BWE-Landesverband Bayern, Luitpoldstr. 26, 86157 Augsburg Raimund Kamm Landesverband Bayern T 0821 – 54 19 36 [email protected] Luitpoldstr. 26, 86157 Augsburg Augsburg, den 1. April 2016 Stand 01.04.2016 09:07:00 Medienerklärung „10 Tage vor der 10H-Verhandlung - Bundesverband WindEnergie zieht Bilanz über die Windkraftentwicklung in Bayern seit Einführung der gesetzlichen Abstandsregelung 1. Bayerns Stromversorgung ist jetzt gefährlich und umweltschädlich Bayern erzeugt seit Jahrzehnten in Deutschland den meisten Atomstrom und damit auch den meisten Atommüll. Von dem seit Inbetriebnahme des ersten AKW (Kahl) im Jahr 1960 in Bayern erzeugten hochradioaktiven Atommüll ist noch kein Kilo entsorgt. Alles nur gefährlich zwischengelagert. Ein unglaublicher aber verdrängter Skandal! Zurzeit werden noch fast 40 Prozent des in Bayern verbrauchten Stroms in Atomkraftwerken produziert. Nach geltendem Recht sollen spätestens 2017 Block B und 2021 Block C in Gundremmingen und 2022 Isar 2 bei Landshut stillgelegt werden. Bisher will die CSU-Landesregierung den wegfallenden Strom überwiegend mit Stromimporten ersetzen. Und bricht damit einen feierlich am 19.7.2013 in DER BAYERNPLAN 2013 – 2018 gefassten vernünftigen Beschluß http://www.csu.de/politik/beschluesse/: „Das sind unsere Ziele für die kommenden fünf Jahre: Wir wollen so viel Strom, wie wir in Bayern verbrauchen, in Bayern selbst herstellen.“ In Paris haben zudem die Staaten unserer Erde gelobt, den gefährlich schnellen Klimawandel durch radikale Einschränkung der Treibhausgasemissionen abzubremsen. Bayern muss endlich seine Stromversorgung modernisieren und enkeltauglich machen! Die Wirtschaft kann es und die Mehrheit des Volkes will es. 2. Bayern kann Mit gut auszubauender Photovoltaik (PV) und Windkraft sowie mit den überwiegend schon vorhandenen Kraftwerken, die mit Bioenergie oder Wasserkraft arbeiten, und mit den Begleitbausteinen Lastmanagement, Netzausbau und Speicherausbau kann Bayern seine Stromversorgung Richtung 100 % EE-Strom entwickeln. Arbeitspferde müssen die PV und die Windkraft sein. Beide liefern jetzt schon den Strom aus neuen Großanlagen für unter 9 Cent je Kilowattstunde. Und bei beiden werden dank technischer Fortschritte diese Kosten noch sinken. 3. Wie steht es um den Ausbau der Windkraft in Bayern? Drei Indikatoren zeigen, wie in den nächsten Jahren sich die Windkraftnutzung in Bayern zu entwickeln droht: 3.1. 3.2. 3.3. Zahl der Inbetriebnahmen Zahl der Genehmigungen Zahl neuer Projekte 3.1. Inbetriebnahmen Von ersten Projektüberlegungen bis zur Inbetriebnahme dauert es für Planung, Genehmigung und Bau in der Regel 3 – 6 Jahre. In Bayern machte sich in den Jahren 2014 und 2015 der Aufbruch nach dem Großschadensereignis Fukushima bemerkbar. Aktuelle Windkraftzahlen für Bayern Zubau WKA-Zahl 2000 24 2005 20 2010 25 2011 75 2012 76 2013 98 2014 154 2015 143 Zubau WKA-MW1 19 34 52 165 188 252 410 372 Bestand WKA-Zahl 31.12. 411 486 554 652 797 937 Bestand in MW 31.12. 519 684 869 1.120 1.524 1.893 Jahresstrompr. TWh2 % v. Stromverbrauch 1 MW = Megawatt (1000 kW) 0,1 0,2 0,6 0,8 1,1 1,3 *1,9 *2,8 0,7 1 1,3 *1,5 *2,2 *3,2 2 Terawattstunde (TWh) = Milliarde Kilowattstunde *geschätzt Bayern braucht 4.000 moderne Windkraftanlagen (WKA) mit gut 10.000 MW, um ein Drittel seines Stromverbrauchs aus Windkraft zu decken. Andere Bundesländer (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) mit gleicher oder größerer Bevölkerungsdichte haben heute auf die Fläche bezogen schon mehr Windkraftwerke als Bayern mit 4000 Windrädern dann hätte. 3.2. Genehmigungen Die erteilten Genehmigungen für Windenergieanlagen in Bayern nahmen seit dem Jahr 2013 kontinuierlich ab. Und brechen seit 2015 dramatisch ein: 2013 erteile WKA-Genehmigungen in Bayern: 2014 erteile WKA-Genehmigungen in Bayern: 2015 erteile WKA-Genehmigungen in Bayern: 201 187 65 Quellen: Anlagenregister der Bundesnetzagentur 02/2016, LT-Drs. 17/1197 vom 09.05.2014, LT-Drs. 17/6610 vom 26.06.2015, LT-Drs. 17/17/6610 vom 26.06.2015, LT-Drs. 17/9570 vom 29.01.2016 2 Genehmigungen Bayern in Megawatt (MW) nach Quartalen Q1 Q2 Bayern nach MW 68 81 Bayern nach Anzahl 23 29 Baden-Württemberg MW 17 71 Deutschland MW 930 891 Quelle Register der Bundesnetzagentur Q3 29 8 102 811 Q4 12 5 70 584 2015 190 65 260 3216 Im November 2014 trat die 10-H-Regelung in Kraft. Von den 65 in 2015 erteilten Genehmigungen wurden laut Aussagen der Landratsämter die meisten noch nach alter Gesetzgebung behandelt, da die Unterlagen schon vor Februar 2014 eingereicht waren oder vor November 2014 ein Vorbescheid gem. § 9 BImSchG ausgestellt war. So wurden von diesen 65 Genehmigungen nur 26 nach den neuen Gesetzen (10 H) behandelt: Bei 17 der Anlagen wurden die 10H Abstände eingehalten 9 konnten über das Instrument des Bebauungsplans genehmigt werden Quellen: Quelle: Anlagenregister der Bundesnetzagentur 02/2016, LT-Drs. 17/9570 vom 29.01.2016, Anfragen bei Landratsämtern 3.4. Neue Projekte? Wenn ein Windkraftprojekt angedacht wird, sprechen zu Beginn die Projektierer mit einem Windgutachter: Weht am Standort ausreichend Wind? Eine Nachfrage bei Windgutachtern ergab, dass im ganzen Jahr 2015 praktisch kein einziges neues Windkraftprojekt aus Bayern angefragt wurde. 4. Wie 10H den Windkraftausbau in Bayern abwürgt Zum Schutz vor weiterer Zersiedlung unterbindet das Baugesetzbuch das Bauen im Außenbereich. Allerdings sieht es Ausnahmen für insbesondere Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrs- oder Energieanlagen sowie Landwirtschaftsgebäude vor. Dieses Ausnahmeprivileg wurde allein in Bayern für Windkraftvorhaben unterhalb 10H aufgehoben. 10H verlangt, dass eine neue WKA mindestens zehnmal so weit von Wohngebäuden entfernt sein muss, wie die Anlage insgesamt hoch ist. Da Bayern im Unterschied zu küstennahen Regionen ein Land mit Leichtwind ist, müssen die Anlagen hier auf hohen Türmen errichtet werden. Eine Faustformel sagt: „Ein Meter mehr Höhe bringt fast ein Prozent mehr Windstrom. Nimmt man statt 100 m Nabenhöhe 150 m Nabenhöhe, kann man fast 50 Prozent mehr Windstrom produzieren. Niedrige Anlagen sind in Bayern nicht wirtschaftlich. Hinzu kommen die drei Flügel des Rotors. Es heißt: „Der Rotor ist der Motor“. Wenn die Flügel länger werden, nutzen sie mehr Wind. So werden heute Anlagen mit bereits 60 – 65 Meter langen Flügeln errichtet. Solche Anlagen können dann insgesamt 220 m hoch sein. 10H bedeutet in diesem Fall, die Anlagen müssen weiter als 2 Kilometer von den Häusern entfernt sein. 10H wirkt auch indirekt fatal. Vor 10H tat jede Gemeinde gut daran, Konzentrationsflächen für die Windkraft im Gemeindegebiet auszuweisen und dann die anderen Gebiete für die Windkraft zu sperren. Damit leisteten die Gemeinden ihren Beitrag zur Energiewende und konnten 3 dennoch ihre kommunale Planungshoheit wahrend über die Flächennutzung in der Gemeinde bestimmen. Seit 10 H müssen die Gemeinden über Flächennutzungs- sowie Bebauungspläne Baurecht für Windkraftwerke schaffen. Damit muss in jeder Gemeinde die Frage, ob Windkraft sinnvoll ist oder nicht, neu entschieden werden. Dies trägt Streit und Zwiespalt in manche Gemeinde, und dies obwohl der Bund diese Frage durch die Privilegierung im Baugesetzbuch und die Energiewendegesetzgebung an sich entschieden hatte. Die meisten Gemeinden scheuen diese Auseinandersetzung und fassen das Thema Windkraft erst gar nicht an. Die Folge: Stillstand beim Ausbau der Erneuerbaren gerade dort, wo der Strom in Zukunft fehlen wird und nicht weit transportiert werden muss. So versagt Bayern in der Energiewende und macht sich weiter von Atomstrom und zukünftig Stromimporten abhängig. Auch verringert Bayern so nicht die Treibhausgase. Die Windkraftbranche hingegen wird Tausende Arbeitsplätze einbüßen. Nach der letzten Statistik hat sie in Deutschland über 150.000 und sogar in Bayern bei Planern, Projektierern, Gutachterbüros, Erbauern, Betreibern und Zulieferern 12.350 Beschäftigte. 5. Mehrheit der BürgerInnen will die Energiewende mit Windkraft 4 Raimund Kamm 5
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