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Ratgeber für den
Sterbe- und Trauerfall
StadtBühl
Das Leben mit dem Tod
Vorwort des Oberbürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Geburt und Tod, Leben und Sterben. Sie sind unweigerlich
mit unserem Dasein verbunden. Dennoch setzen wir uns nur
selten mit der eigenen Endlichkeit oder dem Tod von An­
gehörigen auseinander – häufig erst dann, wenn wir mit dem
Tod direkt konfrontiert werden. Nach dem ersten, vielleicht
sogar lähmenden Schock haben die Hinterbliebenen wichtige
Entscheidungen bezüglich der letzten Ruhestätte zu treffen.
Gerade bei der Entscheidung der Bestattungsart befinden
sich die Angehörigen häufig in einem Zwiespalt zwischen
traditionellen und neuen Bestattungsformen. Oftmals diffe­
riert der Wohnort der Angehörigen zu der gewünschten
­Ruhestätte des Verstorbenen. Zudem haben sich Trauerkultur
und Bestattungsarten im Laufe der Zeit geändert. Waren
­früher Familiengrabstätten, die über Jahrzehnte gepachtet
wurden, die Norm, liegt mittlerweile bei vielen Bestattungen
der Schwerpunkt auf kürzeren Ruhefristen. Geringere Kosten
und weniger Pflegeaufwand für das Grab in den folgenden
Jahren sind für viele Angehörige wichtige Argumente.
Die Stadt Bühl hatte darauf reagiert und bereits im Jahr
2008 einen Grundsatzbeschluss zur Überplanung aller Fried­
höfe gefasst. Dabei wurde auch die Friedhofssatzung über­
arbeitet. Ziel war es, die Möglichkeiten der Bestattung zu er­
weitern. Durch die damit verbesserte Wirtschaftlichkeit der
Friedhöfe, können den Bürgerinnen und Bürgern in Bühl nun
bedarfsgerechtere und trotzdem kostengünstige Angebote
gemacht werden. 2014 konnten die Ergebnisse dieser Neue­
rungen repräsentativ ausgewertet werden. Dabei wurde
­festgestellt, dass die in Bühl eingeführten neuen Grabarten
sehr gut akzeptiert und angenommen werden. Diesen Weg
möchten wir als Stadt auch in der Zukunft weiter be­
schreiten – sowohl für traditionelle als auch neue Bestat­
tungsformen Lösungen bieten.
Mit diesem Ratgeber soll eine Hilfestellung gegeben werden,
um den individuell besten Weg zu finden. Er soll helfen, in
der schwierigen Phase der Trauer Möglichkeiten einer Be­
stattung aufzuzeigen, die dem Verstorbenen aber auch den
Angehörigen gerecht wird.
Hubert Schnurr
Oberbürgermeister
1
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort des Oberbürgermeisters 8
Verschiedene Formen der Bestattung
3
Das Leben mit dem Tod
12
Versicherungen, Vereine, Banken informieren
3
J
D
ie Begleitung in Leid und Trauer
13
Trauerfeier und kirchliche Beerdigung
4
J
D
ie Bestattungskultur heute 14
Blumenschmuck und Grabbetreuung
5
Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten
15
Nachlass- und Vorsorgeregelung 6
Was ist zu tun?
16
Friedhöfe in Bühl
6
Anzeige beim Standesamt
U3Branchenverzeichnis
7
Erforderliche Unterlagen U3Impressum
7
Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?
U = Umschlagseite
2
Das Leben mit dem Tod
Friedhof Weitenung – Pflanzenurnenwahlgrab –
Die Begleitung in Leid und Trauer
Der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit der Bestattungs­
kultur zeigt sich auch in einem anderen Umgang mit dem Leben
vor dem Tod. Gerade hier ist in den letzten Jahren das Bewusst­
sein für die Notwendigkeit, die Menschen auf den Umgang mit
Krankheit, Tod und Trauer vorzubereiten, enorm gestiegen.
Hospiz- und Betreuungsdienste, Kinderhospizdienst
Nicht jeder Kranke oder Sterbende leidet unter körperlich
­belastenden Beschwerden. Vielmehr sind offene Fragen zu
klären. Die Betroffenen und ihre Familien sind unsicher, was
auf sie zukommt.
Wie sieht das Sterben aus, welche Hilfe gibt es? Wie sollen
wir uns verhalten? Wie sieht es mit Essen und Trinken aus?
Ist eine künstliche Ernährung angebracht? Kann unser An­
gehöriger zu Hause bleiben?
Es gibt unendlich viele Fragen, die die ganze Familie und den
Kranken beschäftigen. Oft ist jedoch eine Hemmschwelle zu
überwinden, bis man darüber sprechen kann. Diese Gesprä­
che wirken im Nachhinein in der Trauerphase als entlastend.
Eingang Stadtfriedhof Bühl
Die Mitarbeiter der Hospiz- und Betreuungsdienste helfen,
all diese Fragen zu ermöglichen und Gedanken in Worte
zu fassen. Geschulte Mitarbeiter erkennen, welche Hilfe
nötig ist und können entsprechend handeln.
Trauerarbeit ist insbesondere bei Kindern sehr wichtig und
notwendig. Das Bestreben ist daher, die Betroffenen zu Hau­
se zu beraten. Es werden Kurse und Vorträge gehalten um
die Gesellschaft für dieses „Tabuthema“ zu sensibilisieren.
Ambulante Palliativdienste
Palliativ bedeutet, die Selbstbestimmung und die Lebens­
qualität der Patienten und ihrer Angehörigen durch spezielle
Maßnahmen entscheidend zu verbessern. Seit 2007 besteht
der gesetzliche Anspruch auf die so genannte spezialisierte
ambulante Palliativversorgung. Hierfür gibt es zwischen­
zeitlich Organisationen, die den Betroffenen mit Rat und Tat
zur Seite stehen.
Palliativmedizin widmet sich der ganzheitlichen Behandlung
und Begleitung von unheilbar Erkrankten mit einer begrenz­
ten Lebenserwartung. Berücksichtigt werden dabei sowohl
Die Mitarbeiter der Hospiz- und Betreuungsdienste helfen,
Hospizgruppe BüHl-sinzHeim e.V.
Begleitung von Schwerkranken, Sterbenden und Angehörigen
Kontakt: Mühlenstraße 12 · 77815 Bühl · Tel.: 0152 22 00 33 00
www.hospizgruppe-buehl-sinzheim.de
„Wenn du erlaubst, lass mich ein paar Schritte mit Dir gehen“
3
Das Leben mit dem Tod
körperliche wie auch psychische, soziale und spirituelle
­Aspekte. Mit speziell ausgebildeten Pflegekräften und Ärzten,
Psychologen und weiterem Fachpersonal wird hier den
­Betroffenen Unterstützung und Hilfe geboten. Diese stehen
nicht in Konkurrenz zu etablierten Diensten, sondern sind als
zusätzliche Versorgung gedacht.
Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Behandlung bei belasten­
den Beschwerden wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen,
­Atemnot, Unruhe, Angst und Depression. Beratung kann auch
im Vorfeld wichtig sein, wenn bei bestimmten Erkrankungen
Krisen zu erwarten sind. Wesentlich ist die Zusammenarbeit
mit Hausarzt und Palliativteam.
Die Bestattungskultur heute
Seit jeher erfüllen Friedhöfe wichtige und in jeder Kultur be­
stehende individuelle Funktionen. In unserem Kulturkreis die­
nen sie als Ort der Beisetzung, der Trauer und des Gedenkens
an die Verstorbenen. Aus diesen rituellen Funktionen heraus
haben sie sich im Laufe der Zeit auch zu Orten der Begeg­
nung, der Hoffnung und Naherholung entwickelt. Friedhöfe
sind zwar in erster Linie Orte für Bestattungen und damit
Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod inner­
halb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind
aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoff­
nung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte
des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie
auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode.
Friedhof Altschweier
4
Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit dem Nütz­
lichen, die materielle mit der geistigen Welt. Hier begegnen
sich Trauernde und Spaziergänger. Gefühle werden ausge­
tauscht und menschliche Wärme wird vermittelt. Der Fried­
hof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder
­eines Ortsteils. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier
lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten
­bekannter Familien und Persönlichkeiten.
Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre
­Toten. Wenn möglich, werden die Gräber gekennzeichnet und
geschützt.
Zur Erhaltung dieser wichtigen Eigenschaften sind von den
Friedhofsträgern alle hierfür notwendigen Infrastrukturein­
richtungen anzulegen, vorzuhalten und zu unterhalten!
Die Bestattungsformen des christlichen Abendlandes haben
sich aus den biblisch-israelitischen und den antiken grie­
chischen und römischen Traditionen entwickelt. Die ersten
Christen bestatteten ihre Toten in Felshöhlen, Erdgräbern,
Gruften oder Katakomben.
Das Römische Reich kannte zur Zeit Christi sowohl Körperals auch Brandbestattungen.
Der heutige Wandel in der Begräbniskultur dokumentiert sich
dadurch, dass der Trend zu alternativen Bestattungsformen,
wie zum Beispiel Rasengräbern, Baumgräbern, Pflanzen­
gräbern etc. deutlich festzustellen ist.
Friedhof Neusatz
Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten
Bildimpressionen vom Stadtfriedhof Bühl
Was muss ich sofort regeln?
Was ist später zu erledigen?
D
en Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung
eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung
erfolgen.
JE
in Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauf­
tragen. Der Bestatter kann auf Wunsch auch einen Teil der
folgenden Aufgaben übernehmen:
Jd
ie Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes aus­
stellen lassen
JB
estattungsart und -ort festlegen (siehe hierzu Seite 7)
JB
estattungsform festlegen (siehe hierzu Seite 8)
JS
arg und Ausstattung auswählen
JT
erminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier
und Beerdigung
JA
usgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Deko­
ration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße)
JT
erminabsprache mit Druckerei wegen Anzeige
JZ
eitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und
bestellen
Jb
ei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste
zusammenstellen
JP
farrer oder Trauerredner Informationen über die ver­
storbene Person zukommen lassen
J f ür Leichenschmaus gegebenenfalls Gaststätte, Restaurant
oder Café reservieren
J
J
m
it Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen
d en Tod eines Rentenempfängers beim Rentendienst
­melden
Jb
ei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung
­beantragen
JR
entenanspruch geltend machen
Jb
ei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversiche­
rung beantragen
Jd
en Sterbefall beim Arbeitgeber melden
JE
rbschein beantragen und Testament eröffnen lassen
­(Notar einschalten)
JW
ohnung kündigen, Übergabe regeln
JG
as und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen,
Heizungsanlage regulieren
JZ
eitungen und Telefon ab- oder umbestellen
JG
ewerbe abmelden
JA
uto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
JP
ost umbestellen
JD
aueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern
JF
älligkeit von Terminzahlungen prüfen
JM
itgliedschaften und Abonnements kündigen
Jb
ei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten
JV
ergleich auch Rubrik Nachlassregelung (o. A.)
J
5
Was ist zu tun?
Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiede­
ne Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl man sich in
­einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz über den
Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. Da­
her ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestat­
tungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen,
den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestat­
tungsunternehmen können entsprechend den Wünschen der
Angehörigen die Bestattung ausrichten und durchführen,
­sowie die Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden,
Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern erledigen. So
wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der
Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen.
Die Formalitäten können aber auch größtenteils von den
An­gehörigen selbst erledigt werden.
Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungs­
los geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets
griffbereit sind. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder
auch anderen Nahestehenden, diese Situation in Ihrem Sinne
zu meistern. Machen Sie darauf aufmerksam, wo die ent­
sprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind und tei­
len Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche und Vorstellungen
für die Bestattung und das Andenken an Sie mit.
Anzeige beim Standesamt
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod
­folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzu­
zeigen. Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt durch die
­Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten
Bestattungsunternehmer. Ist der Tod im Krankenhaus
­ein­getreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die
­dortige Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung des
Friedhof Eisental – Pflanzenurnenwahlgrab –
6
S­ terbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod
­eines Menschen eingetreten ist.
In Bühl ist dies das
Standesamt im Rathaus II,
Hauptstraße 41, 77815 Bühl,
Telefon: 07223 935-580.
Friedhof Bühl – Alban-Stolz-Kapelle –
Erforderliche Unterlagen
ä rztliche Todesbescheinigung Blatt A und B sowie Blatt 1
und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
JG
eburtsurkunde
JE
he- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe
oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis
über die Auflösung
Jg
ültiger Personalausweis oder einen Nachweis über
den letzten Wohnsitz in Form einer erweiterten Meldebescheinigung
J
Hinweis: In besonderen Fällen können weitere Unterlagen
erforderlich sein (z. B. Übersetzungen ausländischer
Urkunden).
Baumurnenwahlgrab
Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?
Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem
Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in
dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf,
dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden.
Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur
dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst
­wurden.
Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden
Friedhofsangelegenheiten ist die
Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind
die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung
und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.
Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem
aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehe­
gatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten
dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter
dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.
Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Be­
stattungsarten (siehe Seite 8), sowie Gestaltung von Grab­
mälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der
Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofs­
gebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.
Friedhofsverwaltung der Stadt Bühl,
Rathaus V, Friedrichstraße 6, 77815 Bühl,
Telefon: 07223 935-616
oder die jeweilige Ortsverwaltung in den Ortsteilen.
7
Verschiedene Formen der Bestattung
Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der
Bestattung ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig.
Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch
die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur t­ eilweise verlängert werden können. Auch die Ruhezeiten müssen
berücksichtigt werden. Die Ruhezeiten für Erdbestattungen
betragen auf den Friedhöfen in Bühl 25 Jahre, für U
­ rnen und
Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres sind es 15 Jahre.
Die generelle Grundlage für sämtliche den Friedhof betreffen­
den Angelegenheiten ist die Friedhofssatzung der Stadt Bühl.
Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs und seiner
Einrichtungen die entsprechende Bestattungsgebührenord­
nung (abrufbar unter www.buehl.de).
Bei Verwendung eines Hartholzsarges (Zulässigkeit abhängig
von den Bodenverhältnissen) gilt abweichend hierzu eine
­Ruhezeit bei Erdbestattungen von 30 Jahren.
J
Grabmale – Zeichen unbegrenzter Erinnerungen.
Als jahrelang erfahrener Fachbetrieb im Steinmetzhandwerk möchten wir Ihnen auf der Suche nach einem geeigneten Grabmal
behilflich sein. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie gerne.
Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden
auf den Friedhöfen in Bühl folgende Gräber angeboten:
R
asenerdreihengrab
R
asenurnenreihengrab -NeuJE
rdwahlgrab
JK
inderwahlgrab
JU
rnenwahlgrab
JB
aumurnenwahlgrab -NeuJP
flanzenurnenwahlgrab -NeuJA
nonymgrab (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl)
JG
rabstätte für Tot- und Fehlgeburten (nur auf dem
­Stadtfriedhof Bühl) -NeuJ
Die neuen Grabformen können auch auf den Friedhöfen der
Stadtteile mittlerweile fast ausnahmslos angeboten werden.
Rasenerdreihengrab
Das Verfügungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Diese
Gräber sind als Rasenfläche angelegt, die Pflege erfolgt
­ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grab-
Stefan Vetter
Steinmetz- und Bildhauermeister
Werkstatt: Hurststraße 36
77836 Rheinmünster-Schwarzach
Telefon 0 72 27 / 9 85 57
Telefax 0 72 27 / 9 85 06
E-Mail [email protected]
Internet www.steinmetz-vetter.de
8
Rasenerdreihengrab
gestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Das
­ rabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte,
G
die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten
darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein
Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung
zu stellen.
Die Grabstätte ist für eine Erdbestattung ausgelegt. Aus­
nahmsweise darf die Urne eines Ehepartners oder eines Ver­
wandten ersten Grades beigesetzt werden, soweit die Gesamt­
nutzungszeit durch die Ruhezeit des Hinzukommenden nicht
überschritten wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser
Grabart oder die spätere Umwandlung in ein Wahlgrab ist
ausgeschlossen.
Erdwahlgrab
Rasenurnenreihengrab
Erdwahlgrab
Bei dieser Grabart wird das Verfügungsrecht auf 15 Jahre er­
worben. Sie sind als Rasenfläche angelegt und die Pflege er­
folgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle
Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht erfolgen. Das
Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte,
die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten
darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein
Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung
zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser Grabart
ist ausgeschlossen.
Das Nutzungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Die Posi­
tion dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorge­
sehenen Feldern, frei wählbar. Auf Wunsch der Angehörigen
sind in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung auch
­mehrstellige in der Breite bzw. auch Tiefgräber möglich.
Zusätzlich können pro Einzelgrabstelle bis zu sechs Urnen
­beigesetzt werden. Die Angehörigen verpflichten sich die
Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit zu übernehmen.
Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens
5 bis maximal 25 Jahre verlängerbar.
Rasenurnenreihengrab
Erdwahlgrab
9
Verschiedene Formen der Bestattung
waltung markiert und können hier frei gewählt werden. Die
Grabfläche ist naturbelassen angelegt und wird von der Stadt
Bühl gepflegt. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche
kann hier nicht stattfinden. Das Grabmal besteht aus einer bo­
denbündig verlegten Grabplatte, die eine maximale Größe von
40 x 40 cm nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als
Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmi­
gung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Pro Grab kann
eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechts
ist dieses um mindestens 5 bis maximal 15 Jahre verlängerbar.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrab
Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi­
tion dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorge­
sehenen Feldern, frei wählbar. Es können bis zu vier Urnen bei­
gesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich
zur Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit. Diese ist nach
Ablauf um mindestens 5 bis maximal 25 Jahre verlängerbar.
Baumurnenwahlgrab
Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi­
tion dieser Gräber befindet sich im Wurzelbereich von Bäu­
men. Die möglichen Grabplätze wurden von der Friedhofsver­
Baumurnenwahlgrab
10
Pflanzenurnenwahlgrab
Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi­
tion dieser Gräber befindet sich in von der Friedhofsverwal­
tung festgelegten historischen Grabstätten bzw. sonstigen be­
pflanzten Bereichen. Die möglichen Grabstellen wurden bereits
entsprechend markiert und können hier frei gewählt werden.
Die gesamte Pflege erfolgt durch die Stadt Bühl. Eine individu­
elle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden.
Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten
­Grabplatte, die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht
überschreiten darf. Die Inschrift darf als Gravur oder mit auf­
gesetzten Buchstaben erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf
Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen.
Pro Grab kann eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf des
Nutzungsrechts ist dieses um mindestens 5 bis maximal
15 Jahre verlängerbar.
Pflanzenurnenwahlgrab
Anonymgrab
Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten
Anonymes Urnenreihengrab
Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten
Das Verfügungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die
Urne wird bei dieser Grabart in einem Feld auf dem Friedhof
anonym ohne Beisein der Angehörigen beigesetzt. Es kann
­keine Kennzeichnung an der Grabstätte angebracht werden.
Eine Grabpflege bzw. das Niederlegen von Grabschmuck oder
Ähnliches ist nicht möglich.
Diese Grabstätte ist auf dem Hauptfriedhof eingerichtet.
Es finden mehrmals jährlich Gemeinschaftsbestattungen und
ökumenische Abschiedsfeiern statt.
Kinderwahlgrab
Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Es dürfen
grundsätzlich nur Kinder bis zur Vollendung des zehnten Le­
bensjahres bestattet werden. Die Angehörigen verpflichten
sich die Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit zu über­
nehmen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um min­
destens 5 bis maximal 25 Jahre verlängerbar.
Kompetent und
partnerschaftlich
Krematorium Baden-Baden GmbH
Friedhofstraße 46 · 76530 Baden-Baden
Tel. 07221/93-21 71 & -21 72 · Fax 07221/93-21 76
E-Mail: [email protected]
Kinderwahlgrab
11
Versicherungen, Vereine, Banken informieren
Rentenversicherung
Andere Versicherung
Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim
Rentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entste­
hen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der
Arbeiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe
bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle
eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines
Monats vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie
Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vor­
schuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Mona­
te. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbs­
tätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die
Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Rentenund Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Hinterbliebenen­
rentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Ar­
beiter- und Angestelltenversicherung zu stellen.
Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene
eine Kriegerwitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim
zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fäl­
len ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Ster­
be-Kasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung, die
zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren.
Zuständigkeit Stadt Bühl:
Abteilung Ordnungsamt,
Rathaus II, Hauptstraße 41, 77815 Bühl,
Telefon: 07223 935-535
Krankenversicherung
Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter
Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien
Sterbeurkunde zu informieren.
Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen,
wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-,
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unter­
richten, damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versi­
cherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin auf­
rechterhalten werden kann.
Mitgliedschaften
War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei
oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod
mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der
Mitgliedschaft interessiert ist, sollte dies ebenfalls mitgeteilt
werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Ver­
eins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode ihres Mit­
gliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung
an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders
verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehalten wird.
Sonstige Erledigungen
Friedhof Vimbuch – Pflanzenurnenwahlgrab –
12
Banken oder Sparkassen, bei denen der Verstorbene ein
­Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine
Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind
­Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betref­
fende einen Erbschein des zuständigen Notariats vorlegt.
In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die an­
fallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des
­Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen
nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Ände­
rungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungs­
vermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder
sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungs­
abonnement, Buch oder Zeitschriftenclub, usw.) erforderlich
sind.
Trauerfeier und kirchliche Beerdigung
Friedhof Altschweier
War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen
Religionsgemeinschaft (z. B. Evangelische Landeskirche, Rö­
misch-Katholische Kirche) und lässt sich diese Zugehörigkeit
durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familien­
bücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessi­
onszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern
die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt,
welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies
gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche
bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten
zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt
Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der
kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren.
Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das be­
auftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit,
einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und
Form der Ausgestaltung der Trauerfeier.
Das Abschied nehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist
grundsätzlich möglich, aber mit dem Friedhofsaufseher oder
dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren.
GASTHOF
Alte Bühler
Deutscher Gastwirtschaft mit
Kaiser traditioneller Küche
Wir bieten Ihnen:
• Gut bürgerliche Küche
• Betriebs- und Familienfeiern
nach Vereinbarung
Familie Maier
• 40 Plätze in der Gaststätte
Bühlertalstr. 16, 77815 Bühl, Tel. 07223/23497 • 80 Plätze im Saal
• Parkplätze
Friedhof Weitenung – Urnenwahlgrab –
E-Mail: [email protected]
www.deutscher-kaiser-buehl.de
Dienstag Ruhetag
13
Blumenschmuck und Grabbetreuung
Friedhof Neusatz
Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten
­geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen
für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für
eine Trauerfeier, sind die Bühler Floristen und Gärtner Ihre
direkten Ansprechpartner.
Mit Blumen bleibt die
Erinnerung lebendig
Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle
­Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Um­
setzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund.
Wir gestalten die letzte Ruhestätte
Ihrer Liebsten ganz nach Ihren
Wünschen. Von der individuell
gestalteten Grabneuanlage bis
zur saisonalen Bepflanzung
übernehmen wir gerne alle
Arbeiten.
Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere
Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Ver­
fügung.
Wir sind Mitglied der
Genossenschaft badischer
Friedhofsgärtner e.G.
Blumen Müller
Inh. Heiko Müller
Kraftfeldstr. 1, 77815 Bühl
Fon: 07223 – 21748
Fax: 07223 – 942668
[email protected]
14
Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach
­Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner
garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen
­Zeitraum.
Friedhof Oberbruch
Friedhof Moos –neue Felder Urnenwahlgrab –
Nachlass- und Vorsorgeregelung
Nachlassregelung
Vorsorgeregelung
Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten recht­
zeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere
dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinder­
los ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt.
Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und An­
schriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Be­
kannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auf­
findbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notari­
ell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen
ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur
geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt,
dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erb­
lasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament
nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt
grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten
und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die
Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinnge­
meinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen
gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar
bzw. Rechtsanwalt.
Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen
alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu
­Lebzeiten geregelt werden können.
Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angele­
genheiten als auch für die vorzeitige Festlegung der Abläufe
und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun
haben können.
Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Da­
tum und Unterschrift des Erblassers ge­funden, ist dies umge­
hend von den Angehörigen dem ­zuständigen Notariat oder
Rechtsanwalt auszuhändigen.
ROLF HEZEL
Rechtsanwalt
Wir beraten und vertreten Sie
in allen Fragen des
Erb- und Pflichtteilsrecht
Friedrichstraße 9
Tel. (0 72 23) 2 30 48-49
77815 Bühl (Baden)
Fax (0 72 23) 2 37 29
E-Mail: [email protected] Homepage: www.rolfhezel.de
Ihr Partner. Für alle Fälle.
Kompetent und zuverlässig
Unsere 9 Anwälte sind mit 12 unterschiedlichen
Fachanwaltschaften ressortübergreifend für Sie da.
Rechtsanwalt Dr. Schwer ist unser
Fachanwalt für Familien- und Erbrecht und
zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT (eV).
Ihre erfahrenen Spezialisten bei allen rechtlichen
Fragen.
Hauptsitz Bühl:
Bühlertalstr. 11
77815 Bühl
Tel. 07223 / 9876-0
Büro Baden-Baden:
Pariser Ring 37
76532 Baden-Baden
Tel. 07221 / 971574-0
Büro Offenburg:
Wilhelmstr. 10
77654 Offenburg
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[email protected]
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Rechtsanwalt Dr. Schwer
Fachanwalt für
Familien- und Erbrecht
 Arbeitsrecht
 Bau- und Architektenrecht
 Erbrecht
 Familienrecht
 Handels- und Gesellschaftsrecht
 Medizinrecht
 Miet- und WEG-Recht
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 Strafrecht
 Verkehrsrecht
 Versicherungsrecht
 Verwaltungsrecht
15
Friedhöfe in Bühl
Soldatenfriedhof Kappelwindeck
Die Stadt Bühl betreibt insgesamt 10 Friedhöfe, die eine Flä­
che von 10,36 Hektar haben. Neben dem Stadtfriedhof, dem
Friedhof in Kappelwindeck und dem jüdischen Friedhof be­
finden sich 7 weitere Friedhöfe in den Stadtteilen Altschwei­
er, Eisental, Neusatz, Vimbuch, Weitenung, Moos und Ober­
bruch. Die Ortsteilfriedhöfe (mit Ausnahme von Moos und
Oberbruch) werden von den dortigen Ortsverwaltungen ver­
waltet. Auf allen städtischen Friedhöfen befinden sich ca.
5.200 Grabstätten und es werden im Jahr ca. 280 Bestattun­
gen durchgeführt.
Auf jedem der Friedhöfe befindet sich eine Einsegnungshalle,
welche für eine Trauerfeier genutzt werden kann. Ausnah­
men hiervon bilden der jüdische Friedhof sowie der Solda­
tenfriedhof Kappelwindeck, auf denen keine Bestattungen
stattfinden. Neben der Durchführung von Bestattungen sind
zahlreiche Pflegearbeiten in den Grünflächen, sowie War­
Friedhof Kappelwindeck
16
Jüdischer Friedhof
tungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Einsegnungshallen
zu erfüllen. Ebenfalls zu den Aufgaben der Mitarbeiter der
Stadtgärtnerei gehört die Pflege und Unterhaltung der
Kriegsgräber, sowie des jüdischen Friedhofes.
Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die Vergabe der Bestat­
tungstermine, das Führen der Friedhofskartei und den Fried­
hofsplänen, sowie die Beratung der Bürgerinnen und Bürger.
Weiterhin gehören zu den Verwaltungsaufgaben z. B. die Er­
teilung der Grabmalgenehmigungen, die Überwachung der
Ruhefristen, sowie viele andere Aufgaben im Bereich des Be­
stattungswesens.
Sollten nun noch irgendwelche Fragen offen sein,
setzen Sie sich bitte mit Ihrer Friedhofsverwaltung unter
Telefon: 07223 935-616 in Verbindung.
Wir sind gerne für Sie da!
Friedhof Bühl
Branchenverzeichnis
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Als wertvolle Orientierungshilfe finden Sie hier eine Auflistung leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und
Dienstleis­tung. Die alphabetische Anordnung ermöglicht
Ihnen ein schnelles Auffinden der gewünschten Branche.
Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer
Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie
im Internet unter www.total-lokal.de.
BrancheSeite
Bestattungen 2
Bestattungsinstitut U2
Blumenfachgeschäft 14
Erbrecht 15
Gärtnerei 14
Gaststätte 13
Grabmale 8, U4
Hospizdienste
3
Krematorium 11
Rechtsanwälte 15
Steinbildhauerei
U4
Steinmetzbetrieb
8
Trauerbegleitung
3
IMPRESSUM
U = Umschlagseite
Friedhof Bühl – Urnenwahlgräber –
in Zusammenarbeit mit:
Stadt Bühl, Fachbereich Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien, Friedrichstr. 6, 77815 Bühl
Herausgeber:
mediaprint infoverlag gmbh
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Hans-Jürgen Jacobs
Steinmetz und Steinbildhauermeister
Am Froschbächle 2 · 77815 Bühl
Tel. 07223 / 45 88
www.jacobs-steinbildhauerei.de
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