Internationale Buchmesse 10. – 13. November 2016 Lange Nacht der Bücher 9. November 2016 buchwien.at Anmeldeunterlagen Inhalt Contents 10. – 13. November 2016 Messe Wien Wichtige Adressen 4 Wichtige Daten 6 Anmeldeformular7 Anmeldung Komplettstand Start 8 Anmeldung Komplettstand Standard 9 Anmeldung Kinderbuch 10 Anmeldung Kochbuch 11 Anmeldung Reise- und Kunstbuch 12 Anmeldung Kalenderschau 13 Anmeldung Titelpräsentation 14 Anmeldung Leseeinheiten 15 Standbetreuung Lange Nacht 16 Stromversorgung17 Standausstattung18 Standinstallation20 Stromversorgung21 Erweiterte Kommunikationsausrüstung 22 Technischer Plan (Standgenehmigung) – nur für Eigenbau 23 Reinigung und Müllentsorgung 24 Aussteller- und Parkkarten 25 Liefer-Aviso, Speditionsleistungen 28 Werbemittel für Aussteller 29 Anfahrtsplan30 Messebedingungen31 Hausordnung34 Gesetzliche Vorschriften 36 Preistabelle41 1 BUCH WIEN 15 10. – 13. November 2016 Messe Wien Fotos © LCM Fotostudio Richard Schuster Die BUCH WIEN ist DIE Plattform für das Buch in Österreich und der Treffpunkt für Zigtausende, die die Welt der Literatur, der Unterhaltung, des Diskurses und des Wissens schätzen und lieben. Die BUCH WIEN 15 war ein Erfolg auf der ganzen Linie: rund 350 Aussteller aus 15 Nationen auf 8.800 Quadratmetern, 40.000 BesucherInnen aller Altersgruppen sowie starke, populäre und spannende Themen. 2 10. – 13. November 2016 Messe Wien Fotos © LCM Fotostudio Richard Schuster BUCH WIEN 15 3 Wichtige Adressen Important Addresses 10. – 13. November 2016 Messe Wien Benedikt Föger Präsident President Hauptverband des Österreichischen Buchhandels Dr. Inge Kralupper Geschäftsführerin Managing Director Hauptverband des Österreichischen Buchhandels Literatur- und Contentmarketing GmbH Teresa Preis, MA Presse Press [email protected] Patrick Zöhrer Messeleiter Exhibition Manager [email protected] Messeleitung Patrick Zöhrer E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Kontakt Standbau Expoxx Messebau GmbH Benjamin Eichiner DI (FH) [email protected] Internationale Buchmesse 10. – 13. November 2016 Die Lange Nacht der Bücher (offizielle Messeeröffnung) 9. November 2016 Veranstalter Firmenbuchnummer: FN 301981 s Grünangergasse 4, 1010 Wien, Österreich E-Mail: [email protected] Fotos © LCM Fotostudio Richard Schuster Veranstaltungsort Messe Wien, Trabrennstraße, 1020 Wien Halle D, Eingang D U-Bahn Linie 2 (Station Krieau) 4 Wichtige Adressen Important Addresses Veranstalter / Organizer Literatur- und Contentmarketing GmbH A-1010 Wien, Grünangergasse 4 F +43 (0)1 512 84 82 [email protected] Messeleitung / Exhibition Management Patrick Zöhrer Messeleiter [email protected] Presseabteilung / Press department Teresa Preis, MA [email protected] Standbau / Stand assembly Expoxx Messebau GmbH A-1021 Wien, Messeplatz 1, Postfach 277 Benjamin Eichiner T +43 (0)1 727 20-6215 | F +43 (0)1 727 20-6109 [email protected] Wasserinstallationen / Plumbing Elektro-Wigo reg.Gen. m.b.H. A-1020 Wien, Trabrennstraße 3–5, Messezentrum/Halle D, Top 2 T +43 (0)1 728 19 47, 728 19 48 | F +43 (0)1 728 19 49 Elektroinstallationen / Electrical installations Elektro-Wigo reg. Gen.m.b.H. A-1020 Wien, Trabrennstraße 3–5, Messezentrum/Halle D, Top 2 T +43 (0)1 728 19 47, 728 19 48 | F +43 (0)1 728 19 49 Datenleitungen / Data links Kapsch BusinessCom AG A-1120 Wien, Wienerbergstraße 53 T +43 (0)50 811 88 933 | F +43 (0)50 811 99 88 933 [email protected] 10. – 13. November 2016 Messe Wien Messespedition / Forwarding DHL Express (Austria) GmbH A-1020 Wien, Trabrennstraße 3–5, Messezentrum / Halle D, Top 3 T +43 (0)1 728 31 60 | F +43 (0)1 728 31 60-90, -91 [email protected] Messeversicherung / Fair insurance UNIQA Sachversicherungen AG Untere Donaustraße 21 1029 Wien Frau Sabine Seniov [email protected] T+43 (0)1 21175 DW 4177 F +43 (0)1 21175 DW 794177 und Norbert Porumb [email protected] T +43 (0)1 21175 DW 4217 F +43 (0)121175 DW 794217 Behördliche Genehmigungen / Official council permits Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten Installation of amusement machines and jukeboxes Magistratsabteilung 4/7 der Stadt Wien A-1010 Wien, Ebendorferstraße 2 T +43 (0)1 4000-86385 Genehmigung von Laseranlagen Approval of laser equipment Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien A-1200 Wien, Dresdner Straße 75 T +43 (0)1 4000-363 41 Baupolizeiliche Angelegenheiten, Genehmigung von Flüssiggas Construction and liquid gas permits Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien A-1200 Wien, Dresdner Straße 75 T +43 (0)1 4000-0 Taxi-Funk / Radio taxi T +43 (0)1 40 100, 60 160 Taxi-Standplatz / Taxi ranks vor dem Foyer D Polizei / Police A-1020 Wien, Ausstellungsstraße 44 T +43 (0)1 313 10-63310 Internet / Internet buchwien.at 5 Wichtige Daten Important Dates 10. – 13. November 2016 Messe Wien Ausstellungsdauer, Öffnungszeiten Duration of the fair, opening hours Mittwoch, 09.11.2016 von 19.30 Uhr bis 24.00 Uhr (Lange Nacht der Bücher) Donnerstag 10.11.2016 und Freitag 11.11.2016 von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag 12.11.2016 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Sonntag 13.11.2016 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Aussteller können die Messehalle bereits eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn betreten. Aus Sicherheitsgründen werden die Hallen eine Stunde nach Messeschluss gesperrt. Wednesday, 09 November 2016 from 7.30 pm to 12.00 pm (BUCH WIEN Long Night), Thursday, 10 November 2016 and Friday, 11 November 2016 from 9.00 am to 6.00 pm, Saturday, 12 November 2016 from 10.00 am to 6.00 pm and Sunday, 13 November 2016 from 10.00 am until 5.00 pm. For exhibitors entrance is possible one hour before opening. The halls are locked one hour after fair closing for security reasons. Eröffnung: 09.11.2016 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr für Aussteller und geladene Gäste; Eröffnungsrede Opening: 09 November 2016 from 6.00 pm to approx. 7.30 pm for exhibitors and guests by invitation only; opening speech anschließend: Die Lange Nacht der Bücher 9. November 2016, bis 24 Uhr: Messeöffnung für das Publikum. Bitte achten Sie darauf, dass eine entsprechende Standbetreuung gewährleistet ist. afterwards: BUCH WIEN Long Night 9 November 2016 from 7.30 pm to 12.00 pm, fair open to the public. Please ensure that your booth is staffed. Aufbauzeiten Move-in days Tuesday, 08 November 2016 from 08.00 am to 8.00 pm Wednesday, 09 November 2016 from 07.00 am to 2.00 pm Dienstag 08.11.2016 von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr Mittwoch 09.11.2016 von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr Fertigstellung aller Stände bis 09. 11. spätestens 15.00 Uhr Falls Sie außerhalb der genannten Zeiten arbeiten wollen, ist dafür eine Sondergenehmigung der Messetechnik erforderlich, die sich nach technischer Verfügbarkeit richtet und mindestens 8 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich einzuholen ist: [email protected] Please note that stand assembly must be completed until Wednesday, 09 November 2016, 5.00 pm at latest. Should you wish to commence assembling your stand at times not indicated above, it is necessary to apply in writing for a special permit from the Technical Services Department at least eight days before start of assembly. Granting of a permit is dependent on technical feasibility: [email protected] Abbauzeit Dismantling time Sonntag, 13. November 2016 von 18.00 bis 22.00 Uhr Sunday, 13 November 2016 from 06.00 pm to 10.00 pm Die Kosten für Verlängerung der Auf- und Abbauzeiten und Abendveranstaltungen betragen pro Stunde: Extended move-in and move-out periods and evening events are charged as follows: Montag bis Freitag Samstag Sonn- und Feiertag Monday to Friday from 7.00 am to 4.00 pm from 4.00 pm to 7.00 pm from 7.00 pm to 7.00 am Saturday from 7.00 am to 5.00 pm from 5.00 pm to 7.00 am Sunday, holidays from 7.00 am to 7.00 am von 07.00 bis 16.00 Uhr von 16.00 bis 19.00 Uhr von 19.00 bis 07.00 Uhr von 07.00 bis 17.00 Uhr von 17.00 bis 07.00 Uhr von 07.00 bis 07.00 Uhr € 21,50 € 32,00 € 42,50 € 32,00 € 42,50 € 42,50 Diese Kosten werden auch für Aktivitäten nach Messeschluss (z. B. Standfeste) sowie Verlängerung der Abbauzeiten verrechnet. Die Verrechnung erfolgt pro Firma, pro Halle und angefangener Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bitte beachten Sie, dass die Abbauarbeiten spätestens am Sonntag, 13. November 2016, 22.00 Uhr abgeschlossen sein müssen. Am letzten Veranstaltungstag dürfen die Ausstellungsflächen erst nach Veranstaltungsende geräumt bzw. die Messegüter verpackt und erst 30 Minuten nach Veranstaltungsende aus der Messeanlage entfernt werden. Wir ersuchen Sie zu beachten, dass die Räumungsarbeiten mit Ende der angegebenen Abbauzeit unbedingt beendet sein müssen und der Stand gereinigt zu übergeben ist. Verbleibendes Restmaterial wird nach diesem Zeitpunkt von der Messe entfernt und Abtransport- sowie Reinigungskosten dem Aussteller in Rechnung gestellt. Ein Ersatz für das Material sowie eventuelle Ausstellungsstücke wird nicht geleistet. € 21,50 € 32,00 € 42,50 € 32,00 € 42,50 € 42,50 The above charges also apply to activities after the fair has closed (e.g. stand parties) and to extensions of move-out periods. Invoices are issued per compa-ny, hall and hour(s) (rounded up). Prices are exclusiding taxes and fees legally in force at the time of the event. Please note that stand move-out must be completed on Sunday, 13 November 2016 at 10.00 pm at latest. On the last day of the event, exhibition areas may not be vacated until the event is over, nor may fair goods be packed or removed from the exhibition premises until 30 minutes after official closing time. Please note that the stand area must, without fail, be vacated by the last move-out day indicated above, and the stand must be handed over in a cleaned state. Any materials or equipment remaining on the premises thereafter will be removed and the cost of removal and cleaning charged to the exhibitor. No compensation shall be made for any materials or exhibits thus left behind. Anlieferung von Ausstellungsmaterial Delivery Die Anlieferung von Ausstellungsmaterial ist während der Aufbauzeit am Dienstag 08.11.2016 von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Mittwoch, 09.11.2016 vom 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr möglich. Der Abtransport erfolgt während der Abbauzeit am Sonntag, 13.11.2016 von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Goods can be transported to and from the fairground before the fair on Tuesday, November 08, between 08.00 am and 08.00 pm and on Wednesday, November 09, between 07.00 am and 02.00 pm and after the fair on Sunday, November 13, between 06.00 pm and 10.00 pm. Kautionsregelung Security deposit Bei der Einfahrt ist eine Kaution von € 100,- zu entrichten. Spätestens nach 3 Stunden müssen Sie das Gelände verlassen und bekommen beim Tor 1 / Ausfahrt des Geländes die Kaution rückerstattet. When entering the fairgrounds, you will be asked to pay a security deposit in the amount of € 100,-. You have to leave the grounds within 3 hours, the deposit will be refunded in full at the gate. Anlieferadresse: Reed Messe Wien GmbH Trabrennstraße, Tor 1, 1020 Wien, Österreich Halle D + Ihre Standnummer Address for delivery: Reed Messe Wien GmbH Trabrennstraße, Tor 1, 1020 Wien, AUSTRIA Hall D + your booth 6 10. – 13. November 2016 Messe Wien Anmeldeformular Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Aussteller Daten Katalogeintrag (Redaktionsschluss: 16.09.2016) Mitaussteller bei: (Mitausstellerpauschale 280 Euro) Firmenwortlaut Firmenbuch-Nr. RechnungsAdresse UID-Nr. Straße/Postfach Land, PLZ, Ort Telefon Firmenwortlaut Telefax Internet-Adresse Straße/Postfach E-Mail-Adresse Land, PLZ, Ort Telefon Telefax Internet-Adresse E-Mail Adresse Firma Logo JA NEIN Auf Wunsch drucken wir Ihr Logo als Blickfang zu Ihrem Katalogeintrag. Bitte senden Sie uns Ihre druckfähige Datei an [email protected]. Für den Logodruck verrechnen wir € 32,– zzgl. MWSt + Vertragsgebühr. zuständig für die Messebeteiligung ist: Titel, Vor-/Nachname zuständig für die Messebeteiligung ist: E-Mail-Adresse Themenbereiche (maximal 3 ankreuzen) Die Angaben werden für die Messeplanung sowie für die Katalogdaten verwendet. Ein Katalogeintrag ist in der Anmeldegebühr enthalten. Antiquariat Belletristik Bildungsmedien/Schulbuch Comics/Mangas Elektronische Medien Esoterik Fachbuch/Sachbuch/ Wissenschaft Fantasy Geschenkbuch/Nonbooks Hörbuch Kinder- und Jugendbuch Kalender Kochbuch Kulturinstitutionen Kunst/Kunstbuch/Bildband Medien Musik Ratgeber Regionalia Reisen Religion Science Fiction Sonstige Bei Anmeldung bis 15. April 2016 gelten unsere Frühbucherpreise (sowohl für Eigenbau- als auch Komplettstand) Platzmiete oder Platzwünsche (unverbindlich für den Veranstalter) Komplettstand (Gewünschtes bitte ankreuzen) Start 4 m² Start PLUS 8 m² Standard 12 m² Standard PLUS 18m² Preis laut Ausstattungsblatt (bitte unbedingt retoursenden) Eigenbaustand Normalpreis € 200/m² Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) € 190/m² Frühbucher Normalpreis € 190/m² Frühbucher Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) € 180/m² …………… m² (Bitte die gewünschte Standfläche angeben!) Preis laut Ausstattungsblatt (bitte unbedingt retoursenden) Preis laut Ausstattungsblatt (bitte unbedingt retoursenden) Preis laut Ausstattungsblatt (bitte unbedingt retoursenden) Individuell 18PLUS für Stände über 18m² Bitte um Angebot für ……m² Die Platzmiete ist der Nettopreis pro m² (ohne Aufbau, exkl. Anmelde- und Internetgebühr), neben der Steuern und Abgaben in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet werden und zu entrichten sind. Die Komplettstand-Preise beinhalten Platzmiete und einheitlichen Standaufbau in bezugsfertiger Komplettausstattung gemäß beiliegendem Ausstattungsblatt. Inklusive Stromanschluss und Stromverbrauch, exkl. Steuern und Abgaben. Standbegrenzungswände und Standteppich sind NICHT inkludiert, jedoch verpflichtend! Bitte auch das Komplettstand-Formular ausgefüllt übermitteln! 2010-02 / Firmenbuchnummer FN 301981 s Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID-Nr. ATU 63756803 Alle Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Alle auf diesem Formular angeführten Daten werden per EDV verarbeitet. Die rückseitig abgedruckten Messebedingungen – einschließlich der in Punkt 24 enthaltenen Zustimmungserklärungen zum Erhalt von E-Mails und zur Verwendung unserer Daten – haben wir gelesen und erkennen diese als Vertragsinhalt an, dies auch bei Rücksendung des Anmeldeformulars ohne rückseitig abgedruckte Messebedingungen (etwa per Fax). Gerichtsstand und Erfüllungort ist Wien. Ort, Datum Firmenstempel / Unterschrift des Rechnungsempfängers 7 10. – 13. November 2016 Messe Wien Anmeldung E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Komplettstand Start und Start PLUS Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Frühbucher-Preis gültig bis 15. April 2016 15 % Rabatt Erstaus für steller* *für die Komple ttständ Start P eS L Leistungskatalog US, Sta tart, Standa ndard und rd PLUS Ausstattung: dunkelgrau Teppich Fliesen bordeaux Wände weiß, Höhe 250 cm Standbeschriftungstafel inkl. 20 Buchstaben pro offener Standseite L = 1500 mm, H = 300mm 4 Fächer je lfm. Begrenzungswand, weiß 250 cm Sitzpodeste H 50 cm mit Schiebetüren ohne Schloss an der Standrückseite oder lt. Abbildung Strahler 100 W, bei 4 m² / 3 Stk., 8 m² / 6 Stk. 1 Stk. Steckdose 3fach Stromanschluss bis 0,5 kW Stromverbrauchspauschale Weiters im Gesamtpreis enthalten: 4 m² = 2 x 2 m Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler 8 m² = 2 x 4 m Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im Online-Verzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKMAbgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten, 1 Leseeinheit à 30 Minuten auf einem der Bühnenbereiche der Messe (Achtung: Kann nur bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss am 31. Mai 2016 garantiert werden, bei späterer Anmeldung nach Verfügbarkeit!). Standbeschriftung – Bitte unbedingt ausfüllen! Bestellung Start 4 m² (2 x 2 m) Frühbucher Normalpreis Mitglied (HVB/Börsenverein/SBVV) €1.050,– €998,– € 1.010,– € 960,– Bestellung Start Plus 8 m² (2 x 4 m) Frühbucher Normalpreis Mitglied (HVB/Börsenverein/SBVV) €2.070,– €1.967,– € 1.990,– € 1.891,– Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit exkl. Steuern und Abgaben. Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln! FirmaUID-Nr. Ort, Datum Bearbeiter Adresse PLZ, OrtE-Mail Tel./Fax Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 8 10. – 13. November 2016 Messe Wien Anmeldung E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Komplettstand Standard und Standard PLUS Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Frühbucher-Preis gültig bis 15. April 2016 15 % Rabatt Erstaus für steller* *für die Komple ttständ Start P eS L Leistungskatalog US, Sta tart, Standa ndard und rd PLUS Ausstattung: dunkelgrau Teppich Fliesen bordeaux Wände weiß, Höhe 250 cm Standbeschriftungstafel inkl. 20 Buchstaben 4 Fächer je lfm. Begrenzungswand Sitzpodeste H 50 cm mit Schiebetüren ohne Schloss an der Standrückseite oder lt. Abbildung Strahler 75 W, bei 12 m² / 6 Stk., 15 m² / 7 Stk., 18 m²/8 Stk., 21 m² / 9 Stk. oder bei 24 m² / 10 Stk. 1 Stk. Steckdose 3fach Stromanschluss bis 0,7 kW bei Standvarianten 12, 15, 18 m² bis 1,2 kW bei Ständen mit 21m² und 24 m² Stromverbrauchspauschale Weiters im Gesamtpreis enthalten: Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im Online-Verzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten, 1 Leseeinheit à 30 Minuten auf einem der Bühnenbereiche der Messe (Achtung: Kann nur bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss am 31. Mai 2016 garantiert werden, bei späterer Anmeldung nach Verfügbarkeit!). 12 m² = 3 x 4 m Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler 18 m² = 3 x 6 m Standbeschriftung – Bitte unbedingt ausfüllen! Bestellung Standard 12 m² (3 x 4 m) Zusatzpakete Bestellung Stand ohne Buchfächer1 Komplettstand ohne Buchfächer Bestellung Koje 1 x 1 m + Falttüre (verschließbar) Normalpreis € 250,– € 209,– (HVB/Börsenverein/SBVV) Mitglieder Frühbucher Normalpreis Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) bei Zusatzpaket „ohne Buchfächer‟ 1Nachlass €700,– € 700,– Frühbucher Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) bei Zusatzpaket „ohne Buchfächer‟ 1Nachlass FirmaUID-Nr. € 4.200,– € 3.990,– Bestellung Standard Plus 18 m² (3 x 6 m) Normalpreis Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln! € 4.370,– € 4.152,– € 6.470,– € 6.174,– € 6.230,– € 5.919,– €850,– € 850,– Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit exkl. Steuern und Abgaben. Ort, Datum Bearbeiter Adresse PLZ, OrtE-Mail Tel./Fax Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 9 10. – 13. November 2016 Messe Wien Anmeldung E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Gemeinschaftsstand Kinderbuch Einer der Publikumsmagenten ist der bei Klein und Groß beliebte Gemeinschaftsstand Kinderbuch. Der Gemeinschaftsstand verfügt über einen großzügigen Schmöker-Bereich mit kindgerechten Möbeln und bequemen Sitzgelegenheiten für Erwachsene. Der Bereich schließt unmittelbar an die Kinderbühne an und ist ein beliebter Aufenthaltsort für Kinder auf der Buchmesse. Für die Buchpräsentationen haben sich die Kinderbuch-Türme bewährt. Buchbar sind ganze, halbe und Viertel-Türme. Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Frühbucher-Preis gültig bis 15. April 2016 Leistungskatalog Inkludierte Leistungen je Turm: 9 m² Teppichfliesen 4 lfm. Wand 16 Stk. Buchfächer (4 je Wand) 4 Stk. Sitzpodeste 4 Stk. Auslegestrahler 4 Stk. Beschriftungstafeln mit Klebebuchstaben schwarz/weiß 1 Stk. Stromanschluss bis 500 W Stromverbrauch Tägliche Standreinigung Anmelde- und Internetgebühr: enthält Standardeintrag im offiziellen Messekatalog und im OnlineVerzeichnis, AKM-Abgaben, kostenlose Werbemittel, ein Kontingent an Ausstellerkarten, 1 Leseeinheit à 30 Min. für jeden Aussteller auf der Kinderbühne (garantiert bei Anmeldung bis 31. Mai 2016) Platzmiete 1 Turm (= 4 Seiten) Frühbucher Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Fotos © LCM Normalpreis Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) Aufpreis für Standbeschriftung mit Logo je Tafel Standbetreuung Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Aufpreis für Standbeschriftung mit Logo je Tafel ................................................................................................... Logodruck: LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected] € € 39,– 39,– Frühbucher Normalpreis (HVB/Börsenverein/SBVV) Klebebuchstaben: € 3.140,– € 2.983,– Platzmiete ½ Turm (= 2 Seiten) Mitglieder Standbeschriftung €3.320,– € 3.154,– €1.660,– €1.577,– € 1.570,– € 1.492,– € € 39,– 39,– Platzmiete ¼ Turm (= 1 Seite) Frühbucher Normalpreis Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) Aufpreis für Standbeschriftung mit Logo je Tafel €830,– €789,– € 790,– € 751,– € € 39,– 39,– Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit exkl. Steuern und Abgaben. Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln! FirmaUID-Nr. Ort, Datum Bearbeiter Adresse PLZ, OrtE-Mail Tel./Fax Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 10 10. – 13. November 2016 Messe Wien Anmeldung E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Gemeinschaftsstand Kochbuch Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Leistungskatalog Ausstattung: Teppichboden Regalwände mit je 4 Buchfächern und Sitzpodest (1 Wand = 1m) Standbeschriftungstafeln inkl. Logodruck Beleuchtung mit Deckenstrahlern Komplette Showküche inkl. Geräte und Grundausstattung an Utensilien Backstage-Bereich zum Vorbereiten der Kochshows Professionelle Standbetreuung, organisiert durch die BUCH WIEN Der Kochbuch-Bereich auf der BUCH WIEN hat sich als wahrer PublikumsHotspot etabliert. Präsentieren Sie Ihr Kochbuch-Programm, Ihre Rezepte-Sammlungen und Ihre Ratgeber zum Thema Ernährung und lassen Sie Ihre AutorInnen das Messepublikum LIVE auf unserer Showküche bekochen! Anmeldung Weiters im Gesamtpreis enthalten: Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten. Platzmiete Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Fotos © LCM 1 Regalwand (4 Regalbretter + 1 Sitzpodest) Normalpreis 1 Regalwand (4 Regalbretter + 1 Sitzpodest) für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) € 610,– € 580,– jede weitere Regalwand€ Normalpreis jede weitere Regalwand€ für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) 320,– 304,– Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit exkl. Steuern und Abgaben. Standbeschriftung Klebebuchstaben (im Preis inkludiert): ................................................................................................... Standbetreuung Logodruck (im Preis inkludiert): LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected] Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln! FirmaUID-Nr. Ort, Datum Bearbeiter Adresse PLZ, OrtE-Mail Tel./Fax Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 11 10. – 13. November 2016 Messe Wien Anmeldung E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Gemeinschaftsstand Reise- und Kunstbuch Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Leistungskatalog Ausstattung: Teppichboden Regalwände mit je 4 Buchfächern und Sitzpodest (1 Wand = 1m) Standbeschriftungstafel mit Klebebuchstaben (schwarz/weiß) Beleuchtung mit Deckenstrahlern Professionelle Standbetreuung, organisiert durch die BUCH WIEN Der Reise- und Kunstbuch-Gemeinschaftsstand bietet in entspannter Atmosphäre die Möglichkeit, in den neuesten Bildbänden, Reiseführern und Kunst- & Architekturtiteln zu schmökern. Nutzen Sie diese kostengünstige und attraktive Möglichkeit zur Präsentation Ihrer Titel! Weiters im Gesamtpreis enthalten: Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten. Platzmiete Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Foto © LCM 1 Regalwand (4 Buchfächer + 1 Sitzpodest) Normalpreis 1 Regalwand (4 Buchfächer + 1 Sitzpodest) für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) € 440,– € 418,– jede weitere Regalwand€ Normalpreis jede weitere Regalwand€ für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) 220,– Standbetreuung Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Aufpreis für Standbeschriftung je Schild € 209,– 39,– Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit exkl. Steuern und Abgaben. Standbeschriftung Klebebuchstaben: ................................................................................................... Logodruck: LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected] Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln! FirmaUID-Nr. Ort, Datum Bearbeiter Adresse PLZ, OrtE-Mail Tel./Fax Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 12 10. – 13. November 2016 Messe Wien Anmeldung E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Gemeinschaftsstand Kalenderschau Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Leistungskatalog Ausstattung: Teppichboden Pinnwände mit je ca. 2 m² Hängefläche (L = 197cm, H = 100cm) Besprechungstische, Sitzgelegenheiten Aufhänge-Service: wenn Sie nicht selbst vor Ort sind, übernehmen wir das Aufhängen der Kalender für Sie Eine günstige Gelegenheit, Ihr Kalendersortiment einem breiten Publikum zu präsentieren! Weiters im Gesamtpreis enthalten: Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten. Der direkte Verkauf von Kalendern (und Nonbook-Artikeln) an die Messebesucher ist erlaubt Platzmiete Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Foto © LCM 1 Wand Normalpreis 1 Wand für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) Standbetreuung Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. € 190,– € 181,– jede weitere Wand € Normalpreis jede weitere Wand € für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) 170,– Aufpreis für Standbeschriftung je Schild € 162,– 39,– Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit exkl. Steuern und Abgaben. Standbeschriftung Klebebuchstaben: ................................................................................................... Logodruck: LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected] Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln! FirmaUID-Nr. Ort, Datum Bearbeiter Adresse PLZ, OrtE-Mail Tel./Fax Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 13 10. – 13. November 2016 Messe Wien Anmeldung E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Gemeinschaftsstand Titelpräsentation Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Leistungskatalog Ausstattung: Teppichboden bordeaux Regalwände schwarz foliert mit je 2-3 höhenverstellbaren Buchfächern (gewünschte Anzahl bitte angeben) Sitzpodeste mit Lagerfläche im Inneren (nicht versperrbar) Sitzhocker Standbeschriftungstafeln Beleuchtung Für alle Verlage und AutorInnen, die keinen eigenen Messestand belegen möchten, bietet sich der Gemeinschaftsstand zur Präsentation von Einzeltiteln an. Der Stand ist komplett möbliert und ein toller Blickfang aufgrund der schwarz folierten Wände. Eine Regalwand bietet Platz für bis zu 12 Titel, auch Einzeltitel kommen gut zur Geltung. Weiters im Gesamtpreis enthalten: Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung) und downloadbare Werbebanner, AKM-Abgaben, Aussteller-Werbemittel, Kontingent an Ausstellerkarten. Platzmiete Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler. Foto © LCM 1 Buchfach Normalpreis 1 Buchfach für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) € 160,– € 152,– jedes weitere Buchfach€ Normalpreis jedes weitere Buchfach€ für Mitglieder (HVB/Börsenverein/SBVV) 140,– 130,– Die Preise verstehen sich pro Verrechnungseinheit exkl. Steuern und Abgaben. Standbeschriftung Klebebuchstaben (im Preis inkludiert): ................................................................................................... Standbetreuung Logodruck (im Preis inkludiert): LOGO Format 1:10, 600 dpi, druckoptimiertes *.pdf Bitte senden Sie ihr Logo an [email protected] Eine professionelle Standbetreuung während der gesamten Messedauer erfolgt durch qualifiziertes Buchhandels-Personal, organisiert durch die BUCH WIEN. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bitte auch das Anmeldeformular (S. 7) ausgefüllt übermitteln! FirmaUID-Nr. Ort, Datum Bearbeiter Adresse PLZ, OrtE-Mail Tel./Fax Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 14 10. – 13. November 2016 Messe Wien Anmeldung E-Mail: [email protected] Fax: +43 1 51 28 482 Leseeinheiten Bei Anmeldung zur BUCH WIEN bis 31. Mai 2016 (Anmeldeschluss) garantieren wir Ihnen einen kostenlosen Bühnenplatz à 30 Minuten auf einer der Messebühnen. (Bei späterer Anmeldung nach Verfügbarkeit). Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Vorschlag 1 AutorIn Titel Themenbereich Erwachsenenprogramm Was Sie wissen sollten: Sie haben die Möglichkeit, bis zu drei Buchtitel (Erscheinungsjahr 2016) für Ihre Leseeinheit vorzuschlagen. Die Auswahl wird im Rahmen der Programmgestaltung vom Team der BUCH WIEN getroffen. Wir werden Sie bis zum 30. Juni 2016 über unsere Auswahl informieren und den weiteren Ablauf bekannt geben. Die Bühnen sind mitten im Messegeschehen positioniert und mit einer Tonanlage (inkl. Mikrofonen) sowie einem Flatscreen zur Ankündigung des laufenden Programms ausgestattet. Die Kochbuchbühne ist mit 2 Headsets ausgestattet, Geschirr für maximal 20 Kostproben wird zur Verfügung gestellt. Kochzutaten sowie Kochuntensilien (Töpfe, Pfannen, Schneidbrett etc.) sind selbst mitzubringen. Sollten Sie darüber hinaus technisches Equipment (Beamer, Leinwand, etc.) benötigen, ist diese gegen Gebühr bei unserem Technikpartner zu bestellen. Bitte informieren Sie das BUCH WIEN Team unter [email protected] über Ihren Bedarf. Zu jeder Leseeinheit organisiert die Messebuchhandlung einen Büchertisch direkt neben der Bühne. Sofern gewünscht, kann die Autorin/ der Autor im Anschluss dort Bücher signieren. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben, Angaben vorbehaltlich allfälliger Satz- und Druckfehler Die Veranstaltungen werden von der Literatur- und Contentmarketing GmbH durchgeführt. Die Leseeinheit wird auf der Website der BUCH WIEN (www.buchwien.at) beworben. Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Leseeinheiten zum Preis von € 240,– (zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben/Leseeinheit) zu buchen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall unter [email protected]. Kinder-/Jugendprogramm Wunschtermin (Datum/Uhrzeit) Art der Veranstaltung (z.B. Gespräch, Lesung, Vortrag) Benötigen Sie eine Moderation für die Leseeinheit?* ja nein *unbedingt angeben Vorschlag 2 AutorIn Titel Themenbereich Erwachsenenprogramm Kinder-/Jugendprogramm Wunschtermin (Datum/Uhrzeit) Art der Veranstaltung (z.B. Gespräch, Lesung, Vortrag) Benötigen Sie eine Moderation für die Leseeinheit?* ja nein *unbedingt angeben Vorschlag 3 AutorIn Titel Themenbereich Erwachsenenprogramm Kinder-/Jugendprogramm Wunschtermin (Datum/Uhrzeit) Art der Veranstaltung (z.B. Gespräch, Lesung, Vortrag) Benötigen Sie eine Moderation für die Leseeinheit?* ja nein *unbedingt angeben FirmaUID-Nr. Ansprechperson Ort, Datum Adresse PLZ, Ort Tel./Fax E-Mail Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 15 Standbetreuung Lange Nacht Stand personnal 10. – 13. November 2016 Messe Wien 11. 2 . 0 1 i M 016 CHT A N E L ANG ÜCHER DER B I E N EW MESS LE D HAL Die Lange Nacht der Bücher BUCH WIEN Long NIght Mit einem fulminanten Fest startet die BUCH WIEN 16: Die Lange Nacht der Bücher wird Literaturfans am Mittwochabend mit ihrem umfangreichen Abendprogramm begeistern. BUCH WIEN 2016 starts with a spectacular celebration: The BUCH WIEN Long Night on Wednesday, 10 November 2016. Nach der feierlichen Eröffnung werden zahlreiche hochkarätige Gäste auf der ORF-Bühne erwartet. Für diesen Abend können Sie, zusätzlich zu Ihrem regulären FreikartenKontingent, Freikarten bestellen. Das Bestellformular für Freikarten finden Sie auf Seite 29. Wir bitten alle Aussteller, Ihren Messestand während der Langen Nacht der Bücher zu betreuen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, können Sie eine Standbetreuung für den Abend zum Preis von € 50,- bestellen: Top-class celebrities and a quiz with the chance of winning valuable prizes will attract thousands of literature fans. You can order free tickets for the Long Night, see page 17. We ask all exhibitors to make sure your booth is staffed throughout the event. If you need personnel, we can provide staff at a cost of € 50,- for the whole evening: Standbetreuungspersonal / Stand personnal Wir bestellen _______ Personen Standbetreuungspersonal. Preis Price We order _______ people stand personnal. EUR 50,00 Preise pro Verrechnungseinheit auf Messedauer exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben. Prices per unit for the whole duration of the event excluding taxes and fees, which are legally in force at the time of the event. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen. By signing this document, customer acknowledges the Terms of Business stated herein. Firma / Company Adresse / Address LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city Telefon / Telephone Telefax / Telefax e-mail / e-mail Sachbearbeiter / Person in charge Halle / hall Retour an/return to: [email protected] Stand Nr. UID/VAT Fax: +43 (0)1 51 28 482 Ort, Datum Place, date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Stamp and obligatory signature 16 Stromversorgung Power supply 10. – 13. November 2016 Messe Wien 02A – Stromanschluss / Power connection Eines der folgenden Strompakete (exklusive Stromverbrauch) ist für den Elektroanschluss unbedingt notwendig! Die Kosten beinhalten Strombereitstellung, Anschluss an das Messenetz, betriebsfertigen Hauptschalter bzw. Sicherungsverteiler (lt. ÖVE-Vorschriften), dazugehörige Steckdose, Standerdung und Befundung. Exhibitors must order one of the following wiring packages (prices exclusive of power consumed). Prices include ready-to-use mains, switch and fuse box (as per OVE regulations) as well as a socket, earthing and certificate. Menge Quantity PreisMenge PriceQuantity Stromanschluss ohne Zähler EUR Power connection without meter. 120,00 1-phasig 230V 2,2 kW Pauschale Stromverbrauchsabrechnung 1-phasis 230V 2,2 kW – Power consumption flat-rate H Stk. pcs. Stromanschluss ohne Zähler EUR Power connection without meter 230,00 3x1-phasig 230V 6 kW Pauschale Stromverbrauchsabrechnung 3x1-phasis 230V 6 kW – Power consumption flat-rate Stk. pcs. H Stk. pcs. Stk. pcs. Preis Price Stromanschluss inkl. Zähler und Verteiler Power connection incl. meter and fuse box 3-phasig 400/230V 10 kW 3-phasis 400/230V 10 kW EUR 352,50 Stromanschluss inkl. Zähler und Verteiler Power connection incl. meter and fuse box 3-phasig 400/230V 15 kW 3-phasis 400/230V 15 kW EUR 375,00 EUR 287,50 ❑ Wir benötigen Dauerstrom. We require continous power supply. Stk. pcs. Stromanschluss zu ausstellereigenem Verteiler inkl. Messezähler Power connection to exhibitor’s own fuse box incl. fair meter 3-phasig 400/230V 10 kW / 3-phasis 400/230V 10 kW EUR 313,75 Stk. pcs. Stromanschluss zu ausstellereigenem Verteiler inkl. Messezähler Power connection to exhibitor’s own fuse box incl. fair meter 3-phasig 400/230V 15 kW / 3-phasis 400/230V 15 kW Für Kühlschränke, Kühlvitrinen, etc. benötigen Sie einen seperaten Daueranschluss, da die Kojenstromversorgung aus Sicherheitsgründen 1 Stunde nach Messeschluss eingestellt wird. You require a seperate continous power supply connection for refrigerators, cold display cabinets, etc., as the stand power supply is otherwise discontinued 1 hour after the end of the event day for safety reasons. Kosten für Leitungsherstellung exkl. Stromverbrauch. Charge for continous power wiring excl. power consumption. EUR 82,50 02B – Stromverbrauch / Power consumption charges Pauschalverrechnung / Flat rate Bei Stromanschlüssen bis 6 kW wird der Stromverbrauch pauschaliert pro angefangenen 100 W Anschlusswert verrechnet. For power connection up to 6 kW consumption is rounded up to the nearest 100 W of installed load. H Pauschale je angefangene 100 W Anschlusswert / Flat rate per 100 W installed load EUR 7,50 Verrechnung nach Leistung / Metered rate Abrechnung nach Kilowattstunden (mit Messezähler) / Charged per kilowatt hours (metered) 1 kWh EUR 0,74 inkl. Energieabgabe / incl. energy tax Preise pro Verrechnungseinheit auf Messedauer exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben. Prices per unit for the whole duration of the event excluding taxes and fees, which are legally in force at the time of the event. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen. By signing this document, customer acknowledges the Terms of Business stated herein. Firma / Company Adresse / Address LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city Telefon / Telephone Telefax / Telefax e-mail / e-mail Sachbearbeiter / Person in charge Halle / hall Retour an/return to: [email protected] Stand Nr. UID/VAT Fax: +43 (0)1 51 28 482 Ort, Datum Place, date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Stamp and obligatory signature 17 Standausstattung Equipment 10. – 13. November 2016 Messe Wien WICHTIG - BESTELLFRIST: Bei Bestellungen innerhalb der letzten 14 Tage vor Messebeginn muss ein Manipulationszuschlag von 35 % verrechnet werden! IMPORTANT - ORDER DEADLINE: For orders receiving during the last 14 days before fair opening a manipulation surcharge of 35 % is charged! Besprechungstisch "Chrom 1" / Table "Chrome 1" Stehtisch "Veneto" / High table "Veneto" Regulär Regulär Last Minute Last Minute € 31,00 € 56,00 € 42,00 € 76,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Platte weiß / tabletop white Fußgestell chrom / legs chrome L x B x H = 80 x 80 x 72 cm Stk. /pc. Besprechungstisch "Chrom 2" / Table "Chrome 2" (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Stk. /pc. Glasplatte 8 mm / tabletop glass, 8 mm Fußgestell verchromt / legs chromium ø 60 cm, H = 103 cm Stehtisch "Business" / High table "Business" Regulär Regulär Last Minute Last Minute € 39,00 € 36,00 € 52,00 € 49,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Platte weiß / tabletop white Fußgestell chrom / legs chrome L x B x H = 120 x 70 x 72 cm Stk. /pc. (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Platte weiß / tabletop white Fußgestell chrom / legs chrome ø 70 cm, H = 110 cm Stk. /pc. Tisch "Kaffeehaus" / Table "Coffee house" Regulär € 46,00 Last Minute € 63,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Stk. /pc. Wandkleiderhaken / Wall coat hook Papierkorb / Waste paper basket Regulär Regulär Last Minute Last Minute € 21,00 € 8,00 € 29,00 € 10,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) dreiteilig / three-piece silber / silver Stk. /pc. (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) ø 28 cm, H = 34 cm Stk. /pc. 18 Standausstattung Equipment 10. – 13. November 2016 Messe Wien Barhocker "Standard" / Barstool "Standard" Sessel "Tosca" / Chair "Tosca" Regulär Regulär Last Minute Last Minute € 28,00 € 19,00 € 38,00 € 26,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Stk. /pc. Gestell chrom / frame chrome Polster schwarz / upholstery black H = 80 cm Barhocker "Capri" / Barstool "Capri" (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Stk. /pc. Gestell chrom / frame chrome Sitz Kunststoff dunkelgrau / plastic seat dark-grey Reihenverbindung / with row-connection Sessel "Comodo" / Chair "Comodo" Regulär Regulär Last Minute Last Minute € 47,00 € 29,00 € 63,00 € 39,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Stk. /pc. Gestell chrom / frame chrome, Sitz ABS Kunststoff / seat plastics H = 60-81 cm, verstellbar / adjustable Farbe / colour: weiß / white silber / silver rot / red schwarz / black Stk. /pc. Gestell chrom / frame chrome Sitzfläche Polster / upholstered seat Farbe / colour: blau / blue grau / grey schwarz / black Sessel "Kaffeehaus" (Geflecht) / Chair "Kaffeehaus" (Weave) Regulär € 30,00 Last Minute € 40,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Stk. /pc. Gestell Stahlrohr schwarz / frame steel black Sitzgeflecht beige / seat mashwork beige Kühlschrank / Refrigerator Infopult / Information desk Regulär Regulär Last Minute Last Minute € 84,00 € 118,00 € 113,00 € 159,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) 140 L, 0,1 kW / 230 V H x B x T = 85 x 50 x 55 cm Stk. /pc. (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) versperrbar, weiß / lockable, white inkl. Fach / incl. shelf H x B x T = 98 x 99 x 49,5 cm Stk. /pc. 19 Standinstallation Booth installations 10. – 13. November 2016 Messe Wien Standinstallation - Steckdose (NUR MIT ELEKTROHAUPTANSCHLUSS MÖGLICH!) Booth installations - socket (only available with main electric connection) Schutzkontaktsteckdose / socket Anschlusswert bis/Connection up to 2,2 kW - 230 V einfach / single dreifach / triple Regulär € 37,00 Last Minute € 51,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Standinstallation - Beleuchtung (wichtig – ohne Elektrohauptanschluß) Booth Installations - Lighting (important – without main electric connection) Strahler Standard Spotlight Standard Stk. St./pcs Anschlusswert 120 W / 230 V Connection value 120 W / 230 V Regulär € 41,00 Last Minute € 56,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Stromschiene 1 lfm inkl. 2 Strahler "Concord" Electricity rail 1 rm incl. 2 spots "Concord" St./pcs Anschlusswert 200 W / 230 V Connection value 200 W / 230 V Regulär € 91,00 Last Minute € 123,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Strahler Halogen, schwarz Halogen spotlight, black Stk. St./pcs Anschlusswert 1000 W / 230 V Connection value 1000 W / 230 V Regulär € 209,00 Last Minute € 283,00 (ab 14 Tage vor Messebeginn/ während der Messe) Wir bitten Sie, Ihre technischen Wünsche (Elektro) in diesen Plan genau einzutragen / Please state exactly your technical requirements (electrical supply) in the chart below. h = Strahler (Pfeil in Leuchtrichtung) / spotlight (arrow in direction of light) Bitte exakt eintragen / please indicate exactly: = Einfach Steckdose / single socket = Dreifach Steckdose / triple socket 20 Stromversorgung Power supply 10. – 13. November 2016 Messe Wien Hinweise und Bedingungen für technische Leistungen Tips and conditions for technical services Ausstellerstromversorgung Connection to the electricity network Sämtliche Elektroarbeiten, welche Sie bestellen, werden vom Vertragselektriker des Veranstalters: All power services which you order will be performed by the organisers’ contract electrician: Elektro-Wigo Wien e.Gen. A-1020 Vienna, Trabrennstraße 5, Ecotrade Center Vienna, Top 2 Telephone +43 (0)1 728 19 47, 728 19 48 Telefax +43 (0)1 728 19 49 [email protected] Elektro-Wigo Wien e.Gen. A-1020 Wien, Trabrennstraße 5, Ecotrade Center Vienna, Top 2 Telefon +43 (0)1 728 19 47, 728 19 48 Fax +43 (0)1 728 19 49 E-Mail [email protected] durchgeführt und von der Literatur- und Contentmarketing GmbH in Rechnung gestellt. Um ausreichende Betriebssicherheit zu gewährleisten, kann die Einschaltung der Kojenstromkreise erst am Tag vor Messebeginn erfolgen. Damit Sie Ihre bestellten Stromanschlüsse an der Stelle am Stand vorfinden, wo diese benötigt werden, senden Sie uns bitte eine genaue Skizze. Für den Stromanschluss ist ein Strompaket erforderlich. Bestellen Sie auf dem Bestellschein Stromversorgung jenen Stromanschluss (= Gesamtwert Ihrer Anschlüsse, z.B. Geräte, Beleuchtung udgl.), welchen Sie für Ihren Messestand benötigen. Für die Stromabrechnung „pauschaliert bis 6 kW“ ist der tatsächliche Anschlusswert maßgebend, welcher während der Veranstaltung durch den Inspektionselektriker festgestellt wurde. Die Kojenstromversorgung wird 1 Stunde nach Messeschluss aus Sicherheitsgründen eingestellt. Falls Sie eine Stromversorgung für die gesamte Messedauer (Tag und Nacht) benötigen (z.B. für Computer, Kühlvitrinen udgl.), vergessen Sie bitte nicht, einen Dauerstromanschluss zu bestellen. Elektro-Standinstallationen Für die Standausstattung benötigte Elektroinstallationen können Sie direkt bei der Expoxx Messebau GmbH in Auftrag geben oder einer konzessionierten Elektrofirma Ihrer Wahl übertragen, welche über die elektrische Anlage einschließlich der Anschlüsse einen Elektrobefund (VD 390), spätestens am letzten Aufbautag entweder beim zuständigen Hallenmeister oder in der Betriebstechnik abzugeben hat (siehe Hausordnung). and invoiced by the organisers. For safety reasons, stand wiring circuits cannot be switched on until the day before the start of the event. Please make a sketch of the ordered power connections to ensure that you will find the taps at the place needed. You need a power package for power connection. Please use the order form to inform us of the type of connection required (= total load of your connections e.g. electrical devices, lightning etc.). In the case of power charged at flat rates up to 6 kW the cost is determined by the actual installed load which is recorded by the inspecting electrician in the course of the event. The stand power supply is discontinued 1 hour after the end of the event day for safety reasons. Please do not forget to order separate continuous power connections for refrigerators, cold display cabinets, computers, etc. Electrical installation work You can order the electrical installation work either from Expoxx Messebau GmbH or from a licensed electrical firm of your choice, which must submit a report on the electrical wiring installed („Elektrobefund VD 390“), including the connections, to the Technical Services Dept. at least on the last assembly day (see House Rules & Regulations). All electrical installations must meet the legal regulations and will be examined by the authorities involved (MA 36). Sämtliche Elektroinstallationen müssen den geltenden behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung anlässlich der jeweiligen Messekollaudierung (MA 36). 21 Erweiterte Kommunikationsausrüstung Communication „enhanced“ 10. – 13. November 2016 Messe Wien W-LAN Wireless LAN Kommunikationsausstattung wie Internet, Telefon oder Faxanschlüsse können bei der Fa. Kapsch BusinessCom AG bestellt werden. Die Bestellunterlagen finden Sie auf www.buchwien.at im Aussteller-Download Bereich. Communication equipment (telephone, fax, Internet, etc) can be ordered at Kapsch BusinessCom AG. The forms are available for download on www.buchwien.at, in the section “Für Aussteller”, “downloads”. Hinweise und Bedingungen für technische Leistungen Tips and conditions for technical services Richtlinie für den Betrieb funktechnischer Einrichtungen (Wlan) Beim Betrieb eines eigenen WLAN Senders hat der Aussteller jedenfalls folgende Voraussetzungen einzuhalten: Rules for the operation of wireless infrastructure (Wlan) Exhibitors must observe the following rules when operating their own WLAN transmitters: 1. der WLAN Sender (Accesspoint) darf ausschließlich auf dem Kanal 11 (im IEEE 802.11b/g Standard) betrieben werden, und 1. The WLAN transmitter (access point) may only be operated on channel 11 (in IEEE 802.11b/g standard). 2. der WLAN Sender ist auf die minimale Sendeleistung einzustellen, sodass die Reichweite möglichst wenig über den Messestand eines Ausstellers hinaus wirkt. 2. The WLAN transmitter must be switched to the minimum transmission set-ting possible in order to ensure the broadcast range is limited to the smallest area possible within or beyond the boundaries of the stand. Der Betrieb eines eigenen WLAN Senders durch einen Aussteller ist dennoch unzulässig, falls es trotz der Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen zu Beeinträchtigungen von technischen Einrichtungen des Messebetriebes, insbesondere zu Beeinträchtigungen des vom Partner des Veranstalters betriebenen Messe WLANs kommt. An exhibitor may be denied the right to operate his/her own WLAN transmitter, despite compliance with the above rules, if the operation of technical infrastructure required for general trade fair activity is affected or restricted, particularly as regards WLAN systems run by the organisers or companies working in association with the organisers. Im Falle der Störung technischer Einrichtungen des Messebetriebes durch den Betrieb eines WLAN hat der Veranstalter das Recht, alle erforderlichen Maßnahmen, bis hin zur Abschaltung der Versorgungssysteme für den Messestand (Internet, Spannung) zu ergreifen, welche zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs der technischen Einrichtungen des Messebetriebes erforderlich sind. Der Aussteller hat entsprechende Weisungen des Veranstalters zu befolgen, allenfalls auf Wunsch des Veranstalters das von ihm betriebene WLAN abzuschalten und bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie die für die Lokalisation und Beseitigung der Störung entstehenden Aufwendungen zu ersetzen. In the case of WLAN systems causing interference with the technical infra-structure required for the trade fair, the organiser reserves the right to take all necessary steps, including the capping of stand supply networks (internet, power supply), to ensure interference free operation of trade fair equipment. Exhibitors are obliged to obey any such instructions given by the organisers. If required the exhibitor shall be instructed to shut down his/her WLAN. Failure to comply with this demand shall result in the costs for the localisation and remedying of the situation being passed on to the exhibitor. 22 Technischer Plan (Standgenehmigung) – nur für Eigenbau Technical Plan (Stand approval) – only for self-construction 10. – 13. November 2016 Messe Wien Wir bitten Sie, Ihre technischen Wünsche (Elektro- und Kommunikationsinstallationen) in diesen Plan genau einzutragen. Please state exactly your technical requirements (electrical and communication installations) in the chart below. Bitte exakt eintragen / Please indicate exactly X Maßstab / Scale 1:100 (1 cm = 1m) Stromanschluss Power connection Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen. By signing this document, customer acknowledges the Terms of Business stated herein. Firma / Company Adresse / Address LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city Telefon / Telephone Telefax / Telefax e-mail / e-mail Sachbearbeiter / Person in charge Halle / hall Retour an/return to: [email protected] Stand Nr. UID/VAT Fax: +43 (0)1 51 28 482 Ort, Datum Place, date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Stamp and obligatory signature 23 Reinigung und Müllentsorgung Cleaning and waste disposal 10. – 13. November 2016 Messe Wien 06A – Standreinigung / Stand cleaning Bitte ankreuzen. Please tick Preis Price Standreinigung Stand cleaning EUR 3,90 Pauschale auf Messedauer pro m² / Flat rate for the whole event duration per sqm 06B – Selbstentsorgung / Self disposal Menge Quantity Stk. pcs PreisMenge PriceQuantity Preis Price Müllsäcke stehen gegen eine Entsorgungsgebühr von € 5,– an der Information im Foyer D der Messe Wien zur Verfügung. Volle Müllsäcke legen Sie täglich nach Messeschluss in den Gang. Bitte nur messe-eigene Müllsäcke verwenden, denn nur diese werden verlässlich entsorgt. Müllsäcke Waste bags Restmüllbehälter 1.100 l Residual waste container 1,100 l EUR 68,50 06C – Müllentsorgungsauftrag / Waste disposal order Menge Quantity PreisMenge PriceQuantity Sperrgut / Mischmüll Bulky waste / mixed waste m3 EUR 5,00 EUR 106,00 (z.B. nicht sortierte Spanplattenreste, Metall- und Holzreste, Plastik etc./ eg. non-sorted chipboards, metal and wood offucts, plastics, etc.) Teppich und Teppichreste Carpets and carpet offcuts EUR 152,00 m3 Preis Price Verpackungsmaterial Packaging material EUR 65,50 Spanplatten und Holz Chipboards and wood EUR 98,00 m3 m3 Preise pro Verrechnungseinheit auf Messedauer exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben. Prices per unit for the whole duration of the event excluding taxes and fees, which are legally in force at the time of the event. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen. By signing this document, customer acknowledges the Terms of Business stated herein. Firma / Company Adresse / Address LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city Telefon / Telephone Telefax / Telefax e-mail / e-mail Sachbearbeiter / Person in charge Halle / hall Retour an/return to: [email protected] Stand Nr. UID/VAT Fax: +43 (0)1 51 28 482 Ort, Datum Place, date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Stamp and obligatory signature 24 Reinigung und Müllentsorgung Cleaning and waste disposal 10. – 13. November 2016 Messe Wien Hinweise und Bedingungen für technische Leistungen Tips and conditions for technical services Standreinigung: Die allgemeine Reinigung der Ausstellungshallen übernimmt der Veranstalter. Die Reinigung des Ausstellungsstandes ist vom Aussteller zu veranlassen. Die Reinigungsleistung umfasst Bodenreinigung, Tische, Sessel und alle waagrechten Flächen bis 1,70 m (ausgenommen von der Standreinigung sind sämtliche Exponate und geschlossene Kojen). Die Kosten sind pro Quadratmeter Ausstellungsfläche angegeben und beinhalten eine einmalige gründliche Reinigung vor Veranstaltungsbeginn sowie eine tägliche Nachreinigung (exklusive Exponate). Die tägliche Reinigung erfolgt an den Messetagen vor Ausstellungsbeginn. Reklamationen der Reinigungsarbeiten können nur am selben Tag entgegengenommen werden: Tel. +43 (0)1 727 20-2710. Ab 51 m² Ausstellungsfläche gewähren wir einen Nachlass von 10%, ab 101 m² einen Nachlass von 20%. Die Reinigungskosten werden dem Aussteller nach der Veranstaltung von der Literatur- und Contentmarketing GmbH in Rechnung gestellt. Stand cleaning: The fair management is responsible for general cleaning of the exhibition halls. Exhibitors must order cleaning services for their stand. Services include cleaning of the floor, tables and chairs and all horizontal surfaces up to 1.70 m height (not including exhibits and locked cabinets). Prices are quoted per square meter of exhibition space and include a thorough clean once before the start of the event, as well as daily cleaning (not including exhibits). Daily cleaning on event days takes place before the show opens. Müllentsorgung: Nach der österreichischen Verpackungsordnung, die am 1.10.1993 in Kraft getreten ist, ist eine Trennung der Abfälle in einzelne verwertbare Stoffe zwingend vorgeschrieben. Daher sind Veranstalter, Aussteller und Standbauer verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltung zur Abfallvermeidung, Abfallwiederverwertung und fachgerechten Entsorgung wirkungsvoll beizutragen. Waste disposal: The Austrian packaging regulations which entered into force in 1993 introduced a statutory obligation to separate refuse into individual, recyclable materials. Organizers, exhibitors and stand builders are therefore required to contribute towards to the avoidance of waste and the recycling and proper disposal of waste materials at all stages of an event. Der Veranstalter hält folgende Container zur Abfallbeseitigung bereit: - Getränkedosen, Metall - Weißglas - Kunststofffolien, PVC - Holz - Kartonagen, Papier - Buntglas - Restmüll - Styropor The organizers provide containers for the following materials: - drink cans and other metal - white glass - plastic film and sheeting - wood - cardboard boxes and paper - coloured glass - residual refuse - (expanded) polystyrene Wir ersuchen Sie, unvermeidbaren Abfall während der Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Messe getrennt nach Sorten zur Entsorgung vorzubereiten. Als Serviceleistung des Veranstalters erhalten Sie während der Messedauer an den Info-Countern kostenlos Müllsäcke für die verschiedenen Müllsorten. Geben Sie uns Ihre ARA-Lizenznummer bekannt und achten Sie darauf, Verpackungsmaterialien nur von jenen Firmen zu verwenden, die einen Lizenzvertrag zur Rücknahme und Verwertung der Packstoffe anbieten bzw. Ihnen die Lizenznummer bekannt geben. Exhibitors are requested to prepare unavoidable waste for disposal by separating it by types, both during the move-in and move-out periods and the event itself. Refuse sacks for the various kinds of waste can be obtained free of charge from the information counters. Please give us your ARA licence number and ensure that you only use packaging materials from companies that inform you of their licence numbers and offer licence agreements committing them to the reacceptance and recycling of packaging materials. Bitte beachten Sie: Für nicht sortiertes Verpackungsmaterial pro m3 werden EUR 60,00 verrechnet. Bei Nichtbeachtung der Mülltrennung (bzw. zurückbleibendem Müll) werden Ihnen bei Mischmüll EUR 93,00 und Spanplatten EUR 90,00 pro m3, bei Teppich und Teppichresten EUR 142,00 pro m3 in Rechnung gestellt. Please note: We are obliged to charge you EUR 60.00 per m3 for disposal of unsorted packaging materials. Failure to separate refuse (or leaving behind residual waste) will result in charges of EUR 93.00 per m3 for mixed refuse and EUR 87.00 for chipboard, EUR 142.00 per m3 for carpeting and carpet offcuts. Wichtiger Hinweis zu Selbstentsorgung (6C) Wenn Sie den anfallenden Müll durch Ihr Personal in den Restmüllbehälter füllen lassen, können wir Ihnen einen 1.100 l Restmüllbehälter zur Verfügung stellen. Der angeführte Preis inkludiert lediglich die Transportkosten des jeweiligen Behälters sowie die Deponiegebühren. Important advice concerning self disposal (6C) If you perform the waste disposal by your own staff we can provide a waste container with 1,100 l. Prices stated overleaf only include transportation costs of these containers and dump fees. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ablagerung jeglichen Mülls auf dem Veranstaltungsgelände verboten ist und gegebenenfalls in Rechnung gestellt wird. We would like to point out that it is not permitted to deposit waste of any kind on the exhibition premises. Non-compliance with this rule will result in a fine. Complaints about cleaning services can only be accepted if made on the same day as the inadequacies are noticed: Tel. +43 (0)1 727 20-2710. From 51 m² of exhibition space upwards we grant a 10% discount and for space of 101 m² upwards there is a 20% discount. Exhibitors are billed for cleaning expenses after the event by Literatur- und Con tentmarketing GmbH. 25 Aussteller- und Parkkarten Exhibitors passes, parking tickets 10. – 13. November 2016 Messe Wien 07A – Zusätzliche Ausstellerkarten / Additional exhibitor passes Menge Quantity Preis Price Ausstellerkarten / Exhibitor passes Stk. pcs. Bitte nur zusätzliche Ausstellerkarten bestellen. Please order only additional exhibitor passes. Jeder Aussteller erhält nach seiner Ausstellungsfläche ein Kontingent an kostenlosen Ausstellerkarten. Sollten Sie weitere Ausstellerkarten benötigen, können Sie diese kostenpflichtig bestellen. Zusätzliche kostenpflichtige Ausstellerkarten können nicht zurückgenommen oder rückvergütet werden. Ausstellerkarten sind während der gesamten Auf-, Lauf- und Abbauzeit der Messe für das Standpersonal gültig. Each exhibitor will receive a quota of exhibitor passes from us, free of charge, the size of which depends on that of your stand. Additional passes are available against payment. Passes for which payment has been made cannot be returned or the cost reimbursed. Exhibitor passes are valid throughout the move-in and move-out periods and the event itself. Verteilungsschlüssel / Quota Mitaussteller / Co-Exhibitors 1 bis 3 m² 4 bis 19 / 4 up to 19 m² ab / from 20 m² je weitere / additional per 10 m² 1 2 3 4 1 EUR 14,00 exkl. MwSt. excl. tax Stk./pc. Stk./pcs. Stk./pcs. Stk./pcs. Stk./pc. 07B – Parkkarten / Parking Tickets Menge Quantity Preis Price Parkkarten / Parking tickets Stk. pcs. Parkkarten gelten für einen Tag und berechtigen den Aussteller, auf den bezeichneten Parkplätzen einen PKW oder Kombi abzustellen. Für Schäden (Beschädigungen, Einbruch, Diebstahl), die durch Dritte verursacht werden, besteht keine Haftung der Reed Messe Wien GmbH Parking tickets are valid for a day. They entitle exhibitors to park a car or estate in marked parking spaces. Reed Messe Wien GmbH assumes no liability for any loss or damage caused by third parties (damage, break-in or theft). EUR 7,50 exkl. MwSt. excl. tax Preise pro Verrechnungseinheit auf Messedauer exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben. Prices per unit for the whole duration of the event excluding taxes and fees, which are legally in force at the time of the event. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen. By signing this document, customer acknowledges the Terms of Business stated herein. Firma / Company Adresse / Address LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city Telefon / Telephone Telefax / Telefax e-mail / e-mail Sachbearbeiter / Person in charge Halle / hall Retour an/return to: [email protected] Stand Nr. UID/VAT Fax: +43 (0)1 51 28 482 Ort, Datum Place, date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Stamp and obligatory signature 26 Aussteller- und Parkkarten Exhibitors passes, parking tickets 10. – 13. November 2016 Messe Wien Ihre Parkmöglichkeiten The best parking opportunities ZUFAHRTSMÖGLICHKEIT ZUM PARKHAUS ACCESS TO THE PARKING FACILITY: Parkhaus D bei Eingang D / Trabrennstraße Zufahrt über Vorgartenstraße – Trabrennstraße Multi-storey car park D - entrance D / Trabrennstraße Access via Vorgartenstraße – Trabrennstraße Zulieferung Deliveries Ausschließlich über Tor 1 / Trabrennstraße. Bitte beachten Sie, dass während der Veranstaltung Lieferungen für Ihren Messestand nur bei Tor 1, Trabrennstraße, und nur mit dem Erlag einer Kaution von € 100,– möglich sind. Dies gewährleistet eine reibungslose und ungehinderte Anlieferungsmöglichkeit für alle Aussteller. Die Kaution wird selbstverständlich mit rechtzeitigem Verlassen des Areals rückerstattet. Bitte bringen Sie bzw. Ihr Lieferant den Kautionsschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe an. Via gate 1 (Tor 1) / Trabrennstraße only.Please note, once the event has started deliveries for your expo stand may only be made via gate (Tor) 1, Trabrennstraße and only on the receipt of a deposit of € 100. This is to guarantee smooth and unrestricted delivery for all exhibitors. Naturally, this deposit will be returned if departure from the expo complex within the permitted time limit. Please ensure you and your delivery agents display deposit confirmation in a clearly visible position on the inside of the windscreen. Wissenswertes zum Parken bei der Messe Wien Useful parking info for Messe Wien Parken von gekennzeichneten Fahrzeugen für Behinderte Behinderten-Parkplätze befinden sich in den Parkhäusern auf allen Decks direkt bei den Stiegenhäusern. Alle Parkhäuser sind mit behindertengerechten Aufzügen ausgestattet. Parking for marked disabled driver cars There are parking spaces for disabled persons next to the staircases in the multi-storey car parks on every deck. All the multi-storey car parks are equipped with disabled-friendly lifts. Parken von überdurchschnittlich hohen Fahrzeugen Fahrzeuge mit bis zu 3 Meter Höhe können im Erdgeschoss des Parkhauses D (Trabrennstraße) geparkt werden. Parking for unusually high vehicles Vehicles up to 3 m high can be parked on the ground floor of multi-storey car park D (Trabrennstraße). 27 Liefer-Aviso, Speditionsleistungen Delivery advice, forwarding services 10. – 13. November 2016 Messe Wien 08 – Speditionsleistungen / Forwarding services Exklusiver Messespediteur der Reed Messe Wien Exclusive contract forwarders: DHL Global Forwarding Austria GmbH A-1020 Wien, Trabrennstraße 5 Einfahrt Messezentrum / Halle D / Top 3 Tel.: +43 (0)1 728 31 60 Fax: +43 (0)1 728 31 60-8790 E-mail: [email protected] Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich / Please contact us concerning: q Transport von Gütern zur/von der Messe / Transportation to/from the exhibition premises. q Leergutübernahme und -lagerung / Acceptance and storage of empties. q Zollabfertigung am Veranstaltungsgelände / Customs clearance at the exhibition premises. q Entladung und Verbringung auf unseren Stand / Unloading and transport to our stand. q Sonstiges / Others: .................................................................................................................... q Wir werden selbst anliefern. / We shall deliver by ourselves. q Unsere Spedition wird anliefern. / Our forwarders will undertake the delivery .............................................................................................................(Name/name). Wir benötigen folgende Unterstützung / We require the following assistance: q Autokran / Mobile crane für die Positionen (bitte ankreuzen) / for the positions (please tick) Arbeitsaufwand (Std.) / Work time (hrs.): ................ q Stapler / Forklift für die Positionen (bitte ankreuzen) / for the positions (please tick) Arbeitsaufwand (Std.) / Work time (hrs.): ................ q Handhubwagen / Pullet truck für die Positionen (bitte ankreuzen) / for the positions (please tick) Arbeitsaufwand (Std.) / Work time (hrs.): ................ q Ladehilfe / Handling assistance für die Positionen (bitte ankreuzen) / for the positions (please tick) Arbeitsaufwand (Std.) / Work time (hrs.): ................ Unterstützungsleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand durch den Messespediteur verrechnet und sind direkt vor Ort zu bezahlen. Die rechtzeitige Einsendung ist erforderlich, um eine effiziente Koordinierung der Entladung zu ermöglichen. Assistance services will be charged at actual costs by our contract forwarders and are payable on the spot. Please return this form in good time to ensure efficient coordination of unloading. WICHTIG – BESTELLFRIST: Für Bestellungen in der offiziellen Aufbauzeit muss ein Manipulationszuschlag von 20% verrechnet werden. IMPORTANT – ORDER DEADLINE: For orders received during the offical assembly time a manipulation surcharge of 20% will be charged. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen. By signing this document, customer acknowledges the Terms of Business stated herein. Firma / Company Adresse / Address LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city Telefon / Telephone Telefax / Telefax e-mail / e-mail Sachbearbeiter / Person in charge Halle / hall Retour an/return to: [email protected] Stand Nr. UID/VAT Fax: +43 (0)1 51 28 482 Ort, Datum Place, date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Stamp and obligatory signature 28 10. – 13. November 2016 Messe Wien Werbemittel für Aussteller Wir bestellen We order Menge Quantity Werbemittel Advertising material Freikarten / Free Tickets q Sie können ein Kontingent von max. 4 Freikarten pro gebuchtem m² Messestandfläche bestellen. Die Freikarten werden Ihnen kostenlos zugeschickt und nicht rückverrechnet. (zB: Ihr Messestand hat 12m², also können Sie bis zu 24 kostenlose Freikarten bestellen). You can order a maximum of 4 free tickets per sqm of your booked stand. The tickets are available for you at no charge. (E.g.: if your stand size is 12 sqm, you can order a maximum of 24 free tickets). Ermäßigungsbon / Discount Voucher q Damit bieten Sie Ihren Gästen die Möglichkeit, die Messe zum ermäßigten Tageskartenpreis von € 4,50 inkl. Mwst. zu besuchen. Die Differenz wird von der Literatur- und Contentmarketing GmbH getragen! Offer your guests to visit the fair at the reduced dayticket admission (€ 4,50 incl. VAT). The difference will be paid by Literatur- und Contentmarketing GmbH! Freikarten Lange Nacht / Free Tickets Long Night q max. 15 Freikarten pro Aussteller max. 15 free tickets per exhibitor Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen. By signing this document, customer acknowledges the Terms of Business stated herein. Firma / Company Adresse / Address LKZ, PLZ, Ort / Country, zip-code, city Telefon / Telephone Telefax / Telefax e-mail / e-mail Sachbearbeiter / Person in charge Halle / hall Retour an/return to: [email protected] Stand Nr. UID/VAT Fax: +43 (0)1 51 28 482 Ort, Datum Place, date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Stamp and obligatory signature 29 esse m h c u le B a n o i 6 t a Intern November 201 . 10. – 13 n.at e i w h c www.bu Messebedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Messebedingungen sind unwirksam. Das unvollständige Ausfüllen einzelner Rubriken im Anmeldeformular kann niemals zum Nachteil der Literatur- u. Contentmarketing GmbH (im folgenden Veranstalter genannt) ausgelegt werden. Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Aussteller die Messebedingungen vollinhaltlich anerkannt. Die Messebedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge zB Inserate, Werbungen und Anzeigen im Katalog/ Magazin, Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messeausrüstungsgegenständen, Sondervereinbarungen für ein elektronisches Messeleitsystem, Bereitstellung von Strom, Wasser, Telefon und sonstigen Einrichtungen. 2. Standmiete Mit dem Eingang (Post, Fax) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Anmeldungen via e-mail werden nicht angenommen und sind unwirksam. Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder begonnene Quadratmeter wird voll verrechnet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben. Eine gesonderte Anmeldegebühr kann bedungen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern, ohne dass der Aussteller daraus irgendwelche Ansprüche gegen den Veranstalter (z.B. Rücktritt, Schadenersatz) ableiten könnte. 3. Zulassung und Platzzuteilung Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern (Annahme der Anmeldung) sowie die konkrete Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich vor, Anmeldungen auf Zulassung zur Ausstellung ohne Begründung jederzeit abzulehnen.Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die Platzzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische und internationale Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Nimmt der Aussteller als Vertreter eines Produzenten an der Messe teil, hat er dies dem Veranstalter gleichzeitig mit der Anmeldung bekanntzugeben. Der Veranstalter kann vom Aussteller die Vorlage eines Warenverzeichnisses verlangen. Die Angabe der Ausstellungsgüter laut Warenverzeichnis ist diesfalls Voraussetzung für die Bearbeitung der Anmeldung. Andere als die im Warenverzeichnis angeführten Produkte dürfen nicht ausgestellt werden. Gebrauchte Waren aller Art sind als Ausstellungsgüter von der Messe ausgeschlossen. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes ist ausgeschlossen. Die Verletzung dieser Verpflichtungen zieht Schadenersatz nach sich. Der Aussteller hat sich jeder politischen Propaganda zu enthalten. Aus der Annahme der Anmeldung (aus der Zulassung des Ausstellers zur Messe) kann ein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme einer anderen Anmeldung zu einer Messe) nicht abgeleitet werden. Im Interesse der Veranstaltung (Messe) ist der Veranstalter berechtigt, abweichend von der Zulassungsbestätigung (Annahme der Anmeldung) und Platzzuteilung einen Platz in einer anderen Lage anzuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen oder sonstige bauliche Änderungen vorzunehmen. Verringert sich hierbei die Standmiete, so wird der Unterschiedsbetrag an den Aussteller nach Wahl des Veranstalters gutgeschrieben oder rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter, sind ausgeschlossen. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund einen bereits zugewiesenen Stand nicht zur Verfügung stellen, steht dem Aussteller nur der Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Standmiete zu. Die auch nur teilweise Standweitergabe bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und ist nur gegen Bezahlung einer Mitausstellergebühr zulässig. 4. Zurückziehung der Anmeldung Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8 Wochen vor Messebeginn 50 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100% der vereinbarten Standmiete, jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben, sonstiger Nebenkosten und der allfälligen bereits entstandenen Kosten für bestellte Technik- und Serviceleistungen. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht aus welchen Gründen immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühr auch dann zu bezahlen ist, falls es dem Veranstalter gelingt, den Messestand an einen Dritten zu vermieten oder zu verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadenersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt. Die Fälligkeit der Stornogebühr zzgl. der darüber hinausgehenden Zahlungen richtet sich nach der Stornorechnung. 5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen Nach der Zulassung (Annahme der Anmeldung) erhält der Aussteller eine Rechnung, die so rechtzeitig zu bezahlen ist, dass der Rechnungsbetrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug auf dem Konto gutgeschrieben ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Der Aussteller 10. – 13. November 2016 Messe Wien ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen (Pkt.1) bei Rechnungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. In jedem Fall kann eine Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen und -termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnungen und einer allfälligen Anmeldegebühr sowie die Begleichung allfälliger offener Forderungen aus früheren Veranstaltungen sind Voraussetzungen für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Zinsen p.A. ab Fälligkeit sowie € 7,27 je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, wobei hiefür die Höchstsätze gemäß Verordnung BGBl Nr. 141/1996 oder die diese ersetzende Verordnung unabhängig davon vereinbart werden, ob das Mahnverfahren vom Aussteller selbst oder von einem Drittunternehmer durchgeführt wird. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu bestimmenden bzw. bestimmten Klags- und Exekutionskosten. Mahn- und Inkassospesen, die dem Veranstalter von Dritten in Rechnung gestellt werden, gehen jedenfalls zu Lasten des Ausstellers. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen. 5a. Steuern, Gebühren und Abgaben Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Umsatzsteuer, Rechtsgebühr und Werbeabgabe, gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebene Preise sind Nettopreise. 5b. Anmelde- und Kataloggebühr Der Aussteller ist zur Bezahlung der Anmelde- und Kataloggebühr verpflichtet. Diese enthält den Standardeintrag im offiziellen Messekatalog, den Standardeintrag im OnlineVerzeichnis (inkl. Verlinkung), die Aussteller-Werbemittel, AKM-Abgaben sowie, je nach Standgröße, ein Kontingent an Ausstellerkarten. 6. Rücktritt vom Vertrag Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfrist mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn: a) der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, oder b) in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren, ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren oder eine Liquidation gegen den Aussteller erfolgt oder bevorsteht, oder c) noch offenstehende Forderungen aus vorangegangenen Messen vorliegen, oder d) die Exponate dem Messethema nicht oder nicht mehr entsprechen. In diesen Fällen schuldet der Aussteller dem Veranstalter ein Pönale in Höhe der Stornogebühr gemäß Pkt. 4. Das Pönale ist unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht aus welchen Gründen immer verzichtet. Im Falle des Rücktritts des Veranstalters, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über den zugewiesenen Stand frei zu verfügen. 7. Höhere Gewalt, wichtige Gründe Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe, die vom Veranstalter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen. 8. Verkaufsregelung Auf der BUCH WIEN ist der Verkauf und/ oder die Auslieferung von Waren welcher Art auch immer, auch von Mustern untersagt. Ausnahmen zur Verkaufsregelung bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen direkt zu verkaufen und die Waren dem Käufer sofort auszufolgen. Der Aussteller verpflichtet sich hiermit, den Verkauf nicht in marktschreierischer Weise durchzuführen. Die Gastronomie wird ausschließlich durch den Veranstalter oder einen Vertragspartner des Veranstalters betrieben. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung zu schließen oder den Direktverkauf (Direktbelieferung) und/oder die Bewirtung einzustellen. 9. Ausstellerausweise Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos ein Kontingent an Ausstellerausweisen, das vom Veranstalter jeweils abhängig von der Standgröße festgelegt wird. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise können gegen Entgelt bezogen werden. 10. Aufbau, Abbau und Gestaltung der Stände Die Ausstellungsplätze verstehen sich grundsätzlich ohne Kojenwände und ohne Einrichtung, außer bei Bestellung eines Komplettstandes und/oder Sondervereinbarung mit dem Veranstalter. Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten (Standardaufbauhöhe). Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage von Bauplänen und schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung einzureichen. Für eine eventuelle zweigeschoßige Standbauweise wird ein Aufschlag von 50% auf die Platzmiete pro qm überbauter Fläche berechnet. Vor der Errichtung 31 Messebedingungen solcher Stände, ausgenommen Inselstände, muss ferner die schriftliche Zustimmung der benachbarten Aussteller sowie ein Gutachten eines Zivilingenieurs bezüglich des sach- und fachgerechten Aufbaus vorliegen. Glasaufbauten dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit einem Abstand von 50 cm von der Standgrenze plaziert sein. Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen. Auf PVC-beschichteten Wänden, die sich im Eigentum des Veranstalters befinden, ist das Nageln, Bohren und Kleben untersagt. Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt. Auf gestrichenen Wänden darf mit Dekorationsstiften gearbeitet werden, allerdings dürfen diese Stifte nicht durchstechen. Die gestrichenen Wände dürfen tapeziert werden, mit der Auflage, dass die Tapeten unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen sind. Sollten die Tapeten nicht entfernt werden, so wird diese Arbeit vom Veranstalter durchgeführt und in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen wird der Neupreis verrechnet. Die bekanntgegebenen Auf- und Abbauzeiten sind genauestens einzuhalten. Überschreitungen dieser fixen Zeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Beginn des Aufbaues der Standeinrichtung muss spätestens einen Tag vor Messebeginn 12 Uhr mittags erfolgen. Ist die gemietete Fläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete zuzüglich Anmeldegebühr zu bezahlen ist. Die Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 18 Uhr des letzten Aufbautages beendet sein. Eine Überschreitung der Auf-/Abbauzeit ist ausgeschlossen. Für den Fall der Überschreitung der Auf-/ Abbauzeit werden Ansprüche des Ausstellers welcher Art auch immer gegen den Veranstalter ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. 11. Technische Standeinrichtung Grundinstallationen an den Versorgungstraßen für Strom und Wasser dürfen ausschließlich von Vertragspartnern des Veranstalters durchgeführt werden. Strom-, Wasser-, und sonstige technische Anschlüsse sind gegen Entrichtung von Anschluss- und Nutzungsgebühren möglich. Sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Installationen müssen den Vorschriften des ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden. Der Anschluss und die Überprüfung erfolgen ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker. Die technischen Richtlinien für Aussteller und Standbauer sind integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung. 11a. Ausstellen von Maschinen Ausgestellte Maschinen müssen mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung - MSV (306) entsprechen. Bei Maschinen, Sicherheitsbauteilen oder Teilen davon, die nicht der MSV entsprechen, muss durch ein sichtbares Schild deutlich darauf hingewiesen werden. 11b. Richtlinie für den Betrieb funktechnischer Einrichtungen (WLAN) Beim Betrieb eines eigenen WLAN Senders hat der Aussteller jedenfalls folgende Voraussetzungen einzuhalten: 1. der WLAN Sender (Accesspoint) darf ausschließlich auf dem Kanal 11 (im IEEE 802.11b/g Standard) betrieben werden, und 2. der WLAN Sender ist auf die minimale Sendeleistung einzustellen, sodass die Reichweite möglichst wenig über den Messestand eines Ausstellers hinaus wirkt. Der Betrieb eines eigenen WLAN Senders durch einen Aussteller ist dennoch unzulässig, falls es trotz der Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen zu Beeinträchtigungen von technischen Einrichtungen des Messebetriebes, insbesondere zu Beeinträchtigungen des vom Partner des Veranstalters betriebenen Messe WLANs kommt. Im Falle der Störung technischer Einrichtungen des Messebetriebes durch den Betrieb eines WLAN hat der Veranstalter das Recht, alle erforderlichen Maßnahmen, bis hin zur Abschaltung der Versorgungssysteme für den Messestand (Internet, Spannung) zu ergreifen, welche zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs der technischen Einrichtungen des Messebetriebes erforderlich sind. Der Aussteller hat entsprechende Weisungen des Veranstalters zu befolgen, allenfalls auf Wunsch des Veranstalters das von ihm betriebene WLAN abzuschalten und bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie die für die Lokalisation und Beseitigung der Störung entstehenden Aufwendungen zu ersetzen. 12. Haftung und Schadenersatz Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die vom Aussteller, seinen Angestellten oder Vertragspartnern auf dem Messegelände abgestellten Fahrzeugen. Der Aussteller haftet seinerseits für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Vertragspartner oder durch seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere Nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser 10. – 13. November 2016 Messe Wien Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung zu beweisen. Aus dem Handeln oder Unterlassen anderer Aussteller, deren Leuten oder Vertragspartnern kann der Aussteller keinen wie immer gearteten Anspruch gegen den Veranstalter ableiten. Der Aussteller hat allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und dem Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Messekatalog und/oder anderen Messedrucksorten wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung, etc.). Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des Ausstellers Ausstellungs- und Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist verboten. 12a. Messeversicherung Die Standmiete enthält keine Versicherung für die in den Messestand eingebrachten Gegenstände, den Messestand und alle sonstigen Messeausrüstungsgegenstände. Wird mit dem Veranstalter oder einem Versicherungsunternehmen eine Versicherung abgeschlossen, gelten die anlässlich des Versicherungsabschlusses gesondert schriftlich getroffenen Bedingungen. 13. Werbemittel vom Veranstalter Jeder Aussteller (einschließlich allfälliger Mit- und Unteraussteller) ist zur Eintragung in den aufgelegten Messekatalog verpflichtet. Die Mindesteintragungen laut Katalogformular werden auf Kosten des Ausstellers auch dann durchgeführt, wenn kein ausdrücklicher Auftrag des Ausstellers vorliegt. Der Veranstalter stellt den Ausstellern auf Wunsch allenfalls aufgelegte Werbemittel zu den angegebenen Bedingungen und Konditionen (Preisen) zur Verfügung. Damit wird dem Aussteller die Möglichkeit gegeben, seine Kunden auf die Beteiligung an der Veranstaltung aufmerksam zu machen und zum Besuch einzuladen (Klebemarken, Einladungskarten, Besucherflyer, Poster). 14. Werbung des Ausstellers am Veranstaltungsort Platzübertragungen und Werbemaßnahmen in Bild, Ton und Schrift für andere Firmen als jene des Ausstellers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Transparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des Ausstellungsstandes nicht angebracht oder verteilt werden, dürfen nicht in die Gänge hineinragen und die Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Die Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standes, insbesondere auf den Parkplätzen, ist nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte Verrechnung erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Ausstellern ist der Veranstalter berechtigt, den Stand sofort zu schließen, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung der Standmiete und der sonstigen Kosten ausgeschlossen ist. 15. Verbreitung von Werbematerial, Detailverkauf, Warenproben Drucksorten und Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt werden. Werbeaktivitäten außerhalb des Standes sind kosten- und genehmigungspflichtig und ausnahmslos nur in den Foyers, Übergängen und im Freigelände gestattet. Befragungen durch externe Firmen sind im Messezentrum nicht gestattet. Im Messezentrum ist jede entgeltliche Abgabe von Waren und Dienstleistungen durch den Aussteller oder dem Aussteller zurechenbare Dritte, auch wenn die Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen nicht während der Messe, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ohne ausdrückliche schriftliche Zulassung durch den Veranstalter untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot des Verkaufs ohne Zulassung verpflichtet den Aussteller, dem Veranstalter sämtliche, diesem auflaufenden bzw. vorgeschriebenen, mit dem Verstoß in kausalem Zusammenhang stehenden Kosten, Gebühren sowie Steuern (insbesondere Vergnügungssteuern) verschuldensunabhängig zu ersetzen. Im Falle eines Verstoßes mehrerer Aussteller haften solche Aussteller für die genannten Kosten, Gebühren sowie Steuern zu ungeteilter Hand. Die entgeltliche Abgabe von Mustern ist an eine Zulassung durch den Veranstalter gebunden. Die unentgeltliche Abgabe von Mustern ist gestattet. 16. Sonderveranstaltung, Vorführung Alle Arten von Sonderveranstaltungen und Vorführungen auf den Ständen bzw. am Veranstaltungsgelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen Messeablauf beeinträchtigen. Blinkzeichen und -schriften auf dem Messestand sind unzulässig. Der Einsatz von Gasen und Dämpfen (Trockeneis etc.) ist genehmigungspflichtig. Die Hallen sind mit Brandmeldeanlagen ausgerüstet, Fehlalarmeinsätze der Feuerwehr werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Laseranlagen müssen vom Aussteller bei der Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien, A-1200 Wien, Dresdner Straße 75, Tel. +43 (0)1 4000-922 83 zur Genehmigung eingereicht werden. Akustische oder audiovisuelle Vorführungen auf dem Messestand müssen in der Weise gestaltet werden, dass jegliche Geräuschentwicklung ein Ausmaß von 40 dBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschreitet. Wird über Aufforderung der Messeleitung 32 Messebedingungen eine höhere als die erlaubte Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält sich die Messeleitung geeignete Maßnahmen - gegebenenfalls die Schließung des Standes - vor. Anmeldungen bei AKM müssen von den jeweiligen Firmen selbst durchgeführt werden. 17. Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten Das Aufstellen von Apparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt werden kann oder bei denen das Spielergebnis vom Zufall abhängig ist, Schau-, Scherz-, Geschicklichkeitsautomaten etc., sowie Apparate mit Spielergebnisanzeige sind vom Aussteller vor Messebeginn zur Vergnügungssteuer anzumelden. Zusätzlich muss vom Aussteller 6 Wochen vor Messebeginn für eine Konzession am jeweiligen Messestand eingereicht werden. Nur bei Erteilung einer Konzession dürfen die Geräte in Betrieb genommen werden. Zuständig dafür ist die Magistratsabteilung 4/7 der Stadt Wien, A-1010 Wien, Ebendorferstraße 2, Tel. +43 (0)1 4000-86385. Der Aussteller hat aus dem Betrieb solcher Apparate den Veranstalter schad- und klaglos zu halten. 18. Filmen und Fotografieren Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Veranstaltungsgelände zu fotografieren und zu filmen und die Bildaufnahmen für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten, insbesonders dem Urheberrecht und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Aussteller ist es außerhalb seines eigenen Standes nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren anzufertigen oder anfertigen zu lassen. 19. Reinigung Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers übernehmen vom Veranstalter zugelassene Reinigungsinstitute die Standreinigung. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die Seite legt, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden. 20. Transport und Parken Das Befahren der Messehallen mit Kraftfahrzeugen welcher Art auch immer ist grundsätzlich verboten. Bei Spezialtransporten ist zeitgerecht vom Veranstalter eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Ab Aufbauende sind alle Fahrzeuge von den Eingängen, Auffahrten, Feuerwehrzonen und Presseparkplätzen uneingeschränkt zu entfernen. Während der Messe dürfen LKW über 3,5t auf den Parkplätzen nicht abgestellt werden. Jedes Zuwiderhandeln zieht den Besitzstörungsfall nach sich und steht es dem Veranstalter frei, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen. 21. Standbewachung Während der Messen (inklusive Auf- und Abbauzeiten) wird vom Veranstalter eine allgemeine Hallenbewachung (äußere Bewachung der Ausstellungshallen, Bewachung der Messeeingänge und periodisches Durchgehen von Wachpersonal durch die Hallen vorgenommen. Die Aussteller haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine gesonderte Standbewachung (Diebstahlsbewachung) durchgeführt wird. Zusätzliche Standbewachungen sind vom Aussteller gesondert zu beauftragen und mit der beauftragten Firma direkt zu verrechnen. Jede, vom Aussteller gesondert beauftragte Standbewachung muss, soweit sie während der Öffnungszeiten des Messezentrums stattfindet, dem Veranstalter rechtzeitig unter Bekanntgabe der Daten des Bewachungsunternehmens schriftlich bekanntgegeben werden. Der vom Aussteller beauftragte Einsatz von Drittbewachungsunternehmen zur Bewachung des Standes außerhalb der Öffnungszeiten des Messezentrums bedarf zudem der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. 22. Pfandrecht Hinsichtlich sämtlicher offener Forderungen des Veranstalters gegen den Aussteller hat der Veranstalter ein vertragliches und gesetzliches Pfandrecht an den vom Aussteller in den Messestand eingebrachten Gegenständen und an dem Messestand samt Ausrüstungsgegenständen. Zur Ausübung dieses Pfandrechtes bedarf es nicht der Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Im Falle der Inanspruchnahme dieses Pfandrechtes werden die in den Messestand eingebrachten Gegenstände und der Messestand samt Ausrüstungsgegenstände ohne Vorankündigung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Messestand weggebracht und eingelagert. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Gegenstände zu marktüblichen Preisen (Konditionen) zu verkaufen und den Erlös auf die offenen Forderungen anzurechnen. 23. Verletzung der Messebedingungen, Gesetzesverletzung Die Messebedingungen, sämtliche in der Service-Mappe angeführten Hinweise, Bedingungen, Regeln und gesetzliche Vorschriften sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und veranstaltungsbehördlichen Vorschriften sind strikt einzuhalten. Einzuhalten sind insbesondere alle Brandschutzvorschriften, alle gewerberechtlichen und ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Hausordnung. Von Behördenvertretern angeordnete Maßnahmen hat der Aussteller sofort und auf eigene Kosten durchzuführen. Die Nichtbeachtung und/oder Verstöße gegen die Messebedingungen, die vertraglichen Vereinbarungen und die Hausordnung sowie die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der Kundmachung des Wiener Magistrats vom 29.12.1949, MA 7-4050/49 idgF oder behördlicher Vorschriften (Anordnungen) berechtigen den Veran- 10. – 13. November 2016 Messe Wien stalter, den zugewiesenen Messestand sofort auf Kosten des Ausstellers zu schließen und die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen. Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist vom Aussteller, dessen Personal und Vertragspartnern unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für den zum Messegelände gehörigen Parkplatz. 24. Datenschutz (Zustimmungserklärung gemäß Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz) Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz: Der Aussteller stimmt der Verwendung der von ihm im Anmeldeformular bekannt gegebenen Daten („Ausstellerdaten“) im Informationssystem der Literatur- u. Contentmarketing GmbH zu Zwecken des Marketings für Veranstaltungen zu. Die Ausstellerdaten dürfen auch an die über den Link www. buchwien.at abrufbaren Medien und Partnerunternehmen des Veranstalters für Zwecke im Zusammenhang mit der Messe übermittelt werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten. Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz: Der Aussteller ist - gegen jederzeitigen Widerruf - damit einverstanden, in Zukunft von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH über Veranstaltungen dieser Unternehmen per E-Mail informiert zu werden. 25. Schriftlichkeit, Gewohnheitsrecht Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller Rechte welcher Art auch immer nicht ableiten. 26. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Standaufbauten der Literatur- u. Contentmarketing GmbH 1. Auftragsannahme Aufträge (Bestellungen) gelten seitens der Literatur- u. Contentmarketing GmbH als rechtsverbindlich, wenn 1.1. das von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH aufgrund der Bestellung erstellte Anbot vom Aussteller (Besteller) umseitig bestätigt wurde, und dieses innerhalb der Anbotsfrist firmenmäßig unterfertigt bei der Literatur- u. Contentmarketing GmbH eingelangt ist, 1.2. die Auftragserteilung von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH schriftlich bestätigt wurde, sowie 1.3. die Anzahlung in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes bei der Literatur- u. Contentmarketing GmbH eingegangen ist. 2. Mietgegenstände 2.1. Die vermieteten Stände einschließlich der Standard- und/oder Sonderausstattung stehen im Eigentum der Literatur- u. Contentmarketing GmbH, daher ist jede Bearbeitung und Veränderung an den Objekten untersagt. Dies betrifft insbesondere das Nageln, Schrauben, Schweißen und Kleben sowie das Übermalen und Tapezieren mit nicht lösbaren Tapeten und das Anbringen von nicht lösbaren Klebebändern und -folien auf Metall-, Holz- oder Kunststoffteilen. 2.2. Jeder Gebrauch eines vermieteten Gegenstandes außerhalb des Standplatzes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Literatur- u. Contentmarketing GmbH. 2.3. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der vermieteten Objekte auch durch Dritte mit dem Wiederbeschaffungswert. 2.4. Für das Entfernen von Tapeten, Folien und Dekorstoffen etc. werden € 4,00 pro m2, zzgl. USt verrechnet. 3. Gefahrenübergang, Reklamationen Zeitpunkt des Gefahrenüberganges ist die bestätigte Übergabe des Standes samt Zusatzeinrichtungen an den Aussteller. Danach können auch Reklamationen nicht mehr anerkannt werden. 4. Zahlungsbedingungen 4.1. Gleichzeitig mit der firmenmäßig gefertigten Anbotannahme sind 50% des voraussichlichen Nettoauftragswertes zu überweisen. Die Restzahlung zuzüglich USt wird spätestens bei Rechnungslegung fällig. 4.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat verrechnet. 4.3. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht nicht. 4.4. Für die durch diesen oder einen früheren Vertrag begründeten Ansprüche der Literatur- u. Contentmarketing GmbH haftet der Aussteller mit seinen eingebrachten Ausstellungsgütern und Standeinrichtungen. 4.5. Eventuelle Gegenforderungen können nicht in Anrechnung gebracht werden. Auf den Einspruch über die Verletzung der Hälfte des wahren Wertes wird verzichtet. 5. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien vereinbart. 33 Hausordnung 1.1 Betreten der Messeanlage, Eintrittskarten Das Betreten der Messeanlage ist nur mit einer von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH ausgegebenen gültigen Eintrittskarte gestattet. Besucher dürfen die Messeanlage nur während der angeführten Öffnungszeiten, Aussteller und deren Personal zu den in der Technischen Service-Mappe angegebenen Zeiten betreten. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung von Erwachsenen Zutritt. Sperrige Gegenstände dürfen von Besuchern nicht in die Hallen mitgenommen werden. Das Mitführen von Tieren in die Messeanlage ist nicht gestattet. 1.2 Fahrzeugverkehr innerhalb der Messeanlage Verkehrsbeschränkungen wie Einbahn, Fahrtrichtung, Halte- und Fahrverbote sind durch diesbezügliche der Straßenverkehrsordnung 1960 samt Novellen sowie dem Verkehrsanpassungsgesetz 1971 entsprechende Straßenverkehrszeichen gekennzeichnet und von den Fahrzeuglenkern zu berücksichtigen. Die für die Überwachung der Messeanlage zuständigen behördlichen Aufsichtsorgane sind berechtigt, gegebenenfalls von vorstehenden Verordnungen abweichende Verfügungen zu treffen. 2.1. Werbung Plakatierung, Flugzettelverteilung sowie Werbemaßnahmen aller Art außerhalb des Ausstellungsstandes sind bei der Literatur- u. Contentmarketing GmbH anzumelden und gebührenpflichtig. Die Benützung von Lautsprecheranlagen durch Aussteller oder dritte Personen für Werbedurchsagen oder Verlautbarungen ist nicht gestattet. Innerhalb der Messeanlage und des Messeschutzrayons ist die Ausübung eines Gewerbes sowie die Durchführung von Werbemaßnahmen aller Art ohne Zustimmung der Literatur- u. Contentmarketing GmbH nicht gestattet. Werbetafeln und Gegenstände jeder Art, die nicht von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH montiert werden, sind über Veranlassung und auf Kosten des Mieters durch einen konzessionierten Fachmann aufzustellen bzw. zu montieren. Das schriftliche Attest dieser konzessionierten Firma über die sturmfeste Aufstellung bzw. unverrückbare und durch eine Notverhängung gesicherte Aufhängung ist spätestens drei Tage vor Messebeginn eingeschrieben der Literatur- u. Contentmarketing GmbH zwecks Vorlage bei der Behörde zu übermitteln. Für alle Personen- oder Sachschäden, die durch im Auftrage des Mieters montierte Werbegegenstände oder Werbeträger usw. entstehen, haftet der Mieter in vollem Schadensumfang sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Beziehung. 3.1 Standbeaufsichtigung Schon vor Eröffnung der Messe sollen aus Sicherheitsgründen die belegten Stände vom Standinhaber oder einem mit einer Aussteller-, Angestellten- oder Auf- und Abbaukarte legitimierten Vertreter beaufsichtigt werden. In den Messeständen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die sich mit einer Aussteller-, Angestellten- oder Auf- und Abbaukarte und einem Personalausweis legitimieren können. 3.2 Emballagen und Abfälle Papier und sonstige Abfälle dürfen nicht auf den Fußboden, sondern müssen in die hiefür bestimmten Behälter geworfen werden. Packstoffe oder sonstiges Aufbaumaterial dürfen im Hinblick auf eine ausreichende Sicherheit des Betriebes weder in den Ausstellungsständen noch auf Deckenkonstruktionen sowie hinter Pavillons und dergleichen im Freigelände verwahrt werden. Jeder Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Verpackungsmaterial während der Einrichtung des Standes täglich aus dem Bereich der Messeanlage restlos entfernt wird. Das Aufstellen von Papierkörben und Abfallbehältern aus brennbaren Materialien ist verboten. Im Fall einer nicht rechtzeitig erfolgten täglichen Entfernung des Verpackungsmaterials steht der Messebetriebsleitung das Recht zu, die gesamte Emballage auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen. Ein Recht auf Ersatz dieses Materials durch die Literatur- u. Contentmarketing GmbH steht dem Aussteller nicht zu. 3.3 Reinigung Die gemieteten Plätze sind vom Aussteller in gutem, reinem Zustand zu erhalten. Die Reinigung soll täglich ab 1 Stunde vor Messebeginn durchgeführt werden. Zu diesem Zweck ist dem Aussteller und dessen Angestellten der Eintritt in die Ausstellungsräume ab diesem Zeitpunkt gestattet. 3.4 Verhalten am Messestand Der Aussteller verpflichtet sich, während der Messe fachlich geschultes Personal in seinem Ausstellungsstand zu beschäftigen. Die im geschäftlichen Verkehr üblichen guten Sitten sind zu wahren. Bei der Durchführung der Messebeteiligung sind die Regeln des lauteren Wettbewerbes streng einzuhalten. Es sind zu unterlassen: lärmende Demonstrationen • das Anrufen von Besuchern • die Ankündigung von Messerabatten, Sonderpreisen und Teilzahlungskonditionen • Auseinandersetzungen mit Konkurrenten • das Verwenden von lebenden Tieren zu Werbezwecken, ausgenommen im Landwirtschaftssektor. 3.5 Konsumentenbefragungen, Autogrammstunden, Fotografieren etc. Konsumentenbefragungen, Tests und Preisausschreiben, Prominentenempfänge mit 10. – 13. November 2016 Messe Wien Autogrammstunden sowie das Filmen ist in allen Messeanlagen nur mit schriftlicher Genehmigung der Literatur- u. Contentmarketing GmbH erlaubt. Das Fotografieren, Abzeichnen und Berühren der zur Schau gestellten Gegenstände ist verboten. 3.6 Lärmverhinderung Zur Vermeidung übermäßigen Maschinenlärms sind nach Tunlichkeit Schalldämpfer und Auspufftöpfe, eventuell auch schalldichte Umbauungen und Abschirmungen zu verwenden. Vorführungen von Maschinen, Musikinstrumenten, Lautsprechern, Glocken, Sirenen, Hochfrequenzapparaten usw., die mit Lärm oder anderen Störungen verbunden sind, dürfen nur zu den von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH festgesetzten Stunden erfolgen. Der Literatur- u. Contentmarketing GmbH steht das Recht zu, solche Vorführungen zu beschränken oder zu untersagen, ohne dass dem Aussteller dadurch irgendwelche Ersatzansprüche aus dem Titel dieser Untersagung zustehen. Der Aussteller haftet bei Nichtbeachtung des von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH ausgesprochenen Verbotes für alle durch seine Vorführungen enstandenen Schäden. 4.1 Besondere Vorschriften für Standaufbau und Standeinrichtung a) Die Errichtung von Pavillons, Kiosken, Flugdächern, besonderen Werbeobjekten, Türmen, Antennen, Baukränen, die Herstellung von Gas- und Wasserleitungsinstallationen, besonders umfangreichen Ausschmückungen von Ständen oder Ausstellungsräumen sowie Kojenbeheizungen ferner die Vorführung oder der Betrieb von Espressomaschinen, Dampf- und Druckgefäßen, Kompressoren, mit Dampf oder Druckluft betriebene Maschinen, Hebezeugen und dergleichen, Heizaggregaten, Brat-, Koch- oder Heizgeräten, Schweißgeräten, Propangasanlagen, Gas- und Ölfeuerungen, Hochspannungsleuchtröhrenanlagen, Werbefilmen ab 35 mm, entgeltlicher Betrieb von Apparaten und die Ausstellung oder Verwendung für Ausstellungszwecke von feuer- und explosionsgefährlichen sowie strahlungsgefährlichen, brennenden, glühenden Stoffen, sind bei der Technischen Abteilung der Literatur- u. Contentmarketing GmbH anzumelden und von deren Bewilligung sowie, soweit erforderlich, von der behördlichen Genehmigung abhängig. Liegt für bestimmte Fälle eine grundsätzliche behördliche Genehmigung bereits vor, so sind die Auflagen des diesbezüglichen Bescheides vom Aussteller nachweislich bekannt zu geben und von diesem einzuhalten. b) Elektrische Strahlungsgeräte mit offenen Glühspiralen dürfen nur kurzzeitig und nur zum Zweck der Vorführung in Betrieb genommen werden. c) Eine Verbauung der im Bereich der Kojenwände gelegenen Starkstromleitungen sowie der Ventilations- und Beheizungsöffnungen ist aus Gründen der gebotenen Betriebssicherheit bzw. Beheizungs- und Belüftungsmöglichkeit der Hallen behördlich verboten. d) Zur Ausstattung der Stände darf gemäß der Kundmachung des Magistrates aus dem Jahre 1949 und weiterer Bescheide nur unbrennbares oder flammensicher imprägniertes Material verwendet werden. Die Durchführung der Flammenschutzanstriche und aller Imprägnierungen ist der Behörde durch rechtzeitige Beibringung verbindlicher Atteste nachzuweisen. Die Verwendung von Kunststoffen sowie Schaumkunststoffen für die Ausstattung oder die Beschriftung der Stände ist nur dann gestattet, wenn darüber ein Attest über die Anforderungen der Brennbarkeitsklasse B1, Qualmbildungsklasse Q1 und Tropfenbildungsklasse TR1 vorgelegt wird. e) Die Durchführung von Schweiß- oder Spritzlackierungsarbeiten ist innerhalb der Messeobjekte (Ausstellungsräume usw.) aus Gründen einer ausreichenden Betriebssicherheit behördlich verboten. Bei der Durchführung von Klebearbeiten dürfen innerhalb der Ausstellungsräume nur Klebestoffe verwendet werden, die nicht brennbar sind. f) Für Lötarbeiten dürfen nur elektrisch geheizte Lötkolben verwendet werden. g) In die Besuchergänge dürfen keinerlei Gegenstände, auch nicht Beschriftungen oder Werbungen usw., hineinragen. h) Alle Ausgangstüren müssen während der Besuchszeit unversperrt bleiben. Die Zugänge zu den Türen, Fenstern, Brandmeldern, Hydranten, Handfeuerlöschern, elektrischen Verteilerkästen, Leitungsmasten sowie alle Verkehrwege sind dauernd von Verstellungen freizuhalten. i) Die Verwendung von Feuer und offenem Licht ist untersagt. j) Das Hängen von Schildern, Attrappen und Lasten an ausgestellten Kränen, Masten etc. ist aus Sicherheitsgründen behördlich untersagt. Der Literatur- u. Contentmarketing GmbH steht das Recht zu, die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes durch sofortige Entfernung der vorschriftswidrig angebrachten Gegenstände zu verlangen. Erfolgt die Entfernung dieser Gegenstände durch den Aussteller nicht unmittelbar nach Aufforderung, ist die Literatur- u. Contentmarketing GmbH berechtigt, die vorschriftswidrig angebrachten Gegenstände auf Kosten und auf Gefahr des Ausstellers selbst zu entfernen oder dem Aussteller den Stand mit sofortiger Wirksamkeit zu entziehen, in welchem Fall gemäß Punkt 14 der Messebedingungen vorgegangen wird. k) Bei der Errichtung von zweigeschossigen Standaufbauten ist die Standsicherheit durch den Befund einer Fachfirma nachzuweisen. l) Bauliche oder sonstige Abänderungen der Standeinrichtungen sowie besondere Betriebsmaßnahmen, die durch die Mag.-Abt. 35/V usw., im Zuge der vor jeder Messeveranstaltung stattfindenden behördlichen Begehung der Messeanlage im Interesse der öffentlichen Sicherheit angeordnet werden, sind seitens der Aussteller unverzüglich und noch vor Messebeginn, mindestens aber bis zur folgenden behördlichen Messerevision durchzuführen. Die Ausführung der Standbeschriftung ist dem freien Ermessen jedes Ausstellers überlassen, wobei jedoch unbedingt zu beachten ist, dass aus der Beschriftung Firmenname und Anschrift hervorgeht. Ebenso darf sie die gegebene Kojenhöhe nicht überragen und nicht in den Raum des Besucherganges vorstehen. Bei der Ausstattung der Ausstellungskojen haben die vorliegenden Bestimmungen der Literatur- u. Contentmarketing GmbH sowie die Kundmachung des Wiener Magistrates vom 29.12.1949, Mag.-Abt. 7/4050/49; Anwendung zu finden. 34 Hausordnung 4.2 Ausstellung und Vorführung von Fahrzeugen Fahrzeuge dürfen nur innerhalb des behördlich kommissionierten Raumes, unter Einhaltung aller behördlicher Vorschriften, ausgestellt und vorgeführt werden. Die standsichere Aufstellung dieser Fahrzeuge ist zu gewährleisten. Bei der Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Vorführungsplatz dürfen bewegliche Teile dieser Fahrzeuge wie Kräne, Schwenkarme, Kipper und dergleichen auf den Besucherverkehrswegen nicht betätigt werden. Zugtiere sind an Zügeln oder Ketten zu führen. 4.3. Rauchverbot In Hallen ist das Rauchen in allen Verkehrwegen untersagt. Diesbezügliche Hinweisschilder sind deutlich sichtbar an mehreren Stellen anzubringen. In Kojen ist das Rauchen gestattet, wenn gut sichtbar Aschenbecher bereitgestellt sind, wobei die Behörde gegebenenfalls ein Rauchverbot aussprechen kann. 4.4 Installationen und elektrische Einrichtungen Bezüglich Installationen elektrischer Einrichtungen jeder Art wird auf die Einhaltung der besonderen Vorschriften der Messe-Kundmachung des Wiener Magistrates vom 29.12.1949 und der Literatur- u. Contentmarketing GmbH aufmerksam gemacht. Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen, die den Behörden gegenüber verantwortlich sind, ausgeführt werden. Die Anklemmung an den Sicherungskasten erfolgt ausschließlich durch die von der Literatur- u. Contentmarketing GmbH genannten Firmen. Die Montage von Neonröhren und die Vorführung von elektrischen Öfen und Heizungsaggregaten jeder Art usw. ist nur, aufgrund einer vom Aussteller zu erwirkenden schriftlichen Genehmigung der Mag.-Abt. 36 und der Mag.-Abt. 35, beide Dresdner Straße 75, 1200 Wien, gestattet. Elektrische Strahlungsöfen sowie Heizkörper mit offe- 10. – 13. November 2016 Messe Wien nen Glühspiralen dürfen nur kurzzeitig und nur zum Zweck der Vorführung in Betrieb genommen werden. In allen Messeanlagen steht ausschließlich Drehstrom 380/220 Volt, 50 Hz, zur Verfügung. Bei der behördlichen Abnahme sind die jeweiligen Befunde über die elektrischen Anlagen einschließlich der Anschlüsse auf einem amtlichen Vordruck (VD 390) in der Betriebstechnik abzugeben und durch diese der Behörde vorzulegen. 4.5 Weisungen der Messeorgane und Auskunftserteilung Die Aussteller sind verpflichtet, den behördlichen Überwachungsorganen und den legitimierten Organen der Literatur- u. Contentmarketing GmbH jederzeit das Betreten der Stände zu ermöglichen. Den Weisungen der obgenannten Organe ist von den Ausstellern, deren Angestellten und allen Messebesuchern Folge zu leisten. Im Falle eines Brandes oder einer sonstigen Gefahr haben alle anwesenden Personen über Weisung der Aufsichtsorgane den gefährdeten Raum sofort zu verlassen. Ebenso sind die Aussteller verpflichtet, den legitimierten Reportern der Pressestelle der Literatur- u. Contentmarketing GmbH zu erteilen. 4.6 Strafbestimmungen Die Nichteinhaltung der Punkte 1.1, 1.2, 3.2, 3.6, 4.1, 4.2, 4.3, und 4.4 der genehmigten Hausordung durch die Veranstalter, Aussteller und Besucher unterliegt den Strafbestimmungen der Kundmachung des Wiener Magistrates vom 29.12. 1949, Mag.-Abt. 7-4050/49, betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen. Genehmigt von der Magistratsabteilung 35 zur Zahl: MA 35-V/2-18216/28/85 vom 5. März 1987 gemäß § 22 der vorgenannten Kundmachung. Der Abteilungsleiter: Dipl.-Ing. Lenz (Senatsrat). 35 Gesetzliche Vorschriften Legal Regulations 10. – 13. November 2016 Messe Wien Kundmachung des Wiener Magistrates vom 29. XII. 1949, Mag.-Abt. 7-4050/49, betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen. Vienna City Council By-laws dated 29 Dec. 1949, Mag.-Abt. 7-4050/49 concerning local police regulations for trade fairs Auf Grund der §§ 77 und 111 der Verfassung der Stadt Wien in der Fassung von 1931 (LGBI. f. Wien Nr. 41) werden folgende ortspolizeiliche Vorschriften für die Einrichtung und den Betrieb von Messen erlassen. The following police regulations concerning the installation and operation of trade fairs were enacted pursuant to §§ 77 and 111 of the Constitution of the City of Vienna in the version of 1931 (Provincial Law Gazette for Vienna, No. 41). Abschnitt A – Allgemeine Bestimmungen Section A: General provisions § 1 Verfahren Vor jeder Messe ist beim Magistrat um Feststellung der Eignung der Anlage anzusuchen. Der Magistrat kann die Vorlage maßstabrichtiger Pläne, auf denen insbesondere die Einrichtung der Räume, die Breite der Verkehrswege und Ausgänge bis zur Straße, die Beleuchtung, Notbeleuchtung und Beheizung ersichtlich sind, fordern. Für die beabsichtigte Neueinrichtung oder Änderung aller die Sicherheit der Besucher und Dienstnehmer betreffenden Einrichtungen, wie elektrische Anlagen, Notbeleuchtungen, Hydranten und Feuermeldeanlagen, Lüftungs- und Heizanlagen, sind vor ihrer Durchführung Pläne samt Beschreibung vorzulegen. Der Magistrat überprüft, ob die Anlage in betriebstechnischer, bau-, feuer-, und gesundheitspolizeilicher Hinsicht und im Einvernehmen mit der Bundespolizeidirektion in Sicherheits- und verkehrspolizeilicher Hinsicht entspricht und erteilt die für die Betriebssicherheit notwendigen Aufträge dem Veranstalter der Messe, der für ihre Erfüllung durch die Aussteller und Besucher Sorge zu tragen hat. Kann die erforderliche Betriebssicherheit durch behördliche Aufträge nicht erreicht werden oder wurden diese nicht erfüllt, so kann der Magistrat für jene Teile, die dieser Anforderung nicht entsprechen, die Benutzung durch die Besucher untersagen. § 1 Procedures Prior to all trade fairs the organizers must apply to the City Council for approval of the premises. The Council may request the submission of scale plans clearly indicating hall furnishings, the width of circulation routes and exits to the street, and the lighting, emergency lighting and heating systems. In the event of intentions to install or modify any equipment affecting the safety of visitors and employees, such as electrical equipment, emergency lighting systems, hydrants or fire alarms, heating or ventilation systems, plans and technical descriptions shall be submitted prior to the performance of works. The City Council will investigate the suitability of the premises in respect of operational, structural, fire safety and public health aspects, will assess them for compliance with safety and traffic regulations in consultation with the Federal Police Directorate, and will impose such licensing conditions as are necessary for operational safety upon the organizers, who shall be responsible for the observation of these rules by exhibitors and visitors. In the event that adequate safety standards cannot be met by official licensing conditions or that the latter are not being complied with, the Council shall be entitled to prohibit the use by visitors of those parts of the fair that do not meet requirements. § 2 Überwachung Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieser Kundmachung und der erlassenen besonderen Aufträge obliegt, soweit sie sich auf betriebstechnische, bau-, feuer-, und gesundheitspolizeiliche Rücksichten erstrecken, dem Magistrat, sonst insbesondere hinsichtlich der Ruhe und Ordnung, der Bundespolizeidirektion. Ergibt sich während des Betriebes die Notwendigkeit unaufschiebbarer Verfügungen zur Wahrung der Betriebssicherheit, so sind diese von den zur Überwachung zuständigen Organen zu erlassen. Solche unaufschiebbare Verfügungen sind: a) im Wirkungsbereich der Bundespolizeidirektion die Entfernung von Ruhestörern, die Sperre des Einlasses oder gänzliche Räumung von Schauräumen, um Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung oder Gefahren für die Sicherheit der Personen oder des Eigentums hintanzuhalten, endlich die Sperre der ganzen Anlage. b) im Wirkungsbereich des Magistrates die Erteilung von Aufträgen, um die erforderliche Betriebssicherheit zu erreichen, oder wegen Gefahr im Verzuge die Sperre einzelner Schauräume oder der ganzen Anlage. Ist jedoch ein Überwachungsorgan des Magistrates nicht anwesend, so ist auch in diesen Fällen bei Gefahr im Verzuge das Überwachungsorgan der Bundespolizeidirektion berechtigt, diese Verfügung zu treffen. § 2 Monitoring Monitoring of compliance with those provisions of these by-laws and with those aspects of the licensing conditions that concern operational, structural, fire and public health matters is the responsibility of the City Council; otherwise, responsibility lies with the Federal Police Directorate, particularly in respect of the maintenance of public order. Should the necessity arise during the event for urgent action to ensure operational safety, the necessary emergency orders shall be enacted by the authorities responsible for supervision of the facilities. Such emergency orders may be: a) Under the purview of the Federal Police Directorate, the removal of persons responsible for breaches of the peace, suspension of admission or complete evacuation of the exhibition premises in order to prevent breaches of the peace or danger to persons or property, or closure of the entire facilities. b)Under the purview of the City Council, the imposition of licensing conditions with a view to meeting the necessary safety standards or, in cases of emergency, the closure of individual exhibition halls or of the entire facilities. In the absence of a Council supervisory officer, the officer of the Federal Police Directorate responsible for supervision of the site shall be entitled to issue such instructions in cases of emergency. Abschnitt B - Technische Bestimmungen Section B: Technical provisions § 3 Lage Gebäude von über 300 m2 Grundfläche müssen voneinander durch Freiflächen getrennt sein, die in der Regel 12 m breit sein müssen; ergibt die Summe der Gesimshöhe der gegenüberliegenden Gebäude ein größeres Maß, so ist dieses für den Gebäudeabstand maßgebend. Bei größerer Ausdehnung der Anlage können Brandschutzstreifen gefordert werden, die nicht verbaut werden dürfen und tunlichst mit Bäumen zu bepflanzen sind. Schauräume in Wohngebäuden müssen eigene ins Freie führende Verkehrswege haben, die von den übrigen Gebäudeteilen feuerbeständig getrennt sind; Verbindungsöffnungen mit zu anderen Zwecken benützten Gebäudeteilen sind verboten. In Gebäuden mit Schauräumen dürfen in der Regel nicht Räume untergebracht sein, in denen feuergefährliche Stoffe gelagert, verarbeitet oder verkauft werden, wenn durch einen Brand in diesen die Besucher gefährdet werden können. Kleinere Gebäude wie Kioske, Musterhäuser, Ausstellungsobjekte u. dgl. müssen von den benachbarten Gebäuden mindestens 3 m entfernt sein. § 3 Site lay-out Buildings with a floor area of over 300 sqm must be separated from each other by open space which must generally be 12 m wide. If the sum of the heights of the cornices of opposite buildings is greater, then this dimension shall determine the spacing of the buildings. In extensive sites, fire protection strips, which may not be built on and should, if possible, be planted with trees, may be required. Exhibition facilities in residential buildings must have their own emergency exits, which must be separated from other parts of the building by fireproof partitions; connecting doors giving on to parts of the building used for other purposes are prohibited. Buildings with exhibition facilities may not, normally, contain rooms in which inflammable materials are stored, processed or sold, if visitors would be endangered by a fire therein. Small buildings such as kiosks, show houses, stands, etc., must be at least 3 m from adjacent buildings. § 4 Bauliche Beschaffenheit Bei mehrgeschossigen Gebäuden, in denen Schauräume untergebracht sind, müssen die Umfassungsmauern, Stiegenhäuser, alle tragenden Bauteile, sowie die Durchfahrten und Durchgänge feuerbeständig ausgeführt sein. Ebenerdige Schauräume können auch nur feuerhemmend hergestellt werden. Innerhalb eines Gebäudes sind nach Bedarf Brandmauern anzuordnen, die in der Regel 15 cm über die Dachhaut führen müssen und die brennbaren Konstruktionsteile vollkommen trennen. Maueröffnungen müssen feuerhemmende Abschlüsse haben, die außerhalb der Besuchszeit geschlossen sein müssen. In Hallen, die länger als 60 m sind und eine freie Dachuntersicht haben, können anstatt Brandmauern, Brandschürzen oder Brandschutzstreifen verlangt werden. Die Brandschürze ist feuerhemmend herzustellen und soll mindestens 3 m unter die Dachhaut bzw. Decke reichen; der Brandschutzstreifen muss mindestens 6 m breit sein, im Bereiche des Daches aus einer nicht brennbaren Dachhaut und einer feuerhemmenden Dachuntersicht (3 cm Verputz) und im Bereiche der Seitenwände bis zum Fußboden aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Bei der Brandschürze und beim Brandschutzstreifen muss die Dacheindeckung von den anschließenden Teilen feuerhemmend getrennt § 4 Fire protection In multi-storey buildings containing exhibition facilities, the exterior walls, stairwells, and all load-bearing elements, as well as vehicle and pedestrian gateways, must be built of fireproof materials. Ground-floor exhibition halls must be solely constructed of fire retardant materials. Within buildings, fire walls must be laid out as required; these must generally extend 15 cm beyond the roof skin and completely separate the inflammable structural elements from each other. Openings in masonry must be provided with fire retardant doors which must be kept shut outside the event opening hours. In halls which are longer than 60 m and have clear roof spans, fire aprons or protection strips may be required instead of fire walls. Fire aprons must be constructed of retardant materials, and must rise to a height no more than 3 m below the roof skin or ceiling. Fire protection strips must be at least 6 m wide, and must consist of a fireproof roof skin and retardant inner roof (3 cm plaster), while the side walls must consist of fireproof materials descending to the floor. Where fire aprons or protection strips are located, roof cladding must be separated from connecting elements by retardant materials. Communicating passages between halls are permissible only if adjacent walls are fire resistant or the passages themselves have fire resistant walls and ceilings. The roof skins of 36 Gesetzliche Vorschriften Legal Regulations sein. Verbindungsgänge zwischen den Hallen sind nur zulässig, wenn die anschließenden Hallenwände feuerbeständig sind oder die Verbindungsgänge selbst feuerbeständige Wände und Decken aufweisen. Die Dachhaut von Objekten größerer Ausdehnung, wie Hallen udgl. muss feuerhemmend sein. Ausstellerobjekte, Kioske, Pavillons udgl. die für längere Dauer errichtet werden, sind in der Regel feuerhemmend herzustellen. Gebäude, die dieser Anforderung nicht entsprechen, dürfen nur dann nebeneinander aufgestellt werden, wenn ein Zwischenraum freibleibt, der zwei Drittel der Firsthöhe beträgt. § 5 Fassungsraum, Verkehrswege Die Lage, Zahl und Breite der Verkehrswege (Gänge, Ausgänge, Türen und Stiegen) in Gebäuden mit Schauräumen ist nach dem Fassungsraum zu bestimmen. Erleichterungen können für kleine Schauräume, Pavillons, Musterhäuser udgl. gewährt werden. Zur Bestimmung des Fassungsraumes sind für jeden Quadratmeter der von Besuchern benützbaren Bodenfläche in der Regel 3 Personen anzunehmen. Die unverstellte Durchgangsbreite der Verkehrswege ist nach dem Verhältnis von 1,50 m für 250 Personen zu bemessen. Die erforderlichen Verkehrswege dürfen weder durch Türen oder Windfänge noch durch sonstige Einbauten oder Lagerungen eingeengt werden. Sitzgelegenheiten für Aussteller außerhalb ihrer Stände oder für Aufsichtspersonen sind unverrückbar zu befestigen un dürfen in den Verkehrswegen nicht hervorragen. Boden- und Wandbespannungen dürfen nicht leicht entzündlich sein und müssen ebenso wie Bilder, Spiegel udgl. in oder längs Verkehrswegen unverrückbar befestigt sein; Verglasungen von Schaukästen und Türen sind gegen Eindrücken zu sichern oder entsprechend stark auszuführen. Ein abnehmbarer Holzbelag des Fußbodens ist eben herzustellen und beim Auftritt abzuschrägen. Fußabstreifer müssen in der Ebene des Fußbodens liegen. Im Freien müssen die allgemeinen Verkehrswege mindestens 5 m breit und mit den öffentlichen Verkehrsflächen unmittelbar oder durch Durchfahrten bzw. Durchgänge verbunden sein. Die Verbindungen mit der Straße können durch Tore abschließbar sein; für diese gelten sinngemäß die Bestimmungen für Türen (§ 7). Während der Besuchszeit der Messe kann die Benützung der Verkehrswege durch Fahrzeuge eingeschränkt oder untersagt und die Zu- und Abfahrt besonders geregelt werden. Während des Betriebes der Messe müssen die notwendigen Verkehrswege unversperrt und in voller Breite benutzbar sein. § 6 Gänge und Ausgänge In Schauräumen müssen mindestens 2,50 m breite Gänge vorhanden sein. Für Schauräume, die einen starken Besuch erwarten lassen (bei Kostproben u.dgl.) können auch breitere Gänge gefordert werden. In Schauräumen mit Verkehrswegen von höchstens insgesamt 30 m Länge oder bei Verkehrswegen, die nur in einer Richtung begangen werden, oder an denen nur an einer Seite Schaustellungen stattfinden, kann die Gangbreite bis auf 2 m herab gesetzt werden. Aus Schauräumen, deren Verkehrswege insgesamt länger als 15 m sind, müssen mindestens 2 Ausgänge zu Fluchtwegen ins Freie führen. Ausgänge aus Schauräumen dürfen in der Regel nicht mehr als 30 m voneinander entfernt sein und müssen ebenso wie die Fluchtwege ins Freie mindestens 1,50 m breit und 2,10 m hoch sein. Ausgänge sind als solche deutlich zu bezeichnen und sollen tunlichst weit von den Verkehrswegen aus sichtbar sein; der Weg ins Freie ist im Bedarfsfalle durch Richtungsweiser kenntlich zu machen. § 7 Türen Türen müssen mindestens 2,10 m hoch und 1,20 m breit sein und müssen nach außen aufgehen. Nach innen aufgehende Türen sind für Räume, in denen sich nur wenige Personen aufhalten, zulässig und können ausnahmsweise auch dann zugelassen werden, wenn durch ihre Lage gewährleistet ist, dass die Türflügel bei Anwesenheit von Besuchern durch geeignete Einrichtungen offen bleiben. Die geöffneten Türflügel dürfen höchstens 0,15 m in Verkehrswege vorspringen; die erforderliche Breite der Verkehrswege darf durch die vorragenden Türflügel nicht verringert werden. Türverschlüsse müssen leicht erreichbar, raumseitig deutlich sichtbar sein und sich mit einem Griff öffnen lassen; Kantenriegel, Wurfriegel, untere Aufsatzriegel und ähnliche Türverriegelungen sind verboten. Obere Aufsatzriegel sind nur an einem der beiden Türflügel innenseitig zulässig. Rauchdicht und samt Stock feuerhemmend ausgestattete Türen müssen in der Fluchtrichtung aufschlagen und selbsttätig ins Schloss fallen. Drehtüren sind unzulässig. § 8 Stiegen Stiegen müssen so angeordnet sein, dass kein Teil eines den Besuchern zugänglichen Raumes mehr als 40 m vom Stiegenhaus entfernt ist; sie sind feuerbeständig und geradarmig herzustellen. Die Stufen müssen mindestens 0,30 m breit und dürfen nicht höher als 0,16 m sein. Stiegen für Besucher müssen mindestens 1,50 m breit sein; mehr als 2,50 m breite Stiegen sind durch Anhaltestangen zu unterteilen. Stiegen sind beiderseits mit Anhaltestangen ohne freie Enden zu versehen. Treppenläufe mit mehr als 20 Stufen sind durch 1 m lange Ruheplätze zu unterbrechen. Vor und hinter Türen sind je 0,45 m tiefe Ruheplätze anzulegen. Höhenunterschiede bis zu 0,45 m Höhe dürfen nur durch Rampen mit einer Steigung von höchstens 10% ausgeglichen werden. Stiegenhäuser müssen in der Regel ins Freie führende Fenster besitzen und sind gegen die einzelnen Geschosse rauchdicht abzuschließen; im obersten Geschoss können Rauchklappen gefordert werden, die sich beim Lösen einer im Erdgeschoß befindlichen Betätigungsvorrichtung durch ihr Eigengewicht öffnen. Der feuerhemmende und rauchdichte Abschluss von Kellerstiegen gegen Verkehrswege und Räume, in denen sich Besucher aufhalten, kann gefordert werden. 10. – 13. November 2016 Messe Wien large buildings such as halls must be fire retardant. Stands, kiosks, pavilions and other permanent or semi-permanent structures must generally be constructed of retardant materials. Buildings which do not conform to this requirement may only be sited next to each other if a space equal to two-thirds of the height of the ridge of the roof is left between them. § 5 Capacity, and traffic/circulation routes The lay-out, number of width of the circulation routes (passages, exits, doors and stairwells) in buildings with exhibition premises depends on the capacity of the buildings in question. Conditions may be relaxed for small showrooms, pavilions, show houses, etc. The basis for the calculation of capacity is three persons per square meter of floor area usable by visitors. The required clear width of circulation routes is calculated according to a ratio of 1.50 m per 250 persons. Circulation routes may not be constricted by doors, porches, other fixtures and fittings or goods in storage. Off-stand seating for exhibitors or supervisory staff must be securely fixed, and may not project into the circulation routes. Floor or wall coverings may not be of highly inflammable materials and must, like any pictures, mirrors, etc., situated in or along circulation routes, be securely fitted. Glazing of showcases and doors must be secured against breakage, and must be of sufficient strength. Stands must be provided with temporary wood flooring, and the edges of the steps thereto must be chamfered. Foot-scrapers must be at floor level. Outdoor traffic routes for public use must be at least 5 m wide, and must be connected with public carriageways either directly or by gateways. Access to the street may be closeable by gates; the provisions applying to the latter are analogous to those for doors (§ 7). During the event opening hours the use of traffic routes by vehicles shall be restricted or prohibited, and vehicle access or egress specially regulated. For the duration of the event the necessary transport routes and pedestrian circulation routes shall remain unobstructed and usable in their full width. § 6 Corridors, aisles and exits Exhibition facilities must be provided with aisles of at least 2.50 m in width. Wider aisles may be stipulated for exhibition halls likely to attract large numbers of visitors (e.g. at tastings). In the case of exhibition halls where the total length of the aisles is no more than 30 m, where visitor traffic is one way only, or exhibits are only situated on one side, the aisle width may be reduced to 2 m. In halls where the total length of circulation routes is greater than 15 m, there must be at least two exits leading to escape routes. Exits from exhibition halls may not generally be more than 30 m apart, and like emergency exits these must be at least 1.50 m wide and 2.10 m high. Exits must be clearly marked, and wherever possible must be visible from the aisles at some distance. Routes to exits shall also be signposted if necessary. § 7 Doors Doors must be at least 2.10 m high and 1.20 m wide, and must open outwards. Doors which open inwards are, however, permissible in the case of facilities frequented by only small numbers of people, and may also be permitted under exceptional circumstances if so positioned as to allow permanent opening by means of appropriate fittings when visitors are present. Open door leaves may project no more than 0.15 m into circulation routes, and may not reduce aisles to less than the required width. Door furniture must be easily accessible and clearly visible from within halls, and must open with handles. Flush bolts, sliding bolts, bottom-mounted door-closers and similar door closure fittings are prohibited. Top-mounted door-closers may only be mounted on one door leaf. Smokeproof and fire retardant doors (including frame) must open in the direction of escape, and must close automatically. Revolving doors are prohibited. § 8 Stairwells Stairways must be so designed that no part of any hall accessible to visitors is more than 40 m from a stairwell; they must be constructed of fire-resistant materials and must be straight. The steps must be at least 0.30 wide and may not be higher than 0.16 m. Visitors’ staircases must be at least 1.50 m wide; staircases of over 2.50 in width must be divided by central handrails. Staircases must be provided with handrails, the ends of which may not be exposed. Flights of over 20 stairs must be interrupted by 1 m long landings. Landings of 0.45 m in depth must be situated on both sides of doors. Ramps with rises of up to 0.45 m may not have gradients of over 10%. Stairwells should generally have windows giving on to the open air, and must have smokeproof emergency doors to seal off individual floors. The installation of smoke vents which open under their own weight upon actuation of a release mechanism on the ground floor may be required on top floors. Fire retardant, smokeproof doors capable of sealing off cellar steps from circulation routes and halls frequented by visitors may be required. 37 Gesetzliche Vorschriften Legal Regulations § 9 Einbauten Bei Einbauten, die Tragkonstruktion haben, müssen diese, wenn sie nicht feuerbeständig und feuerhemmend sind, durch einen Anstrich unter Beimengung von Erdfarbe schwer entzündlich gemacht sein. Holzteile müssen gehobelt sein. Bespannungen, Stoffverkleidungen, Vorhänge und sonstige Ausschmückungen sind sicher zu befestigen; Bespannungen aus Papier sollen tunlichst an die Wand geklebt sein. Brennbare Kunstseide darf zur Ausschmückung nicht verwendet werden. Obere Abdeckungen (Vela u.dgl.) von Ständen oder über Verkehrswege müssen durch Behandlung mit einem Schutzmittel schwer entzündlich gemacht sein. Die Zulassung einer über das übliche Ausmaß hinausgehenden Ausschmückung der Stände oder der Ausstellungsräume kann von der Verwendung schwer brennbar gemachter Stoffe oder von der Beistellung zusätzlicher Löschgeräte abhängig gemacht werden. Durch Gasgeräte, elektrische Glühkörper und andere Wärmequellen gefährdete Wand- und Deckenteile sind durch Asbest unter Freihaltung eines entsprechenden Luftraumes zu sichern. Die Ausstattung von Ausstellerobjekten wie Pavillons, Musterhäuser und dgl. hat in sinngemäßer Beachtung obiger Bestimmungen zu geschehen. Packstoffe dürfen in den Ausstellerständen nicht verwahrt werden. § 10 Ausstellungsgegenstände Ausstellungsgegenstände, die in Betrieb vorgeführt werden, sind so zu sichern, dass eine Gefährdung der Besucher und Beschäftigten nicht eintreten kann. Bei Gegenständen, deren Ausführung den österreichischen Vorschriften nicht entspricht oder deren Verwendung an eine behördliche Zulassung gebunden ist, hat der Aussteller auf diesen Umstand besonders hinzuweisen, widrigenfalls die amtliche Anbringung eines Anschlages an dem Ausstellungsgegenstand vorbehalten bleibt. Die Verwendung brennender, glühender feuer- oder explosionsgefährlicher Stoffe ist in allen Schauräumen verboten; um ihre ausnahmsweise Verwendung, wie zum Antrieb von Ausstellungsgegenständen, ist beim Magistrat anzusuchen, der unter besonderen Voraussetzungen die Verwendung und Lagerung zulassen kann. Gegenstände aus Zelluloid sind als solche zu bezeichnen und tunlichst unter Glasverschluss zur Schau zu stellen. In einem Stand darf nur eine Höchstmenge von 1 kg vorhanden sein; ein Kübel mit Wasser und eine Löschdecke oder andere geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten. § 11 Elektrische Anlagen Die elektrischen Anlagen sind nach den hierfür geltenden Vorschriften auszuführen, instandzuhalten und zu betreiben und vor jeder Messe amtlich überprüfen zu lassen. Elektrische Maschinen, Transformatoren und Geräte müssen mit den vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen wie Schutzschaltungen, Erdung, Nullung o.dgl. ausgestattet sein. Hochspannungsanlagen wie Leuchtröhren, Röntgen- und große Hochfrequenzapparate bedürfen einer gesonderten Bewilligung, die unter Vorlage einer technischen Beschreibung samt Skizze, vom Aussteller und der Installationsfirma gefertigt, rechtzeitig beim Magistrat zu erwirken ist. Vor jeder Messe ist beim Magistrat um die Überprüfung der gesamten elektrischen Anlage rechtzeitig anzusuchen. Zur Überwachung und Instandhaltung der elektrischen Anlagen – einschließlich jener der Ausstellungsstände – ist auf die Dauer der Messe ein konzessionierter Elektroinstallateur von der Messeleitung zu bestellen und dem Magistrat zur Kenntnis zu bringen. § 12 Beleuchtung, Notbeleuchtung Alle Messeräume, die nicht belichtet sind, müssen elektrisch beleuchtet sein. Die Anspeisung durch zwei voneinander unabhängigen Stromquellen kann gefordert werden; in diesem Falle müssen die Leuchtstellen, in den Räumen gleichmäßig verteilt, angeschlossen sein. Die Hauptbeleuchtung, die Installation der Ausstellerstände und Objekte und eine allfällige Außenbeleuchtung sind unabhängig voneinander allpolig abschaltbar einzurichten. Pläne über die elektrische Anlage (Schalt- und Situationspläne), welche die Hauptspeisepunkte (Schaltstationen und Verteilungspunkte) und den Verlauf der Hauptleitungen in den einzelnen Gebäuden enthalten, müssen, nach dem tatsächlichen Stande richtiggestellt, in der Betriebskanzlei aufliegen. Für alle Räume, Verkehrswege und Fluchtwege bis zu den öffentlichen Verkehrsflächen ist außer der Hauptbeleuchtung eine von dieser unabhängige Notbeleuchtung einzurichten. Die Notbeleuchtung ist vom Einbruch der Dunkelheit an für die Dauer der Anwesenheit der Besucher in Betrieb zu halten. Die Notbeleuchtung muss von Akkumulatoren gespeist werden; jede Leuchtstelle muss eine Leistung von 5 Watt haben. Die Lampenstellen der Notbeleuchtung sind so aufzustellen, dass die Verkehrswege bis zur Straße bei Versagen der Hauptbeleuchtung erhellt werden. Über Ausgangstüren sind Notlampenstellen vorzusehen, deren Deckgläser einen grünen Querstreifen haben. § 13 Sonderbestimmung für elektrische Einrichtungen Die Leitungen sind nach den besonderen Vorschriften für feuergefährdete Betriebsstätten und Lagerräume, gegebenenfalls für feuchte Räume, zu verlegen. Hauptleitungen in Ausstellungsräumen können als isolierte Leitungen offen auf Isolatoren oder Porzellanrollen verlegt werden, wenn die gegeneinander spannungsführenden Leitungen mindestens 5 cm voneinander entfernt, durch ihre Lage oder andere geeignete Maßnahmen gegen Beschädigung geschützt sind und nicht unmittelbar mit brennbaren Stoffen in Berührung gelangen können. Ortsveränderliche Leitungen sind in der Regel als mittlere oder starke Gummischlauchleitungen auszuführen. Leitungen leichter Ausführung sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dürfen nicht mit Klammern oder Nägeln befestigt sein und an brennbaren Stoffen anliegen. Ausnahmsweise am Boden verlegte Leitungen sind gegen mechanische Beschädigung zu schützen. Alle Leitungsverbindungen sind zu klemmen oder zu löten und 10. – 13. November 2016 Messe Wien § 9 Stands Where stands have structural elements that are neither fire resistant nor fire retardant, these must be given a coat of paint containing a fire retardant material. Wooden elements must be planed. Hangings, fabric coverings, curtains and other decorations must be securely hung. Paper coverings must, wherever possible, be pasted to walls. Inflammable artificial silk may not be used for decorations. Stand or aisle ceilings (e.g. Vela) must be rendered fire resistant by treatment with a protective material. Authorization of unusually large stand or hall decorations may be made conditional on the use of fire resistant materials or the provision of additional fire extinguishers. Wall or ceiling elements endangered by gas appliances, electric heaters or other heat sources must be protected by asbestos without obstructing ventilation. Outdoor exhibition structures such as pavilions or show houses must be equipped and furnished in accordance with the above provisions. Packing materials may not be stored at stands. § 10 Exhibits Where exhibits are to be demonstrated, steps must be taken to prevent risk to visitors and employees. Exhibitors must expressly draw visitors’ attention to exhibits in versions that do not conform to Austrian standards or require an official permit for use. Failure to do so may result in the affixing to the exhibit of an official warning. The use of burning, red-hot, inflammable or explosive materials is prohibited in all exhibition facilities. Applications for special permits, e.g. for use to drive exhibits, must be directed to the City Council, which may permit the use and storage of such materials in special cases. Materials such as celluloid must be identified as such, and must wherever possible be displayed behind glass; a maximum amount of 1 kg may be present at a stand. In such cases a bucket of water and fire blanket or other appropriate fire fighting equipment must be kept at the ready. § 11 Electrical equipment Electrical equipment must be installed, maintained and operated in accordance with the relevant regulations, and must be subjected to an official inspection prior to every event. Electrical machinery, transformers and appliances must be provided with regulation protective equipment such as circuit-breakers, earths and TN systems. High-voltage equipment such as fluorescent tubes, X-ray or large high-frequency apparatus requires special permits, for which exhibitors must apply to the City Council in good time, furnishing a technical description and sketch drawn up by themselves or their electrical contractors. Prior to all events applications must be made to the City Council for inspection of all electrical equipment and wiring. The fair management shall appoint a licensed electrician to supervise and maintain electrical equipment – including exhibits – for the duration of the event, and shall inform the City Council thereof. § 12 Lighting and emergency lighting All exhibition halls that are not naturally lit must be illuminated by electric light. Electricity supply from two independent power sources may be required; in such cases the light fittings in question must be evenly distributed around the halls. The main lighting system, electrical standfitting and any outdoor lighting must be so designed as to permit independent all-pole disconnection. Plans of the electrical installations (circuit diagrams and planimetric drawings), indicating the main feed points (switching substations and distribution points) and the layout of the main services in the various buildings, and updated to represent the actual status, must be kept by the fair management. Apart from a main lighting system, all halls, circulation routes and escape routes leading to public transport facilities must be provided with an independent emergency lighting system. The latter is to kept operational from lighting-up time until vacation of the premises by visitors. The emergency lighting system must be fed by storage batteries. Each light must have a wattage of 5 W. Emergency lighting must be so located that drives and paths remain illuminated as far as the street in the event of failure of the main lighting system. Emergency lights with glass covers, identified by green stripes, shall be provided above the exits. § 13 Special regulations for electrical installations Lines must be laid in accordance with the special regulations for industrial premises and storerooms subject to potential fire hazards, and those for damp rooms where applicable. Main services in exhibition halls may be exposed, provided that they are insulated and are mounted in insulators or porcelain cups, that the live cables are at least 5 cm apart, that they are protected rom possible damage either by their positioning or by other appropriate measures, and that they cannot enter into contact with inflammable materials. Mobile lines must normally be ordinary or heavy tough-rubber-sheathed (t.r.s.) cables. Use of lightweight cables should be kept to a minimum, and they should not be secured with clamps or nails or laid in contact with inflammable materials. Cables laid on the floor must be protected from mechanical damage. All cable connections must be clamped, soldered or reliably insulated. Gas and heating pipes may under no circumstances be used to connect earth wires, and water pipes may only be used with the consent of the City Council. Distribution boards, controllers, resistors, motors, switchgear, heating elements, etc., must be so installed and protected as to be inaccessible by visitors, and to be at a sufficient distance from inflammable materials, if necessary, by placing them on fireproof bases; they must be so installed that fire hazards and accidental contact with live parts are excluded. 38 Gesetzliche Vorschriften Legal Regulations zuverlässig zu isolieren. Zum Anschluss von Erdleitungen dürfen Gasrohrleitungen und Heizungsrohre überhaupt nicht, Wasserleitungsrohre nur im Einvernehmen mit dem Magistrat verwendet werden. Verteiler, Regler, Widerstände, Motoren, Schaltapparate, Heizkörper udgl. sind den Besuchern unzugänglich, in entsprechender Entfernung von brennbaren Stoffen, gegebenenfalls auf nicht brennbaren Unterlagen so aufzustellen und abzudecken, dass eine zufällige Berührung spannungsführender Teile und Brandgefahr ausgeschlossen werden. Verteiler und Schaltkasten sind aus nicht brennbarem Material wie Mauerwerk oder Eisenblech herzustellen. Elektrische Strahlungsöfen sowie Heizkörper mit offenen Glühspiralen dürfen kurzfristig nur zum Zwecke der Vorführung in Betrieb genommen werden. Widerstände müssen so abgedeckt sein, dass ein Darauflegen von Gegenständen nicht möglich ist. Verteiler sind in Reichweite anzubringen, die Stromkreise sind deutlich lesbar zu bezeichnen. Als Sicherungen dürfen nur vorschriftsmäßige verwendet werden; Überbrückungen der Sicherungseinsätze durch Metall sind verboten. Bei Geräten müssen die Steckerstifte mit ausreichend hohem Schutzkragen versehen und die Steckerbuchsen am Ende des Zuleitungskabels angebracht sein. Kerzenlampen müssen nicht brennbare Fassungsträger und Überschubrohre haben. Glühlampen müssen mit Berührungsschutzfassungen ausgestattet sein, dürfen nicht mit Papier oder Stoffen umhüllt werden oder an brennbaren Stoffen anliegen. Glasballons und größere Glasscheiben hochhängender Beleuchtungskörper über Verkehrswegen müssen mit Drahteinflechtungen, die unmittelbar am Beleuchtungskörper befestigt sind, versehen sein. Grelle Lichtquellen sind derart anzubringen oder abzublenden, dass eine Blendung Vorübergehender vermieden wird. Akkumulatoren sind dem Leitungsquerschnitt entsprechend bei den Klemmen allpolig zu sichern. § 14 Gaseinrichtungen Gasanlagen sind nach den geltenden Vorschriften auszuführen, zu betreiben und vor jeder Messe durch die Gaswerke überprüfen zu lassen. Absperrvorrichtungen in der Hauptzuleitung sind gegen Eingriff Unberufener zu sichern; die Stellen sind genau zu kennzeichnen. Gasmesser samt Anschlüssen und Absperrvorrichtungen sind in Schutzkästen einzuschließen. In Betrieb stehende Gasgeräte müssen auf nicht brennbare, wärmeisolierende Unterlagen gestellt werden und in der Regel fest mit den Gasleitungen verbunden sein. Zum Anschluss ortsveränderlicher Gasgeräte sind gegen mechanische Beschädigung und gegen Abgleiten gesicherte Schläuche zu verwenden. Gasrohre sind in der Regel an Wänden zu verlegen. Ausnahmsweise auf den Boden verlegte Rohre sind gegen mechanische Einwirkung zu schützen. Abgase von Heizgeräten sind in der Regel ins Freie abzuleiten; über Ausnahmen entscheidet der Magistrat. Azetylenerzeugungsapparate und Dissousgasanlagen dürfen nur ausnahmsweise mit besonderer Bewilligung des Magistrates aufgestellt und vorgeführt werden. § 15 Heizung und Lüftung Zur Beheizung der Messeräume dürfen nur Zentralheizungsanlagen, Öfen mit festen Brennstoffen sowie Gas- und elektrische Öfen unter fallweise festzusetzenden Voraussetzungen verwendet werden. Raumheizungen mit flüssigen Brennstoffen sind verboten. Öfen und Heizkörper an Verkehrswegen sind gegen gefahrbringende Berührung standsicher zu umwehren. Alle Schauräume sind entlüftbar einzurichten; erforderlichenfalls kann eine künstliche Entlüftung gefordert werden. § 16 Sanitäre Anlagen, Kleiderablagen Aborte für Frauen und Männer sowie Pissoirs sind an das städtische Kanalnetz anzuschließen und mit ausreichend entlüfteten Vorräumen sowie mit einer Entlüftung ins Freie zu versehen und als solche zu bezeichnen. Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser sind in den Vorräumen vorzusehen. Kleiderablagen dürfen die Ausgänge und Verkehrswege nicht behindern; liegt der Ausgabetisch an einem Verkehrsweg, so ist der Verkehrsweg mindestens auf die Länge des Ausgabepultes um ein Drittel der erforderlichen Breite zu vergrößern. § 17 Rauchverbot Das Rauchen und die Verwendung offenen Lichtes ist in allen Räumen untersagt. Ausnahmen hievon bedürfen einer ausdrücklichen behördlichen Bewilligung. Das Rauchverbot ist leicht sichtbar und deutlich lesbar anzuschlagen. In Räumen, in denen das Rauchen gestattet ist, müssen Aschenbehälter vorhanden sein. § 18 Feuerlöschgeräte, Feuermelder, Alarmanlagen In der Regel sind in jedem Schauraum Löscheimer mit Wasser oder Kübel- bzw. Einstellspritzen bereitzustellen. Handfeuerlöscher dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie für die gedachten Zwecke zugelassen sind; vor jeder Messe ist jedoch ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen und durch eine Bestätigung der überprüfenden Stelle nachzuweisen. Das Magistrat kann für ausgedehnte Anlagen die Einrichtung von Feuermelde- und Alarmanlagen verlangen. In Gebäuden und im Freien können je nach Ausdehnung der Anlage Hydranten gefordert werden. Die Feuerlöschgeräte sind stets leicht zugänglich und von jeder Verstellung freizuhalten. Die Standorte der Hydranten und Feuermelder sind so zu kennzeichnen, dass sie von weitem sichtbar sind. 10. – 13. November 2016 Messe Wien Distribution boards and switchboxes shall be made of fireproof materials such as masonry or sheet metal. Electric radiant heating ovens and heaters with exposed elements may only be operated for short periods for demonstration purposes. Resistors must be so shielded as to prevent objects from being deposited on them. Distribution boards must be mounted at reachable height, and wiring circuits must be clearly and legibly marked. Only regulation fuses may be used. Bypassing of fuse-links by means of metal objects is prohibited. The pins of plugs used to connect appliances must have protective shrouds of sufficient height, and sockets must be installed at the end of the feeder cables. Candle lamps may not have inflammable lampholder carriers or shades. Filament lamps must be equipped with shock protected lampholders, and may not be surrounded with paper or fabric, or be in contact with inflammable fabrics. Glass globes, or large glass panes in suspended light fittings or on circulation routes, must be equipped with wire mesh reinforcements directly attached to the fittings. Intense light sources must be so fitted or shaded that passers-by are not dazzled. Battery terminals must have all-pole protection corresponding to the conductor crosssection in question. § 14 Gas installations Gas equipment must be installed and operated in accordance with the current regulations, and must be inspected by the Gasworks before each fair. Mains stopcocks must be protected against tampering by unauthorized persons, and their locations clearly marked. Gas meters, connections and stopcocks must be locked in protective cabinets. Operational gas appliances must be mounted on fireproof, heat-insulating bases, and should normally be connected with the mains by permanent plumbing. Only hoses with protection against mechanical damage and with secure connections may be used for the supply of mobile gas appliances. Gas pipes should normally be wall mounted. Pipes laid on floors must be protected against mechanical damage. Exhaust gas from heating appliances must normally be conducted into the open air; exceptions are at the discretion of the City Council. Acetylene generators and dissolved acetylene units may only be exhibited and demonstrated under exceptional circumstances, subject to special permission from the City Council. § 15 Heating and ventilation Exhibition halls may be heated only by central heating systems or, subject to conditions to be imposed on a case-by-case basis, solid-fuel stoves, gas or electric heaters. Liquid-fuelled space heaters are prohibited. Stoves and radiators in circulation routes must be surrounded by stable protective shielding to prevent hazardous physical contact. All exhibition halls must be ventilated; if necessary, artificial ventilation will be required. § 16 Sanitary facilities and cloakrooms Gentlemen’s and ladies toilets, and urinals must be connected to the municipal sewerage network, and must have a vestibule with adequate ventilation, as well a ventilation duct into the open air. Toilets must be clearly marked as such. Vestibules are to be provided with sinks with running water. Cloakrooms may not obstruct the circulation routes and exits; if the counter is situated in a circulation area the latter must be enlarged by one-third of the required width for at least the length of the counter. § 17 Smoking ban Smoking and naked flames are prohibited throughout exhibition premises. Exceptions require express official permission. Signage calling attention to the smoking ban must be clearly visible and legible. In rooms where smoking is permitted ashtrays must be provided. § 18 Fire extinguishers and fire alarms Fire buckets containing water, or buckets and stirrup pumps should normally be present in all exhibition halls. Portable fire extinguishers may not be used unless approved for their intended purpose; they should be inspected and certified as operational before every event. The City Council may require the installation of fire alarms and alarm systems at large premises. Depending on the size of the premises, the installation of hydrants within the building and outdoors may be stipulated. Fire-fighting equipment must always be easily accessible and kept clear of obstacles. Signage of hydrants and fire alarms must be visible at a distance. 39 Gesetzliche Vorschriften Legal Regulations 10. – 13. November 2016 Messe Wien § 19 Feuerwache Für jede größere Anlage kann vom Magistrat eine Wache der Feuerwehr der Stadt Wien für die Dauer der Messe sowie für die Zeit der Einrichtung und Räumung vorgeschrieben werden. § 19 Fire officers In the case of large facilities, the City Council may require the presence of fire officers provided by the Fire Brigade for the duration of the event as well as the assembly and dismantling periods. § 20 Diensträume Für die behördlichen Aufsichtsorgane (Bundespolizei, Feuerwehr) und erforderlichenfalls für die Löschgeräte sind geeignete Räume beizustellen. Die Räume sollen ebenerdig, direkt zugänglich und belichtet sowie beheizbar, entsprechend eingerichtet und mit einem unmittelbaren Anschluss an das Staatstelefon und an die Hauszentrale versehen sein. § 20 Duty stations Suitable accommodation shall be provided for the official supervisory services (Police and Fire Brigade) and, if necessary, for fire-fighting equipment. The premises in question shall be on the ground floor, and shall be directly accessible, equipped with lighting and heating, and appropriately furnished; they shall have direct lines to the government telephone system and the in-house switchboard. § 21 Erste Hilfeleistung Für erste Hilfeleistung bei Erkrankungen und Unfällen sind die erforderlichen Behelfe, Arzneien, Labemittel und Verbandszeug, entsprechend der Kundmachung des Wiener Magistrates vom 25. September 1930, Mag.-Abt. 52-1369/30, in jeder größeren Anlage in einem direkt entlüfteten und belichteten Raum (Arztzimmer) bereitzustellen und staubdicht zu verwahren. Die ständige Anwesenheit eines Arztes oder einer mit der ersten Hilfeleistungen vertrauten Person kann verlangt werden. Im Arztzimmer sind ein Waschtisch mit fließendem Wasser, ein Ruhelager und eine Tragbare vorzusehen. § 21 First aid At all large exhibition facilities, large quantities of the equipment, medicines, cordials and dressings required for first aid in the event of illness or accident, as specified by the by-laws of Vienna City Council dated 25 September 1930 (Mag.-Abt. 52-1369/30), shall be kept in dustproof storage in a naturally ventilated and lit room (surgery). The permanent presence of a doctor or other person trained in first aid may be required. The surgery must contain a sink with running water, a couch and stretcher. § 22 Hausordnung Die Messeleitung hat eine Hausordnung dem Magistrat zur Genehmigung vorzulegen. Diese hat insbesondere die von den Besuchern und Ausstellern zu beachtenden Vorschriften sowie die Pflichten der Aufsichtspersonen im Falle einer Gefahr zu enthalten. Die Messeleitung hat durch Aufsichtspersonen dahin zu wirken, dass die Hausordnung eingehalten wird. Die genehmigte Hausordnung ist den Aufsichtspersonen auszufolgen und in den Messeanlagen an mehreren Stellen deutlich sichtbar anzuschlagen. § 23 Aufsichtspersonen Für die Dauer der Messe sowie für die Zeit der Einrichtung und Räumung hat die Messeleitung eine ausreichende Anzahl kenntlich gemachter und mit der Hausordnung vertrauter Aufsichtspersonen beizustellen. Die halbe Anzahl der Aufsichtspersonen ist von der Feuerwehr der Stadt Wien vor jeder Messe mit der Handhabung der Feuerlöschgeräte schulen zu lassen. § 24 Überprüfungen, Befunde Die Überprüfung der Betriebssicherheit besonderer Einrichtungen, wie elektrische Licht- und Kraftanlagen, Blitzschutzanlagen, Podien, Aufhänge- und Zugvorrichtungen, Zentralheizungs- und Lüftungsanlagen, Feuerstätten, Gasleitungen, Rauchabzüge und Rauchklappen, Hydranten, Schieber und Schläuche, Feuermelde- und Alarmanlagen udgl. kann vorgeschrieben werden. Die Befunde sind vor jeder Messe dem Magistrat vorzulegen. Im übrigen sind die Bestimmungen der Kundmachung vom 30. September 1930, Mag.-Abt. 52-2134/30, betreffend die Betriebssicherheit gewisser Einrichtungen in Vergnügungsstätten, sinngemäß einzuhalten. Abschnitt C – Schlussbestimmungen § 25 Bestehende Anlagen Ob und inwieweit von einzelnen Bestimmungen bei zur Zeit des Wirksamkeitsbeginnes dieser Kundmachung bestehenden Anlagen abgesehen werden kann, entscheidet der Magistrat nach Maßgabe der Betriebssicherheit. § 26 Ausnahmen Würde die Einhaltung einzelner technischer Bestimmungen zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen, so kann der Magistrat Ausnahmen zulassen, wenn die erforderliche Betriebssicherheit auf andere Weise erreicht werden kann. Der Magistrat ist auch berechtigt, weitergehende Aufträge zu erteilen, wenn trotz Einhaltung der im Abschnitt B enthaltenen Bestimmungen dies zum Schutze von Leben und Gesundheit der Besucher erforderlich ist. § 27 Strafen Übertretungen dieser Kundmachung und der auf Grund derselben erlassenen Anordnungen sowie der genehmigten Hausordnung durch die Veranstalter, Aussteller oder Besucher werden mit Geldstrafen bis zu EUR 14,53 oder Arreststrafen bis zu 14 Tagen geahndet. § 28 Wirksamkeit Diese Kundmachung tritt mit dem Tage der Verlautbarung in Kraft, gleichzeitig verliert die Kundmachung des Wiener Magistrates vom 3. Juli 1934, Mag.-Abt. 52-T 46/46/33 ihre Wirksamkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen für Filmvorführungen, Veranstaltungen nach dem Wiener Theatergesetz, gewerbliche Betriebe udgl. werden durch diese Kundmachung nicht berührt. § 22 House rules The fair management shall submit house rules for the approval of the City Council. These shall contain rules for visitors and exhibitors, as well as the conduct of supervisory staff in cases of emergency. The fair management shall, through the supervisory staff, take steps to ensure that the house rules are observed. Upon approval, the house rules shall be issued to the supervisory staff and shall be prominently posted at a number of locations at the fair facilities. § 23 Supervisory staff For the duration of the event and the assembly and dismantling periods the fair management shall provide a sufficient supervisory staff; the latter shall be identified as such and shall be conversant with the house rules. Before every event half of the supervisory staff shall receive training from the Vienna City Fire Brigade in the use of fire-fighting equipment. § 24 Inspections and reports Safety inspections of installations such as electric lighting and power systems, lightning conductors, podia, rigging and hoisting equipment, central heating and ventilation systems, hearths, gas pipes, smoke outlets and vents, hydrants, valves and hoses, and fire alarm systems, may be required. The reports thereon must be submitted to the City Council before every event. In addition, the provisions of the by-laws dated 30 September 1930 (Mag.-Abt. 52-2134/30) pertaining to the safety of entertainment facilities shall be observed. Section C: Final provisions § 25 Existing facilities The City Council is free to exempt facilities in existence at the time of the entry into force of these by-laws from individual provisions thereof shall, operational safety permitting. § 26 Exceptions In the event that compliance with individual technical regulations would lead to unintended difficulties the City Council may permit exceptions, provided that the required standard of operational safety can be met by other means. The City Council is also entitled to make additional conditions, over and above the provisions of Section B, if this is necessary to protect the life and health of visitors. § 27 Penalties Infringements by organizers, exhibitors or visitors of these by-laws and orders pursuant to them, and of the house rules, are punishable by fines of up to EUR 14.53 or detention of up 14 days. § 28 Validity These by-laws shall enter into force upon the day of their announcement, and shall thereby supersede the Vienna City Council by-laws dated 3 July 1934 (Mag.-Abt. 52-T 46/46/33). The legal regulations applying to film performances, events subject to the Vienna theatre by-laws, industrial premises, etc., are not affected by these by-laws. By the Vienna City Council Vom Wiener Magistrat 40 10. – 13. November 2016 Messe Wien Preistabelle Produktname Leistung Normalpreis Frühbucher Normalpreis Mitglieder Frühbucher Mitglieder Komplettstand Typ: Start 4 m² 1.050,— 1.010,— 998,— 960,— Komplettstand Typ: Start PLUS 8 m² 2.070,— 1.990,— 1.967,— 1.891,— 15,— % Komplettstand Typ: Standard 12 m² 4.370,— 4.200,— 4.152,— 3.990,— 15,— % Komplettstand Typ: Standard PLUS 18 m² 6.470,— 6.230,— 6.147,— 5.919,— 15,— % Flächenmiete 1 m² 200,— 190,— 190,— 180,— GS Reise- und Kunstbuch 1 Laufmeter 440,— 418,— GS Reise- und Kunstbuch Erweiterung ab 2. Laufmeter / je 220,— 209,— GS Reise- und Kunstbuch Standbeschriftung 1 Tafel GS Kochbuch 1 Laufmeter GS Kochbuch Erweiterung ab 2. Laufmeter / je GS Kinder- und Jugendbuch 1 Turm 3.320,— 3.140,— 3.154,— 2.983,— GS Kinder- und Jugendbuch ½ Turm 1.660,— 1.570,— 1.577,— 1.492,— GS Kinder- und Jugendbuch ¼ Turm 830,— 790,— 789,— 751,— GS Kinder- und Jugendbuch Standbeschriftung 1 Tafel 39,— GS Kalender 1 Wand 190,— 181,— GS Kalender ab 2. Wand / je 170,— 162,— GS Titelpräsentation 1 Buchfach 160,— 152,— GS Titelpräsentation ab 2. Buchfach / je 140,— 133,— GS Independent Verlage 1 Buchregal 400,— 380,— GS Independent Verlage ½ Buchregal 200,— 190,— GS Independent Verlage ab 2. Buchregal / je 300,— 285,— Parkkarte 1 Tag Tisch Chrom 1 1 Stück Tisch Chrom 2 1 Stück 39,— 39,— 50,— 50,— Tisch Kaffeehaus 1 Stück 46,— 46,— 60,— 60,— Stehtisch Business 1 Stück 36,— 36,— 47,— 47,— Stehtisch Veneto 1 Stück 56,— 56,— 72,— 72,— Barhocker Standard 1 Stück 28,— 28,— 36,— 36,— Barhocker Capri 1 Stück 47,— 47,— 61,— 61,— Sessel Tosca 1 Stück 19,— 19,— 22,— 22,— HVB / Börsenverein / SBVV 39,— 39,— 610,— 580,— 320,— Messepreis Normalpreis Messepreis Mitglieder Rabatt Erstaussteller ab 14 Tage vor Messebeginn 15,— % 304,— 7,50 7,50 7,50 7,50 31,— 31,— 41,— 41,— Sessel Commodo 1 Stück 29,— 29,— 37,— 37,— Sessel Kaffeehaus „Geflecht“ 1 Stück 30,— 30,— 38,— 38,— Koje 1x1m mit Falttüre 1 Stück 250,— 209,— 342,— 286,— Trennwand weiß H2,5m/1,0m 1 Stück 28,— 28,— 36,— 36,— Trennwand schwarz H2,5m/B1,0m 1 Stück 54,— 54,— 70,— 70,— Falttüre weiß 1 Stück 144,— 144,— 186,— 186,— Falttüre schwarz 1 Stück 154,— 154,— 199,— 199,— Logo auf Blende 1 Stück 41,— 41,— 53,— 53,— Beschriftungstafel 950x300mm 1 Stück 31,— 31,— 40,— 40,— Wandkleiderhaken 3 Haken 1 Stück 21,— 21,— 28,— 28,— Papierkorb 1 Stück 8,— 8,— 10,— 10,— Kühlschrank 1 Stück 84,— 84,— 108,— 108,— Infopult 1 Stück 118,— 118,— 152,— 152,— Strahler Standard 120W 1 Stück 41,— 41,— 53,— 53,— Auslegestrahler 100W 1 Stück 64,— 64,— 81,— 81,— Strahler Set „Concord“ 200W x 2 1 Stück 91,— 91,— 118,— 118,— Strahler Halogen 1000W 1 Stück 209,— 209,— 270,— 270,— 3-fach Steckdose 1 Stück 37,— 37,— 48,— 48,— Buch Wien Podest 1,0x0,5x0,5m weiß 1 Stück 71,— 71,— 91,— 91,— Buch Wien Podest 1,0x0,5x0,5m färbig 1 Stück 80,— 80,— 103,— 103,— Buchfach 1 Stück 21,— 21,— 28,— 28,— Teppich Standfläche 1 m² 7,— 7,— 9,— 9,— 41
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