stimmrechtsbeschwerde - Alternative Liste Schaffhausen

EINGESCHRIEBEN
An den
Regierungsrat des Kantons
Schaffhausen
Regierungsgebäude, Beckenstube 7
8200 Schaffhausen
Schaffhausen, 11. April 2016
STIMMRECHTSBESCHWERDE
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte
Mit Verweis auf Art. 82bis des Gesetzes über die vom Volke vorzunehmenden Abstimmungen und Wahlen sowie
über die Ausübung der Volksrechte (Wahlgesetz) vom 15. März 1904 (SHR 160.100) reiche ich hiermit im Namen
der Alternativen Liste Schaffhausen Beschwerde wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Abstimmung ein.
I.
1.
Anträge
Der Stadtrat sei aufzufordern, die Abstimmung über die Initiative «Landverkäufe vors Volk» abzusetzen und
zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzen.
2.
Es sei festzustellen, dass die Behandlung und Terminierung von vier Volksinitiativen durch den Stadtrat und
den Grossen Stadtrat Schaffhausen den gesetzlichen Fristen widerspricht.
3.
Der Stadtrat und der Grosse Stadtrat seien aufzufordern, die Behandlungsfristen für Volksinitiativen fortan
zu wahren.
1
II.
1.
Materielles
Sachverhalt
1.1. Einreichung der Volksinitiativen
Die Volksinitiative «Für bezahlbaren Wohnraum» wurde am 2. Juli 2013 eingereicht (Vorlage des Stadtrates vom
5. Mai 2015, Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus [Botschaft und Stellungnahme zu den
Initiativen «Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus» und «Für bezahlbaren Wohnraum»] [im Folgenden:
Botschaft gemeinnütziger Wohnungsbau], S. 32).
Die Volksinitiative «Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus» wurde am 1. Juli 2014 eingereicht (Botschaft gemeinnütziger Wohnungsbau, S. 37).
Die Volksinitiative «Landverkäufe vors Volk» wurde am 13. April 2015 eingereicht (Vorlage des Stadtrates vom
11. August 2015, Bodenpolitik der Stadt Schaffhausen / Botschaft und Stellungnahme zu den Initiativen «Landverkäufe vors Volk» und «Zweckbindung der Baurechtszinsen» [im Folgenden: Botschaft Bodenpolitik], S. 9).
Die Volksinitiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» wurde ebenfalls am 13. April 2015 eingereicht (Botschaft Bodenpolitik, S. 13).
1.2. Terminierung der Volksabstimmung
Der Stadtrat hat am 23. Dezember 2015 den Abstimmungstermin aller vier Volksinitiativen auf den 17. April
2016 angesetzt (Medienmitteilung des Stadtrats vom 23. Dezember 2015).
1.3. Effektive Behandlungsfristen der Volksinitiativen
Die effektiven Behandlungsfristen der Volksinitiativen durch Exekutive und Legislative betragen somit:

Volksinitiative «Für bezahlbaren Wohnraum»: über 28 Monate (anstatt 6 Monate);

Volksinitiative «Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus»: über 16 Monate (anstatt 6 Monate);

Volksinitiativen «Landverkäufe vors Volk» sowie «Zweckbindung der Baurechtszinsen»: über 7 Monate
(anstatt 6 Monate).
1.4 Absetzung der Abstimmung zur Volksinitiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen»
Der Schaffhauser Stadtrat hat am 8. April 2016 im Rahmen einer Medienorientierung die Öffentlichkeit darüber
in Kenntnis gesetzt, dass die auf den 17. April 2016 vorgesehene Volksabstimmung zur AL-Volksinitiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» kurzfristig abgesetzt wird (Medienmitteilung des Stadtrates vom 8. April 2016).
Der Stadtrat begründete seinen Entscheid mit einem groben Fehler bei der Berechnung des Rahmenkredits, der
erst jetzt entdeckt worden ist. Der Stadtrat führte in seiner Begründung weiter aus, dass die Korrektur eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die demokratische Meinungsbildung ändert, und deshalb die Abstimmung
verschoben werden muss. Gleichzeitig gab der Stadtrat bekannt, dass die drei weiteren am 17. April 2016 zur
Abstimmung gelangenden Volksinitiativen zur Wohnraum- und Bodenpolitik vom Entscheid des Stadtrates nicht
betroffen seien und folglich wie vorgesehen durchgeführt werden.
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III.
Rechtliches (Anträge 2 und 3)
1. Keine städtische Regelung der Behandlungsfristen für Volksinitiativen
Das kantonale Gemeindegesetz vom 17. August 1998 (GG, SHR 120.100) schreibt den Gemeinden einige Minimalvorschriften zum Volksinitiativrecht vor (Art. 45 f. GG). Betreffend Verfahren bei Initiativen wird dabei explizit
subsidiär auf das (kantonale) Wahlgesetz verwiesen, «soweit in der Gemeindeverfassung keine besonderen Regelungen vorgesehen werden» (Art. 46 GG). Art. 2 Abs. 1 lit. c Gesetz vom 15. März 1904 über die vom Volke
vorzunehmenden Abstimmungen und Wahlen sowie über die Ausübung der Volksrechte (Wahlgesetz, SHR
160.100) weist überdies ebenfalls auf den kommunalen Geltungsbereich hin.
Die Stadtverfassung vom 25. September 2011 (StadtV, 100.1 RSS) normiert die Volksinitiative in Art. 12, wobei
sie keine Vorschriften betreffend Behandlungsfristen enthält, auch nicht im Kontext des Grossen Stadtrats (Art.
23 ff. StadtV) oder des Stadtrats (Art. 40 ff. StadtV).
Aus Art. 24 Abs. 2 StadtV ergibt sich aber die Pflicht des Grossen Stadtrats, alle Geschäfte zu behandeln, die der
Volksabstimmung unterliegen, so insbesondere Volksinitiativen (Art. 24 Abs. 2 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit. a und Art.
27 Abs. 1 lit. i. StadtV). Aus Art. 42 Abs. 4 StadtV wiederum ergibt sich die Plicht der Stadtrats, die «Anträge an
den Grossen Stadtrat sowie an das Volk vor[zubereiten]».
Betreffend Behandlungsfristen von Volksinitiativen gelten in der Stadt Schaffhausen also die kantonalen Regelungen analog.
2. Subsidiär anwendbare kantonale Vorschriften
Nach Art. 77 Abs. 1 Wahlgesetz «hat der Kantonsrat innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung des Begehrens
zu beschliessen, ob er ihm zustimmt, ob er es ablehnt oder ob er einer Initiative in Form eines ausgearbeiteten
Entwurfs einen Gegenvorschlag gegenüberstellen soll».
Diese Vorschrift gilt also analog für die vier genannten Volksinitiativen, die in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs vorliegen, und ihre Behandlung durch den Grossen Stadtrat.
3. Keine Fristverlängerung aufgrund Gegenvorschlag
Es könnte vorgebracht werden, die Behandlungsfristen seien vom Stadtrat deshalb – teilweiss massiv – überschritten worden, weil er prüfte oder intendierte, den Volksinitiativen einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen
und weil in diesem Fall die Fristen um 18 (Stadtrat) plus 6 (Grosser Stadtrat) Monate verlängert würden (Art. 77
Abs. 3 Wahlgesetz).
Dieses Vorbringen wäre jedoch nicht zulässig: Die Frage, ob einer Volksinitiative überhaupt ein Gegenvorschlag
gegenübergestellt und somit ausgearbeitet werden soll, obliegt der Legislative (Art. 77 Abs. 1 in fine Wahlgesetz), zumindest jedoch bedarf die Geltendmachung der Fristverlängerung nach Art. 77 Abs. 3 Wahlgesetz eines
entsprechenden Beschlusses der Legislative.
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IV.
Begründung (Antrag 1)
Die Alternative Liste Schaffhausen kommt nach eingehender Analyse des vom Stadtrat am 8. April 2016 kommunizierten Entscheides zum Schluss, dass die vom Stadtrat herbeigeführte Situation eine freie und demokratische
Meinungsbildung zur zweiten von der Alternativen Liste eingereichten Bodeninitiative (Volksinitiative «Landverkäufe vors Volk») in erheblicher Weise beeinträchtigt und dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass im
Abstimmungsergebnis der Wille der Stimmbevölkerung unverfälscht zum Ausdruck kommt. Wir fordern den
Stadtrat auf, auch die Abstimmung zur Volksinitiative «Landverkäufe vors Volk» abzusetzen. Die beiden Initiativen sind zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung zu bringen. Unser Antrag stützt sich auf folgende Überlegungen:
1. Die beiden Initiativen sind inhaltlich eng miteinander verknüpft
Die Anliegen der beiden Bodeninitiativen wurden von der Alternativen Liste im Rahmen eines Grundsatzpapiers
zur «Neuen Schaffhauser Wohnbaupolitik» erstmals ausformuliert und anlässlich einer Medienorientierung am
13. November 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die beiden Anliegen bezwecken eine aktive städtische Wohnbau- und Bodenpolitik. Städtisches Land soll im Besitz der öffentlichen Hand bleiben und entweder selber bebaut
oder im Baurecht abgegeben werden. Die finanziellen Mittel für den Erwerb neuer Immobilien sind durch die
Zweckbindung der Baurechtszinsen zugunsten des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenerwerb sicherzustellen.
Die Alternative Liste Schaffhausen reichte die beiden Anliegen neben weiteren im erwähnten Grundsatzpapier
enthaltenen Forderungen in Form politischer Vorstösse im Grossen Stadtrat ein. Die beiden Motionen wurden
im Grossen Stadtrat aufgrund ihrer inhaltlichen Verwandtschaft gleichzeitig behandelt.
2. Gemeinsamer Initiativbogen – gleichzeitige Einreichung
Nach der Ablehnung der beiden Motionen entschied die Alternative Liste, die beiden Anliegen über den Initiativweg der Stimmbevölkerung vorzulegen. Die Unterschriften für die beiden Initiativen wurden auf einem gemeinsamen Unterschriftenbogen gesammelt. Grund hierfür war ebenfalls die inhaltliche Verbundenheit der beiden
Anliegen. Beide Initiativen haben zum Ziel, die Kompetenzen bei Landkäufen und -verkäufen anzupassen. Die
Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» erhöht die Kompetenzen des Stadtrates beim Kauf von Liegenschaften während die Initiative «Landverkäufe vors Volk» die Kompetenzen des Parlaments einschränkt, über
Kauf, Verkauf, Tausch oder Verpfändung von Grundstücken abschliessend zu entscheiden. Die beiden Initiativen
wurden am 13. April 2015 eingereicht.
3. Gemeinsame Behandlung der Initiativen durch den Stadtrat und den Grossen Stadtrat
Der Stadtrat hat die beiden Bodeninitiativen der Alternativen Liste in einer Vorlage abgehandelt und dem Grossen Stadtrat damit gleichzeitig vorgelegt. Die beiden Initiativen wurden vom Parlament in einer Spezialkommission behandelt. Für dieses Vorgehen spielte ebenfalls die inhaltliche Nähe der beiden Initiativen eine wesentliche
Rolle. Die Verarbeitung der beiden Anliegen in einer Vorlage, die gleichzeitige Behandlung in der Spezialkommission und im Rat sowie die in weiten Teilen inhaltlich übereinstimmende Begründung der im Parlament und im
Stadtrat vertretenen politischen Akteure hat die beiden Initiativen noch stärker zu einer Einheit werden lassen.
4. Stellungnahme des Stadtrates
Der Stadtrat hat seine Stellungnahme zu den beiden Initiativen in der gleichen Mitteilung abgehandelt (siehe
Medienmitteilung des Stadtrates vom 7. April 2016).
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5. Gemeinsamer Abstimmungstermin
Der Stadtrat entschied, die Abstimmung zu den beiden Bodeninitiativen der Alternativen Liste Schaffhausen
gleichzeitig (am 17. April 2016) durchzuführen. Dabei nahm der Stadtrat auch eine Fristüberschreitung in Kauf
(siehe Begründung weiter oben). Es erübrigt sich eigentlich, auch hier darauf hinzuweisen, dass der Grund für
die gleichzeitige Abstimmung die inhaltliche Nähe der beiden Initiativen war.
6. Abstimmungskampagne der der Alternativen Liste Schaffhausen
Die Alternative Liste führte unter dem Slogan «Unser Boden – unsere Zukunft» für beide Initiativen eine gemeinsame Abstimmungskampagne. Der Abstimmungskampf wird in erster Linie über Plakate geführt. Auf den Plakaten werden die beiden Initiativen nicht differenziert behandelt. Dies geschah im Wissen um die gleichzeitige Abstimmung der beiden Bodeninitiativen und ihre inhaltliche Verknüpfung. Wären die beiden Bodeninitiativen
nicht zum gleichen Zeitpunkt zur Abstimmung gekommen – was nach dem stadträtlichen Entscheid über die Absetzung der Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» der Fall ist – hätten wir zwei separate Abstimmungskampagnen geführt. Eine nachträgliche Änderung der Abstimmungskampagne ist angesichts der kurzen Frist bis
zum Abstimmungstermin nicht mehr möglich.
7. Thematische «Verklumpung» während des Abstimmungskampfes
Im Abstimmungskampf zu den zwei Bodeninitiativen der Alternativen Liste und den beiden Initiativen der SP und
der Juso Schaffhausen zur Wohnraumpolitik der Stadt bildeten sich zwei Lager heraus: Die bürgerlichen Parteien
schlossen sich zu einem Komitee zusammen, das sich für ein vierfaches Nein aussprach. Auf der anderen Seite
plädieren die Befürworter einer aktiven städtischen Wohnraum- und Bodenpolitik für ein vierfaches Ja. Es gibt
bislang keine Partei, die eine differenziertere Haltung beschlossen hätte. Die vier Initiativen zur Wohnraum- und
Bodenpolitik wurden sowohl von den Befürwortern wie auch von den Gegnern als Einheit behandelt – mit der
entsprechenden Wirkung auf die Stimmberechtigten.
8. Undifferenzierte Medienberichterstattung
Auch in der Medienberichterstattung wurden die beiden Bodeninitiativen der Alternativen Liste häufig undifferenziert behandelt. Dies war sowohl vor und in noch stärkerem Ausmass nach der Medienorientierung des Stadtrates vom 8. April 2016 der Fall (siehe Medienspiegel im Anhang). Für die Medienkonsument/innen wird aus der
Berichterstattung häufig nicht klar, welche der beiden Bodeninitiativen nicht zur Abstimmung kommt. Die Medienberichterstattung dürfte für einen Grossteil der Stimmberechtigten die wichtigste und mehrheitlich wohl auch
die einzige Informationsquelle sein.
Konsequenz: Durch die Absetzung der Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» nimmt die zweite Bodeninitiative der AL («Landverkäufe vors Volk») massiv Schaden. Der Stadtrat ist aufgefordert, auch die Abstimmung zur
zweiten Bodeninitiative zu verschieben.
Nach der Absetzung der Abstimmung zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» ist aufgrund der oben
genannten Überlegungen für viele Stimmberechtigten nicht klar, welche der beiden «Bodeninitiativen» der AL
aus dem Rennen genommen wurde. Dass dies nicht nur eine Befürchtung ist, zeigte sich anlässlich unserer Standaktion vom 9. April 2016 auf dem Fronwagplatz und anhand anderweitiger Rückmeldungen von Seiten verunsicherter Stimmbürger/innen. Zahlreiche Personen bekundeten uns gegenüber grosse Unsicherheit in Bezug auf
die Frage, welche Initiative vom Stadtrat abgesetzt wurde und wie mit der zweiten Bodeninitiative zu verfahren
sei. Die undifferenzierte Medienberichterstattung trug nicht zur Klärung bei, so dass davon ausgegangen werden
muss, dass viele Stimmbürger/innen verunsichert sind.
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In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Schaffhauserinnen und Schaffhauser bei uns erkundigt, wie sie
die Ihnen zugestellten Stimmzetteln ausfüllen sollen (mit "ja" oder "nein" beantworten, wegwerfen, leer einwerfen), um nichts Falsches zu tun. Es ist davon auszugehen, dass die Annahme-Chancen der Volksinitiative «Landverkäufe vors Volk» unter diesem vom Stadtrat geschaffenen Zustand der Verwirrung und Unsicherheit erheblichen Schaden genommen haben. Es kann deshalb nicht zweifelsfrei angenommen werden, dass mit dem Abstimmungsergebnis der Wille der Stimmenden unverfälscht zum Ausdruck kommt. Dies gilt umso mehr, als anzunehmen ist, dass für die Frage, ob die Finanzkompetenzen des Grossen Stadtrates einzuschränken sind (Forderung
der Initiative «Landverkäufe vors Volk»), der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt ein entscheidendes Kriterium sein dürfte. Die Tatsache, dass der Saldo des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenerwerb massiv
tiefer ist als bislang angenommen, dürfte einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Meinungsbildung in Bezug
auf die zweite Bodeninitiative haben.
Wir bitten Sie um wohlwollende Prüfung unseres Anliegens. Für weitergehende Auskünfte stehen wir Ihnen gern
zur Verfügung.
Für die Alternative Liste Schaffhausen
Andi Kunz
Rücksendung bitte an folgende Adresse: Andi Kunz, Ungarbühlstieg 6, 8200 Schaffhausen
Kopie geht an: Mitglieder des Stadtrates der Stadt Schaffhausen
Stadtschreiber der Stadt Schaffhausen
Medien
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Anhang 1: Medienspiegel (unvollständig), Punkt 8 der Begründung
Schaffhausen: AL reicht Stimmrechtsbeschwerde ein
Die AL wird beim Schaffhauser Stadtrat Stimmrechtsbeschwerde einreichen. Dies mit der Forderung, dass beide
ihre Initiativen zur Bodenpolitik zum gleichen Zeitpunkt zur Abstimmung kommen. Damit macht sie ihre Drohung
wahr. Die Partei hat verlangt, dass auch ihre zweite Bodenpolitik-Initiative zu einem späteren Zeitpunkt vors Volk
kommt. Der Stadtrat gab gestern bekannt, dass eine Bodenpolitik-Initiative der AL kurzfristig verschoben werden
muss. Grund war ein grober Rechenfehler bei der Stadt. Die beiden Bodenpolitik-Initiativen gehören Inhaltlich zusammen und deswegen sei es wichtig, dass diese auch zusammen vors Volk kommen, so Till Aders von der AL auf
Anfrage von Radio Munot.
(Quelle: www.radiomunot.ch, 09.04.2016)
Nach Eklat: AL fordert auch Verschiebung der zweiten Bodenpolitik-Initiative
Die AL Schaffhausen verlangt, dass auch ihre zweite Bodenpolitik-Initiative zu einem späteren Zeitpunkt vors Volk
kommt. Das bestätigt AL-Grossstadtrat Martin Jung auf Anfrage von Radio Munot. Damit reagiert die AL auf den
Eklat bei der Stadt Schaffhausen. Der Stadtrat gab gestern bekannt, dass eine Bodenpolitik-Initiative der AL kurzfristig verschoben werden muss. Grund ist ein grober Rechenfehler bei der Stadt. Die AL kritisiert, dass unter diesem Entscheid auch ihre zweite Bodenpolitik-Initiative leiden könnte. Darum müsse auch diese verschoben werden. Sollte der Stadtrat dies nicht akzeptieren, droht die AL mit einer Stimmrechtsbeschwerde.
(Quelle: www.radiomunot.ch, 09.04.2016)
Stadtrat zu den Bodenpolitik-Initiativen: „Handlungsspielraum nicht unnötig einschränken"
Der Schaffhauser Stadtrat empfiehlt, die beiden AL-Initiativen zur Bodenpolitik abzulehnen. Für die bestmögliche
Entwicklung der Stadt brauche es auch in Zukunft eine gesunde Balance aller Instrumente. Das Ziel der aktiven
Bodenpolitik des Stadtrates sei die strategische Steuerung der Bodennutzung im Interesse der Stadt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Die AL will mit ihren Initiativen mehr Landkäufe und weniger Verkäufe bewirken.
(Quelle: www.radiomunot.ch, 07.04.2016)
Städtische FDP: 4 x Nein zur Wohnbaupolitik-Initiativen
Die FDP der Stadt Schaffhausen empfiehlt der Stimmbevölkerung alle vier Wohnbaupolitik-Initiativen abzulehnen.
Eingriffe des Staates in den Wohnbau oder die Bodenpolitik ohne Not sei völlig unnötig und kontraproduktiv,
schreibt die Partei in einer Mitteilung. Die städtische Stimmbevölkerung entscheidet am 17. April unter anderem
über insgesamt vier Initiativen der SP, der Juso und der AL.
(Quelle: www.radiomunot.ch, 07.04.2016)
GLP lehnt die vier Wohnbaupolitik-Initiativen ab
Die Grünliberale Partei Schaffhausen sagt vier Mal Nein zu den Wohnbaupolitik-Initiativen. Wie die Partei in einer
Mitteilung schreibt, erachtet sie den gemeinnützigen Wohnungsbau und die Landabgabe im Baurecht als wichtige Elemente der städtischen Wohnraum- und Bodenpolitik. Die dazu in vier Volksinitiativen geforderten Ziele
und Massnahmen lehnt sie jedoch aus verschiedenen Gründen ab. Die Initiative „Für bezahlbaren Wohnraum“
beispielsweise lehnt die GLP ab, weil sie findet, dass die Stadt nicht dafür verantwortlich ist, Wohnungen zu
bauen. Die städtische Stimmbevölkerung entscheidet am 17. April über insgesamt vier Initiativen der SP, der Juso
und der AL.
(Quelle: www.radiomunot.ch, 05.04.2016)
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Städtische SVP: Nein zu allen vier Initiativen
Die SVP der Stadt Schaffhausen hat an ihrer Parteiversammlung die Parolen für die Abstimmungen vom kommenden 17. April zur Wohnbau- und Bodenpolitik gefasst.
Am 17. April gelangen insgesamt vier Initiativen von Juso, SP und AL zur Abstimmung. Stadtrat Daniel Preisig, der
als Finanzreferent für die Vorlagen zuständig ist, führte die Versammlung der SVP der Stadt Schaffhausen in die
vier Initiativen ein. Der Stadtrat lehnt alle vier Initiativen ab und schlägt stattdessen eine auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnittene Vier-Säulen-Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus vor.
Auf den ersten Blick verführerisch
«Die Parolen der Linken wie ‹Wohnen für alle› klingen auf den ersten Blick verführend, und die Materie ist komplex», erklärte Fraktionspräsident Hermann Schlatter der Versammlung und ergänzte: «Aber die Stadt fährt besser, wenn auch in Zukunft der Wohnraum nicht nach kommunistischem Vorbild allein vom Staat, sondern in Zusammenarbeit mit privaten Partnern entwickelt werden kann.» In dieser Frage war sich die städtische SVP einig:
Der Wohnungsbau ist keine Staatsaufgabe. «Und auch finanzpolitisch wäre die Umsetzung für die Stadt ein Hosenlupf, der nicht ohne Neuverschuldung und Steuererhöhungen möglich wäre», ergänzte Grossstadtrat und GPKMitglied Markus Leu. In der lebhaft geführten Diskussion wurden zudem Stimmen laut, die Grünflächen zu erhalten. Für staatliche Wohnbauten im grossen Stil, wie sie von der SP-Initiative gefordert werden, fehlt nach Ansicht
der städtischen SVP nicht nur das Geld, sondern auch das Bauland. «Wir möchten nicht alles zubetonieren», sagte
ein Vertreter der SVP-Senioren.
Nicht im Interesse der Stadt
Auch die Initiativen der Alternativen Liste (AL) zur Bodenpolitik wurden von der Versammlung scharf kritisiert:
Vordergründig könne man meinen, es gehe um den Ausbau der direktdemokratischen Instrumente. Aber ein genauerer Blick lohne sich: Der AL gehe es bei dieser Initiative darum, Verkäufe von Land und Liegenschaften praktisch zu verunmöglichen. Das könne nicht im Interesse der Stadt liegen, so Mariano Fioretti: «In Tat und Wahrheit
will die AL durch mehr Käufe und weniger Verkäufe den städtischen Boden nach und nach verstaatlichen.»
Parteipräsident Josef Eugster argumentierte, die Stadt fahre besser, wenn für bestimmte Projekte auch private
Partner einbezogen werden können. «Schauen Sie sich um: In der Stadt gibt es unzählige Projekte, die von privaten Investoren vorangetrieben wurden und werden.» Projekte wie in der Bleiche oder die Entwicklung in der ehemaligen Stahlgiesserei wären für die Stadt selbst unmöglich realisierbar gewesen, so Eugster.
Die SVP der Stadt Schaffhausen empfiehlt deshalb der Stimmbevölkerung, am 17. April alle vier Initiativen abzulehnen.(SVP/mf)
(Quelle: Schaffhauser Nachrichten, 31.03.2016)
Abstimmung Wohnpolitik: Städtische SVP sagt vier Mal Nein
Die SVP der Stadt Schaffhausen empfiehlt alle vier Wohnraum-Initiativen abzulehnen. Der Wohnungsbau sei keine
Staatsaufgabe, schreibt die SVP in einer Mitteilung. Es fehle unter anderem an Geld und Bauland, um die SP-und
Juso-Initiativen umzusetzen. Auch die Initiativen der AL werden von der SVP kritisiert. Die AL wolle mit den Initiativen den städtischen Boden verstaatlichen, so die SVP. Am 17. April entscheidet das Schaffhauser Stimmvolk über
je eine Initiative der SP und der JUSO sowie über zwei der AL. Die vier Initiativen beziehen sich auf die städtische
Wohnpolitik und den Verkauf von Bauland. Heute Abend findet im Zunftsaal der Schaffhauser Nachrichten eine
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Podiumsdiskussion zur Schaffhauser Wohnbaupolitik statt. Sie beginnt um 18.45 Uhr. Anmeldung: 052 633 32 79
oder [email protected]
(Quelle: www.radiomunot.ch, 21.03.2016)
Ein bürgerliches Komitee kämpft gegen «sozialistische Wohnpolitik»
Der Wohnungsmarkt funktioniere gut in Schaffhausen. Deshalb brauche es keine massiven Staatseingriffe, sagen
bürgerliche Politiker.
VON DANIEL JUNG
Sie warnen vor massiven Staatseingriffen: Erwin Sutter (EDU), Till Hardmeier (JFSH), Roland Hauser (CVP) und
Hermann Schlatter (SVP, von links). Bild Selwyn Hoffmann
SCHAFFHAUSEN Vier Volksinitiativen aus dem Bereich der Wohnbau- und Bodenpolitik kommen am 17. April in
der Stadt Schaffhausen zur Abstimmung. Stadtrat und Grossstadtrat haben alle vier Initiativen zur Ablehnung
empfohlen. Gestern hat das bürgerliche Komitee mit «Viermal Nein zur sozialistischen Wohnpolitik» auf der vorderen Breite seine Argumente vorgestellt.
«Alle vier Initiativen greifen stark in den Wohnungsmarkt ein», sagte Grossstadtrat Diego Faccani (FDP). Dabei
funktioniere dieser in Schaffhausen gut. «Es widerspricht bürgerlichen Grundsätzen, dass der Staat ohne Not in
Aufgaben der Privatwirtschaft eingreift», so Faccani. Die vier Initiativen seien schädlich für das Gewerbe.
Grossstadtrat Hermann Schlatter (SVP) sagte, dass die bestehende städtische Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus vernünftig sei. Die Stadt solle sich weiterhin auf die möglichst vorteilhafte Steuerung der Bodennutzung konzentrieren. «Dabei geht es nicht um die offensive Vermehrung des staatlichen Eigentums nach kommunistischem Vorbild.»
Kantonsrat Erwin Sutter (EDU) sagte: «Wenn die Stadt günstige Wohnungen baut, dann können nur wenige davon profitieren.» Staatlicher Wohnungsbau produziere oft unfaire Ergebnisse. Zudem seien die Wohnungspreise
in Schaffhausen auf einem verträglichen Niveau. Grossstadtrat Till Hardmeier (Jungfreisinn) warnte vor den finanziellen Auswirkungen der Wohnbau-Initiative der SP: «Um mehr als 1000 neue Wohnungen zu bauen, müsste die
Stadt über 300 Millionen Franken investieren.» Als Folge müssten die Steuern während 30 Jahren um 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Andreas Hasler, Präsident des städtischen Gewerbeverbands, sprach über den Landverbrauch: «Es fehlt jetzt
schon an genügend Bauland, und die letzten Grünflächen müssten überbaut werden.» Roland Hauser, Präsident
der städtischen CVP, warnte davor, dass günstiger Wohnraum ein «Magnet für sozial Schwächere» sei. Der Bau
von günstigen Wohnungen könne im Bereich der Sozialhilfe ungewollte Folgekosten für die Stadt haben.
(Quelle: Schaffhauser Nachrichten, 16.03.2016)
Grosser Stadtrat empfiehlt vier Initiativen zur Ablehnung
Der Grosse Stadtrat von Schaffhausen hat vier Volksinitiativen zur Wohnraum- und Bodenpolitik verabschiedet.
Dazu gehören unter anderem die Initiativen „Landverkäufe vors Volk“ und „Für bezahlbaren Wohnraum“. Der
Grosse Stadtrat empfiehlt alle vier Initiativen zur Ablehnung. Der Abstimmungstermin ist auf den 17. April 2016
angesetzt.
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(Quelle: www.radiomunot.ch, 25.12.2015)
Bodenpolitik: AL-Initiativen haben keine Chance im Grossen Stadtrat
Der Schaffhauser Grossstadtrat empfiehlt dem Volk, die beiden AL-Initiativen zur städtischen Bodenpolitik abzulehnen. Das hat er gestern Abend an seiner Sitzung entschieden. Auch der Stadtrat empfiehlt die Initiativen zur
Ablehnung. Die Initiativen haben zum Ziel, Landkäufe durch die Stadt zu vereinfachen und Verkäufe zu erschweren. Nun kann das städtische Stimmvolk darüber entscheiden.
(Quelle: www.radiomunot.ch, 25.11.2015)
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