Anmeldeunterlagen

Internationale Buchmesse
10. – 13. November 2016
Lange Nacht der Bücher
9. November 2016
buchwien.at
Anmeldeunterlagen
Inhalt
Contents
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Wichtige Adressen
4
Wichtige Daten
6
Anmeldeformular7
Anmeldung Komplettstand Start
8
Anmeldung Komplettstand Standard
9
Anmeldung Kinderbuch
10
Anmeldung Kochbuch
11
Anmeldung Reise- und Kunstbuch
12
Anmeldung Kalenderschau
13
Anmeldung Titelpräsentation
14
Anmeldung Leseeinheiten
15
Standbetreuung Lange Nacht
16
Stromversorgung17
Standausstattung18
Standinstallation20
Stromversorgung21
Erweiterte Kommunikationsausrüstung
22
Technischer Plan (Standgenehmigung) –
nur für Eigenbau
23
Reinigung und Müllentsorgung
24
Aussteller- und Parkkarten
25
Liefer-Aviso, Speditionsleistungen
28
Werbemittel für Aussteller
29
Anfahrtsplan30
Messebedingungen31
Hausordnung34
Gesetzliche Vorschriften
36
Preistabelle41
1
BUCH WIEN 15
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Fotos © LCM Fotostudio Richard Schuster
Die BUCH WIEN ist DIE Plattform für das
Buch in Österreich und der Treffpunkt für
Zigtausende, die die Welt der Literatur, der
Unterhaltung, des Diskurses und des Wissens
schätzen und lieben. Die BUCH WIEN 15
war ein Erfolg auf der ganzen Linie: rund
350 Aussteller aus 15 Nationen auf 8.800
Quadratmetern, 40.000 BesucherInnen aller
Altersgruppen sowie starke, populäre und spannende Themen.
2
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Fotos © LCM Fotostudio Richard Schuster
BUCH WIEN 15
3
Wichtige Adressen
Important Addresses
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Benedikt Föger
Präsident
President
Hauptverband des
Österreichischen Buchhandels
Dr. Inge Kralupper
Geschäftsführerin
Managing Director
Hauptverband des
Österreichischen Buchhandels
Literatur- und
Contentmarketing GmbH
Teresa Preis, MA
Presse
Press
[email protected]
Patrick Zöhrer
Messeleiter
Exhibition Manager
[email protected]
Messeleitung
Patrick Zöhrer
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Kontakt Standbau
Expoxx Messebau GmbH
Benjamin Eichiner DI (FH)
[email protected]
Internationale Buchmesse
10. – 13. November 2016
Die Lange Nacht der Bücher (offizielle Messeeröffnung)
9. November 2016
Veranstalter
Firmenbuchnummer: FN 301981 s
Grünangergasse 4, 1010 Wien, Österreich
E-Mail: [email protected]
Fotos © LCM Fotostudio Richard Schuster
Veranstaltungsort
Messe Wien, Trabrennstraße, 1020 Wien
Halle D, Eingang D
U-Bahn Linie 2 (Station Krieau)
4
Wichtige Adressen
Important Addresses
Veranstalter / Organizer
Literatur- und Contentmarketing GmbH
A-1010 Wien, Grünangergasse 4
F +43 (0)1 512 84 82
[email protected]
Messeleitung / Exhibition Management
Patrick Zöhrer
Messeleiter
[email protected]
Presseabteilung / Press department
Teresa Preis, MA
[email protected]
Standbau / Stand assembly
Expoxx Messebau GmbH
A-1021 Wien, Messeplatz 1, Postfach 277
Benjamin Eichiner
T +43 (0)1 727 20-6215 | F +43 (0)1 727 20-6109
[email protected]
Wasserinstallationen / Plumbing
Elektro-Wigo reg.Gen. m.b.H.
A-1020 Wien, Trabrennstraße 3–5, Messezentrum/Halle D,
Top 2
T +43 (0)1 728 19 47, 728 19 48 | F +43 (0)1 728 19 49
Elektroinstallationen / Electrical installations
Elektro-Wigo reg. Gen.m.b.H.
A-1020 Wien, Trabrennstraße 3–5, Messezentrum/Halle D,
Top 2
T +43 (0)1 728 19 47, 728 19 48 | F +43 (0)1 728 19 49
Datenleitungen / Data links
Kapsch BusinessCom AG
A-1120 Wien, Wienerbergstraße 53
T +43 (0)50 811 88 933 | F +43 (0)50 811 99 88 933
[email protected]
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Messespedition / Forwarding
DHL Express (Austria) GmbH
A-1020 Wien, Trabrennstraße 3–5, Messezentrum / Halle D,
Top 3
T +43 (0)1 728 31 60 | F +43 (0)1 728 31 60-90, -91
[email protected]
Messeversicherung / Fair insurance
UNIQA Sachversicherungen AG
Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Frau Sabine Seniov
[email protected]
T+43 (0)1 21175 DW 4177
F +43 (0)1 21175 DW 794177
und
Norbert Porumb
[email protected]
T +43 (0)1 21175 DW 4217
F +43 (0)121175 DW 794217
Behördliche Genehmigungen / Official council permits
Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten
Installation of amusement machines and jukeboxes
Magistratsabteilung 4/7 der Stadt Wien
A-1010 Wien, Ebendorferstraße 2
T +43 (0)1 4000-86385
Genehmigung von Laseranlagen
Approval of laser equipment
Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien
A-1200 Wien, Dresdner Straße 75
T +43 (0)1 4000-363 41
Baupolizeiliche Angelegenheiten, Genehmigung von
Flüssiggas
Construction and liquid gas permits
Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien
A-1200 Wien, Dresdner Straße 75
T +43 (0)1 4000-0
Taxi-Funk / Radio taxi
T +43 (0)1 40 100, 60 160
Taxi-Standplatz / Taxi ranks
vor dem Foyer D
Polizei / Police
A-1020 Wien, Ausstellungsstraße 44
T +43 (0)1 313 10-63310
Internet / Internet
buchwien.at
5
Wichtige Daten
Important Dates
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Ausstellungsdauer, Öffnungszeiten
Duration of the fair, opening hours
Mittwoch, 09.11.2016 von 19.30 Uhr bis 24.00 Uhr (Lange Nacht der Bücher)
Donnerstag 10.11.2016 und Freitag 11.11.2016 von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag 12.11.2016 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Sonntag 13.11.2016 von
10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Aussteller können die Messehalle bereits eine Stunde
vor Veranstaltungsbeginn betreten. Aus Sicherheitsgründen werden die Hallen
eine Stunde nach Messeschluss gesperrt.
Wednesday, 09 November 2016 from 7.30 pm to 12.00 pm (BUCH WIEN Long
Night), Thursday, 10 November 2016 and Friday, 11 November 2016 from 9.00 am
to 6.00 pm, Saturday, 12 November 2016 from 10.00 am to 6.00 pm and Sunday,
13 November 2016 from 10.00 am until 5.00 pm. For exhibitors entrance is
possible one hour before opening. The halls are locked one hour after fair closing for security reasons.
Eröffnung: 09.11.2016 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr für Aussteller
und geladene Gäste; Eröffnungsrede
Opening: 09 November 2016 from 6.00 pm to approx. 7.30 pm for exhibitors
and guests by invitation only; opening speech
anschließend: Die Lange Nacht der Bücher
9. November 2016, bis 24 Uhr: Messeöffnung für das Publikum.
Bitte achten Sie darauf, dass eine entsprechende Standbetreuung
gewährleistet ist.
afterwards: BUCH WIEN Long Night
9 November 2016 from 7.30 pm to 12.00 pm, fair open to the public.
Please ensure that your booth is staffed.
Aufbauzeiten
Move-in days
Tuesday, 08 November 2016 from 08.00 am to 8.00 pm
Wednesday, 09 November 2016 from 07.00 am to 2.00 pm
Dienstag 08.11.2016 von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Mittwoch 09.11.2016 von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Fertigstellung aller Stände bis 09. 11. spätestens 15.00 Uhr
Falls Sie außerhalb der genannten Zeiten arbeiten wollen, ist dafür eine Sondergenehmigung der Messetechnik erforderlich, die sich nach technischer Verfügbarkeit richtet und mindestens 8 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich einzuholen
ist: [email protected]
Please note that stand assembly must be completed until Wednesday,
09 November 2016, 5.00 pm at latest.
Should you wish to commence assembling your stand at times not indicated above, it is necessary to apply in writing for a special permit from the Technical Services Department at least eight days before start of assembly. Granting of a permit
is dependent on technical feasibility: [email protected]
Abbauzeit
Dismantling time
Sonntag, 13. November 2016
von 18.00 bis 22.00 Uhr
Sunday, 13 November 2016 from 06.00 pm to 10.00 pm
Die Kosten für Verlängerung der Auf- und Abbauzeiten und
Abendveranstaltungen betragen pro Stunde:
Extended move-in and move-out periods and evening events are charged
as follows:
Montag bis Freitag Samstag Sonn- und Feiertag Monday to Friday from 7.00 am to 4.00 pm from 4.00 pm to 7.00 pm
from 7.00 pm to 7.00 am
Saturday
from 7.00 am to 5.00 pm from 5.00 pm to 7.00 am Sunday, holidays from 7.00 am to 7.00 am von 07.00 bis 16.00 Uhr
von 16.00 bis 19.00 Uhr
von 19.00 bis 07.00 Uhr
von 07.00 bis 17.00 Uhr von 17.00 bis 07.00 Uhr von 07.00 bis 07.00 Uhr € 21,50
€ 32,00
€ 42,50
€ 32,00
€ 42,50
€ 42,50
Diese Kosten werden auch für Aktivitäten nach Messeschluss (z. B. Standfeste)
sowie Verlängerung der Abbauzeiten verrechnet. Die Verrechnung erfolgt pro Firma, pro Halle und angefangener Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bitte beachten Sie, dass die Abbauarbeiten spätestens am Sonntag, 13. November 2016, 22.00 Uhr abgeschlossen sein müssen.
Am letzten Veranstaltungstag dürfen die Ausstellungsflächen erst nach Veranstaltungsende geräumt bzw. die Messegüter verpackt und erst 30 Minuten nach
Veranstaltungsende aus der Messeanlage entfernt werden.
Wir ersuchen Sie zu beachten, dass die Räumungsarbeiten mit Ende der angegebenen Abbauzeit unbedingt beendet sein müssen und der Stand gereinigt
zu übergeben ist. Verbleibendes Restmaterial wird nach diesem Zeitpunkt von
der Messe entfernt und Abtransport- sowie Reinigungskosten dem Aussteller
in Rechnung gestellt. Ein Ersatz für das Material sowie eventuelle Ausstellungsstücke wird nicht geleistet.
€ 21,50
€ 32,00
€ 42,50
€ 32,00
€ 42,50
€ 42,50
The above charges also apply to activities after the fair has closed (e.g. stand
parties) and to extensions of move-out periods. Invoices are issued per compa-ny,
hall and hour(s) (rounded up). Prices are exclusiding taxes and fees legally in force
at the time of the event.
Please note that stand move-out must be completed on Sunday, 13 November
2016 at 10.00 pm at latest.
On the last day of the event, exhibition areas may not be vacated until the event is
over, nor may fair goods be packed or removed from the exhibition premises until
30 minutes after official closing time.
Please note that the stand area must, without fail, be vacated by the last move-out
day indicated above, and the stand must be handed over in a cleaned state. Any
materials or equipment remaining on the premises thereafter will be removed and
the cost of removal and cleaning charged to the exhibitor. No compensation shall
be made for any materials or exhibits thus left behind.
Anlieferung von Ausstellungsmaterial
Delivery
Die Anlieferung von Ausstellungsmaterial ist während der Aufbauzeit am Dienstag
08.11.2016 von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Mittwoch, 09.11.2016 vom 07.00
Uhr bis 14.00 Uhr möglich. Der Abtransport erfolgt während der Abbauzeit am
Sonntag, 13.11.2016 von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Goods can be transported to and from the fairground before the fair on Tuesday,
November 08, between 08.00 am and 08.00 pm and on Wednesday, November
09, between 07.00 am and 02.00 pm and after the fair on Sunday, November 13,
between 06.00 pm and 10.00 pm.
Kautionsregelung
Security deposit
Bei der Einfahrt ist eine Kaution von € 100,- zu entrichten. Spätestens nach 3
Stunden müssen Sie das Gelände verlassen und bekommen beim Tor 1 / Ausfahrt
des Geländes die Kaution rückerstattet.
When entering the fairgrounds, you will be asked to pay a security deposit in the
amount of € 100,-. You have to leave the grounds within 3 hours, the deposit will
be refunded in full at the gate.
Anlieferadresse:
Reed Messe Wien GmbH
Trabrennstraße, Tor 1, 1020 Wien, Österreich
Halle D + Ihre Standnummer
Address for delivery:
Reed Messe Wien GmbH
Trabrennstraße, Tor 1, 1020 Wien, AUSTRIA
Hall D + your booth
6
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Anmeldeformular
Anmeldeschluss: 31. Mai 2016
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Aussteller
Daten Katalogeintrag (Redaktionsschluss: 16.09.2016)
Mitaussteller bei:
(Mitausstellerpauschale 280 Euro)
Firmenwortlaut
Firmenbuch-Nr.
RechnungsAdresse
UID-Nr.
Straße/Postfach
Land, PLZ, Ort
Telefon
Firmenwortlaut
Telefax
Internet-Adresse
Straße/Postfach
E-Mail-Adresse
Land, PLZ, Ort
Telefon
Telefax
Internet-Adresse
E-Mail Adresse Firma
Logo
JA
NEIN
Auf Wunsch drucken wir Ihr Logo als Blickfang zu Ihrem Katalogeintrag.
Bitte senden Sie uns Ihre druckfähige Datei an [email protected].
Für den Logodruck verrechnen wir € 32,– zzgl. MWSt + Vertragsgebühr.
zuständig für die Messebeteiligung ist: Titel, Vor-/Nachname
zuständig für die Messebeteiligung ist: E-Mail-Adresse
Themenbereiche (maximal 3 ankreuzen)
Die Angaben werden für die Messeplanung sowie für die Katalogdaten
verwendet. Ein Katalogeintrag ist in der Anmeldegebühr enthalten.
Antiquariat
Belletristik
Bildungsmedien/Schulbuch
Comics/Mangas
Elektronische Medien
Esoterik
Fachbuch/Sachbuch/
Wissenschaft
Fantasy
Geschenkbuch/Nonbooks
Hörbuch
Kinder- und Jugendbuch
Kalender
Kochbuch
Kulturinstitutionen
Kunst/Kunstbuch/Bildband
Medien
Musik
Ratgeber
Regionalia
Reisen
Religion
Science Fiction
Sonstige
Bei Anmeldung bis 15. April 2016 gelten unsere Frühbucherpreise (sowohl für Eigenbau- als auch Komplettstand)
Platzmiete
oder
Platzwünsche (unverbindlich für den Veranstalter)
Komplettstand (Gewünschtes bitte ankreuzen)
Start
4 m²
Start PLUS
8 m²
Standard 12 m²
Standard PLUS
18m²
Preis laut Ausstattungsblatt (bitte unbedingt retoursenden)
Eigenbaustand
Normalpreis € 200/m²
Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) € 190/m²
Frühbucher Normalpreis € 190/m²
Frühbucher Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) € 180/m²
…………… m² (Bitte die gewünschte Standfläche angeben!)
Preis laut Ausstattungsblatt (bitte unbedingt retoursenden)
Preis laut Ausstattungsblatt (bitte unbedingt retoursenden)
Preis laut Ausstattungsblatt (bitte unbedingt retoursenden)
Individuell 18PLUS für Stände über 18m²
Bitte um Angebot für ……m²
Die Platzmiete ist der Nettopreis pro m² (ohne Aufbau, exkl. Anmelde- und
Internetgebühr), neben der Steuern und Abgaben in der jeweils gesetzlich festgelegten
Höhe berechnet werden und zu entrichten sind.
Die Komplettstand-Preise beinhalten Platzmiete und einheitlichen Standaufbau in bezugsfertiger Komplettausstattung gemäß beiliegendem Ausstattungsblatt. Inklusive Stromanschluss und Stromverbrauch, exkl. Steuern und Abgaben.
Standbegrenzungswände und Standteppich sind NICHT inkludiert,
jedoch verpflichtend!
Bitte auch das Komplettstand-Formular ausgefüllt übermitteln!
2010-02 / Firmenbuchnummer FN 301981 s
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nr. ATU 63756803
Alle Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und
Druckfehler. Alle auf diesem Formular angeführten
Daten werden per EDV verarbeitet.
Die rückseitig abgedruckten Messebedingungen – einschließlich der in Punkt 24 enthaltenen Zustimmungserklärungen zum Erhalt von E-Mails und zur Verwendung unserer Daten
– haben wir gelesen und erkennen diese als Vertragsinhalt an, dies auch bei Rücksendung
des Anmeldeformulars ohne rückseitig abgedruckte Messebedingungen (etwa per Fax).
Gerichtsstand und Erfüllungort ist Wien.
Ort, Datum
Firmenstempel / Unterschrift des Rechnungsempfängers
7
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Anmeldung
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Komplettstand Start
und Start PLUS
Anmeldeschluss: 31. Mai 2016
Frühbucher-Preis gültig bis 15. April 2016
15 %
Rabatt
Erst­aus für
steller*
*für die
Komple
ttständ
Start P
eS
L
Leistungskatalog
US, Sta
tart,
Standa ndard und
rd PLUS
Ausstattung:
dunkelgrau
Teppich Fliesen
bordeaux
Wände weiß, Höhe 250 cm
Standbeschriftungstafel inkl. 20 Buchstaben pro offener Standseite
L = 1500 mm, H = 300mm
4 Fächer je lfm. Begrenzungswand, weiß 250 cm
Sitzpodeste H 50 cm mit Schiebetüren ohne Schloss an der
Standrückseite oder lt. Abbildung
Strahler 100 W, bei 4 m² / 3 Stk., 8 m² / 6 Stk.
1 Stk. Steckdose 3fach
Stromanschluss bis 0,5 kW
Stromverbrauchspauschale
Weiters im Gesamtpreis enthalten:
4 m² = 2 x 2 m
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler
8 m² = 2 x 4 m
Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im
Online-Verzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKMAbgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten, 1 Leseeinheit
à 30 Minuten auf einem der Bühnenbereiche der Messe (Achtung: Kann nur
bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss am 31. Mai 2016 garantiert werden,
bei späterer Anmeldung nach Verfügbarkeit!).
Standbeschriftung – Bitte unbedingt ausfüllen!
Bestellung Start 4 m² (2 x 2 m)
Frühbucher
Normalpreis
Mitglied
(HVB/Börsenverein/SBVV)
€1.050,–
€998,–
€ 1.010,–
€ 960,–
Bestellung Start Plus 8 m² (2 x 4 m)
Frühbucher
Normalpreis
Mitglied
(HVB/Börsenverein/SBVV)
€2.070,–
€1.967,–
€ 1.990,–
€ 1.891,–
Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit
exkl. Steuern und Abgaben.
Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln!
FirmaUID-Nr.
Ort, Datum
Bearbeiter
Adresse
PLZ, OrtE-Mail
Tel./Fax
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
8
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Anmeldung
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Komplettstand Standard
und Standard PLUS
Anmeldeschluss: 31. Mai 2016
Frühbucher-Preis gültig bis 15. April 2016
15 %
Rabatt
Erst­aus für
steller*
*für die
Komple
ttständ
Start P
eS
L
Leistungskatalog
US, Sta
tart,
Standa ndard und
rd PLUS
Ausstattung:
dunkelgrau
Teppich Fliesen
bordeaux
Wände weiß, Höhe 250 cm
Standbeschriftungstafel inkl. 20 Buchstaben
4 Fächer je lfm. Begrenzungswand
Sitzpodeste H 50 cm mit Schiebetüren ohne Schloss an der
Standrückseite oder lt. Abbildung
Strahler 75 W, bei 12 m² / 6 Stk., 15 m² / 7 Stk.,
18 m²/8 Stk., 21 m² / 9 Stk. oder bei 24 m² / 10 Stk.
1 Stk. Steckdose 3fach
Stromanschluss bis 0,7 kW bei Standvarianten 12, 15, 18 m²
bis 1,2 kW bei Ständen mit 21m² und 24 m²
Stromverbrauchspauschale
Weiters im Gesamtpreis enthalten:
Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im
Online-Verzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner,
AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten,
1 Leseeinheit à 30 Minuten auf einem der Bühnenbereiche der Messe (Achtung: Kann nur bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss am 31. Mai 2016
garantiert werden, bei späterer Anmeldung nach Verfügbarkeit!).
12 m² = 3 x 4 m
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler
18 m² = 3 x 6 m
Standbeschriftung – Bitte unbedingt ausfüllen!
Bestellung Standard 12 m² (3 x 4 m)
Zusatzpakete
Bestellung Stand ohne Buchfächer1
Komplettstand ohne Buchfächer
Bestellung Koje 1 x 1 m + Falttüre (verschließbar)
Normalpreis
€ 250,–
€ 209,–
(HVB/Börsenverein/SBVV)
Mitglieder
Frühbucher
Normalpreis
Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
bei Zusatzpaket „ohne Buchfächer‟
1Nachlass
€700,–
€
700,–
Frühbucher
Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
bei Zusatzpaket „ohne Buchfächer‟
1Nachlass
FirmaUID-Nr.
€ 4.200,–
€ 3.990,–
Bestellung Standard Plus 18 m² (3 x 6 m)
Normalpreis
Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln!
€ 4.370,–
€ 4.152,–
€ 6.470,–
€ 6.174,–
€ 6.230,–
€ 5.919,–
€850,–
€
850,–
Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit
exkl. Steuern und Abgaben.
Ort, Datum
Bearbeiter
Adresse
PLZ, OrtE-Mail
Tel./Fax
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
9
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Anmeldung
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Gemeinschaftsstand
Kinderbuch
Einer der Publikumsmagenten ist der bei Klein und Groß beliebte Gemeinschaftsstand Kinderbuch. Der Gemeinschaftsstand verfügt über einen großzügigen
Schmöker-Bereich mit kindgerechten Möbeln und bequemen Sitzgelegenheiten für
Erwachsene. Der Bereich schließt unmittelbar an die Kinderbühne an und ist ein
beliebter Aufenthaltsort für Kinder auf der Buchmesse.
Für die Buchpräsentationen haben sich die Kinderbuch-Türme bewährt. Buchbar
sind ganze, halbe und Viertel-Türme.
Anmeldeschluss: 31. Mai 2016
Frühbucher-Preis gültig bis 15. April 2016
Leistungskatalog
Inkludierte Leistungen je Turm:
9 m² Teppichfliesen
4 lfm. Wand
16 Stk. Buchfächer (4 je Wand)
4 Stk. Sitzpodeste
4 Stk. Auslegestrahler
4 Stk. Beschriftungstafeln mit Klebebuchstaben schwarz/weiß
1 Stk. Stromanschluss bis 500 W
Stromverbrauch
Tägliche Standreinigung
Anmelde- und Internetgebühr:
enthält Standardeintrag im offiziellen Messekatalog und im OnlineVerzeichnis, AKM-Abgaben, kostenlose Werbemittel, ein Kontingent
an Ausstellerkarten, 1 Leseeinheit à 30 Min. für jeden Aussteller auf der
Kinderbühne (garantiert bei Anmeldung bis 31. Mai 2016)
Platzmiete 1 Turm (= 4 Seiten)
Frühbucher
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Fotos © LCM
Normalpreis
Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
Aufpreis für Standbeschriftung mit Logo je Tafel
Standbetreuung
Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt
durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN.
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Aufpreis für Standbeschriftung mit Logo je Tafel
...................................................................................................
Logodruck:
LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf
Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected]
€
€
39,– 39,–
Frühbucher
Normalpreis
(HVB/Börsenverein/SBVV)
Klebebuchstaben:
€ 3.140,–
€ 2.983,–
Platzmiete ½ Turm (= 2 Seiten)
Mitglieder Standbeschriftung
€3.320,–
€ 3.154,–
€1.660,–
€1.577,–
€ 1.570,–
€ 1.492,–
€
€
39,– 39,–
Platzmiete ¼ Turm (= 1 Seite)
Frühbucher
Normalpreis
Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
Aufpreis für Standbeschriftung mit Logo je Tafel
€830,–
€789,–
€ 790,–
€ 751,–
€
€
39,– 39,–
Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit
exkl. Steuern und Abgaben.
Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln!
FirmaUID-Nr.
Ort, Datum
Bearbeiter
Adresse
PLZ, OrtE-Mail
Tel./Fax
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
10
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Anmeldung
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Gemeinschaftsstand
Kochbuch
Anmeldeschluss: 31. Mai 2016
Leistungskatalog
Ausstattung:
Teppichboden
Regalwände mit je 4 Buchfächern und Sitzpodest (1 Wand = 1m)
Standbeschriftungstafeln inkl. Logodruck
Beleuchtung mit Deckenstrahlern
Komplette Showküche inkl. Geräte und Grundausstattung an Utensilien
Backstage-Bereich zum Vorbereiten der Kochshows
Professionelle Standbetreuung, organisiert durch die BUCH WIEN
Der Kochbuch-Bereich auf der BUCH WIEN hat sich als wahrer PublikumsHotspot etabliert. Präsentieren Sie Ihr Kochbuch-Programm, Ihre Rezepte-Sammlungen und Ihre Ratgeber zum Thema Ernährung und lassen Sie Ihre AutorInnen
das Messepublikum LIVE auf unserer Showküche bekochen!
Anmeldung
Weiters im Gesamtpreis enthalten:
Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten.
Platzmiete
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Fotos © LCM
1 Regalwand (4 Regalbretter + 1 Sitzpodest)
Normalpreis
1 Regalwand (4 Regalbretter + 1 Sitzpodest)
für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
€
610,–
€
580,–
jede weitere Regalwand€
Normalpreis
jede weitere Regalwand€
für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
320,–
304,–
Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit
exkl. Steuern und Abgaben.
Standbeschriftung
Klebebuchstaben (im Preis inkludiert):
...................................................................................................
Standbetreuung
Logodruck (im Preis inkludiert):
LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf
Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected]
Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt
durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN.
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln!
FirmaUID-Nr.
Ort, Datum
Bearbeiter
Adresse
PLZ, OrtE-Mail
Tel./Fax
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
11
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Anmeldung
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Gemeinschaftsstand
Reise- und Kunstbuch
Anmeldeschluss: 31. Mai 2016
Leistungskatalog
Ausstattung:
Teppichboden
Regalwände mit je 4 Buchfächern und Sitzpodest (1 Wand = 1m)
Standbeschriftungstafel mit Klebebuchstaben (schwarz/weiß)
Beleuchtung mit Deckenstrahlern
Professionelle Standbetreuung, organisiert durch die BUCH WIEN
Der Reise- und Kunstbuch-Gemeinschaftsstand bietet in entspannter Atmosphäre
die Möglichkeit, in den neuesten Bildbänden, Reiseführern und Kunst- & Architekturtiteln zu schmökern. Nutzen Sie diese kostengünstige und attraktive Möglichkeit
zur Präsentation Ihrer Titel!
Weiters im Gesamtpreis enthalten:
Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten.
Platzmiete
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Foto © LCM
1 Regalwand (4 Buchfächer + 1 Sitzpodest)
Normalpreis
1 Regalwand (4 Buchfächer + 1 Sitzpodest)
für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
€
440,–
€
418,–
jede weitere Regalwand€
Normalpreis
jede weitere Regalwand€
für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
220,–
Standbetreuung
Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt
durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN.
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Aufpreis für Standbeschriftung je Schild
€
209,–
39,–
Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit
exkl. Steuern und Abgaben.
Standbeschriftung
Klebebuchstaben:
...................................................................................................
Logodruck:
LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf
Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected]
Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln!
FirmaUID-Nr.
Ort, Datum
Bearbeiter
Adresse
PLZ, OrtE-Mail
Tel./Fax
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
12
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Anmeldung
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Gemeinschaftsstand
Kalenderschau
Anmeldeschluss: 31. Mai 2016
Leistungskatalog
Ausstattung:
Teppichboden
Pinnwände mit je ca. 2 m² Hängefläche (L = 197cm, H = 100cm)
Besprechungstische, Sitzgelegenheiten
Aufhänge-Service: wenn Sie nicht selbst vor Ort sind, übernehmen wir
das Aufhängen der Kalender für Sie
Eine günstige Gelegenheit, Ihr Kalendersortiment einem breiten Publikum zu
präsentieren!
Weiters im Gesamtpreis enthalten:
Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten.
Der direkte Verkauf von Kalendern (und Nonbook-Artikeln) an die Messebesucher ist erlaubt
Platzmiete
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Foto © LCM
1 Wand
Normalpreis
1 Wand
für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
Standbetreuung
Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt
durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN.
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
€
190,–
€
181,–
jede weitere Wand
€
Normalpreis
jede weitere Wand
€
für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
170,–
Aufpreis für Standbeschriftung je Schild
€
162,–
39,–
Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit
exkl. Steuern und Abgaben.
Standbeschriftung
Klebebuchstaben:
...................................................................................................
Logodruck:
LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf
Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected]
Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln!
FirmaUID-Nr.
Ort, Datum
Bearbeiter
Adresse
PLZ, OrtE-Mail
Tel./Fax
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
13
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Anmeldung
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Gemeinschaftsstand
Titelpräsentation
Anmeldeschluss: 31. Mai 2016
Leistungskatalog
Ausstattung:
Teppichboden bordeaux
Regalwände schwarz foliert mit je 2-3 höhenverstellbaren Buchfächern
(gewünschte Anzahl bitte angeben)
Sitzpodeste mit Lagerfläche im Inneren (nicht versperrbar)
Sitzhocker
Standbeschriftungstafeln
Beleuchtung
Für alle Verlage und AutorInnen, die keinen eigenen Messestand belegen möchten, bietet sich der Gemeinschaftsstand zur Präsentation von Einzeltiteln an. Der
Stand ist komplett möbliert und ein toller Blickfang aufgrund der schwarz folierten
Wände. Eine Regalwand bietet Platz für bis zu 12 Titel, auch Einzeltitel kommen
gut zur Geltung.
Weiters im Gesamtpreis enthalten:
Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten.
Platzmiete
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Foto © LCM
1 Buchfach
Normalpreis
1 Buchfach
für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
€
160,–
€
152,–
jedes weitere Buchfach€
Normalpreis
jedes weitere Buchfach€
für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV)
140,–
130,–
Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit
exkl. Steuern und Abgaben.
Standbeschriftung
Klebebuchstaben (im Preis inkludiert):
...................................................................................................
Standbetreuung
Logodruck (im Preis inkludiert):
LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf
Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected]
Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt
durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN. Es
fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln!
FirmaUID-Nr.
Ort, Datum
Bearbeiter
Adresse
PLZ, OrtE-Mail
Tel./Fax
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
14
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Anmeldung
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 51 28 482
Leseeinheiten
Bei Anmeldung zur BUCH WIEN bis 31. Mai 2016 (Anmeldeschluss)
garantieren wir Ihnen einen kostenlosen Bühnenplatz à 30 Minuten auf einer der
Messebühnen. (Bei späterer Anmeldung nach Verfügbarkeit).
Anmeldeschluss: 31. Mai 2016
Vorschlag 1
AutorIn
Titel
Themenbereich
Erwachsenenprogramm
Was Sie wissen sollten:
Sie haben die Möglichkeit, bis zu drei Buchtitel (Erscheinungsjahr 2016) für
Ihre Leseeinheit vorzuschlagen. Die Auswahl wird im Rahmen der Programmgestaltung vom Team der BUCH WIEN getroffen. Wir werden Sie bis zum
30. Juni 2016 über unsere Auswahl informieren und den weiteren Ablauf
bekannt geben.
Die Bühnen sind mitten im Messegeschehen positioniert und mit einer Tonanlage
(inkl. Mikrofonen) sowie einem Flatscreen zur Ankündigung des laufenden
Programms ausgestattet.
Die Kochbuchbühne ist mit 2 Headsets ausgestattet, Geschirr für maximal 20
Kostproben wird zur Verfügung gestellt. Kochzutaten sowie Kochuntensilien
(Töpfe, Pfannen, Schneidbrett etc.) sind selbst mitzubringen.
Sollten Sie darüber hinaus technisches Equipment (Beamer, Leinwand, etc.)
benötigen, ist diese gegen Gebühr bei unserem Technikpartner zu bestellen.
Bitte informieren Sie das BUCH WIEN Team unter [email protected] über
Ihren Bedarf.
Zu jeder Leseeinheit organisiert die Messebuchhandlung einen Büchertisch
direkt neben der Bühne. Sofern gewünscht, kann die Autorin/ der Autor im
Anschluss dort Bücher signieren.
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler
Die Veranstaltungen werden von der Literatur- und Contentmarketing GmbH
durchgeführt.
Die Leseeinheit wird auf der Website der BUCH WIEN (www.buchwien.at)
beworben.
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Leseeinheiten zum Preis von € 240,–
(zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben/Leseeinheit) zu buchen.
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall unter [email protected].
Kinder-/Jugendprogramm
Wunschtermin (Datum/Uhrzeit)
Art der Veranstaltung (z.B. Gespräch, Lesung, Vortrag)
Benötigen Sie eine Moderation für die Leseeinheit?*
ja
nein
*unbedingt angeben
Vorschlag 2
AutorIn
Titel
Themenbereich
Erwachsenenprogramm
Kinder-/Jugendprogramm
Wunschtermin (Datum/Uhrzeit)
Art der Veranstaltung (z.B. Gespräch, Lesung, Vortrag)
Benötigen Sie eine Moderation für die Leseeinheit?*
ja
nein *unbedingt angeben
Vorschlag 3
AutorIn
Titel
Themenbereich
Erwachsenenprogramm
Kinder-/Jugendprogramm
Wunschtermin (Datum/Uhrzeit)
Art der Veranstaltung (z.B. Gespräch, Lesung, Vortrag)
Benötigen Sie eine Moderation für die Leseeinheit?*
ja
nein *unbedingt angeben
FirmaUID-Nr.
Ansprechperson
Ort, Datum
Adresse
PLZ, Ort
Tel./Fax
E-Mail
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
15
Standbetreuung Lange Nacht
Stand personnal
10. – 13. November 2016
Messe Wien
11. 2
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0
1
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016
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Die Lange Nacht der Bücher
BUCH WIEN Long NIght
Mit einem fulminanten Fest startet die BUCH WIEN 16: Die Lange Nacht
der Bücher wird Literaturfans am Mittwochabend mit ihrem umfangreichen
Abendprogramm begeistern.
BUCH WIEN 2016 starts with a spectacular celebration: The BUCH WIEN
Long Night on Wednesday, 10 November 2016.
Nach der feierlichen Eröffnung werden zahlreiche hochkarätige Gäste auf der
ORF-Bühne erwartet.
Für diesen Abend können Sie, zusätzlich zu Ihrem regulären FreikartenKontingent, Freikarten bestellen. Das Bestellformular für Freikarten finden Sie
auf Seite 29.
Wir bitten alle Aussteller, Ihren Messestand während der Langen Nacht der
Bücher zu betreuen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, können Sie eine
Standbetreuung für den Abend zum Preis von € 50,- bestellen:
Top-class celebrities and a quiz with the chance of winning valuable prizes will
attract thousands of literature fans.
You can order free tickets for the Long Night, see page 17.
We ask all exhibitors to make sure your booth is staffed throughout the event.
If you need personnel, we can provide staff at a cost of € 50,- for the whole
evening:
Standbetreuungspersonal / Stand personnal
Wir bestellen _______ Personen Standbetreuungspersonal.
Preis
Price
We order _______ people stand personnal.
EUR
50,00
Preise pro Verrechnungseinheit auf Messedauer exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben.
Prices per unit for the whole duration of the event excluding taxes and fees, which are legally in force at the time of the event.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die
Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen.
By signing this document, customer acknowledges
the Terms of Business stated herein.
Firma / Company
Adresse / Address
LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city
Telefon / Telephone
Telefax / Telefax
e-mail / e-mail
Sachbearbeiter / Person in charge
Halle / hall
Retour an/return to:
[email protected]
Stand Nr.
UID/VAT
Fax: +43 (0)1 51 28 482
Ort, Datum
Place, date
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Stamp and obligatory signature
16
Stromversorgung
Power supply
10. – 13. November 2016
Messe Wien
02A – Stromanschluss / Power connection
Eines der folgenden Strompakete (exklusive Stromverbrauch) ist für den Elektroanschluss unbedingt notwendig! Die Kosten beinhalten Strombereitstellung,
Anschluss an das Messenetz, betriebsfertigen Hauptschalter bzw. Sicherungsverteiler (lt. ÖVE-Vorschriften), dazugehörige Steckdose, Standerdung und Befundung.
Exhibitors must order one of the following wiring packages (prices exclusive of power consumed). Prices include ready-to-use mains, switch and fuse box
(as per OVE regulations) as well as a socket, earthing and certificate.
Menge
Quantity
PreisMenge
PriceQuantity
Stromanschluss ohne Zähler
EUR
Power connection without meter.
120,00
1-phasig 230V 2,2 kW Pauschale Stromverbrauchsabrechnung
1-phasis 230V 2,2 kW – Power consumption flat-rate
H
Stk.
pcs.
Stromanschluss ohne Zähler
EUR
Power connection without meter
230,00
3x1-phasig 230V 6 kW Pauschale Stromverbrauchsabrechnung
3x1-phasis 230V 6 kW – Power consumption flat-rate
Stk.
pcs.
H
Stk.
pcs.
Stk.
pcs.
Preis
Price
Stromanschluss inkl. Zähler und Verteiler
Power connection incl. meter and fuse box
3-phasig 400/230V 10 kW
3-phasis 400/230V 10 kW
EUR
352,50
Stromanschluss inkl. Zähler und Verteiler
Power connection incl. meter and fuse box
3-phasig 400/230V 15 kW
3-phasis 400/230V 15 kW
EUR
375,00
EUR
287,50
❑ Wir benötigen Dauerstrom.
We require continous power supply.
Stk.
pcs.
Stromanschluss zu ausstellereigenem Verteiler
inkl. Messezähler
Power connection to exhibitor’s own fuse box
incl. fair meter
3-phasig 400/230V 10 kW / 3-phasis 400/230V 10 kW
EUR
313,75
Stk.
pcs.
Stromanschluss zu ausstellereigenem Verteiler
inkl. Messezähler
Power connection to exhibitor’s own fuse box
incl. fair meter
3-phasig 400/230V 15 kW / 3-phasis 400/230V 15 kW
Für Kühlschränke, Kühlvitrinen, etc. benötigen Sie einen seperaten
Daueranschluss, da die Kojenstromversorgung aus Sicherheitsgründen 1 Stunde nach Messeschluss eingestellt wird.
You require a seperate continous power supply connection for
refrigerators, cold display cabinets, etc., as the stand power supply
is otherwise discontinued 1 hour after the end of the event day for
safety reasons.
Kosten für Leitungsherstellung exkl. Stromverbrauch.
Charge for continous power wiring excl. power consumption.
EUR
82,50
02B – Stromverbrauch / Power consumption charges
Pauschalverrechnung / Flat rate
Bei Stromanschlüssen bis 6 kW wird der Stromverbrauch pauschaliert pro angefangenen 100 W Anschlusswert verrechnet.
For power connection up to 6 kW consumption is rounded up to the nearest 100 W of installed load.
H
Pauschale je angefangene 100 W Anschlusswert / Flat rate per 100 W installed load EUR 7,50
Verrechnung nach Leistung / Metered rate
Abrechnung nach Kilowattstunden (mit Messezähler) / Charged per kilowatt hours (metered)
1 kWh
EUR 0,74 inkl. Energieabgabe / incl. energy tax
Preise pro Verrechnungseinheit auf Messedauer exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben.
Prices per unit for the whole duration of the event excluding taxes and fees, which are legally in force at the time of the event.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die
Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen.
By signing this document, customer acknowledges
the Terms of Business stated herein.
Firma / Company
Adresse / Address
LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city
Telefon / Telephone
Telefax / Telefax
e-mail / e-mail
Sachbearbeiter / Person in charge
Halle / hall
Retour an/return to:
[email protected]
Stand Nr.
UID/VAT
Fax: +43 (0)1 51 28 482
Ort, Datum
Place, date
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Stamp and obligatory signature
17
Standausstattung
Equipment
10. – 13. November 2016
Messe Wien
WICHTIG - BESTELLFRIST: Bei Bestellungen innerhalb der letzten 14 Tage vor Messebeginn muss ein Manipulationszuschlag von 35 % verrechnet werden!
IMPORTANT - ORDER DEADLINE: For orders receiving during the last 14 days before fair opening a manipulation surcharge of 35 % is charged!
Besprechungstisch "Chrom 1" / Table "Chrome 1"
Stehtisch "Veneto" / High table "Veneto"
Regulär
Regulär
Last Minute
Last Minute
€ 31,00
€ 56,00
€ 42,00
€ 76,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Platte weiß / tabletop white
Fußgestell chrom / legs chrome
L x B x H = 80 x 80 x 72 cm
Stk. /pc.
Besprechungstisch "Chrom 2" / Table "Chrome 2"
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Stk. /pc.
Glasplatte 8 mm / tabletop glass, 8 mm
Fußgestell verchromt / legs chromium
ø 60 cm, H = 103 cm
Stehtisch "Business" / High table "Business"
Regulär
Regulär
Last Minute
Last Minute
€ 39,00
€ 36,00
€ 52,00
€ 49,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Platte weiß / tabletop white
Fußgestell chrom / legs chrome
L x B x H = 120 x 70 x 72 cm
Stk. /pc.
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Platte weiß / tabletop white
Fußgestell chrom / legs chrome
ø 70 cm, H = 110 cm
Stk. /pc.
Tisch "Kaffeehaus" / Table "Coffee house"
Regulär
€ 46,00
Last Minute
€ 63,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Stk. /pc.
Wandkleiderhaken / Wall coat hook
Papierkorb / Waste paper basket
Regulär
Regulär
Last Minute
Last Minute
€ 21,00
€ 8,00
€ 29,00
€ 10,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
dreiteilig / three-piece
silber / silver
Stk. /pc.
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
ø 28 cm, H = 34 cm
Stk. /pc.
18
Standausstattung
Equipment
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Barhocker "Standard" / Barstool "Standard"
Sessel "Tosca" / Chair "Tosca"
Regulär
Regulär
Last Minute
Last Minute
€ 28,00
€ 19,00
€ 38,00
€ 26,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Stk. /pc.
Gestell chrom / frame chrome
Polster schwarz / upholstery black
H = 80 cm
Barhocker "Capri" / Barstool "Capri"
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Stk. /pc.
Gestell chrom / frame chrome
Sitz Kunststoff dunkelgrau / plastic seat dark-grey
Reihenverbindung / with row-connection
Sessel "Comodo" / Chair "Comodo"
Regulär
Regulär
Last Minute
Last Minute
€ 47,00
€ 29,00
€ 63,00
€ 39,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Stk. /pc.
Gestell chrom / frame chrome, Sitz ABS Kunststoff / seat plastics
H = 60-81 cm, verstellbar / adjustable
Farbe / colour:  weiß / white  silber / silver
 rot / red
 schwarz / black
Stk. /pc.
Gestell chrom / frame chrome
Sitzfläche Polster / upholstered seat
Farbe / colour:  blau / blue  grau / grey  schwarz / black
Sessel "Kaffeehaus" (Geflecht) / Chair "Kaffeehaus" (Weave)
Regulär
€ 30,00
Last Minute
€ 40,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Stk. /pc.
Gestell Stahlrohr schwarz / frame steel black
Sitzgeflecht beige / seat mashwork beige
Kühlschrank / Refrigerator
Infopult / Information desk
Regulär
Regulär
Last Minute
Last Minute
€ 84,00
€ 118,00
€ 113,00
€ 159,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
140 L, 0,1 kW / 230 V
H x B x T = 85 x 50 x 55 cm
Stk. /pc.
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
versperrbar, weiß / lockable, white
inkl. Fach / incl. shelf
H x B x T = 98 x 99 x 49,5 cm
Stk. /pc.
19
Standinstallation
Booth installations
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Standinstallation - Steckdose (NUR MIT ELEKTROHAUPTANSCHLUSS MÖGLICH!)
Booth installations - socket (only available with main electric connection)
Schutzkontaktsteckdose / socket
Anschlusswert bis/Connection up to 2,2 kW - 230 V
 einfach / single
 dreifach / triple
Regulär
€ 37,00
Last Minute
€ 51,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Standinstallation - Beleuchtung (wichtig – ohne Elektrohauptanschluß)
Booth Installations - Lighting (important – without main electric connection)
Strahler Standard
Spotlight Standard
Stk.
St./pcs
Anschlusswert 120 W / 230 V
Connection value 120 W / 230 V
Regulär
€ 41,00
Last Minute
€ 56,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Stromschiene 1 lfm inkl. 2 Strahler "Concord"
Electricity rail 1 rm incl. 2 spots "Concord"
St./pcs
Anschlusswert 200 W / 230 V
Connection value 200 W / 230 V
Regulär
€ 91,00
Last Minute
€ 123,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Strahler Halogen, schwarz 
Halogen spotlight, black
Stk.
St./pcs
Anschlusswert 1000 W / 230 V
Connection value 1000 W / 230 V
Regulär
€ 209,00
Last Minute
€ 283,00
(ab 14 Tage vor Messebeginn/
während der Messe)
Wir bitten Sie, Ihre technischen Wünsche (Elektro) in diesen Plan genau einzutragen / Please state exactly your technical requirements (electrical supply) in the chart below.
h
= Strahler
(Pfeil in Leuchtrichtung)
/ spotlight
(arrow in direction of light)
Bitte
exakt eintragen
/ please indicate
exactly:
= Einfach Steckdose / single socket
= Dreifach Steckdose / triple socket
20
Stromversorgung
Power supply
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Hinweise und Bedingungen für technische Leistungen
Tips and conditions for technical services
Ausstellerstromversorgung
Connection to the electricity network
Sämtliche Elektroarbeiten, welche Sie bestellen, werden vom Vertragselektriker des Veranstalters:
All power services which you order will be performed by the organisers’
contract electrician:
Elektro-Wigo Wien e.Gen.
A-1020 Vienna, Trabrennstraße 5, Ecotrade Center Vienna, Top 2
Telephone +43 (0)1 728 19 47, 728 19 48
Telefax
+43 (0)1 728 19 49
[email protected]
Elektro-Wigo Wien e.Gen.
A-1020 Wien, Trabrennstraße 5, Ecotrade Center Vienna, Top 2
Telefon +43 (0)1 728 19 47, 728 19 48
Fax
+43 (0)1 728 19 49
E-Mail [email protected]
durchgeführt und von der Literatur- und Contentmarketing GmbH in Rechnung gestellt.
Um ausreichende Betriebssicherheit zu gewährleisten, kann die Einschaltung der
Kojenstromkreise erst am Tag vor Messebeginn erfolgen.
Damit Sie Ihre bestellten Stromanschlüsse an der Stelle am Stand vorfinden,
wo diese benötigt werden, senden Sie uns bitte eine genaue Skizze.
Für den Stromanschluss ist ein Strompaket erforderlich. Bestellen Sie auf dem
Bestellschein Stromversorgung jenen Stromanschluss (= Gesamtwert Ihrer
Anschlüsse, z.B. Geräte, Beleuchtung udgl.), welchen Sie für Ihren Messestand
benötigen.
Für die Stromabrechnung „pauschaliert bis 6 kW“ ist der tatsächliche Anschlusswert maßgebend, welcher während der Veranstaltung durch den Inspektionselektriker festgestellt wurde.
Die Kojenstromversorgung wird 1 Stunde nach Messeschluss aus Sicherheitsgründen eingestellt. Falls Sie eine Stromversorgung für die gesamte
Messedauer (Tag und Nacht) benötigen (z.B. für Computer, Kühlvitrinen
udgl.), vergessen Sie bitte nicht, einen Dauerstromanschluss zu bestellen.
Elektro-Standinstallationen
Für die Standausstattung benötigte Elektroinstallationen können Sie direkt bei
der Expoxx Messebau GmbH in Auftrag geben oder einer konzessionierten
Elektrofirma Ihrer Wahl übertragen, welche über die elektrische Anlage einschließlich der Anschlüsse einen Elektrobefund (VD 390), spätestens am letzten Aufbautag entweder beim zuständigen Hallenmeister oder in der Betriebstechnik
abzugeben hat (siehe Hausordnung).
and invoiced by the organisers.
For safety reasons, stand wiring circuits cannot be switched on until the day
before the start of the event.
Please make a sketch of the ordered power connections to ensure that you
will find the taps at the place needed.
You need a power package for power connection. Please use the order form to
inform us of the type of connection required (= total load of your connections e.g.
electrical devices, lightning etc.).
In the case of power charged at flat rates up to 6 kW the cost is determined by
the actual installed load which is recorded by the inspecting electrician in the
course of the event.
The stand power supply is discontinued 1 hour after the end of the event
day for safety reasons. Please do not forget to order separate continuous
power connections for refrigerators, cold display cabinets, computers, etc.
Electrical installation work
You can order the electrical installation work either from Expoxx Messebau GmbH
or from a licensed electrical firm of your choice, which must submit a report on
the electrical wiring installed („Elektrobefund VD 390“), including the connections,
to the Technical Services Dept. at least on the last assembly day (see House Rules
& Regulations).
All electrical installations must meet the legal regulations and will be examined by
the authorities involved (MA 36).
Sämtliche Elektroinstallationen müssen den geltenden behördlichen Vorschriften
entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung anlässlich der jeweiligen Messekollaudierung (MA 36).
21
Erweiterte Kommunikationsausrüstung
Communication „enhanced“
10. – 13. November 2016
Messe Wien
W-LAN
Wireless LAN
Kommunikationsausstattung wie Internet, Telefon oder Faxanschlüsse können
bei der Fa. Kapsch BusinessCom AG bestellt werden. Die Bestellunterlagen
finden Sie auf www.buchwien.at im Aussteller-Download Bereich.
Communication equipment (telephone, fax, Internet, etc) can be ordered at
Kapsch BusinessCom AG. The forms are available for download on www.buchwien.at, in the section “Für Aussteller”, “downloads”.
Hinweise und Bedingungen für technische Leistungen
Tips and conditions for technical services
Richtlinie für den Betrieb funktechnischer Einrichtungen (Wlan)
Beim Betrieb eines eigenen WLAN Senders hat der Aussteller jedenfalls folgende Voraussetzungen einzuhalten:
Rules for the operation of wireless infrastructure (Wlan)
Exhibitors must observe the following rules when operating their own WLAN
transmitters:
1. der WLAN Sender (Accesspoint) darf ausschließlich auf dem Kanal 11 (im
IEEE 802.11b/g Standard) betrieben werden, und
1. The WLAN transmitter (access point) may only be operated on channel 11 (in
IEEE 802.11b/g standard).
2. der WLAN Sender ist auf die minimale Sendeleistung einzustellen, sodass
die Reichweite möglichst wenig über den Messestand eines Ausstellers hinaus
wirkt.
2. The WLAN transmitter must be switched to the minimum transmission set-ting
possible in order to ensure the broadcast range is limited to the smallest area
possible within or beyond the boundaries of the stand.
Der Betrieb eines eigenen WLAN Senders durch einen Aussteller ist dennoch
unzulässig, falls es trotz der Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen
zu Beeinträchtigungen von technischen Einrichtungen des Messebetriebes,
insbesondere zu Beeinträchtigungen des vom Partner des Veranstalters betriebenen Messe WLANs kommt.
An exhibitor may be denied the right to operate his/her own WLAN transmitter,
despite compliance with the above rules, if the operation of technical infrastructure required for general trade fair activity is affected or restricted, particularly as regards WLAN systems run by the organisers or companies working in
association with the organisers.
Im Falle der Störung technischer Einrichtungen des Messebetriebes durch
den Betrieb eines WLAN hat der Veranstalter das Recht, alle erforderlichen Maßnahmen, bis hin zur Abschaltung der Versorgungssysteme für den
Messestand (Internet, Spannung) zu ergreifen, welche zur Sicherstellung eines
störungsfreien Betriebs der technischen Einrichtungen des Messebetriebes
erforderlich sind. Der Aussteller hat entsprechende Weisungen des Veranstalters
zu befolgen, allenfalls auf Wunsch des Veranstalters das von ihm betriebene
WLAN abzuschalten und bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie die für die
Lokalisation und Beseitigung der Störung entstehenden Aufwendungen zu
ersetzen.
In the case of WLAN systems causing interference with the technical infra-structure required for the trade fair, the organiser reserves the right to take all necessary steps, including the capping of stand supply networks (internet, power
supply), to ensure interference free operation of trade fair equipment. Exhibitors
are obliged to obey any such instructions given by the organisers. If required the
exhibitor shall be instructed to shut down his/her WLAN. Failure to comply with
this demand shall result in the costs for the localisation and remedying of the
situation being passed on to the exhibitor.
22
Technischer Plan (Standgenehmigung) – nur für Eigenbau
Technical Plan (Stand approval) – only for self-construction
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Wir bitten Sie, Ihre technischen Wünsche (Elektro- und Kommunikationsinstallationen) in diesen Plan genau einzutragen.
Please state exactly your technical requirements (electrical and communication installations) in the chart below.
Bitte exakt eintragen / Please indicate exactly
X
Maßstab / Scale 1:100 (1 cm = 1m)
Stromanschluss
Power connection
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die
Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen.
By signing this document, customer acknowledges
the Terms of Business stated herein.
Firma / Company
Adresse / Address
LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city
Telefon / Telephone
Telefax / Telefax
e-mail / e-mail
Sachbearbeiter / Person in charge
Halle / hall
Retour an/return to:
[email protected]
Stand Nr.
UID/VAT
Fax: +43 (0)1 51 28 482
Ort, Datum
Place, date
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Stamp and obligatory signature
23
Reinigung und Müllentsorgung
Cleaning and waste disposal
10. – 13. November 2016
Messe Wien
06A – Standreinigung / Stand cleaning
Bitte ankreuzen.
Please tick
Preis
Price
Standreinigung
Stand cleaning
EUR
3,90
Pauschale auf Messedauer pro m² / Flat rate for the whole event duration per sqm
06B – Selbstentsorgung / Self disposal
Menge
Quantity
Stk.
pcs
PreisMenge
PriceQuantity
Preis
Price
Müllsäcke stehen gegen eine Entsorgungsgebühr von € 5,– an der Information im
Foyer D der Messe Wien zur Verfügung. Volle Müllsäcke legen Sie täglich nach
Messeschluss in den Gang. Bitte nur messe-eigene Müllsäcke verwenden, denn nur
diese werden verlässlich entsorgt.
Müllsäcke
Waste bags
Restmüllbehälter 1.100 l
Residual waste container 1,100 l
EUR
68,50
06C – Müllentsorgungsauftrag / Waste disposal order
Menge
Quantity
PreisMenge
PriceQuantity
Sperrgut / Mischmüll
Bulky waste / mixed waste
m3
EUR
5,00
EUR
106,00
(z.B. nicht sortierte Spanplattenreste, Metall- und
Holzreste, Plastik etc./ eg. non-sorted chipboards, metal
and wood offucts, plastics, etc.)
Teppich und Teppichreste
Carpets and carpet offcuts
EUR
152,00
m3
Preis
Price
Verpackungsmaterial
Packaging material
EUR
65,50
Spanplatten und Holz
Chipboards and wood
EUR
98,00
m3
m3
Preise pro Verrechnungseinheit auf Messedauer exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben.
Prices per unit for the whole duration of the event excluding taxes and fees, which are legally in force at the time of the event.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die
Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen.
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Telefax / Telefax
e-mail / e-mail
Sachbearbeiter / Person in charge
Halle / hall
Retour an/return to:
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Stand Nr.
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Ort, Datum
Place, date
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24
Reinigung und Müllentsorgung
Cleaning and waste disposal
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Hinweise und Bedingungen für technische Leistungen
Tips and conditions for technical services
Standreinigung:
Die allgemeine Reinigung der Ausstellungshallen übernimmt der Veranstalter.
Die Reinigung des Ausstellungsstandes ist vom Aussteller zu veranlassen. Die Reinigungsleistung umfasst Bodenreinigung, Tische, Sessel und alle
waagrechten Flächen bis 1,70 m (ausgenommen von der Standreinigung sind
sämtliche Exponate und geschlossene Kojen). Die Kosten sind pro Quadratmeter
Ausstellungsfläche angegeben und beinhalten eine einmalige gründliche
Reinigung vor Veranstaltungsbeginn sowie eine tägliche Nachreinigung
(exklusive Exponate). Die tägliche Reinigung erfolgt an den Messetagen vor
Ausstellungsbeginn.
Reklamationen der Reinigungsarbeiten können nur am selben Tag entgegengenommen werden: Tel. +43 (0)1 727 20-2710.
Ab 51 m² Ausstellungsfläche gewähren wir einen Nachlass von 10%, ab 101 m²
einen Nachlass von 20%. Die Reinigungskosten werden dem Aussteller nach
der Veranstaltung von der Literatur- und Contentmarketing GmbH in Rechnung
gestellt.
Stand cleaning:
The fair management is responsible for general cleaning of the exhibition halls.
Exhibitors must order cleaning services for their stand.
Services include cleaning of the floor, tables and chairs and all horizontal surfaces up to 1.70 m height (not including exhibits and locked cabinets). Prices are
quoted per square meter of exhibition space and include a thorough clean once
before the start of the event, as well as daily cleaning (not including exhibits). Daily
cleaning on event days takes place before the show opens.
Müllentsorgung:
Nach der österreichischen Verpackungsordnung, die am 1.10.1993 in Kraft
getreten ist, ist eine Trennung der Abfälle in einzelne verwertbare Stoffe zwingend vorgeschrieben. Daher sind Veranstalter, Aussteller und Standbauer
verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltung zur Abfallvermeidung, Abfallwiederverwertung und fachgerechten Entsorgung wirkungsvoll beizutragen.
Waste disposal:
The Austrian packaging regulations which entered into force in 1993 introduced
a statutory obligation to separate refuse into individual, recyclable materials.
Organizers, exhibitors and stand builders are therefore required to contribute
towards to the avoidance of waste and the recycling and proper disposal of waste
materials at all stages of an event.
Der Veranstalter hält folgende Container zur Abfallbeseitigung bereit:
- Getränkedosen, Metall
- Weißglas
- Kunststofffolien, PVC
- Holz
- Kartonagen, Papier
- Buntglas
- Restmüll
- Styropor
The organizers provide containers for the following materials:
- drink cans and other metal
- white glass
- plastic film and sheeting
- wood
- cardboard boxes and paper
- coloured glass
- residual refuse
- (expanded) polystyrene
Wir ersuchen Sie, unvermeidbaren Abfall während der Aufbau-, Lauf- und
Abbauzeit der Messe getrennt nach Sorten zur Entsorgung vorzubereiten. Als
Serviceleistung des Veranstalters erhalten Sie während der Messedauer an den
Info-Countern kostenlos Müllsäcke für die verschiedenen Müllsorten. Geben
Sie uns Ihre ARA-Lizenznummer bekannt und achten Sie darauf, Verpackungsmaterialien nur von jenen Firmen zu verwenden, die einen Lizenzvertrag
zur Rücknahme und Verwertung der Packstoffe anbieten bzw. Ihnen die
Lizenznummer bekannt geben.
Exhibitors are requested to prepare unavoidable waste for disposal by separating
it by types, both during the move-in and move-out periods and the event itself.
Refuse sacks for the various kinds of waste can be obtained free of charge from
the information counters. Please give us your ARA licence number and ensure
that you only use packaging materials from companies that inform you of their
licence numbers and offer licence agreements committing them to the reacceptance and recycling of packaging materials.
Bitte beachten Sie:
Für nicht sortiertes Verpackungsmaterial pro m3 werden EUR 60,00
verrechnet. Bei Nichtbeachtung der Mülltrennung (bzw. zurückbleibendem
Müll) werden Ihnen bei Mischmüll EUR 93,00 und Spanplatten EUR 90,00
pro m3, bei Teppich und Teppichresten EUR 142,00 pro m3 in Rechnung
gestellt.
Please note:
We are obliged to charge you EUR 60.00 per m3 for disposal of unsorted
packaging materials.
Failure to separate refuse (or leaving behind residual waste) will result in
charges of EUR 93.00 per m3 for mixed refuse and EUR 87.00 for chipboard,
EUR 142.00 per m3 for carpeting and carpet offcuts.
Wichtiger Hinweis zu Selbstentsorgung (6C)
Wenn Sie den anfallenden Müll durch Ihr Personal in den Restmüllbehälter füllen
lassen, können wir Ihnen einen 1.100 l Restmüllbehälter zur Verfügung stellen.
Der angeführte Preis inkludiert lediglich die Transportkosten des jeweiligen
Behälters sowie die Deponiegebühren.
Important advice concerning self disposal (6C)
If you perform the waste disposal by your own staff we can provide a waste
container with 1,100 l. Prices stated overleaf only include transportation costs of
these containers and dump fees.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ablagerung jeglichen Mülls auf
dem Veranstaltungsgelände verboten ist und gegebenenfalls in Rechnung
gestellt wird.
We would like to point out that it is not permitted to deposit waste of any
kind on the exhibition premises. Non-compliance with this rule will result
in a fine.
Complaints about cleaning services can only be accepted if made on the
same day as the inadequacies are noticed: Tel. +43 (0)1 727 20-2710.
From 51 m² of exhibition space upwards we grant a 10% discount and for space
of 101 m² upwards there is a 20% discount.
Exhibitors are billed for cleaning expenses after the event by Literatur- und Con­
ten­tmarketing GmbH.
25
Aussteller- und Parkkarten
Exhibitors passes, parking tickets
10. – 13. November 2016
Messe Wien
07A – Zusätzliche Ausstellerkarten / Additional exhibitor passes
Menge
Quantity
Preis
Price
Ausstellerkarten / Exhibitor passes
Stk.
pcs.
Bitte nur
zusätzliche
Ausstellerkarten
bestellen.
Please
order only
additional
exhibitor
passes.
Jeder Aussteller erhält nach seiner Ausstellungsfläche ein Kontingent an kostenlosen Ausstellerkarten. Sollten Sie weitere
Ausstellerkarten benötigen, können Sie diese kostenpflichtig bestellen. Zusätzliche kostenpflichtige Ausstellerkarten können nicht
zurückgenommen oder rückvergütet werden. Ausstellerkarten sind während der gesamten Auf-, Lauf- und Abbauzeit der Messe für
das Standpersonal gültig.
Each exhibitor will receive a quota of exhibitor passes from us, free of charge, the size of which depends on that of your stand.
Additional passes are available against payment. Passes for which payment has been made cannot be returned or the cost reimbursed.
Exhibitor passes are valid throughout the move-in and move-out periods and the event itself.
Verteilungsschlüssel / Quota
Mitaussteller / Co-Exhibitors
1 bis 3 m²
4 bis 19 / 4 up to 19 m²
ab / from 20 m² je weitere / additional per 10 m²
1
2
3
4
1
EUR
14,00
exkl.
MwSt.
excl. tax
Stk./pc.
Stk./pcs.
Stk./pcs.
Stk./pcs.
Stk./pc.
07B – Parkkarten / Parking Tickets
Menge
Quantity
Preis
Price
Parkkarten / Parking tickets
Stk.
pcs.
Parkkarten gelten für einen Tag und berechtigen den Aussteller, auf den bezeichneten Parkplätzen einen PKW oder Kombi abzustellen. Für Schäden (Beschädigungen, Einbruch, Diebstahl), die durch Dritte verursacht werden, besteht keine Haftung der Reed
Messe Wien GmbH
Parking tickets are valid for a day. They entitle exhibitors to park a car or estate in marked parking spaces. Reed Messe Wien GmbH
assumes no liability for any loss or damage caused by third parties (damage, break-in or theft).
EUR
7,50
exkl.
MwSt.
excl. tax
Preise pro Verrechnungseinheit auf Messedauer exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben.
Prices per unit for the whole duration of the event excluding taxes and fees, which are legally in force at the time of the event.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die
Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen.
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the Terms of Business stated herein.
Firma / Company
Adresse / Address
LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city
Telefon / Telephone
Telefax / Telefax
e-mail / e-mail
Sachbearbeiter / Person in charge
Halle / hall
Retour an/return to:
[email protected]
Stand Nr.
UID/VAT
Fax: +43 (0)1 51 28 482
Ort, Datum
Place, date
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26
Aussteller- und Parkkarten
Exhibitors passes, parking tickets
10. – 13. November 2016
Messe Wien
Ihre Parkmöglichkeiten
The best parking opportunities
ZUFAHRTSMÖGLICHKEIT ZUM PARKHAUS
ACCESS TO THE PARKING FACILITY:
Parkhaus D bei Eingang D / Trabrennstraße
Zufahrt über Vorgartenstraße – Trabrennstraße
Multi-storey car park D - entrance D / Trabrennstraße
Access via Vorgartenstraße – Trabrennstraße
Zulieferung
Deliveries
Ausschließlich über Tor 1 / Trabrennstraße.
Bitte beachten Sie, dass während der Veranstaltung Lieferungen für Ihren
Messestand nur bei Tor 1, Trabrennstraße, und nur mit dem Erlag einer Kaution
von € 100,– möglich sind. Dies gewährleistet eine reibungslose und ungehinderte
Anlieferungsmöglichkeit für alle Aussteller. Die Kaution wird selbstverständlich
mit rechtzeitigem Verlassen des Areals rückerstattet. Bitte bringen Sie bzw. Ihr
Lieferant den Kautionsschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe an.
Via gate 1 (Tor 1) / Trabrennstraße only.Please note, once the event has started
deliveries for your expo stand may only be made via gate (Tor) 1, Trabrennstraße
and only on the receipt of a deposit of € 100. This is to guarantee smooth and
unrestricted delivery for all exhibitors. Naturally, this deposit will be returned if
departure from the expo complex within the permitted time limit. Please ensure
you and your delivery agents display deposit confirmation in a clearly visible
position on the inside of the windscreen.
Wissenswertes zum Parken bei der Messe Wien
Useful parking info for Messe Wien
Parken von gekennzeichneten Fahrzeugen für Behinderte
Behinderten-Parkplätze befinden sich in den Parkhäusern auf allen Decks
direkt bei den Stiegenhäusern. Alle Parkhäuser sind mit behindertengerechten
Aufzügen ausgestattet.
Parking for marked disabled driver cars
There are parking spaces for disabled persons next to the staircases in the multi-storey car parks on every deck. All the multi-storey car parks are equipped with
disabled-friendly lifts.
Parken von überdurchschnittlich hohen Fahrzeugen
Fahrzeuge mit bis zu 3 Meter Höhe können im Erdgeschoss des Parkhauses D
(Trabrennstraße) geparkt werden.
Parking for unusually high vehicles
Vehicles up to 3 m high can be parked on the ground floor of multi-storey car
park D (Trabrennstraße).
27
Liefer-Aviso, Speditionsleistungen
Delivery advice, forwarding services
10. – 13. November 2016
Messe Wien
08 – Speditionsleistungen / Forwarding services
Exklusiver Messespediteur der Reed Messe Wien
Exclusive contract forwarders:
DHL Global Forwarding Austria GmbH
A-1020 Wien, Trabrennstraße 5
Einfahrt Messezentrum / Halle D / Top 3
Tel.: +43 (0)1 728 31 60
Fax: +43 (0)1 728 31 60-8790
E-mail: [email protected]
Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich / Please contact us concerning:
q
Transport von Gütern zur/von der Messe / Transportation to/from the exhibition premises.
q
Leergutübernahme und -lagerung / Acceptance and storage of empties.
q
Zollabfertigung am Veranstaltungsgelände / Customs clearance at the exhibition premises.
q
Entladung und Verbringung auf unseren Stand / Unloading and transport to our stand.
q
Sonstiges / Others: ....................................................................................................................
q
Wir werden selbst anliefern. / We shall deliver by ourselves.
q
Unsere Spedition wird anliefern. / Our forwarders will undertake the delivery .............................................................................................................(Name/name).
Wir benötigen folgende Unterstützung / We require the following assistance:
q
Autokran / Mobile crane
für die Positionen (bitte ankreuzen) / for the positions (please tick) Arbeitsaufwand (Std.) / Work time (hrs.): ................
q
Stapler / Forklift
für die Positionen (bitte ankreuzen) / for the positions (please tick)
Arbeitsaufwand (Std.) / Work time (hrs.): ................
q
Handhubwagen / Pullet truck
für die Positionen (bitte ankreuzen) / for the positions (please tick)
Arbeitsaufwand (Std.) / Work time (hrs.): ................
q
Ladehilfe / Handling assistance für die Positionen (bitte ankreuzen) / for the positions (please tick)
Arbeitsaufwand (Std.) / Work time (hrs.): ................
Unterstützungsleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand durch den Messespediteur verrechnet und sind direkt vor Ort zu bezahlen.
Die rechtzeitige Einsendung ist erforderlich, um eine effiziente Koordinierung der Entladung zu ermöglichen.
Assistance services will be charged at actual costs by our contract forwarders and are payable on the spot.
Please return this form in good time to ensure efficient coordination of unloading.
WICHTIG – BESTELLFRIST: Für Bestellungen in der offiziellen Aufbauzeit muss ein Manipulationszuschlag von 20% verrechnet werden.
IMPORTANT – ORDER DEADLINE: For orders received during the offical assembly time a manipulation surcharge of 20% will be charged.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die
Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen.
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the Terms of Business stated herein.
Firma / Company
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Telefon / Telephone
Telefax / Telefax
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Place, date
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Messe Wien
Werbemittel für Aussteller
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We order
Menge
Quantity
Werbemittel
Advertising material
Freikarten / Free Tickets
q
Sie können ein Kontingent von max. 4 Freikarten pro gebuchtem m² Messestandfläche bestellen. Die Freikarten werden Ihnen kostenlos zugeschickt und nicht rückverrechnet. (zB: Ihr Messestand hat 12m², also
können Sie bis zu 24 kostenlose Freikarten bestellen).
You can order a maximum of 4 free tickets per sqm of your booked stand. The tickets are available for you at
no charge. (E.g.: if your stand size is 12 sqm, you can order a maximum of 24 free tickets).
Ermäßigungsbon / Discount Voucher
q
Damit bieten Sie Ihren Gästen die Möglichkeit, die Messe zum ermäßigten Tageskartenpreis von € 4,50 inkl.
Mwst. zu besuchen. Die Differenz wird von der Literatur- und Contentmarketing GmbH getragen!
Offer your guests to visit the fair at the reduced dayticket admission (€ 4,50 incl. VAT). The difference will be
paid by Literatur- und Contentmarketing GmbH!
Freikarten Lange Nacht / Free Tickets Long Night
q
max. 15 Freikarten pro Aussteller
max. 15 free tickets per exhibitor
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die
Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen.
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29
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Intern November 201
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www.bu
Messebedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und
Abänderungen im Anmeldeformular und in den Messebedingungen sind unwirksam.
Das unvollständige Ausfüllen einzelner Rubriken im Anmeldeformular kann niemals zum
Nachteil der Literatur- u. Contentmarketing GmbH (im folgenden Veranstalter genannt)
ausgelegt werden. Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Aussteller die Messebedingungen vollinhaltlich anerkannt. Die Messebedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge zB Inserate, Werbungen und Anzeigen im Katalog/
Magazin, Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messeausrüstungsgegenständen, Sondervereinbarungen für ein elektronisches Messeleitsystem, Bereitstellung
von Strom, Wasser, Telefon und sonstigen Einrichtungen.
2. Standmiete
Mit dem Eingang (Post, Fax) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter zur Teilnahme an der Messe verpflichtet.
Anmeldungen via e-mail werden nicht angenommen und sind unwirksam. Es gelten
die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder begonnene Quadratmeter wird voll verrechnet. Sämtliche Mietpreise
verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben. Eine gesonderte Anmeldegebühr kann
bedungen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern, ohne dass der Aussteller daraus irgendwelche Ansprüche
gegen den Veranstalter (z.B. Rücktritt, Schadenersatz) ableiten könnte.
3. Zulassung und Platzzuteilung
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Über die Zulassung
von Ausstellern (Annahme der Anmeldung) sowie die konkrete Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich vor, Anmeldungen auf Zulassung zur
Ausstellung ohne Begründung jederzeit abzulehnen.Die Zulassung und damit Annahme
der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso
die Platzzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen
kann. Inländische und internationale Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema
entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können
für die von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Nimmt der Aussteller als Vertreter eines Produzenten an der Messe teil, hat er dies dem Veranstalter gleichzeitig mit der
Anmeldung bekanntzugeben. Der Veranstalter kann vom Aussteller die Vorlage eines
Warenverzeichnisses verlangen. Die Angabe der Ausstellungsgüter laut Warenverzeichnis ist diesfalls Voraussetzung für die Bearbeitung der Anmeldung. Andere als die im
Warenverzeichnis angeführten Produkte dürfen nicht ausgestellt werden. Gebrauchte
Waren aller Art sind als Ausstellungsgüter von der Messe ausgeschlossen. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer
uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein
vorzeitiger Abbau des Messestandes ist ausgeschlossen. Die Verletzung dieser Verpflichtungen zieht Schadenersatz nach sich. Der Aussteller hat sich jeder politischen
Propaganda zu enthalten. Aus der Annahme der Anmeldung (aus der Zulassung des
Ausstellers zur Messe) kann ein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme einer anderen Anmeldung zu einer Messe) nicht abgeleitet werden. Im
Interesse der Veranstaltung (Messe) ist der Veranstalter berechtigt, abweichend von der
Zulassungsbestätigung (Annahme der Anmeldung) und Platzzuteilung einen Platz in einer anderen Lage anzuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein- und Ausgänge
zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen oder sonstige
bauliche Änderungen vorzunehmen. Verringert sich hierbei die Standmiete, so wird der
Unterschiedsbetrag an den Aussteller nach Wahl des Veranstalters gutgeschrieben oder
rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen den
Veranstalter, sind ausgeschlossen. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund einen
bereits zugewiesenen Stand nicht zur Verfügung stellen, steht dem Aussteller nur der
Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Standmiete zu. Die auch nur teilweise
Standweitergabe bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters
und ist nur gegen Bezahlung einer Mitausstellergebühr zulässig.
4. Zurückziehung der Anmeldung
Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter
folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8 Wochen vor Messebeginn 50 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100% der vereinbarten Standmiete,
jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben, sonstiger Nebenkosten und der allfälligen bereits
entstandenen Kosten für bestellte Technik- und Serviceleistungen. Die Stornogebühr
ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen,
wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere
auf das richterliche Mäßigungsrecht aus welchen Gründen immer, auch aus dem Titel
der Vorteilsausgleichung, verzichtet.
Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühr auch dann zu bezahlen ist,
falls es dem Veranstalter gelingt, den Messestand an einen Dritten zu vermieten oder zu
verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadenersatzes, welcher über die vereinbarten
Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt. Die Fälligkeit der Stornogebühr
zzgl. der darüber hinausgehenden Zahlungen richtet sich nach der Stornorechnung.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Nach der Zulassung (Annahme der Anmeldung) erhält der Aussteller eine Rechnung,
die so rechtzeitig zu bezahlen ist, dass der Rechnungsbetrag spätestens 6 Wochen vor
Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug auf dem Konto gutgeschrieben ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Der Aussteller
10. – 13. November 2016
Messe Wien
ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen (Pkt.1) bei Rechnungslegung zu
bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. In jedem Fall kann eine Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen und -termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte
Zahlung der Rechnungen und einer allfälligen Anmeldegebühr sowie die Begleichung
allfälliger offener Forderungen aus früheren Veranstaltungen sind Voraussetzungen für
die Übergabe des zugewiesenen Standes. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung
als genehmigt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam.
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Zinsen p.A. ab Fälligkeit sowie € 7,27
je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, wobei hiefür die Höchstsätze gemäß
Verordnung BGBl Nr. 141/1996 oder die diese ersetzende Verordnung unabhängig davon vereinbart werden, ob das Mahnverfahren vom Aussteller selbst oder von einem
Drittunternehmer durchgeführt wird. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu
bestimmenden bzw. bestimmten Klags- und Exekutionskosten. Mahn- und Inkassospesen, die dem Veranstalter von Dritten in Rechnung gestellt werden, gehen jedenfalls zu
Lasten des Ausstellers.
Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer
die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.
5a. Steuern, Gebühren und Abgaben
Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Umsatzsteuer, Rechtsgebühr und Werbeabgabe, gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebene Preise sind Nettopreise.
5b. Anmelde- und Kataloggebühr
Der Aussteller ist zur Bezahlung der Anmelde- und Kataloggebühr verpflichtet. Diese
enthält den Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, den Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung), die Aussteller-Werbemittel, AKM-Abgaben sowie, je nach
Standgröße, ein Kontingent an Ausstellerkarten.
6. Rücktritt vom Vertrag
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfrist mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn:
a) der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, oder
b) in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren, ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren
oder eine Liquidation gegen den Aussteller erfolgt oder bevorsteht, oder
c) noch offenstehende Forderungen aus vorangegangenen Messen vorliegen, oder
d) die Exponate dem Messethema nicht oder nicht mehr entsprechen.
In diesen Fällen schuldet der Aussteller dem Veranstalter ein Pönale in Höhe der Stornogebühr gemäß Pkt. 4. Das Pönale ist unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen,
wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere
auf das richterliche Mäßigungsrecht aus welchen Gründen immer verzichtet. Im Falle
des Rücktritts des Veranstalters, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über
den zugewiesenen Stand frei zu verfügen.
7. Höhere Gewalt, wichtige Gründe
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder
sonstiger wichtiger Gründe, die vom Veranstalter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig
herbeigeführt worden sind, nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche
des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen.
Von der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich
zu verständigen.
8. Verkaufsregelung
Auf der BUCH WIEN ist der Verkauf und/ oder die Auslieferung von Waren welcher
Art auch immer, auch von Mustern untersagt. Ausnahmen zur Verkaufsregelung bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters unter Beachtung
der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen direkt zu verkaufen und die Waren dem
Käufer sofort auszufolgen. Der Aussteller verpflichtet sich hiermit, den Verkauf nicht in
marktschreierischer Weise durchzuführen. Die Gastronomie wird ausschließlich durch
den Veranstalter oder einen Vertragspartner des Veranstalters betrieben. Ausnahmen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger
Aufforderung zu schließen oder den Direktverkauf (Direktbelieferung) und/oder die Bewirtung einzustellen.
9. Ausstellerausweise
Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos ein Kontingent an Ausstellerausweisen, das vom Veranstalter jeweils abhängig von der Standgröße festgelegt
wird. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise können gegen Entgelt bezogen werden.
10. Aufbau, Abbau und Gestaltung der Stände
Die Ausstellungsplätze verstehen sich grundsätzlich ohne Kojenwände und ohne Einrichtung, außer bei Bestellung eines Komplettstandes und/oder Sondervereinbarung mit
dem Veranstalter. Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht
überschreiten (Standardaufbauhöhe). Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage
von Bauplänen und schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung
einzureichen. Für eine eventuelle zweigeschoßige Standbauweise wird ein Aufschlag
von 50% auf die Platzmiete pro qm überbauter Fläche berechnet. Vor der Errichtung
31
Messebedingungen
solcher Stände, ausgenommen Inselstände, muss ferner die schriftliche Zustimmung
der benachbarten Aussteller sowie ein Gutachten eines Zivilingenieurs bezüglich des
sach- und fachgerechten Aufbaus vorliegen. Glasaufbauten dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit einem Abstand von 50 cm von der Standgrenze plaziert sein. Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen.
Auf PVC-beschichteten Wänden, die sich im Eigentum des Veranstalters befinden, ist
das Nageln, Bohren und Kleben untersagt. Beschädigungen werden zum Neupreis in
Rechnung gestellt. Auf gestrichenen Wänden darf mit Dekorationsstiften gearbeitet werden, allerdings dürfen diese Stifte nicht durchstechen. Die gestrichenen Wände dürfen
tapeziert werden, mit der Auflage, dass die Tapeten unmittelbar nach der Veranstaltung
vom Aussteller zu entfernen sind. Sollten die Tapeten nicht entfernt werden, so wird diese Arbeit vom Veranstalter durchgeführt und in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen
wird der Neupreis verrechnet.
Die bekanntgegebenen Auf- und Abbauzeiten sind genauestens einzuhalten. Überschreitungen dieser fixen Zeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Beginn
des Aufbaues der Standeinrichtung muss spätestens einen Tag vor Messebeginn 12
Uhr mittags erfolgen. Ist die gemietete Fläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder
erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem
Zeitpunkt ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei
jedoch die gesamte Standmiete zuzüglich Anmeldegebühr zu bezahlen ist. Die Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 18 Uhr des letzten Aufbautages beendet sein. Eine
Überschreitung der Auf-/Abbauzeit ist ausgeschlossen. Für den Fall der Überschreitung
der Auf-/ Abbauzeit werden Ansprüche des Ausstellers welcher Art auch immer gegen
den Veranstalter ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter
berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht
werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen.
11. Technische Standeinrichtung
Grundinstallationen an den Versorgungstraßen für Strom und Wasser dürfen ausschließlich von Vertragspartnern des Veranstalters durchgeführt werden. Strom-, Wasser-, und sonstige technische Anschlüsse sind gegen Entrichtung von Anschluss- und
Nutzungsgebühren möglich. Sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Installationen
müssen den Vorschriften des ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen
Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden. Der Anschluss und die Überprüfung erfolgen
ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker. Die technischen Richtlinien
für Aussteller und Standbauer sind integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.
11a. Ausstellen von Maschinen
Ausgestellte Maschinen müssen mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung - MSV (306) entsprechen. Bei Maschinen, Sicherheitsbauteilen oder Teilen davon, die nicht der MSV entsprechen, muss durch ein sichtbares
Schild deutlich darauf hingewiesen werden.
11b. Richtlinie für den Betrieb funktechnischer Einrichtungen (WLAN)
Beim Betrieb eines eigenen WLAN Senders hat der Aussteller jedenfalls folgende Voraussetzungen einzuhalten:
1. der WLAN Sender (Accesspoint) darf ausschließlich auf dem Kanal 11 (im IEEE
802.11b/g Standard) betrieben werden, und
2. der WLAN Sender ist auf die minimale Sendeleistung einzustellen, sodass die Reichweite möglichst wenig über den Messestand eines Ausstellers hinaus wirkt.
Der Betrieb eines eigenen WLAN Senders durch einen Aussteller ist dennoch unzulässig, falls es trotz der Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen zu Beeinträchtigungen von technischen Einrichtungen des Messebetriebes, insbesondere zu Beeinträchtigungen des vom Partner des Veranstalters betriebenen Messe WLANs kommt.
Im Falle der Störung technischer Einrichtungen des Messebetriebes durch den Betrieb
eines WLAN hat der Veranstalter das Recht, alle erforderlichen Maßnahmen, bis hin
zur Abschaltung der Versorgungssysteme für den Messestand (Internet, Spannung) zu
ergreifen, welche zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs der technischen Einrichtungen des Messebetriebes erforderlich sind. Der Aussteller hat entsprechende Weisungen des Veranstalters zu befolgen, allenfalls auf Wunsch des Veranstalters das von
ihm betriebene WLAN abzuschalten und bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie die für
die Lokalisation und Beseitigung der Störung entstehenden Aufwendungen zu ersetzen.
12. Haftung und Schadenersatz
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder
Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen
Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände.
Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die vom Aussteller, seinen Angestellten
oder Vertragspartnern auf dem Messegelände abgestellten Fahrzeugen. Der Aussteller
haftet seinerseits für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Vertragspartner oder durch seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen
oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. In der
Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit
seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb
der Messeöffnungszeiten (insbesondere Nachts) vom Messestand zu entfernen und
vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht
für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im
Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung
dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund
auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser
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Messe Wien
Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt nur
dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es
obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung zu beweisen. Aus dem Handeln oder
Unterlassen anderer Aussteller, deren Leuten oder Vertragspartnern kann der Aussteller
keinen wie immer gearteten Anspruch gegen den Veranstalter ableiten. Der Aussteller
hat allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und dem
Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben.
Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden,
widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen
im offiziellen Messekatalog und/oder anderen Messedrucksorten wird keinerlei Haftung
übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung, etc.).
Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und
haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des Ausstellers Ausstellungs- und Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist verboten.
12a. Messeversicherung
Die Standmiete enthält keine Versicherung für die in den Messestand eingebrachten
Gegenstände, den Messestand und alle sonstigen Messeausrüstungsgegenstände.
Wird mit dem Veranstalter oder einem Versicherungsunternehmen eine Versicherung
abgeschlossen, gelten die anlässlich des Versicherungsabschlusses gesondert schriftlich getroffenen Bedingungen.
13. Werbemittel vom Veranstalter
Jeder Aussteller (einschließlich allfälliger Mit- und Unteraussteller) ist zur Eintragung in
den aufgelegten Messekatalog verpflichtet. Die Mindesteintragungen laut Katalogformular werden auf Kosten des Ausstellers auch dann durchgeführt, wenn kein ausdrücklicher Auftrag des Ausstellers vorliegt.
Der Veranstalter stellt den Ausstellern auf Wunsch allenfalls aufgelegte Werbemittel zu
den angegebenen Bedingungen und Konditionen (Preisen) zur Verfügung. Damit wird
dem Aussteller die Möglichkeit gegeben, seine Kunden auf die Beteiligung an der Veranstaltung aufmerksam zu machen und zum Besuch einzuladen (Klebemarken, Einladungskarten, Besucherflyer, Poster).
14. Werbung des Ausstellers am Veranstaltungsort
Platzübertragungen und Werbemaßnahmen in Bild, Ton und Schrift für andere Firmen
als jene des Ausstellers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Transparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen
außerhalb des Ausstellungsstandes nicht angebracht oder verteilt werden, dürfen nicht
in die Gänge hineinragen und die Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Die Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung
von Werbematerial außerhalb des Standes, insbesondere auf den Parkplätzen, ist nur
nach gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte Verrechnung
erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Ausstellern ist der Veranstalter
berechtigt, den Stand sofort zu schließen, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung der
Standmiete und der sonstigen Kosten ausgeschlossen ist.
15. Verbreitung von Werbematerial, Detailverkauf, Warenproben
Drucksorten und Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt
werden. Werbeaktivitäten außerhalb des Standes sind kosten- und genehmigungspflichtig und ausnahmslos nur in den Foyers, Übergängen und im Freigelände gestattet.
Befragungen durch externe Firmen sind im Messezentrum nicht gestattet. Im Messezentrum ist jede entgeltliche Abgabe von Waren und Dienstleistungen durch den Aussteller oder dem Aussteller zurechenbare Dritte, auch wenn die Bezahlung der Waren
oder Dienstleistungen nicht während der Messe, sondern zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgt, ohne ausdrückliche schriftliche Zulassung durch den Veranstalter untersagt.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot des Verkaufs ohne Zulassung verpflichtet den Aussteller, dem Veranstalter sämtliche, diesem auflaufenden bzw. vorgeschriebenen, mit
dem Verstoß in kausalem Zusammenhang stehenden Kosten, Gebühren sowie Steuern
(insbesondere Vergnügungssteuern) verschuldensunabhängig zu ersetzen. Im Falle eines Verstoßes mehrerer Aussteller haften solche Aussteller für die genannten Kosten,
Gebühren sowie Steuern zu ungeteilter Hand. Die entgeltliche Abgabe von Mustern ist
an eine Zulassung durch den Veranstalter gebunden. Die unentgeltliche Abgabe von
Mustern ist gestattet.
16. Sonderveranstaltung, Vorführung
Alle Arten von Sonderveranstaltungen und Vorführungen auf den Ständen bzw. am Veranstaltungsgelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken
oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die
auf sonstige störende Art den ordentlichen Messeablauf beeinträchtigen. Blinkzeichen
und -schriften auf dem Messestand sind unzulässig. Der Einsatz von Gasen und Dämpfen (Trockeneis etc.) ist genehmigungspflichtig. Die Hallen sind mit Brandmeldeanlagen
ausgerüstet, Fehlalarmeinsätze der Feuerwehr werden dem Verursacher in Rechnung
gestellt. Laseranlagen müssen vom Aussteller bei der Magistratsabteilung 36 der Stadt
Wien, A-1200 Wien, Dresdner Straße 75, Tel. +43 (0)1 4000-922 83 zur Genehmigung
eingereicht werden.
Akustische oder audiovisuelle Vorführungen auf dem Messestand müssen in der Weise
gestaltet werden, dass jegliche Geräuschentwicklung ein Ausmaß von 40 dBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschreitet. Wird über Aufforderung der Messeleitung
32
Messebedingungen
eine höhere als die erlaubte Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält sich
die Messeleitung geeignete Maßnahmen - gegebenenfalls die Schließung des Standes
- vor. Anmeldungen bei AKM müssen von den jeweiligen Firmen selbst durchgeführt
werden.
17. Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten
Das Aufstellen von Apparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt werden kann oder bei denen das Spielergebnis vom Zufall abhängig ist,
Schau-, Scherz-, Geschicklichkeitsautomaten etc., sowie Apparate mit Spielergebnisanzeige sind vom Aussteller vor Messebeginn zur Vergnügungssteuer anzumelden.
Zusätzlich muss vom Aussteller 6 Wochen vor Messebeginn für eine Konzession am
jeweiligen Messestand eingereicht werden. Nur bei Erteilung einer Konzession dürfen
die Geräte in Betrieb genommen werden. Zuständig dafür ist die Magistratsabteilung
4/7 der Stadt Wien, A-1010 Wien, Ebendorferstraße 2, Tel. +43 (0)1 4000-86385. Der
Aussteller hat aus dem Betrieb solcher Apparate den Veranstalter schad- und klaglos
zu halten.
18. Filmen und Fotografieren
Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Veranstaltungsgelände zu fotografieren und zu filmen und die Bildaufnahmen für seine oder allgemeine Veröffentlichungen
zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten, insbesonders dem Urheberrecht und
dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Aussteller ist es außerhalb
seines eigenen Standes nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren anzufertigen
oder anfertigen zu lassen.
19. Reinigung
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die
Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers übernehmen vom Veranstalter zugelassene Reinigungsinstitute die Standreinigung.
Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die
Seite legt, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung von Sondermüll
muss vom Aussteller selbst veranlasst werden.
20. Transport und Parken
Das Befahren der Messehallen mit Kraftfahrzeugen welcher Art auch immer ist grundsätzlich verboten. Bei Spezialtransporten ist zeitgerecht vom Veranstalter eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Ab Aufbauende sind alle Fahrzeuge von den Eingängen,
Auffahrten, Feuerwehrzonen und Presseparkplätzen uneingeschränkt zu entfernen.
Während der Messe dürfen LKW über 3,5t auf den Parkplätzen nicht abgestellt werden. Jedes Zuwiderhandeln zieht den Besitzstörungsfall nach sich und steht es dem
Veranstalter frei, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters
abschleppen zu lassen.
21. Standbewachung
Während der Messen (inklusive Auf- und Abbauzeiten) wird vom Veranstalter eine allgemeine Hallenbewachung (äußere Bewachung der Ausstellungshallen, Bewachung der
Messeeingänge und periodisches Durchgehen von Wachpersonal durch die Hallen vorgenommen. Die Aussteller haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine gesonderte
Standbewachung (Diebstahlsbewachung) durchgeführt wird. Zusätzliche Standbewachungen sind vom Aussteller gesondert zu beauftragen und mit der beauftragten Firma
direkt zu verrechnen. Jede, vom Aussteller gesondert beauftragte Standbewachung
muss, soweit sie während der Öffnungszeiten des Messezentrums stattfindet, dem
Veranstalter rechtzeitig unter Bekanntgabe der Daten des Bewachungsunternehmens
schriftlich bekanntgegeben werden. Der vom Aussteller beauftragte Einsatz von Drittbewachungsunternehmen zur Bewachung des Standes außerhalb der Öffnungszeiten
des Messezentrums bedarf zudem der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch
den Veranstalter.
22. Pfandrecht
Hinsichtlich sämtlicher offener Forderungen des Veranstalters gegen den Aussteller hat
der Veranstalter ein vertragliches und gesetzliches Pfandrecht an den vom Aussteller in
den Messestand eingebrachten Gegenständen und an dem Messestand samt Ausrüstungsgegenständen. Zur Ausübung dieses Pfandrechtes bedarf es nicht der Einleitung
eines Gerichtsverfahrens. Im Falle der Inanspruchnahme dieses Pfandrechtes werden
die in den Messestand eingebrachten Gegenstände und der Messestand samt Ausrüstungsgegenstände ohne Vorankündigung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers
vom Messestand weggebracht und eingelagert. Der Veranstalter ist berechtigt, diese
Gegenstände zu marktüblichen Preisen (Konditionen) zu verkaufen und den Erlös auf
die offenen Forderungen anzurechnen.
23. Verletzung der Messebedingungen, Gesetzesverletzung
Die Messebedingungen, sämtliche in der Service-Mappe angeführten Hinweise, Bedingungen, Regeln und gesetzliche Vorschriften sowie die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen und veranstaltungsbehördlichen Vorschriften sind strikt einzuhalten.
Einzuhalten sind insbesondere alle Brandschutzvorschriften, alle gewerberechtlichen
und ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Hausordnung. Von Behördenvertretern angeordnete Maßnahmen hat der Aussteller sofort und auf eigene Kosten durchzuführen.
Die Nichtbeachtung und/oder Verstöße gegen die Messebedingungen, die vertraglichen Vereinbarungen und die Hausordnung sowie die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der Kundmachung des Wiener Magistrats vom 29.12.1949, MA
7-4050/49 idgF oder behördlicher Vorschriften (Anordnungen) berechtigen den Veran-
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Messe Wien
stalter, den zugewiesenen Messestand sofort auf Kosten des Ausstellers zu schließen
und die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen. Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist vom Aussteller, dessen Personal
und Vertragspartnern unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für den
zum Messegelände gehörigen Parkplatz.
24. Datenschutz (Zustimmungserklärung gemäß Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz)
Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz: Der Aussteller stimmt der Verwendung der von ihm im Anmeldeformular bekannt gegebenen Daten („Ausstellerdaten“) im
Informationssystem der Literatur- u. Contentmarketing GmbH zu Zwecken des Marketings für Veranstaltungen zu. Die Ausstellerdaten dürfen auch an die über den Link www.
buchwien.at abrufbaren Medien und Partnerunternehmen des Veranstalters für Zwecke
im Zusammenhang mit der Messe übermittelt werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich
und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten.
Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz: Der Aussteller ist - gegen
jederzeitigen Widerruf - damit einverstanden, in Zukunft von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH über Veranstaltungen dieser Unternehmen per E-Mail informiert zu
werden.
25. Schriftlichkeit, Gewohnheitsrecht
Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller Rechte welcher Art
auch immer nicht ableiten.
26. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen,
zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Standaufbauten
der Literatur- u. Contentmarketing GmbH
1. Auftragsannahme
Aufträge (Bestellungen) gelten seitens der Literatur- u. Contentmarketing GmbH
als rechtsverbindlich, wenn
1.1. das von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH aufgrund der Bestellung erstellte Anbot vom Aussteller (Besteller) umseitig bestätigt wurde, und dieses innerhalb der
Anbotsfrist firmenmäßig unterfertigt bei der Literatur- u. Contentmarketing GmbH eingelangt ist,
1.2. die Auftragserteilung von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH schriftlich bestätigt wurde, sowie
1.3. die Anzahlung in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes bei der Literatur- u.
Contentmarketing GmbH eingegangen ist.
2. Mietgegenstände
2.1. Die vermieteten Stände einschließlich der Standard- und/oder Sonderausstattung
stehen im Eigentum der Literatur- u. Contentmarketing GmbH, daher ist jede Bearbeitung und Veränderung an den Objekten untersagt. Dies betrifft insbesondere das
Nageln, Schrauben, Schweißen und Kleben sowie das Übermalen und Tapezieren mit
nicht lösbaren Tapeten und das Anbringen von nicht lösbaren Klebebändern und -folien
auf Metall-, Holz- oder Kunststoffteilen.
2.2. Jeder Gebrauch eines vermieteten Gegenstandes außerhalb des Standplatzes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Literatur- u. Contentmarketing GmbH.
2.3. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der vermieteten Objekte auch
durch Dritte mit dem Wiederbeschaffungswert.
2.4. Für das Entfernen von Tapeten, Folien und Dekorstoffen etc. werden € 4,00 pro
m2, zzgl. USt verrechnet.
3. Gefahrenübergang, Reklamationen
Zeitpunkt des Gefahrenüberganges ist die bestätigte Übergabe des Standes samt Zusatzeinrichtungen an den Aussteller. Danach können auch Reklamationen nicht mehr
anerkannt werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Gleichzeitig mit der firmenmäßig gefertigten Anbotannahme sind 50% des voraussichlichen Nettoauftragswertes zu überweisen. Die Restzahlung zuzüglich USt wird
spätestens bei Rechnungslegung fällig.
4.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat verrechnet.
4.3. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht nicht.
4.4. Für die durch diesen oder einen früheren Vertrag begründeten Ansprüche der Literatur- u. Contentmarketing GmbH haftet der Aussteller mit seinen eingebrachten Ausstellungsgütern und Standeinrichtungen.
4.5. Eventuelle Gegenforderungen können nicht in Anrechnung gebracht werden. Auf
den Einspruch über die Verletzung der Hälfte des wahren Wertes wird verzichtet.
5. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Handelsgerichtes
Wien vereinbart.
33
Hausordnung
1.1 Betreten der Messeanlage, Eintrittskarten
Das Betreten der Messeanlage ist nur mit einer von der Literatur- u. Contentmarketing
GmbH ausgegebenen gültigen Eintrittskarte gestattet. Besucher dürfen die Messeanlage nur während der angeführten Öffnungszeiten, Aussteller und deren Personal zu den
in der Technischen Service-Mappe angegebenen Zeiten betreten.
Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung von Erwachsenen Zutritt. Sperrige Gegenstände dürfen von Besuchern nicht in die Hallen mitgenommen werden.
Das Mitführen von Tieren in die Messeanlage ist nicht gestattet.
1.2 Fahrzeugverkehr innerhalb der Messeanlage
Verkehrsbeschränkungen wie Einbahn, Fahrtrichtung, Halte- und Fahrverbote sind
durch diesbezügliche der Straßenverkehrsordnung 1960 samt Novellen sowie dem Verkehrsanpassungsgesetz 1971 entsprechende Straßenverkehrszeichen gekennzeichnet
und von den Fahrzeuglenkern zu berücksichtigen.
Die für die Überwachung der Messeanlage zuständigen behördlichen Aufsichtsorgane
sind berechtigt, gegebenenfalls von vorstehenden Verordnungen abweichende Verfügungen zu treffen.
2.1. Werbung
Plakatierung, Flugzettelverteilung sowie Werbemaßnahmen aller Art außerhalb des Ausstellungsstandes sind bei der Literatur- u. Contentmarketing GmbH anzumelden und
gebührenpflichtig.
Die Benützung von Lautsprecheranlagen durch Aussteller oder dritte Personen für
Werbedurchsagen oder Verlautbarungen ist nicht gestattet. Innerhalb der Messeanlage
und des Messeschutzrayons ist die Ausübung eines Gewerbes sowie die Durchführung
von Werbemaßnahmen aller Art ohne Zustimmung der Literatur- u. Contentmarketing
GmbH nicht gestattet.
Werbetafeln und Gegenstände jeder Art, die nicht von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH montiert werden, sind über Veranlassung und auf Kosten des Mieters
durch einen konzessionierten Fachmann aufzustellen bzw. zu montieren. Das schriftliche
Attest dieser konzessionierten Firma über die sturmfeste Aufstellung bzw. unverrückbare und durch eine Notverhängung gesicherte Aufhängung ist spätestens drei Tage vor
Messebeginn eingeschrieben der Literatur- u. Contentmarketing GmbH zwecks Vorlage
bei der Behörde zu übermitteln. Für alle Personen- oder Sachschäden, die durch im
Auftrage des Mieters montierte Werbegegenstände oder Werbeträger usw. entstehen,
haftet der Mieter in vollem Schadensumfang sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Beziehung.
3.1 Standbeaufsichtigung
Schon vor Eröffnung der Messe sollen aus Sicherheitsgründen die belegten Stände vom
Standinhaber oder einem mit einer Aussteller-, Angestellten- oder Auf- und Abbaukarte
legitimierten Vertreter beaufsichtigt werden. In den Messeständen dürfen nur Personen
beschäftigt werden, die sich mit einer Aussteller-, Angestellten- oder Auf- und Abbaukarte und einem Personalausweis legitimieren können.
3.2 Emballagen und Abfälle
Papier und sonstige Abfälle dürfen nicht auf den Fußboden, sondern müssen in die
hiefür bestimmten Behälter geworfen werden. Packstoffe oder sonstiges Aufbaumaterial
dürfen im Hinblick auf eine ausreichende Sicherheit des Betriebes weder in den Ausstellungsständen noch auf Deckenkonstruktionen sowie hinter Pavillons und dergleichen
im Freigelände verwahrt werden. Jeder Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass sein
Verpackungsmaterial während der Einrichtung des Standes täglich aus dem Bereich der
Messeanlage restlos entfernt wird. Das Aufstellen von Papierkörben und Abfallbehältern
aus brennbaren Materialien ist verboten. Im Fall einer nicht rechtzeitig erfolgten täglichen
Entfernung des Verpackungsmaterials steht der Messebetriebsleitung das Recht zu, die
gesamte Emballage auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen. Ein Recht auf Ersatz
dieses Materials durch die Literatur- u. Contentmarketing GmbH steht dem Aussteller
nicht zu.
3.3 Reinigung
Die gemieteten Plätze sind vom Aussteller in gutem, reinem Zustand zu erhalten. Die
Reinigung soll täglich ab 1 Stunde vor Messebeginn durchgeführt werden. Zu diesem
Zweck ist dem Aussteller und dessen Angestellten der Eintritt in die Ausstellungsräume
ab diesem Zeitpunkt gestattet.
3.4 Verhalten am Messestand
Der Aussteller verpflichtet sich, während der Messe fachlich geschultes Personal in seinem Ausstellungsstand zu beschäftigen. Die im geschäftlichen Verkehr üblichen guten
Sitten sind zu wahren. Bei der Durchführung der Messebeteiligung sind die Regeln des
lauteren Wettbewerbes streng einzuhalten.
Es sind zu unterlassen:
lärmende Demonstrationen
• das Anrufen von Besuchern
• die Ankündigung von Messerabatten, Sonderpreisen und Teilzahlungskonditionen
• Auseinandersetzungen mit Konkurrenten
• das Verwenden von lebenden Tieren zu Werbezwecken, ausgenommen im Landwirtschaftssektor.
3.5 Konsumentenbefragungen, Autogrammstunden, Fotografieren etc.
Konsumentenbefragungen, Tests und Preisausschreiben, Prominentenempfänge mit
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Messe Wien
Autogrammstunden sowie das Filmen ist in allen Messeanlagen nur mit schriftlicher
Genehmigung der Literatur- u. Contentmarketing GmbH erlaubt. Das Fotografieren, Abzeichnen und Berühren der zur Schau gestellten Gegenstände ist verboten.
3.6 Lärmverhinderung
Zur Vermeidung übermäßigen Maschinenlärms sind nach Tunlichkeit Schalldämpfer und
Auspufftöpfe, eventuell auch schalldichte Umbauungen und Abschirmungen zu verwenden. Vorführungen von Maschinen, Musikinstrumenten, Lautsprechern, Glocken, Sirenen, Hochfrequenzapparaten usw., die mit Lärm oder anderen Störungen verbunden
sind, dürfen nur zu den von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH festgesetzten
Stunden erfolgen. Der Literatur- u. Contentmarketing GmbH steht das Recht zu, solche
Vorführungen zu beschränken oder zu untersagen, ohne dass dem Aussteller dadurch
irgendwelche Ersatzansprüche aus dem Titel dieser Untersagung zustehen.
Der Aussteller haftet bei Nichtbeachtung des von der Literatur- u. Contentmarketing
GmbH ausgesprochenen Verbotes für alle durch seine Vorführungen enstandenen
Schäden.
4.1 Besondere Vorschriften für Standaufbau und Standeinrichtung
a) Die Errichtung von Pavillons, Kiosken, Flugdächern, besonderen Werbeobjekten, Türmen, Antennen, Baukränen, die Herstellung von Gas- und Wasserleitungsinstallationen,
besonders umfangreichen Ausschmückungen von Ständen oder Ausstellungsräumen
sowie Kojenbeheizungen ferner die Vorführung oder der Betrieb von Espressomaschinen, Dampf- und Druckgefäßen, Kompressoren, mit Dampf oder Druckluft betriebene
Maschinen, Hebezeugen und dergleichen, Heizaggregaten, Brat-, Koch- oder Heizgeräten, Schweißgeräten, Propangasanlagen, Gas- und Ölfeuerungen, Hochspannungsleuchtröhrenanlagen, Werbefilmen ab 35 mm, entgeltlicher Betrieb von Apparaten und
die Ausstellung oder Verwendung für Ausstellungszwecke von feuer- und explosionsgefährlichen sowie strahlungsgefährlichen, brennenden, glühenden Stoffen, sind bei der
Technischen Abteilung der Literatur- u. Contentmarketing GmbH anzumelden und von
deren Bewilligung sowie, soweit erforderlich, von der behördlichen Genehmigung abhängig. Liegt für bestimmte Fälle eine grundsätzliche behördliche Genehmigung bereits
vor, so sind die Auflagen des diesbezüglichen Bescheides vom Aussteller nachweislich
bekannt zu geben und von diesem einzuhalten.
b) Elektrische Strahlungsgeräte mit offenen Glühspiralen dürfen nur kurzzeitig und nur
zum Zweck der Vorführung in Betrieb genommen werden.
c) Eine Verbauung der im Bereich der Kojenwände gelegenen Starkstromleitungen sowie
der Ventilations- und Beheizungsöffnungen ist aus Gründen der gebotenen Betriebssicherheit bzw. Beheizungs- und Belüftungsmöglichkeit der Hallen behördlich verboten.
d) Zur Ausstattung der Stände darf gemäß der Kundmachung des Magistrates aus dem
Jahre 1949 und weiterer Bescheide nur unbrennbares oder flammensicher imprägniertes Material verwendet werden. Die Durchführung der Flammenschutzanstriche und aller Imprägnierungen ist der Behörde durch rechtzeitige Beibringung verbindlicher Atteste
nachzuweisen. Die Verwendung von Kunststoffen sowie Schaumkunststoffen für die
Ausstattung oder die Beschriftung der Stände ist nur dann gestattet, wenn darüber ein
Attest über die Anforderungen der Brennbarkeitsklasse B1, Qualmbildungsklasse Q1
und Tropfenbildungsklasse TR1 vorgelegt wird.
e) Die Durchführung von Schweiß- oder Spritzlackierungsarbeiten ist innerhalb der Messeobjekte (Ausstellungsräume usw.) aus Gründen einer ausreichenden Betriebssicherheit behördlich verboten. Bei der Durchführung von Klebearbeiten dürfen innerhalb der
Ausstellungsräume nur Klebestoffe verwendet werden, die nicht brennbar sind.
f) Für Lötarbeiten dürfen nur elektrisch geheizte Lötkolben verwendet werden.
g) In die Besuchergänge dürfen keinerlei Gegenstände, auch nicht Beschriftungen oder
Werbungen usw., hineinragen.
h) Alle Ausgangstüren müssen während der Besuchszeit unversperrt bleiben. Die Zugänge zu den Türen, Fenstern, Brandmeldern, Hydranten, Handfeuerlöschern, elektrischen Verteilerkästen, Leitungsmasten sowie alle Verkehrwege sind dauernd von Verstellungen freizuhalten.
i) Die Verwendung von Feuer und offenem Licht ist untersagt.
j) Das Hängen von Schildern, Attrappen und Lasten an ausgestellten Kränen, Masten
etc. ist aus Sicherheitsgründen behördlich untersagt. Der Literatur- u. Contentmarketing GmbH steht das Recht zu, die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes durch
sofortige Entfernung der vorschriftswidrig angebrachten Gegenstände zu verlangen.
Erfolgt die Entfernung dieser Gegenstände durch den Aussteller nicht unmittelbar nach
Aufforderung, ist die Literatur- u. Contentmarketing GmbH berechtigt, die vorschriftswidrig angebrachten Gegenstände auf Kosten und auf Gefahr des Ausstellers selbst
zu entfernen oder dem Aussteller den Stand mit sofortiger Wirksamkeit zu entziehen, in
welchem Fall gemäß Punkt 14 der Messebedingungen vorgegangen wird.
k) Bei der Errichtung von zweigeschossigen Standaufbauten ist die Standsicherheit
durch den Befund einer Fachfirma nachzuweisen.
l) Bauliche oder sonstige Abänderungen der Standeinrichtungen sowie besondere
Betriebsmaßnahmen, die durch die Mag.-Abt. 35/V usw., im Zuge der vor jeder Messeveranstaltung stattfindenden behördlichen Begehung der Messeanlage im Interesse
der öffentlichen Sicherheit angeordnet werden, sind seitens der Aussteller unverzüglich
und noch vor Messebeginn, mindestens aber bis zur folgenden behördlichen Messerevision durchzuführen. Die Ausführung der Standbeschriftung ist dem freien Ermessen jedes Ausstellers überlassen, wobei jedoch unbedingt zu beachten ist, dass aus
der Beschriftung Firmenname und Anschrift hervorgeht. Ebenso darf sie die gegebene
Kojenhöhe nicht überragen und nicht in den Raum des Besucherganges vorstehen.
Bei der Ausstattung der Ausstellungskojen haben die vorliegenden Bestimmungen der
Literatur- u. Contentmarketing GmbH sowie die Kundmachung des Wiener Magistrates
vom 29.12.1949, Mag.-Abt. 7/4050/49; Anwendung zu finden.
34
Hausordnung
4.2 Ausstellung und Vorführung von Fahrzeugen
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb des behördlich kommissionierten Raumes, unter Einhaltung aller behördlicher Vorschriften, ausgestellt und vorgeführt werden. Die standsichere
Aufstellung dieser Fahrzeuge ist zu gewährleisten. Bei der Zu- und Abfahrt zum bzw.
vom Vorführungsplatz dürfen bewegliche Teile dieser Fahrzeuge wie Kräne, Schwenkarme, Kipper und dergleichen auf den Besucherverkehrswegen nicht betätigt werden.
Zugtiere sind an Zügeln oder Ketten zu führen.
4.3. Rauchverbot
In Hallen ist das Rauchen in allen Verkehrwegen untersagt. Diesbezügliche Hinweisschilder sind deutlich sichtbar an mehreren Stellen anzubringen. In Kojen ist das Rauchen
gestattet, wenn gut sichtbar Aschenbecher bereitgestellt sind, wobei die Behörde gegebenenfalls ein Rauchverbot aussprechen kann.
4.4 Installationen und elektrische Einrichtungen
Bezüglich Installationen elektrischer Einrichtungen jeder Art wird auf die Einhaltung
der besonderen Vorschriften der Messe-Kundmachung des Wiener Magistrates vom
29.12.1949 und der Literatur- u. Contentmarketing GmbH aufmerksam gemacht.
Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen, die den Behörden gegenüber
verantwortlich sind, ausgeführt werden. Die Anklemmung an den Sicherungskasten erfolgt ausschließlich durch die von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH genannten
Firmen. Die Montage von Neonröhren und die Vorführung von elektrischen Öfen und
Heizungsaggregaten jeder Art usw. ist nur, aufgrund einer vom Aussteller zu erwirkenden
schriftlichen Genehmigung der Mag.-Abt. 36 und der Mag.-Abt. 35, beide Dresdner
Straße 75, 1200 Wien, gestattet. Elektrische Strahlungsöfen sowie Heizkörper mit offe-
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Messe Wien
nen Glühspiralen dürfen nur kurzzeitig und nur zum Zweck der Vorführung in Betrieb genommen werden. In allen Messeanlagen steht ausschließlich Drehstrom 380/220 Volt,
50 Hz, zur Verfügung. Bei der behördlichen Abnahme sind die jeweiligen Befunde über
die elektrischen Anlagen einschließlich der Anschlüsse auf einem amtlichen Vordruck
(VD 390) in der Betriebstechnik abzugeben und durch diese der Behörde vorzulegen.
4.5 Weisungen der Messeorgane und Auskunftserteilung
Die Aussteller sind verpflichtet, den behördlichen Überwachungsorganen und den legitimierten Organen der Literatur- u. Contentmarketing GmbH jederzeit das Betreten
der Stände zu ermöglichen. Den Weisungen der obgenannten Organe ist von den Ausstellern, deren Angestellten und allen Messebesuchern Folge zu leisten. Im Falle eines
Brandes oder einer sonstigen Gefahr haben alle anwesenden Personen über Weisung
der Aufsichtsorgane den gefährdeten Raum sofort zu verlassen.
Ebenso sind die Aussteller verpflichtet, den legitimierten Reportern der Pressestelle der
Literatur- u. Contentmarketing GmbH zu erteilen.
4.6 Strafbestimmungen
Die Nichteinhaltung der Punkte 1.1, 1.2, 3.2, 3.6, 4.1, 4.2, 4.3, und 4.4 der genehmigten Hausordung durch die Veranstalter, Aussteller und Besucher unterliegt den Strafbestimmungen der Kundmachung des Wiener Magistrates vom 29.12. 1949, Mag.-Abt.
7-4050/49, betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen.
Genehmigt von der Magistratsabteilung 35 zur Zahl: MA 35-V/2-18216/28/85
vom 5. März 1987 gemäß § 22 der vorgenannten Kundmachung. Der Abteilungsleiter: Dipl.-Ing. Lenz (Senatsrat).
35
Gesetzliche Vorschriften
Legal Regulations
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Messe Wien
Kundmachung des Wiener Magistrates vom 29. XII. 1949,
Mag.-Abt. 7-4050/49, betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen.
Vienna City Council By-laws dated 29 Dec. 1949, Mag.-Abt. 7-4050/49
concerning local police regulations for trade fairs
Auf Grund der §§ 77 und 111 der Verfassung der Stadt Wien in der Fassung von
1931 (LGBI. f. Wien Nr. 41) werden folgende ortspolizeiliche Vorschriften für die
Einrichtung und den Betrieb von Messen erlassen.
The following police regulations concerning the installation and operation of trade fairs were enacted pursuant to §§ 77 and 111 of the Constitution of the City
of Vienna in the version of 1931 (Provincial Law Gazette for Vienna, No. 41).
Abschnitt A – Allgemeine Bestimmungen
Section A: General provisions
§ 1 Verfahren
Vor jeder Messe ist beim Magistrat um Feststellung der Eignung der Anlage anzusuchen. Der Magistrat kann die Vorlage maßstabrichtiger Pläne, auf denen insbesondere die Einrichtung der Räume, die Breite der Verkehrswege und Ausgänge
bis zur Straße, die Beleuchtung, Notbeleuchtung und Beheizung ersichtlich sind,
fordern. Für die beabsichtigte Neueinrichtung oder Änderung aller die Sicherheit
der Besucher und Dienstnehmer betreffenden Einrichtungen, wie elektrische Anlagen, Notbeleuchtungen, Hydranten und Feuermeldeanlagen, Lüftungs- und
Heizanlagen, sind vor ihrer Durchführung Pläne samt Beschreibung vorzulegen.
Der Magistrat überprüft, ob die Anlage in betriebstechnischer, bau-, feuer-, und
gesundheitspolizeilicher Hinsicht und im Einvernehmen mit der Bundespolizeidirektion in Sicherheits- und verkehrspolizeilicher Hinsicht entspricht und erteilt die
für die Betriebssicherheit notwendigen Aufträge dem Veranstalter der Messe, der
für ihre Erfüllung durch die Aussteller und Besucher Sorge zu tragen hat. Kann die
erforderliche Betriebssicherheit durch behördliche Aufträge nicht erreicht werden
oder wurden diese nicht erfüllt, so kann der Magistrat für jene Teile, die dieser
Anforderung nicht entsprechen, die Benutzung durch die Besucher untersagen.
§ 1 Procedures
Prior to all trade fairs the organizers must apply to the City Council for approval
of the premises. The Council may request the submission of scale plans clearly
indicating hall furnishings, the width of circulation routes and exits to the street,
and the lighting, emergency lighting and heating systems. In the event of intentions to install or modify any equipment affecting the safety of visitors and
employees, such as electrical equipment, emergency lighting systems, hydrants
or fire alarms, heating or ventilation systems, plans and technical descriptions
shall be submitted prior to the performance of works. The City Council will investigate the suitability of the premises in respect of operational, structural, fire
safety and public health aspects, will assess them for compliance with safety
and traffic regulations in consultation with the Federal Police Directorate, and
will impose such licensing conditions as are necessary for operational safety
upon the organizers, who shall be responsible for the observation of these rules
by exhibitors and visitors. In the event that adequate safety standards cannot be
met by official licensing conditions or that the latter are not being complied with,
the Council shall be entitled to prohibit the use by visitors of those parts of the
fair that do not meet requirements.
§ 2 Überwachung
Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieser Kundmachung und der
erlassenen besonderen Aufträge obliegt, soweit sie sich auf betriebstechnische,
bau-, feuer-, und gesundheitspolizeiliche Rücksichten erstrecken, dem Magistrat,
sonst insbesondere hinsichtlich der Ruhe und Ordnung, der Bundespolizeidirektion. Ergibt sich während des Betriebes die Notwendigkeit unaufschiebbarer Verfügungen zur Wahrung der Betriebssicherheit, so sind diese von den zur Überwachung zuständigen Organen zu erlassen. Solche unaufschiebbare Verfügungen
sind:
a) im Wirkungsbereich der Bundespolizeidirektion die Entfernung von Ruhestörern,
die Sperre des Einlasses oder gänzliche Räumung von Schauräumen, um Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung oder Gefahren für die Sicherheit der
Personen oder des Eigentums hintanzuhalten, endlich die Sperre der ganzen
Anlage.
b) im Wirkungsbereich des Magistrates die Erteilung von Aufträgen, um die erforderliche Betriebssicherheit zu erreichen, oder wegen Gefahr im Verzuge die
Sperre einzelner Schauräume oder der ganzen Anlage. Ist jedoch ein Überwachungsorgan des Magistrates nicht anwesend, so ist auch in diesen Fällen bei
Gefahr im Verzuge das Überwachungsorgan der Bundespolizeidirektion berechtigt, diese Verfügung zu treffen.
§ 2 Monitoring
Monitoring of compliance with those provisions of these by-laws and with those aspects of the licensing conditions that concern operational, structural, fire
and public health matters is the responsibility of the City Council; otherwise,
responsibility lies with the Federal Police Directorate, particularly in respect of
the maintenance of public order. Should the necessity arise during the event for
urgent action to ensure operational safety, the necessary emergency orders shall
be enacted by the authorities responsible for supervision of the facilities. Such
emergency orders may be:
a) Under the purview of the Federal Police Directorate, the removal of persons
responsible for breaches of the peace, suspension of admission or complete evacuation of the exhibition premises in order to prevent breaches of the
peace or danger to persons or property, or closure of the entire facilities.
b)Under the purview of the City Council, the imposition of licensing conditions
with a view to meeting the necessary safety standards or, in cases of emergency, the closure of individual exhibition halls or of the entire facilities. In
the absence of a Council supervisory officer, the officer of the Federal Police
Directorate responsible for supervision of the site shall be entitled to issue
such instructions in cases of emergency.
Abschnitt B - Technische Bestimmungen
Section B: Technical provisions
§ 3 Lage
Gebäude von über 300 m2 Grundfläche müssen voneinander durch Freiflächen
getrennt sein, die in der Regel 12 m breit sein müssen; ergibt die Summe der
Gesimshöhe der gegenüberliegenden Gebäude ein größeres Maß, so ist dieses
für den Gebäudeabstand maßgebend. Bei größerer Ausdehnung der Anlage können Brandschutzstreifen gefordert werden, die nicht verbaut werden dürfen und
tunlichst mit Bäumen zu bepflanzen sind. Schauräume in Wohngebäuden müssen
eigene ins Freie führende Verkehrswege haben, die von den übrigen Gebäudeteilen
feuerbeständig getrennt sind; Verbindungsöffnungen mit zu anderen Zwecken benützten Gebäudeteilen sind verboten. In Gebäuden mit Schauräumen dürfen in der
Regel nicht Räume untergebracht sein, in denen feuergefährliche Stoffe gelagert,
verarbeitet oder verkauft werden, wenn durch einen Brand in diesen die Besucher
gefährdet werden können. Kleinere Gebäude wie Kioske, Musterhäuser, Ausstellungsobjekte u. dgl. müssen von den benachbarten Gebäuden mindestens 3 m
entfernt sein.
§ 3 Site lay-out
Buildings with a floor area of over 300 sqm must be separated from each other
by open space which must generally be 12 m wide. If the sum of the heights of
the cornices of opposite buildings is greater, then this dimension shall determine
the spacing of the buildings. In extensive sites, fire protection strips, which may
not be built on and should, if possible, be planted with trees, may be required.
Exhibition facilities in residential buildings must have their own emergency exits,
which must be separated from other parts of the building by fireproof partitions;
connecting doors giving on to parts of the building used for other purposes are
prohibited. Buildings with exhibition facilities may not, normally, contain rooms
in which inflammable materials are stored, processed or sold, if visitors would
be endangered by a fire therein. Small buildings such as kiosks, show houses,
stands, etc., must be at least 3 m from adjacent buildings.
§ 4 Bauliche Beschaffenheit
Bei mehrgeschossigen Gebäuden, in denen Schauräume untergebracht sind,
müssen die Umfassungsmauern, Stiegenhäuser, alle tragenden Bauteile, sowie die
Durchfahrten und Durchgänge feuerbeständig ausgeführt sein. Ebenerdige Schauräume können auch nur feuerhemmend hergestellt werden. Innerhalb eines Gebäudes sind nach Bedarf Brandmauern anzuordnen, die in der Regel 15 cm über
die Dachhaut führen müssen und die brennbaren Konstruktionsteile vollkommen
trennen. Maueröffnungen müssen feuerhemmende Abschlüsse haben, die außerhalb der Besuchszeit geschlossen sein müssen. In Hallen, die länger als 60 m sind
und eine freie Dachuntersicht haben, können anstatt Brandmauern, Brandschürzen
oder Brandschutzstreifen verlangt werden. Die Brandschürze ist feuerhemmend
herzustellen und soll mindestens 3 m unter die Dachhaut bzw. Decke reichen; der
Brandschutzstreifen muss mindestens 6 m breit sein, im Bereiche des Daches aus
einer nicht brennbaren Dachhaut und einer feuerhemmenden Dachuntersicht (3
cm Verputz) und im Bereiche der Seitenwände bis zum Fußboden aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Bei der Brandschürze und beim Brandschutzstreifen
muss die Dacheindeckung von den anschließenden Teilen feuerhemmend getrennt
§ 4 Fire protection
In multi-storey buildings containing exhibition facilities, the exterior walls, stairwells, and all load-bearing elements, as well as vehicle and pedestrian gateways,
must be built of fireproof materials. Ground-floor exhibition halls must be solely
constructed of fire retardant materials. Within buildings, fire walls must be laid
out as required; these must generally extend 15 cm beyond the roof skin and
completely separate the inflammable structural elements from each other. Openings in masonry must be provided with fire retardant doors which must be kept
shut outside the event opening hours. In halls which are longer than 60 m and
have clear roof spans, fire aprons or protection strips may be required instead of
fire walls. Fire aprons must be constructed of retardant materials, and must rise
to a height no more than 3 m below the roof skin or ceiling. Fire protection strips
must be at least 6 m wide, and must consist of a fireproof roof skin and retardant
inner roof (3 cm plaster), while the side walls must consist of fireproof materials
descending to the floor.
Where fire aprons or protection strips are located, roof cladding must be separated from connecting elements by retardant materials. Communicating passages between halls are permissible only if adjacent walls are fire resistant or the
passages themselves have fire resistant walls and ceilings. The roof skins of
36
Gesetzliche Vorschriften
Legal Regulations
sein. Verbindungsgänge zwischen den Hallen sind nur zulässig, wenn die anschließenden Hallenwände feuerbeständig sind oder die Verbindungsgänge selbst
feuerbeständige Wände und Decken aufweisen. Die Dachhaut von Objekten größerer Ausdehnung, wie Hallen udgl. muss feuerhemmend sein. Ausstellerobjekte,
Kioske, Pavillons udgl. die für längere Dauer errichtet werden, sind in der Regel
feuerhemmend herzustellen. Gebäude, die dieser Anforderung nicht entsprechen,
dürfen nur dann nebeneinander aufgestellt werden, wenn ein Zwischenraum freibleibt, der zwei Drittel der Firsthöhe beträgt.
§ 5 Fassungsraum, Verkehrswege
Die Lage, Zahl und Breite der Verkehrswege (Gänge, Ausgänge, Türen und Stiegen)
in Gebäuden mit Schauräumen ist nach dem Fassungsraum zu bestimmen. Erleichterungen können für kleine Schauräume, Pavillons, Musterhäuser udgl. gewährt werden. Zur Bestimmung des Fassungsraumes sind für jeden Quadratmeter der von
Besuchern benützbaren Bodenfläche in der Regel 3 Personen anzunehmen. Die
unverstellte Durchgangsbreite der Verkehrswege ist nach dem Verhältnis von 1,50 m
für 250 Personen zu bemessen. Die erforderlichen Verkehrswege dürfen weder durch
Türen oder Windfänge noch durch sonstige Einbauten oder Lagerungen eingeengt
werden. Sitzgelegenheiten für Aussteller außerhalb ihrer Stände oder für Aufsichtspersonen sind unverrückbar zu befestigen un dürfen in den Verkehrswegen nicht hervorragen. Boden- und Wandbespannungen dürfen nicht leicht entzündlich sein und
müssen ebenso wie Bilder, Spiegel udgl. in oder längs Verkehrswegen unverrückbar
befestigt sein; Verglasungen von Schaukästen und Türen sind gegen Eindrücken zu
sichern oder entsprechend stark auszuführen. Ein abnehmbarer Holzbelag des Fußbodens ist eben herzustellen und beim Auftritt abzuschrägen. Fußabstreifer müssen
in der Ebene des Fußbodens liegen. Im Freien müssen die allgemeinen Verkehrswege mindestens 5 m breit und mit den öffentlichen Verkehrsflächen unmittelbar
oder durch Durchfahrten bzw. Durchgänge verbunden sein.
Die Verbindungen mit der Straße können durch Tore abschließbar sein; für diese
gelten sinngemäß die Bestimmungen für Türen (§ 7).
Während der Besuchszeit der Messe kann die Benützung der Verkehrswege
durch Fahrzeuge eingeschränkt oder untersagt und die Zu- und Abfahrt besonders geregelt werden. Während des Betriebes der Messe müssen die notwendigen Verkehrswege unversperrt und in voller Breite benutzbar sein.
§ 6 Gänge und Ausgänge
In Schauräumen müssen mindestens 2,50 m breite Gänge vorhanden sein. Für
Schauräume, die einen starken Besuch erwarten lassen (bei Kostproben u.dgl.)
können auch breitere Gänge gefordert werden. In Schauräumen mit Verkehrswegen von höchstens insgesamt 30 m Länge oder bei Verkehrswegen, die nur in einer
Richtung begangen werden, oder an denen nur an einer Seite Schaustellungen
stattfinden, kann die Gangbreite bis auf 2 m herab gesetzt werden. Aus Schauräumen, deren Verkehrswege insgesamt länger als 15 m sind, müssen mindestens
2 Ausgänge zu Fluchtwegen ins Freie führen. Ausgänge aus Schauräumen dürfen
in der Regel nicht mehr als 30 m voneinander entfernt sein und müssen ebenso wie
die Fluchtwege ins Freie mindestens 1,50 m breit und 2,10 m hoch sein. Ausgänge
sind als solche deutlich zu bezeichnen und sollen tunlichst weit von den Verkehrswegen aus sichtbar sein; der Weg ins Freie ist im Bedarfsfalle durch Richtungsweiser kenntlich zu machen.
§ 7 Türen
Türen müssen mindestens 2,10 m hoch und 1,20 m breit sein und müssen nach
außen aufgehen. Nach innen aufgehende Türen sind für Räume, in denen sich
nur wenige Personen aufhalten, zulässig und können ausnahmsweise auch dann
zugelassen werden, wenn durch ihre Lage gewährleistet ist, dass die Türflügel bei
Anwesenheit von Besuchern durch geeignete Einrichtungen offen bleiben. Die
geöffneten Türflügel dürfen höchstens 0,15 m in Verkehrswege vorspringen; die
erforderliche Breite der Verkehrswege darf durch die vorragenden Türflügel nicht
verringert werden.
Türverschlüsse müssen leicht erreichbar, raumseitig deutlich sichtbar sein und sich
mit einem Griff öffnen lassen; Kantenriegel, Wurfriegel, untere Aufsatzriegel und
ähnliche Türverriegelungen sind verboten. Obere Aufsatzriegel sind nur an einem
der beiden Türflügel innenseitig zulässig. Rauchdicht und samt Stock feuerhemmend ausgestattete Türen müssen in der Fluchtrichtung aufschlagen und selbsttätig ins Schloss fallen. Drehtüren sind unzulässig.
§ 8 Stiegen
Stiegen müssen so angeordnet sein, dass kein Teil eines den Besuchern zugänglichen Raumes mehr als 40 m vom Stiegenhaus entfernt ist; sie sind feuerbeständig
und geradarmig herzustellen.
Die Stufen müssen mindestens 0,30 m breit und dürfen nicht höher als 0,16 m sein.
Stiegen für Besucher müssen mindestens 1,50 m breit sein; mehr als 2,50 m breite
Stiegen sind durch Anhaltestangen zu unterteilen. Stiegen sind beiderseits mit Anhaltestangen ohne freie Enden zu versehen. Treppenläufe mit mehr als 20 Stufen
sind durch 1 m lange Ruheplätze zu unterbrechen. Vor und hinter Türen sind je 0,45
m tiefe Ruheplätze anzulegen. Höhenunterschiede bis zu 0,45 m Höhe dürfen nur
durch Rampen mit einer Steigung von höchstens 10% ausgeglichen werden. Stiegenhäuser müssen in der Regel ins Freie führende Fenster besitzen und sind gegen
die einzelnen Geschosse rauchdicht abzuschließen; im obersten Geschoss können
Rauchklappen gefordert werden, die sich beim Lösen einer im Erdgeschoß befindlichen Betätigungsvorrichtung durch ihr Eigengewicht öffnen. Der feuerhemmende
und rauchdichte Abschluss von Kellerstiegen gegen Verkehrswege und Räume, in
denen sich Besucher aufhalten, kann gefordert werden.
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Messe Wien
large buildings such as halls must be fire retardant. Stands, kiosks, pavilions and
other permanent or semi-permanent structures must generally be constructed
of retardant materials. Buildings which do not conform to this requirement may
only be sited next to each other if a space equal to two-thirds of the height of the
ridge of the roof is left between them.
§ 5 Capacity, and traffic/circulation routes
The lay-out, number of width of the circulation routes (passages, exits, doors
and stairwells) in buildings with exhibition premises depends on the capacity of
the buildings in question. Conditions may be relaxed for small showrooms, pavilions, show houses, etc. The basis for the calculation of capacity is three persons
per square meter of floor area usable by visitors. The required clear width of
circulation routes is calculated according to a ratio of 1.50 m per 250 persons.
Circulation routes may not be constricted by doors, porches, other fixtures and
fittings or goods in storage.
Off-stand seating for exhibitors or supervisory staff must be securely fixed, and
may not project into the circulation routes. Floor or wall coverings may not be of
highly inflammable materials and must, like any pictures, mirrors, etc., situated
in or along circulation routes, be securely fitted. Glazing of showcases and doors
must be secured against breakage, and must be of sufficient strength.
Stands must be provided with temporary wood flooring, and the edges of the
steps thereto must be chamfered. Foot-scrapers must be at floor level. Outdoor
traffic routes for public use must be at least 5 m wide, and must be connected
with public carriageways either directly or by gateways. Access to the street
may be closeable by gates; the provisions applying to the latter are analogous
to those for doors (§ 7). During the event opening hours the use of traffic routes
by vehicles shall be restricted or prohibited, and vehicle access or egress specially regulated. For the duration of the event the necessary transport routes
and pedestrian circulation routes shall remain unobstructed and usable in their
full width.
§ 6 Corridors, aisles and exits
Exhibition facilities must be provided with aisles of at least 2.50 m in width. Wider aisles may be stipulated for exhibition halls likely to attract large numbers of
visitors (e.g. at tastings). In the case of exhibition halls where the total length of
the aisles is no more than 30 m, where visitor traffic is one way only, or exhibits
are only situated on one side, the aisle width may be reduced to 2 m. In halls
where the total length of circulation routes is greater than 15 m, there must be
at least two exits leading to escape routes. Exits from exhibition halls may not
generally be more than 30 m apart, and like emergency exits these must be at
least 1.50 m wide and 2.10 m high. Exits must be clearly marked, and wherever
possible must be visible from the aisles at some distance. Routes to exits shall
also be signposted if necessary.
§ 7 Doors
Doors must be at least 2.10 m high and 1.20 m wide, and must open outwards.
Doors which open inwards are, however, permissible in the case of facilities
frequented by only small numbers of people, and may also be permitted under
exceptional circumstances if so positioned as to allow permanent opening by
means of appropriate fittings when visitors are present. Open door leaves may
project no more than 0.15 m into circulation routes, and may not reduce aisles
to less than the required width.
Door furniture must be easily accessible and clearly visible from within halls, and
must open with handles. Flush bolts, sliding bolts, bottom-mounted door-closers and similar door closure fittings are prohibited. Top-mounted door-closers
may only be mounted on one door leaf. Smokeproof and fire retardant doors
(including frame) must open in the direction of escape, and must close automatically. Revolving doors are prohibited.
§ 8 Stairwells
Stairways must be so designed that no part of any hall accessible to visitors
is more than 40 m from a stairwell; they must be constructed of fire-resistant
materials and must be straight. The steps must be at least 0.30 wide and may
not be higher than 0.16 m. Visitors’ staircases must be at least 1.50 m wide;
staircases of over 2.50 in width must be divided by central handrails. Staircases
must be provided with handrails, the ends of which may not be exposed. Flights
of over 20 stairs must be interrupted by 1 m long landings. Landings of 0.45 m
in depth must be situated on both sides of doors. Ramps with rises of up to 0.45
m may not have gradients of over 10%. Stairwells should generally have windows giving on to the open air, and must have smokeproof emergency doors to
seal off individual floors. The installation of smoke vents which open under their
own weight upon actuation of a release mechanism on the ground floor may be
required on top floors.
Fire retardant, smokeproof doors capable of sealing off cellar steps from circulation routes and halls frequented by visitors may be required.
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Gesetzliche Vorschriften
Legal Regulations
§ 9 Einbauten
Bei Einbauten, die Tragkonstruktion haben, müssen diese, wenn sie nicht feuerbeständig und feuerhemmend sind, durch einen Anstrich unter Beimengung von Erdfarbe schwer entzündlich gemacht sein. Holzteile müssen gehobelt sein. Bespannungen, Stoffverkleidungen, Vorhänge und sonstige Ausschmückungen sind sicher
zu befestigen; Bespannungen aus Papier sollen tunlichst an die Wand geklebt sein.
Brennbare Kunstseide darf zur Ausschmückung nicht verwendet werden. Obere
Abdeckungen (Vela u.dgl.) von Ständen oder über Verkehrswege müssen durch
Behandlung mit einem Schutzmittel schwer entzündlich gemacht sein. Die Zulassung einer über das übliche Ausmaß hinausgehenden Ausschmückung der Stände
oder der Ausstellungsräume kann von der Verwendung schwer brennbar gemachter Stoffe oder von der Beistellung zusätzlicher Löschgeräte abhängig gemacht
werden. Durch Gasgeräte, elektrische Glühkörper und andere Wärmequellen gefährdete Wand- und Deckenteile sind durch Asbest unter Freihaltung eines entsprechenden Luftraumes zu sichern. Die Ausstattung von Ausstellerobjekten wie Pavillons, Musterhäuser und dgl. hat in sinngemäßer Beachtung obiger Bestimmungen
zu geschehen. Packstoffe dürfen in den Ausstellerständen nicht verwahrt werden.
§ 10 Ausstellungsgegenstände
Ausstellungsgegenstände, die in Betrieb vorgeführt werden, sind so zu sichern,
dass eine Gefährdung der Besucher und Beschäftigten nicht eintreten kann. Bei
Gegenständen, deren Ausführung den österreichischen Vorschriften nicht entspricht oder deren Verwendung an eine behördliche Zulassung gebunden ist, hat
der Aussteller auf diesen Umstand besonders hinzuweisen, widrigenfalls die amtliche Anbringung eines Anschlages an dem Ausstellungsgegenstand vorbehalten
bleibt. Die Verwendung brennender, glühender feuer- oder explosionsgefährlicher
Stoffe ist in allen Schauräumen verboten; um ihre ausnahmsweise Verwendung,
wie zum Antrieb von Ausstellungsgegenständen, ist beim Magistrat anzusuchen,
der unter besonderen Voraussetzungen die Verwendung und Lagerung zulassen
kann. Gegenstände aus Zelluloid sind als solche zu bezeichnen und tunlichst unter
Glasverschluss zur Schau zu stellen. In einem Stand darf nur eine Höchstmenge
von 1 kg vorhanden sein; ein Kübel mit Wasser und eine Löschdecke oder andere
geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten.
§ 11 Elektrische Anlagen
Die elektrischen Anlagen sind nach den hierfür geltenden Vorschriften auszuführen,
instandzuhalten und zu betreiben und vor jeder Messe amtlich überprüfen zu lassen. Elektrische Maschinen, Transformatoren und Geräte müssen mit den vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen wie Schutzschaltungen, Erdung, Nullung o.dgl.
ausgestattet sein. Hochspannungsanlagen wie Leuchtröhren, Röntgen- und große
Hochfrequenzapparate bedürfen einer gesonderten Bewilligung, die unter Vorlage
einer technischen Beschreibung samt Skizze, vom Aussteller und der Installationsfirma gefertigt, rechtzeitig beim Magistrat zu erwirken ist. Vor jeder Messe ist
beim Magistrat um die Überprüfung der gesamten elektrischen Anlage rechtzeitig
anzusuchen. Zur Überwachung und Instandhaltung der elektrischen Anlagen – einschließlich jener der Ausstellungsstände – ist auf die Dauer der Messe ein konzessionierter Elektroinstallateur von der Messeleitung zu bestellen und dem Magistrat
zur Kenntnis zu bringen.
§ 12 Beleuchtung, Notbeleuchtung
Alle Messeräume, die nicht belichtet sind, müssen elektrisch beleuchtet sein. Die
Anspeisung durch zwei voneinander unabhängigen Stromquellen kann gefordert
werden; in diesem Falle müssen die Leuchtstellen, in den Räumen gleichmäßig verteilt, angeschlossen sein. Die Hauptbeleuchtung, die Installation der Ausstellerstände und Objekte und eine allfällige Außenbeleuchtung sind unabhängig voneinander
allpolig abschaltbar einzurichten. Pläne über die elektrische Anlage (Schalt- und
Situationspläne), welche die Hauptspeisepunkte (Schaltstationen und Verteilungspunkte) und den Verlauf der Hauptleitungen in den einzelnen Gebäuden enthalten,
müssen, nach dem tatsächlichen Stande richtiggestellt, in der Betriebskanzlei aufliegen. Für alle Räume, Verkehrswege und Fluchtwege bis zu den öffentlichen Verkehrsflächen ist außer der Hauptbeleuchtung eine von dieser unabhängige Notbeleuchtung einzurichten. Die Notbeleuchtung ist vom Einbruch der Dunkelheit an für
die Dauer der Anwesenheit der Besucher in Betrieb zu halten. Die Notbeleuchtung
muss von Akkumulatoren gespeist werden; jede Leuchtstelle muss eine Leistung
von 5 Watt haben.
Die Lampenstellen der Notbeleuchtung sind so aufzustellen, dass die Verkehrswege bis zur Straße bei Versagen der Hauptbeleuchtung erhellt werden. Über
Ausgangstüren sind Notlampenstellen vorzusehen, deren Deckgläser einen grünen
Querstreifen haben.
§ 13 Sonderbestimmung für elektrische Einrichtungen
Die Leitungen sind nach den besonderen Vorschriften für feuergefährdete Betriebsstätten und Lagerräume, gegebenenfalls für feuchte Räume, zu verlegen. Hauptleitungen in Ausstellungsräumen können als isolierte Leitungen offen auf Isolatoren
oder Porzellanrollen verlegt werden, wenn die gegeneinander spannungsführenden
Leitungen mindestens 5 cm voneinander entfernt, durch ihre Lage oder andere geeignete Maßnahmen gegen Beschädigung geschützt sind und nicht unmittelbar mit
brennbaren Stoffen in Berührung gelangen können. Ortsveränderliche Leitungen
sind in der Regel als mittlere oder starke Gummischlauchleitungen auszuführen.
Leitungen leichter Ausführung sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dürfen
nicht mit Klammern oder Nägeln befestigt sein und an brennbaren Stoffen anliegen.
Ausnahmsweise am Boden verlegte Leitungen sind gegen mechanische Beschädigung zu schützen. Alle Leitungsverbindungen sind zu klemmen oder zu löten und
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§ 9 Stands
Where stands have structural elements that are neither fire resistant nor fire
retardant, these must be given a coat of paint containing a fire retardant material. Wooden elements must be planed. Hangings, fabric coverings, curtains
and other decorations must be securely hung. Paper coverings must, wherever
possible, be pasted to walls. Inflammable artificial silk may not be used for decorations. Stand or aisle ceilings (e.g. Vela) must be rendered fire resistant by
treatment with a protective material. Authorization of unusually large stand or hall
decorations may be made conditional on the use of fire resistant materials or the
provision of additional fire extinguishers. Wall or ceiling elements endangered
by gas appliances, electric heaters or other heat sources must be protected by
asbestos without obstructing ventilation. Outdoor exhibition structures such as
pavilions or show houses must be equipped and furnished in accordance with
the above provisions. Packing materials may not be stored at stands.
§ 10 Exhibits
Where exhibits are to be demonstrated, steps must be taken to prevent risk to
visitors and employees. Exhibitors must expressly draw visitors’ attention to exhibits in versions that do not conform to Austrian standards or require an official
permit for use. Failure to do so may result in the affixing to the exhibit of an official warning. The use of burning, red-hot, inflammable or explosive materials is
prohibited in all exhibition facilities. Applications for special permits, e.g. for use
to drive exhibits, must be directed to the City Council, which may permit the use
and storage of such materials in special cases. Materials such as celluloid must
be identified as such, and must wherever possible be displayed behind glass; a
maximum amount of 1 kg may be present at a stand. In such cases a bucket of
water and fire blanket or other appropriate fire fighting equipment must be kept
at the ready.
§ 11 Electrical equipment
Electrical equipment must be installed, maintained and operated in accordance
with the relevant regulations, and must be subjected to an official inspection
prior to every event. Electrical machinery, transformers and appliances must be
provided with regulation protective equipment such as circuit-breakers, earths
and TN systems. High-voltage equipment such as fluorescent tubes, X-ray or
large high-frequency apparatus requires special permits, for which exhibitors
must apply to the City Council in good time, furnishing a technical description
and sketch drawn up by themselves or their electrical contractors. Prior to all
events applications must be made to the City Council for inspection of all electrical equipment and wiring. The fair management shall appoint a licensed electrician to supervise and maintain electrical equipment – including exhibits – for
the duration of the event, and shall inform the City Council thereof.
§ 12 Lighting and emergency lighting
All exhibition halls that are not naturally lit must be illuminated by electric light.
Electricity supply from two independent power sources may be required; in such
cases the light fittings in question must be evenly distributed around the halls.
The main lighting system, electrical standfitting and any outdoor lighting must
be so designed as to permit independent all-pole disconnection. Plans of the
electrical installations (circuit diagrams and planimetric drawings), indicating the
main feed points (switching substations and distribution points) and the layout
of the main services in the various buildings, and updated to represent the actual status, must be kept by the fair management. Apart from a main lighting
system, all halls, circulation routes and escape routes leading to public transport
facilities must be provided with an independent emergency lighting system. The
latter is to kept operational from lighting-up time until vacation of the premises
by visitors.
The emergency lighting system must be fed by storage batteries. Each light
must have a wattage of 5 W. Emergency lighting must be so located that drives
and paths remain illuminated as far as the street in the event of failure of the main
lighting system. Emergency lights with glass covers, identified by green stripes,
shall be provided above the exits.
§ 13 Special regulations for electrical installations
Lines must be laid in accordance with the special regulations for industrial premises and storerooms subject to potential fire hazards, and those for damp
rooms where applicable. Main services in exhibition halls may be exposed, provided that they are insulated and are mounted in insulators or porcelain cups,
that the live cables are at least 5 cm apart, that they are protected rom possible
damage either by their positioning or by other appropriate measures, and that
they cannot enter into contact with inflammable materials.
Mobile lines must normally be ordinary or heavy tough-rubber-sheathed (t.r.s.)
cables. Use of lightweight cables should be kept to a minimum, and they should
not be secured with clamps or nails or laid in contact with inflammable materials.
Cables laid on the floor must be protected from mechanical damage. All cable
connections must be clamped, soldered or reliably insulated.
Gas and heating pipes may under no circumstances be used to connect earth
wires, and water pipes may only be used with the consent of the City Council.
Distribution boards, controllers, resistors, motors, switchgear, heating elements, etc., must be so installed and protected as to be inaccessible by visitors, and to be at a sufficient distance from inflammable materials, if
necessary, by placing them on fireproof bases; they must be so installed that fire hazards and accidental contact with live parts are excluded.
38
Gesetzliche Vorschriften
Legal Regulations
zuverlässig zu isolieren. Zum Anschluss von Erdleitungen dürfen Gasrohrleitungen
und Heizungsrohre überhaupt nicht, Wasserleitungsrohre nur im Einvernehmen mit
dem Magistrat verwendet werden. Verteiler, Regler, Widerstände, Motoren, Schaltapparate, Heizkörper udgl. sind den Besuchern unzugänglich, in entsprechender
Entfernung von brennbaren Stoffen, gegebenenfalls auf nicht brennbaren Unterlagen so aufzustellen und abzudecken, dass eine zufällige Berührung spannungsführender Teile und Brandgefahr ausgeschlossen werden.
Verteiler und Schaltkasten sind aus nicht brennbarem Material wie Mauerwerk oder
Eisenblech herzustellen. Elektrische Strahlungsöfen sowie Heizkörper mit offenen
Glühspiralen dürfen kurzfristig nur zum Zwecke der Vorführung in Betrieb genommen werden. Widerstände müssen so abgedeckt sein, dass ein Darauflegen von
Gegenständen nicht möglich ist.
Verteiler sind in Reichweite anzubringen, die Stromkreise sind deutlich lesbar zu
bezeichnen. Als Sicherungen dürfen nur vorschriftsmäßige verwendet werden;
Überbrückungen der Sicherungseinsätze durch Metall sind verboten. Bei Geräten
müssen die Steckerstifte mit ausreichend hohem Schutzkragen versehen und die
Steckerbuchsen am Ende des Zuleitungskabels angebracht sein. Kerzenlampen
müssen nicht brennbare Fassungsträger und Überschubrohre haben.
Glühlampen müssen mit Berührungsschutzfassungen ausgestattet sein, dürfen
nicht mit Papier oder Stoffen umhüllt werden oder an brennbaren Stoffen anliegen. Glasballons und größere Glasscheiben hochhängender Beleuchtungskörper
über Verkehrswegen müssen mit Drahteinflechtungen, die unmittelbar am Beleuchtungskörper befestigt sind, versehen sein. Grelle Lichtquellen sind derart anzubringen oder abzublenden, dass eine Blendung Vorübergehender vermieden wird. Akkumulatoren sind dem Leitungsquerschnitt entsprechend bei den Klemmen allpolig
zu sichern.
§ 14 Gaseinrichtungen
Gasanlagen sind nach den geltenden Vorschriften auszuführen, zu betreiben und
vor jeder Messe durch die Gaswerke überprüfen zu lassen. Absperrvorrichtungen
in der Hauptzuleitung sind gegen Eingriff Unberufener zu sichern; die Stellen sind
genau zu kennzeichnen. Gasmesser samt Anschlüssen und Absperrvorrichtungen
sind in Schutzkästen einzuschließen. In Betrieb stehende Gasgeräte müssen auf
nicht brennbare, wärmeisolierende Unterlagen gestellt werden und in der Regel
fest mit den Gasleitungen verbunden sein. Zum Anschluss ortsveränderlicher Gasgeräte sind gegen mechanische Beschädigung und gegen Abgleiten gesicherte
Schläuche zu verwenden. Gasrohre sind in der Regel an Wänden zu verlegen. Ausnahmsweise auf den Boden verlegte Rohre sind gegen mechanische Einwirkung
zu schützen. Abgase von Heizgeräten sind in der Regel ins Freie abzuleiten; über
Ausnahmen entscheidet der Magistrat.
Azetylenerzeugungsapparate und Dissousgasanlagen dürfen nur ausnahmsweise
mit besonderer Bewilligung des Magistrates aufgestellt und vorgeführt werden.
§ 15 Heizung und Lüftung
Zur Beheizung der Messeräume dürfen nur Zentralheizungsanlagen, Öfen mit
festen Brennstoffen sowie Gas- und elektrische Öfen unter fallweise festzusetzenden Voraussetzungen verwendet werden. Raumheizungen mit flüssigen Brennstoffen sind verboten. Öfen und Heizkörper an Verkehrswegen sind gegen gefahrbringende Berührung standsicher zu umwehren. Alle Schauräume sind entlüftbar
einzurichten; erforderlichenfalls kann eine künstliche Entlüftung gefordert werden.
§ 16 Sanitäre Anlagen, Kleiderablagen
Aborte für Frauen und Männer sowie Pissoirs sind an das städtische Kanalnetz
anzuschließen und mit ausreichend entlüfteten Vorräumen sowie mit einer Entlüftung ins Freie zu versehen und als solche zu bezeichnen. Waschgelegenheiten mit
fließendem Wasser sind in den Vorräumen vorzusehen. Kleiderablagen dürfen die
Ausgänge und Verkehrswege nicht behindern; liegt der Ausgabetisch an einem
Verkehrsweg, so ist der Verkehrsweg mindestens auf die Länge des Ausgabepultes
um ein Drittel der erforderlichen Breite zu vergrößern.
§ 17 Rauchverbot
Das Rauchen und die Verwendung offenen Lichtes ist in allen Räumen untersagt.
Ausnahmen hievon bedürfen einer ausdrücklichen behördlichen Bewilligung. Das
Rauchverbot ist leicht sichtbar und deutlich lesbar anzuschlagen. In Räumen, in
denen das Rauchen gestattet ist, müssen Aschenbehälter vorhanden sein.
§ 18 Feuerlöschgeräte, Feuermelder, Alarmanlagen
In der Regel sind in jedem Schauraum Löscheimer mit Wasser oder Kübel- bzw.
Einstellspritzen bereitzustellen. Handfeuerlöscher dürfen nur dann verwendet
werden, wenn sie für die gedachten Zwecke zugelassen sind; vor jeder Messe
ist jedoch ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen und durch eine Bestätigung der
überprüfenden Stelle nachzuweisen. Das Magistrat kann für ausgedehnte Anlagen
die Einrichtung von Feuermelde- und Alarmanlagen verlangen. In Gebäuden und
im Freien können je nach Ausdehnung der Anlage Hydranten gefordert werden. Die
Feuerlöschgeräte sind stets leicht zugänglich und von jeder Verstellung freizuhalten.
Die Standorte der Hydranten und Feuermelder sind so zu kennzeichnen, dass sie
von weitem sichtbar sind.
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Messe Wien
Distribution boards and switchboxes shall be made of fireproof materials such as masonry or sheet metal. Electric radiant heating ovens and heaters with exposed elements may only be operated for short periods for
demonstration purposes. Resistors must be so shielded as to prevent objects
from being deposited on them.
Distribution boards must be mounted at reachable height, and wiring circuits
must be clearly and legibly marked. Only regulation fuses may be used. Bypassing of fuse-links by means of metal objects is prohibited. The pins of plugs used
to connect appliances must have protective shrouds of sufficient height, and
sockets must be installed at the end of the feeder cables. Candle lamps may not
have inflammable lampholder carriers or shades.
Filament lamps must be equipped with shock protected lampholders, and may
not be surrounded with paper or fabric, or be in contact with inflammable fabrics. Glass globes, or large glass panes in suspended light fittings or on circulation routes, must be equipped with wire mesh reinforcements directly attached
to the fittings. Intense light sources must be so fitted or shaded that passers-by
are not dazzled.
Battery terminals must have all-pole protection corresponding to the conductor
crosssection in question.
§ 14 Gas installations
Gas equipment must be installed and operated in accordance with the current
regulations, and must be inspected by the Gasworks before each fair. Mains
stopcocks must be protected against tampering by unauthorized persons, and
their locations clearly marked. Gas meters, connections and stopcocks must
be locked in protective cabinets. Operational gas appliances must be mounted
on fireproof, heat-insulating bases, and should normally be connected with the
mains by permanent plumbing. Only hoses with protection against mechanical
damage and with secure connections may be used for the supply of mobile gas
appliances. Gas pipes should normally be wall mounted. Pipes laid on floors
must be protected against mechanical damage.
Exhaust gas from heating appliances must normally be conducted into the open
air; exceptions are at the discretion of the City Council. Acetylene generators
and dissolved acetylene units may only be exhibited and demonstrated under
exceptional circumstances, subject to special permission from the City Council.
§ 15 Heating and ventilation
Exhibition halls may be heated only by central heating systems or, subject to
conditions to be imposed on a case-by-case basis, solid-fuel stoves, gas or
electric heaters. Liquid-fuelled space heaters are prohibited. Stoves and radiators in circulation routes must be surrounded by stable protective shielding
to prevent hazardous physical contact. All exhibition halls must be ventilated; if
necessary, artificial ventilation will be required.
§ 16 Sanitary facilities and cloakrooms
Gentlemen’s and ladies toilets, and urinals must be connected to the municipal
sewerage network, and must have a vestibule with adequate ventilation, as well
a ventilation duct into the open air. Toilets must be clearly marked as such. Vestibules are to be provided with sinks with running water. Cloakrooms may not
obstruct the circulation routes and exits; if the counter is situated in a circulation
area the latter must be enlarged by one-third of the required width for at least
the length of the counter.
§ 17 Smoking ban
Smoking and naked flames are prohibited throughout exhibition premises. Exceptions require express official permission. Signage calling attention to the
smoking ban must be clearly visible and legible. In rooms where smoking is
permitted ashtrays must be provided.
§ 18 Fire extinguishers and fire alarms
Fire buckets containing water, or buckets and stirrup pumps should normally be
present in all exhibition halls. Portable fire extinguishers may not be used unless
approved for their intended purpose; they should be inspected and certified as
operational before every event. The City Council may require the installation of
fire alarms and alarm systems at large premises. Depending on the size of the
premises, the installation of hydrants within the building and outdoors may be
stipulated. Fire-fighting equipment must always be easily accessible and kept
clear of obstacles. Signage of hydrants and fire alarms must be visible at a distance.
39
Gesetzliche Vorschriften
Legal Regulations
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§ 19 Feuerwache
Für jede größere Anlage kann vom Magistrat eine Wache der Feuerwehr der Stadt
Wien für die Dauer der Messe sowie für die Zeit der Einrichtung und Räumung
vorgeschrieben werden.
§ 19 Fire officers
In the case of large facilities, the City Council may require the presence of fire
officers provided by the Fire Brigade for the duration of the event as well as the
assembly and dismantling periods.
§ 20 Diensträume
Für die behördlichen Aufsichtsorgane (Bundespolizei, Feuerwehr) und erforderlichenfalls für die Löschgeräte sind geeignete Räume beizustellen. Die Räume sollen
ebenerdig, direkt zugänglich und belichtet sowie beheizbar, entsprechend eingerichtet und mit einem unmittelbaren Anschluss an das Staatstelefon und an die
Hauszentrale versehen sein.
§ 20 Duty stations
Suitable accommodation shall be provided for the official supervisory services
(Police and Fire Brigade) and, if necessary, for fire-fighting equipment. The premises in question shall be on the ground floor, and shall be directly accessible,
equipped with lighting and heating, and appropriately furnished; they shall have
direct lines to the government telephone system and the in-house switchboard.
§ 21 Erste Hilfeleistung
Für erste Hilfeleistung bei Erkrankungen und Unfällen sind die erforderlichen Behelfe, Arzneien, Labemittel und Verbandszeug, entsprechend der Kundmachung
des Wiener Magistrates vom 25. September 1930, Mag.-Abt. 52-1369/30, in jeder
größeren Anlage in einem direkt entlüfteten und belichteten Raum (Arztzimmer) bereitzustellen und staubdicht zu verwahren. Die ständige Anwesenheit eines Arztes
oder einer mit der ersten Hilfeleistungen vertrauten Person kann verlangt werden.
Im Arztzimmer sind ein Waschtisch mit fließendem Wasser, ein Ruhelager und eine
Tragbare vorzusehen.
§ 21 First aid
At all large exhibition facilities, large quantities of the equipment, medicines,
cordials and dressings required for first aid in the event of illness or accident,
as specified by the by-laws of Vienna City Council dated 25 September 1930
(Mag.-Abt. 52-1369/30), shall be kept in dustproof storage in a naturally ventilated and lit room (surgery). The permanent presence of a doctor or other person
trained in first aid may be required. The surgery must contain a sink with running
water, a couch and stretcher.
§ 22 Hausordnung
Die Messeleitung hat eine Hausordnung dem Magistrat zur Genehmigung vorzulegen. Diese hat insbesondere die von den Besuchern und Ausstellern zu beachtenden Vorschriften sowie die Pflichten der Aufsichtspersonen im Falle einer Gefahr
zu enthalten.
Die Messeleitung hat durch Aufsichtspersonen dahin zu wirken, dass die Hausordnung eingehalten wird. Die genehmigte Hausordnung ist den Aufsichtspersonen
auszufolgen und in den Messeanlagen an mehreren Stellen deutlich sichtbar anzuschlagen.
§ 23 Aufsichtspersonen
Für die Dauer der Messe sowie für die Zeit der Einrichtung und Räumung hat die
Messeleitung eine ausreichende Anzahl kenntlich gemachter und mit der Hausordnung vertrauter Aufsichtspersonen beizustellen. Die halbe Anzahl der Aufsichtspersonen ist von der Feuerwehr der Stadt Wien vor jeder Messe mit der Handhabung
der Feuerlöschgeräte schulen zu lassen.
§ 24 Überprüfungen, Befunde
Die Überprüfung der Betriebssicherheit besonderer Einrichtungen, wie elektrische
Licht- und Kraftanlagen, Blitzschutzanlagen, Podien, Aufhänge- und Zugvorrichtungen, Zentralheizungs- und Lüftungsanlagen, Feuerstätten, Gasleitungen,
Rauchabzüge und Rauchklappen, Hydranten, Schieber und Schläuche, Feuermelde- und Alarmanlagen udgl. kann vorgeschrieben werden. Die Befunde sind
vor jeder Messe dem Magistrat vorzulegen. Im übrigen sind die Bestimmungen
der Kundmachung vom 30. September 1930, Mag.-Abt. 52-2134/30, betreffend
die Betriebssicherheit gewisser Einrichtungen in Vergnügungsstätten, sinngemäß
einzuhalten.
Abschnitt C – Schlussbestimmungen
§ 25 Bestehende Anlagen
Ob und inwieweit von einzelnen Bestimmungen bei zur Zeit des Wirksamkeitsbeginnes dieser Kundmachung bestehenden Anlagen abgesehen werden kann,
entscheidet der Magistrat nach Maßgabe der Betriebssicherheit.
§ 26 Ausnahmen
Würde die Einhaltung einzelner technischer Bestimmungen zu einer offenbar nicht
beabsichtigten Härte führen, so kann der Magistrat Ausnahmen zulassen, wenn die
erforderliche Betriebssicherheit auf andere Weise erreicht werden kann. Der Magistrat ist auch berechtigt, weitergehende Aufträge zu erteilen, wenn trotz Einhaltung
der im Abschnitt B enthaltenen Bestimmungen dies zum Schutze von Leben und
Gesundheit der Besucher erforderlich ist.
§ 27 Strafen
Übertretungen dieser Kundmachung und der auf Grund derselben erlassenen Anordnungen sowie der genehmigten Hausordnung durch die Veranstalter, Aussteller
oder Besucher werden mit Geldstrafen bis zu EUR 14,53 oder Arreststrafen bis zu
14 Tagen geahndet.
§ 28 Wirksamkeit
Diese Kundmachung tritt mit dem Tage der Verlautbarung in Kraft, gleichzeitig verliert die Kundmachung des Wiener Magistrates vom 3. Juli 1934, Mag.-Abt. 52-T
46/46/33 ihre Wirksamkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen für Filmvorführungen,
Veranstaltungen nach dem Wiener Theatergesetz, gewerbliche Betriebe udgl. werden durch diese Kundmachung nicht berührt.
§ 22 House rules
The fair management shall submit house rules for the approval of the City Council. These shall contain rules for visitors and exhibitors, as well as the conduct of
supervisory staff in cases of emergency. The fair management shall, through the
supervisory staff, take steps to ensure that the house rules are observed. Upon
approval, the house rules shall be issued to the supervisory staff and shall be
prominently posted at a number of locations at the fair facilities.
§ 23 Supervisory staff
For the duration of the event and the assembly and dismantling periods the fair
management shall provide a sufficient supervisory staff; the latter shall be identified as such and shall be conversant with the house rules.
Before every event half of the supervisory staff shall receive training from the
Vienna City Fire Brigade in the use of fire-fighting equipment.
§ 24 Inspections and reports
Safety inspections of installations such as electric lighting and power systems,
lightning conductors, podia, rigging and hoisting equipment, central heating and
ventilation systems, hearths, gas pipes, smoke outlets and vents, hydrants, valves and hoses, and fire alarm systems, may be required.
The reports thereon must be submitted to the City Council before every event.
In addition, the provisions of the by-laws dated 30 September 1930 (Mag.-Abt.
52-2134/30) pertaining to the safety of entertainment facilities shall be observed.
Section C: Final provisions
§ 25 Existing facilities
The City Council is free to exempt facilities in existence at the time of the entry
into force of these by-laws from individual provisions thereof shall, operational
safety permitting.
§ 26 Exceptions
In the event that compliance with individual technical regulations would lead to
unintended difficulties the City Council may permit exceptions, provided that the
required standard of operational safety can be met by other means.
The City Council is also entitled to make additional conditions, over and above
the provisions of Section B, if this is necessary to protect the life and health of
visitors.
§ 27 Penalties
Infringements by organizers, exhibitors or visitors of these by-laws and orders
pursuant to them, and of the house rules, are punishable by fines of up to EUR
14.53 or detention of up 14 days.
§ 28 Validity
These by-laws shall enter into force upon the day of their announcement, and
shall thereby supersede the Vienna City Council by-laws dated 3 July 1934
(Mag.-Abt. 52-T 46/46/33). The legal regulations applying to film performances,
events subject to the Vienna theatre by-laws, industrial premises, etc., are not
affected by these by-laws.
By the Vienna City Council
Vom Wiener Magistrat
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Preistabelle
Produktname
Leistung
Normalpreis
Frühbucher
Normalpreis
Mitglieder
Frühbucher
Mitglieder
Komplettstand Typ: Start
4 m²
1.050,—
1.010,—
998,—
960,—
Komplettstand Typ: Start PLUS
8 m²
2.070,—
1.990,—
1.967,—
1.891,—
15,— %
Komplettstand Typ: Standard
12 m²
4.370,—
4.200,—
4.152,—
3.990,—
15,— %
Komplettstand Typ: Standard PLUS
18 m²
6.470,—
6.230,—
6.147,—
5.919,—
15,— %
Flächenmiete
1 m²
200,—
190,—
190,—
180,—
GS Reise- und Kunstbuch
1 Laufmeter
440,—
418,—
GS Reise- und Kunstbuch Erweiterung
ab 2. Laufmeter / je
220,—
209,—
GS Reise- und Kunstbuch Standbeschriftung
1 Tafel
GS Kochbuch
1 Laufmeter
GS Kochbuch Erweiterung
ab 2. Laufmeter / je
GS Kinder- und Jugendbuch
1 Turm
3.320,—
3.140,—
3.154,—
2.983,—
GS Kinder- und Jugendbuch
½ Turm
1.660,—
1.570,—
1.577,—
1.492,—
GS Kinder- und Jugendbuch
¼ Turm
830,—
790,—
789,—
751,—
GS Kinder- und Jugendbuch Standbeschriftung
1 Tafel
39,—
GS Kalender
1 Wand
190,—
181,—
GS Kalender
ab 2. Wand / je
170,—
162,—
GS Titelpräsentation
1 Buchfach
160,—
152,—
GS Titelpräsentation
ab 2. Buchfach / je
140,—
133,—
GS Independent Verlage
1 Buchregal
400,—
380,—
GS Independent Verlage
½ Buchregal
200,—
190,—
GS Independent Verlage
ab 2. Buchregal / je
300,—
285,—
Parkkarte
1 Tag
Tisch Chrom 1
1 Stück
Tisch Chrom 2
1 Stück
39,—
39,—
50,—
50,—
Tisch Kaffeehaus
1 Stück
46,—
46,—
60,—
60,—
Stehtisch Business
1 Stück
36,—
36,—
47,—
47,—
Stehtisch Veneto
1 Stück
56,—
56,—
72,—
72,—
Barhocker Standard
1 Stück
28,—
28,—
36,—
36,—
Barhocker Capri
1 Stück
47,—
47,—
61,—
61,—
Sessel Tosca
1 Stück
19,—
19,—
22,—
22,—
HVB / Börsenverein / SBVV
39,—
39,—
610,—
580,—
320,—
Messepreis
Normalpreis
Messepreis
Mitglieder
Rabatt
Erstaussteller
ab 14 Tage vor Messebeginn
15,— %
304,—
7,50
7,50
7,50
7,50
31,—
31,—
41,—
41,—
Sessel Commodo
1 Stück
29,—
29,—
37,—
37,—
Sessel Kaffeehaus „Geflecht“
1 Stück
30,—
30,—
38,—
38,—
Koje 1x1m mit Falttüre
1 Stück
250,—
209,—
342,—
286,—
Trennwand weiß H2,5m/1,0m
1 Stück
28,—
28,—
36,—
36,—
Trennwand schwarz H2,5m/B1,0m
1 Stück
54,—
54,—
70,—
70,—
Falttüre weiß
1 Stück
144,—
144,—
186,—
186,—
Falttüre schwarz
1 Stück
154,—
154,—
199,—
199,—
Logo auf Blende
1 Stück
41,—
41,—
53,—
53,—
Beschriftungstafel 950x300mm
1 Stück
31,—
31,—
40,—
40,—
Wandkleiderhaken 3 Haken
1 Stück
21,—
21,—
28,—
28,—
Papierkorb
1 Stück
8,—
8,—
10,—
10,—
Kühlschrank
1 Stück
84,—
84,—
108,—
108,—
Infopult
1 Stück
118,—
118,—
152,—
152,—
Strahler Standard 120W
1 Stück
41,—
41,—
53,—
53,—
Auslegestrahler 100W
1 Stück
64,—
64,—
81,—
81,—
Strahler Set „Concord“ 200W x 2
1 Stück
91,—
91,—
118,—
118,—
Strahler Halogen 1000W
1 Stück
209,—
209,—
270,—
270,—
3-fach Steckdose
1 Stück
37,—
37,—
48,—
48,—
Buch Wien Podest 1,0x0,5x0,5m weiß
1 Stück
71,—
71,—
91,—
91,—
Buch Wien Podest 1,0x0,5x0,5m färbig
1 Stück
80,—
80,—
103,—
103,—
Buchfach
1 Stück
21,—
21,—
28,—
28,—
Teppich Standfläche
1 m²
7,—
7,—
9,—
9,—
41