RAL-Gütesicherung Kompost Jahreszeugnis 2016 Seite 1 von 2 Jahreszeugnis 2016 Anlage Biebesheim (BGK-Nr.: 4097) Außerhalb 15 64584 Biebesheim PZ-Nr.: 4097-1601-022 Frischkompost (mittelkörnig) Rechtsbestimmungen: Regelwerke: þ þ Bioabfallverordnung RAL-Gütesicherung (RAL-GZ 251) Überwachungsverfahren þ Düngemittelverordnung þ EU-Umweltzeichen (Bodenverbesserer; 2006/799/EG) þ EU-Ökoverordnung (VO(EG) Nr.889/2008, Anhang I ) þ Betriebsmittel für den Ökolandbau (FiBL-Nr.: 125669) Die Einhaltung der jeweiligen Norm wird mit einem Häckchen ausgewiesen. Warendeklaration der RAL-Gütesicherung1) Kennzeichnung Eigenschaften und Inhaltsstoffe gemäß Düngemittelverordnung in der Frischmasse Aus Platzgründen ist die vollständige düngerechtliche Deklaration in der Anlage "Kennzeichnung" zum Prüfzeugnis enthalten Zweckbestimmung Zur Bodenverbesserung und Düngung Stickstoff gesamt (N) Stickstoff löslich (N) kg/t 7,56 0,32 kg/m³ 4,93 0,21 Stickstoff anrechenbar (N)2) 0,69 0,45 Phosphat gesamt (P2O5) 3,42 2,23 Kaliumoxid gesamt (K2O) 6,81 4,44 Magnesiumoxid ges.(MgO) 3,71 2,42 Basisch wirks. Stoffe (CaO) 23,8 15,5 pH-Wert Salzgehalt C/N-Verhältnis Organische Substanz Humus-C 8,9 4,60 g/l 17 221 kg/t 55 kg/t Hygienisierend und biologisch stabilisierend behandelt gem. §2 BioAbfV Frei von keimfähigen Samen und austriebfähigen Pflanzenteilen Körnung Rohdichte Trockenmasse 0-20 mm 652 kg/m³ 53,4 % Düngewert3) 9,31 €/t 6,07 €/m³ Humuswert 4) 9,38 €/t 6,12 €/m³ Anwendungsbereiche Landwirtschaft Anwendungsempfehlungen Landwirtschaft: siehe Anlage LW Das Erzeugnis unterliegt der RAL-Gütesicherung (RAL-GZ 251). Dieses Zeugnis wurde elektronisch erstellt. Es gilt ohne Unterschrift. Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. Träger der regelmäßigen Güteüberwachung gemäß §11 Abs. 3 BioAbfV. Köln, den 11.01.2016 1) bei der Abgabe des Erzeugnisses verbindliche Warendeklaration der RAL-Gütesicherung. 2) Im Anwendungsjahr angenommener anrechenbarer Stickstoff bei erstmaliger Anwendung (N-löslich zzgl. 5% von N-organisch). 3) Gemäß aktuellem Marktwert, ermittelt über äquivalente Kosten mineralischer Düngung nach Landhandelspreisen (Okt.-Dez. 2015) ohne MwSt. (0,85 €/kg N-anrechenbar; 0,82 €/kg P2O5; 0,66 €/kg K2O; 0,06 €/kg CaO). 4) Der Wert von Humus-C beträgt 0,17 €/kg Humus-C (Kalkuliert auf Basis eines Strohpreises von 72,50 Euro/t). Kennzeichnung gemäß Düngemittelverordnung Anlage zum PZ-Nr.: 4097-1601-022 Frischkompost (mittelkörnig) BGK-Nr.: 4097 Kennzeichnung gemäß Düngemittelverordnung Organischer NPK-Dünger 0,75-0,34-0,68 unter Verwendung von organischen Abfällen, pflanzlichen Stoffen aus Garten- und Landschaftsbau, pflanzlichen Stoffen aus der Lebens-, Genuss- und Futtermittelherstellung 0,75 % N Gesamtstickstoff 0,34 % P2O5 Gesamtphosphat 0,68 % K2O Gesamtkaliumoxid Nettomasse: siehe Lieferschein Hersteller/Inverkehrbringer: Kompostierungsanlage Brunnenhof GmbH Außerhalb 15 64584 Biebesheim ___________________________________ Ausgangsstoffe: Bioabfälle aus getrennter Sammlung aus privaten Haushaltungen (60%), Pflanzliche Stoffe aus Garten- und Landschaftsbau, Pflanzliche Stoffe aus der Lebens-, Genuss- und Futtermittelherstellung Nebenbestandteile: 0,37 % MgO Gesamtmagnesiumoxid 22,1 % Organische Substanz Lagerung und Anwendung: Eine Lagerung im Freiland ist unter Berücksichtigung anderer Rechtsbestimmungen möglich. Durchnässung, Abtragung und Auswaschung ist zu vermeiden, ansonsten trocken lagern. Wesentliche stoffliche Veränderungen sind nicht zu erwarten. Hinweise zur sachgerechten Anwendung siehe Anwendungsempfehlung. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung sind vorrangig zu berücksichtigen. Bei einer Aufbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind die Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus abfallrechtlichen Vorschriften (AbfKlärV, BioAbfV) zu beachten. Anwendungsvorgaben: Organisches Düngemittel unter Verwendung von tierischen Nebenprodukten - Zugang für Nutztiere zu den behandelten Flächen bzw. Futtermittelgewinnung während eines Zeitraumes von 21 Tagen nach der Ausbringung verboten. Die Ausbringung auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterflächen ist nicht zulässig. Eine Anwendung bei Feldgemüse und Feldfutter darf nur vor dem Anbau mit anschließender Einarbeitung erfolgen. RAL-Gütesicherung Kompost Jahreszeugnis 2016 Datenübersicht Seite 2 von 2 PZ-Nr.: 4097-1601-022 Anlage Biebesheim (BGK-Nr.: 4097) Außerhalb 15 64584 Biebesheim Frischkompost (mittelkörnig) Datengrundlage Mittelwerte (Median) Die aufgeführten Daten basieren auf nachfolgenden vorliegenden Chargenuntersuchungen für das Produkt Frischkompost, mittelkörnig : Parameter Wert Einheit Pflanzennährstoffe Stickstoff, gesamt (N) Phosphat, gesamt (P2O5) Kaliumoxid, gesamt (K2O) Magnesiumoxid, gesamt (MgO) Ammonium löslich (NH4-N) Nitrat löslich (NO3-N) 1,42 0,64 1,27 0,70 208 3 Probenahmedatum 08.12.2015 09.09.2015 10.06.2015 08.04.2015 10.03.2015 14.01.2015 Labor (BGK-Nr.) 39 39 39 39 39 39 Probenehmer (BGK-Nr.) 736 736 736 736 736 736 Tagebuchnummer 1-605-2015 1-419-2015 1-264-2015 1-186-2014 1-135-2015 1-006-2015 % TM % TM % TM % TM mg/l FM mg/l FM Bodenverbesserung 2) Ausgangsstoffe1) Anteil 60% 35% 5,0% Bezeichnung A1 Inhalt der Biotonne A2 Garten- und Parkabfälle E1 Rückstände aus der Verarbeitung pflanzlicher Stoffe Weitere Inputstoffe/Hilfsstoffe Hinweise zur Datengrundlage Das Jahreszeugnis weist die Mittelwerte (Median) der im Rahmen der Fremdüberwachung durchgeführten Chargenuntersuchungen für den Frischkompost aus. Es beschreibt somit die anzunehmende Produktqualität von Chargen, für die keine eigene Untersuchung vorliegt. Die Probenahme wurde gemäß Methodenbuch der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. durchgeführt. Organische Substanz Basisch wirks. Bestandteile (CaO) 41,4 % TM 4,46 % TM Physikalische Parameter Rohdichte Wassergehalt 652 g/l 46,6 % FM Salzgehalt 2) 2) pH-Wert Rottegrad (1-5) Fremdstoffe > 2mm gesamt davon Glas Verunreinigungsgrad (Flächensumme) Steine > 10 mm 4,60 g/l FM 8,9 4 (35,5°C) 0,28 % TM 0,15 % TM 9 cm²/l 1,34 % TM Biologische Parameter/Hygiene Keimfähige Samen / keimf. Pflanzenteile 0 je l FM Salmonellen nicht nachweisbar Schwermetalle Blei (Pb) Cadmium (Cd) Chrom (Cr) Kupfer (Cu) Nickel (Ni) Quecksilber (Hg) Zink (Zn) 29,4 0,33 23,5 44,6 13,1 0,10 150 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM Die Untersuchungen wurden gemäß Methodenbuch der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. durchgeführt. 1) Ausgangsstoffe gemäß Liste zulässiger Ausgangsstoffe für die Herstellung gütegesicherter Komposte und Gärprodukte der BGK. , 2) Änderung der Prüfmethoden ab dem 01.07.2013: Organische Substanz (Glühverlust bei 450 °C (neu) anstatt 550 °C (alt)), pH-Wert in H2O- Suspension (neu) anstatt CaCl2-Suspension (alt), Salzgehalt nach Extraktion 1:5 (neu) anstatt 1:10 (alt)) Anwendung Landwirtschaft Anlage LW zum PZ-Nr.: 4097-1601-022 Frischkompost (mittelkörnig) BGK-Nr.: 4097 Tabelle 1: Daten zur Düngeberechnung (Angaben in der Frischmasse) Inhaltsstoff % kg/t kg/m³ Stickstoff gesamt (N) Stickstoff löslich (N) Stickstoff anrechenbar (N) 0,76 0,03 7,56 0,32 4,93 0,21 - bei erstmaliger Anwendung1) - bei regelmäßiger Anwendung2) 0,07 0,21 0,69 2,13 0,45 1,39 Phosphat gesamt (P2O5) Magnesiumoxid (MgO) 0,34 0,68 0,37 3,42 6,81 3,71 2,23 4,44 2,42 Bas. wirks. Bestandteile (CaO) 2,38 23,8 15,5 Organische Substanz Humus-C 22,1 5,52 221 55,2 144 36,0 Kaliumoxid (K2O) (hier: Orientierung am Bedarf an P2O5, Angaben gerundet) 10 30 50 Damit verbundene Mengen an N1) N2) K2O CaO (kg/ha) (kg/ha) (kg/ha) (kg/ha) Aufwandmenge 2,9 t/ha 4,5 m³/ha 8,8 t/ha 13 m³/ha 15 t/ha 22 m³/ha 2,0 6,2 20 70 6,0 19 60 209 10 31 100 348 Die Tabelle weist aus, welche Menge Kompost erforderlich ist, um 10, 30 bzw. 50 kg P2O5 auszubringen. Spalten 3 bis 6 zeigen damit verbundene Mengen an Pflanzennährstoffen. Umrechnungsfaktoren Aufwandmenge Der Umrechnungfaktor von Frischmasse (FM) in Trockenmasse (TM) beträgt 0,53 und von TM in FM 1,87. Der Umrechnungsfaktor von Volumen (m³) in Masse (t) beträgt 0,65 und von t in m³ FM 1,53. Tabelle 3: Mittlere Aufwandmengen und Düngewert (am Beispiel einer dreigliedrigen Fruchtfolge) Aufwandmenge (FM) Düngewert4) Phosphat, Kaliumoxid, Magnesiumoxid sowie basisch wirksame Stoffe (Kalk) sind zu 100 % anrechenbar. Bei Aufwandmengen nach Tabelle 3 sind die Grunddüngung (P, K) und die Erhaltungskalkung weitgehend abgedeckt. Humus-C ist der im Rahmen der Humusbilanz nach VDLUFA anrechenbare humusreproduktionswirksame Kohlenstoff (Humus-C). Angaben nach Düngeverordnung Nach Düngeverordnung (DüV) handelt es sich um einen Dünger - mit wesentlichen Gehalten an Pflanzennährstoffen (gemäß § 2, Nr. 10 DüV, >1,5 % N oder > 0,5 % P2O5 i.d. TM) - ohne wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff (gemäß § 2, Nr. 11 DüV, <1,5 % N oder weniger als 10 % N-löslich) Der Kompost unterliegt nicht der Sperrfrist in den Wintermonaten nach § 4 Abs. 5 DüV. Tabelle 2: Kalkulationswerte für Aufwandmengen3) P2O5 kg/ha Anrechnung von Nährstoffen und Humus Stickstoff liegt überwiegend in organisch gebundener Form vor. Tabelle 1 zeigt die Anrechenbarkeit bei erstmaliger1) und bei regelmäßiger2) Anwendung. Humuswert5) Beim Nährstoffvergleich nach § 5 DüV werden die Gesamtgehalte der Nährstoffe zugrunde gelegt. In Abstimmung mit den nach Landesrecht zuständigen Stellen kann für Stickstoff die über N-anrechenbar hinausgehende Menge (s. Tabelle 1) als unvermeidbarer Überschuss bewertet werden (§ 5 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 6 Zeile 15 DüV). Zeitpunkt und Menge der Düngung sind so zu wählen, dass verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen zeitnah und in einer dem Nährstoffbedarf entsprechenden Menge zur Verfügung stehen. Anwendungsvorgaben Zulässige Aufwandmengen sind nach guter fachlicher Praxis der Düngeverordnung zu bestimmen und dürfen gemäß Bioabfallverordnung 30 t Trockenmasse bzw. 56 t Frischmasse je Hektar in drei Jahren nicht überschreiten. Empfehlungen der amtlichen Beratung gelten vorrangig. Organisches Düngemittel unter Verwendung von tierischen Nebenprodukten - Zugang für Nutztiere zu den behandelten Flächen während eines Zeitraumes von 21 Tagen nach der Ausbringung verboten. Die Ausbringung auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterflächen ist nicht zulässig. Eine Anwendung bei Feldgemüse und Feldfutter darf nur vor dem Anbau mit anschließender Einarbeitung erfolgen. Keine Ausbringung auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder durchgängig höher als 5 cm Schnee bedeckten Flächen. Abstandregelungen zu Gewässern sind zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 6 und 7 DüV). t/ha m³/ha €/ha1) €/ha2) € / ha Im Zeitraum von 3 Jahren dürfen auf derselben Fläche Klärschlämme nicht zusätzlich aufgebracht werden. jährlich 18 27 163 185 165 alle 3 Jahre 53 81 490 555 494 Bei der Erstanwendung der Komposte sind die Flächen durch den Bewirtschafter der zuständigen Behörde anzugeben (§ 9 Abs. 1 BioAbfV). Das Merkblatt "Dokumentations- und Meldepflichten des Bewirtschafters" enthält weitere Informationen 6). Die Tabelle zeigt ein Beispiel für Aufwandmengen zur Versorgung einer dreigliedrigen Fruchtfolge. Dem Beispiel liegt eine mittlere Versorgungsstufe des Bodens und ein jährlicher Bedarf von 60 kg/ha P2O5 zugrunde. Im vorliegenden Fall ist Phosphat limitierend. Der Bedarf der Fruchtfolge (180 kg/ha P2O5) kann mit 53 t bzw. 81 m³/ha Kompost gedeckt werden. 1) Angenommener anrechenbarer Stickstoff bei erstmaliger Anwendung (N-löslich zzgl. 5% von N-organisch). 2) Angenommener anrechenbarer Stickstoff bei regelmäßiger Anwendung (N-löslich zzgl. 25% von N-organisch, ab der 2. Fruchtfolgerotation). 3) Bei Düngung für die gesamte Fruchtfolge (Grunddüngung) können die jährlichen Aufwandmengen für eine Bedarfsdeckung von 3 Jahren (maximal 5 Jahren) summiert werden. 4) Gemäß aktuellem Marktwert, ermittelt über äquivalente Kosten mineralischer Düngung nach mittleren Landhandelspreisen (Okt.-Dez. 2015) ohne MwSt. ( 0,85 €/kg N-anrechenbar, 0,82 €/kg P2O5, 0,66 €/kg K2O, 0,06 €/kgCaO). 5) Der Wert von Humus-C beträgt 0,17 €/kg (Kalkuliert auf Basis eines Strohpreises von 72,50 Euro/t). 6) Abzurufen unter www.kompost.de im Downloadbereich der Gütesicherung.
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