Arabisch

Allgemeine Informationen
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Das Angebot gilt für alle Schüler der Grundschule
und der Sek. Stufe I.
Die Anmeldung ist verbindlich. Im Unterricht gilt
die Anwesenheitspflicht.
Die Anmeldung findet im Sekretariat der Schule
statt, die ihr Kind regulär besucht. Von dort wird
Ihre Anmeldung an die entsprechende Schule weitergeleitet.
Die erbrachten Leistungen werden beurteilt. Zum
Zeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler
(SuS) eine entsprechende Bescheinigung.
Die Lehrbücher gehören zum Bestand der Schule
und werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Warum sollte mein Kind die
Herkunftssprache lernen?
Durch den Unterricht in der Herkunftssprache wird Ihr
Kind …
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die eigene Identität stärken,
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die Sprache in Wort und Schrift erlernen,
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in seiner Mehrsprachigkeit gefördert,
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seine interkulturelle Handlungsfähigkeit fördern,
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Sensibilität für Sprachen im Allgemeinen entwickeln,
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auch andere Sprachen verstehen lernen,
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am Ende der Sekundarstufe I an einer Sprachprüfung in der Herkunftssprache teilnehmen. Das Ergebnis wird unter Leistungen auf dem Zeugnis ein-
Die Unterrichtssprache ist die jeweilige Herkunftssprache.
In den Schulferien findet kein Herkunftssprachlicher Unterricht statt.
getragen,
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Ansprechpartner
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Das Schulsekretariat der Schule, die ihr Kind besucht
(für die Anmeldung bzw. Abmeldung)
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Die Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht Arabisch im Kreis Mettmann
Herr Mohammed Assila
E-Mail: [email protected]
Frau Hanane Saidi
[email protected]
Herr Raouf Jouida
E-Mail: [email protected]
Frau Kadija Mokhtari
E-Mail: [email protected]
Herr Ali Seamari
E-Mail: [email protected]
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Schulamt für den Kreis Mettmann
Schulrätin Frau Andrea Terwint
Tel.: 02104-99-2009
E-Mail: [email protected]
sich Bewerbungsvorteile schaffen.
Voraussetzungen
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Ihr Kind muss die alltägliche Herkunftssprache verstehen.
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Ihr Kind muss mindestens kurze Sätze in der Herkunftssprache sprechen können.
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Ihr Kind sollte selbst am Unterricht teilnehmen
wollen.
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Ihr Kind muss schreiben können.
Ausnahme: Sie möchten Ihr Kind in einer Anfängergruppe anmelden.
Sachbearbeiterin Frau Regina Lewen
Tel.: 02104-99-2008
E-Mail: [email protected]
www.kreis-mettmann.de/herkunftssprachlicher_unterricht
Arabisch wird im Kreis Mettmann zur Zeit an
folgenden Standorten angeboten:
 GGS Sandheide
Brechstr. 11 – 40699 Erkrath
 GGS Gerh.-Hauptmann
Bartelskamp 57/59 – 42549 Velbert
 RS Kastanienallee
Kastanienallee 32 – 42549 Velbert
 GGS Millrath
Schulstr. 20 – 40699 Erkrath
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GGS Zum Bollenberg
Robert-Koch-Str. 27, 42781 Haan
 GHS „Zum Diek“
Schulzentrum Walder Straße 15 – 42781 Haan
 GGS Regenbogen
Hunsrückstr. 27 - 42579 Heiligenhaus
 GGS Wilhelm-Busch-Schule,
Richrather Str. 134, 40723 Hilden
 GGS Adolf-Reichwein-Schule
Beethovenstr. 32-40 - 40724 Hilden
 GHS Theodor-Heuss-Schule
Furtwängler Str. 2 – 40724 Hilden
Herkunftssprachlicher
Unterricht
im Kreis Mettmann
 RS Wilhelm-Fabry
Am Holterhöfchen 26 – 40724 Hilden
 GGS Friedrich-Fröbel
Fröbelstr. 15, 40764 Langenfeld
 GGS Schule am Lerchenweg
Lerchenweg 2 – 40789 Monheim am Rhein
 GGS Hermann-Gmeiner
Erich-Klausener-Str. 3 – 40789 Monh. a.R.
 GGS Astrid-Lindgren
Erfurter Str. 26 – 40880 Ratingen
Arabisch
Impressum:
Kreis Mettmann Der Landrat
Amt für Schulen und Kultur / Schulamt für den Kreis Mettmann
Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann
www.kreis-mettmann.de
Stand: März 2016