Übungsleitervertrag: Antonia Musterfrau Projekt: Leselöwen Zwischen dem Förderverein Musterschule e. V. Kurfürstendamm 321 12345 Berlin vertreten durch den Vorsitzenden sowie den Schatzmeister Maximilian Mustermann Johannes Mustermann – nachstehend Auftraggeber genannt – und Frau Antonia Musterfrau Unter den Linden 321 12345 Berlin – nachstehend „tätige Person“ genannt – wird folgendes vereinbart: 1. Die tätige Person nimmt für den Auftraggeber ab dem 04.01.2016 bis 15.07.2016 eine nebenberufliche Tätigkeit wahr: (Zutreffendes bitte auswählen.) als Übungsleiter/in als Ausbilder/in als Erzieher/in als Betreuer/in Leiterin der "Leselöwen" AG: Literaturkreis mit Schülern der SEK I und II zur Vorstellung und Besprechung aktueller Jugend- und Fachliteratur Anleitung zum Umgang mit zeitgenössischer Literatur als künstlerisch tätige Person (Hinweis: Abrechnung über Übungsleiterpauschale) 2. Als Aufwandsentschädigung erhält die tätige Person für maximal 2 Doppelstunden pro Woche 30,00 Euro pro Doppelstunde gemäß § 3 Nr. 26 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Soweit die Tätigkeit im Rahmen einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit ausgeübt wird, gilt die Aufwandsentschädigung einschließlich einer ggf. anfallenden Umsatzsteuer als vereinbart. Mit der Aufwandsentschädigung sind auch sämtliche Aufwendungen der tätigen Person für diese Tätigkeit abgegolten, z.B. die Benutzung eines privaten PKW oder des eigenen Telefons. 3. Die tätige Person hat ihre Tätigkeit durch Stundenaufschreibung zu dokumentieren, die in geeigneten zeitlichen Abständen vom Auftraggeber zu prüfen und gegenzuzeichnen ist. 4. Die vereinbarte Aufwandsentschädigung wird nach Beendigung der Tätigkeit und/oder nach Eingang einer Abrechnung an die tätige Person ausgezahlt. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung kann nur auf der Basis der Stundenaufschreibungen erfolgen. Die Stundenaufschreibung ist der Abrechnung der tätigen Person beizufügen. 5. Da die sog. Übungsleiterpauschale derzeit jährlich maximal 2.400 Euro betragen darf, teilt die tätige Person dem Auftraggeber die Aufnahme jeder weiteren nebenberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG vorab und so früh wie möglich, spätestens aber eine Woche vorher mit. Im Übrigen hat sie im Falle der nicht rechtzeitigen Mitteilung dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die tätige Person sichert zu, dass sie zurzeit keine weitere nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG ausübt. 6. Die tätige Person hat über sämtliche vertraulichen Angelegenheiten und personenbezogenen Daten, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, sowie über sämtliche Angelegenheiten, deren Geheimhaltung vom Auftraggeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus. Berlin, den 10.03.2016 Berlin, den 20.03.2016 Antonia Musterfrau Maximilian Mustermann Unterschrift tätige Person Unterschrift Auftraggeber Berlin, den 30.03.2016 Johannes Mustermann Unterschrift Auftraggeber Bescheinigung zur Übungsleiterpauschale Frau Antonia Mustermann Unter den Linden 321 12345 Berlin Mir ist bekannt, dass gemäß § 3 Nr. 26 EStG Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiterin für den Förderverein Musterschule e.V. bis zu einer Höhe von 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei sind (sog. Übungsleiterpauschale). Bei der Ausschöpfung dieses Jahresfreibetrages sind auch alle anderen Einnahmen aus sonstigen begünstigten Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter/in in einem Verein) zu berücksichtigen. Mir ist bekannt, dass ich alle Einnahmen bei meiner jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben habe. Soweit durch sämtliche in § 3 Nr. 26 EStG genannten Tätigkeiten der o.g. Betrag von mir überschritten wird, habe ich dies zwingend und unaufgefordert dem Finanzamt mitzuteilen und aus den erzielten Einkünften, die den o.g. Freibetrag übersteigen, Steuern zu entrichten. Ich versichere, dass ich neben der nebenberuflichen Tätigkeit für den Förderverein Musterschule e.V. keine Einnahmen aus einer anderen nebenberuflichen Tätigkeit weder für eine andere Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke noch für eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG erziele. Wenn ich künftig eine Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) aufnehme und hieraus Einnahmen erziele, werde ich den Förderverein Musterschule e.V. umgehend schriftlich unterrichten. Die pauschale Aufwandsentschädigung bzw. die Vergütung soll – bis zu einer anderweitigen schriftlichen Mitteilung meinerseits – überwiesen werden auf das Konto: Kontoinhaber Antonia Musterfrau Bankname Deutsche Bank IBAN DE1234567890123456789012 Berlin, den 10.03.2016 Antonia Musterfrau
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