mail an [email protected] möglich.
Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen sowie Bewerbungen, bei denen das
Zeugnis erst nach der vorgenannten Nachreichfrist eingeht, können nur im Nachrückverfahren einbezogen werden, wenn keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mehr zur Verfügung stehen.
Bewerbungsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzugsweise im Klemmhefter mit
transparentem Deckel ohne Folien in nachfolgender Reihenfolge einzureichen:
a) der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen,
b) Zeugnisse,
c) tabellarischer Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
d) bei gegenwärtig bestehendem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu einem anderen Bundesland ggf. Freigabeerklärung des abgebenden Landes.
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Bei gleichzeitigen Bewerbungen auf Stellen der lfd. Nr. V1 bis V25 und 26 bis 218 ist nur ein
Bewerbungsbogen einzureichen.
Liegen die Bewerbungsunterlagen bereits im Landesschulamt vor, muss lediglich ein neuer
Bewerbungsbogen mit Angabe der konkreten Stellennummer laut Ausschreibung unter
Nummer 5 des Bewerbungsbogens per E-Mail an [email protected] eingereicht werden. Neue Sachverhalte, die zu einem Bonus bzw. zu dessen Erhöhung führen könnten, müssen ebenfalls auf diesem Wege mitgeteilt werden.
Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich gegenwärtig in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Bundesland befinden, ist eine Einbeziehung in das Bewerbungsverfahren nur möglich,
wenn den Bewerbungsunterlagen eine Freigabeerklärung des abgebenden Landes beigefügt
wird. Es wird gebeten, die derzeitige Amtsbezeichnung/Besoldungsgruppe im Bewerbungsbogen unter Pkt. 3.2. anzugeben.
Bewerbungen von Lehrkräften aus einem anderen Bundesland oder aus einem Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber sollten nur erfolgen, wenn die Arbeitsaufnahme spätestens bis zum 1.10.2016 erfolgen kann. Bei diesen Bewerbungen sollte auf den
frühestmöglichen Termin der Dienst- bzw. Arbeitsaufnahme hingewiesen werden.
Die Zweitausfertigung bitte in Form einfacher Kopien der genannten Unterlagen einreichen.
Aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt keine Rücksendung, sondern unter Beachtung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Vernichtung dieser Ausfertigung.
Wenn eine Eingangsbestätigung für die Bewerbung gewünscht wird, ist eine ausreichend
frankierte und adressierte Postkarte mit folgendem Text beizufügen: „Ihre Bewerbung um
eine Einstellung in den Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2016/17 ist hier
eingegangen.“
Der Kontinuität des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler kommt besondere Bedeutung zu. Bitte bewerben Sie sich deshalb nur für Schulen oder Regionen, in denen Sie langfristig unterrichten können und wollen. Eine Freigabe zur Versetzung aus persönlichen
Gründen ist in den ersten Jahren nicht zu erwarten. Eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren erfolgt nur für die Stellen, die von Ihnen unter Nr. 5 im Bewerbungsbogen ausdrücklich angegeben wurden. Bei der Angabe der Stellen sind die lfd. Nummern zu verwenden.
Die letzten Einstellungsverfahren haben gezeigt, dass eine möglichst weiträumige Mobilität
die Einstellungschancen erhöhte. Attraktive Schulen gibt es in allen Regionen des Landes.
Auf die Stellenangebote erbitten wir Ihre Entscheidung innerhalb einer kurzen Rückäußerungsfrist (in der Regel drei Tage, im Nachrückverfahren ggf. auch kürzer). Um das Verfahren insgesamt zu beschleunigen, sind im Bewerbungsbogen unbedingt Telefonnummer und
E-Mail-Adresse anzugeben. Bei Angabe der E-Mail-Adresse erfolgt das Einstellungsangebot
ausschließlich per E-Mail. Bitte stellen Sie bei Abwesenheit sicher, dass Sie auf ein Stellenangebot rechtzeitig reagieren können. Die Nichtäußerung innerhalb der gesetzten Frist steht
einer Ablehnung gleich. Es besteht kein Anspruch auf ein weiteres Angebot im laufenden
Verfahren.
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II. Einstellungsvoraussetzungen
1.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt gemäß
§§ 6 bis 8 ff. der Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land SachsenAnhalt vom 31. Mai 2010 (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA) (GVBl. LSA
S.352) in der jeweils geltenden Fassung oder gemäß RdErl. des MK vom 18.03.2015 (SVBl.
LSA S. 51) mit der in der Ausschreibung genannten Fachkombination und ggf. zusätzlichen
Qualifikationen (Spalte 3 der Anlage 1) besitzen.
Die in der Ausschreibung genannte Fachkombination und ggf. zusätzliche Qualifikationen
müssen vollständig erfüllt sein.
Es finden grundsätzlich nur Bewerbungen bis zu einer gewichteten Durchschnittsnote von
3,5 Berücksichtigung.
Sind Fächer, Fachrichtungen oder Qualifikationen als „möglichst“ gekennzeichnet, gilt Folgendes:
Stehen für diese Stellen keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber (bis zu einer gewichteten Durchschnittsnote von 2,5) mit dem als „möglichst“ gekennzeichneten Fach, der
Fachrichtung oder Qualifikation zur Verfügung, können nachrangig auch Bewerbungen ohne
dieses Fach, diese Fachrichtung oder Qualifikation Berücksichtigung finden.
Sollten keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit den in Spalte 3 des in der Anlage 1 bezeichneten Lehramtes vorliegen, können auch Bewerbungen entsprechend der in
Spalte 4 der Anlage benannten Fußnoten (siehe unter 2.) Berücksichtigung finden.
Der Einsatz einer Bewerberin oder eines Bewerbers mit der Lehrbefähigung für Ethik und
Evangelische Religion kann langfristig oder auf Dauer auch an zwei Schulen erfolgen.
Für die Stellen an Gymnasien mit dem Fach Ethik können auch Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt an Gymnasien einbezogen werden, die über eine Lehrbefähigung im
Fach Philosophie verfügen.
Soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgen.
2.
Fußnoten
1)
Voraussetzung „Lehramt an Förderschulen“
In einem zweiten Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber mit einem nach
dem Recht der ehemaligen DDR erworbenen Abschluss als Sonderschullehrer berücksichtigt
werden.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen ist eine Verbeamtung nicht möglich. Die Einstellung erfolgt
in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die Eingruppierung wird entsprechend der nachgewiesenen Qualifikationen vorgenommen.
2a)
Voraussetzung „Lehramt an Sekundarschulen“ an Sekundarschulen
In einem zweiten Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden, sofern die Bereitschaft eines dauerhaften Einsatzes
an der Sekundarschule besteht.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen ist eine Verbeamtung nicht möglich. Die Einstellung erfolgt
in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die Eingruppierung wird entsprechend der nachgewiesenen Qualifikationen vorgenommen.
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2b)
Voraussetzung „Lehramt an Sekundarschulen“ an Gemeinschaftsschulen und
Gesamtschulen
In einem zweiten Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden, sofern die Bereitschaft eines dauerhaften Einsatzes
an der Gemeinschaftsschule bzw. Gesamtschule besteht.
Soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann bei Bewerberinnen und
Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien eine Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgen.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen ist eine Verbeamtung von Bewerberinnen und Bewerbern
mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen nicht möglich. Die Einstellung erfolgt hier in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die Eingruppierung wird entsprechend der nachgewiesenen Qualifikationen vorgenommen.
2c)
Voraussetzung „Lehramt an Gymnasien“ an Gemeinschaftsschulen, Gesamtschullen und Gymnasien
In einem zweiten Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen ist eine Verbeamtung von Bewerberinnen und Bewerbern
mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen nicht möglich. Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die Eingruppierung wird entsprechend der nachgewiesenen Qualifikationen vorgenommen.
2d)
Voraussetzung „Lehramt an Sekundarschulen“ an Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen
In einem zweiten Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen berücksichtigt werden. Soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgen.
3)
Voraussetzung „Lehramt an Sekundarschulen“ oder „Lehramt an Gymnasien“ an
Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien
Sollten insgesamt keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit der Laufbahnbefähigung für eines der unter den Fußnoten 2a), 2b), 2c) und 2d) genannten Lehrämter vorliegen, können in einem dritten Auswahlverfahren auch Bewerbungen von Lehrkräften einbezogen werden, die über ein mit einem Diplom erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium der ehemaligen DDR mit Lehrbefähigung für zwei Fächer der aktuellen Stundentafel
verfügen.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen ist eine Verbeamtung nicht möglich. Die Einstellung erfolgt
in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die Eingruppierung wird entsprechend der nachgewiesenen Qualifikationen vorgenommen.
4)
Voraussetzung „Lehramt an Sekundarschulen“ oder „Lehramt an Gymnasien“ an
Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien
Sollten insgesamt keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit der Laufbahnbefähigung für eines der unter den Fußnoten 2a), 2b), 2c) und 2d) genannten Lehrämter bzw. Qualifikationen nach Fußnote 3) vorliegen, können in einem vierten Auswahlverfahren auch Bewerbungen von Lehrkräften einbezogen werden, die über ein erfolgreich abgeschlossenes und
für die gesuchten Fächer einschlägiges Hochschulstudium verfügen, welches an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule mit einem Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss oder nach einem akkreditierten Studiengang an einer Fachhochschule mit einem
Master-Abschluss beendet wurde.
Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die
Eingruppierung wird entsprechend der nachgewiesenen Qualifikationen vorgenommen. Mit
Abschluss des Arbeitsvertrages verpflichten sich die Bewerberinnen und Bewerber, innerhalb der ersten beiden Jahre des Arbeitsverhältnisses ihre pädagogische Eignung nachzuweisen und an entsprechenden Fortbildungskursen teilzunehmen.
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5)
Voraussetzung „Lehramt an Berufsbildenden Schulen“ oder „Lehramt an Gymnasien“ an Berufsbildenden Schulen
Sollten keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit Befähigung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien vorliegen,
können in einem zweiten Auswahlverfahren auch Bewerbungen von Lehrkräften einbezogen
werden, die über ein erfolgreich abgeschlossenes und für die gesuchte Fachrichtung einschlägiges Hochschulstudium verfügen, welches an einer Universität oder gleichwertigen
Hochschule mit einem Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss oder nach einem akkreditierten Studiengang an einer Fachhochschule mit einem Master-Abschluss beendet wurde.
Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die
Eingruppierung wird entsprechend der nachgewiesenen Qualifikationen vorgenommen. Mit
Abschluss des Arbeitsvertrages verpflichten sich die Bewerberinnen und Bewerber, innerhalb der ersten beiden Jahre des Arbeitsverhältnisses ihre pädagogische Eignung nachzuweisen und an entsprechenden Fortbildungskursen teilzunehmen.
III. Auswahlverfahren
Für das Auswahlverfahren gelten die unter Nummern 3 und 4 des o.g. RdErl. festgelegten
Auswahlgrundsätze und Regelungen zur Ermittlung der Gesamtergebnisse der Ersten und
Zweiten Staatsprüfung.
Bei der Erstellung der Rangliste wird ein Bonus für die in Nummer 3.5 des o.g. RdErl. genannten Gründe nur gewährt, wenn mit der Bewerbung jeweils ein ausreichender Nachweis
über die Berechtigung des Bonus vorgelegt wird. Dies gilt auch für die mögliche Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten im Verfahren.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
1. Besetzung der Stellen im zentralen Auswahlverfahren (Nummer 6 des o.g. RdErl.)
Die für Grundschulen und Förderschulen ausgeschriebenen Stellen werden im zentralen
Auswahlverfahren besetzt.
2. Besetzung der Stellen im schulbezogenen Auswahlverfahren (Nummer 5 des o.g. RdErl.)
Die für Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildende Schulen ausgeschriebenen Stellen werden im schulbezogenen Auswahlverfahren
besetzt.
Die Auswahlgespräche an den Schulen finden voraussichtlich in der 22. und 23. Kalenderwoche des Jahres 2016 statt. Reisekosten können nicht erstattet werden. Die Nichtteilnahme an dem Gespräch steht einer Ablehnung gleich. Das Auswahlverfahren wird unmittelbar
fortgesetzt bzw. das Nachrückverfahren eingeleitet.
Entsprechend dem o.g. RdErl. wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen der
unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber für evtl. folgende Stellenausschreibungen aufbewahrt werden, soweit dies gewünscht wird.
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