PDF, 1 Seite, 68 kB - Strassenverkehrsamt

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Administrativmassnahmen, Lessingstrasse 33, 8090 Zürich
EINSCHREIBEN
Strassenverkehrsamt Kanton Zürich
Administrativmassnahmen
Lessingstrasse 33
8090 Zürich
Erklärung betreffend sofortigen Antritt
des Fahrverbots auf Schweizergebiet
Die nachstehend unterzeichnete Person
Name / Vorname
Adresse, PLZ / Wohnort
Geburtsdatum
PIN - Nummer
Tagsüber erreichbar; Telefon / Natel-Nr.:
E-Mail:
Verfügung vom
Vollzugdaten von / bis
wünscht den sofortigen Antritt des Fahrverbots und nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrverbot für
die Haupt-, Unter- und Spezialkategorien gemäss bereits ergangener Verfügung damit ab Datum des
Poststempels (Einsendedatum) auf Schweizergebiet rechtswirksam wird und das Führen von
Motorfahrzeugen der fraglichen Kategorien ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet ist.
Widerhandlungen gegen dieses Fahrverbot können als Fahren trotz Entzug im Sinne von Art. 95 Abs. 1 des
Strassenverkehrsgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
Erklärungen über den sofortigen Antritt von Fahrverboten, die 14 Tage oder weniger vor dem mit Verfügung
angesetzten Vollzugstermin eingehen, führen zu keiner Änderung der Vollzugsdaten.
Datum: ……………………………………………..
AFOm092FAVS201604
Unterschrift: ………………………………..………………
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