Qualität ist die Grundlage jeder dauerhaften - BHF-BANK

Vergütungsbericht 2012
gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Die
Instituts-Vergütungsverordnung
(InstitutsVergV)
beinhaltet
aufsichtsrechtliche
Mindestanforderungen an Vergütungssysteme von Banken und Finanzinstituten. Es sollen
schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken unterbunden werden, um die
Finanzmarktstabilität gewährleisten zu können.
Die BHF-BANK ist verpflichtet, die allgemeinen Anforderungen der InstitutsVergV zu beachten und
wesentliche Bestandteile zu veröffentlichen (§7). Nach, §1 Abs. 2 InstitutsVergV gilt die BHFBANK als „nicht bedeutendes Institut“. Die besonderen Regelungen für „bedeutende Institute“
(§§ 5, 6 und 8 InstitutsVergV) sind somit nicht relevant und müssen nicht publiziert werden.
1. Qualitative Angaben gemäß §7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV
Grundlagen der Vergütung und Vergütungsprinzipien
Die BHF-BANK ist eine moderne Privatbank für Unternehmer und ihre Familien sowie für
Unternehmen und institutionelle Kunden. Ihr Geschäftsmodell ist konservativ und risikoavers.
Dieses
risikoarme
Geschäftsmodell
spiegelt
sich
auch
in
der
Ausgestaltung
des
Vergütungssystems der Bank wider.
Die Beschäftigten der BHF-BANK können neben ihrem Fixgehalt in untergeordnetem Umfang eine
zusätzliche variable Vergütung erhalten. Intention der variablen Vergütung ist, gute Leistungen und
nachhaltiges Engagement der Mitarbeiter zu belohnen.
Die
maßgeblichen
Vergütungsparameter
für
eine
variable
Vergütung
sind
die
Geschäftsentwicklung der BHF-BANK, die Entwicklung des Unternehmensbereiches sowie die
individuelle Zielerreichung und Leistung innerhalb des eigenen Aufgabenfelds. Die individuell zu
erreichenden Ziele der Beschäftigten sind aus den Gesamtbankzielen abgeleitet. Sie sind daher in
vollem Umfang strategiekonform mit den Unternehmenszielen.
Die
Ausgestaltung
vorgenommen.
des
Vergütungssystems
wurde
unter
Einbindung
externer
Berater
–2–
Zusammensetzung der Vergütung und Art und Weise der Gewährung
Das Vergütungssystem der BHF-BANK umfasst fixe und variable Vergütungsbestandteile. Die fixe
Vergütung stellt die Grundvergütung der Mitarbeiter dar. Ihre Höhe bemisst sich an der jeweiligen
Tätigkeit des Mitarbeiters.
Zur
Grundvergütung
können
die
Beschäftigten
der
BHF-BANK
eine
leistungs-
und
ergebnisabhängige variable Vergütung erhalten. Für die Höhe der variablen Vergütung sind für
jeden Mitarbeiter Obergrenzen definiert worden.
Die variable Vergütung ist nicht garantiert. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall jährlich als
Einmalzahlung, i. d. R. im zweiten Quartal des laufenden Geschäftsjahres.
Es besteht keine signifikante Abhängigkeit der Beschäftigten von der variablen Vergütung und
folglich kein Anreiz für das Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken.
2. Quantitative Angaben gemäß §7 Abs 2 Satz 1 Nr.2 InstitutsVergV
Unterteilung nach Geschäftsbereichen
Geschäftsbereiche/
Vergütungsbestandteil
Gesamtbetrag der
Vergütung
Fixer
Bestandteil
der Gesamtvergütung
Variabler
Bestandteil der
Gesamtvergütung
Anzahl der
begünstigten
Mitarbeiter variable
Vergütung
variabler Anteil
an Gesamtvergütung in %
Private Banking
und Asset
Management
28.460.486
23.803.311
4.657.175
387
16,4
Financial Markets
und Corporates
18.417.376
16.456.446
1.960.930
261
10,6
Zentralbereiche
43.697.331
40.295.743
3.401.588
797
7,8
Vergütungen in Euro. Geschäftsbereich „Private Banking und Asset Management“ inklusive FRANKFURT-TRUST InvestmentGesellschaft mbH. In diesen Angaben sind die Vergütungen der Vorstände nicht enthalten.