als - Stadtjugendring Ansbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zwischen dem Stadtjugendring (SJR) und dem Teilnehmer bzw. dessen
gesetzlichen Vertreter zustande. Die Anmeldung
muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen
Vordruck erfolgen. Die Leistungspflichten des
SJR treten frühestens mit vollständiger Zahlung
ein.
2. Rücktritt und Absage
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist schriftlich zu
erklären. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags bei Nicht-Teilnahme besteht nur
bei Krankheit in Verbindung mit einem ärztlichen
Attest. Der SJR kann ohne Einhaltung einer Frist
vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder sonstige Verpflichtungen nicht einhält.
Der SJR behält sich vor, Maßnahmen abzusagen,
wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
oder wesentliche Programmpunkte nicht gewährleistet werden können. In diesem Fall werden alle
bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des SJR, insbesondere auf Erfüllung, bestehen nicht.
4. Programm
Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung
eines bestimmten Programms oder Programmelementen. Die Ausgestaltung des Programms
obliegt dem SJR und wird im Rahmen pädagogischer Maßstäbe nach bestem Wissen und Gewissen geplant und vorbereitet. Programmänderungen aus technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt bleiben grundsätzlich vorbehalten.
5. Haftungsausschluss
Der SJR haftet als Veranstalter im Rahmen der
gesetzlichen Bedingungen. Etwaige Ansprüche
müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Maßnahme gegenüber der
Geschäftsführung des SJR schriftlich geltend gemacht werden. Die Haftung ist – außer bei Personenschäden – auf den dreifachen Teilnahmebeitrag beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig,
herbeigeführt wurde oder der SJR allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6. Hinweise zur Datenverarbeitung
Der SJR erhebt im Rahmen der Abwicklung von
Verträgen Daten der Teilnehmer. Er beachtet
dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne
Einwilligung der Teilnehmer wird der Anbieter
Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur
erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für
die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für
die Inanspruchnahme von Telediensten erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
7. Weitere Vereinbarungen
Der gesetzliche Vertreter gibt mit der Anmeldung
das Einverständnis zu einer ärztlichen Behandlung des Kindes bei Unfall oder Krankheit. Falls
die vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht rechtzeitig eingeholt werden kann
und sofern nach Urteil eines Arztes ein chirurgischer Eingriff unbedingt als notwendig erachtet
wird, gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe.
8. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz
oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die
Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung tritt eine durchführbare Regelung, die den verfolgten Zweck am
ehesten erreicht.
MiniKinderzeltstadt
Spiel, Spaß und Abenteuer auf dem
Zeilberg vom 17.-20. Mai 2016!
Nicht nur viele Bastelangebote und aufregende Spiele erwarten die TeilnehmerInnen der
diesjährigen Mini-Kinderzeltstadt am Zeilberg
– nein, es gilt auch, eine spannende Geschichte zu erleben!
Die Mini-Kinderzeltstadt ist ein Angebot für
Kinder im Alter von 6-10 Jahren.
Die Durchführung des Angebots übernehmen
ehrenamtliche JugendleiterInnen.
Veranstalter:
Stadtjugendring Ansbach, Pfarrstraße 29, 91522
Ansbach, Tel. 0981 / 17611, Fax 0981 / 9776408,
www.sjr-ansbach.de
Hier alle wichtigen Daten im Überblick:
Zeitraum:
17. – 20. Mai 2016
Uhrzeit:
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anmeldung
Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn verbindlich zur Mini-Kinderzeltstadt an
Teilnehmer/in
Ort:
Waldspielplatz am Zeilberg, Ansbach
Kosten:
55,00 Euro
Darin enthalten:
Mittagessen, Tee, Nachmittags-Snack,
Bastelmaterial und Haftpflichtversicherung
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Name des Kindes
Vorname
männlich
weiblich
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Anschrift
PLZ/Ort
Geb.-Datum
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Telefon
Anmeldung:
Persönlich in der Geschäftsstelle möglich
Stadtjugendring Ansbach
Pfarrstraße 29, 91522 Ansbach
Tel.: 0981-17611
oder per Fax oder Email (bitte Anmeldeformular verwenden):
Fax: 0981 / 9776408
Email: [email protected]
Es stehen maximal 50 Plätze zur Verfügung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs in der Geschäftsstelle berücksichtigt.
Personensorgeberechtigte:
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Name(n) der/ des Personensorgeberechtigten
Mein Kind ist Vegetarier/in
nein
ja
Mein Kind hat Betreuungsbedarf
nein
ja, folgenden: _______________________
Foto- und Tonaufnahmen:
Ich bin damit einverstanden, dass der SJR Bild- und Tonaufnahmen meines Kindes während der Maßnahme anfertigt und gestatte die Verwendung für eigene und fremde Publikationen, die der Bewerbung und Dokumentation von Angeboten der Jugendhilfe dienen.
ja
nein
Die Geschäftsbedingungen auf der Rückseite habe ich zur Kenntnis genommen und
stimme diesen zu.
Ort, Datum, Unterschrift des Personensorgeberechtigten