Frequently Asked Questions- bzw. - IHK Frankfurt am Main

Fragen aus dem Sachverständigenwesen
Fragen aus dem Sachverständigenwesen
1. Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter IHK-Sachverständiger?
Rückfragen:
 Liegt Ihre Niederlassung, die den Mittelpunkt Ihrer Sachverständigentätigkeit bildet im IHKBezirk Frankfurt am Main bzw. planen Sie diese in unserem IHK-Bezirk zu errichten?
 Haben sie bereits gutachterliche Erfahrung?
wenn ja - dann
Rückfrage:
Auf welchem Sachgebiet sind Sie der Meinung, besondere Sachkunde aufweisen zu können?
z. B. Schäden an Gebäuden
Es gibt für die meisten Sachgebiete fachliche Bestellungsvoraussetzungen, die wir Ihnen
zukommen lassen werden. Ferner senden wir Ihnen die Sachverständigenordnung der IHK
Frankfurt am Main sowie unseren Fragebogen zu, aus dem zu entnehmen ist, welche
Unterlagen der IHK einzureichen sind, um ein Bestellungsverfahren einzuleiten.
Hinweis:
Alle relevanten Informationen zum Sachverständigenwesen können Sie zunächst in aller Ruhe
im Internet unter nachstehenden Links nachlesen.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/sachverstaendige
http://www.frankfurtmain.ihk.de/recht/themen/sachverstaendige/zulassungsantrag/index.html
Folgende Unterlagen sind der IHK für den Antrag als öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger einzureichen:
 den ausgefüllten Fragebogen
Angaben zum beruflichen Werdegang (berufsbezogener Lebenslauf);
 die Angabe von 5 Referenzen (nur Adressen; bitte vollständige Anschrift);
 Vorlage von Zeugnissen, Beschäftigungsnachweisen usw., die die besondere Sachkunde
belegen;
 Vorlage von Durchschriften bereits auf dem Sachgebiet erstatteter Gutachten oder anderer
schriftlicher Ausarbeitungen, die als Nachweis der Fähigkeit, Gutachten zu erstatten,
geeignet sind (diese Unterlagen werden Ihnen zurückgegeben). Erforderlich sind 7
Gutachten oder Ausarbeitungen, die nicht älter als 3 Jahre sein sollten;
 Sollten Sie in einem Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnis stehen, benötigen wir auf
Grund des § 3 der Sachverständigenordnung eine Freistellungserklärung Ihres Arbeitgebers.
Ein Muster mit dem Wortlaut der Freistellungserklärung übersenden wir Ihnen bei Bedarf (ist
auch im Internet eingestellt).
Seite 1 von 4
Fragen aus dem Sachverständigenwesen
 polizeiliches Führungszeugnis
 2 aktuelle Passbilder
2. Muss ich mich um ö. b. u. v. Sachverständiger zu werden einer Überprüfung
unterziehen?
In der Regel hat jeder Sachverständigenbewerber sich einer besonderen Überprüfung durch ein
Fachgremium zu unterziehen. Dieses Fachgremium ist mit Experten des jeweiligen
Sachgebietes besetzt und überprüft im Auftrag der IHK, ob der Bewerber über die gesetzlich
geforderte besondere Sachkunde verfügt.
3. Ist das Bestellungsverfahren mit Kosten verbunden?
Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen erhebt die IHK Gebühren.
Für die Durchführung des Bestellungsverfahrens ist eine Gebühr in Höhe von EUR 560,00 zu
entrichten. (Verfahrensgebühr). Diese Gebühr wird fällig, wenn die kompletten
Antragsunterlagen bei uns eingehen, das erste Gespräch in unserem Hause stattgefunden hat
und es zu einer konkreten Anmeldung zur Überprüfung der besonderen Sachkunde kommt.
Diese Gebühr kann auch dann nicht zurückerstattet werden, wenn es nicht zu einer öffentlichen
Bestellung kommt. Für die Bestellung und die Vereidigung erhebt die IHK eine weitere Gebühr
in Höhe von insgesamt EUR 264,00 (Vereidigungsgebühr). Diese Gebühr wird fällig mit der
Vereidigung. Besondere Kosten oder Auslagen (z. B. Honorare für die Experten oder
Fahrtkosten für an der Prüfung teilnehmende IHK-Mitarbeiter) hat der Sachverständigenbewerber der IHK zusätzlich zu erstatten.
4. Unterliege ich einer Gebührenordnung als ö. b. u. v. Sachverständiger?
Als Sachverständiger für Gerichtsgutachten unterliegen sie dem Justizvergütungs- und
Entschädigungsgesetz (JVEG). Bei Privatgutachten kann das Honorar frei vereinbart werden
(es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung).
5. Wie lange dauert ein Bestellungsverfahren?
Ein Bestellungsverfahren kann unter Umständen ca. 9-12 Monate dauern; vom Tag der
Antragsstellung bis hin zur Vereidigung (sofern das Prozedere erfolgreich absolviert ist).
6. Ich habe ein Haus geerbt; können Sie mir Sachverständige nennen?
Sie können im Sachverständigenverzeichnis im Internet unter www.svv.ihk.de kostenfrei nach
öffentlich bestellten und vereidigten IHK-Sachverständigen nach diversen Suchkriterien
recherchieren.
Allen, die Sachverständige suchen, vermittelt die IHK Frankfurt am Main öffentlich bestellte und
vereidigte IHK-Sachverständige aus mehr als 270 Sachgebieten in ganz Deutschland. Von
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erhalten Sie im Service-Center unter der
Telefonnummer 069 2197-1280 oder per E-Mail: [email protected] fundierte
Auskünfte.
Seite 2 von 4
Fragen aus dem Sachverständigenwesen
7. Ich werde mit dem z. B. Vermieter, Verkäufer etc. nicht einig. Aus meinem Vertrag
entnehme ich eine Schiedsgutachterklausel. Können Sie uns einen Gutachter benennen?
Um einen Antrag auf Benennung eines Schiedsgutachters bearbeiten zu können, benötigt die
IHK folgende Unterlagen:



Antragsschreiben (kurze Erläuterung; was ist genau zu begutachten)
ladungsfähige Adressen der Parteien
Auszug aus dem vorliegenden Vertrag (Schiedsgutachterklausel, Deckblatt des
Vertrags, letzte Seite des Vertrags mit den Vertragsunterschriften)
Zunächst ist es unsere Aufgabe, einen Sachverständigen zu ermitteln, der sich bereit erklärt ein
Schiedsgutachten zu erstellen.
Die Parteien werden angeschrieben und der Sachverständige wird als Schiedsgutachter
zunächst vorgeschlagen. Eine ca. 2-wöchige Frist wird gesetzt. Sollten gegen den
Sachverständigen Einwände erhoben werden, z. B. aus für uns nachvollziehbaren Gründen der
Befangenheit, sollen diese vor Ablauf der genannten Frist gegenüber der IHK vorgebracht
werden.
Die streitenden Parteien werden nach Ablauf der genannten Frist erneut angeschrieben und der
Sachverständige wird förmlich benannt. Erst mit der Benennung wird ein Entgelt fällig.
Für die förmliche Benennung eines Schiedsgutachters erheben wir ein Entgelt in Höhe von EUR
60,00.
Für die förmliche Benennung eines Schiedsgutachters durch den Präsidenten erheben wir ein
Entgelt in Höhe von EUR 120,00.
Die Parteien darauf hingewiesen, dass die Benennung auf Antrag und Gefahr der betreibenden
Parteien erfolgt, ohne dass die Industrie- und Handelskammer über die Gültigkeit oder das Vorliegen der Voraussetzungen der Schiedsgutachterklausel des vorliegenden Vertrages
entscheidet. Wegen des weiteren Fortgangs des Verfahrens, werden die Parteien gebeten, sich
insbesondere wegen der Kosten, des Termins usw. unmittelbar mit benannten
Schiedsgutachter in Verbindung zu setzen. Auch der Sachverständige wird angeschrieben
(nebst Kopie des Antragschreibens mit Anlagen). Wir teilen ihm mit, dass die IHK ihn als
Schiedsgutachter benannt hat.
8. Ich möchte mich über einen Sachverständigen beschweren.
Hinweis:
Zunächst prüfen, ob es ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK
Frankfurt am Main ist (oftmals ist es z. B. ein Sachverständiger der Handwerkskammer oder ein
sog. "freier SV").
Sie können uns Ihr Beschwerdeschreiben schriftlich einreichen und uns vortragen, welche
Beanstandungen Sie gegenüber dem Sachverständigen erheben. Im Rahmen unserer
Rechtsaufsicht werden wir prüfen, ob der Sachverständige grob fahrlässig gegen seine
Sachverständigenpflichten gemäß der Sachverständigenordnung verstoßen hat, nachgehen.
Seite 3 von 4
Fragen aus dem Sachverständigenwesen
Hinweis:
Während eines laufenden Gerichtsverfahrens können wir keine Stellung nehmen. Bitte
informieren Sie uns, wenn das Gerichtsverfahren mit einem rechtskräftigen Urteil
abgeschlossen ist.
9. Wir benötigen einen Sachverständigen für z. B. für handwerkliche Arbeiten.
Zwecks Benennung eines Sachverständigen bitten wir Sie, sich zuständigkeitshalber an die
Handwerkskammer Rhein-Main wenden zu wollen.
Hinweis:
Vorab das zu begutachtende Sachgebiet eruieren, um auf die entsprechenden bestellenden
Körperschaften zuständigkeitshalber verweisen zu können.
Seite 4 von 4