Vater- Kind- Ponywanderung Mai 2016

www.wanderreitstation.eu
Geführte
„Vater- Kind- Ponywanderung“
05. – 07.05. 2016
Start/ Ziel:
Wanderreitstation , 79418 Schliengen- Liel, Inh. Priska Rostek
Donnerstag 15 Uhr:
Nach einer Kennlern-Runde werden wir eine 2 stündige Probetour mit 2 Ponys durchführen. Im Anschluss richten wir
das Strohlager für die Übernachtung und werden den Abend am Lagerfeuer ausklingen lassen.
Freitag:
Wir starten nach einem leckeren Frühstück ins Eggener Tal. Dort werden wir in Zelten, unter freiem Himmel (wer
mutig ist) oder in einer Scheune übernachten. Wir nehmen unser Vesper in einem kleinen Rucksack mit. Zelte &
schweres Gepäck werden transportiert.
Samstag:
Am Morgen des 2. Tages schaffen wir gemeinsam den schwierigen, voller Neuigkeiten bereiteten Heimweg.
Die Ponys werden abwechselnd geführt und geritten.
Es sind keine Reitkenntnisse erforderlich.
Veranstalter :
Rittführer:
Gebühren:
Leistungen:
Priska Rostek
Jan Schirlitz - Wanderrittführer VFD
150 Euro für 2 Personen ( Vater +1 Kind)
2,5 Tage geführte Tour , Probetour, Gepäcktransport
Kost und Logie für Mensch/ Pony
Anmeldung:
Priska Rostek,
Eggener Str.3,
79418 Schliengen- Liel ,
Tel. 07635/ 82 22 64
Mail; [email protected]
Homep. www.wanderreitstation.eu
Anmeldeschluss;
Teilnehmerzahl:
24.04.2016
6 Väter mit Kind
(Ausführliche Infos bei der Anmeldung)
Teilnahmebedingungen:
1.
2.
3.
4.
5.
Jeder Reiter muss einen Helm tragen.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen für Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind.
Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten
volljährigen Person an dieser Veranstaltung teilnehmen, bzw. müssen die Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten vorlegen. Mindestalter 4 Jahre
Den Anweisungen der Rittführer ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihrer Verantwortung
für ihr Pferd und sich selbst. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter, bzw. Pferdebesitzer Tierhüter i. S. §834
BGB.
Kann oder darf ein Teilnehmer an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen, so verfällt die Teilnahmegebühr. Muss der Ritt
aus Gründen höhere Gewalt oder unvorhersehbarer Einflüsse vom Veranstalter abgesagt werden, so erhält der Teilnehmer
die Kosten zurück erstattet.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden
Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.