Teilnahmebedingungen Mit der Teilnahme am Mall-Fotowettbewerb stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu: Wettbewerbsveranstalter: Aproz Sources Minérales SA, Route de Riddes 327, 1994 Aproz Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Ablauf des Wettbewerbs: Bei der Erstellung des Selfies haben Sie die Wahl, ob Sie das Foto nur an die eigene EMail Adresse schicken oder zusätzlich auf der Online-Galerie unter www.migros.ch/aproz aufschalten möchten. Wählen Sie die Option "Aufschaltung", nehmen Sie automatisch am Wettbewerb teil. Teilnahmeschluss ist der 20. August 2016. Unter allen Teilnehmenden werden am 31. August 2016 durch Zufallsverlosung der Gewinner/die Gewinnerin ermittelt. Der Gewinner/die Gewinnerin werden per E-Mail benachrichtigt. Preise: Mountain E-Bike der Marke Flyer im Wert von CHF 3299.Kann der Preis dem Gewinner / der Gewinnerin nicht bis spätestens 30 Tage nach Benachrichtigung zugestellt werden, verfällt der Preis ersatzlos. Der Preis wird nicht bar ausbezahlt. Zustimmungserklärung: Mit dem Hochladen des Selfies (nachfolgend "Werke") erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Wettbewerbsveranstalter die Werke aus wichtigen Gründen (z.B. bei entsprechender Aufforderung durch Dritte oder bei Verstoss gegen diese Bedingungen) jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen kann. Ferner erteilen Sie hiermit dem Wettbewerbsveranstalter das kostenlose, nicht-exklusive, unterlizenzierbare, zeitlich, geographisch und sachlich unbeschränkte Recht, die Werke auf der Webseite www.migros.ch/aproz zu Werbezwecken beliebig zu verwenden und überdies - unter Beachtung der Schranken des Persönlichkeitsrechts – mit anderen Bildern, Text, Grafiken, Film, Audio, audiovisuellen Medien, etc. zu kombinieren, zuzuschneiden und zu verändern. Publikation des Gewinners: Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens auf www.migros.ch/aproz veröffentlicht werden dürfen. Weitere Bestimmungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/ oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
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