Pauschalvergütung - Zusammenfassung aus rechtlicher Grundlagen

Hörgerätefinanzierung
Zusammenfassung aus Grundlagen
BSV3
Pädagogisches Zentrum
für Hören und Sprache HSM
3053 Münchenbuchsee
Audiopädagogischer Dienst APD
Klosterweg / Postfach 404
3053 Münchenbuchsee
Telefon 031 868 90 50
[email protected]
www.be.ch/hsm / www.audiopädagogik-bern.ch
Hörgeräte für hörbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren
(ab 01.07.2011) Sonderregelung für Minderjährige
Bevor Hörgeräte gekauft werden oder wenn ein bestehendes Hörgerät ersetzt werden soll, müssen Sie
sich (Ihr Kind) von einer Spezialärztin / einem Spezialarzt oder einer spezialisierten Klinik untersuchen
lassen, die /der von der IV anerkannt ist (anerkannter Ohrenarzt oder z.B. Audiologische Station der
HNO-Klinik des Inselspitals).
Aufgrund dieser ärztlichen Expertise entscheidet die IV-Stelle, ob sie einen Anspruch auf einen finanziellen Beitrag an Hörgeräte haben.
Erkundigen Sie sich bei der IV-Stelle nach den anerkannten Stellen
(www.ivbe.ch, IV-Stelle Bern 031 379 71 11).
Die Hörgeräteanpassung muss von einer anerkannten Pädakustik-Fachperson (Liste bei oben IV-Stelle;
oder www.hoerakustik-schweiz.ch) vorgenommen werden.
Maximale Pauschalvergütungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
Geräte und Dienstleitungen 2
einseitige Versorgung
CHF
1‘600.00
beidseitige Versorgung
CHF
2‘400.00
Service, Nachbetreuung, Ohrpasstücke usw. 2
einseitige Versorgung pro 6 Jahre
CHF
1‘230.00
beidseitige Versorgung pro 6 Jahre
CHF
1‘770.00
einseitige Versorgung pro Jahr
CHF
60.00
beidseitige Versorgung pro Jahr
CHF
120.00
Pauschale für Batterien (Minderjährige) 1 4
Reparaturkosten (Gerät älter als 1 Jahr, vorher Herstellergarantie) 2
Reparatur der Elektronik
CHF
200.00
andere Reparaturen
CHF
130.00
Reparaturvergütungen werden nur ausgerichtet, wenn die Rechnung/Quittung des Herstellers eingereicht
wird. Reparaturen des Akustikgeschäfts werden nicht vergütet.
1
AHV/IV Merkblatt 4.08 Hörgeräte in der IV (www.ahv-iv.ch )
Hörgerätefinanzierung Grundlagen März 2016
Pädagogisches Zentrum
für Hören und Sprechen HSM
2
Pauschalbeiträge der IV an Hörgeräte, Informationen für Menschen mit einem Hörproblem,06 2011,
4 Seiten, Hrsg: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (www.ahv-iv.ch)
Bitte beachten Sie darin auch S. 2: Schritt für Schritt: So kommen Sie zu Ihren Hörgeräten sowie S. 3:
Spezialregelung für hörgeschädigte Kinder (bis 18 Jahre)
3
Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) gültig
ab 1. Januar 20008; Stand 1. Juli 2011 (Herausgeber Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
www.ahv-iv.ch , BSV, Nr. 318.507.11 d) 98 Seiten
4
Rechnung Hörgeräteversorgung; Herausgeber BSV, darin sind mit entsprechenden Tarifziffern die
Beträge für Kinderversorgung, Batteriepauschale Kinder, für CI, für knochenverankerte Hörgeräte erwähnt
Batteriepauschale CI je Jahr CHF 400.- einseitig, CHF 800.- beidseitig
www.ahv-iv.ch; IV, Leistungen der IV, 300.001: Rechnung Hörgeräteversorgung
Höchstvergütungsbeiträge für Hörgeräte über 6 Jahre hinweg von total CHF 2‘830.- bzw. CHF 4‘170.werden direkt an die anerkannten Pädakustikerinnen / Pädakustiker ausbezahlt.
Hinweise: aus „Hörgeräte der IV“ Merkblatt 4.08 1

„Die Pauschalen sind so berechnet, dass sie die Marktpreise für eine Qualitätsversorgung sowie
Anpassungs- und Serviceleistungen durch Fachpersonen abdecken.“

„Übersteigt der Preis für das Hörgerät den Pauschalbetrag, sind die Mehrkosten von der versicherten Person (deren Eltern) zu tragen.“

Die Pauschale kann nur alle 6 Jahre beansprucht werden. (Ausser Arzt stellt erhebliche Veränderung der Hörfähigkeit fest.)

Es besteht eine Regelung für Härtefälle.

Ab dem 18. Altersjahr gelten Regelungen für Erwachsene (tiefere Pauschalvergütungen). Es
empfiehlt sich vorher eine spezialärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung und Verordnungen (insbesondere Verordnung
über die Invalidenversicherung IVV und Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die
IV, Pauschalbeiträge der IV an Hörgeräte, Spezialregelung für hörgeschädigte Kinder
(www.ahv-iv.ch )

Ohrenärztinnen und –Ärzte
Schweiz. Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie: www.orl-hno.ch

Liste der zugelassenen Hörgeräte
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: www.ahv-iv.ch

Versicherung für Hörgeräte
Die IV ersetzt verlorene Hörgeräte (möglicherweise?) nicht mehr! Besprechen Sie sich bitte auch
mit dem Akustiker.
(Der Hersteller Phonak bietet für seine Geräte eine spezielle Versicherung an, einmalig Fr. 80.pro Gerät).
Siehe auch: www.mobi.ch ; www.mobiuster.ch

Ombudsstelle Hörprobleme
www.ombudsstelle-hoerprobleme.ch

Organisationen für Menschen mit Hörproblemen
Pro audito Schweiz: www.pro-audito.ch
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Pädagogisches Zentrum
für Hören und Sprechen HSM
Verband Fachhilfe Gehörlosenorganisationen: www.sonos-info.ch
Interessensgemeinschaft Gehörloser & Hörbehinderter der Kantone BE+FR: www.iggh.ch

Branchenverbände
Schweizerischer Fachverband der Hörgeräteakustik: www.akustika.ch
Hörzentralen-Verband der Schweiz: www.hoerzentralenverband.ch

Betroffenenorganisationen
Schweizerischer Gehörlosenbund: www.sgb-fss.ch
Lautsprachlich kommunizierende Hörgeschädigte Schweiz: www.lkh.ch

Elternvereinigung
Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder: www.svehk.ch
Es bestehen mehrere Regionalgruppen.
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