Heute an morgen denken

Heute an morgen denken
DANKE dass Ihr euch registriert habt und wie versprochen erhaltet Ihr ein
persönliches E-Book, in dem Ihr Tipps finden werdet um zu vermeiden, dass
auch Ihr unter der Altersarmut leiden werdet.
So wie mein Vater… der nach jahrelanger harter Arbeit, seinen Ruhestand
nicht genießen kann. Wie stellst Du Dir das Leben vor, in der Rentenzeit?
In jungen Jahren fieberst Du der Rente entgegen, um mehr Zeit zu
haben...freie Zeit für um allen Deinen Interessen nachzugehen, für die heute
wenig Zeit bleibt...einfach mal zur Ruhe kommen, verreisen, im Garten liegen
ohne ein Druck von Zeit zu verspüren... dass alles und noch viel mehr hätte
ich meinem Vater gewünscht. Und nicht die bittere Realität, noch weiter
arbeiten zu müssen, weil das Geld nicht reicht um die Lebenshaltungskosten
zu decken. Weil er sich leider keine Gedanken machte um die Zukunft. Das
hat mich dazu gebracht, mich intensiv mit diesem Thema zu befassen. Ich
möchte nicht den gleichen Fehler machen. Oft dachte ich, ich habe noch
genug Zeit, ich bin noch so jung…aber so dachte mein Vater auch… und die
Jahre vergingen. Wie oft fieberte ich Ereignissen in meinem Leben entgegen
und dann lagen diese schon wieder Jahre hinter mir, mein Führerschein,
meine Hochzeit, die Geburt meiner Kinder und vieles mehr…das alles machte
mich ängstlich, die Zeit man kann sie nicht aufhalten. Manchmal scheint sie
zu stehen, doch es vergeht ein Moment und sie ist schon viel weiter als wir
uns wünschen. Es ist einfach an heute zu denken, heute zu leben, morgen
scheint so weit weg, doch er holt uns schneller ein als uns lieb ist.
Deswegen musste ich was tun, um mich abzusichern, um ruhig schlafen zu
können…und der morgen kann kommen!
Aber wie, wo, was?? Es ist nicht leicht…das richtige zu finden…vieles wird
schlecht geredet, viele Vorsorgemodelle werden kritisiert und die Meinungen
gehen auseinander. Aber ist nichts tun das richtige? Warten bis es eine
einheitliche Meinung gibt, bis die Politik was verändert? Nein, Danke.
Es ist mein Leben, ich muss was tun… mir soll es gut gehen im Alter!
Von nichts kommt nichts… es gibt keine hohen Renditen… ich bekomme
nichts auf mein Gespartes…das stimmt… aber wenn ich gar nicht spare habe
ich am Ende…
GAR NIX!!
Und ich spare und habe am Ende meine gesparte Summe, auch wenn mit
wenig Rendite, als nichts zu tun und am Ende ist mein ganzes Geld weg
und ich bedauere nichts getan zu haben.
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber mir fällt es schwer monatlich einen
festen Betrag zu sparen. Ich habe mich für die Variante entschieden, dass
einfach die Sparrate monatlich abgebucht wird, denn müsste ich einen
monatlichen Betrag sparen, das würde mehr als ins Wasser fallen.
Ich habe mich schlau gemacht und mich über Altersvorsorge informiert.
Es gibt Vor –und Nachteile, aber die gibt es immer im Leben, oder? Deswegen
bringt mich das nicht ab, von meinem Weg nicht in der Altersarmut zu
landen.
Gesetzliche Rente
Fast 28 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber zahlen zurzeit in die gesetzliche
Rentenversicherung ein. Doch angesichts des demografischen Wandels mit immer mehr
Rentenbeziehern wird die Lücke zwischen Nettoeinkommen und Rente tendenziell größer.
So konnte ein Standardrentner, der durchschnittlich verdient und 45 Jahre lang in die
Staatskasse eingezahlt hat, bei Rentenbeginn ab 2005 noch mit fast 70 Prozent seines letzten
Lohns rechnen. Doch bis 2030 soll die Rente auf 59 Prozent des früheren Nettoeinkommens
sinken, so das Institut für Altersvorsorge in Berlin. Um die Rentenlücke zu schließen, müssen
die vorhandenen Möglichkeiten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge genutzt
werde. Das heißt wer JETZT nicht Privat vorsorgt wird verarmen, der kann sich im Alter
nichts leisten.
Wer Kinder erzieht, bekommt einen Bonus von der Rentenversicherung. Bei Geburten ab
1992 schreibt die Kasse bis zu drei Jahre Pflichtbeiträge auf Basis des
Durchschnittsverdienstes aller Versicherten von zurzeit 34.071 Euro (West) oder 28.955 Euro
(Ost) im Jahr gut. Das bedeutet konkret je Jahr und Kind 28,14 Euro (West) oder 25,74 Euro
(Ost) mehr Rente. Für Kinder mit Geburtsjahr bis 1991 gibt es diesen Bonus nur für ein Jahr.
Nach den politischen Diskussionen in Berlin sollen deren Eltern bis zu zwei Jahre
Pflichtbeiträge angerechnet bekommen. Ob Vater oder Mutter den Bonus nutzen, bleibt
ihnen überlassen.
Wann habe ich Renten Anspruch?
Die Geburtsjahrgänge 1950 bis 1963 erhalten mit Inkrafttreten des Rentenpakets die
Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen und zwar ohne Abschläge. Sie müssen allerdings auf
45 Beitragsjahre kommen.
Für eine volle Altersrente ohne jede Kürzung müssen Sie mindestens 65 Jahre alt sein, lange
genug Beiträge gezahlt und einen Rentenantrag gestellt haben. Wegen der Rente mit 67, die
nach wie vor gilt, steigt diese Regelaltersgrenze für jeden Geburtsjahrgang an. Sie liegt
aktuell bei 65 Jahren und drei Monaten.
Wer am 1. Januar 1964 oder später geboren wurde, bekommt grundsätzlich erst mit 67
Jahren die volle, ungeschmälerte Rente.
Sogenannte besonders langjährig Versicherte müssen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten.
Diejenigen, die 45 Jahre lang Beiträge in der Rentenkasse einbezahlt haben, können mit 65 in
Rente gehen.
Ab dem 1. Juli dieses Jahres tritt das Rentenpaket der großen Koalition in Kraft, somit
können langjährig Versicherten sogar schon ab dem 63. Geburtstag in den Ruhestand und
bekommen die ungekürzte Rente.
Wichtig: Diese Regel gilt nur für Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Juli 1950 und dem 31.
Dezember 1952 geboren sind. Wer ab 1953 zur Welt kam, muss jeweils einige Monate über
die 63 hinaus arbeiten. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss mindestens bis zum 65.
Geburtstag arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Daneben gibt es Ausnahmen für
schwerbehinderte Menschen und für Arbeitnehmer, die Altersteilzeit nutzen.
Wer dennoch mit 63 in Rente gehen will, die 45 Beitragsjahre aber nicht voll hat muss mit
Kürzungen rechnen. Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer „Regelaltersgrenze“ aufhören, wird
die Rente um 0,3 Prozent gekürzt, und zwar dauerhaft. Pro Jahr sind das 3,6 Prozent.
Was zählt eigentlich als „Beitragsjahr“?
Sie müssen für die neue Rente 45 Jahre lang in der Rentenversicherung pflichtversichert
gewesen sein. Das bedeutet im Klartext: Ein Arbeitnehmer war 45 Jahre lang
ununterbrochen angestellt und hat über seinen Arbeitgeber Beiträge abgeführt. Als
„Pflichtbeitrag“ wird aber auch die Erziehung eines Kindes bis zum 10 Lebensjahr, sowie
Zeiten in denen Angehörige gepflegt wurden, Wehr- oder Zivildienst und Phasen, in denen
Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld oder
Konkursausfallgeld bezahlt wurde. Auch Zeiten mit einer Beschäftigung in Minijobs zählen allerdings nur anteilig. Arbeitslosigkeit wird voraussichtlich nur berücksichtigt, wenn sie nicht
unmittelbar vor Renteneintritt aufgetreten ist und dafür Arbeitslosengeld (I) geflossen ist,
denn auch hiervon fließen Beiträge an die Rentenversicherung. Arbeitslosenhilfe oder
Arbeitslosengeld II zählen nicht. Auch freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung werden
nicht auf die 45 Jahre angerechnet - wohl aber die Pflichtbeiträge von Selbstständigen.
Muss ich private Vorsorgen?
Wohl oder übel wird sich die heutigen Arbeitnehmer auf harte Zeiten einstellen müssen.
Was sich jetzt schon in Form von Null-Runden für Rentner andeutet wird sich in den
nächsten Jahren noch verstärken. Die gesetzliche Rente wird allein nicht mehr für den
Gewohnten und Gewünschten Lebensstandard reichen. Grund dafür ist der gefährliche Mix
aus dem System, 1. Rückgang der Geburten 2. das System der gesetzlichen Rente ist
Umlagen-finanziert aufgebaut.
Soll heißen, die heutigen Kinder werden mal die Renten von morgen bezahlen. Da es aber
seit Jahrzenten immer weniger Kinder gibt, droht dieses System der Kollaps. Aktuell wird mit
der (stufenweisen) Anhebung des Renteneintrittsalters versucht diesem Szenario
entgegenzuwirken.
Ein ist sicher: Die gesetzliche Rente allein, reicht zum Leben im Alter nicht mehr aus.
Deshalb raten Fachleute schon in bereits jungen Jahren mit der Vorsorge fürs Alter zu
beginnen. Sehr gut dafür eignet sich die private Rentenversicherung. Je nachdem welcher
Berufsgruppe man zugeordnet ist kann als Arbeitnehmer die Riester, Rürup oder eine Basis
Rente eine für einen Sorgenfreie Rente dienen.
Riester Rente
Die Riester-Rente ist ein freiwilliger, staatlich geförderter und privat finanzierter
Rentenzusatz. Sie wurde 2002 eingeführt, um das senkende Nettorentenniveau mittels einer
staatlich geförderten, freiwilligen Altersvorsorge auszugleichen. Die Idee und der Name
stammen vom 2002 amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter
Riester.
Wer kann Riester abschließen
Eine Riester-Rente kann jeder abschließen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflicht-versichert oder Beamter ist. Dies gilt auch, wenn Sie in der Elternzeit sind.
Auch Ehepartner von Pflichtversicherten oder Beamten haben Anspruch auf eine RiesterRente, unabhängig davon, ob sie selbst die Förderkriterien erfüllen. Die Beiträge werden
vom Staat durch Zulagen und Steuervergünstigungen besonders hoch gefördert. Die Rente
ist in der Ansparphase Hartz-IV sicher. Auszahlungen als lebenslange Rente - diese müssen
erst im Rentenalter versteuert werden und das zu einem meist vergünstigten Steuersatz.
Vorteile der Riester-Rente
Einer der offensichtlichsten Vorteile ist der steuerliche. Inklusive Zulagen können bis zu 2100
Euro bei der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese
Zulagen belaufen sich auf bis zu 154 Euro. Sind in einer Familie zudem kindergeldberechtige
Kinder vorhanden, kommt noch die Kinderzulage hinzu Kinder die vor 2008 geboren sind
bekommen 185 Euro, Kinder die nach 2008 geboren sind 300 Euro. Allerdings muss dazu der
jährliche Mindesteigenbeitrag erbracht werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt vier
Prozent des Einkommens des Vorjahrs, bzw. 60 Euro bei Nichterwerbstätigen.
Als staatlich geförderter Rentenzusatz erfährt die Riester-Rente eine staatliche Beteiligung.
Die genaue prozentuale Höhe dieser Beteiligung ist dabei natürlich von der Höhe des
Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig. Sie kann bis zu 90
Prozent betragen und liegt minimal bei 25 Prozent.
Die Riester-Rente ist, wenn die Zulagen beantragt werden, vor Pfändung
und Insolvenz geschützt. Obendrein wird sie bei einem Hartz IV Bezug nicht als
Kapitalvermögen angerechnet.
Gerade in Fällen von Zahlungsunfähigkeit bietet die Riester-Rente Sicherheit. Können einmal
die nötigen Beiträge nicht aufgebracht werden, ruht die Riester-Rente. In dieser Zeit kann
keine Zulage angerechnet werden, die Riester-Rente als solche bleibt aber bestehen und
muss nicht gekündigt werden.
Die Auszahlung einmal eingezahlter Summen erfolgt in jedem Fall. Was auch passiert, es
kann unter keinen Umständen weniger ausgezahlt werden als eingezahlt wurde. Dies ist ab
Rentenbeginn garantiert. Die Rente an sich ist stabil. Sie entspricht immer einer exakten
Summe und kann nicht von dieser abweichen.
Im Falle von so getroffenen Vereinbarungen bei Abschluss der Riester-Rente kommen auch
Erben und Hinterbliebene in die Vorzüge der abgeschlossen Riester-Rente. So wird die Rente
ab Beginn fortgesetzt. Bei einem Versterben vor Rentenbeginn haben die Erben Anspruch
auf das eingezahlte Vorsorgekapital abzüglich der staatlichen Zulagen und Steuervorteile.
Mit Beginn der Rentenansprüche besteht bei der Riester-Rente ein Anspruch auf eine
Einmalzahlung. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, beträgt diese Summe 20
Prozent der Einlagen, bei später abgeschlossenen Policen 30 Prozent.
Seit 2008 erhalten Neueinsteiger in die Riester-Rente, die unter 25 jahren sind, eine einmalig
um 200 Euro erhöhte Grundzulage.
Mit der Riester-Rente, können Sie Ihren Ruhestand ganz einfach finanziell absichern und erhalten
zusätzlich Zulagen vom Staat. Das lohnt sich richtig. Als klassische, besonders flexible Vorsorgeform
wird keine andere Versicherung so hoch vom Staat gefördert – bis zu 40.000 Euro an Zuschüssen
fließen in den Vertrag
So hoch ist die jährliche Förderung vom Staat
Mit einer Anlage von 4% Ihres Bruttoeinkommens im Jahr, sichern Sie sich die vollen
staatlichen Zulagen – maximal 2.100 Euro im Jahr können Sie dabei direkt von der Steuer
absetzen.
154 Euro Grundzulage – erhält jeder Riester-Sparer
185 Euro Kinderzulage – erhalten Sie für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor
2008geboren ist
300 Euro Kinderzulage – erhalten Sie für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab 2008
geboren ist
200 Euro Berufseinsteiger-Bonus – erhält jeder Riester-Sparer einmalig bis zum 25.
Lebensjahr
Beispiel:
Ein Ehepaar, beide 30 Jahre alt und förderberechtigt, haben jeweils einen eigenen RiesterVertrag mit dem Mindestbetrag bis zu einem Alter von 67 Jahren abgeschlossen. Das
Vorjahres-Einkommen vom Mann betrug 60.000 Euro, das von der Frau 30.000 Euro. Das
Paar hat zwei Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren. Sie werden steuerlich zusammenveranlagt
und erhalten die Kinderzulagen bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Aus dieser Konstellation
ergeben sich 40.000 Euro für die gesamte Laufzeit aus den staatlichen Zulagen und der
steuerlichen Vorteile.
Nachteile der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist ein bindender Vertrag. Vor dem 60. Lebensjahr (bei Policen ab 2012 ist
es das 62. Lebensjahr) erfolgen nur Einzahlungen. Es ist vorher nicht möglich, finanziell von
der Riester-Rente zu profitieren, außer man Baut oder Kauft ein Wohnimmobilie.
Die Riester-Rente ist ab Rentenbeginn steuerpflichtig. Dies gilt im gleichen Maße für eine
Einmalzahlung. Da der effektive Steuersatz allerdings geringer ausfällt als die Steuervorteile
während der Einzahlungsphase, bleibt weiterhin ein Gewinn auf Seiten des Sparers.
Auch inklusive Zulagen können nicht mehr als 2100 Euro in der Einkommenssteuererklärung
steuerlich geltend gemacht werden. Alles darüber hinaus kann nicht bei den
Sonderausgaben angegeben werden.
Zu Beginn fallen recht hohe Abschlusskosten an. Diese ergeben sich aus den Gebühren für
den eigentlichen Abschluss, Verwaltungskosten und Kosten im Vertrieb. Diese
Abschlusskosten werden allerdings gleichmäßig verteilt in den ersten 5 Jahren der
Einzahlung verrechnet.
Lange Zeit bestand der Staat bei einem Umzug ins Ausland auf Rückzahlung sämtlicher
Förderungen. Dies wurde inzwischen zugunsten der Sparer abgeändert. Im gesamten EUAusland haben deutsche Sparer Anspruch auf ihre vollen Rentenbezüge. Wird allerdings ein
Wohnsitz jenseits der EU-Grenzen gewählt, gilt die alte Regelung und die Förderungen
müssen zurückgezahlt werden.
Ohne eine entsprechende Regelung kann im Todesfall während der Auszahlungsphase die
Riester-Rente nur der Riester-Rente des Ehepartners hinzugefügt werden. Hinterbliebene
haben sonst nur Anspruch auf die Einlagen abzüglich der steuerlichen Begünstigungen und
staatlichen Förderungen.
Rürup Rente
Die Basisrente ist auch unter der Bezeichnung Rürup-Rente benannt nach dem Ökonomen
Bert Rürup bekannt. Sie dient der privaten Vorsorge und kann als Zusatzrente oder alleinige
private Rentenabsicherung gewählt werden. Mit dieser Zusatzrente können Verbraucher in
den Genuss staatlicher Förderungen in Form von steuerlichen Vergünstigungen kommen. Im
Gegensatz zur Riester-Rente kann die Rürup-Rente von jedem Verbraucher gleichermaßen
genutzt werden. Deshalb richtet sich dieses Rentenmodell nicht nur an Bundesbürger,
welche die Riester-Rente nicht abschließen können, beispielsweise Selbstständige oder
Freiberufler. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht, sodass diese Rente auch noch kurz vor
Renteneintritt abgeschlossen werden kann.
Steuervorteile der Rürup-Rente
Mit Abschluss einer Rürup-Rente erhält Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Anderweitige
Zulagen sind nicht vorgesehen. Die Steuerersparnis wird Sparern während der Ansparphase
auf die Sparbeträge gewährt. Denn die Beiträge zum gewählten Rentenprodukt können
steuerlich als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Dadurch
sinkt für den Sparer das zu versteuernde Einkommen und somit ebenfalls reduziert sich die zu
zahlende Steuerlast. Insbesondere mit der Höhe der steuerlichen Belastung des Steuerzahlers
steigt das Sparpotenzial der Rürup-Rente.
Allerdings können nicht alle Beiträge zur Rentenversicherung berücksichtigt werden, denn es
gibt Höchstgrenzen zu beachten. Diese liegen für ledige Steuerzahler bei derzeit 20.000 Euro
im Jahr und bei verheirateten Sparern mit gemeinsamer Veranlagung bei 40.000 Euro. Zudem
wird es erst ab dem Jahre 2025 möglich sein, den vollen Sparbetrag bis zum Höchstbetrag
steuerlich geltend zu machen. Im Jahre 2005 lag dieser Anteil noch bei 60 Prozent. Dieser
wurde schrittweise angehoben und beträgt beispielsweise im Jahre 2014 exakt 78 Prozent.
Damit steigt für Sparer im Laufe der Jahre das Einsparpotenzial.
Voraussetzungen für die Rürup-Rente
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen einige Voraussetzungen
erfüllt werden. Zu diesen zählt zunächst, dass der geschlossene Vertrag eine monatliche
Zahlungsweise vorsieht. Die Auszahlung des ausgezahlten Kapitals in einem Betrag ist nicht
vorgesehen, sondern es besteht nur die Möglichkeit, sich monatlich eine lebenslange Rente
auszahlen zu lassen. Weitere Einschränkungen sehen vor, dass für eine Auszahlung ein
Mindestalter erreicht werden muss. Wurde der Vertrag ab dem Jahre 2012 geschlossen, dann
kann die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Bei früheren
Verträgen ist die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Stirbt
der Versicherte, dann ist eine Vererbung der Rente zunächst nicht vorgesehen. Jedoch gibt es
die Möglichkeit, eine Vererbbarkeit durch eine an den Rentensparvertrag gekoppelte
Hinterbliebenenversicherung zu schaffen. Dadurch können Ehepartner oder Kinder, für
welche noch Kindergeld bezogen wird, im Todesfall des Versicherten
eine Hinterbliebenenrente erhalten.
Sie wollen im Alter noch genauso gut leben wie heute?
Dann kommen Sie an einer privaten Altersvorsorge nicht mehr vorbei.
Ich habe mich für ein Riester vertrag der Hanse Merkur entschieden weil das Preis
Leistungsverhältnis und der Service einfach unschlagbar sind.
Wünsche dir ein Sorgenfreies Leben,
dein
PS: Anbei der Link zur