Gute Arbeit. Weltoffen. Gerecht. Mecklenburg-Vorpommern. Anforderungen des DGB Nord an die demokratischen Parteien zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 4. September 2016 Inhalt Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu Guter Arbeit Für Gute Arbeit, pro Tarifvertrag Für gesunde Arbeitsbedingungen Für gute Ausbildung Für Investitionen und mehr Steuereinnahmen Für gute Bildung Für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst Für eine kooperative und nachhaltige Industriepolitik Für nachhaltige Verkehrsinfrastrukturpolitik Für gute Frauen- und Gleichstellungspolitik Für eine solidarische Gesundheitspolitik Für gerechte Rentenpolitik Für eine gerechte Pflegepolitik Für eine entschlossene Integration behinderter Menschen Für Integration und Migration Für ein weltoffenes Mecklenburg-Vorpommern 2 Mecklenburg-Vorpommern: Weltoffen, gerecht und mit guter Arbeit Die DGB-Gewerkschaften stehen für Solidarität, Vielfalt und soziale Gerechtigkeit. Aus diesem Selbstverständnis speisen sich unsere Anforderungen an die künftige Landespolitik. In deren Mittelpunkt müssen Gute Arbeit, Gerechtigkeit und ein weltoffenes Land stehen. Das ist der Schlüssel zur Bewältigung der demografischen, strukturpolitischen und sozialen Herausforderungen des Landes. Das ganze Land schaut am 4. September auf Mecklenburg-Vorpommern: Die Wahl muss auch eine Absage werden an Hass, Ausgrenzung und Gewalt. Dafür arbeiten wir. Und das erwarten wir auch von den demokratischen Parteien. Eine weitsichtige Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik, ausgleichende Sozial- und Finanzpolitik sowie eine Wirtschaftspolitik des qualitativen Wachstums müssen den Kurs bestimmen. Dazu gehört auch, die älter werdende Bevölkerung und Erwerbslose abzusichern und ihnen eine würdevolle Teilhabe an der Gesellschaft zu garantieren. Wir wollen Fairness in der Arbeitswelt, Chancengleichheit und eine Stärkung der demokratischen Kultur. Unser Land lebt von Vielfalt und Unterschiedlichkeit, von Gemeinsamkeit und Gegensätzen. Mecklenburg-Vorpommern soll ein weltoffenes und soziales Land sein. Nur mit Europa können wir eine gute Zukunft haben. Angriffe auf Flüchtlingsheime sind niederträchtig. Wir brauchen ein ziviles Engagement für die Integration von Menschen und gegen Rassismus. Die Rechtsextremisten und Rechtspopulisten mit ihrem Hass gehören nicht in das Parlament. Wir wollen Gute Arbeit für alle. Bildung und Erwerbsarbeit sind existenzielle Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben, sie sind Voraussetzungen der individuellen Entfaltung und lebenslangen Teilhabe an der Gesellschaft. Gute Arbeit ist zugleich die Basis der sozialen Sicherungssysteme und eines funktionierenden Staates, der die öffentlichen Aufgaben finanziert und gewährleistet. Die Wertschätzung von Arbeit und der Respekt vor den Leistungen arbeitender Menschen sind grundlegende Werte. Auch die zukünftige Landesregierung ist aufgefordert, sich für Gerechtigkeit in der Arbeitswelt einzusetzen, für faire tarifliche Bezahlung und einen wirksamen Gesundheits- und Arbeitsschutz. Gute Arbeit muss in allen bundes-, landes- und kommunalpolitischen Entscheidungen mitgedacht, gestärkt und geschützt werden. Die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit bleiben trotz der erfreulichen, vor allem aber demografiebedingten Rückgänge eine besondere Herausforderung, die nicht ohne Korrekturen der Hartz-Gesetze bewältigt werden kann. Gute Arbeit ist ganz wesentlich auch eine Frage der Bildung. Deshalb muss die Bildungspolitik weiterhin eine zentrale Rolle in der Landespolitik spielen. Wichtig bleiben die vielfältigen Aktivitäten zur Verbesserung der Schul-, Berufs- und Hochschulbildung sowie im Weiterbildungsbereich. Bildung und lebenslanges Lernen dürfen keine leeren Marketingbegriffe sein. Die Rahmenbedingungen hierfür müssen verbessert und abgesichert werden. Das bedeutet, gerade die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu unterstützen, die nicht auf der Sonnenseite leben. Wir erwarten eine arbeitnehmerorientierte Landespolitik, die die Menschen mit ihren Arbeits- und Lebensbedingungen im Blick hat. In den vergangenen Jahren wurden etliche dieser Themen unter enger Einbeziehung des DGB Nord und seiner Mitgliedsgewerkschaften aufgegriffen, angepackt und weiterentwickelt. Das ist gut so – aber vieles kann noch besser werden. In den folgenden Punkten konkretisieren wir die gewerkschaftlichen Anforderungen an die künftige Landesregierung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören ins Zentrum der Politik. Uwe Polkaehn Vorsitzender 3 Ingo Schlüter Stellvertretender Vorsitzender Für Gute Arbeit, pro Tarifvertrag! Mecklenburg-Vorpommern ist noch immer der Lohnkeller der Bundesrepublik. Vor allem hieraus und aus der hohen Erwerbslosigkeit und Arbeitsplatzunsicherheit resultieren die verheerenden demografischen Perspektiven des Landes. Von 2010 bis 2030 wird Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich noch einmal 265.000 Erwerbspersonen verlieren, das ist ein Viertel der Erwerbspersonen. Um die Zukunft des Landes zu sichern, gilt es daher, den Menschen in unserem Land über gute Arbeits- und Lebensbedingungen Perspektiven zu bieten. Ein zentraler Baustein hierfür ist eine strikte Politik pro Tarifvertrag. Die seit den 90er Jahren durch die Arbeitgeberverbände selbst organisierte systematische Tarifflucht muss gestoppt und rückgängig gemacht werden. Zukünftig werden untertariflich entlohnte Arbeits- und Ausbildungsplätze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und potentielle Auszubildende nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Die Gestaltung attraktiver Arbeits- und Lebensbedingungen ist für Mecklenburg-Vorpommern der wichtigste Standortfaktor im Wettbewerb um die dramatisch knapper werdenden Fachkräfte. Auch Mecklenburg-Vorpommern braucht eine neue Ordnung der Arbeit. Der Arbeitsmarkt ist infolge langjähriger neoliberaler Deregulierung und des damit verbundenen Abbaus von Rechten der Beschäftigten tief gespalten. Zwar hat die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern zugenommen, allerdings nur quantitativ – nicht qualitativ. Seit Jahren breiten sich atypische, prekäre und Niedriglohnverhältnisse aus. Von den in Mecklenburg-Vorpommern 624.520 Beschäftigten im Jahr 2014 waren insgesamt 231.100 atypisch beschäftigt. Die Quote stieg von 2003 mit 23,6 Prozent auf nunmehr 37 Prozent. Leiharbeit - der Missbrauch von Werkverträgen oder die stetige Zunahme von Teilzeit und Minijobs bedeuten in der Regel keinen Einstieg in reguläre Beschäftigung, sondern sind eine berufliche Sackgasse. Noch nehmen Beschäftigte aus Angst vor Arbeitsplatzverlust und den damit verbundenen Konsequenzen befristete, schlecht bezahlte oder sogar krankmachende Arbeitsplätze an. Die Zahl der Pendler nimmt kaum ab. Eine kluge Arbeitsmarktpolitik muss weit über die reine Instrumentendiskussion hinausreichen. Sie ist elementarer Bestandteil von Beschäftigungspolitik, die wiederum als ganzheitliche Sozial- und Wirtschaftspolitik ebenso wie Gleichstellungs- und Finanzpolitik zu verstehen ist. Die Arbeitsmarktpolitik des Landes muss sowohl im eigenen Wirkungskreis wie auch gegenüber dem Bund einen aktiven Beitrag zur Sicherung von Guter Arbeit leisten. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Initiativen für Gute Arbeit - pro Tarifvertrag Die neue Landesregierung muss sich zukünftig noch offensiver und strikter für eine Kultur pro Tarifvertrag einsetzen. Ob bei der Vergabe, in der Wirtschaftsförderung, der Haushaltsaufstellung, der Gesetzgebung oder dem Erlass von Verordnungen, überall müssen tarifliche Standards besonders beachtet und als entscheidendes Kriterium privilegiert werden. Die durch die Änderung des Tarifvertragsgesetzes gestärkte Möglichkeit, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, muss stärker als bisher genutzt werden. Das Land muss hier seine neuen Möglichkeiten, das öffentliche Interesse einer stärkeren Tarifbindung herauszustellen, deutlich vermehrt nutzen. Unternehmensverbände, die nicht tariflich gebundene Unternehmen vertreten, dürfen nicht länger gleichberechtigte Gesprächspartner der Landes- und Kommunalpolitik sein. Wirtschaftsförderung ausschließlich für Gute Arbeit Die in der laufenden Legislaturperiode erfolgreich eingeführten "Gute Arbeit"-Kriterien in der Wirtschaftsförderung und beim Einsatz der EU-Fonds müssen evaluiert und erweitert werden. Insbesondere tarifliche Entlohnung und unbefristete sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze müssen noch stärker als besonders förderwürdig herausgestellt werden. Die Landesregierung muss im Dialog mit den Sozialpartnern frühzeitig Konzepte für die nächste EU-Förderperiode ab 2020 entwickeln, in der absehbar weniger EU-Geld zur Verfügung stehen wird. 4 Neue Ordnung der Arbeit Die Beschäftigung steigt und die Arbeitslosigkeit sinkt. Aber wenn man genauer hinschaut, erkennt man, dass diesen Positivmeldungen vom Arbeitsmarkt gravierende Fehlentwicklungen gegenüberstehen: Der Rückgang der Arbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit sind in Mecklenburg-Vorpommern fast ausschließlich demografiebedingt, und noch immer verdrängt atypische Beschäftigung das Normalarbeitsverhältnis. Der DGB Nord fordert die neue Landesregierung auf, sich im Land und im Bund für eine neue Ordnung der Arbeit stark zu machen. Die weitere Ausweitung prekärer Beschäftigung kann nur durch aktive Re-Regulierung der Arbeit gestoppt werden. Befristungen eindämmen Der Befristungswahn muss politisch beendet werden. Fast jedes zweite neue Arbeitsverhältnis in Deutschland wird befristet. In Mecklenburg-Vorpommern liegt dieser Wert sogar noch höher. Nur ein Drittel der befristet Beschäftigten wird anschließend unbefristet übernommen. Insbesondere öffentliche Arbeitgeber fallen hier negativ auf: 67 bzw. 75 Prozent der Einstellungen in der öffentlichen Verwaltung sowie im Bereich Erziehung und Unterricht erfolgen befristet. Das bedeutet ständige Unsicherheit für die Betroffenen und Probleme bei der Lebens- und Familienplanung. Darüber hinaus wird die betriebliche Mitbestimmung unterhöhlt, wenn sich die Befristeten aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht engagieren wollen. Diesem Flexibilisierungstreiben müssen landespolitisch Grenzen gesetzt werden, auch mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung. Hier muss das Land in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen für seine eigenen Beschäftigten initiativ und innovativ vorangehen und sich auf Bundesebene für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen einsetzen. Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen Eine qualitätsorientierte und sozial ausgewogene Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen ist im Interesse des Landes und muss durch die neue Landesregierung gegenüber der Bundesagentur und den Jobcentern eingefordert werden. Dazu gehört, dass sich die Zuschlagserteilung nicht allein nach dem Preis richtet. Tariftreue und die Einhaltung von Qualitätsstandards sind Aspekte der Zuverlässigkeit und Eignung eines Bieters. Diese sollten künftig strenger dazu verpflichtet werden, arbeitsrechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Wir fordern die Einrichtung und konsequente Durchsetzung einer Kostenuntergrenze. Zudem ist eine längerfristige Vergabe der Arbeitsmarktdienstleistungen nicht nur aus Gründen der Qualitätssicherung geboten, sondern auch, um den hier Beschäftigten bessere längerfristige Perspektiven zu bieten. Aktive Arbeitsmarktpolitik im Land und im Bund Die Arbeitsmarktpolitik des Landes muss einen Beitrag zum Abbau der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit, zur sozialen Teilhabe und zur Sicherung der Ordnung der Arbeit leisten. Die unter dem Motto „Fördern und Fordern“ mit den Hartz-Reformen eingeleitete rigorose Orientierung der Arbeitsmarktpolitik auf den sogenannten „Ersten Arbeitsmarkt“ ist unübersehbar gescheitert. Die neue Landesregierung muss sich im Bund dafür einsetzen, die unübersehbaren Sicherungslücken in der Arbeitslosenversicherung zu schließen. Nur rund ein Drittel der registrierten Arbeitslosen erhält noch Lohnersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung. Beitragsfinanziertes Überbrückungsgeld Viele Beschäftigte fürchten, bei Arbeitslosigkeit schnell zu verarmen und auf Hartz IV angewiesen zu sein. Um das Risiko zumindest zu verringern, fordert der DGB die neue Landesregierung auf, die Einführung eines beitragsfinanzierten Überbrückungsgeldes im Bund zu unterstützen. Es soll unmittelbar an einen vorangegangenen Bezug der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld anknüpfen und für die Dauer von zwölf Monaten gewährt werden. 5 Ausweitung des Versicherungsschutzes Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung muss durch eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf einen größeren Personenkreis gestärkt werden. Hartz IV-Sätze und die Zumutbarkeitskriterien sozialstaatlich neu regeln Die Hartz IV-Sätze und die Zumutbarkeitskriterien müssen sozialstaatlich neu geregelt werden. Hierzu gehört auch die Entschärfung der existenzgefährdenden Sanktionsregelungen. Öffentlich geförderte Beschäftigung neu ausrichten, soziale Teilhabe sichern Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist neu auszurichten, und dabei ist der Aspekt der sozialen Teilhabe deutlich zu stärken. Nicht für alle Arbeitslosen kommt eine Qualifikation oder unmittelbare Integration in Arbeit in Betracht. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss so gestaltet werden, dass auch Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen an sozialversicherungspflichtiger Arbeit partizipieren können. Eine solche öffentlich geförderte Beschäftigung muss diskriminierungsfrei sein: Sie soll voll sozialversicherungspflichtig sein und es muss das allgemeine Arbeitsrecht gelten. Die finanzielle Ausstattung der Jobcenter ist nachhaltig zu verbessern. Öffentliche Aufträge mit dynamisiertem vergabespezifischem Mindestlohn tariftreu vergeben Land und Kommunen besitzen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe eine besondere Verantwortung für die Gewährleistung guter tariflicher Arbeitsbedingungen. Das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern ist nach Inkrafttreten des bundesweiten Mindestlohns grundlegend zu novellieren und zu einem Tariftreue- und Vergabegesetz weiterzuentwickeln. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Stärkung der Regelungen zur Tariftreue im Bereich des ÖPNV/SPNV, die Verankerung einer Equal-Pay-Regelung für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, spürbar greifende Kontrollen und die Einführung eines dynamisierten vergabespezifischen Mindestlohns, dessen Höhe der untersten Entgeltgruppe des öffentlichen Dienstes entspricht. Im Bereich der öffentlichen Beschaffungen sind die Regelungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen durch eine Kernarbeitsnormenverordnung des Landes zu konkretisieren. Zu prüfen ist darüber hinaus, wie soziale Kriterien des Vergaberechtes auch im Bereich öffentlicher Unternehmen, Beteiligungen, bei Zuwendungsempfängern sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht verankert werden können. Kontrolle des Mindestlohns Das Land braucht effizientere und effektivere Maßnahmen, um die Einhaltung gesetzlicher oder tariflicher Mindestlöhne zu kontrollieren. Dazu gehört vor allem die Verbesserung der Personalausstattung für die zuständigen Landes- und Bundesbehörden. Aufgrund der Wirtschaftsstruktur des Landes mit einem hohen Anteil von Branchen mit Niedriglohnbeschäftigten muss die Durchsetzung des Mindestlohnes eine hohe Priorität genießen. Ansonsten geraten gerade diejenigen Unternehmen unter Druck, welche sich an gesetzliche und tarifvertragliche Vereinbarungen halten. Daran kann das Land kein Interesse haben. Der Zoll allein wird eine wirksame Kontrolle in einer kleinteiligen Wirtschaftsstruktur auch in Zukunft nicht sicherstellen können. Dem Land fällt eine wichtige Koordinationsfunktion zwischen den verschiedenen Kontrollinstanzen (Zoll, Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutzbehörden, Jobcenter, Arbeitsagenturen, Sozialversicherungen etc.) zu. Kritische Bereiche sind gemeinschaftlich zu bestimmen und abgestimmt gemeinsam zu kontrollieren. Hierfür bedarf es eines Umsetzungskonzeptes durch das Land unter Einbeziehung der Gewerkschaften. 6 Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Die neue Landesregierung muss sich in ihrem eigenen Verantwortungsbereich und auf Bundesebene für umfassende EqualPay-Regelungen einsetzen, um ungerechte Entgeltunterschiede zwischen den Geschlechtern sowie die Schlechterstellung der Beschäftigten in der Leiharbeit und bei missbräuchlichen Werkverträgen zu beenden. Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen unterbinden Die Eindämmung der Leiharbeit und der Schutz der häufig von purer Ausbeutung betroffenen Beschäftigten in missbräuchlichen Werkverträgen sind nicht nur Aufgabe der Bundesregierung. Die auch in M-V aufgedeckten skandalösen Zustände, unter denen besonders viele ausländische Beschäftigte leiden, erfordern einen deutlich stärkeren Fahndungs- und Ahndungsdruck (Meldekette) der zuständigen Bundes-, Landes- und kommunaler Behörden, die dazu personell wieder besser ausgestattet werden müssen. Überteuerte Vermietung von Gemeinschaftsunterkünften unterbinden Es sind konsequente Maßnahmen nötig, um die überteuerte Vermietung von Gemeinschaftsunterkünften oder Zimmern an Wanderarbeiter zu unterbinden, die entweder eine Zweckentfremdung darstellen oder den strafrechtlichen Tatbestand des Mietwuchers erfüllen. Wir fordern, bei der Überprüfung der Wohnunterkünfte dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und einen Kriterienkatalog baulicher Anforderungen für sichere und gesunde Unterkünfte über das Wohnraumschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung hinaus zu entwickeln. Mobile Beratung für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ein mobiles Beratungsangebot für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern ist überfällig. Die neue Landesregierung muss unter Nutzung der vom Bund bereitgestellten Mittel eine arbeitsfähige mobile Struktur fördern, die den branchenspezifischen und fremdsprachlichen Erfordernissen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern gerecht wird. Index Gute Arbeit Nur wer die Erwartungen und Einschätzungen der Beschäftigten zur Qualität ihrer Arbeitsbedingungen sowie die landes- und branchenspezifischen Problemlagen kennt, kann gezielt Maßnahmen für Gute Arbeit auf den Weg bringen. Ein auf Dauer angelegter Landesindex Gute Arbeit, der die Arbeitswirklichkeit in Mecklenburg-Vorpommern empirisch untersucht, ist dringend erforderlich. Sonntagsschutz verbessern Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags ist in jüngster Zeit durch höchstrichterliche Rechtsprechung deutlich gestärkt worden. Die Landesregierung muss dies bei der dringend gebotenen Neufassung der Bäderverkaufsverordnung und der Bedarfsgewerbeverordnung offensiv berücksichtigen. Wer sich nachdrücklich für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben sowie für mehr zivilgesellschaftliches Engagement ausspricht, darf nicht zulassen, dass der gesellschaftliche Bio-Rhythmus durch immer weitere Entgrenzung der Arbeit aus dem Takt gebracht wird. Sonntagsarbeit darf nur in gut begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Betriebsrates und der zuständigen Gewerkschaft genehmigt werden. 7 Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigung im Hotel- und Gaststättenbereich verbessern Der Anteil der Hotel- und Gaststättenbranche an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 6,5 Prozent und damit deutlich höher als bundesweit (3,1 Prozent) oder im Vergleich zu Schleswig-Holstein (4,0 Prozent). Die Branche ist damit für unser Bundesland von hoher Bedeutung. Mecklenburg-Vorpommern hat anteilig an der Gesamtbeschäftigung im Hotel- und Gaststättenbereich den höchsten Anteil an Saisonkräften in ganz Deutschland. Jedes Jahr verlieren ca. 6.000 bis 8.000 Saisonbeschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe im Herbst ihren Job und sind auf Arbeitslosengeld oder andere Unterstützungsleistungen angewiesen, bis sie im Frühjahr wieder eingestellt werden. Das Land wird aufgefordert, Lösungen zu unterstützen, die Saisonarbeitslosigkeit vermeiden und die den Saisonkräften ganzjährige Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen. Inklusive Arbeitswelt Die UN-Behindertenrechtskonvention ist auch in der Arbeitswelt umzusetzen. Die neue Landesregierung soll die Inklusion in den Betrieben der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst konsequent weiter entwickeln. Als Arbeitgeber hat das Land hier eine besondere Vorbildfunktion. Dies gilt für die kommunale Unternehmen entsprechend. Die Schwerbehindertenvertretungen sind in ihrer Arbeit zu unterstützen und Freistellungsregelungen großzügig auszulegen. Für gesunde Arbeitsbedingungen Der Wandel in der Arbeitswelt hat dazu geführt, dass psychische Belastungen stark zugenommen haben. Arbeitsverdichtung, Termin- und Leistungsdruck und häufige Störungen werden von den Beschäftigten genannt, wenn sie nach Belastungen befragt werden. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen unter Einschluss psychischer Belastungen – wie sie das Arbeitsschutzgesetz vorschreiben – sind bundesweit in lediglich 30 Prozent der Betriebe vorhanden und insbesondere in klein- und mittelständischen Unternehmen eine Ausnahme. Alternsgerechte Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung haben bisher zu selten Eingang in die Personalpolitik gefunden. Hier muss die Landesregierung Rahmenbedingungen zur Humanisierung der Arbeitswelt schaffen. Die Frage menschengerechter Arbeitsbedingungen ist Voraussetzung für Gute Arbeit und gesunde Arbeitskräfte. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Konsequente Gesundheitsprävention der Betriebe einfordern – Sanktionen umsetzen Gesunde Arbeitsbedingungen sind Pflicht und nicht Kür. Die zuständige Gewerbeaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern wurde in den vergangenen Jahren personell so ausgedünnt, dass weder effektive Kontrolle noch Beratung entsprechend der Notwendigkeiten möglich sind. Eine Aufstockung des Personals ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen, z. B. Beratungsbedarf bei psychischen Belastungen, gerecht zu werden. Anti-Stress-Verordnung weiter vorantreiben Nur wenige Betriebe haben eine verbindliche Strategie, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor psychischen Belastungen zu schützen. Die bereits bei der Bundesregierung angestoßene Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit muss mit Nachdruck weiter verfolgt werden. 8 Beratungsstellen einrichten Die betrieblichen Akteure haben hohen Unterstützungsbedarf bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, Anlauf- und Beratungsstellen für psychisch belastete Beschäftigte sollten umgehend eingerichtet werden. Die Beratungsstellen sollten gleichfalls Hilfe und Unterstützung für Solo-Selbstständige anbieten. Beratungsangebote für Klein- und Mittelbetriebe dauerhaft sichern Für kleine und mittlere Betriebe kann es schwierig sein, eigenständig Maßnahmen für gesunde Arbeit zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund hat sich bereits vor einigen Jahren im Land ein Runder Tisch zu Themen des betrieblichen Gesundheitsmanagements gebildet, aus dem Ende 2012 das Netzwerk Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (AG NETZ MV) entstanden ist, dem neben verschiedenen Sozialversicherungsträgern u. a. auch die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern und der DGB Nord angehören. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Es beschäftigt mittlerweile zwei hauptamtliche KoordinatorInnen, die Betriebe mit bis zu 250 MitarbeiterInnen intensiv beraten und bei der Implementation von Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen. Darüber hinaus fördert das Netzwerk die politische und fachliche Diskussion zu diesem Themenfeld mit regelmäßigen fachöffentlichen Veranstaltungen im Land. Das Netzwerk leistet damit einen wichtigen Beitrag für mehr Arbeitssicherheit und gesündere Arbeitsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern und soll auch weiterhin von der Landesregierung aktiv unterstützt werden. Für gute Ausbildung Wir sind überzeugt, dass unsere Gesellschaft allen Jugendlichen das Recht auf eine gute Ausbildung eröffnen und sicherstellen muss. Dies sollte nicht nur aus sozialer und demokratischer Verantwortung heraus geschehen, sondern auch um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer wissensbasierten Ökonomie muss es den beteiligten Akteuren in gemeinsamer Anstrengung gelingen, für alle Jugendlichen gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen herzustellen. Wir brauchen alle Jugendlichen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden in den vergangenen Jahren einige berufsbildungspolitische Zukunftsfragen richtig gestellt und wegweisend beantwortet: Das Fachkräftebündnis und das Landeskonzept „Übergang Schule – Beruf“ enthalten eng aufeinander abgestimmte Ziele, Handlungsfelder, Maßnahmen und Standards. Die eingeleiteten Maßnahmen und Reformen müssen engagiert fortgeschrieben und politisch wie finanziell abgesichert werden. Verbesserungswürdig sind insbesondere das betriebliche Ausbildungsangebot gerade für schwächere Jugendliche, die Ausbildungsqualität und Übernahmebereitschaft in einzelnen Branchen sowie die Transparenz im Ausbildungsstellenmarkt und zum Verbleib der Jugendlichen nach der Schule bzw. nach den Übergangsmaßnahmen. Der Unterrichtsausfall an Beruflichen Schulen ist weiterhin zu hoch. Das Land läuft auf einen akuten Berufsschullehrermangel zu. Die Standorte und Profile der Berufsbildenden Schulen und das Verfahren zur Einrichtung der Fachklassen entsprechen nicht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Landeskonzept „Übergang Schule – Beruf“ umsetzen und fortschreiben Die landesweit einheitliche Umsetzung der ambitionierten Handlungsfelder und Leitsätze des Landeskonzeptes „Übergang Schule – Beruf“ bleibt die berufsbildungspolitische Herausforderung. Nach Fortschreiben des Kapitels „Berufs- und Studienorientierung“ ist das durchgängige Implementieren des Inklusionsansatzes ins Landeskonzept die nächste Aufgabe. 9 Jugendberufsagenturen flächendeckend einführen Als der zentrale Baustein im Landeskonzept „Übergang Schule – Beruf“ müssen die Jugendberufsagenturen flächendeckend nach den landeseinheitlichen Qualitätsstandards (Leitsätze) eingeführt, personell und finanziell abgesichert sowie laufend evaluiert werden. Die hier verortete rechtkreisübergreifende Zusammenarbeit muss für alle Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern gleichwertige Beratungs- und Vermittlungsangebote bereithalten, unabhängig von ihrem Wohnort bzw. von ihrem Status nach dem Sozialgesetzbuch. Berufsorientierung verbessern Ziel der Berufs- und Studienorientierung ist, allen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Berufswahlkompetenz zu vermitteln. Insbesondere die Geschlechtersensibilität und der Praxisbezug der schulischen und außerschulischen Angebote müssen gestärkt und die Potentialanalyse ab Klassenstufe 7 flächendeckend eingeführt werden. Die Kooperation zwischen den beruflichen und den allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der Berufsorientierung muss verbessert und personell untersetzt werden, hier besteht dringender Handlungsbedarf. „Assistierte Ausbildung“ zielgerichtet einsetzen Die „assistierte Ausbildung“ soll bevorzugt für Betriebe reserviert werden, die Teilnehmende aus den Übergangsmaßnahmen in betrieblichen Ausbildungsplätzen ausbilden. Die Förderinstrumente des Bundes und des Landes sind weiterzuentwickeln. Transparenz am Ausbildungsmarkt ausbauen Die Arbeit an einer verbesserten Transparenz des Ausbildungsstellenmarktes und der verbesserten Kenntnis über den Verbleib der Jugendlichen nach der Schule und den Übergangsmaßnahmen muss fortgesetzt und ausgebaut werden. Da die von allen berufsbildungspolitischen Akteuren befürwortete integrierte Berufsbildungsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern zeitnah keine umfassenden auswertbaren Individualdaten liefern wird, soll das Land das in Kooperation mit den Sozialpartnern im Fachkräftebündnis gemeinsam entwickelte Fragebogenmodell zum Übergang umsetzen. Gesetzliche Bestimmungen und Ausbildungsrahmenpläne wirksam kontrollieren Die durch den Ausbildungsreport der DGB Jugend Nord in Mecklenburg-Vorpommern wiederholt publik gemachten Ausbildungsmängel und Verstöße gegen den Jugendarbeitsschutz in einzelnen Branchen müssen durch verstärkte Kontrollen und Sanktionen strukturell überwunden werden und dürfen nicht weiter als bedauerliche Einzelfälle abgetan werden. Gesetze zum Schutz der Ausbildungsqualität dürfen nicht länger ignoriert und stiefmütterlich behandelt werden. Hierzu bedarf es eines neuen Systems des individuellen Beschwerdemanagements für die Auszubildenden. Dieses sollte zum Ziel haben, Hemmschwellen zu senken, Beratung bei Problemen in der Ausbildung lösungsorientiert anzubieten und damit langfristig die Qualität der Ausbildung zu steigern und mögliche Ausbildungsvertragslösungen zu verhindern. Standorte und Profile der Beruflichen Schulen landespolitisch neu justieren Die Landesregierung muss aktiv gegen die Erosion der Berufsschullandschaft vorgehen. Die Entscheidungen zu Standorten und Profilen der Berufsbildenden Schulen und das Verfahren zur Einrichtung der Fachklassen sind an den Erfordernissen der Auszubildenden, der ausbildenden Unternehmen und der Beruflichen Schulen in Abstimmung mit den Schulträgern, den Sozialpartnern, den Kammern und der Bundesagentur für Arbeit landespolitisch neu auszurichten. Besonders sind hier die Zumutbarkeit von Fahrtwegen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zu beachten. Dazu ist eine Neuauflage des RBB-Prozesses erforderlich. 10 Mindestausbildungsvergütung Das Einstiegsalter bei Ausbildungsbeginn ist in den letzten 20 Jahren deutlich von 18,5 Jahre im Jahr 1993 auf 20,0 Jahre im Jahr 2012 gestiegen. Damit steigt auch deutlich der Anspruch von Auszubildenden, ein finanziell selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Viele Auszubildende können allein von ihrer Ausbildungsvergütung nicht leben, gehen neben der Ausbildung noch einem Nebenjob nach, bekommen staatliche Unterstützungsleistungen oder werden von ihrer Familie finanziell unterstützt. Ziel einer Ausbildungsvergütung soll es jedoch sein, dem Auszubildenden eine finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen. Die Vergütung muss auch nach juristischen Aspekten einen Ausgleich zwischen den Aufwendungen beider Parteien herstellen, Lebenshaltungskosten bestreiten helfen und eine Mindestentlohnung für die erbrachten Leistungen darstellen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die durchschnittliche Ausbildungsvergütung leider jedoch noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Hinzu kommen Kosten für weite Fahrten zum Betrieb und vor allem zur Berufsschule. Die neue Landesregierung soll sich auf Bundesebene für eine gesetzlich abgesicherte, existenzsichernde Mindestausbildungsvergütung einsetzen. Nachwuchsgewinnung Berufsschullehrerinnen und –lehrer Die Nachwuchsgewinnung von Berufsschullehrerinnen und –lehrern muss energisch vorangetrieben werden, um den erheblichen demografiebedingten Ersatzbedarf zu decken und um die duale Ausbildung qualitativ abzusichern. Kosten der Azubis für Unterkunft und Fahrtkosten besser fördern, Azubi-Ticket Wegen der größer werdenden Einzugsgebiete der Beruflichen Schulen kommen auf die Berufsschülerinnen und Berufsschüler immer höhere Kosten für Unterkunft und Fahrtkosten zu. Hier soll die künftige Landesregierung mehr Geld zur Unterstützung der Azubis einsetzten und die Grenzwerte für die Förderung heraufsetzen. Die Einführung eines Azubitickets nach dem Vorbild der Semestertickets von Studierenden würde hier eine faire Möglichkeit darstellen, den gestiegenen Ansprüchen an die Auszubildenden gerecht zu werden und sie finanziell in diesem Bereich zu entlasten. Auszubildendenwohnheime Gleichzeitig muss die Förderung von Auszubildendenwohnheimen explizite Aufgabe des Landes bleiben. Die immer weiter voranschreitende Privatisierung dieser Unterkünfte führt zu Qualitätsverlust und Preissteigerungen für die Auszubildenden. Die Zusammenlegung der beruflichen Schulen zu Schulzentren bringt in diesen Punkten Anforderungen, denen das Land gerecht werden muss, um die duale Ausbildung als Erfolgsmodell attraktiv zu halten. Für Investitionen und mehr Steuereinnahmen Eine sozial gerechte Politik ist ohne eine entsprechend ausgerichtete Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik undenkbar. Die finanziellen Verhältnisse des Landes und der Kommunen bestimmen die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge ebenso wie die Strukturpolitik. Finanz- und Haushaltspolitik ist ein gestalterisches Politikfeld, das im Sinne der Menschen genutzt werden muss. Angesichts der wachsenden sozialen Ungleichheit sowie der zu lösenden Zukunftsprobleme eines alternden Landes ist eine auf Ausgleich und wichtige Zukunftsinvestitionen ausgerichtete Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik erforderlich. Der DGB ist davon überzeugt, dass Investitionen den Haushalt langfristig besser entlasten als weitere Sparprogramme. Finanzierungen über sog. Public Privat Partnership hat sich wiederholt als für die Steuerzahler teurer Irrweg erwiesen und wird vom DGB abgelehnt. 11 Mecklenburg-Vorpommern ist mit einer Bevölkerungsdichte von 69 Einwohnern je km² das am dünnsten besiedelte Bundesland in Deutschland. Gemessen an der Einwohnerzahl beträgt der Anteil der im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns lebenden Bevölkerung ca. 70 Prozent. Mehr als ein Viertel der Bevölkerung leben in sehr kleinen Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern. Als Folge von Bevölkerungsverlusten hat die Bevölkerungsdichte in den letzten Jahren weiter abgenommen. Der Bevölkerungsrückgang betraf nahezu ausschließlich den ländlichen Raum, vor allem kleinere Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern. Aus dieser Entwicklung erwächst eine besondere Verantwortung des Landes für den ländlichen Raum. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Föderalismus kooperativ gestalten statt auf Wettbewerb ausrichten Die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern steht derzeit auf der Berliner Tagesordnung. Das Ergebnis wird massive Auswirkungen auf die finanziellen Möglichkeiten von Ländern und Kommunen haben. Für den DGB steht fest: Die Verhandlungen müssen endlich offen und transparent geführt werden. Es muss eine demokratische und breite Beteiligung von Verbänden, Gewerkschaften und der gewählten Landtagsabgeordneten gewährleistet werden. Inhaltlich erwartet der DGB, das Landesregierung und Landtag einer Neuordnung der Finanzbeziehungen nur dann zustimmen, wenn damit die verfassungsmäßigen Grundsätze der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und des Finanzkraftausgleichs unter Einbeziehung der Gemeinden gewährleistet, die kooperativen Elemente im gesetzlich geregelten Finanzföderalismus erneuert werden, die finanziellen Spielräume für Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen durch die Ermöglichung von Steuermehreinnahmen erweitert werden sowie die Möglichkeit der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen insbesondere für die Länder neu eröffnet wird. Für eine offensive Haushaltspolitik mit Blick auf 2020 Leider können sich Land und Kommunen in den kommenden Jahren nicht in haushaltspolitischer Sicherheit wiegen: Das Land verliert aufgrund des Bevölkerungsrückgangs Einnahmen aus der Umsatzsteuer und aus dem Länderfinanzausgleich, die Zuweisungen aus dem Solidarpakt II laufen aus und das Land erhält nach 2020 deutlich weniger EU-Mittel als in der derzeitigen Förderperiode. Auch das beste denkbare Ergebnis der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wird daran nur eingeschränkt etwas ändern. Umso wichtiger ist, dass das Land die Möglichkeiten nutzt, die ihm bis 2020 bleiben und es diese strategisch für dringliche Investitionen einsetzt. Rückgang der EU-Förderung strategisch einplanen Die Landesregierung muss im Dialog mit den Sozialpartnern frühzeitig Konzepte für die nächste EU-Förderperiode ab 2020 entwickeln, in der absehbar weniger EU-Geld zur Verfügung stehen wird. 12 Investitionen in die Zukunft Das Land muss die Spielräume nutzen, die die "Väter und Mütter der Schuldenbremse" (die von den Gewerkschaften nach wie vor für fiskalpolitisch falsch gehalten wird) bewusst einräumten. So bleiben finanzielle Transaktionen von der Schuldenbremse verschont, d.h. über ein aktives Beteiligungsmanagement kann das Land auch in Zukunft in Innovationen, in den Strukturwandel hin zur Nutzung erneuerbarer Energien, in die Daseinsvorsorge etc. investieren. Diese Instrumente gilt es offensiv zu nutzen, solange sich keine neuen Mehrheiten zur Abschaffung der Schuldenbremse abzeichnen. Vermögende und Erbschaften stärker besteuern, Abgeltungssteuer abschaffen Um mehr Investitionen möglich zu machen, muss darüber hinaus die Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte stärker in den Blick genommen werden. Der vermögende Teil der Gesellschaft muss konsequenter und nachhaltiger an der Finanzierung von öffentlichen Aufgaben beteiligt werden. Hierfür muss sich die neue Landesregierung im Bund einsetzen. Auch die derzeitige Auseinandersetzung um die Novellierung der Erbschaftsteuer muss im Ergebnis deutliche Mehreinnahmen für die öffentliche Hand ermöglichen. Und: Wer die sogenannte kalte Progression zugunsten der Beschäftigten abmildern will, muss dies uneingeschränkt gegenfinanzieren - durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer, die mit pauschal 25 Prozent Kapitalerträge auch im Verhältnis zum Lohneinkommen viel zu niedrig besteuert wird. Kapitalerträge müssen wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt werden. Mehr Steuer- und Betriebsprüferinnen und -prüfer Der DGB erwartet einen massiven Ausbau der Abteilungen für Steuer- und Betriebsprüfungen. Hierzu gehören die Einstellung von neuen Steuerprüfern und die deutliche Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Steuerprüfung. Jede einzelne Prüfung bewirkt nach Berechnungen des Bundesrechnungshofes im Durchschnitt Nachzahlungen in Höhe von etwa 135.000 Euro. Jede/Jeder Steuerprüfer/-in bringt jährlich rund eine Million Euro als zusätzliche Einnahme für die Staatskasse. Öffentliche Daseinsvorsorge für den ländlichen Raum erhalten Angebote und Strukturen der Daseinsvorsorge müssen für die ländliche Bevölkerung gesichert werden. Das bedeutet die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Teilräumen. Dazu gehört neben einer guten und vielfältigen Verkehrsinfrastruktur eine wohnortnahe medizinische Versorgung genauso wie die Breitbandversorgung und eine gute Bildungsinfrastruktur. Jugendverbandsarbeit fördern und ausbauen Die Jugendverbandsarbeit ist ein Eckpfeiler der Arbeit mit jungen Menschen in unserem Land. Zahllose soziale, kulturelle, bildungsspezifische etc. Angebote werden hier jedes Jahr generiert und erfolgreich durchgeführt. Viele dieser Angebote sind von der öffentlichen Förderung abhängig. Um Angebote weiter zu erhalten, bedarf es einer langfristigen Finanzplanung und einer Steigerung der Zuwendung. Es müssen Konzepte entwickelt werden wie auch mit geringen Geldern der EU das Finanzvolumen der Jugendarbeit erhalten und ausgebaut werden kann. Nur so ist eine attraktive und erfolgreiche Jugendarbeit auch in Zukunft zu gewährleisten. 13 Für gute Bildung Bildung ist der lebensbegleitende Entwicklungsprozess des Menschen, bei dem er seine geistigen, kulturellen und lebenspraktischen Fähigkeiten sowie seine persönlichen und sozialen Kompetenzen erweitert. Bildung eröffnet Zugangschancen in Arbeit und Beruf. In Deutschland hängt der Bildungserfolg in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab. Das bedeutet, dass unser Bildungssystem nicht das leistet, was seine vornehmste und verfassungsrechtlich gebotene Aufgabe in einer demokratischen und auf Teilhabe angewiesenen Gesellschaft ist - mit seinen Mitteln Chancenungleichheit zu reduzieren. Auch in MecklenburgVorpommern zeigen sich die durch unterschiedliche Bildungsbeteiligung und -erfolge verursachten sozialen Unterschiede deutlich. Der DGB setzt sich ein für ein Gesamtsystem von Erziehung und Betreuung, von Bildung und Wissenschaft, in dem alle Menschen ihr Recht auf Bildung verwirklichen können und in dem die hier Beschäftigten Arbeitsbedingungen vorfinden, die eine professionelle, pädagogische und wissenschaftliche Arbeit ermöglichen. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Investitionen in gute Bildung in Mecklenburg-Vorpommern Die mittelfristigen finanzpolitischen Herausforderungen des Landes dürfen nicht zu einer Verschlechterung des Bildungsangebots, zu Personalabbau, zunehmender Arbeitsbelastung, weiteren Ausweitung der prekären Arbeitsverhältnisse, insbesondere der Befristungen und Tarifflucht führen! Vor diesem Hintergrund ist das Land mit dem Ausbau guter Ganztagsschulen und der Umsetzung der Inklusion weiterhin finanziell stark gefordert. Die künftige Landesregierung sollte sich am OECD Mittelwert von knapp 6 Prozent Bildungsausgaben des BIP orientieren. Hiervon ist Mecklenburg-Vorpommern weit entfernt. Das 50 Millionen-Euro-Paket der jetzigen Landesregierung ändert hieran wenig. Inklusives Schulsystem besser umsetzen Der DGB unterstützt die Inklusion nachdrücklich. Doch eins ist klar: Ohne erhebliche zusätzliche öffentliche Mittel wird das Ziel nicht zu erreichen sein: Das Recht jedes Kindes und Jugendlichen auf bestmögliche Förderung gemeinsam mit allen anderen. Um Inklusion zu gewährleisten, müssen die personelle, materielle und räumliche Ausstattung der Schulen deutlich verbessert werden. Arbeitsbelastung senken und prekäre Arbeitsverhältnisse an Ganztagsschulen verhindern In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an Bildungseinrichtungen und damit an die im Bildungsbereich Beschäftigten ständig gestiegen, zusätzliche Aufgaben führten zur Arbeitsverdichtung. Entlastung fand nicht statt. Wir fordern daher die Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeit für alle Erzieherinnen und Erzieher, die Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer durch die Senkung der Unterrichtsverpflichtung und entsprechende Anrechnungsstunden. Insbesondere in der Ganztagsschule haben sich seit ihrer Einführung die Arbeitsbedingungen der schulisch Beschäftigten und der Erzieherinnen und Erzieher verschlechtert. So setzt das Land immer häufiger auf prekäre Beschäftigung: Honoratkräfte, befristete Verträge, Entlassung zu Ferienbeginn usw. Das ist inakzeptabel! Die Personalkostenfinanzierung muss steigen. 14 Berufs- und Studienorientierung stärken Wie das Landeskonzept „Übergang Schule – Beruf“ verdeutlicht, ist eine Stärkung der Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen notwendig. Mit der bisherigen Personalbesetzung wird dies nicht gelingen. Hier muss umgesteuert werden. Die Berufsschullehrer und -lehrerinnen müssen als zusätzliches Angebot und zur Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen ohne Anrechnung auf den Stellenplan an die Schulen kommen. Erzieher-Kind-Relation an den Kindertagesstätten verbessern Zur Sicherung der Qualität in der frühkindlichen Bildung muss eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Krippe, Kita und Hort erfolgen. Wir fordern Stufenpläne zur Erreichung einer Fachkraft-Kind-Relation von 1:4 in der Krippe, 1:8 im Kindergarten und 1:12 im Hort. Um dem erhöhten Fachkräftebedarf zu begegnen, müssen endlich die Ausbildungskapazitäten erhöht werden. Stärkung der politischen Bildung Bildungserwerb und demokratische Beteiligung bedingen einander. Eine vergleichsweise hohe Wahlbeteiligung weisen die statushohen Bevölkerungsgruppen auf. Politische Bildung muss gerade in Mecklenburg-Vorpommern mehr sein als die Vermittlung von Kenntnissen über institutionelle Strukturen und Prozesse in der Politik. Hier gilt es insbesondere eine auf politischer Bildung fußende demokratische Kultur zu fördern und möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den Benachteiligten, die Teilhabe zu ermöglichen. Die neue Landesregierung muss die von Verbänden, Vereinen, Stiftungen und Bildungsstätten sowie die von der Landeszentrale für politische Bildung geleistete politische Bildungs- und Erinnerungsarbeit unterstützen und stärken. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Zivilgesellschaft. Die Novellierung des Weiterbildungsförderungsgesetzes (2011) und des Bildungsfreistellungsgesetzes (2013) waren Schritte in die richtige Richtung. In der neuen Legislaturperiode ist nun dringend die Richtlinie zum WBFöG Mecklenburg-Vorpommern von 2002 an die heutigen Rahmenbedingungen anzupassen. Dies allein genügt jedoch nicht. Seit 2003 wurde im Haushaltsplan des Bildungsministeriums der Etat für die allgemeine und politische Bildung nicht erhöht. Will man Bürgerkompetenz, Demokratieverständnis und Weltoffenheit fördern, dann ist es an der Zeit ein deutliches finanzielles Zeichen zu setzen und die Haushaltstitel für die Weiterbildungsförderung und die politische Bildung um 50% aufzustocken. Außerdem muss vermehrt für die Bildungsfreistellung geworben werden. Arbeitsbedingungen an den Hochschulen verbessern Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen sind durch die Aufnahme konkreter Regelungen in das Landeshochschulgesetz zu verbessern. So ist die Gewährleistung guter Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen als Aufgabe der Hochschulen im Gesetz zu verankern. Notwendig sind dabei klare und verbindliche Regelungen z.B. für die Beschäftigung wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Lehrbeauftragten. Hierbei ist insbesondere der zunehmenden Prekarisierung an den Hochschulen zu begegnen. Ausdrücklich weist der DGB darauf hin, dass von der zunehmenden Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse nicht nur der Bereich der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Lehrbeauftragten sowie der wissenschaftlichen Hilfskräfte betroffen sind, sondern zunehmend auch die Verwaltungen der Hochschulen. 15 Für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst Strukturveränderungen, Personalabbau, wachsende Aufgaben und die daraus resultierende Arbeitsverdichtung prägen den öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommerns. Gleichzeitig identifizieren sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in hohem Maße mit ihren Aufgaben. Der DGB und seine Gewerkschaften erwarten von der zukünftigen Landesregierung, dass sie das Ziel der Guten Arbeit auch im öffentlichen Dienst konsequent verfolgt. Qualitativ hochwertige Arbeit braucht Mitbestimmung, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung. Deshalb fordern die Gewerkschaften: „Verhandeln statt verordnen“ Beamtenrechtliche Regelungen sind unter intensiver Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu treffen. Die Form der Beteiligung muss dabei dem Grundsatz „Verhandeln statt verordnen“ entsprechen. Der DGB strebt hierzu eine Aktualisierung der Beteiligungsvereinbarung mit der Landesregierung an. Durch die Einführung von Beteiligungsrechten in der Geschäftsordnung des Landtags ist die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften auch bei Initiativen für Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse aus der Mitte des Landtages heraus zu gewährleisten. Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme von Tarifabschlüssen Die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst der Länder sind zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zu übertragen. Die Beamtinnen und Beamten dürfen nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Die im Rahmen der Tarifverhandlungen gefundenen Einigungen müssen Maßstab für die Anpassung der Besoldung und Versorgung sein. Mitbestimmung stärken Das Personalvertretungsgesetz weist einen Novellierungsbedarf auf. Es ist seit 1993 weitgehend unverändert geblieben. Fortschritte in der Mitbestimmung in anderen Bundesländern wurden seitdem nicht mehr nachvollzogen. Die Mitbestimmung der Personalräte ist deshalb durch eine Novellierung des Personalvertretungsgesetzes zu stärken. Dabei ist eine Ausweitung der Mitbestimmung bei personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind die individuellen Rechte der Beschäftigten auszubauen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu implementieren und die überholten Begrifflichkeiten der Statusgruppen zu überarbeiten. Der Gesetzesentwurf ist in enger Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu entwickeln. Mindeststandards im Gesundheitsmanagement für alle Beschäftigten des Landes Der fortschreitende Personalabbau, sich verändernde Arbeitsanforderungen, organisatorische Veränderungen und die zunehmende Digitalisierung der Arbeit führen zu einer steigenden Belastung der Beschäftigten in der Landesverwaltung. Parallel steigt der Altersdurchschnitt der Beschäftigten. Dem betrieblichen Gesundheitsmanagement kommt deswegen eine besondere Bedeutung zu. Die Aktivitäten in diesem Bereich sind deutlich auszuweiten. Zur Sicherung der Qualität sind für alle Ressorts und Bereiche verbindliche, einheitliche Mindeststandards für das Gesundheitsmanagement festzulegen. Die Mindeststandards sind im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu entwickeln. 16 Für eine kooperative und nachhaltige Industriepolitik Die Industriestruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist besonders durch die Ernährungsindustrie, den Maschinenbau, welcher vor allem durch die Nachfrage der Windkraftbranche getragen wird, den maritimen Zweig einschließlich der Werften und einer auf die Automobil- sowie Luft- und Raumfahrtindustrie zugeschnittene Zuliefererindustrie geprägt. Zudem wird die Bio- und Medizintechnik als zukunftsträchtige Branche gesehen. Die Bedeutung des industriellen Sektors – gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der letzten Finanzkrise - für Wohlstand und gute Beschäftigung kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Die industrielle Basis und die mit ihr verbundene Dienstleistungsstruktur bieten im Zusammenwirken neue Chancen für Wachstum und Beschäftigung und haben mit Blick auf die Zukunft eine Schlüsselfunktion für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Die weltweiten Entwicklungen in den Feldern Energie und Mobilität, ökologische Nachhaltigkeit und Digitalisierung in der industriellen Produktion machen deutlich, dass diese Felder, gemeinsam aufeinander abgestimmt, zu Markterfolgen geführt werden können und damit wiederum gute Beschäftigung langfristig gesichert werden kann. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Energiewende vorantreiben Die Energiewende bietet Mecklenburg-Vorpommern eine gute Entwicklungschance. Der damit verbundene Strukturwandel und die Veränderung der Arbeitsbedingungen muss vorausschauend sozialpartnerschaftlich begleitet und durch Förderprogramme, nicht nur im Bereich Forschung und Entwicklung, sondern auch durch entsprechende Bildungsangebote unterstützt werden. Nachhaltige Modernisierung fördern – Zukunft sichern Die nachhaltige und damit auch ökologische Modernisierung der Industrie bleibt eine wesentliche Forderung. Durch die Gestaltung von Rahmenbedingungen und die Förderung von einzelnen Vorhaben muss das Land impulsgebend sein. Industriepolitisches Aktionsprogramm Ein auf den Entwicklungschancen aufbauendes gemeinsames Aktionsprogramm, welches auf einer qualitativen Wachstumsstrategie basiert und eine „high-road-Entwicklungsstrategie“ durch Innovation, Mitbestimmung, technologischen Fortschritt, qualifizierte Arbeitskräfte und hochwertige Bildung zum Ziel hat. Im Fokus steht dabei der Erhalt und Ausbau von Industriearbeitsplätzen zu fairen und tarifvertraglich abgesicherten Bedingungen. Der DGB und seine Gewerkschaften fordern dazu von der neuen Landesregierung die Entwicklung und Umsetzung einer mit den anderen norddeutschen Bundesländern abgestimmten und an den konkreten Standortbedingungen des Landes orientierten maritimen Industriestrategie, welche die Bereiche Meerestechnik, regenerative Energien, Schiffbau und Schiffsverkehr umfasst. Wir erwarten darüber hinaus, dass Tourismus und industrielle Entwicklung von Seiten des Landes nicht länger gegeneinander ausgespielt werden. Beide Wirtschaftssektoren stehen keinesfalls im Widerspruch. Andere Bundesländer haben längst bewiesen, dass industrielle Entwicklung mit touristischer Entwicklung erfolgreich miteinander einhergeht. Gute Arbeit und Stärkung der Tarifautonomie Der Weg der Koppelung der Wirtschaftsförderung an die Kriterien Guter Arbeit und an die Stärkung der Tarifautonomie muss konsequent weitergegangen werden. Dadurch lassen sich prekäre Arbeitsbedingungen, niedrige Entlohnung und der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen. Wir erwarten von der Landesregierung im Rahmen ihrer Struktur- und Förderpolitik ein engagiertes Eintreten für eine gute, mitbestimmte und tarifvertraglich abgesicherte Arbeit in der Industrie. 17 Das Land muss für die nachhaltige Modernisierung der Industrie Impulsgeber durch die Gestaltung von Rahmenbedingungen und die Förderung von einzelnen Vorhaben sein. Ausbau der norddeutschen Kooperation Die Kooperation der fünf norddeutschen Bundesländer ist Grundlage für eine gemeinsame Perspektive. Bereits jetzt gibt es in Sachen Industriepolitik große thematische Überschneidungen und vielfach eine ähnliche Ausrichtung. Das Land ist gefordert, den Ausbau der norddeutschen Kooperation in Fragen der Industriepolitik voranzutreiben. Die Konkurrenz der norddeutschen Bundesländer in diesen Bereichen ist zugunsten gemeinsamer Entwicklungsperspektiven zu überwinden, auch um die gemeinsame Position gegenüber dem Bund zu stärken. Langfristiges Ziel sollte eine Überwindung der Ländergrenzen im Bereich der Industrieförderung und eine abgestimmte Industriepolitik aller fünf Bundesländer sein. Für nachhaltige Verkehrsinfrastrukturpolitik Marode Verkehrswege, gesperrte Brücken, kilometerlange Staus: In den kommenden Jahren muss die Verkehrsinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern modernisiert und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen abgestellt werden. Der Landeshaushalt ohne Neuverschuldung geht seit Jahren zu Lasten der öffentlichen Infrastruktur. Marode Verkehrswege aber schaden der Wirtschaft und sie behindern die Mobilität der Menschen im Pendlerland Mecklenburg-Vorpommern. Den Sozialstaat gibt es nur mit einer funktionsfähigen Infrastruktur. Indikatoren zur überregionalen Erreichbarkeit weisen einheitlich und verkehrsträgerübergreifend für Mecklenburg-Vorpommern deutliche Standortnachteile auf. Bei der Erreichbarkeit der nächsten drei Ballungsräume im Pkw-Verkehr und im Bahnverkehr liegt das Land auf dem letzten Platz unter allen deutschen Bundesländern. Der größte Anteil der Quell- und Zielverkehre in Bezug auf Ober-und Mittelzentren resultiert aus regelmäßigen täglichen Verkehrszwecken wie den Berufs-, Geschäfts-, Versorgungs- und Freizeitverkehren. Die Fortschreibung des Landesraumentwicklungsplanes aus 2005 muss daher zügig vorangetrieben werden. Die Beteilgungsprozesse, die in diesem Zusammenhang stattfinden, unterstützt der DGB. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Moderne, leistungsfähige und ökologische Verkehrslösungen Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft sind auf eine attraktive, bezahlbare Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Hierbei sind die Interessen der Pendler über einen Modal-Split, d.h. die Einbeziehung aller Fortbewegungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sowie auch die besonderen Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung. Beschäftigte in niedrig entlohnten Berufen, die in Regionen arbeiten, in denen kaum bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist (z.B. Bäderregionen), sind auf eine gute Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Das Nutzungsverhalten verändert sich umfassend. Dies erfordert gerade im ländlichen Raum die Möglichkeit einer flexiblen bedarfsorientierten Nutzung des Autos, des Fahrrades, des ÖPNV oder des SPNV. Hierzu gehören z.B. gut erreichbare ÖPNV/SPNV-Ein- und Ausstiegspunkte, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und PKWs an den Ein-, Ausund Umstiegspunkten, gut ausgebaute Zubringerwege (Fahrrad/Straße) und die Erprobung neuer flexibler Mobilitätskonzepte (neue Bedienformen im ÖPNV, Gemeindebusse usw.). Hierbei müssen touristische Anforderungen und Anforderungen der Arbeitnehmenden, SchülerInnen und anderer NutzerInnen zusammengebracht werden. 18 Investitionen in den Güterverkehr Mecklenburg-Vorpommern liegt an mehreren (Güter-)Verkehrskorridoren und sieht sich einem weiterhin dynamisch steigenden Umschlagsvolumen in den Häfen in- und außerhalb des Landes gegenüber. Es bedarf dringend nachhaltiger Lösungen, wie die erheblich wachsenden Verkehrsströme hafenintern, im Umland- und Hinterlandverkehr bewältigt werden sollen. Für gute Frauen- und Gleichstellungspolitik In zentralen gleichstellungspolitischen Themen wie Entgelt, Ausbildungsvergütung, prekären Beschäftigungsverhältnissen, Leitungs- und Führungsfunktionen, bei der Rentenhöhe und beim Armutsrisiko unterliegen Frauen strukturellen Benachteiligungen. Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den vergangenen Jahren, nicht aber der Umfang ihrer Beschäftigung. Tatsächlich geht mit Anstieg der Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern eine Minderung der Vollzeitbeschäftigung bei zeitgleichem Zuwachs atypischer Beschäftigung einher. Im September 2014 waren 42 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Teilzeit beschäftigt. Unter den geringfügig Beschäftigen sind über 55 Prozent Frauen. Die nach wie vor vorhandene Geschlechtersegregation des Arbeitsmarktes muss überwunden werden. Mecklenburg-Vorpommern hat ein gut ausgebautes Netz an Kinderbetreuungsmöglichkeiten, das Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtert. Dennoch müssen weitere Anstrengungen erfolgen, um den qualitativen Ausbau der Kita zu verbessern, die Vereinbarkeit auch für Beschäftige mit zu pflegenden Angehörigen oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu erleichtern. Erweiterte Öffnungszeiten sind für Beschäftigte im Schichtdienst unerlässlich. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Minijobs umwandeln und abschaffen, Beratung anbieten Minijobs müssen künftig leichter in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen umgewandelt werden können. Aktuell gelingt dies nur etwa neun Prozent der Beschäftigten. Eine Regulierung der Minijobs begrüßen wir und streben eine Abschaffung dieser Arbeitsverhältnisse an. Zudem sollte parallel ein Beratungsangebot für die Beschäftigten und Betriebe aufgebaut werden, da eine Sensibilisierung für die Folgen dieser Beschäftigungsverhältnisse notwendig ist. Rechtsanspruch auf Vollzeit einführen Beschäftigte, die einmal in ein Teilzeitarbeitsverhältnis gewechselt sind, haben kaum Chancen, wieder in ein Vollzeitarbeitsverhältnis zu wechseln. Das betrifft überwiegend Frauen. Deswegen muss ein Rechtsanspruch auf Rückkehr geschaffen werden. Davon sollten auch Beschäftigte profitieren, die in Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten arbeiten. Die Landesregierung soll sich für die Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf Bundesebene einsetzen. Gleichstellungsgesetz voranbringen Der DGB hält eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes für die private Wirtschaft für unverzichtbar. Es soll die betrieblichen Akteure und Tarifvertragsparteien verpflichten, Maßnahmen zur Chancengleichheit von Männern und Frauen durchzusetzen. Dazu gehören Entgeltgleichheit, die repräsentative Vertretung von Frauen in Führungspositionen sowie die Verwirklichung von Arbeitsbedingungen, die eine Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Privatleben ermöglichen. 19 „Pay-Gap“ bekämpfen Wir erwarten, dass die Landesregierung die Initiativen der Bundesfamilienministerin für ein Entgeltgleichheitsgesetz unterstützt und an geeigneter Stelle durch Bundesratsinitiativen vorantreibt. Zur Schließung der Entgeltlücke von Frauen und Männern müssen verstärkt Maßnahmen zur Aufwertung von typischen Frauenberufen ergriffen werden. Die Erprobung von Entgeltprüfinstrumenten, wie z. B. der EG-Check, erachten wir für sinnvoll. Qualifizierungen zum Erwerb der Genderkompetenz Für die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips auf allen Ebenen sind Qualifizierungen zum Erwerb der Genderkompetenz unerlässlich. Ebenso muss eine geschlechterbezogene Datenlage Selbstverständlichkeit werden. Geschlechtersensible Berufsorientierung Eine gendersensible Berufsorientierung muss in allen Maßnahmen Grundlage für Berufsberaterinnen und -berater und pädagogische Kräfte sein. Der Girls` Day und der JungsTag MV sollen weiterhin für das Thema sensibilisieren. Eine Verstetigung der Orientierungstage für Schülerinnen und Schüler in Form von regelmäßigen geschlechtersensiblen Angeboten soll der Nachhaltigkeit dienen. Das Landeskonzept „Übergang Schule – Beruf“ muss durchgängig geschlechtergerecht umgesetzt werden. Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben muss insbesondere auf der betrieblichen Ebene eine stärkere Ausrichtung erhalten. Insbesondere Beschäftigte mit zu pflegenden Angehörigen brauchen Unterstützung. Kinderbetreuung Die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen müssen sich an den Bedürfnissen der Eltern orientieren. Ziel der flexiblen Kinderbetreuung darf allerdings nicht die Verlagerung oder Ausdehnung der Arbeitszeiten auf Abend- und Nachtzeiten oder auf das Wochenende sein. Das Kindeswohl muss an erster Stelle stehen. Dennoch kann eine Randzeitenbetreuung besonders jungen Müttern einen Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt des Kindes ermöglichen. Die Arbeitgeber sind aufgefordert, eine familienfreundliche Betriebskultur zu etablieren. Regionale Projekte zur Erweiterung der Öffnungszeiten, die den Bedarf der Eltern in der Region treffen, sollten unterstützt werden. Der Betreuungsschlüssel bei den über 3-Jährigen bis zum Grundschuleintritt ist in Mecklenburg-Vorpommern mit derzeit 1:14,4 bundesweit am höchsten. Um den Anforderungen in der frühkindlichen Bildung und Betreuung besser gerecht zu werden, muss der Betreuungsschlüssel weiter abgesenkt werden und das Kifög entsprechend geändert werden. Für eine solidarische Gesundheitspolitik Die Gesundheitswirtschaft ist für die Landesregierung ein wichtiges Betätigungsfeld mit zahlreichen Arbeitsplätzen. Doch eine expandierende Gesundheitswirtschaft bedeutet nicht automatisch auch Gesundheitspolitik im Sinne der Patienten und Versicherten. 20 Das Gesundheitswesen in Deutschland - also auch in Mecklenburg-Vorpommern - ist gekennzeichnet durch zahlreiche, mitunter auch gegeneinander stehende Interessen. Für die Landespolitik kommt es deshalb darauf an, diesen Interessen mit einer ausgewogenen Strategie zu begegnen. Aus der Sicht der Gewerkschaften stehen dabei die Gewährleistung des Rechts auf gute medizinische Versorgung für alle Menschen im Land, die kategorische Ablehnung einer Zwei-Klassen-Medizin und eine gerechte und solidarische Finanzierung im Mittelpunkt. Gerade hier besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf, denn auch das gerade in Berlin beschlossene Versorgungsstärkungsgesetz ändert an der seit Jahren bestehenden ungerechten Lastenverteilung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nichts. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Gewährleistung der medizinischen Versorgung für alle im ganzen Land In den letzten Jahren nehmen Praxisschließungen sowohl von Allgemeinmedizinern als auch von Fachärzten immer mehr zu. Ursachen hierfür sind zum einen die demografische Entwicklung und zum anderen handfeste wirtschaftliche Interessen. In der Folge müssen Patienten oft extrem gestiegene Wartezeiten für Arzttermine und lange Anreisewege in Kauf nehmen. Hiervon ist in besonderer Weise auch der ländliche Raum betroffen. Es muss sichergestellt sein, dass die Menschen überall im Land einen schnellen und verlässlichen Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten. Bekämpfung der Zwei-Klassen-Medizin Die Selbstständigen und Besserverdienenden im Land haben nach wie vor die Möglichkeit, das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu verlassen und die Angebote der privaten Krankenversicherungen zu nutzen. Damit leistet sich Deutschland in der Gesundheitsversorgung immer noch zwei völlig getrennte Versicherungssysteme mit der Folge, dass gerade die Beiträge der finanziell Leistungsfähigsten im GKV-System fehlen. Das kann – gerade vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen für die Finanzierung von Gesundheits- und Pflegeleistungen in den kommenden Jahren – genauso wenig hingenommen werden wie die dauerhafte Bevorzugung privat versicherter Patienten beim Zugang zu medizinischen Leistungen. Einsatz für eine solidarische Finanzierung Auch nach der jüngsten Novelle im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Versorgungsstärkungsgesetz besteht das Ungleichgewicht zwischen Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen bei der Beitragsfinanzierung weiter fort. Nach wie vor ist der Arbeitgeberanteil der Beiträge gedeckelt und müssen Ausgabensteigerungen der Krankenkassen über Zusatzbeiträge einseitig von den Versicherten bezahlt werden. Für die Gewerkschaften ist dieses Ungleichgewicht nach wie vor nicht hinnehmbar. Wir fordern deshalb von der Landesregierung, sich entschlossen für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der GKV einzusetzen. Für eine gerechte Rentenpolitik Die zahlreichen Reformen mit heftigen Rentenkürzungsprogrammen seit dem Jahrtausendwechsel, Massenarbeitslosigkeit und die Ausbreitung von ungesicherten, schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen haben sich gravierend auf unser Rentenniveau ausgewirkt. Die Rente als Lebensstandardsicherung im Alter wird für die Mehrzahl der Menschen zur unerreichbaren Fiktion werden, wenn das Rentenniveau bis 2030 von heute noch rund 50 Prozent auf 43 Prozent gekürzt wird. Rentenerhöhungen sind darüber hinaus schon seit langem von tariflichen Entwicklungen abgekoppelt. 21 Altersarmut wird damit immer mehr zu einem zentralen Problem unserer Gesellschaft werden. Schon heute muss jeder vierte Arbeitnehmer über 50 Jahren aufgrund seines geringen Bruttoeinkommens befürchten, im Alter zu verarmen. Damit wird die Lebensleistung vieler Menschen im Land nicht gewürdigt. Das kann aus unserer Sicht nicht hingenommen werden. Die Verantwortung für diese dramatische Entwicklung tragen die Regierungsparteien in Berlin. Die Einführung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, bekannt als „Rente mit 63“, bei deren Berechnung erstmals auch zwei Jahre des Bezugs Arbeitslosengeld mit einbezogen werden können, ist eine leichte Verbesserung im System, wird aber langfristig und in der Breite auch nur von denjenigen genutzt werden können, die ohnehin ausreichende Rentenansprüche erworben haben. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus 2020 werden 25 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern älter als 65 Jahre sein. Bereits heute erhalten von 1000 Rentnern im Land 20 Frauen bzw. 16 Männer Leistungen aus der staatlichen Grundsicherung. Im Vergleich der neuen Bundesländer nimmt Mecklenburg-Vorpommern damit den Spitzenplatz ein. Bei Umsetzung der in Berlin beschlossenen Kürzungen wird sich diese Tendenz in den nächsten Jahren dramatisch verstärken. Die neue Landesregierung muss daher offensiv gegen die systematische und unsolidarische Rentenkürzung Position beziehen und sich für die Stabilisierung des Rentenniveaus auf über 50 Prozent einsetzen. Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen altersgerecht gestalten Die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist nach wie vor unbefriedigend. Von den 63- und 64-Jährigen sind nur noch 11 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Schon heute geht nur die Hälfte der Beschäftigten aus regulärer Arbeit und zum gesetzlich festgelegten Zeitpunkt in die Rente. Viele fallen vorzeitig wegen Krankheit und aufgrund von Arbeitslosigkeit aus. Alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze sind dabei oft Mangelware. Hier sind – auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung mit all ihren Folgeerscheinungen- entsprechende Initiativen von der neuen Landesregierung gefordert, die sicherstellen, dass die Menschen gesund und sozial abgesichert die gesetzlichen Altersgrenzen für die Rente erreichen. Altersarmut gezielt bekämpfen Der DGB hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die gesellschaftspolitischen Verwerfungen hingewiesen, die durch die Zunahme prekärer Beschäftigung und die hohe Zahl an Langzeitarbeitslosen verursacht werden. Für diese Gruppen wird Altersarmut zum zentralen Problem werden. Hier ist die Politik dringend gefordert, korrigierend einzugreifen. Und dabei geht es nicht nur darum, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor rechtswidrigen Vertragskonstruktionen zu schützen und Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen. Vielmehr wird es erforderlich sein, die Gesetze, die legal existenzsichernde Einkommen verhindern, zu korrigieren. Die neue Landesregierung wird deshalb gefordert sein, sich mit entsprechenden Initiativen auf der Bundesebene für durchgreifende Korrekturen in der Rentenpolitik einzusetzen. Für eine gerechte Pflegepolitik Mit dem aktuell von der Bundesregierung auf den parlamentarischen Weg gebrachten Pflegestärkungsgesetz II wird zukünftig ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zum Zuge kommen, der endlich die auch von den Gewerkschaften seit langem erhobene 22 Forderung nach der Gleichbehandlung von körperlich und kognitiv eingeschränkten Pflegebedürftigen umsetzen wird. Mit einem ebenfalls neuen Begutachtungsassessment und der Erweiterung der bisher drei Pflegestufen auf zukünftig fünf Pflegegrade wird damit bundesweit einheitlich deutlich mehr Gerechtigkeit bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit hergestellt. Dringender Handlungsbedarf bleibt aber auch nach Einführung des neuen Gesetzes auf mehreren Feldern. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Verbesserung der Personalausstattung Ob eine Pflegereform wirklich erfolgreich ist, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die Leistungen zur Erhaltung oder Widererlangung von Selbstständigkeit bzw. der Vermeidung schwerer Pflegebedürftigkeit auch personell hinterlegt werden. Dringend erforderlich sind deshalb deutlich bessere Personalausstattungen, sowohl in der ambulanten Pflege als gerade auch in den stationären Einrichtungen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, deutliche Verbesserungen bei den Personalbemessungsschlüsseln - unter Einbeziehung des Sachverstandes der Pflegekräfte - zeitnah umzusetzen. Überwindung des Fachkräftemangels in den Pflegeberufen Das neue Pflegestärkungsgesetz enthält keine Vorgaben zur Lösung des gravierenden Fachkräftemangels in der Pflege. Hier sind aber dringend Anstrengungen notwendig, sollen die qualitativen Verbesserungen auch wirklich umgesetzt werden. Deshalb muss insbesondere die Arbeits- und Lohnsituation der Beschäftigten im Pflegebereich in den Fokus genommen und entscheidend verbessert werden. Deutliche Verbesserungen bei der Entlohnung, verbindliche Tarifverträge auch für die ambulante Pflege und eine qualitativ gute Ausbildung werden dann die Attraktivität der Pflegeberufe deutlich erhöhen. Hier sollten Landesregierung und Kommunen bei den anstehenden Tarifverhandlungen entsprechende Weichenstellungen vornehmen. Langfristige Finanzierungsmodelle zur Überwindung des Armutsrisikos Das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflegeversicherung wird auch mit dem neuen Gesetz nicht langfristig und nachhaltig gelöst. Eine Leistungsanpassung ist erst ab 2020 vorgesehen. Nach wie vor liegt der Eigenanteil der Versicherten höher als die Versicherungsleistung. Pflegebedürftigkeit ist damit auch weiterhin ein Armutsrisiko. Dringend erforderlich ist deshalb anstelle der Dynamisierung nach Kassenlage der sofortige Ausgleich des jeweiligen Kaufkraftverlustes für alle Versicherungsleistungen und eine jährliche Anpassung der Leistungen. Wie fordern die Landesregierung auf, diese Forderung auf der Bundesebene nachhaltig zu unterstützen. Solidarische Finanzierung auch in der Pflege Pflegebedürftigkeit erfordert gesamtgesellschaftliche Solidarität. Das gilt insbesondere auch für die Finanzierung. Dringend notwendig sind deshalb die Aufhebung des Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung und die Schaffung einer einheitlichen Versicherung. Nur so kann die Zwei-Klassen-Gesellschaft auch in der Pflege überwunden werden. Die langjährige gewerkschaftliche Forderung nach einer Bürgerversicherung gilt in gleichem Maße auch für den Pflegebereich. Sie ist ein wichtiges Instrument hin zu sozialer Gerechtigkeit und sollte auch von der Landesregierung aktiver unterstützt werden. 23 Für eine entschlossene Integration behinderter Menschen In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht worden, um mittel- und langfristig den Weg in eine inklusive Gesellschaft zu ebnen, so zum Beispiel in der Kinderbetreuung und in den Schulen. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt hinkt hier jedoch noch immer hinterher: Menschen mit Behinderung sind auch heute noch deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. So lag ihre Arbeitslosenquote im Jahr 2013 bundesweit bei 14 Prozent, während sie im gleichen Zeitraum allgemein bei 8,8 Prozent lag. Seither hat sich diese Differenz weiter verfestigt, obwohl die allgemeine Arbeitslosigkeit leicht gesunken ist. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten jedoch sogar um 2 Prozent gestiegen. Verschärft hat sich die Situation zusätzlich, weil die Bundesregierung gleichzeitig die Mittel für berufs- und integrationsfördernde Maßnahmen drastisch gekürzt hat. Zwischen 2010 und 2013 lag der Rückgang hier bei 37 Prozent. Betriebe in Deutschland sind ab einer Beschäftigtenzahl von 20 gem. SGB IX verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Kommen sie dem nicht nach, greift in jedem Fall die sog. Ausgleichsabgabe. Die Höhe ist 2012 zuletzt angepasst worden. Sie liegt je nach Höhe der nichterfüllten Quote aktuell zwischen 115 und 290 Euro je Monat und nicht besetztem Arbeitsplatz. Solche Summen stellen jedoch grundsätzlich keinen Anreiz für Unternehmen dar, tatsächlich ihrer Beschäftigungs-Verpflichtung nachzukommen, hat doch die jeweilige Höhe der Ausgleichsabgabe seit der Euro-Umstellung nicht mal mit der allgemeinen Preisentwicklung mithalten können. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Erhöhung der Ausgleichsabgabe Um den Druck auf die Betriebe bei der Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen zu erhöhen, muss die Ausgleichsabgabe deutlich erhöht werden. Aktuell schlägt der DGB Bundesvorstand hierzu Anhebungen auf 250 bis 750 Euro je Monat und nicht besetztem Arbeitsplatz vor und hat sich mit diesem Vorschlag an die Bundesregierung gewendet. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, diesen Vorschlag intensiv zu unterstützen. Intensivierung der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen Die Kürzung der Mittel bei arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen kann insbesondere im Bereich der arbeitslosen Schwerbehinderten nicht hingenommen werden, sind sie doch noch immer deutlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. Hier müssen die Anstrengungen deutlich intensiviert und dringend zusätzliche Mittel für Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Das gilt sowohl für die Bundesebene als auch für die Landesregierung. Stärkung der innerbetrieblichen Schwerbehindertenvertretung Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt muss aber auch aus den Betrieben heraus verbessert werden. Für die Gewerkschaften ist es deshalb unbedingt erforderlich, die Rechte und Ressourcen von Schwerbehindertenvertretungen zu stärken, auch um Erkrankungen und Arbeitsplatzverlust von Beschäftigten vorzubeugen. Sie sind ein wichtiges Verbindungsglied bei der Ausgestaltung barrierefreier Arbeitsplätze, bei der Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter und bei der Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Behörden. Die Landesregierung sollte sich deshalb einsetzen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretungen. Für Integration und Migration Mecklenburg-Vorpommern braucht eine Migrations- und Integrationspolitik, die die aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für Partizipation verbessert und sich stärker an den individuellen Talenten orientiert und diese fördert. Einwanderung muss 24 gestaltet, Integration gefördert, Teilhabe ausgeweitet und der Flüchtlingsschutz verbessert werden. Rassismus und Diskriminierung müssen bekämpft werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund in Gesellschaft, Bildung und Arbeitswelt ein. Jeder Flüchtling hat ein Anrecht auf Bildung und Arbeit. Diese Rechte dürfen nicht abhängig gemacht werden von der Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt oder davon sein, ob ein Flüchtling bei uns bleibt oder eines Tages in sein Herkunftsland zurückkehrt. Die Schaffung gleicher Chancen in Bildung, Ausbildung und im Berufsleben sind wichtige Bausteine für eine eigenständige Lebensführung und die gesellschaftliche Integration. Mecklenburg-Vorpommern ist insbesondere mit den Festlegungen im Fachkräftebündnis in dieser Hinsicht vorangekommen. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Flüchtlinge brauchen Unterstützung Es ist ein Gebot der Menschlichkeit und praktizierten Solidarität, den Flüchtlingen, die ihre Heimat aufgrund von Krieg, Bürgerkriegen, ethnischer oder religiöser Verfolgung und Vertreibung verlassen mussten, zu helfen. Land und Kommunen müssen genügend guten Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende zur Verfügung stellen. Ausreichendes und gut geschultes Personal zur Betreuung gerade in den Erstaufnahmeeinrichtungen muss bereitgestellt und der Einsatz von ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürgern gefördert werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vielfach traumatisiert und brauchen besondere Unterstützung und einen rechtlich abgesicherten Zugang zu Schule und Ausbildung. Gebührenpflicht des Anerkennungsverfahrens abschaffen Wir begrüßen die Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ausdrücklich. Unabhängig von der Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthaltsstatus wird damit die Gewinnung von Fachkräften für Mecklenburg-Vorpommern erleichtert. Allerdings stellt die Gebührenpflicht aus unserer Sicht eine zu hohe Hürde für viele Menschen dar. Ein gebührenfreies Anerkennungsverfahren und kostenlose passgenaue Nachqualifizierungsmaßnahmen bei Teilanerkennung bestehender Kompetenzen sind der bessere Weg. Integration vom ersten Tag an Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Dies gilt für zugewanderte EU-Bürger, Arbeitsmigranten und Flüchtlinge gleichermaßen. Sie müssen die deutsche Sprache lernen können und dabei muss der Arbeitssuche unterstützt werden. Deshalb unterstützen wir die Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der anderen Bundesländer zur Einführung eines Rechtsanspruches zur Teilnahme an Sprach-/Integrationskursen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge. Integrationsbeauftragte/n auf Landesebene Notwendig ist die Schaffung der Stelle einer/s Integrationsbeauftragten auf Landesebene. Welchen politischen Stellenwert Einwanderung und Integration hat, zeigt sich in der strukturellen Verankerung dieser Themen. Der oder die Integrationsbeauftragte des Landes soll AnsprechpartnerIn für alle in Mecklenburg-Vorpommern lebende Menschen sein, Konzepte zur Integration entwickeln und deren Umsetzung koordinieren sowie eine Wächterfunktion in Integrationsfragen erfüllen. 25 Wahlrecht einführen Menschen, die regelmäßig und dauerhaft in Deutschland leben, müssen mitentscheiden können. Nur EU-Bürgerinnen und EUBürger haben auf kommunaler Ebene das aktive und passive Wahlrecht. Wir wollen ein Wahlrecht für EU-Bürger auf allen Ebenen und ein aktives und passives Wahlrecht für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten mindestens auf kommunaler Ebene. Sozialrechtliche Gleichstellung für Flüchtlinge Das Land soll sich für die sozialrechtliche Gleichstellung der Betroffenen und deren Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung einsetzen. Für ein weltoffenes Mecklenburg-Vorpommern Die Gewerkschaften setzen sich in besonderem Maße für ein demokratisches, friedliches und weltoffenes Mecklenburg-Vorpommern ein. Rechtsradikale im Landtag und in den kommunalen Parlamenten, fremdenfeindliche Populisten, Neonaziaufmärsche und rassistisch oder chauvinistisch motivierte Übergriffe schaden nicht nur den Betroffenen und der politischen Kultur, sie schaden auch dem Ansehen und der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Dagegen engagieren wir uns in vielfältigen Initiativen, Netzwerken und Projekten gemeinsam mit unseren Partnern aus der Zivilgesellschaft und der Politik. Diese Arbeit muss fortgesetzt und weiterhin unterstützt werden. Deshalb fordern die Gewerkschaften: Förderung von Initiativen fortsetzen Die Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen, Netzwerke und Projekten hat sich bewährt und muss von der neuen Landesregierung auch bei knapper werdenden Haushaltsmitteln fortgesetzt und verstetigt werden. Rechtsextreme, antidemokratische und fremdenfeindliche Einstellungen und Erscheinungen machen auch vor Werkstoren und Schultüren nicht Halt. Deshalb soll die präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in der Arbeitswelt weiter besonders unterstützt werden. NPD-Verbotsverfahren erfolgreich zu Ende bringen Das NPD-Verbot ist überfällig. Der DGB Nord begrüßt und unterstützt die besonderen Anstrengungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für den Erfolg des NPD-Verbotsverfahrens. Auch andere Neonazistrukturen, wie entsprechende Kameradschaften und völkische Vereine, müssen mit rechtstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Neonazi-Aufmärsche stoppen Die neue Landesregierung und kommunalen Behörden müssen sich noch stärker für das Durchsetzen der Versammlungsrechte von Demonstrationen gegen Naziaufmärsche einsetzen. Besonders das Festsetzen von Bussen oder Bahnen von Gegendemonstranten und das Verweigern des Demonstrationsrechtes in Sicht und Hörweite von Naziaufmärschen entsprechen nicht unserer demokratischen Grundhaltung und müssen künftig unterlassen werden. Friedlicher und ziviler Protest ist ein hohes demokratisches Gut, das es zu fördern gilt und nicht zu verhindern. Der Eindruck, 26 dass zwischen Neonazis und Gegendemonstranten mit zweierlei Maß gemessen wird, darf sich nicht verstätigen. Hierzu gehört es auch, friedliche Sitzblockaden als Mittel des zivilen Ungehorsams anzuerkennen und von Sanktionen auszuschließen, wenn sich aus diesen keine anderen Straftaten ableiten lassen. Ebenso muss der Missbrauch von historischen Orten und Ereignissen durch Neonazis mit allen rechtstaatlichen Mitteln verhindert werden. Politische Bildung ausbauen Die neue Landesregierung muss die von Verbänden, Vereinen, Stiftungen und Bildungsstätten sowie die von der Landeszentrale für politische Bildung geleistete politische Bildungs- und Erinnerungsarbeit unterstützen und stärken. Sie leisten wichtige Beiträge für die Zivilgesellschaft. Aktive Antirassismuspolitik Personen und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge und Gelder bemühen, sollten in einer Selbsterklärung versichern, dass eine Zugehörigkeit zum rechtsextremen Spektrum auszuschließen ist. Es geht darum zu verhindern, dass mit öffentlichen Mitteln rechte Strukturen/Betriebe unterstützt werden. Ziel ist ein einheitliches und verpflichtendes Verfahren bei den zuständigen kommunalen Stellen. Es sollten verpflichtende und fest verankerte Anti-Rassismus-Schulungen für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes sowie für staatliche Einrichtungen als vorbeugende Maßnahme i. S. des AGG eingeführt werden. Die Landesregierung muss der großen Verbreitung rassistischer und extrem rechter Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft ein menschenfreundliches, auf Gleichwertigkeit beruhendes Menschenbild entgegen setzen, das den Menschen nicht vor allem nach Kosten-Nutzen-Erwägungen bewertet. 27
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