Jahreszeugnis 2016 - Brunnenhof Kompost

RAL-Gütesicherung Kompost
Jahreszeugnis 2016
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Jahreszeugnis 2016
Anlage Biebesheim
(BGK-Nr.: 4097)
Außerhalb 15
64584 Biebesheim
PZ-Nr.: 4097-1601-022
Frischkompost (mittelkörnig)
Rechtsbestimmungen:
Regelwerke:
þ
þ
Bioabfallverordnung
RAL-Gütesicherung (RAL-GZ 251)
Überwachungsverfahren
þ
Düngemittelverordnung
þ
EU-Umweltzeichen
(Bodenverbesserer; 2006/799/EG)
þ
EU-Ökoverordnung
(VO(EG) Nr.889/2008, Anhang I )
þ
Betriebsmittel für den Ökolandbau
(FiBL-Nr.: 125669)
Die Einhaltung der jeweiligen Norm wird mit einem Häckchen ausgewiesen.
Warendeklaration der RAL-Gütesicherung1)
Kennzeichnung
Eigenschaften und Inhaltsstoffe
gemäß Düngemittelverordnung
in der Frischmasse
Aus Platzgründen ist die vollständige
düngerechtliche Deklaration in der
Anlage "Kennzeichnung" zum Prüfzeugnis
enthalten
Zweckbestimmung
Zur Bodenverbesserung und Düngung
Stickstoff gesamt (N)
Stickstoff löslich (N)
kg/t
7,56
0,32
kg/m³
4,93
0,21
Stickstoff anrechenbar (N)2)
0,69
0,45
Phosphat gesamt (P2O5)
3,42
2,23
Kaliumoxid gesamt (K2O)
6,81
4,44
Magnesiumoxid ges.(MgO)
3,71
2,42
Basisch wirks. Stoffe (CaO)
23,8
15,5
pH-Wert
Salzgehalt
C/N-Verhältnis
Organische Substanz
Humus-C
8,9
4,60 g/l
17
221 kg/t
55 kg/t
Hygienisierend und biologisch stabilisierend
behandelt gem. §2 BioAbfV
Frei von keimfähigen Samen und austriebfähigen
Pflanzenteilen
Körnung
Rohdichte
Trockenmasse
0-20 mm
652 kg/m³
53,4 %
Düngewert3)
9,31 €/t
6,07 €/m³
Humuswert
4)
9,38 €/t
6,12 €/m³
Anwendungsbereiche
Landwirtschaft
Anwendungsempfehlungen
Landwirtschaft: siehe Anlage LW
Das Erzeugnis unterliegt der
RAL-Gütesicherung (RAL-GZ 251).
Dieses Zeugnis wurde elektronisch
erstellt. Es gilt ohne Unterschrift.
Bundesgütegemeinschaft
Kompost e.V.
Träger der regelmäßigen Güteüberwachung
gemäß §11 Abs. 3 BioAbfV.
Köln, den 11.01.2016
1) bei der Abgabe des Erzeugnisses verbindliche Warendeklaration der RAL-Gütesicherung. 2) Im Anwendungsjahr angenommener anrechenbarer Stickstoff bei erstmaliger Anwendung (N-löslich
zzgl. 5% von N-organisch). 3) Gemäß aktuellem Marktwert, ermittelt über äquivalente Kosten mineralischer Düngung nach Landhandelspreisen (Okt.-Dez. 2015) ohne MwSt. (0,85 €/kg
N-anrechenbar; 0,82 €/kg P2O5; 0,66 €/kg K2O; 0,06 €/kg CaO). 4) Der Wert von Humus-C beträgt 0,17 €/kg Humus-C (Kalkuliert auf Basis eines Strohpreises von 72,50 Euro/t).
Kennzeichnung
gemäß Düngemittelverordnung
Anlage zum PZ-Nr.: 4097-1601-022
Frischkompost (mittelkörnig)
BGK-Nr.: 4097
Kennzeichnung gemäß Düngemittelverordnung
Organischer NPK-Dünger 0,75-0,34-0,68
unter Verwendung von organischen Abfällen, pflanzlichen Stoffen
aus Garten- und Landschaftsbau, pflanzlichen Stoffen aus der
Lebens-, Genuss- und Futtermittelherstellung
0,75 % N Gesamtstickstoff
0,34 % P2O5 Gesamtphosphat
0,68 % K2O Gesamtkaliumoxid
Nettomasse: siehe Lieferschein
Hersteller/Inverkehrbringer:
Kompostierungsanlage Brunnenhof GmbH
Außerhalb 15
64584 Biebesheim
___________________________________
Ausgangsstoffe:
Bioabfälle aus getrennter Sammlung aus privaten Haushaltungen
(60%), Pflanzliche Stoffe aus Garten- und Landschaftsbau,
Pflanzliche Stoffe aus der Lebens-, Genuss- und
Futtermittelherstellung
Nebenbestandteile:
0,37 % MgO Gesamtmagnesiumoxid
22,1 % Organische Substanz
Lagerung und Anwendung:
Eine Lagerung im Freiland ist unter Berücksichtigung anderer
Rechtsbestimmungen möglich. Durchnässung, Abtragung und
Auswaschung ist zu vermeiden, ansonsten trocken lagern.
Wesentliche stoffliche Veränderungen sind nicht zu erwarten.
Hinweise zur sachgerechten Anwendung siehe
Anwendungsempfehlung. Die Empfehlungen der amtlichen
Beratung sind vorrangig zu berücksichtigen. Bei einer Aufbringung
auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind die Anwendungs- und
Mengenbeschränkungen aus abfallrechtlichen Vorschriften
(AbfKlärV, BioAbfV) zu beachten. Anwendungsvorgaben:
Organisches Düngemittel unter Verwendung von tierischen
Nebenprodukten - Zugang für Nutztiere zu den behandelten
Flächen bzw. Futtermittelgewinnung während eines Zeitraumes von
21 Tagen nach der Ausbringung verboten. Die Ausbringung auf
Grünland und mehrschnittigen Feldfutterflächen ist nicht zulässig.
Eine Anwendung bei Feldgemüse und Feldfutter darf nur vor dem
Anbau mit anschließender Einarbeitung erfolgen.
RAL-Gütesicherung Kompost
Jahreszeugnis 2016
Datenübersicht
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PZ-Nr.: 4097-1601-022
Anlage Biebesheim
(BGK-Nr.: 4097)
Außerhalb 15
64584 Biebesheim
Frischkompost (mittelkörnig)
Datengrundlage
Mittelwerte (Median)
Die aufgeführten Daten basieren auf nachfolgenden
vorliegenden Chargenuntersuchungen für das Produkt
Frischkompost, mittelkörnig :
Parameter
Wert Einheit
Pflanzennährstoffe
Stickstoff, gesamt (N)
Phosphat, gesamt (P2O5)
Kaliumoxid, gesamt (K2O)
Magnesiumoxid, gesamt (MgO)
Ammonium löslich (NH4-N)
Nitrat löslich (NO3-N)
1,42
0,64
1,27
0,70
208
3
Probenahmedatum
08.12.2015
09.09.2015
10.06.2015
08.04.2015
10.03.2015
14.01.2015
Labor
(BGK-Nr.)
39
39
39
39
39
39
Probenehmer
(BGK-Nr.)
736
736
736
736
736
736
Tagebuchnummer
1-605-2015
1-419-2015
1-264-2015
1-186-2014
1-135-2015
1-006-2015
% TM
% TM
% TM
% TM
mg/l FM
mg/l FM
Bodenverbesserung
2)
Ausgangsstoffe1)
Anteil
60%
35%
5,0%
Bezeichnung
A1 Inhalt der Biotonne
A2 Garten- und Parkabfälle
E1 Rückstände aus der Verarbeitung pflanzlicher Stoffe
Weitere Inputstoffe/Hilfsstoffe
Hinweise zur Datengrundlage
Das Jahreszeugnis weist die Mittelwerte (Median) der im
Rahmen der Fremdüberwachung durchgeführten
Chargenuntersuchungen für den Frischkompost aus. Es
beschreibt somit die anzunehmende Produktqualität von
Chargen, für die keine eigene Untersuchung vorliegt.
Die Probenahme wurde gemäß Methodenbuch der
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. durchgeführt.
Organische Substanz
Basisch wirks. Bestandteile (CaO)
41,4 % TM
4,46 % TM
Physikalische Parameter
Rohdichte
Wassergehalt
652 g/l
46,6 % FM
Salzgehalt
2)
2)
pH-Wert
Rottegrad (1-5)
Fremdstoffe > 2mm gesamt
davon Glas
Verunreinigungsgrad
(Flächensumme)
Steine > 10 mm
4,60 g/l FM
8,9
4 (35,5°C)
0,28 % TM
0,15 % TM
9 cm²/l
1,34 % TM
Biologische Parameter/Hygiene
Keimfähige Samen / keimf. Pflanzenteile
0 je l FM
Salmonellen
nicht nachweisbar
Schwermetalle
Blei (Pb)
Cadmium (Cd)
Chrom (Cr)
Kupfer (Cu)
Nickel (Ni)
Quecksilber (Hg)
Zink (Zn)
29,4
0,33
23,5
44,6
13,1
0,10
150
mg/kg TM
mg/kg TM
mg/kg TM
mg/kg TM
mg/kg TM
mg/kg TM
mg/kg TM
Die Untersuchungen wurden gemäß Methodenbuch der
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. durchgeführt.
1) Ausgangsstoffe gemäß Liste zulässiger Ausgangsstoffe für die Herstellung gütegesicherter Komposte und Gärprodukte der BGK. ,
2) Änderung der Prüfmethoden ab dem 01.07.2013: Organische Substanz (Glühverlust bei 450 °C (neu) anstatt 550 °C (alt)), pH-Wert in H2O- Suspension (neu) anstatt
CaCl2-Suspension (alt), Salzgehalt nach Extraktion 1:5 (neu) anstatt 1:10 (alt))
Anwendung Landwirtschaft
Anlage LW zum PZ-Nr.: 4097-1601-022
Frischkompost (mittelkörnig)
BGK-Nr.: 4097
Tabelle 1: Daten zur Düngeberechnung
(Angaben in der Frischmasse)
Inhaltsstoff
%
kg/t
kg/m³
Stickstoff gesamt (N)
Stickstoff löslich (N)
Stickstoff anrechenbar (N)
0,76
0,03
7,56
0,32
4,93
0,21
- bei erstmaliger Anwendung1)
- bei regelmäßiger Anwendung2)
0,07
0,21
0,69
2,13
0,45
1,39
Phosphat gesamt (P2O5)
Magnesiumoxid (MgO)
0,34
0,68
0,37
3,42
6,81
3,71
2,23
4,44
2,42
Bas. wirks. Bestandteile (CaO)
2,38
23,8
15,5
Organische Substanz
Humus-C
22,1
5,52
221
55,2
144
36,0
Kaliumoxid (K2O)
(hier: Orientierung am Bedarf an P2O5, Angaben gerundet)
10
30
50
Damit verbundene Mengen an
N1)
N2)
K2O
CaO
(kg/ha)
(kg/ha)
(kg/ha)
(kg/ha)
Aufwandmenge
2,9 t/ha
4,5 m³/ha
8,8 t/ha
13 m³/ha
15 t/ha
22 m³/ha
2,0
6,2
20
70
6,0
19
60
209
10
31
100
348
Die Tabelle weist aus, welche Menge Kompost erforderlich ist, um 10, 30 bzw.
50 kg P2O5 auszubringen. Spalten 3 bis 6 zeigen damit verbundene Mengen an
Pflanzennährstoffen.
Umrechnungsfaktoren Aufwandmenge
Der Umrechnungfaktor von Frischmasse (FM) in Trockenmasse (TM) beträgt
0,53 und von TM in FM 1,87. Der Umrechnungsfaktor von Volumen (m³) in
Masse (t) beträgt 0,65 und von t in m³ FM 1,53.
Tabelle 3: Mittlere Aufwandmengen und Düngewert
(am Beispiel einer dreigliedrigen Fruchtfolge)
Aufwandmenge
(FM)
Düngewert4)
Phosphat, Kaliumoxid, Magnesiumoxid sowie basisch wirksame Stoffe
(Kalk) sind zu 100 % anrechenbar. Bei Aufwandmengen nach Tabelle 3
sind die Grunddüngung (P, K) und die Erhaltungskalkung weitgehend
abgedeckt. Humus-C ist der im Rahmen der Humusbilanz nach VDLUFA
anrechenbare humusreproduktionswirksame Kohlenstoff (Humus-C).
Angaben nach Düngeverordnung
Nach Düngeverordnung (DüV) handelt es sich um einen Dünger
- mit wesentlichen Gehalten an Pflanzennährstoffen
(gemäß § 2, Nr. 10 DüV, >1,5 % N oder > 0,5 % P2O5 i.d. TM)
- ohne wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff
(gemäß § 2, Nr. 11 DüV, <1,5 % N oder weniger als 10 % N-löslich)
Der Kompost unterliegt nicht der Sperrfrist in den Wintermonaten nach § 4
Abs. 5 DüV.
Tabelle 2: Kalkulationswerte für Aufwandmengen3)
P2O5
kg/ha
Anrechnung von Nährstoffen und Humus
Stickstoff liegt überwiegend in organisch gebundener Form vor. Tabelle 1
zeigt die Anrechenbarkeit bei erstmaliger1) und bei regelmäßiger2)
Anwendung.
Humuswert5)
Beim Nährstoffvergleich nach § 5 DüV werden die Gesamtgehalte der
Nährstoffe zugrunde gelegt. In Abstimmung mit den nach Landesrecht
zuständigen Stellen kann für Stickstoff die über N-anrechenbar
hinausgehende Menge (s. Tabelle 1) als unvermeidbarer Überschuss
bewertet werden (§ 5 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 6 Zeile 15 DüV).
Zeitpunkt und Menge der Düngung sind so zu wählen, dass verfügbar
werdende Nährstoffe den Pflanzen zeitnah und in einer dem
Nährstoffbedarf entsprechenden Menge zur Verfügung stehen.
Anwendungsvorgaben
Zulässige Aufwandmengen sind nach guter fachlicher Praxis der
Düngeverordnung zu bestimmen und dürfen gemäß Bioabfallverordnung
30 t Trockenmasse bzw. 56 t Frischmasse je Hektar in drei Jahren nicht
überschreiten. Empfehlungen der amtlichen Beratung gelten vorrangig.
Organisches
Düngemittel
unter
Verwendung
von
tierischen
Nebenprodukten - Zugang für Nutztiere zu den behandelten Flächen
während eines Zeitraumes von 21 Tagen nach der Ausbringung verboten.
Die Ausbringung auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterflächen ist
nicht zulässig. Eine Anwendung bei Feldgemüse und Feldfutter darf nur
vor dem Anbau mit anschließender Einarbeitung erfolgen. Keine
Ausbringung auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder
durchgängig höher als 5 cm Schnee bedeckten Flächen.
Abstandregelungen zu Gewässern sind zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 6 und
7 DüV).
t/ha
m³/ha
€/ha1)
€/ha2)
€ / ha
Im Zeitraum von 3 Jahren dürfen auf derselben Fläche Klärschlämme
nicht zusätzlich aufgebracht werden.
jährlich
18
27
163
185
165
alle
3 Jahre
53
81
490
555
494
Bei der Erstanwendung der Komposte sind die Flächen durch den
Bewirtschafter der zuständigen Behörde anzugeben (§ 9 Abs. 1 BioAbfV).
Das Merkblatt "Dokumentations- und Meldepflichten des Bewirtschafters"
enthält weitere Informationen 6).
Die Tabelle zeigt ein Beispiel für Aufwandmengen zur Versorgung einer
dreigliedrigen Fruchtfolge. Dem Beispiel liegt eine mittlere Versorgungsstufe
des Bodens und ein jährlicher Bedarf von 60 kg/ha P2O5 zugrunde. Im
vorliegenden Fall ist Phosphat limitierend. Der Bedarf der Fruchtfolge
(180 kg/ha P2O5) kann mit 53 t bzw. 81 m³/ha Kompost gedeckt werden.
1) Angenommener anrechenbarer Stickstoff bei erstmaliger Anwendung (N-löslich zzgl. 5% von N-organisch). 2) Angenommener anrechenbarer Stickstoff bei regelmäßiger
Anwendung (N-löslich zzgl. 25% von N-organisch, ab der 2. Fruchtfolgerotation). 3) Bei Düngung für die gesamte Fruchtfolge (Grunddüngung) können die jährlichen
Aufwandmengen für eine Bedarfsdeckung von 3 Jahren (maximal 5 Jahren) summiert werden. 4) Gemäß aktuellem Marktwert, ermittelt über äquivalente Kosten
mineralischer Düngung nach mittleren Landhandelspreisen (Okt.-Dez. 2015) ohne MwSt. ( 0,85 €/kg N-anrechenbar, 0,82 €/kg P2O5, 0,66 €/kg K2O, 0,06 €/kgCaO). 5) Der
Wert von Humus-C beträgt 0,17 €/kg (Kalkuliert auf Basis eines Strohpreises von 72,50 Euro/t). 6) Abzurufen unter www.kompost.de im Downloadbereich der
Gütesicherung.