AGB´S zum Webdesignvertrag mit imdalo.de §1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrages und Auftrages ist die Erstellung einer Webseite durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, mit der er im Internet auftreten kann. (2) Der Auftraggeber wird selbst für die dauerhafte Speicherung der Webseite auf einem fremden Server und die Beschaffung einer Internetdomain verantwortlich sein, sofern das Hosting nicht beim Auftragnehmer gebucht wurde. Ferner hat der Auftraggeber die Pflicht, für die Verschaffung eines Zugangs zu seiner alten Webseite zu sorgen. §2 Leistungspflichten Auftragnehmer: Entwicklung und Herstellung (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach den besprochenen und Vertraglich festgelegten Leistungen eine Webseite zu gestalten, die den geforderten Funktionalitäten ( s. Auftrag u. Zusatzleistungen ) des Auftraggebers entsprechen. Der Auftragnehmer erbringt somit seine vertraglich geschuldeten Leistungen. (2) Bei der Entwicklung hat der Auftragnehmer die Einbindung folgender Bestandteile zu Berücksichtigen: • • • • vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Zugangsdaten der alten Webseite Anpassung aller persönliche Daten Erstellung von 8 Unterseiten ( wenn nicht anders gefordert, s. Zusatzleistungen ) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bilddateien, Fotos, Grafiken, Logos ( wenn nicht anders gefordert, s. Zusatzleistungen ) (3) Entwicklungsphase: Nach Erhalt der Zahlung und der Zugangsdaten der alten Domain erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Webseite auf der Grundlage der besprochenen und vertraglich festgelegten Beispielwebseite. Die Basisversion der Webseite muss die Grundfunktionalitäten aufweisen, insbesondere von Links, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems ( CMS ) sowie die Einbindung von Bilddateien und Logos. Konkrete Inhalte können mit Beispieltexten, Beispielbildern oder Platzhaltern angedeutet werden. In der Entwicklungsphase bis zur Fertigstellung wird die Webseite in den Wartungsmodus versetzt, jedoch auf Wunsch mit Kontaktdaten des Auftraggebers versehen. Die alte Webseite ist somit nicht mehr sichtbar. (4) Die erstellten Seiten werden für alle gängigen Browserversionen standardmäßig optimiert. (5) Fertigstellungsphase: Nach der Fertigstellung der Basisversion und die Freigabe des Auftraggebers, erstellt der Auftragnehmer, nach Erhalt aller restlichen Inhalte vom Auftraggeber, die Endversion der Webseite, diese muss vollständig funktionstüchtig sein. §3 Leistungspflichten Auftraggeber: Mitwirkungspflicht,Inhalte und Abnahme (1) Der Auftraggeber ist während der gesamten Entwicklungsphase der Webseite durch den Auftragnehmer zur Mitwirkung verpflichtet. Dazu zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Herstellung der Webseite erforderlich sind. (2) Nach Erstellung der Basisversion ( §2 Abs. 3 dieses Vertrages ) durch den Auftragnehmer, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit keine Fehler zu erkennen sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies unverzüglich mitteilen. Sofern die Basisversion den Anforderungen des §2 Abs. 3 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Basisversion in Textform an den Auftragnehmer ( §126 b BGB ) freizugeben. (3) Nach Fertigstellung der Endversion ( § 2 Abs. 5 dieses Vertrages ) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Webseite verpflichtet. Die Abnahme ist ebenfalls in Textform an den Auftragnehmer ( § 126 b BGB ) zu erklären. (4) Spätestens nach Freigabe der Basisversion ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zur Herstellung der Webseite erforderlichen Inhalte dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen ( Texte, Bilder, Logos). Für den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. §4 Zahlungsvereinbarungen (1) Nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnung, ist der Auftraggeber verpflichtet, den vollen Betrag innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen. (2) Mehraufwendungen, die über gemäß § 2 dieses Vertrages vom Auftragnehmer geschuldete Leistungen hinausgehen, werden nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt. Als Mehraufwendungen gelten alle Leistungen, die nach Freigabe der Basisversion getätigt werden sollen oder vorab nicht vertraglich ( s. Zusatzleistungen ) festgelegt wurden. §5 Nutzungs-, Namen- und Kennzeichnungsrechte (1) Der Auftraggeber ist nach der Abnahme dazu berechtigt, die Webseite selbst zu bearbeiten, zu verändern, oder ändern zu lassen. Hierzu erhält der Auftraggeber durch den Auftragnehmer die erforderlichen Zugangsdaten, der von Ihm erstellten Webseite. Die Haftung geht ab diesem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Webseite keinen Erstellungsschutz nehmen, es sei denn, es liegt ein grober Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vor. (2) Sämtliche Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber. §6 Mängel (1) Für Mängel haftet, vor der Abnahme der Endversion der Webseite durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer. Nach der Abnahme der Endversion der Webseite ist der Auftraggeber allein für Mängel an der Webseite verantwortlich. (2) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Endversion Webseite vor der Abnahme zu untersuchen und wenn sich ein Mangel aufweisen lässt, dies unverzüglich dem Auftragnehmer in Schriftform mitzuteilen. (3) Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung des Mangels, gilt die Webseite als abgenommen. §7 Die Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet bis zur Abnahme der Endversion der Webseite für die vertraglich geregelten Leistungen sowie die Mangelfreiheit. (2) Der Auftragnehmer garantiert, auf der gesamten Webseite nicht in rechtswidriger Form in Rechte Dritter einzugreifen. §8 Datenschutz beider Seiten (1) Beide Seiten verpflichten sich, keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen an Dritte weiter zu geben. (2) Ebenfalls vereinbaren beide Seiten Vertraulichkeit über den gesamten Inhalt dieses Vertrages. (3) Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses. §9 Widerrufsrecht (1) Dieser Vertrag kann nicht widerrufen werden. Im B2B Bereich ( Geschäft von Unternehmer zu Unternehmer ) gilt kein Widerrufsrec ht. §10 Urheberschaft und Referenzen (1) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Webseite oder auch in anderen Medien als Referenzauftraggeber benennen und auch zu Demonstrationszwecken auf ihn verweisen. (2) Der Auftragnehmer hat das Recht auf jeder seiner erstellten Webseiten einen Copyright-Vermerk anzubringen. Der Auftraggeber darf diesen nicht ohne Zustimmung durch den Auftragnehmer entfernen. §11 Schlussregelung (1) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages haben in Schriftform zu erfolgen. (2) Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt auch unberührt, wenn dieser unwirksame Regelungen enthält. Beide Seiten verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, unter Berücksichtigung beider wirtschaftlichen Interessen, ebenso bei einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke. (3) Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Mönchengladbach. Datum, Unterschrift Auftraggeber Datum, Unterschrift Auftragnehmer
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