FAHRZEUG-UND LADEKRAN ÜBER 300 KNM

FAHRZEUG-UND LADEKRAN ÜBER 300 KNM
(gemäß § 6 Z 1 lit. e FK-V)
Zielgruppe:
Personen die mit Transportarbeiten in Betrieben im Speziellen auf Baustellen beauftragt werden.
Ziel:
Ziel ist es, eine bessere berufliche Qualifikation durch Ablegung der Kranführer/innenprüfung zu
erwerben.
Ihr Nutzen:
Nach der Absolvierung dieses Kurses sind Sie berechtigt nach vorgeschriebener Unterweisung und
schriftlicher Bewilligung des Dienstgebers Lasten zu transportieren. Sie erhöhen Ihre Chancen am
Arbeitsmarkt um als Kranführer/In in Gewerbe- und Industriebetrieben arbeiten zu können. Nutzen
Sie diese Möglichkeit um sich beruflich besser zu qualifizieren!
Voraussetzungen:
Gute Deutschkenntnisse sowie das Beherrschen von Grundrechnungsarten sind notwendig. Das
Mindestalter zur Ablegung der Kranführer/innenprüfung ist 18 Jahre.
Kursinhalte:
Der/die Kranführer/in trägt bei seiner/ihrer Tätigkeit eine hohe Verantwortung. Dieser kann er nur
nachkommen, wenn er eine intensive und fachlich fundierte Ausbildung genossen hat. Verantwortlich
dafür, dass nur eine ausgebildete Kranführer/in einen Kran führt, ist der/die Unternehmer/in. Um
seiner Verantwortung nachzukommen, Unfälle zu vermeiden und Kosten zu senken ist die
Ausbildung der Kranführer/innen unerlässlich. Mit der Ablegung dieses Kurses sind Sie berechtigt
Fahrzeug und Ladekrane über 300 kNm bestimmungsgemäß zu bedienen.
Die Prüfung findet im Anschluss an die Praxis statt und wird im Kurs bekannt gegeben.
Sie erhalten nach positiv absolvierter Prüfung Ihren Ausweis in praktischem Scheckkartenformat! Dazu
benötigen wir vor Kursbeginn ein DIGITALES PASSBILD nach Passbildkriterien (siehe Homepage). Bitte
senden Sie dieses an Ihre zuständige Regionalstelle.
Kommissionelle Prüfung / Zulassung zur Prüfung
Mindestalter 18 Jahre
Förderungen und Ermäßigungen:
Nutzen
Sie
die
umfangreichen
BFI–Ermäßigungen
(für
AK-Leistungskartenbesitzer,
Gewerkschaftsmitglieder und Lehrlinge) sowie die Fördermöglichkeiten am BFI OÖ. Informieren Sie
sich über Details, Fördervoraussetzungen, etc. unter der BFI-Serviceline: 0810/004005 oder im
Internet unter: www.bfi-ooe.at
Storno:
Jede Anmeldung kann bis zum 7. Tag vor Kursbeginn kostenlos, jedoch nur schriftlich storniert
werden. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind 30 % des Kursbeitrages zu bezahlen. Bei Storno nach
Kursbeginn ist grundsätzlich der gesamte Kursbeitrag einschließlich der Kosten der Lehrunterlagen
zu entrichten.
Druck- und Satzfehler vorbehalten
07/2015