Vergütungsbericht 2012 gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Die Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) beinhaltet aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an Vergütungssysteme von Banken und Finanzinstituten. Es sollen schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken unterbunden werden, um die Finanzmarktstabilität gewährleisten zu können. Die BHF-BANK ist verpflichtet, die allgemeinen Anforderungen der InstitutsVergV zu beachten und wesentliche Bestandteile zu veröffentlichen (§7). Nach, §1 Abs. 2 InstitutsVergV gilt die BHFBANK als „nicht bedeutendes Institut“. Die besonderen Regelungen für „bedeutende Institute“ (§§ 5, 6 und 8 InstitutsVergV) sind somit nicht relevant und müssen nicht publiziert werden. 1. Qualitative Angaben gemäß §7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV Grundlagen der Vergütung und Vergütungsprinzipien Die BHF-BANK ist eine moderne Privatbank für Unternehmer und ihre Familien sowie für Unternehmen und institutionelle Kunden. Ihr Geschäftsmodell ist konservativ und risikoavers. Dieses risikoarme Geschäftsmodell spiegelt sich auch in der Ausgestaltung des Vergütungssystems der Bank wider. Die Beschäftigten der BHF-BANK können neben ihrem Fixgehalt in untergeordnetem Umfang eine zusätzliche variable Vergütung erhalten. Intention der variablen Vergütung ist, gute Leistungen und nachhaltiges Engagement der Mitarbeiter zu belohnen. Die maßgeblichen Vergütungsparameter für eine variable Vergütung sind die Geschäftsentwicklung der BHF-BANK, die Entwicklung des Unternehmensbereiches sowie die individuelle Zielerreichung und Leistung innerhalb des eigenen Aufgabenfelds. Die individuell zu erreichenden Ziele der Beschäftigten sind aus den Gesamtbankzielen abgeleitet. Sie sind daher in vollem Umfang strategiekonform mit den Unternehmenszielen. Die Ausgestaltung vorgenommen. des Vergütungssystems wurde unter Einbindung externer Berater –2– Zusammensetzung der Vergütung und Art und Weise der Gewährung Das Vergütungssystem der BHF-BANK umfasst fixe und variable Vergütungsbestandteile. Die fixe Vergütung stellt die Grundvergütung der Mitarbeiter dar. Ihre Höhe bemisst sich an der jeweiligen Tätigkeit des Mitarbeiters. Zur Grundvergütung können die Beschäftigten der BHF-BANK eine leistungs- und ergebnisabhängige variable Vergütung erhalten. Für die Höhe der variablen Vergütung sind für jeden Mitarbeiter Obergrenzen definiert worden. Die variable Vergütung ist nicht garantiert. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall jährlich als Einmalzahlung, i. d. R. im zweiten Quartal des laufenden Geschäftsjahres. Es besteht keine signifikante Abhängigkeit der Beschäftigten von der variablen Vergütung und folglich kein Anreiz für das Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken. 2. Quantitative Angaben gemäß §7 Abs 2 Satz 1 Nr.2 InstitutsVergV Unterteilung nach Geschäftsbereichen Geschäftsbereiche/ Vergütungsbestandteil Gesamtbetrag der Vergütung Fixer Bestandteil der Gesamtvergütung Variabler Bestandteil der Gesamtvergütung Anzahl der begünstigten Mitarbeiter variable Vergütung variabler Anteil an Gesamtvergütung in % Private Banking und Asset Management 28.460.486 23.803.311 4.657.175 387 16,4 Financial Markets und Corporates 18.417.376 16.456.446 1.960.930 261 10,6 Zentralbereiche 43.697.331 40.295.743 3.401.588 797 7,8 Vergütungen in Euro. Geschäftsbereich „Private Banking und Asset Management“ inklusive FRANKFURT-TRUST InvestmentGesellschaft mbH. In diesen Angaben sind die Vergütungen der Vorstände nicht enthalten.
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