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Übungsleitervertrag: Antonia Musterfrau
Projekt: Leselöwen
Zwischen
dem Förderverein Musterschule e. V.
Kurfürstendamm 321
12345 Berlin
vertreten durch den Vorsitzenden
sowie den Schatzmeister
Maximilian Mustermann
Johannes Mustermann
– nachstehend Auftraggeber genannt –
und
Frau Antonia Musterfrau
Unter den Linden 321
12345 Berlin
– nachstehend „tätige Person“ genannt –
wird folgendes vereinbart:
1. Die tätige Person nimmt für den Auftraggeber ab dem 04.01.2016 bis 15.07.2016 eine
nebenberufliche Tätigkeit wahr: (Zutreffendes bitte auswählen.)
 als Übungsleiter/in
 als Ausbilder/in
 als Erzieher/in
 als Betreuer/in
Leiterin der "Leselöwen" AG:
Literaturkreis mit Schülern der SEK I und II zur Vorstellung und
Besprechung aktueller Jugend- und Fachliteratur
Anleitung zum Umgang mit zeitgenössischer Literatur
 als künstlerisch tätige Person
(Hinweis: Abrechnung über Übungsleiterpauschale)
2. Als Aufwandsentschädigung erhält die tätige Person für maximal 2 Doppelstunden pro
Woche 30,00 Euro pro Doppelstunde gemäß § 3 Nr. 26 EStG steuer- und
sozialversicherungsfrei. Soweit die Tätigkeit im Rahmen einer nebenberuflichen
selbständigen Tätigkeit ausgeübt wird, gilt die Aufwandsentschädigung einschließlich
einer ggf. anfallenden Umsatzsteuer als vereinbart. Mit der Aufwandsentschädigung sind
auch sämtliche Aufwendungen der tätigen Person für diese Tätigkeit abgegolten, z.B. die
Benutzung eines privaten PKW oder des eigenen Telefons.
3. Die tätige Person hat ihre Tätigkeit durch Stundenaufschreibung zu dokumentieren, die in
geeigneten zeitlichen Abständen vom Auftraggeber zu prüfen und gegenzuzeichnen ist.
4. Die vereinbarte Aufwandsentschädigung wird nach Beendigung der Tätigkeit und/oder
nach Eingang einer Abrechnung an die tätige Person ausgezahlt. Die Auszahlung der
Aufwandsentschädigung kann nur auf der Basis der Stundenaufschreibungen erfolgen.
Die Stundenaufschreibung ist der Abrechnung der tätigen Person beizufügen.
5. Da die sog. Übungsleiterpauschale derzeit jährlich maximal 2.400 Euro betragen darf, teilt
die tätige Person dem Auftraggeber die Aufnahme jeder weiteren nebenberuflichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG vorab und so früh wie möglich, spätestens aber
eine Woche vorher mit. Im Übrigen hat sie im Falle der nicht rechtzeitigen Mitteilung dem
Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die tätige Person sichert
zu, dass sie zurzeit keine weitere nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG
ausübt.
6. Die tätige Person hat über sämtliche vertraulichen Angelegenheiten und
personenbezogenen Daten, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, sowie über
sämtliche Angelegenheiten, deren Geheimhaltung vom Auftraggeber angeordnet ist,
Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung dieser Vereinbarung
hinaus.
Berlin, den 10.03.2016
Berlin, den 20.03.2016
Antonia Musterfrau
Maximilian Mustermann
Unterschrift tätige Person
Unterschrift Auftraggeber
Berlin, den 30.03.2016
Johannes Mustermann
Unterschrift Auftraggeber
Bescheinigung zur Übungsleiterpauschale
Frau Antonia Mustermann
Unter den Linden 321
12345 Berlin
Mir ist bekannt, dass gemäß § 3 Nr. 26 EStG Einnahmen aus einer nebenberuflichen
Tätigkeit als Übungsleiterin für den Förderverein Musterschule e.V. bis zu einer
Höhe von 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei sind (sog. Übungsleiterpauschale).
Bei der Ausschöpfung dieses Jahresfreibetrages sind auch alle anderen Einnahmen
aus sonstigen begünstigten Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG (z.B.
Übungsleiter/in in einem Verein) zu berücksichtigen.
Mir ist bekannt, dass ich alle Einnahmen bei meiner jährlichen
Einkommensteuererklärung anzugeben habe. Soweit durch sämtliche in § 3 Nr. 26
EStG genannten Tätigkeiten der o.g. Betrag von mir überschritten wird, habe ich dies
zwingend und unaufgefordert dem Finanzamt mitzuteilen und aus den erzielten
Einkünften, die den o.g. Freibetrag übersteigen, Steuern zu entrichten.
Ich versichere, dass ich neben der nebenberuflichen Tätigkeit für den Förderverein
Musterschule e.V. keine Einnahmen aus einer anderen nebenberuflichen Tätigkeit
weder für eine andere Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder
kirchlicher Zwecke noch für eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne
des § 3 Nr. 26 EStG erziele.
Wenn ich künftig eine Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG
(Übungsleiterpauschale) aufnehme und hieraus Einnahmen erziele, werde ich den
Förderverein Musterschule e.V. umgehend schriftlich unterrichten.
Die pauschale Aufwandsentschädigung bzw. die Vergütung soll – bis zu einer
anderweitigen schriftlichen Mitteilung meinerseits – überwiesen werden auf das
Konto:
Kontoinhaber
Antonia Musterfrau
Bankname
Deutsche Bank
IBAN
DE1234567890123456789012
Berlin, den 10.03.2016
Antonia Musterfrau