Region Bielefeld-Herford Mitgliederinformation Mitgliederinformation Bildungsurlaub war rechtmäßig! Bielefeld, 31.03.2016 Arbeitgeber unterliegt vor dem Landesarbeitsgericht – Recht auf Weiterbildung gestärkt Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in einem Betrieb unseres Organisationsbereiches hier in OWL haben im Jahr 2015 zwei Kollegen, die auch ordentlich gewählte Betriebsratsmitglieder sind, eine Weiterbildung besucht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in NRW einmal im Jahr Anspruch auf 5 bezahlte Tage Weiterbildungsurlaub. Die Weiterbildung muss nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ausgeschrieben und der Bildungsurlaub entsprechend den Gesetzesvorschriften vorher beim Arbeitgeber beantragt werden. Da der Arbeitgeber die Auffassung vertrat, dass die Weiterbildung nicht den Vorgaben des Gesetzes entspräche, versagte er die Lohnfortzahlung beider Kollegen. Beide ließen ihre Ansprüche durch die Gewerkschaft NGG geltend machen. Da die begehrte Zahlung durch den Arbeitgeberverband abgelehnt wurde, haben wir für beide Kollegen entsprechend Klage durch den DGB-Rechtsschutz beim örtlichen Arbeitsgericht erheben lassen – mit Erfolg! Während ein Verfahren zunächst ruhend gestellt wurde, man wollte erst einmal einen Prozess zu Ende führen, verblieb es in dem anderen Verfahren bei der Klage. Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Kollegen. Die Berufung durch den Arbeitgeber gegen das Urteil aus erster Instanz hatte vor dem Landesarbeitsgericht Hamm am gestrigen Tage keinen Erfolg. Damit stehen dem Kollegen die Lohnansprüche für die Zeit der Weiterbildung vollumfänglich zu. Die Klage hatte in beiden Instanzen Erfolg. Das Urteil* ist zwar derzeit noch nicht rechtskräftig, aber die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hat das LAG Hamm nicht zugelassen. Dies dürfte die Eindeutigkeit des Anspruches wohl unterstreichen. Es lohnt sich also seinen Anspruch auf Weiterbildung prüfen zu lassen und ggf. auch durchzusetzen. Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung. Eure NGG Bürogemeinschaft OWL *AZ LAG Hamm: 6 Sa 1667/15 Herausgeberin Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten Regionen Bielefeld-Herford & Bünde-Lübbecke-Minden Verantwortlich Thorsten Kleile Adresse Marktstraße 8 33602 Bielefeld Telefon (0521) 98 62 9 - 0 Telefax (0521) 98 62 9 - 29 Kontakt [email protected] www.ngg-owl.net
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