Hörgerätefinanzierung Zusammenfassung aus Grundlagen BSV3 Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprache HSM 3053 Münchenbuchsee Audiopädagogischer Dienst APD Klosterweg / Postfach 404 3053 Münchenbuchsee Telefon 031 868 90 50 [email protected] www.be.ch/hsm / www.audiopädagogik-bern.ch Hörgeräte für hörbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren (ab 01.07.2011) Sonderregelung für Minderjährige Bevor Hörgeräte gekauft werden oder wenn ein bestehendes Hörgerät ersetzt werden soll, müssen Sie sich (Ihr Kind) von einer Spezialärztin / einem Spezialarzt oder einer spezialisierten Klinik untersuchen lassen, die /der von der IV anerkannt ist (anerkannter Ohrenarzt oder z.B. Audiologische Station der HNO-Klinik des Inselspitals). Aufgrund dieser ärztlichen Expertise entscheidet die IV-Stelle, ob sie einen Anspruch auf einen finanziellen Beitrag an Hörgeräte haben. Erkundigen Sie sich bei der IV-Stelle nach den anerkannten Stellen (www.ivbe.ch, IV-Stelle Bern 031 379 71 11). Die Hörgeräteanpassung muss von einer anerkannten Pädakustik-Fachperson (Liste bei oben IV-Stelle; oder www.hoerakustik-schweiz.ch) vorgenommen werden. Maximale Pauschalvergütungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Geräte und Dienstleitungen 2 einseitige Versorgung CHF 1‘600.00 beidseitige Versorgung CHF 2‘400.00 Service, Nachbetreuung, Ohrpasstücke usw. 2 einseitige Versorgung pro 6 Jahre CHF 1‘230.00 beidseitige Versorgung pro 6 Jahre CHF 1‘770.00 einseitige Versorgung pro Jahr CHF 60.00 beidseitige Versorgung pro Jahr CHF 120.00 Pauschale für Batterien (Minderjährige) 1 4 Reparaturkosten (Gerät älter als 1 Jahr, vorher Herstellergarantie) 2 Reparatur der Elektronik CHF 200.00 andere Reparaturen CHF 130.00 Reparaturvergütungen werden nur ausgerichtet, wenn die Rechnung/Quittung des Herstellers eingereicht wird. Reparaturen des Akustikgeschäfts werden nicht vergütet. 1 AHV/IV Merkblatt 4.08 Hörgeräte in der IV (www.ahv-iv.ch ) Hörgerätefinanzierung Grundlagen März 2016 Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprechen HSM 2 Pauschalbeiträge der IV an Hörgeräte, Informationen für Menschen mit einem Hörproblem,06 2011, 4 Seiten, Hrsg: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (www.ahv-iv.ch) Bitte beachten Sie darin auch S. 2: Schritt für Schritt: So kommen Sie zu Ihren Hörgeräten sowie S. 3: Spezialregelung für hörgeschädigte Kinder (bis 18 Jahre) 3 Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) gültig ab 1. Januar 20008; Stand 1. Juli 2011 (Herausgeber Bundesamt für Sozialversicherungen BSV www.ahv-iv.ch , BSV, Nr. 318.507.11 d) 98 Seiten 4 Rechnung Hörgeräteversorgung; Herausgeber BSV, darin sind mit entsprechenden Tarifziffern die Beträge für Kinderversorgung, Batteriepauschale Kinder, für CI, für knochenverankerte Hörgeräte erwähnt Batteriepauschale CI je Jahr CHF 400.- einseitig, CHF 800.- beidseitig www.ahv-iv.ch; IV, Leistungen der IV, 300.001: Rechnung Hörgeräteversorgung Höchstvergütungsbeiträge für Hörgeräte über 6 Jahre hinweg von total CHF 2‘830.- bzw. CHF 4‘170.werden direkt an die anerkannten Pädakustikerinnen / Pädakustiker ausbezahlt. Hinweise: aus „Hörgeräte der IV“ Merkblatt 4.08 1 „Die Pauschalen sind so berechnet, dass sie die Marktpreise für eine Qualitätsversorgung sowie Anpassungs- und Serviceleistungen durch Fachpersonen abdecken.“ „Übersteigt der Preis für das Hörgerät den Pauschalbetrag, sind die Mehrkosten von der versicherten Person (deren Eltern) zu tragen.“ Die Pauschale kann nur alle 6 Jahre beansprucht werden. (Ausser Arzt stellt erhebliche Veränderung der Hörfähigkeit fest.) Es besteht eine Regelung für Härtefälle. Ab dem 18. Altersjahr gelten Regelungen für Erwachsene (tiefere Pauschalvergütungen). Es empfiehlt sich vorher eine spezialärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Weitere Informationen Rechtliche Grundlagen Bundesgesetz über die Invalidenversicherung und Verordnungen (insbesondere Verordnung über die Invalidenversicherung IVV und Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV, Pauschalbeiträge der IV an Hörgeräte, Spezialregelung für hörgeschädigte Kinder (www.ahv-iv.ch ) Ohrenärztinnen und –Ärzte Schweiz. Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie: www.orl-hno.ch Liste der zugelassenen Hörgeräte Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: www.ahv-iv.ch Versicherung für Hörgeräte Die IV ersetzt verlorene Hörgeräte (möglicherweise?) nicht mehr! Besprechen Sie sich bitte auch mit dem Akustiker. (Der Hersteller Phonak bietet für seine Geräte eine spezielle Versicherung an, einmalig Fr. 80.pro Gerät). Siehe auch: www.mobi.ch ; www.mobiuster.ch Ombudsstelle Hörprobleme www.ombudsstelle-hoerprobleme.ch Organisationen für Menschen mit Hörproblemen Pro audito Schweiz: www.pro-audito.ch Hörgerätefinanzierung Grundlagen März 2016 Seite 2 von 3 Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprechen HSM Verband Fachhilfe Gehörlosenorganisationen: www.sonos-info.ch Interessensgemeinschaft Gehörloser & Hörbehinderter der Kantone BE+FR: www.iggh.ch Branchenverbände Schweizerischer Fachverband der Hörgeräteakustik: www.akustika.ch Hörzentralen-Verband der Schweiz: www.hoerzentralenverband.ch Betroffenenorganisationen Schweizerischer Gehörlosenbund: www.sgb-fss.ch Lautsprachlich kommunizierende Hörgeschädigte Schweiz: www.lkh.ch Elternvereinigung Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder: www.svehk.ch Es bestehen mehrere Regionalgruppen. Hörgerätefinanzierung Grundlagen März 2016 Seite 3 von 3
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