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Region Bielefeld-Herford
Mitgliederinformation
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Bildungsurlaub war rechtmäßig!
Bielefeld, 31.03.2016
Arbeitgeber unterliegt vor dem Landesarbeitsgericht – Recht
auf Weiterbildung gestärkt
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
in einem Betrieb unseres Organisationsbereiches hier in OWL haben im Jahr 2015 zwei Kollegen, die auch
ordentlich gewählte Betriebsratsmitglieder sind, eine Weiterbildung besucht. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer haben in NRW einmal im Jahr Anspruch auf 5 bezahlte Tage Weiterbildungsurlaub. Die
Weiterbildung muss nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ausgeschrieben und der Bildungsurlaub
entsprechend den Gesetzesvorschriften vorher beim Arbeitgeber beantragt werden.
Da der Arbeitgeber die Auffassung vertrat, dass die Weiterbildung nicht den Vorgaben des Gesetzes
entspräche, versagte er die Lohnfortzahlung beider Kollegen. Beide ließen ihre Ansprüche durch die
Gewerkschaft NGG geltend machen. Da die begehrte Zahlung durch den Arbeitgeberverband abgelehnt
wurde, haben wir für beide Kollegen entsprechend Klage durch den DGB-Rechtsschutz beim örtlichen
Arbeitsgericht erheben lassen – mit Erfolg!
Während ein Verfahren zunächst ruhend gestellt wurde, man wollte erst einmal einen Prozess zu Ende
führen, verblieb es in dem anderen Verfahren bei der Klage. Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des
Kollegen. Die Berufung durch den Arbeitgeber gegen das Urteil aus erster Instanz hatte vor dem
Landesarbeitsgericht Hamm am gestrigen Tage keinen Erfolg. Damit stehen dem Kollegen die
Lohnansprüche für die Zeit der Weiterbildung vollumfänglich zu. Die Klage hatte in beiden Instanzen Erfolg.
Das Urteil* ist zwar derzeit noch nicht rechtskräftig, aber die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hat das
LAG Hamm nicht zugelassen. Dies dürfte die Eindeutigkeit des Anspruches wohl unterstreichen.
Es lohnt sich also seinen Anspruch auf Weiterbildung prüfen zu lassen und ggf. auch durchzusetzen.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung.
Eure NGG
Bürogemeinschaft OWL
*AZ LAG Hamm: 6 Sa 1667/15
Herausgeberin
Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten
Regionen Bielefeld-Herford
& Bünde-Lübbecke-Minden
Verantwortlich
Thorsten Kleile
Adresse
Marktstraße 8
33602 Bielefeld
Telefon
(0521) 98 62 9 - 0
Telefax
(0521) 98 62 9 - 29
Kontakt
[email protected]
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