Heute an morgen denken DANKE dass Ihr euch registriert habt und wie versprochen erhaltet Ihr ein persönliches E-Book, in dem Ihr Tipps finden werdet um zu vermeiden, dass auch Ihr unter der Altersarmut leiden werdet. So wie mein Vater… der nach jahrelanger harter Arbeit, seinen Ruhestand nicht genießen kann. Wie stellst Du Dir das Leben vor, in der Rentenzeit? In jungen Jahren fieberst Du der Rente entgegen, um mehr Zeit zu haben...freie Zeit für um allen Deinen Interessen nachzugehen, für die heute wenig Zeit bleibt...einfach mal zur Ruhe kommen, verreisen, im Garten liegen ohne ein Druck von Zeit zu verspüren... dass alles und noch viel mehr hätte ich meinem Vater gewünscht. Und nicht die bittere Realität, noch weiter arbeiten zu müssen, weil das Geld nicht reicht um die Lebenshaltungskosten zu decken. Weil er sich leider keine Gedanken machte um die Zukunft. Das hat mich dazu gebracht, mich intensiv mit diesem Thema zu befassen. Ich möchte nicht den gleichen Fehler machen. Oft dachte ich, ich habe noch genug Zeit, ich bin noch so jung…aber so dachte mein Vater auch… und die Jahre vergingen. Wie oft fieberte ich Ereignissen in meinem Leben entgegen und dann lagen diese schon wieder Jahre hinter mir, mein Führerschein, meine Hochzeit, die Geburt meiner Kinder und vieles mehr…das alles machte mich ängstlich, die Zeit man kann sie nicht aufhalten. Manchmal scheint sie zu stehen, doch es vergeht ein Moment und sie ist schon viel weiter als wir uns wünschen. Es ist einfach an heute zu denken, heute zu leben, morgen scheint so weit weg, doch er holt uns schneller ein als uns lieb ist. Deswegen musste ich was tun, um mich abzusichern, um ruhig schlafen zu können…und der morgen kann kommen! Aber wie, wo, was?? Es ist nicht leicht…das richtige zu finden…vieles wird schlecht geredet, viele Vorsorgemodelle werden kritisiert und die Meinungen gehen auseinander. Aber ist nichts tun das richtige? Warten bis es eine einheitliche Meinung gibt, bis die Politik was verändert? Nein, Danke. Es ist mein Leben, ich muss was tun… mir soll es gut gehen im Alter! Von nichts kommt nichts… es gibt keine hohen Renditen… ich bekomme nichts auf mein Gespartes…das stimmt… aber wenn ich gar nicht spare habe ich am Ende… GAR NIX!! Und ich spare und habe am Ende meine gesparte Summe, auch wenn mit wenig Rendite, als nichts zu tun und am Ende ist mein ganzes Geld weg und ich bedauere nichts getan zu haben. Ich weiß nicht wie es euch geht, aber mir fällt es schwer monatlich einen festen Betrag zu sparen. Ich habe mich für die Variante entschieden, dass einfach die Sparrate monatlich abgebucht wird, denn müsste ich einen monatlichen Betrag sparen, das würde mehr als ins Wasser fallen. Ich habe mich schlau gemacht und mich über Altersvorsorge informiert. Es gibt Vor –und Nachteile, aber die gibt es immer im Leben, oder? Deswegen bringt mich das nicht ab, von meinem Weg nicht in der Altersarmut zu landen. Gesetzliche Rente Fast 28 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber zahlen zurzeit in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Doch angesichts des demografischen Wandels mit immer mehr Rentenbeziehern wird die Lücke zwischen Nettoeinkommen und Rente tendenziell größer. So konnte ein Standardrentner, der durchschnittlich verdient und 45 Jahre lang in die Staatskasse eingezahlt hat, bei Rentenbeginn ab 2005 noch mit fast 70 Prozent seines letzten Lohns rechnen. Doch bis 2030 soll die Rente auf 59 Prozent des früheren Nettoeinkommens sinken, so das Institut für Altersvorsorge in Berlin. Um die Rentenlücke zu schließen, müssen die vorhandenen Möglichkeiten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge genutzt werde. Das heißt wer JETZT nicht Privat vorsorgt wird verarmen, der kann sich im Alter nichts leisten. Wer Kinder erzieht, bekommt einen Bonus von der Rentenversicherung. Bei Geburten ab 1992 schreibt die Kasse bis zu drei Jahre Pflichtbeiträge auf Basis des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten von zurzeit 34.071 Euro (West) oder 28.955 Euro (Ost) im Jahr gut. Das bedeutet konkret je Jahr und Kind 28,14 Euro (West) oder 25,74 Euro (Ost) mehr Rente. Für Kinder mit Geburtsjahr bis 1991 gibt es diesen Bonus nur für ein Jahr. Nach den politischen Diskussionen in Berlin sollen deren Eltern bis zu zwei Jahre Pflichtbeiträge angerechnet bekommen. Ob Vater oder Mutter den Bonus nutzen, bleibt ihnen überlassen. Wann habe ich Renten Anspruch? Die Geburtsjahrgänge 1950 bis 1963 erhalten mit Inkrafttreten des Rentenpakets die Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen und zwar ohne Abschläge. Sie müssen allerdings auf 45 Beitragsjahre kommen. Für eine volle Altersrente ohne jede Kürzung müssen Sie mindestens 65 Jahre alt sein, lange genug Beiträge gezahlt und einen Rentenantrag gestellt haben. Wegen der Rente mit 67, die nach wie vor gilt, steigt diese Regelaltersgrenze für jeden Geburtsjahrgang an. Sie liegt aktuell bei 65 Jahren und drei Monaten. Wer am 1. Januar 1964 oder später geboren wurde, bekommt grundsätzlich erst mit 67 Jahren die volle, ungeschmälerte Rente. Sogenannte besonders langjährig Versicherte müssen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Diejenigen, die 45 Jahre lang Beiträge in der Rentenkasse einbezahlt haben, können mit 65 in Rente gehen. Ab dem 1. Juli dieses Jahres tritt das Rentenpaket der großen Koalition in Kraft, somit können langjährig Versicherten sogar schon ab dem 63. Geburtstag in den Ruhestand und bekommen die ungekürzte Rente. Wichtig: Diese Regel gilt nur für Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Juli 1950 und dem 31. Dezember 1952 geboren sind. Wer ab 1953 zur Welt kam, muss jeweils einige Monate über die 63 hinaus arbeiten. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss mindestens bis zum 65. Geburtstag arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Daneben gibt es Ausnahmen für schwerbehinderte Menschen und für Arbeitnehmer, die Altersteilzeit nutzen. Wer dennoch mit 63 in Rente gehen will, die 45 Beitragsjahre aber nicht voll hat muss mit Kürzungen rechnen. Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer „Regelaltersgrenze“ aufhören, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt, und zwar dauerhaft. Pro Jahr sind das 3,6 Prozent. Was zählt eigentlich als „Beitragsjahr“? Sie müssen für die neue Rente 45 Jahre lang in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein. Das bedeutet im Klartext: Ein Arbeitnehmer war 45 Jahre lang ununterbrochen angestellt und hat über seinen Arbeitgeber Beiträge abgeführt. Als „Pflichtbeitrag“ wird aber auch die Erziehung eines Kindes bis zum 10 Lebensjahr, sowie Zeiten in denen Angehörige gepflegt wurden, Wehr- oder Zivildienst und Phasen, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld oder Konkursausfallgeld bezahlt wurde. Auch Zeiten mit einer Beschäftigung in Minijobs zählen allerdings nur anteilig. Arbeitslosigkeit wird voraussichtlich nur berücksichtigt, wenn sie nicht unmittelbar vor Renteneintritt aufgetreten ist und dafür Arbeitslosengeld (I) geflossen ist, denn auch hiervon fließen Beiträge an die Rentenversicherung. Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht. Auch freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung werden nicht auf die 45 Jahre angerechnet - wohl aber die Pflichtbeiträge von Selbstständigen. Muss ich private Vorsorgen? Wohl oder übel wird sich die heutigen Arbeitnehmer auf harte Zeiten einstellen müssen. Was sich jetzt schon in Form von Null-Runden für Rentner andeutet wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken. Die gesetzliche Rente wird allein nicht mehr für den Gewohnten und Gewünschten Lebensstandard reichen. Grund dafür ist der gefährliche Mix aus dem System, 1. Rückgang der Geburten 2. das System der gesetzlichen Rente ist Umlagen-finanziert aufgebaut. Soll heißen, die heutigen Kinder werden mal die Renten von morgen bezahlen. Da es aber seit Jahrzenten immer weniger Kinder gibt, droht dieses System der Kollaps. Aktuell wird mit der (stufenweisen) Anhebung des Renteneintrittsalters versucht diesem Szenario entgegenzuwirken. Ein ist sicher: Die gesetzliche Rente allein, reicht zum Leben im Alter nicht mehr aus. Deshalb raten Fachleute schon in bereits jungen Jahren mit der Vorsorge fürs Alter zu beginnen. Sehr gut dafür eignet sich die private Rentenversicherung. Je nachdem welcher Berufsgruppe man zugeordnet ist kann als Arbeitnehmer die Riester, Rürup oder eine Basis Rente eine für einen Sorgenfreie Rente dienen. Riester Rente Die Riester-Rente ist ein freiwilliger, staatlich geförderter und privat finanzierter Rentenzusatz. Sie wurde 2002 eingeführt, um das senkende Nettorentenniveau mittels einer staatlich geförderten, freiwilligen Altersvorsorge auszugleichen. Die Idee und der Name stammen vom 2002 amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester. Wer kann Riester abschließen Eine Riester-Rente kann jeder abschließen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflicht-versichert oder Beamter ist. Dies gilt auch, wenn Sie in der Elternzeit sind. Auch Ehepartner von Pflichtversicherten oder Beamten haben Anspruch auf eine RiesterRente, unabhängig davon, ob sie selbst die Förderkriterien erfüllen. Die Beiträge werden vom Staat durch Zulagen und Steuervergünstigungen besonders hoch gefördert. Die Rente ist in der Ansparphase Hartz-IV sicher. Auszahlungen als lebenslange Rente - diese müssen erst im Rentenalter versteuert werden und das zu einem meist vergünstigten Steuersatz. Vorteile der Riester-Rente Einer der offensichtlichsten Vorteile ist der steuerliche. Inklusive Zulagen können bis zu 2100 Euro bei der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Zulagen belaufen sich auf bis zu 154 Euro. Sind in einer Familie zudem kindergeldberechtige Kinder vorhanden, kommt noch die Kinderzulage hinzu Kinder die vor 2008 geboren sind bekommen 185 Euro, Kinder die nach 2008 geboren sind 300 Euro. Allerdings muss dazu der jährliche Mindesteigenbeitrag erbracht werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt vier Prozent des Einkommens des Vorjahrs, bzw. 60 Euro bei Nichterwerbstätigen. Als staatlich geförderter Rentenzusatz erfährt die Riester-Rente eine staatliche Beteiligung. Die genaue prozentuale Höhe dieser Beteiligung ist dabei natürlich von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig. Sie kann bis zu 90 Prozent betragen und liegt minimal bei 25 Prozent. Die Riester-Rente ist, wenn die Zulagen beantragt werden, vor Pfändung und Insolvenz geschützt. Obendrein wird sie bei einem Hartz IV Bezug nicht als Kapitalvermögen angerechnet. Gerade in Fällen von Zahlungsunfähigkeit bietet die Riester-Rente Sicherheit. Können einmal die nötigen Beiträge nicht aufgebracht werden, ruht die Riester-Rente. In dieser Zeit kann keine Zulage angerechnet werden, die Riester-Rente als solche bleibt aber bestehen und muss nicht gekündigt werden. Die Auszahlung einmal eingezahlter Summen erfolgt in jedem Fall. Was auch passiert, es kann unter keinen Umständen weniger ausgezahlt werden als eingezahlt wurde. Dies ist ab Rentenbeginn garantiert. Die Rente an sich ist stabil. Sie entspricht immer einer exakten Summe und kann nicht von dieser abweichen. Im Falle von so getroffenen Vereinbarungen bei Abschluss der Riester-Rente kommen auch Erben und Hinterbliebene in die Vorzüge der abgeschlossen Riester-Rente. So wird die Rente ab Beginn fortgesetzt. Bei einem Versterben vor Rentenbeginn haben die Erben Anspruch auf das eingezahlte Vorsorgekapital abzüglich der staatlichen Zulagen und Steuervorteile. Mit Beginn der Rentenansprüche besteht bei der Riester-Rente ein Anspruch auf eine Einmalzahlung. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, beträgt diese Summe 20 Prozent der Einlagen, bei später abgeschlossenen Policen 30 Prozent. Seit 2008 erhalten Neueinsteiger in die Riester-Rente, die unter 25 jahren sind, eine einmalig um 200 Euro erhöhte Grundzulage. Mit der Riester-Rente, können Sie Ihren Ruhestand ganz einfach finanziell absichern und erhalten zusätzlich Zulagen vom Staat. Das lohnt sich richtig. Als klassische, besonders flexible Vorsorgeform wird keine andere Versicherung so hoch vom Staat gefördert – bis zu 40.000 Euro an Zuschüssen fließen in den Vertrag So hoch ist die jährliche Förderung vom Staat Mit einer Anlage von 4% Ihres Bruttoeinkommens im Jahr, sichern Sie sich die vollen staatlichen Zulagen – maximal 2.100 Euro im Jahr können Sie dabei direkt von der Steuer absetzen. 154 Euro Grundzulage – erhält jeder Riester-Sparer 185 Euro Kinderzulage – erhalten Sie für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor 2008geboren ist 300 Euro Kinderzulage – erhalten Sie für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab 2008 geboren ist 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus – erhält jeder Riester-Sparer einmalig bis zum 25. Lebensjahr Beispiel: Ein Ehepaar, beide 30 Jahre alt und förderberechtigt, haben jeweils einen eigenen RiesterVertrag mit dem Mindestbetrag bis zu einem Alter von 67 Jahren abgeschlossen. Das Vorjahres-Einkommen vom Mann betrug 60.000 Euro, das von der Frau 30.000 Euro. Das Paar hat zwei Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren. Sie werden steuerlich zusammenveranlagt und erhalten die Kinderzulagen bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Aus dieser Konstellation ergeben sich 40.000 Euro für die gesamte Laufzeit aus den staatlichen Zulagen und der steuerlichen Vorteile. Nachteile der Riester-Rente Die Riester-Rente ist ein bindender Vertrag. Vor dem 60. Lebensjahr (bei Policen ab 2012 ist es das 62. Lebensjahr) erfolgen nur Einzahlungen. Es ist vorher nicht möglich, finanziell von der Riester-Rente zu profitieren, außer man Baut oder Kauft ein Wohnimmobilie. Die Riester-Rente ist ab Rentenbeginn steuerpflichtig. Dies gilt im gleichen Maße für eine Einmalzahlung. Da der effektive Steuersatz allerdings geringer ausfällt als die Steuervorteile während der Einzahlungsphase, bleibt weiterhin ein Gewinn auf Seiten des Sparers. Auch inklusive Zulagen können nicht mehr als 2100 Euro in der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Alles darüber hinaus kann nicht bei den Sonderausgaben angegeben werden. Zu Beginn fallen recht hohe Abschlusskosten an. Diese ergeben sich aus den Gebühren für den eigentlichen Abschluss, Verwaltungskosten und Kosten im Vertrieb. Diese Abschlusskosten werden allerdings gleichmäßig verteilt in den ersten 5 Jahren der Einzahlung verrechnet. Lange Zeit bestand der Staat bei einem Umzug ins Ausland auf Rückzahlung sämtlicher Förderungen. Dies wurde inzwischen zugunsten der Sparer abgeändert. Im gesamten EUAusland haben deutsche Sparer Anspruch auf ihre vollen Rentenbezüge. Wird allerdings ein Wohnsitz jenseits der EU-Grenzen gewählt, gilt die alte Regelung und die Förderungen müssen zurückgezahlt werden. Ohne eine entsprechende Regelung kann im Todesfall während der Auszahlungsphase die Riester-Rente nur der Riester-Rente des Ehepartners hinzugefügt werden. Hinterbliebene haben sonst nur Anspruch auf die Einlagen abzüglich der steuerlichen Begünstigungen und staatlichen Förderungen. Rürup Rente Die Basisrente ist auch unter der Bezeichnung Rürup-Rente benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup bekannt. Sie dient der privaten Vorsorge und kann als Zusatzrente oder alleinige private Rentenabsicherung gewählt werden. Mit dieser Zusatzrente können Verbraucher in den Genuss staatlicher Förderungen in Form von steuerlichen Vergünstigungen kommen. Im Gegensatz zur Riester-Rente kann die Rürup-Rente von jedem Verbraucher gleichermaßen genutzt werden. Deshalb richtet sich dieses Rentenmodell nicht nur an Bundesbürger, welche die Riester-Rente nicht abschließen können, beispielsweise Selbstständige oder Freiberufler. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht, sodass diese Rente auch noch kurz vor Renteneintritt abgeschlossen werden kann. Steuervorteile der Rürup-Rente Mit Abschluss einer Rürup-Rente erhält Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Anderweitige Zulagen sind nicht vorgesehen. Die Steuerersparnis wird Sparern während der Ansparphase auf die Sparbeträge gewährt. Denn die Beiträge zum gewählten Rentenprodukt können steuerlich als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Dadurch sinkt für den Sparer das zu versteuernde Einkommen und somit ebenfalls reduziert sich die zu zahlende Steuerlast. Insbesondere mit der Höhe der steuerlichen Belastung des Steuerzahlers steigt das Sparpotenzial der Rürup-Rente. Allerdings können nicht alle Beiträge zur Rentenversicherung berücksichtigt werden, denn es gibt Höchstgrenzen zu beachten. Diese liegen für ledige Steuerzahler bei derzeit 20.000 Euro im Jahr und bei verheirateten Sparern mit gemeinsamer Veranlagung bei 40.000 Euro. Zudem wird es erst ab dem Jahre 2025 möglich sein, den vollen Sparbetrag bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend zu machen. Im Jahre 2005 lag dieser Anteil noch bei 60 Prozent. Dieser wurde schrittweise angehoben und beträgt beispielsweise im Jahre 2014 exakt 78 Prozent. Damit steigt für Sparer im Laufe der Jahre das Einsparpotenzial. Voraussetzungen für die Rürup-Rente Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zu diesen zählt zunächst, dass der geschlossene Vertrag eine monatliche Zahlungsweise vorsieht. Die Auszahlung des ausgezahlten Kapitals in einem Betrag ist nicht vorgesehen, sondern es besteht nur die Möglichkeit, sich monatlich eine lebenslange Rente auszahlen zu lassen. Weitere Einschränkungen sehen vor, dass für eine Auszahlung ein Mindestalter erreicht werden muss. Wurde der Vertrag ab dem Jahre 2012 geschlossen, dann kann die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Bei früheren Verträgen ist die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Stirbt der Versicherte, dann ist eine Vererbung der Rente zunächst nicht vorgesehen. Jedoch gibt es die Möglichkeit, eine Vererbbarkeit durch eine an den Rentensparvertrag gekoppelte Hinterbliebenenversicherung zu schaffen. Dadurch können Ehepartner oder Kinder, für welche noch Kindergeld bezogen wird, im Todesfall des Versicherten eine Hinterbliebenenrente erhalten. Sie wollen im Alter noch genauso gut leben wie heute? Dann kommen Sie an einer privaten Altersvorsorge nicht mehr vorbei. Ich habe mich für ein Riester vertrag der Hanse Merkur entschieden weil das Preis Leistungsverhältnis und der Service einfach unschlagbar sind. Wünsche dir ein Sorgenfreies Leben, dein PS: Anbei der Link zur
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