Ratgeber für den Sterbe- und Trauerfall StadtBühl Das Leben mit dem Tod Vorwort des Oberbürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Geburt und Tod, Leben und Sterben. Sie sind unweigerlich mit unserem Dasein verbunden. Dennoch setzen wir uns nur selten mit der eigenen Endlichkeit oder dem Tod von An gehörigen auseinander – häufig erst dann, wenn wir mit dem Tod direkt konfrontiert werden. Nach dem ersten, vielleicht sogar lähmenden Schock haben die Hinterbliebenen wichtige Entscheidungen bezüglich der letzten Ruhestätte zu treffen. Gerade bei der Entscheidung der Bestattungsart befinden sich die Angehörigen häufig in einem Zwiespalt zwischen traditionellen und neuen Bestattungsformen. Oftmals diffe riert der Wohnort der Angehörigen zu der gewünschten Ruhestätte des Verstorbenen. Zudem haben sich Trauerkultur und Bestattungsarten im Laufe der Zeit geändert. Waren früher Familiengrabstätten, die über Jahrzehnte gepachtet wurden, die Norm, liegt mittlerweile bei vielen Bestattungen der Schwerpunkt auf kürzeren Ruhefristen. Geringere Kosten und weniger Pflegeaufwand für das Grab in den folgenden Jahren sind für viele Angehörige wichtige Argumente. Die Stadt Bühl hatte darauf reagiert und bereits im Jahr 2008 einen Grundsatzbeschluss zur Überplanung aller Fried höfe gefasst. Dabei wurde auch die Friedhofssatzung über arbeitet. Ziel war es, die Möglichkeiten der Bestattung zu er weitern. Durch die damit verbesserte Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe, können den Bürgerinnen und Bürgern in Bühl nun bedarfsgerechtere und trotzdem kostengünstige Angebote gemacht werden. 2014 konnten die Ergebnisse dieser Neue rungen repräsentativ ausgewertet werden. Dabei wurde festgestellt, dass die in Bühl eingeführten neuen Grabarten sehr gut akzeptiert und angenommen werden. Diesen Weg möchten wir als Stadt auch in der Zukunft weiter be schreiten – sowohl für traditionelle als auch neue Bestat tungsformen Lösungen bieten. Mit diesem Ratgeber soll eine Hilfestellung gegeben werden, um den individuell besten Weg zu finden. Er soll helfen, in der schwierigen Phase der Trauer Möglichkeiten einer Be stattung aufzuzeigen, die dem Verstorbenen aber auch den Angehörigen gerecht wird. Hubert Schnurr Oberbürgermeister 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort des Oberbürgermeisters 8 Verschiedene Formen der Bestattung 3 Das Leben mit dem Tod 12 Versicherungen, Vereine, Banken informieren 3 J D ie Begleitung in Leid und Trauer 13 Trauerfeier und kirchliche Beerdigung 4 J D ie Bestattungskultur heute 14 Blumenschmuck und Grabbetreuung 5 Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten 15 Nachlass- und Vorsorgeregelung 6 Was ist zu tun? 16 Friedhöfe in Bühl 6 Anzeige beim Standesamt U3Branchenverzeichnis 7 Erforderliche Unterlagen U3Impressum 7 Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort? U = Umschlagseite 2 Das Leben mit dem Tod Friedhof Weitenung – Pflanzenurnenwahlgrab – Die Begleitung in Leid und Trauer Der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit der Bestattungs kultur zeigt sich auch in einem anderen Umgang mit dem Leben vor dem Tod. Gerade hier ist in den letzten Jahren das Bewusst sein für die Notwendigkeit, die Menschen auf den Umgang mit Krankheit, Tod und Trauer vorzubereiten, enorm gestiegen. Hospiz- und Betreuungsdienste, Kinderhospizdienst Nicht jeder Kranke oder Sterbende leidet unter körperlich belastenden Beschwerden. Vielmehr sind offene Fragen zu klären. Die Betroffenen und ihre Familien sind unsicher, was auf sie zukommt. Wie sieht das Sterben aus, welche Hilfe gibt es? Wie sollen wir uns verhalten? Wie sieht es mit Essen und Trinken aus? Ist eine künstliche Ernährung angebracht? Kann unser An gehöriger zu Hause bleiben? Es gibt unendlich viele Fragen, die die ganze Familie und den Kranken beschäftigen. Oft ist jedoch eine Hemmschwelle zu überwinden, bis man darüber sprechen kann. Diese Gesprä che wirken im Nachhinein in der Trauerphase als entlastend. Eingang Stadtfriedhof Bühl Die Mitarbeiter der Hospiz- und Betreuungsdienste helfen, all diese Fragen zu ermöglichen und Gedanken in Worte zu fassen. Geschulte Mitarbeiter erkennen, welche Hilfe nötig ist und können entsprechend handeln. Trauerarbeit ist insbesondere bei Kindern sehr wichtig und notwendig. Das Bestreben ist daher, die Betroffenen zu Hau se zu beraten. Es werden Kurse und Vorträge gehalten um die Gesellschaft für dieses „Tabuthema“ zu sensibilisieren. Ambulante Palliativdienste Palliativ bedeutet, die Selbstbestimmung und die Lebens qualität der Patienten und ihrer Angehörigen durch spezielle Maßnahmen entscheidend zu verbessern. Seit 2007 besteht der gesetzliche Anspruch auf die so genannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Hierfür gibt es zwischen zeitlich Organisationen, die den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Palliativmedizin widmet sich der ganzheitlichen Behandlung und Begleitung von unheilbar Erkrankten mit einer begrenz ten Lebenserwartung. Berücksichtigt werden dabei sowohl Die Mitarbeiter der Hospiz- und Betreuungsdienste helfen, Hospizgruppe BüHl-sinzHeim e.V. Begleitung von Schwerkranken, Sterbenden und Angehörigen Kontakt: Mühlenstraße 12 · 77815 Bühl · Tel.: 0152 22 00 33 00 www.hospizgruppe-buehl-sinzheim.de „Wenn du erlaubst, lass mich ein paar Schritte mit Dir gehen“ 3 Das Leben mit dem Tod körperliche wie auch psychische, soziale und spirituelle Aspekte. Mit speziell ausgebildeten Pflegekräften und Ärzten, Psychologen und weiterem Fachpersonal wird hier den Betroffenen Unterstützung und Hilfe geboten. Diese stehen nicht in Konkurrenz zu etablierten Diensten, sondern sind als zusätzliche Versorgung gedacht. Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Behandlung bei belasten den Beschwerden wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Unruhe, Angst und Depression. Beratung kann auch im Vorfeld wichtig sein, wenn bei bestimmten Erkrankungen Krisen zu erwarten sind. Wesentlich ist die Zusammenarbeit mit Hausarzt und Palliativteam. Die Bestattungskultur heute Seit jeher erfüllen Friedhöfe wichtige und in jeder Kultur be stehende individuelle Funktionen. In unserem Kulturkreis die nen sie als Ort der Beisetzung, der Trauer und des Gedenkens an die Verstorbenen. Aus diesen rituellen Funktionen heraus haben sie sich im Laufe der Zeit auch zu Orten der Begeg nung, der Hoffnung und Naherholung entwickelt. Friedhöfe sind zwar in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod inner halb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoff nung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode. Friedhof Altschweier 4 Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit dem Nütz lichen, die materielle mit der geistigen Welt. Hier begegnen sich Trauernde und Spaziergänger. Gefühle werden ausge tauscht und menschliche Wärme wird vermittelt. Der Fried hof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder eines Ortsteils. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten. Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Wenn möglich, werden die Gräber gekennzeichnet und geschützt. Zur Erhaltung dieser wichtigen Eigenschaften sind von den Friedhofsträgern alle hierfür notwendigen Infrastrukturein richtungen anzulegen, vorzuhalten und zu unterhalten! Die Bestattungsformen des christlichen Abendlandes haben sich aus den biblisch-israelitischen und den antiken grie chischen und römischen Traditionen entwickelt. Die ersten Christen bestatteten ihre Toten in Felshöhlen, Erdgräbern, Gruften oder Katakomben. Das Römische Reich kannte zur Zeit Christi sowohl Körperals auch Brandbestattungen. Der heutige Wandel in der Begräbniskultur dokumentiert sich dadurch, dass der Trend zu alternativen Bestattungsformen, wie zum Beispiel Rasengräbern, Baumgräbern, Pflanzen gräbern etc. deutlich festzustellen ist. Friedhof Neusatz Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten Bildimpressionen vom Stadtfriedhof Bühl Was muss ich sofort regeln? Was ist später zu erledigen? D en Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. JE in Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauf tragen. Der Bestatter kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen: Jd ie Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes aus stellen lassen JB estattungsart und -ort festlegen (siehe hierzu Seite 7) JB estattungsform festlegen (siehe hierzu Seite 8) JS arg und Ausstattung auswählen JT erminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung JA usgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Deko ration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße) JT erminabsprache mit Druckerei wegen Anzeige JZ eitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen Jb ei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen JP farrer oder Trauerredner Informationen über die ver storbene Person zukommen lassen J f ür Leichenschmaus gegebenenfalls Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren J J m it Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen d en Tod eines Rentenempfängers beim Rentendienst melden Jb ei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen JR entenanspruch geltend machen Jb ei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversiche rung beantragen Jd en Sterbefall beim Arbeitgeber melden JE rbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) JW ohnung kündigen, Übergabe regeln JG as und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren JZ eitungen und Telefon ab- oder umbestellen JG ewerbe abmelden JA uto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden JP ost umbestellen JD aueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern JF älligkeit von Terminzahlungen prüfen JM itgliedschaften und Abonnements kündigen Jb ei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten JV ergleich auch Rubrik Nachlassregelung (o. A.) J 5 Was ist zu tun? Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiede ne Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl man sich in einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz über den Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. Da her ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestat tungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestat tungsunternehmen können entsprechend den Wünschen der Angehörigen die Bestattung ausrichten und durchführen, sowie die Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern erledigen. So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen. Die Formalitäten können aber auch größtenteils von den Angehörigen selbst erledigt werden. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungs los geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Situation in Ihrem Sinne zu meistern. Machen Sie darauf aufmerksam, wo die ent sprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind und tei len Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Bestattung und das Andenken an Sie mit. Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzu zeigen. Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung des Friedhof Eisental – Pflanzenurnenwahlgrab – 6 S terbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. In Bühl ist dies das Standesamt im Rathaus II, Hauptstraße 41, 77815 Bühl, Telefon: 07223 935-580. Friedhof Bühl – Alban-Stolz-Kapelle – Erforderliche Unterlagen ä rztliche Todesbescheinigung Blatt A und B sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag JG eburtsurkunde JE he- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung Jg ültiger Personalausweis oder einen Nachweis über den letzten Wohnsitz in Form einer erweiterten Meldebescheinigung J Hinweis: In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. Übersetzungen ausländischer Urkunden). Baumurnenwahlgrab Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort? Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehe gatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Be stattungsarten (siehe Seite 8), sowie Gestaltung von Grab mälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofs gebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden. Friedhofsverwaltung der Stadt Bühl, Rathaus V, Friedrichstraße 6, 77815 Bühl, Telefon: 07223 935-616 oder die jeweilige Ortsverwaltung in den Ortsteilen. 7 Verschiedene Formen der Bestattung Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Bestattung ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur t eilweise verlängert werden können. Auch die Ruhezeiten müssen berücksichtigt werden. Die Ruhezeiten für Erdbestattungen betragen auf den Friedhöfen in Bühl 25 Jahre, für U rnen und Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres sind es 15 Jahre. Die generelle Grundlage für sämtliche den Friedhof betreffen den Angelegenheiten ist die Friedhofssatzung der Stadt Bühl. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen die entsprechende Bestattungsgebührenord nung (abrufbar unter www.buehl.de). Bei Verwendung eines Hartholzsarges (Zulässigkeit abhängig von den Bodenverhältnissen) gilt abweichend hierzu eine Ruhezeit bei Erdbestattungen von 30 Jahren. J Grabmale – Zeichen unbegrenzter Erinnerungen. Als jahrelang erfahrener Fachbetrieb im Steinmetzhandwerk möchten wir Ihnen auf der Suche nach einem geeigneten Grabmal behilflich sein. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie gerne. Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden auf den Friedhöfen in Bühl folgende Gräber angeboten: R asenerdreihengrab R asenurnenreihengrab -NeuJE rdwahlgrab JK inderwahlgrab JU rnenwahlgrab JB aumurnenwahlgrab -NeuJP flanzenurnenwahlgrab -NeuJA nonymgrab (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl) JG rabstätte für Tot- und Fehlgeburten (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl) -NeuJ Die neuen Grabformen können auch auf den Friedhöfen der Stadtteile mittlerweile fast ausnahmslos angeboten werden. Rasenerdreihengrab Das Verfügungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Diese Gräber sind als Rasenfläche angelegt, die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grab- Stefan Vetter Steinmetz- und Bildhauermeister Werkstatt: Hurststraße 36 77836 Rheinmünster-Schwarzach Telefon 0 72 27 / 9 85 57 Telefax 0 72 27 / 9 85 06 E-Mail [email protected] Internet www.steinmetz-vetter.de 8 Rasenerdreihengrab gestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Das rabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte, G die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Die Grabstätte ist für eine Erdbestattung ausgelegt. Aus nahmsweise darf die Urne eines Ehepartners oder eines Ver wandten ersten Grades beigesetzt werden, soweit die Gesamt nutzungszeit durch die Ruhezeit des Hinzukommenden nicht überschritten wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser Grabart oder die spätere Umwandlung in ein Wahlgrab ist ausgeschlossen. Erdwahlgrab Rasenurnenreihengrab Erdwahlgrab Bei dieser Grabart wird das Verfügungsrecht auf 15 Jahre er worben. Sie sind als Rasenfläche angelegt und die Pflege er folgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht erfolgen. Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte, die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser Grabart ist ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Die Posi tion dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorge sehenen Feldern, frei wählbar. Auf Wunsch der Angehörigen sind in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung auch mehrstellige in der Breite bzw. auch Tiefgräber möglich. Zusätzlich können pro Einzelgrabstelle bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Angehörigen verpflichten sich die Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit zu übernehmen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens 5 bis maximal 25 Jahre verlängerbar. Rasenurnenreihengrab Erdwahlgrab 9 Verschiedene Formen der Bestattung waltung markiert und können hier frei gewählt werden. Die Grabfläche ist naturbelassen angelegt und wird von der Stadt Bühl gepflegt. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Das Grabmal besteht aus einer bo denbündig verlegten Grabplatte, die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmi gung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Pro Grab kann eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens 5 bis maximal 15 Jahre verlängerbar. Urnenwahlgrab Urnenwahlgrab Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi tion dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorge sehenen Feldern, frei wählbar. Es können bis zu vier Urnen bei gesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich zur Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit. Diese ist nach Ablauf um mindestens 5 bis maximal 25 Jahre verlängerbar. Baumurnenwahlgrab Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi tion dieser Gräber befindet sich im Wurzelbereich von Bäu men. Die möglichen Grabplätze wurden von der Friedhofsver Baumurnenwahlgrab 10 Pflanzenurnenwahlgrab Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Posi tion dieser Gräber befindet sich in von der Friedhofsverwal tung festgelegten historischen Grabstätten bzw. sonstigen be pflanzten Bereichen. Die möglichen Grabstellen wurden bereits entsprechend markiert und können hier frei gewählt werden. Die gesamte Pflege erfolgt durch die Stadt Bühl. Eine individu elle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte, die eine maximale Größe von 40 x 40 cm nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf als Gravur oder mit auf gesetzten Buchstaben erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Pro Grab kann eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens 5 bis maximal 15 Jahre verlängerbar. Pflanzenurnenwahlgrab Anonymgrab Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten Anonymes Urnenreihengrab Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten Das Verfügungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Urne wird bei dieser Grabart in einem Feld auf dem Friedhof anonym ohne Beisein der Angehörigen beigesetzt. Es kann keine Kennzeichnung an der Grabstätte angebracht werden. Eine Grabpflege bzw. das Niederlegen von Grabschmuck oder Ähnliches ist nicht möglich. Diese Grabstätte ist auf dem Hauptfriedhof eingerichtet. Es finden mehrmals jährlich Gemeinschaftsbestattungen und ökumenische Abschiedsfeiern statt. Kinderwahlgrab Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Es dürfen grundsätzlich nur Kinder bis zur Vollendung des zehnten Le bensjahres bestattet werden. Die Angehörigen verpflichten sich die Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit zu über nehmen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um min destens 5 bis maximal 25 Jahre verlängerbar. Kompetent und partnerschaftlich Krematorium Baden-Baden GmbH Friedhofstraße 46 · 76530 Baden-Baden Tel. 07221/93-21 71 & -21 72 · Fax 07221/93-21 76 E-Mail: [email protected] Kinderwahlgrab 11 Versicherungen, Vereine, Banken informieren Rentenversicherung Andere Versicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Rentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entste hen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vor schuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Mona te. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbs tätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Rentenund Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Hinterbliebenen rentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Ar beiter- und Angestelltenversicherung zu stellen. Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegerwitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fäl len ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Ster be-Kasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Zuständigkeit Stadt Bühl: Abteilung Ordnungsamt, Rathaus II, Hauptstraße 41, 77815 Bühl, Telefon: 07223 935-535 Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Sterbeurkunde zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unter richten, damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versi cherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin auf rechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Ver eins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode ihres Mit gliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehalten wird. Sonstige Erledigungen Friedhof Vimbuch – Pflanzenurnenwahlgrab – 12 Banken oder Sparkassen, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betref fende einen Erbschein des zuständigen Notariats vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die an fallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Ände rungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungs vermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungs abonnement, Buch oder Zeitschriftenclub, usw.) erforderlich sind. Trauerfeier und kirchliche Beerdigung Friedhof Altschweier War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z. B. Evangelische Landeskirche, Rö misch-Katholische Kirche) und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familien bücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessi onszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das be auftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschied nehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit dem Friedhofsaufseher oder dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren. GASTHOF Alte Bühler Deutscher Gastwirtschaft mit Kaiser traditioneller Küche Wir bieten Ihnen: • Gut bürgerliche Küche • Betriebs- und Familienfeiern nach Vereinbarung Familie Maier • 40 Plätze in der Gaststätte Bühlertalstr. 16, 77815 Bühl, Tel. 07223/23497 • 80 Plätze im Saal • Parkplätze Friedhof Weitenung – Urnenwahlgrab – E-Mail: [email protected] www.deutscher-kaiser-buehl.de Dienstag Ruhetag 13 Blumenschmuck und Grabbetreuung Friedhof Neusatz Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier, sind die Bühler Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Mit Blumen bleibt die Erinnerung lebendig Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Um setzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Wir gestalten die letzte Ruhestätte Ihrer Liebsten ganz nach Ihren Wünschen. Von der individuell gestalteten Grabneuanlage bis zur saisonalen Bepflanzung übernehmen wir gerne alle Arbeiten. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Ver fügung. Wir sind Mitglied der Genossenschaft badischer Friedhofsgärtner e.G. Blumen Müller Inh. Heiko Müller Kraftfeldstr. 1, 77815 Bühl Fon: 07223 – 21748 Fax: 07223 – 942668 [email protected] 14 Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum. Friedhof Oberbruch Friedhof Moos –neue Felder Urnenwahlgrab – Nachlass- und Vorsorgeregelung Nachlassregelung Vorsorgeregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten recht zeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinder los ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und An schriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Be kannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auf findbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notari ell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erb lasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinnge meinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar bzw. Rechtsanwalt. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angele genheiten als auch für die vorzeitige Festlegung der Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Da tum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umge hend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat oder Rechtsanwalt auszuhändigen. ROLF HEZEL Rechtsanwalt Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erb- und Pflichtteilsrecht Friedrichstraße 9 Tel. (0 72 23) 2 30 48-49 77815 Bühl (Baden) Fax (0 72 23) 2 37 29 E-Mail: [email protected] Homepage: www.rolfhezel.de Ihr Partner. Für alle Fälle. Kompetent und zuverlässig Unsere 9 Anwälte sind mit 12 unterschiedlichen Fachanwaltschaften ressortübergreifend für Sie da. Rechtsanwalt Dr. Schwer ist unser Fachanwalt für Familien- und Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT (eV). Ihre erfahrenen Spezialisten bei allen rechtlichen Fragen. Hauptsitz Bühl: Bühlertalstr. 11 77815 Bühl Tel. 07223 / 9876-0 Büro Baden-Baden: Pariser Ring 37 76532 Baden-Baden Tel. 07221 / 971574-0 Büro Offenburg: Wilhelmstr. 10 77654 Offenburg Tel. 0781 / 34976 [email protected] www.rassek.de Rechtsanwalt Dr. Schwer Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Arbeitsrecht Bau- und Architektenrecht Erbrecht Familienrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Medizinrecht Miet- und WEG-Recht Sozialrecht Strafrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Verwaltungsrecht 15 Friedhöfe in Bühl Soldatenfriedhof Kappelwindeck Die Stadt Bühl betreibt insgesamt 10 Friedhöfe, die eine Flä che von 10,36 Hektar haben. Neben dem Stadtfriedhof, dem Friedhof in Kappelwindeck und dem jüdischen Friedhof be finden sich 7 weitere Friedhöfe in den Stadtteilen Altschwei er, Eisental, Neusatz, Vimbuch, Weitenung, Moos und Ober bruch. Die Ortsteilfriedhöfe (mit Ausnahme von Moos und Oberbruch) werden von den dortigen Ortsverwaltungen ver waltet. Auf allen städtischen Friedhöfen befinden sich ca. 5.200 Grabstätten und es werden im Jahr ca. 280 Bestattun gen durchgeführt. Auf jedem der Friedhöfe befindet sich eine Einsegnungshalle, welche für eine Trauerfeier genutzt werden kann. Ausnah men hiervon bilden der jüdische Friedhof sowie der Solda tenfriedhof Kappelwindeck, auf denen keine Bestattungen stattfinden. Neben der Durchführung von Bestattungen sind zahlreiche Pflegearbeiten in den Grünflächen, sowie War Friedhof Kappelwindeck 16 Jüdischer Friedhof tungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Einsegnungshallen zu erfüllen. Ebenfalls zu den Aufgaben der Mitarbeiter der Stadtgärtnerei gehört die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber, sowie des jüdischen Friedhofes. Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die Vergabe der Bestat tungstermine, das Führen der Friedhofskartei und den Fried hofsplänen, sowie die Beratung der Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin gehören zu den Verwaltungsaufgaben z. B. die Er teilung der Grabmalgenehmigungen, die Überwachung der Ruhefristen, sowie viele andere Aufgaben im Bereich des Be stattungswesens. Sollten nun noch irgendwelche Fragen offen sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Friedhofsverwaltung unter Telefon: 07223 935-616 in Verbindung. Wir sind gerne für Sie da! Friedhof Bühl Branchenverzeichnis Liebe Leserinnen, liebe Leser! Als wertvolle Orientierungshilfe finden Sie hier eine Auflistung leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Dienstleistung. Die alphabetische Anordnung ermöglicht Ihnen ein schnelles Auffinden der gewünschten Branche. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.total-lokal.de. BrancheSeite Bestattungen 2 Bestattungsinstitut U2 Blumenfachgeschäft 14 Erbrecht 15 Gärtnerei 14 Gaststätte 13 Grabmale 8, U4 Hospizdienste 3 Krematorium 11 Rechtsanwälte 15 Steinbildhauerei U4 Steinmetzbetrieb 8 Trauerbegleitung 3 IMPRESSUM U = Umschlagseite Friedhof Bühl – Urnenwahlgräber – in Zusammenarbeit mit: Stadt Bühl, Fachbereich Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien, Friedrichstr. 6, 77815 Bühl Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 10852 USt-IdNr.: DE 811190608 Geschäftsführung: Ulf Stornebel, Dr. Otto W. Drosihn Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 [email protected] Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Stadt Bühl, Fachbereich Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien, Friedrichstr. 6, 77815 Bühl Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Stadt Bühl, Fachbereich Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien, Friedrichstr. 6, 77815 Bühl 77815031/3. Auflage/2016 Druck: Media-Print Informationstechnologie GmbH Eggertstr. 28, 33100 Paderborn Papier: Umschlag: 250 g/m2 Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt: 115 g/m2, weiß, matt, chlor- und säurefrei Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Hans-Jürgen Jacobs Steinmetz und Steinbildhauermeister Am Froschbächle 2 · 77815 Bühl Tel. 07223 / 45 88 www.jacobs-steinbildhauerei.de [email protected] Qualität aus Tradition · Grabmale · Gartenplastiken · Quellsteine · Gartentische und Bänke aus Naturstein · Natursteinrestaurierung Grabmale in allen Bearbeitungstechniken. Vom handwerklichen bearbeiteten Grabmal über polierte Grabsteine bis hin zu Felsen in den verschiedensten Materialien. Individuelle Sonderanfertigungen von Grabmalen, Ornamente- und Bildhauerarbeiten nach Ihren Wünschen. Besuchen Sie unseren jederzeit geöffneten Ausstellungsgarten.
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