Allgemeine Informationen Das Angebot gilt für alle Schüler der Grundschule und der Sek. Stufe I. Die Anmeldung ist verbindlich. Im Unterricht gilt die Anwesenheitspflicht. Die Anmeldung findet im Sekretariat der Schule statt, die ihr Kind regulär besucht. Von dort wird Ihre Anmeldung an die entsprechende Schule weitergeleitet. Die erbrachten Leistungen werden beurteilt. Zum Zeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler (SuS) eine entsprechende Bescheinigung. Die Lehrbücher gehören zum Bestand der Schule und werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Warum sollte mein Kind die Herkunftssprache lernen? Durch den Unterricht in der Herkunftssprache wird Ihr Kind … die eigene Identität stärken, die Sprache in Wort und Schrift erlernen, in seiner Mehrsprachigkeit gefördert, seine interkulturelle Handlungsfähigkeit fördern, Sensibilität für Sprachen im Allgemeinen entwickeln, auch andere Sprachen verstehen lernen, am Ende der Sekundarstufe I an einer Sprachprüfung in der Herkunftssprache teilnehmen. Das Ergebnis wird unter Leistungen auf dem Zeugnis ein- Die Unterrichtssprache ist die jeweilige Herkunftssprache. In den Schulferien findet kein Herkunftssprachlicher Unterricht statt. getragen, Ansprechpartner Das Schulsekretariat der Schule, die ihr Kind besucht (für die Anmeldung bzw. Abmeldung) Die Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht Arabisch im Kreis Mettmann Herr Mohammed Assila E-Mail: [email protected] Frau Hanane Saidi [email protected] Herr Raouf Jouida E-Mail: [email protected] Frau Kadija Mokhtari E-Mail: [email protected] Herr Ali Seamari E-Mail: [email protected] Schulamt für den Kreis Mettmann Schulrätin Frau Andrea Terwint Tel.: 02104-99-2009 E-Mail: [email protected] sich Bewerbungsvorteile schaffen. Voraussetzungen Ihr Kind muss die alltägliche Herkunftssprache verstehen. Ihr Kind muss mindestens kurze Sätze in der Herkunftssprache sprechen können. Ihr Kind sollte selbst am Unterricht teilnehmen wollen. Ihr Kind muss schreiben können. Ausnahme: Sie möchten Ihr Kind in einer Anfängergruppe anmelden. Sachbearbeiterin Frau Regina Lewen Tel.: 02104-99-2008 E-Mail: [email protected] www.kreis-mettmann.de/herkunftssprachlicher_unterricht Arabisch wird im Kreis Mettmann zur Zeit an folgenden Standorten angeboten: GGS Sandheide Brechstr. 11 – 40699 Erkrath GGS Gerh.-Hauptmann Bartelskamp 57/59 – 42549 Velbert RS Kastanienallee Kastanienallee 32 – 42549 Velbert GGS Millrath Schulstr. 20 – 40699 Erkrath GGS Zum Bollenberg Robert-Koch-Str. 27, 42781 Haan GHS „Zum Diek“ Schulzentrum Walder Straße 15 – 42781 Haan GGS Regenbogen Hunsrückstr. 27 - 42579 Heiligenhaus GGS Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Str. 134, 40723 Hilden GGS Adolf-Reichwein-Schule Beethovenstr. 32-40 - 40724 Hilden GHS Theodor-Heuss-Schule Furtwängler Str. 2 – 40724 Hilden Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Mettmann RS Wilhelm-Fabry Am Holterhöfchen 26 – 40724 Hilden GGS Friedrich-Fröbel Fröbelstr. 15, 40764 Langenfeld GGS Schule am Lerchenweg Lerchenweg 2 – 40789 Monheim am Rhein GGS Hermann-Gmeiner Erich-Klausener-Str. 3 – 40789 Monh. a.R. GGS Astrid-Lindgren Erfurter Str. 26 – 40880 Ratingen Arabisch Impressum: Kreis Mettmann Der Landrat Amt für Schulen und Kultur / Schulamt für den Kreis Mettmann Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann www.kreis-mettmann.de Stand: März 2016
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