Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und internationales Strafrecht RiLG Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos Hausarbeit im Anschluss an die Vorlesung Strafrecht I im Wintersemester 2015/2016 Sachverhalt Die Eheleute Meyer und Schulz pflegen einen intensiven Nachbarschaftsstreit. Mittlerweile schrecken die Ehemänner Dieter Schulz (D) und Hugo Meyer (H) auch nicht mehr davor zurück, dabei ihre Erfahrungen als Berufssoldaten einzusetzen. Als Molly Meyer (M) wieder Opfer der wüsten Beleidigungen der Angelika Schulze (A) geworden ist, beschließt H, den Schulzes eine Lektion zu erteilen und als erster in dem Konflikt zur Waffe zu greifen. Am Abend begibt sich H mit seinem Jagdgewehr zum Gartentor, das ausschließlich als Verbindung der beiden angrenzenden Grundstücke dient. Dort befestigt er die geladene und entsicherte Waffe auf einer Vorrichtung und positioniert diese auf dem Gartenweg. Dabei verbindet er einen Draht vom Abzug des Gewehrs über eine Kordel mit dem Griff des Tors. Die Waffe ist so auf das Tor gerichtet, dass bei dessen Öffnen der Draht gespannt und der Abzug betätigt wird. H beabsichtigt damit, denjenigen der Schulzes, der zuerst sein Grundstück betritt, tödlich zu treffen. Wann genau jemand der Schulzes wieder sein Grundstück betreten wird, weiß H nicht. Den Rest des Abends verbringt H in seinem Haus. Später besinnt sich H jedoch eines besseren und entfernt noch in derselben Nacht die Selbstschussanlage, da er das Vorhaben für feige hält. Enttäuscht davon, dass ihr Mann mit der Selbstschussanlage erfolglos geblieben ist, sieht sich M am nächsten Tag zum Handeln berufen. Sie weiß, dass sie im alkoholisierten Zustand zu Gewaltausbrüchen neigt und ist bereits mehrfach deswegen verurteilt worden. Als sie die A im Nachbargarten sieht, erkennt sie, dass sie ihr gegenüber im alkoholisierten Zustand gewalttätig werden könnte. Daher fasst M den Entschluss, sich zu betrinken und die A im betrunkenen Zustand zu verprügeln. Nach reichlich Likör läuft M laut pöbelnd in den Garten der Schulzes. A erkennt die M und will ins Haus flüchten. M hat A jedoch schnell eingeholt und schlägt mit ihren Fäusten auf sie ein. Erst als diese zu Boden geht, lässt M von ihr ab. A erleidet zahlreiche Hämatome. Eine Prüfung der Steuerungsfähigkeit ergab, dass M zur Zeit der Tat alkoholbedingt schuldunfähig war. In der Folgewoche will sich A für die Prügelattacke der M rächen und diese töten. Zu diesem Zweck schleicht sie nachts durch das Gartentor und befestigt eine Handgranate unter dem in der Einfahrt geparkten Wagen der M. Dabei verbindet sie den Zünder der Granate mit einem Faden an der linken Vorderachse des Wagens, sodass dieser beim Lenkvorgang in die rechte Richtung herausgezogen und die Granate gezündet wird. Am Morgen besteigt wider Erwarten die Haushälterin der Meyers Emma (E) den Wagen. Als sie den Wagen zurücksetzt und in der Ausfahrt einschlägt, explodiert die Granate. Passanten und Verkehrsteilnehmer im Umkreis werden durch Zufall nicht verletzt. E verstirbt. Der Wagen ist restlos zerstört. Daraufhin sehen beide Parteien zunächst von weiteren Attacken ab. Einige Wochen später sind D und H wieder im Dienst und werden auf der Fregatte „Karlsruhe“ eingesetzt. Als sich beide an Bord der Fregatte treffen, beschließt H, den D solange zu provozieren, bis dieser ihn tätlich angreift, um ihn in Selbstverteidigung töten zu können. Als D am ersten Abend zur Wache eingeteilt ist, begibt sich H an Deck, wo D patrouilliert. H baut sich vor D auf und sagt diesem ins Gesicht, dass seine Frau zu schwach wäre, um sich zu verteidigen und M die A am besten gleich hätte töten sollen. Dem D ist das zu bunt. Mit den Worten „Jetzt mach ich dich kalt!“, legt er sein G-36-Sturmgewehr auf den H an. Bevor D abdrücken kann, schafft es H, sein Kampfmesser aus der Uniform zu ziehen und es dem D in den Hals zu rammen. D wird tödlich getroffen. Das Schiff befindet sich zur Tatzeit auf Hoher See. Bearbeitervermerk Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten! § 308 StGB sowie Vorschriften des Waffengesetzes (WaffG) bleiben außer Betracht! Ggf. erforderliche Strafanträge gelten als gestellt! Die Fregatte „Karlsruhe“ ist im Schiffsregister der deutschen Marine registriert. Auf die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr vom 25.05.1956 (BPräsFlaggenAnO) wird hingewiesen. Formalitäten Der Umfang des Gutachtens darf 30 Seiten nicht überschreiten! Dabei sind Sachverhalt, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis, Gliederung und Schlussversicherung nicht eingerechnet. Folgende Formatierungsvorgaben sind einzuhalten: Gutachtentext: Korrekturrand von 7,0 cm rechts, die anderen Ränder 2,5 cm, Schriftgröße 12, Times New Roman, Zeichenabstand: Skalierung 100 %, Zeilenabstand: 1,5. Fußnoten: Times New Roman, Schriftgröße 10 und eine Skalierung von 100 %, Zeilenabstand: 1,0. Verstöße gegen Formatierungsvorgaben führen zu Punktabzug! Die Hausarbeit endet mit einer Versicherung der eigenständigen Erarbeitung (https://www.unigoettingen.de/de/erkl%C3%A4rung-f%C3%BCr-hausarbeiten-[pdf]/220310.html), die handschriftlich und ausschließlich mit der Matrikelnummer zu unterschreiben ist! Arbeiten ohne formgültige Abschlussversicherung werden nicht zur Korrektur angenommen! Die Hausarbeiten sind bis zum 08.04.2016, 18.00 Uhr (bei Studierenden des 4. Fachsemesters bis zum 31.03.2016, 18.00 Uhr) durch Einwurf in die rote Box vor dem Sekretariat des Lehrstuhls von RiLG Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos (Blauer Turm, Raum 4.102) abzugeben. Im Sekretariat selbst werden keine Arbeiten entgegen genommen! Bei postalischer Zusendung (an: RiLG Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Abteilung für ausländisches und internationales Strafrecht, Platz der Göttinger Sieben 5, 37073 Göttingen) entscheidet das Datum des Poststempels. Für eine Anrechnung der Prüfungsleistung ist eine fristgerechte Anmeldung im FlexNow-System erforderlich. Die Anmeldefrist für Hausarbeiten endet gem. § 8 Abs. 1 S. 5 ZwPrO am letzten Abgabetag um 24.00 Uhr. Viel Erfolg!
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