SOKA BAU - aci consult

Warum ist Baulohn und SOKA für viele Unternehmer ein mysteriöses Unterfangen
In der Baulohnabrechnung trennen sich die Geister. Die Einen unterschätzen die Komplexität der
Materie und ahnen nicht, wie pragmatisch tiefgründig hier mit einem nicht zu unterschätzenden
Zeitaufwand gearbeitet werden muss und die Anderen fürchten die Materie wie die Katze das Wasser. Was ist nun der Grund dafür. SOKA-BAU scheint hier der Schuldige zu sein.
Wer oder was ist SOKA BAU nun eigentlich?
Ursprünglich gegründet wohl in den 50-er Jahren noch unter dem Namen ZVK war die Idee, Bauarbeitern Urlaubsentgelt sicher zu stellen und das auch bei durchaus häufigem Wechsel des Arbeitgebers. Heute ist SOKA-BAU weit mehr als nur eine Lohnausgleichskasse.
SOKA-BAU ist die Dachmarke der Sozialkassen in der Bauwirtschaft
SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) ist die gemeinsame Dachmarke der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG
(ZVK). Sie wurde im Jahr 2001 im Rahmen des arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahrens eingeführt.
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft.
Urlaubsverfahren in der Bauwirtschaft
Urlaubsgeld ist für viele Arbeitgeber ein Thema, das sie selbst zu verantworten haben. Das trifft jedoch in der Bauwirtschaft nur in begrenztem Umfang zu. Die SOKA fußt hier auf der Trennung von
gewerblichen Mitarbeitern / Arbeitern und Angestellten.
Arbeiter erhalten nur Lohn, wenn sie auch arbeiten. Urlaubsentgelt in der Bauwirtschaft ist somit ein
Bonus vom Arbeitgeber. Das Urlaubsentgelt ist der Lohn während der Urlaubszeit. Durch die hohe
Fluktuation in der Bauwirtschaft und wiederkehrende Insolvenzen wäre das Urlaubsentgelt im Fall
eines Arbeitgeberwechsels oder der Insolvenz eines Arbeitgebers für den Bauarbeitnehmer verloren.
Um dies auszuschließen, verwaltet die Urlaubskasse das Geld treuhänderisch. Die Bauunternehmen
melden und zahlen monatlich das den Bauarbeitnehmern zustehende Urlaubsentgelt an die Urlaubskasse und diese zahlt es den Bauunternehmen wieder zurück, nachdem der Arbeiter seinen Urlaub
genommen hat. Darüber hinaus überprüft die SOKA ähnlich wie die Deutsche Rentenversicherung
aber auch die Themen wie die Einhaltung der Mindestlöhne und die Ausbildungsförderung.
Wer ist SOKA-pflichtig und wer nicht?
Es gibt über 40 verschiedene Betriebsarten im Baugewerbe. Im Bundesrahmentarifvertrag für das
Baugewerbe (BRTV) ist genau aufgeschlüsselt, welche Betriebe zum Baugewerbe zählen. Und sollten
unsicher sein, so können Sie unter Angabe einer Unternehmensbeschreibung bei der SOKA –BAU
nachfragen und beurteilen lassen, ob diese für Sie Anwendung findet.
Aber soll man schlafende Hunde wecken?
die Überlegung ist grundlegend nachvollziehbar, kann aber extrem ins Auge gehen! Gerade in Zusammenhang mit der SOKA extrem weitreichende Konsequenzen bis hin zu Insolvenzen von Unternehmen haben.
Im Vorfeld prüfen ob SOKA-Pflicht besteht – sonst besteht Insolvenzgefahr!
DIE SOKA kann und wird unvermeidlich, wenn sie ein Unternehmen „aufspürt“, welches in ihren
Bereich fällt und nicht bei der SOKA gemeldet ist, genauso, wie die deutsche Rentenversicherung bis
zu vier Jahre rückwirkend Beiträge nachfordern. Die Konsequenzen davon betroffener Unternehmen
führten in den meisten Fällen zur Insolvenz mit persönlichen Haftungen der Inhaber.
Was macht das Ganze denn so undurchsichtig?
Die SOKA_BAU drängt zunehmend in fremdes Territorium, mit dem Ergebnis, dass Unternehmer aus
Nachbarbranchen mit dem Kürzel SOKA eher eine Bedrohung sehen als soziale Wohltaten. Mit saftig
hohen Nachforderung an Beiträgen bringt die Kasse ahnungslose Betriebe in Zahlungsschwierigkeiten. Mehrere Tausend Verfahren sind bei den zuständigen Arbeitsgerichten in Wiesbaden und Berlin
anhängig, auf Branchendiensten wie handwerk.com finden sich zahlreiche Beiträge von wütenden
Betroffenen, die die Welt nicht mehr verstehen. Die Forderungen der SOKA sorgen für Irritation, Unverständnis und später oft für den wirtschaftlichen Ruin. Die Betriebe fühlen sich ausgeliefert und
machtlos – juristisch haben sie gegen die Sozialkasse meist keine Chance.
Wenn ein Betrieb über die Hälfte der Arbeitszeit für baugewerbliche Tätigkeiten einsetzt, ist er verpflichtet, Beiträge an die SOKAzu überweisen. Der Begriff „baugewerblich“ ist jedoch weit gefasst, 42
Kategorien wie „Eisenschutzarten“ oder „Bautenschutzarten“ sind im Tarifvertrag aufgelistet. Wirklich trennscharf ist das nicht. Leitplanken verschrauben oder Gerüste aufbauen – das alles kann SOKA-pflichtig sein. Und genau darin liegt die Problematik: Ob eine Firma ein Bauunternehmen ist, ist
schwerer als früher zu beantworten. Von der Antwort hängt ab, ob eine Firma SOKA-pflichtig ist oder
nicht. Falls das Verwaltungsgericht Berlin der Klage einer örtlichen Bauvereinigung stattgibt, könnte
das das Aus für die allgemein verbindliche Gültigkeit des Bautarifs bedeuten. Die Chancen werden
hier aber sehr gering gehandelt. Daher sollten Firmen, die auch nur im entferntesten mit
Bau/Transport von Erdaushub oder ähnlichen Dingen zu tun haben, immer prüfen, ob für Sie als Unternehmer SOKA-Pflicht besteht oder nicht.
Einhaltung der Mindestlöhne
Im Baugewerbe gibt es Mindestlöhne, die allgemeinverbindlich erklärt wurden. Hier gilt Vorsicht bei
der Unterscheidung in Ost- und Westlöhne. Maßgeblich ist nicht der Standort des einsetzenden Unternehmens, sondern der Standort, an dem der Mitarbeiter tätig wird. Mitarbeiter, deren Arbeitgeber also im Osten Deutschlands sitzen und im Westen eingesetzt werden, müssen für diese Einsätze
auch ein Mindestentgelt nach den Bestimmungen im Westen erhalten.
Ausbildungsförderung
Die SOKA übernimmt aber auch Themen, wie z.B. die Ausbildungsförderung. Ausbildungsvergütungen für Azubis gewerblicher/technischer und kaufmännischer Natur werden zuzüglich 20 % Sozialaufwendungen gefördert. In den Erstattungsbeträgen ist auch die Erstattung der Urlaubskosten für
gewerbliche Auszubildende enthalten sowie Fahrt- und Reisekosten. Dies ist natürlich an bestimmte
Voraussetzungen gebunden, die aber durchaus erreichbar sind.
SOKA-Beitragszahlung und Rückholung
Lassen Sie sich aber nicht erschrecken, sondern wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir können
Sie beraten, unterstützen und komplett von der Thematik entlasten. Schließlich und endlich müssen
Sie nicht nur Beiträge abführen sondern bekommen auch Geld zurück. Und rechtzeitig die Thematik
erkannt, passen Sie Ihre Kalkulation und Geschäftsplanung auf die Situation an.