Die Geschäftsbedingungen

Lifeplus
CH-DE
Bestimmungen für die Schweiz
Lifeplus House • Little End Road • St. Neots • PE19 8JH • England
T 0800 101 3201 +44 1480 224620 F +44 1480 224621 +44 01480 224611
www.lifeplus.com
Lifeplus Europe Limited (“LPE” oder “Unternehmen”) hat ihren Sitz im Vereinigten
Königreich und vertreibt eine Reihe von Produkten, darunter Nahrungsergänzungsmittel
sowie Haut- und persönliche Pflegeprodukte (“LPE-Produkte”), die von Lifeplus
International, (“LPI”), einem Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika,
hergestellt werden. Unabhängige Geschäftspartner von LPE (“Partner”) können LPEProdukte für den Eigengebrauch erwerben, den Verkauf der im Schweizer Produktkatalog
enthaltenen LPE-Produkten fördern und als Sponsor eine eigene Vertriebsstruktur
innerhalb des Vertriebssystems von LPE aufbauen. Der Partner erkennt daher die
folgenden Bestimmungen, das Anmeldeformular und den Vergütungsplan (zusammen die
“Partnervereinbarung”) als bindend an.
Partner können Einzelpersonen oder Unternehmen sein. Als Einzelperson muss ich
volljährig und in der Schweiz wohnhaft sein. Ich werde das unterzeichnete Anmeldeformular
an LPE senden. Die Partnervereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem das
unterzeichnete Anmeldeformular bei LPE eingeht und von LPE angenommen wird. Als
Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sonstige Kapitalgesellschaft
oder andere Gesellschaft, die unter einem Handelsnamen firmiert, kann ich nur nach
Prüfung und Genehmigung durch LPE Partner werden. Zu diesem Zweck nenne ich im
Zusatzformular zum Anmeldeformular für Unternehmen die Person(en), welche die
Gesellschaft leitet oder diese direkt oder indirekt kontrolliert. Die Bestimmungen dieser
Partnervereinbarung gelten analog für diese Person(en). LPE steht es frei, die Annahme
des Antrags zu verweigern. Ich darf mich als Partner nicht an mehr als einer Partnerschaft
beteiligen, (Teil-)Inhaber sein oder die unternehmerische Kontrolle ausüben. Die Mitglieder
meines Haushalts, einschliesslich mir selbst, dürfen zusammen nur eine Partnerposition
besitzen.
Als LPE-Partner erkenne ich Folgendes an:
1. Meine Beziehung zum Unternehmen ist die eines unabhängigen, selbständigen
Unternehmers. Ich bin weder Franchisenehmer, Joint-Venture-Beteiligter, Teilhaber,
Agent, Vertreter noch Mitarbeiter von LPE oder LPI, noch erkläre ich oder gebe vor,
ein solcher zu sein. Ich habe keinen Anspruch auf Ferienentschädigung,
Entschädigung im Krankheitsfall, Entschädigung für Arbeitsmaterial oder sonstige
Kostenerstattung. Ich bin nicht befugt, LPE oder LPI in irgendeiner Weise zu
verpflichten oder zu binden. Als unabhängiger Unternehmer bin ich für die Entrichtung
aller Steuern verantwortlich, insbesondere der Einkommenssteuern und, soweit
anwendbar, der Mehrwertsteuer auf alle Zahlungen, die ich von LPE erhalte.
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Artikel Nr. 118
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2. Mir ist bekannt, dass LPE die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge von
meiner Vergütung und, soweit anwendbar, für obligatorische Pensionskassenbeiträge
abzieht. Weitere Informationen kann ich der Information zur Sozialversicherung
(“Information für Partner zur Sozialversicherung in der Schweiz”) entnehmen. Ich
verpflichte mich, die Formulare zur Datenerhebung nach der Aufforderung zum
Ausfüllen dieser Formulare durch LPE an LPE zurückzusenden, damit LPE mich bei
der zuständigen Sozialversicherungsbehörde anmelden kann. Ich stimme zu, dass
LPE die Zahlung meiner Vergütung zurückhalten kann, wenn ein Formular zur
Datenerhebung nicht vollständig ausgefüllt und auf Aufforderung zurückgesendet
wird.
3. Meine Vergütung erfolgt gemäss dem Vergütungsplan, und zwar ausschliesslich
durch den Verkauf von Produkten an Endverbraucher (Endkunden), der von mir und
meiner nachgeordneten Organisation vermittelt wurde. Für die Durchführung von
Sponsoring-Aktivitäten wird keine Vergütung bezahlt.
4. Der Verkauf von Lifeplus-Produkten im Einzelhandel ist möglich, wird aber nicht
gefördert. Bevor ich versuche, Produkte im Einzelhandel zu verkaufen, setze ich mich
mit LPE in Verbindung, so dass ein Vertreter des Unternehmens die LifeplusRichtlinien und die gesetzlichen Vorschriften mit mir erörtern kann.
5. Mein Erfolg hängt ausschliesslich von meinen persönlichen Zielen, dem Umfang und
der Qualität meiner Arbeit, meinen Nachfassbemühungen und meinen
Dienstleistungen sowie von den Anstrengungen ab, die ich in mein Geschäft
investiere.
6. Ich verpflichte mich, meine geschäftlichen Aktivitäten auf ethische und legale Weise
durchzuführen und dabei unter anderem folgende Grundsätze einzuhalten: (i) Kein
Verhalten, das den guten Namen und das Ansehen von LPE oder seinen verbundenen
Unternehmen beeinträchtigt, (ii) keine irreführenden, betrügerischen oder unfairen
Verkaufspraktiken, (iii) wahrheitsgemässe und korrekte Werbung und Beschreibung
der im Schweizer Produktkatalog aufgeführten LPE-Produkte, (iv) keine nicht
genehmigten Aussagen über die Produkte, insbesondere keine Aussagen in Bezug
auf gesundheitliche Aspekte, (v) keine Andeutung, dass eine andere Person direkt
oder indirekt sämtliche zum Erhalt der Vergütung erforderlichen Arbeiten erbringt,
(vi) keine falschen oder irreführenden Einkommensprognosen und keine
Zusicherungen bezüglich des potenziellen Erfolgs oder von wahrscheinlich zu
erzielenden Einkünften.
7. LPE diskriminiert niemanden und trifft keine Unterscheidung zwischen Personen
aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses oder ihrer politischen Überzeugungen. Ich
stimme zu, dass das Betreiben meines Lifeplus Geschäfts kein geeignetes Medium
darstellt, solche Überzeugungen zu verbreiten. Ich stimme insbesondere zu, dass ich
solche Überzeugungen nicht auf Firmenfeiern oder Veranstaltungen von LPE
verbreiten werde.
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8. Ein “Sponsor” ist ein Partner, der ein Netzwerk aufbaut, indem er Interessenten dazu
ermutigt, entweder Kunden oder aber Partner zu werden, welche die Produkte des
Unternehmens gegenüber Endverbrauchern empfehlen (so genannte “nachgeordnete
Partner”). Ein Partner ist berechtigt, als Sponsor weitere Partner zu fördern und diese
beim Vertrieb und der Bewerbung der LPE-Produkte zu unterstützen.
a. Der Sponsor ist angehalten, (i) die ihm nachgeordneten Partner zu betreuen, (ii) die
nachgeordneten Partner beim Aufbau und der Entwicklung ihres Geschäfts, ihres
Umsatzes und ihres Kundenstamms zu unterstützen, (iii) eine ständige Kommunikation
aufrecht zu erhalten und sicherzustellen, dass die nachgeordneten Partner in Bezug
auf die LPE-Produktlinie und den Vergütungsplan angemessen geschult sind, (iv) als
Betreuer, Lehrer, Motivator und Mentor tätig zu sein.
b. Crossline Rekrutierung/Sponsoring ist untersagt. Es gibt zwei Arten von Crossline
Sponsoring. Der erste Fall liegt vor, wenn einem Partner, dessen Kunden oder Mitarbeitern
des Unternehmens Einkommensmöglichkeiten mit Netzwerk- oder Franchisecharakter
oder Produkte, die in direktem Wettbewerb zu LPE stehen, angeboten werden. Der zweite
Fall liegt vor, wenn einem Partner oder einer Gruppe von Partnern vorgeschlagen wird,
ihren Sponsor zu wechseln.
c. LPE genehmigt einen Wechsel des Sponsors nur in Ausnahmefällen.
9. Ich verwende ausschliesslich die offizielle Firmenliteratur und Werbematerialien von LPE
für die Bewerbung von im Schweizer Produktekatalog aufgeführten LPE-Produkten und der
LPE Business Opportunity. Ich bewerbe LPE-Produkte nicht im Internet, mit Ausnahme der
eigenen Website von LPE. Die Produkte des Unternehmens dürfen in keinem Fall über
Websites für Internet-Auktionen verkauft oder angeboten werden, wie zum Beispiel über
eBay, Ricardo usw. Ich manipuliere die Platzierung von Internet-Suchmaschinenergebnissen
nicht zum Nachteil anderer Partner oder des Unternehmens. Alle anderen Formen der
Werbung sind untersagt. Alle Medienkontakte, Anfragen usw. müssen unverzüglich an LPE
gemeldet werden, und der Partner benötigt vor jeder Erklärung gegenüber den Medien die
vorherige schriftliche Zustimmung von LPE.
10. Ich missbrauche keine Handelsnamen oder Marken des Unternehmens. Darüber
hinaus werde ich keine Werbematerialien erstellen oder verwenden (ausser die vom
Unternehmen hergestellten Materialien), die den Anschein erwecken, als stammten
sie direkt vom Unternehmen, und auch keine Handelsnamen oder Marken im Besitz
von LPI in einem Internet-Domainnamen oder im Namen eines in meinem Eigentum
befindlichen Unternehmens verwenden.
11. LPE erkennt an, dass die Partner Produkte in angemessenen Mengen für ihren
eigenen persönlichen Bedarf kaufen möchten. Allerdings sind alle Formen einer
übermässigen Vorrats- oder Lagerhaltung durch einen Partner selbst oder durch
andere Partner zum alleinigen Zweck der Manipulierung oder Optimierung des
Vergütungssystems untersagt. Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätige ich, dass
mindestens 70 % meiner vorherigen Bestellung verkauft oder verbraucht wurden.
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12. Ein Verstoss meinerseits gegen diese Bestimmungen kann zu disziplinarischen
Massnahmen bis hin zur Beendigung meines Vertragsverhältnisses zum Unternehmen
unter Einhaltung der Schriftform und einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen
oder zur Aussetzung dieses Vertragsverhältnisses führen. Ich bin berechtigt, das
Vertragsverhältnis zum Unternehmen jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen
schriftlich zu kündigen. Ich verpflichte mich, im Falle einer Kündigung mich mit
sofortiger Wirkung nicht mehr als LPE-Partner auszugeben und die Verwendung aller
Namen und Marken des Unternehmens einzustellen. Bis zum Datum der Beendigung
des Vertragsverhältnisses besitze ich Anspruch auf eine Vergütung für alle
Produktverkäufe gemäss dem LPE-Vergütungsplan. Ich erkenne an, dass ich nach
der Zahlung der letzten Vergütung keine weiteren Ansprüche gegen LPE aus diesem
Partnervertrag habe.
13. Bei meinem Ableben oder meiner Erwerbsunfähigkeit gehen meine Rechte und
Pflichten als Sponsor auf schriftliches Ersuchen und Nachweis einer entsprechenden
Berechtigung auf meinen Rechtsnachfolger über, vorbehaltlich der Genehmigung
durch LPE. Eine solche Genehmigung wird nicht verweigert, sofern der
Rechtsnachfolger weiterhin die Bestimmungen des Partnervertrags erfüllt.
Ich darf meine Position nur nach schriftlicher Genehmigung von LPE und gemäss den von
LPE festgelegten Bedingungen verkaufen, abtreten oder übertragen.
14. LPE behält sich vor, jederzeit im eigenen Ermessen die Produktpalette, die Preise, die
Internationalen Punkte-Werte, die Spezifikationen, die Verpackungsdesigns und die
Literatur zu ändern oder zu ergänzen. Darüber hinaus behält sich LPE vor, diese
Bestimmungen, den Vergütungsplan und alle anderen von LPE herausgegebenen
Dokumente zu ändern oder zu ergänzen. Alle Änderungen werden nach ihrer
Veröffentlichung oder Mitteilung an den Partner automatisch Teil der Vereinbarung
zwischen LPE und dem Partner.
15. Das Unternehmen ist berechtigt, Beträge, die ich dem Unternehmen schulde, von der
Vergütung, welche das Unternehmen mir schuldet, abzuziehen.
16. Ein Partner kann sämtliche Produkte (einschliesslich Schulungs- und Werbematerialien,
Geschäftshandbücher und Kits) innerhalb von dreissig Tagen nach dem Kauf gegen
Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Betrages für die mögliche Wertminderung
des Produkts an LPE zurückgeben.
17. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bestimmungen als rechtswidrig, ungültig oder
nicht vollstreckbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
18. Diese Bestimmungen unterliegen dem materiellen schweizerischen Recht, wobei die
Anwendung von Kollisionsregeln und des U.N. Übereinkommen betreffend Verträge
über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (“Wiener Übereinkommen”)
ausdrücklich ausgeschlossen ist.
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