Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der ENERVIE im Jahr 2015 gemäß § 7a Absatz 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ENERVIE – Südwestfalen Energie und Wasser AG Platz der Impulse 1 58093 Hagen Gleichbehandlungsbeauftragte: Britta Wolf Tel. 02351 / 157-21285, Fax 02351 / 157-11285 E-Mail: [email protected] Der Bericht ist im Internet veröffentlicht. Der Bericht befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms, welches für alle mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter der ENERVIE Gruppe gilt. Dies sind: - die Mitarbeiter der ENERVIE Vernetzt GmbH als Verteilernetzbetreiber - alle Mitarbeiter, die einen Anstellungsvertrag mit anderen Konzerngesellschaften der ENERVIE haben (Mark-E AG und Stadtwerke Lüdenscheid GmbH) und innerhalb der ENERVIEOrganisation sonstige, netzunspezifische Shared Service-Tätigkeiten des Netzbetriebs ausüben. Inhalt Seite Zusammenfassender Überblick 3 1. Operationelle Ausgestaltung 4 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. Aufgaben im Konzern Organisatorische Änderungen Markenpolitik und Kommunikationsverhalten Dienstleistungsvertrag 4 4 4 5 2. Gleichbehandlungsmanagement 6 2.1. Gleichbehandlungsprogramm und ergänzende Handlungsanweisungen 6 2.2. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. Unabhängige Stellung der Gleichbehandlungsbeauftragten Organisatorische Zuordnung, Funktionen Berichterstattungen gegenüber dem Vorstand Anfragen von Mitarbeitern 7 7 7 7 2.3. Schulung von Mitarbeitern 7 2.4. Überwachungskonzept 8 3. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms 8 3.1. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. Vertraulichkeit im Umgang mit Informationen Verpflichtung für Mitarbeiter Rentabilitätskontrolle Entgeltbildung und Preisblätter Externe Dienstleister 8 8 8 8 9 3.2. 3.2.1. 3.2.2. Diskriminierungsfreie Abwicklung des Einspeisemanagements Netzsicherheitsmanagement Anschluss von Erzeugungsanlagen 9 9 9 3.3. Diskriminierungsfreie Abwicklung von Marktprozessen 9 3.4. Diskriminierungsfreie Bereitstellung von Informationen 9 4. Überprüfung der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms 10 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. Begleitung von Projekten Prüfung des Informationsmanagements Prozessanalyse: Netzanschlussprozess Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße 10 10 10 11 Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 2 von 11 Zusammenfassender Überblick Im Berichtsjahr 2015 fanden schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms statt: - Im Rahmen eines Projekts wurde, begleitet von der Gleichbehandlungsbeauftragten, die Umstrukturierung der ENERVIE AssetNetWork in eine „große Netzgesellschaft“ (inkl. dem gesamten Personal des Netzservice und dem Eigentum an Netzanlagen) vorbereitet. Der operative Start erfolgte am 01.10.2015. Die Netzgesellschaft heißt seitdem „ENERVIE Vernetzt“.* - Im Zuge des operativen Starts der großen Netzgesellschaft wurde das Gleichbehandlungsprogramm aktualisiert und als Version 4 am 01.10.2015 in Kraft gesetzt. Die Anpassung wurde zum Anlass genommen, auch Optimierungen im Hinblick auf die Mitarbeiterfreundlichkeit vorzunehmen (Punkt 2.1.). - ENERVIE Vernetzt stellt bezüglich Markenpolitik und Kommunikationsverhalten sicher, dass eine Verwechslung mit Vertriebsaktivitäten ausgeschlossen ist (Punkt 1.3.). - Der Dienstleistungsvertrag, der ab 01.01.2015 wirksam ist und Shared Service-Leistungen der Konzernmutter für ENERVIE Vernetzt regelt, wurde vertieft geprüft. Prüfungsergebnis: Der Dienstleistungsvertrag ist unbundling-gerecht ausgestaltet und trägt zur Gewährleistung der tatsächlichen Unabhängigkeit des Netzbetreibers bei. (Punkt 1.4.) - Die Gleichbehandlungsbeauftragte unterzog den Netzanschlussprozess einer tiefer gehenden Untersuchung, mit dem Ergebnis, dass es keine Hinweise auf Diskriminierungstatbestände gab. (Punkt 4.3.) * Hinweis: im Bericht wird zur besseren Lesbarkeit durchweg der aktuelle Name „ENERVIE Vernetzt“ verwendet, auch wenn die Netzgesellschaft bis zum 30.09.2015 noch „ENERVIE AssetNetWork“ hieß. Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 3 von 11 1. Operationelle Ausgestaltung 1.1. Aufgaben im Konzern Die ENERVIE ist der regionale Unternehmensverbund der Mark-E Aktiengesellschaft, der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH und der Verteilernetzbetreibergesellschaft ENERVIE Vernetzt GmbH im südlichen Nordrhein-Westfalen. Für ihre Tochtergesellschaften übernimmt die ENERVIE somit Steuerungsaufgaben einer Holding. Mark-E AG ist in den Bereichen der Erzeugung von Energie, des Energiehandels und des Vertriebs von Energie an Kunden tätig, Stadtwerke Lüdenscheid GmbH in dem Bereich des Vertriebs von Energie an Kunden. Als Tochterunternehmen der Mark-E vertreibt die „Mark-E Effizienz GmbH“ Produkte wie Energiedienstleistungen Wärme, Kälte, Druckluft, Beleuchtung und Stationscontracting. Die ENERVIE Vernetzt GmbH ist für den Betrieb, die Wartung sowie den Ausbau der Verteilernetze für Strom, Gas und Trinkwasser verantwortlich und damit Verteilernetzbetreiber im Sinne des EnWG. ENERVIE Vernetzt startete am 01.10.2015 als große Netzgesellschaft. Es ist sichergestellt, dass ENERVIE Vernetzt die besonders diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben unabhängig erbringt. Zwischen ENERVIE Vernetzt und den zugeordneten 413 Mitarbeitern (Stand 31.12.2015) besteht ein schuldrechtlicher Angestelltenvertrag. Sonstige netzunspezifische Tätigkeiten erledigen Shared Service-Bereiche der ENERVIE auf Basis eines Dienstleistungsvertrags (vgl. auch Punkt 1.4). 1.2. Organisatorische Änderungen Das derzeit gültige Organigramm liegt den Regulierungsbehörden vor. Das Projekt, welches seit 2014 die Umstrukturierung der ENERVIE AssetNetWork in eine „große Netzgesellschaft“ vorbereitet, wurde 2015 fortgeführt. In der Zeit vom 01.01. bis 30.09.2015 galt ein Organigramm, in dem der ursprüngliche Netzbetrieb der ENERVIE AssetNetWork zusammen mit dem Netzservice in einem gemeinsamen Teilbetrieb organisiert war. Am 01.10.2015 erfolgte der operative Start der großen Netzgesellschaft, die seitdem ENERVIE Vernetzt GmbH heißt. Mark-E AG und Stadtwerke Lüdenscheid GmbH haben ihre Strom- und Gasnetze eigentumsrechtlich in die große Netzgesellschaft eingebracht. ENERVIE Vernetzt übernahm somit zum 01.10.2015 alle Netzbetreiberfunktionen der bisherigen Netzgesellschaft ENERVIE AssetNetWork sowie die bisherigen Netzservicefunktionen der ENERVIE Gruppe. Die Mitarbeiter des Netzservice wurden per schuldrechtlichem Angestelltenvertrag in die Netzgesellschaft überführt. 1.3. Markenpolitik und Kommunikationsverhalten ENERVIE Vernetzt hat ein eigenes Logo, welches in Wort und Aussehen wahrnehmbar von den Vertriebsmarken (Mark-E und Stadtwerke Lüdenscheid) abgegrenzt ist: Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 4 von 11 Geschäftspapiere sind verwechslungssicher unter Verwendung der entsprechenden Logos gestaltet. Beispiele in Form von Musterschreiben und -Formulare liegen den Regulierungsbehörden vor. Des Weiteren bestehen separate Internetauftritte (und somit auch Kontaktformulare) sowie gesonderte und verwechslungssicher gestaltete E-Mail-Adressen. Die im Netzbetrieb eingesetzten Fahrzeuge tragen das Logo „ENERVIE Vernetzt“. Für Netz- und Vertriebsaktivitäten sind separate Service-Telefonnummern eingerichtet, so dass Kundenanfragen für den Mitarbeiter im Kundenservice (Shared Service) klar abgrenzbar sind. Im Ressorthandbuch ist geregelt, wie der Mitarbeiter im Sinne der Entflechtung marktrollenbezogen auf bestimmte Anfragen zu reagieren hat. Anrufe über Störfallnummern laufen bei ENERVIE Vernetzt in der Abteilung Netzführung auf. Seit dem Start der großen Netzgesellschaft am 01.10.15 hat ENERVIE Vernetzt für alle Nebenstellen eine komplett eigenständige Telefonnummer. Die Zählerablesekarten sind so gestaltet, dass sie eindeutig ENERVIE Vernetzt zuzuordnen sind. Es bestehen keinerlei Hinweise auf Vertriebsaktivitäten. Ein Muster der Ablesekarten liegt den Regulierungsbehörden vor. Für die Außendienstmitarbeiter der Abteilung Zählertechnik existiert darüber hinaus eine Richtlinie, welche für bestimmte Situationen das unbundling-gerechte und rollenkonforme Verhalten gegenüber Netzkunden darstellt. Eine Dienstanweisung ordnet an, dass bei neu zu errichtenden oder umfassend zu sanierenden Strom- und Gasanlagen der Schriftzug „ENERVIE Vernetzt“ anzubringen ist. Dies gilt, sofern überhaupt eine Beschriftung vorgesehen ist – denn auch neutral gestaltete Gebäude sind im Netzgebiet üblich. Die Nutzung von Netzanlagen als Werbeflächen für Vertriebsaktivitäten wurde untersagt. Zudem ist eine räumliche Trennung von Netz- und Vertriebsbereichen gegeben: Die Mitarbeiter des Netzbetreibers sind in Lüdenscheid angesiedelt, während sich die Mitarbeiter für die Wettbewerbsbereiche in Hagen befinden. 1.4. Dienstleistungsvertrag Auf Basis eines Dienstleistungsvertrages erbringen die Shared Service-Bereiche der ENERVIE für den Netzbetreiber ENERVIE Vernetzt Dienstleistungen im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Abrechnungsservice, Infrastrukturleistungen, IT-Service, Personalabrechnung, juristische Dienste und Revision. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat 2015 die Erstellung des Dienstleistungsvertrags begleitet, mit dem Ergebnis, dass Klauseln zur Sicherstellung der unbundling-konformen Ausgestaltung eingebracht wurden. Der Dienstleistungsvertrag wurde am 15.12.2015 unterschrieben und gilt ab dem 01.01.2015 (Wirksamkeitstermin). Die Prüfung der Endfassung des Dienstleistungsvertrages ergab Folgendes: Eine konkrete Leistungsbeschreibung liegt vor (SLA). Leistungen und Teilleistungen sind konkret beschrieben. Vereinbarungen zum jederzeitigen Kontroll- und Einsichtsrecht sind vorhanden. Kündbarkeit: Kündbarkeitsklauseln sind enthalten. Die Vertragspartner können auch lediglich einzelne Module oder einzelne Leistungseinheiten eines Moduls kündigen. Sofern die vertragsgegenständlichen Vorgaben zur Entflechtung nicht eingehalten werden, ist vertraglich eine außerordentliche Kündigung des Vertrags bzw. von Teilleistungen innerhalb des Vertrags eingeräumt. Auch eine Minderung des Leistungsentgelts wird eingeräumt. Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 5 von 11 Eine Verknüpfung mit Pachtverträgen ist obsolet, da das Eigentum an Strom- und Gasnetzen an ENERVIE Vernetzt übergegangen ist und es nun keine Strom- bzw. Gaspachtverträge innerhalb der ENERVIE Gruppe mehr gibt. Klauseln zur informatorischen Entflechtung nach § 6a EnWG liegen vor, sowohl in Bezug auf die Informationsweitergabe an interne Dienstleistungsbereiche der ENERVIE Gruppe, als auch an Drittunternehmen. Der Dienstleister wird vertraglich auf die Marken- und Kommunikationsvorgaben nach § 7 Absatz 6 verpflichtet. Das fachliche Weisungsrecht des Netzbetreibers auf alle mit Netzbetreiber befassten Mitarbeiter im viEVU nach § 7a Abs. 2 Nr. 2a EnWG wird geregelt. Schiedsvereinbarungen sind so geregelt, dass sie auch ein externer Dritter akzeptieren würde. Im Rahmen einer Streitbeilegung ist jeder Vertragspartner berechtigt, über den Präsidenten des OLG Hamm einen Sachverständigen zu bestellen, welcher eine Entscheidung herbeiführt. Prüfungsergebnis: Der Dienstleistungsvertrag ist unbundling-gerecht ausgestaltet und trägt zur Gewährleistung der tatsächlichen Unabhängigkeit des Netzbetreibers bei. 2. Gleichbehandlungsmanagement 2.1. Gleichbehandlungsprogramm und ergänzende Handlungsanweisungen Das Gleichbehandlungsprogramm ist im Konzernhandbuch der ENERVIE integriert und hat somit die Funktion und Stellung einer Dienstanweisung. Es liegt den Regulierungsbehörden vor. Im Zuge des operativen Starts der großen Netzgesellschaft wurde das Gleichbehandlungsprogramm aktualisiert. Es trat am 01.10.2015 als Version 4 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgte am 01.10.2015 im ENERVIE-Intranet. Die Überarbeitung wurde zum Anlass genommen, auch unter der Prämisse „Mitarbeiterfreundlichkeit“ gewisse Optimierungen vorzunehmen: - Ergänzung eines Vorworts (Einführung in die Thematik); Übersichtlichere Gliederung / Struktur; Weitestgehender Verzicht auf Paragrafenangaben (bessere Lesbarkeit); Ergänzung von mehr praktischen Beispielen; Verschlankung des Anhangs, durch Verlagerung von Informationen ins ENERVIE-Intranet. Neben der inhaltlichen Anpassung an die große Netzgesellschaft wurde somit auch die Übersichtlichkeit und Aussagekraft des Gleichbehandlungsprogramms verbessert Ergänzende und für einzelne Bereiche spezifische Handlungsanweisungen finden sich in den Ressorthandbüchern (z. B.: Reagieren auf Kundenanfragen im Kundenservice; Diskriminierungsfreier Umgang mit Netzkunden bei ENERVIE Vernetzt). Darüber hinaus wird im Intranet der Unternehmensgruppe – das zentrale Informationsforum für alle Mitarbeiter – auch eine Rubrik zum Thema „Gleichbehandlung“ bereitgestellt und durch die Beauftragte laufend aktualisiert. Neben dem eigentlichen Gleichbehandlungsprogramm werden diverse Informationen zum Thema (Merkblätter, Schulungsunterlagen, Energiewirtschaftsrechtliches…) für jeden Mitarbeiter zugänglich gemacht. Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 6 von 11 2.2. Unabhängige Stellung der Gleichbehandlungsbeauftragten 2.2.1. Organisatorische Zuordnung, Funktionen Nach wie vor ist Britta Wolf Gleichbehandlungsbeauftragte der ENERVIE. Sie ist organisatorisch der Stabsstelle Revision zugeordnet - demzufolge ist sicher gestellt, dass sie ihre Aufgaben prozessunabhängig wahrnehmen kann. Im Rahmen ihrer Funktion, Revisionsprüfungen bei ENERVIE durchzuführen, erhält sie Einblicke in laufende und geplante Prozesse und kann somit auch die Gleichbehandlungssicht in die jeweiligen Untersuchungen einfließen lassen. Das Recht auf einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen ist im Gleichbehandlungsprogramm sowie im Kapitel „Revision“ des Konzernhandbuchs verankert. Von dem Recht wurde im Rahmen der Prüfungen (vgl. Punkt 4.) Gebrauch gemacht. 2.2.2. Berichterstattungen gegenüber dem Vorstand Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat ein jederzeitiges Vortragsrecht beim Vorstand. Eine persönliche Berichterstattung zu erfolgten und geplanten Maßnahmen der Gleichbehandlungsbeauftragten fand am 23.02.2015 statt. Darüber hinaus gab es keinen Anlass, vom Vortragsrecht Gebrauch zu machen. Einen schriftlichen Bericht für den Vorstand fertigte die Beauftragte am 14.12.2015 zum Thema „Netzanschlussprozess“ an. Neben der mündlichen Berichterstattung ist der schriftliche Bericht in der Revision das zentrale Kommunikationsmedium gegenüber dem Vorstand. 2.2.3. Anfragen von Mitarbeitern Die Mitarbeiter der ENERVIE Gruppe können sich an die Gleichbehandlungsbeauftragte persönlich, per Telefon, E-Mail oder Fax wenden. Die Kontaktdaten sind im hauseigenen Intranet für jeden Mitarbeiter einfach zugänglich und schnell verfügbar. Bei der Gleichbehandlungsbeauftragten gingen im Berichtszeitraum acht Mitarbeiteranfragen ein (insbesondere zum Thema Informationsweitergabe). Die Anfragen wurden umgehend beantwortet. 2.3. Schulung von Mitarbeitern Auf Basis der vom Personalmanagement vereinbarungsgemäß erhaltenen Listen mit Personalbewegungen erfolgten an zwei Terminen Schulungen für neue Mitarbeiter und für Mitarbeiter, die auf eine andere Stelle versetzt wurden und bisher noch nicht geschult wurden. Die Veranstaltungstermine waren am 18.05. und 25.09.2015. Insgesamt 14 Personen nahmen daran teil. Generelle Schulungsinhalte sind ein Überblick über das EnWG, die Erläuterung des Gleichbehandlungsprogramms sowie die Diskussion von konkreten Beispielen aus der täglichen Praxis. Abschließend wird zur Abrundung und Vertiefung ein Quiz durchgeführt. Im Berichtsjahr kam erstmalig eine optimierte Schulungspräsentation zum Einsatz, die zuvor in enger Zusammenarbeit mit drei weiteren Energieversorgungsunternehmen grundlegend überarbeitet wurde. Ziel war, die Schulung verständlicher, übersichtlicher, aktueller und ansprechender zu gestalten. Die Resonanz war allgemein positiv. Der ENERVIE-Kundenservice wird durch einen externen Dienstleister unterstützt. Um das unbundling-gerechte Telefonverhalten im Kundenservice zu trainieren, finden in Abstimmung mit der Gleichbehandlungsbeauftragten stichprobenweise Testanrufe statt. Die Anrufaktion im September 2015 ergab keinen Anlass zur Nachschulung. Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 7 von 11 2.4. Überwachungskonzept Das Überwachungskonzept fußt auf vier wesentlichen Handlungen: - Projektbegleitung (Beratung von mit Prozessentwicklung befassten Projektgruppen); - Prüfung des Informationsmanagements (u.a. Berechtigungsanfragen, Benutzerlisten); - Prozessanalysen (Prüfung von Prozessen mit Diskriminierungspotenzial); - Bearbeitung von Hinweisen. Die Überwachungstätigkeiten umfassen u. a. die Einsichtnahme von elektronisch gespeicherten Daten sowie von schriftlichen Unterlagen, zu denen ein uneingeschränkter Zugang besteht. Welche konkreten Überprüfungsmaßnahmen stattgefunden haben, wird in Gliederungspunkt 4. dargestellt. 3. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms 3.1. Vertraulichkeit im Umgang mit Informationen 3.1.1. Verpflichtung für Mitarbeiter Die Sicherstellung der im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Verhaltensweisen erfolgt durch Unterzeichnung auf der Verpflichtungserklärung, welche für alle Mitarbeiter, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs betraut sind und an der Schulung teilgenommen haben, verpflichtend ist. Mit Stand zum 31.12.2015 liegen Verpflichtungserklärungen von allen 684 vom Gleichbehandlungsprogramm betroffenen und geschulten Mitarbeitern vor. 3.1.2. Rentabilitätskontrolle Die Vertraulichkeitspflichten aus § 7a Abs. 4 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 6a sind auch im Gleichbehandlungsprogramm verankert. Sitzungsvorlagen, Präsentationen oder sonstige Unterlagen, die Bezug auf Netzmaßnahmen nehmen und die auf Beratungsrunden wie z. B. Sitzungen des Aufsichtsrates verwendet werden, werden zur sicheren Handhabung mit folgendem Satz besonders gekennzeichnet: "Diese Information erfolgt im Rahmen der Rentabilitätskontrolle und ist ausschließlich zur Wahrnehmung der Rechte entsprechend § 7a Abs. 4 EnWG zu nutzen.“ Hierzu wurde eine Einzel-Dienstanweisung erlassen. Hinweise auf Verstöße liegen nicht vor. 3.1.3. Entgeltbildung und Preisblätter Da 2015 noch nicht alle Erkenntnisse zur Ermittlung der endgültigen Netzentgelte vorlagen, wurde das voraussichtliche Netzentgelt für 2015 bestimmt und fristgerecht auf der InternetSeite der ENERVIE Vernetzt veröffentlicht. Das Gleiche gilt für die endgültigen Netzentgelte, die ebenfalls - für alle einsehbar - fristgemäß im Internet veröffentlicht wurden. Für die Maßnahmen zur Bildung der Netzentgelte ist eigenverantwortlich der Verteilernetzbetreiber zuständig, federführend der Leiter der Abteilung „Netzwirtschaft“. Auch das Team „Netzoptimierung“ ist involviert. Darüber hinaus ist in Teilbereichen die Shared ServiceAbteilung „Controlling“ beratend beteiligt. Bei Bedarf wird ein externer Berater hinzugezogen. Somit sind an der Entgeltbildung Wettbewerbsbereiche nicht beteiligt. Dies stellt die Vertraulichkeit sicher. Verstöße wurden nicht festgestellt. Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 8 von 11 3.1.4. Externe Dienstleister Dienstleister, die für den Netzbereich tätig sind, werden schriftlich dazu verpflichtet, sich unbundling-gerecht zu verhalten, insbesondere die Vertraulichkeit gemäß § 6a Absätze 1 und 2 EnWG zu wahren. Ein im Bestellwesen implementierter Prozess stellt sicher, dass ein Dienstleister nur einen Auftrag im Netzbereich erhalten kann, wenn er die entsprechende Erklärung unterzeichnet hat. Infolge dieses Prozesses wurden im Berichtsjahr 7 neue Vertraulichkeitserklärungen eingefordert. Insgesamt liegen somit 744 Vertraulichkeitserklärungen von externen Dienstleistern vor. 3.2. Diskriminierungsfreie Abwicklung des Einspeisemanagements 3.2.1. Netzsicherheitsmanagement Zur Erhaltung der Systemstabilität ist der Übertragungsnetzbetreiber berechtigt, die Verteilernetzbetreiber anzuweisen, eine bestimmte Last in ihrem Netz abzuschalten. Zuständig ist die bei ENERVIE Vernetzt angesiedelte Abteilung „Netzführung“. Im Berichtsjahr fand allerdings keine Abschaltung im Auftrag des Übertragungsnetzbetreibers statt. Für den Anwendungsfall finden sich spezifische Verfahrensfestlegungen zum Lastabwurf im Organisationshandbuch der ENERVIE Vernetzt. Dort ist geregelt, dass die Auswahl der abzuschaltenden Stationen allein nach technischen Gesichtspunkten zu erfolgen hat (Leistungssituation des jeweiligen Umspanners). Zudem wird auf Grund eines rollierenden Systems vermieden, dass ein bereits von der Abschaltung betroffener Netznutzer beim nächsten Mal erneut in die Auswahl der abzuschaltenden Anlagen gerät. 3.2.2. Anschluss von Erzeugungsanlagen Der Anschluss von Erzeugungsanlagen erfolgt für alle Erzeuger unter gleichen Anschlussbedingungen. Betreiber von Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 100 Kilowatt sind nach § 8 Absatz 1 KWK-Gesetz selbst zur Anbringung der Messeinrichtungen berechtigt; einengende Vorschriften seitens ENERVIE Vernetzt gibt es nicht. 3.3. Diskriminierungsfreie Abwicklung von Marktprozessen ENERVIE Vernetzt führt Prozesse mit Marktpartnern diskriminierungsfrei und prozessidentisch auf Basis der entsprechenden Beschlüsse durch. Die vorgeschriebenen Formatumstellungen im Rahmen der Marktkommunikation erfolgten jeweils fristgerecht. Zudem hat ENERVIE Vernetzt im Berichtsjahr die am 16.04.2015 von der Bundesnetzagentur getroffene Festlegung BK6-13-042 umgesetzt und den Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag (Strom) beschlusskonform aktualisiert. Somit war die Voraussetzung gegeben, dass ENERVIE Vernetzt zum 01.01.2016 Neuverträge bzw. Bestandsverträge nach dem neuen Muster abgeschlossen bzw. darauf angepasst hat. 3.4. Diskriminierungsfreie Bereitstellung von Informationen ENERVIE Vernetzt ermöglicht über ein Internetportal (www.enervie-vernetzt.de) allen berechtigten und registrierten Marktpartnern (Vertrieben) einen unkomplizierten Zugang zu den jeweiligen Lastgangdaten. Die Internet-Applikation „Online-Planauskunft“ bietet allen Interessenten eine gemeinsame Basis für Netzauskünfte. Nach entsprechender Registrierung können die aktuellen Bestandsdaten des gesamten Netzgebiets der ENERVIE Vernetzt abgerufen werden. Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 9 von 11 4. Überprüfung der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms 4.1. Begleitung von Projekten Das Projekt zur Umstrukturierung zur ENERVIE Vernetzt wurde durch die Gleichbehandlungsbeauftragte begleitet. Informationen zum Projektverlauf und zu Zwischenergebnissen erhielt sie dabei zeitnah entweder direkt persönlich vom Geschäftsführer, oder durch Lesezugriff auf den Projekt-Dateiordner. Ausblick: 2016 begleitet die Gleichbehandlungsbeauftragte ein Projekt der ENERVIE Vernetzt, welches sich mit der Umsetzung der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere im Zusammenhang mit dem kommenden Messstellenbetriebsgesetz, befasst. Im nächsten Bericht wird hierzu vertieft Stellung genommen. 4.2. Prüfung des Informationsmanagements Im SAP-Bereich unterhält ENERVIE eine getrennte Datenhaltung innerhalb eines Netzsystems und zweier Vertriebssysteme, was einen deutlichen Vorteil in Bezug auf die informatorische Entflechtung gewährleistet. Eine weitere Optimierung der IT-Sicherheit stellt die Umsetzung des von der Bundesnetzagentur unter Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellten „IT-Sicherheitskatalogs“ gemäß § 11 Absatz 1a EnWG dar. Seit 2015 beschäftigt sich ein Projekt damit, die dort definierten IT-sicherheitstechnischen Mindeststandards umzusetzen und das geforderte Informations-Sicherheits-Managementsystem (ISMS) zu etablieren. Ihren „Ansprechpartner IT-Sicherheit“ hat ENERVIE Vernetzt der Bundesnetzagentur fristgerecht zum 30.11.2015 benannt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte führte folgende Kontrollen in Bezug auf Informationsaustausch und IT-Berechtigungen durch: 4.3. - Laufende Kontrolle von Berechtigungsanfragen: Die Gleichbehandlungsbeauftragte erhält sämtliche Berechtigungsanfragen und sonstige Anträge der IT-Nutzer (SAP- und Nicht-SAP-Bereich), die grundsätzlich per E-Mail an den IT-Service gerichtet werden, in Kopie, und unterzieht sie lückenlos einer Plausibilitätskontrolle. Im Jahr 2015 wurden 1.141 Anfragen geprüft. Einem Anfragenden aus dem Vertrieb musste eine Berechtigungsvergabe verweigert werden. - Prüfung von Dateiordner-Inhalten, Benutzerlisten und Berechtigungen: Im Rahmen einer Berechtigungsprüfung von Dateien aus einem ausgewählten Laufwerk wurde einem Mitarbeiter aus dem Bereich Vertrieb der Zugriff entzogen. Des Weiteren wurde innerhalb eines zur Prüfung ausgewählten Windows-Laufwerks die Berechtigungsstruktur eines Ordners, in dem wirtschaftlich relevante Netzdaten gespeichert sind, angepasst. Ein weiterer Ordner wurde aus dem Laufwerk entfernt. In keinem der Fälle bestand jedoch ein Hinweis darauf, dass die entsprechenden Daten unter Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils genutzt wurden. Prozessanalyse: Netzanschlussprozess Im Rahmen einer vertieften Untersuchung des Netzanschlussprozesses wurde vor allem die Umsetzung des Prozesses „Neuanschlüsse“ beleuchtet. Es wurden Prozessbeschreibungen analysiert, und durch Einsichtnahme in die prozessunterstützende Software wurden konkret stattgefundene Fälle geprüft. Fazit: ENERVIE Vernetzt setzt die Prozesse diskriminierungsfrei um. Wesentliche Prüfungsfelder und Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt: Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 10 von 11 Außenauftritt und Kommunikationsverhalten: Die Mitarbeiter des Netzanschluss-Teams treten nach außen hin mit neutraler Kleidung und neutralen Fahrzeugen auf. Die Mitarbeiter im Netzservice verwenden das Logo „ENERVIE Vernetzt“. Im Internetauftritt und im Schriftverkehr (Formulare, Dokumentenvorlagen) konnten keine unbundling-kritischen Aspekte in Form von etwaigen Hinweisen auf die assoziierten Vertriebe entdeckt werden. Nichtdiskriminierung: Arbeiten am Netzanschluss erfolgen für alle gleich und zu gleichen Bedingungen, unabhängig davon, mit welchem Lieferanten der Netzkunde seinen Vertrag hat bzw. haben wird. Zum diskriminierungsfreien Umgang mit Netzkunden befinden sich im Handbuch der ENERVIE Vernetzt Leitlinien und Sprechzettel, die ein unbundlingkonformes Verhalten sicherstellen. Insbesondere wurde der Umgang mit jenen Netzkunden beleuchtet, die den Bau einer Kundenstation (10 kV-Station, GDRM-Station) hinter der Eigentumsgrenze anfragen. Bei der letzten Prüfung vor einigen Jahren (2007) gab es hier noch aus Unbundling-Sicht zu hinterfragende und anzupassende Prozesse, und zwar für die Fälle, in denen der Vertrieb involviert war. Nachdem der Prozess 2007 nachgebessert wurde, gibt es aktuell keine Hinweise auf diskriminierendes Verhalten. Vertraulichkeit von wirtschaftlich sensiblen Informationen: Auf die prozessunterstützende Software können keine Mitarbeiter aus Wettbewerbsbereichen zugreifen. Im Prozessablauf ist kein Teilprozess erkennbar, der unberechtigte Informationsflüsse in Wettbewerbsbereiche zulässt. Die Beauftragte erstellte am 14.12.2015 einen Bericht für den Vorstand und für die Geschäftsführung der ENERVIE Vernetzt. 4.4. Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße Hinweise auf Verstöße erhielt die Beauftragte nicht. Es wurden keine Sanktionen veranlasst. Prozessual ist vorgesehen, dass die zuständige Person, die als Schnittstelle des internen Beschwerdemanagements zur „Schlichtungsstelle Energie“ fungiert, die Gleichbehandlungsbeauftragte in die Bearbeitung etwaiger unbundling-relevanter Beschwerden einbezieht. Im Berichtsjahr waren keine derartigen, als Verfahren über die Schlichtungsstelle abzuwickelnde Beschwerden zu verzeichnen. Gleichbehandlungsbericht ENERVIE 2015 zum 31.03.2016 Seite 11 von 11
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