Förderung von EIV-Solarstromanlagen Berechnungsbeispiel für eine angebaute Solarstromanlage 10 kWp mit Förderbeiträgen vom Solarstrom-Pool Thurgau. Anlagekosten für 10 kWp Fr. 30’000.- Förderbeiträge Bund - Grundbeitrag - Leistungsbeitrag Fr. 500.- / kWp Fr. 1’400.Fr. 5’000.- Förderbeiträge Solarstrom-Pool Thurgau - Leistungsbeitrag Fr. 300.- / kWp Fr. 3’000.- Total Förderbeiträge Anlagekosten abzüglich Förderbeiträge Fr. 9’400.Fr. 20’600.- Ausgangslage Anlagenbetreiber einer EIV-Anlage können grundsätzlich die produzierte Überschussenergie ins Netz einspeisen und den ökologischen Mehrwert verkaufen. Unser Angebot 300.- Fr./kWp (normierte DC-Spitzenleistung) für Solarstromanlagen. Voraussetzungen - Die Solarstrom-Anlage (PV) ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. - Der Anlagenbetreiber lässt die PV-Anlage im Herkunftssystem (HKN) von Swissgrid beglaubigen und vereinbart mit dem Netzbetreiber die periodische Erfassung der Produktion. - Der Anlagenbetreiber überlässt dem Solarstrom-Pool während der Vertragsdauer die Vermarktungsrechte des ökologischen Mehrwertes. - Die Vertragsdauer beträgt 10 Jahre. - Der Anlagebesitzer kann bei anteilsmässiger Rückzahlung, jederzeit vom Vertrag zurücktreten. - Standort der EIV-Anlage ist im Kanton Thurgau. Hinweis - Unser Förderbudget ist vom Solarstromverkauf abhängig und daher nicht unbegrenzt verfügbar. - Die notwendige Wegleitung und Formular finden Sie auf unserer Homepage: www.solarstrom-pool.ch 01|01|16 T 052 724 03 48 | [email protected] | www.solarstrom-pool.ch
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