Lifeplus CH-DE Bestimmungen für die Schweiz Lifeplus House • Little End Road • St. Neots • PE19 8JH • England T 0800 101 3201 +44 1480 224620 F +44 1480 224621 +44 01480 224611 www.lifeplus.com Lifeplus Europe Limited (“LPE” oder “Unternehmen”) hat ihren Sitz im Vereinigten Königreich und vertreibt eine Reihe von Produkten, darunter Nahrungsergänzungsmittel sowie Haut- und persönliche Pflegeprodukte (“LPE-Produkte”), die von Lifeplus International, (“LPI”), einem Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, hergestellt werden. Unabhängige Geschäftspartner von LPE (“Partner”) können LPEProdukte für den Eigengebrauch erwerben, den Verkauf der im Schweizer Produktkatalog enthaltenen LPE-Produkten fördern und als Sponsor eine eigene Vertriebsstruktur innerhalb des Vertriebssystems von LPE aufbauen. Der Partner erkennt daher die folgenden Bestimmungen, das Anmeldeformular und den Vergütungsplan (zusammen die “Partnervereinbarung”) als bindend an. Partner können Einzelpersonen oder Unternehmen sein. Als Einzelperson muss ich volljährig und in der Schweiz wohnhaft sein. Ich werde das unterzeichnete Anmeldeformular an LPE senden. Die Partnervereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem das unterzeichnete Anmeldeformular bei LPE eingeht und von LPE angenommen wird. Als Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sonstige Kapitalgesellschaft oder andere Gesellschaft, die unter einem Handelsnamen firmiert, kann ich nur nach Prüfung und Genehmigung durch LPE Partner werden. Zu diesem Zweck nenne ich im Zusatzformular zum Anmeldeformular für Unternehmen die Person(en), welche die Gesellschaft leitet oder diese direkt oder indirekt kontrolliert. Die Bestimmungen dieser Partnervereinbarung gelten analog für diese Person(en). LPE steht es frei, die Annahme des Antrags zu verweigern. Ich darf mich als Partner nicht an mehr als einer Partnerschaft beteiligen, (Teil-)Inhaber sein oder die unternehmerische Kontrolle ausüben. Die Mitglieder meines Haushalts, einschliesslich mir selbst, dürfen zusammen nur eine Partnerposition besitzen. Als LPE-Partner erkenne ich Folgendes an: 1. Meine Beziehung zum Unternehmen ist die eines unabhängigen, selbständigen Unternehmers. Ich bin weder Franchisenehmer, Joint-Venture-Beteiligter, Teilhaber, Agent, Vertreter noch Mitarbeiter von LPE oder LPI, noch erkläre ich oder gebe vor, ein solcher zu sein. Ich habe keinen Anspruch auf Ferienentschädigung, Entschädigung im Krankheitsfall, Entschädigung für Arbeitsmaterial oder sonstige Kostenerstattung. Ich bin nicht befugt, LPE oder LPI in irgendeiner Weise zu verpflichten oder zu binden. Als unabhängiger Unternehmer bin ich für die Entrichtung aller Steuern verantwortlich, insbesondere der Einkommenssteuern und, soweit anwendbar, der Mehrwertsteuer auf alle Zahlungen, die ich von LPE erhalte. © 2016 Lifeplus Europe 1 Artikel Nr. 118 04/2016 2. Mir ist bekannt, dass LPE die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge von meiner Vergütung und, soweit anwendbar, für obligatorische Pensionskassenbeiträge abzieht. Weitere Informationen kann ich der Information zur Sozialversicherung (“Information für Partner zur Sozialversicherung in der Schweiz”) entnehmen. Ich verpflichte mich, die Formulare zur Datenerhebung nach der Aufforderung zum Ausfüllen dieser Formulare durch LPE an LPE zurückzusenden, damit LPE mich bei der zuständigen Sozialversicherungsbehörde anmelden kann. Ich stimme zu, dass LPE die Zahlung meiner Vergütung zurückhalten kann, wenn ein Formular zur Datenerhebung nicht vollständig ausgefüllt und auf Aufforderung zurückgesendet wird. 3. Meine Vergütung erfolgt gemäss dem Vergütungsplan, und zwar ausschliesslich durch den Verkauf von Produkten an Endverbraucher (Endkunden), der von mir und meiner nachgeordneten Organisation vermittelt wurde. Für die Durchführung von Sponsoring-Aktivitäten wird keine Vergütung bezahlt. 4. Der Verkauf von Lifeplus-Produkten im Einzelhandel ist möglich, wird aber nicht gefördert. Bevor ich versuche, Produkte im Einzelhandel zu verkaufen, setze ich mich mit LPE in Verbindung, so dass ein Vertreter des Unternehmens die LifeplusRichtlinien und die gesetzlichen Vorschriften mit mir erörtern kann. 5. Mein Erfolg hängt ausschliesslich von meinen persönlichen Zielen, dem Umfang und der Qualität meiner Arbeit, meinen Nachfassbemühungen und meinen Dienstleistungen sowie von den Anstrengungen ab, die ich in mein Geschäft investiere. 6. Ich verpflichte mich, meine geschäftlichen Aktivitäten auf ethische und legale Weise durchzuführen und dabei unter anderem folgende Grundsätze einzuhalten: (i) Kein Verhalten, das den guten Namen und das Ansehen von LPE oder seinen verbundenen Unternehmen beeinträchtigt, (ii) keine irreführenden, betrügerischen oder unfairen Verkaufspraktiken, (iii) wahrheitsgemässe und korrekte Werbung und Beschreibung der im Schweizer Produktkatalog aufgeführten LPE-Produkte, (iv) keine nicht genehmigten Aussagen über die Produkte, insbesondere keine Aussagen in Bezug auf gesundheitliche Aspekte, (v) keine Andeutung, dass eine andere Person direkt oder indirekt sämtliche zum Erhalt der Vergütung erforderlichen Arbeiten erbringt, (vi) keine falschen oder irreführenden Einkommensprognosen und keine Zusicherungen bezüglich des potenziellen Erfolgs oder von wahrscheinlich zu erzielenden Einkünften. 7. LPE diskriminiert niemanden und trifft keine Unterscheidung zwischen Personen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses oder ihrer politischen Überzeugungen. Ich stimme zu, dass das Betreiben meines Lifeplus Geschäfts kein geeignetes Medium darstellt, solche Überzeugungen zu verbreiten. Ich stimme insbesondere zu, dass ich solche Überzeugungen nicht auf Firmenfeiern oder Veranstaltungen von LPE verbreiten werde. © 2016 Lifeplus Europe 2 04/2016 8. Ein “Sponsor” ist ein Partner, der ein Netzwerk aufbaut, indem er Interessenten dazu ermutigt, entweder Kunden oder aber Partner zu werden, welche die Produkte des Unternehmens gegenüber Endverbrauchern empfehlen (so genannte “nachgeordnete Partner”). Ein Partner ist berechtigt, als Sponsor weitere Partner zu fördern und diese beim Vertrieb und der Bewerbung der LPE-Produkte zu unterstützen. a. Der Sponsor ist angehalten, (i) die ihm nachgeordneten Partner zu betreuen, (ii) die nachgeordneten Partner beim Aufbau und der Entwicklung ihres Geschäfts, ihres Umsatzes und ihres Kundenstamms zu unterstützen, (iii) eine ständige Kommunikation aufrecht zu erhalten und sicherzustellen, dass die nachgeordneten Partner in Bezug auf die LPE-Produktlinie und den Vergütungsplan angemessen geschult sind, (iv) als Betreuer, Lehrer, Motivator und Mentor tätig zu sein. b. Crossline Rekrutierung/Sponsoring ist untersagt. Es gibt zwei Arten von Crossline Sponsoring. Der erste Fall liegt vor, wenn einem Partner, dessen Kunden oder Mitarbeitern des Unternehmens Einkommensmöglichkeiten mit Netzwerk- oder Franchisecharakter oder Produkte, die in direktem Wettbewerb zu LPE stehen, angeboten werden. Der zweite Fall liegt vor, wenn einem Partner oder einer Gruppe von Partnern vorgeschlagen wird, ihren Sponsor zu wechseln. c. LPE genehmigt einen Wechsel des Sponsors nur in Ausnahmefällen. 9. Ich verwende ausschliesslich die offizielle Firmenliteratur und Werbematerialien von LPE für die Bewerbung von im Schweizer Produktekatalog aufgeführten LPE-Produkten und der LPE Business Opportunity. Ich bewerbe LPE-Produkte nicht im Internet, mit Ausnahme der eigenen Website von LPE. Die Produkte des Unternehmens dürfen in keinem Fall über Websites für Internet-Auktionen verkauft oder angeboten werden, wie zum Beispiel über eBay, Ricardo usw. Ich manipuliere die Platzierung von Internet-Suchmaschinenergebnissen nicht zum Nachteil anderer Partner oder des Unternehmens. Alle anderen Formen der Werbung sind untersagt. Alle Medienkontakte, Anfragen usw. müssen unverzüglich an LPE gemeldet werden, und der Partner benötigt vor jeder Erklärung gegenüber den Medien die vorherige schriftliche Zustimmung von LPE. 10. Ich missbrauche keine Handelsnamen oder Marken des Unternehmens. Darüber hinaus werde ich keine Werbematerialien erstellen oder verwenden (ausser die vom Unternehmen hergestellten Materialien), die den Anschein erwecken, als stammten sie direkt vom Unternehmen, und auch keine Handelsnamen oder Marken im Besitz von LPI in einem Internet-Domainnamen oder im Namen eines in meinem Eigentum befindlichen Unternehmens verwenden. 11. LPE erkennt an, dass die Partner Produkte in angemessenen Mengen für ihren eigenen persönlichen Bedarf kaufen möchten. Allerdings sind alle Formen einer übermässigen Vorrats- oder Lagerhaltung durch einen Partner selbst oder durch andere Partner zum alleinigen Zweck der Manipulierung oder Optimierung des Vergütungssystems untersagt. Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätige ich, dass mindestens 70 % meiner vorherigen Bestellung verkauft oder verbraucht wurden. © 2016 Lifeplus Europe 3 04/2016 12. Ein Verstoss meinerseits gegen diese Bestimmungen kann zu disziplinarischen Massnahmen bis hin zur Beendigung meines Vertragsverhältnisses zum Unternehmen unter Einhaltung der Schriftform und einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen oder zur Aussetzung dieses Vertragsverhältnisses führen. Ich bin berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Unternehmen jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen schriftlich zu kündigen. Ich verpflichte mich, im Falle einer Kündigung mich mit sofortiger Wirkung nicht mehr als LPE-Partner auszugeben und die Verwendung aller Namen und Marken des Unternehmens einzustellen. Bis zum Datum der Beendigung des Vertragsverhältnisses besitze ich Anspruch auf eine Vergütung für alle Produktverkäufe gemäss dem LPE-Vergütungsplan. Ich erkenne an, dass ich nach der Zahlung der letzten Vergütung keine weiteren Ansprüche gegen LPE aus diesem Partnervertrag habe. 13. Bei meinem Ableben oder meiner Erwerbsunfähigkeit gehen meine Rechte und Pflichten als Sponsor auf schriftliches Ersuchen und Nachweis einer entsprechenden Berechtigung auf meinen Rechtsnachfolger über, vorbehaltlich der Genehmigung durch LPE. Eine solche Genehmigung wird nicht verweigert, sofern der Rechtsnachfolger weiterhin die Bestimmungen des Partnervertrags erfüllt. Ich darf meine Position nur nach schriftlicher Genehmigung von LPE und gemäss den von LPE festgelegten Bedingungen verkaufen, abtreten oder übertragen. 14. LPE behält sich vor, jederzeit im eigenen Ermessen die Produktpalette, die Preise, die Internationalen Punkte-Werte, die Spezifikationen, die Verpackungsdesigns und die Literatur zu ändern oder zu ergänzen. Darüber hinaus behält sich LPE vor, diese Bestimmungen, den Vergütungsplan und alle anderen von LPE herausgegebenen Dokumente zu ändern oder zu ergänzen. Alle Änderungen werden nach ihrer Veröffentlichung oder Mitteilung an den Partner automatisch Teil der Vereinbarung zwischen LPE und dem Partner. 15. Das Unternehmen ist berechtigt, Beträge, die ich dem Unternehmen schulde, von der Vergütung, welche das Unternehmen mir schuldet, abzuziehen. 16. Ein Partner kann sämtliche Produkte (einschliesslich Schulungs- und Werbematerialien, Geschäftshandbücher und Kits) innerhalb von dreissig Tagen nach dem Kauf gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Betrages für die mögliche Wertminderung des Produkts an LPE zurückgeben. 17. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bestimmungen als rechtswidrig, ungültig oder nicht vollstreckbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 18. Diese Bestimmungen unterliegen dem materiellen schweizerischen Recht, wobei die Anwendung von Kollisionsregeln und des U.N. Übereinkommen betreffend Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (“Wiener Übereinkommen”) ausdrücklich ausgeschlossen ist. © 2016 Lifeplus Europe 4 04/2016
© Copyright 2024 ExpyDoc