Förderung von EIV-Solarstromanlagen - Solarstrom

Förderung von EIV-Solarstromanlagen
Berechnungsbeispiel für eine angebaute Solarstromanlage 10 kWp
mit Förderbeiträgen vom Solarstrom-Pool Thurgau.
Anlagekosten für 10 kWp
Fr. 30’000.-
Förderbeiträge Bund
- Grundbeitrag
- Leistungsbeitrag Fr. 500.- / kWp
Fr. 1’400.Fr. 5’000.-
Förderbeiträge Solarstrom-Pool Thurgau
- Leistungsbeitrag Fr. 300.- / kWp
Fr. 3’000.-
Total Förderbeiträge
Anlagekosten abzüglich Förderbeiträge
Fr. 9’400.Fr. 20’600.-
Ausgangslage
Anlagenbetreiber einer EIV-Anlage können grundsätzlich die produzierte Überschussenergie
ins Netz einspeisen und den ökologischen Mehrwert verkaufen.
Unser Angebot
300.- Fr./kWp (normierte DC-Spitzenleistung) für Solarstromanlagen.
Voraussetzungen
- Die Solarstrom-Anlage (PV) ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.
- Der Anlagenbetreiber lässt die PV-Anlage im Herkunftssystem (HKN) von Swissgrid
beglaubigen und vereinbart mit dem Netzbetreiber die periodische Erfassung der
Produktion.
- Der Anlagenbetreiber überlässt dem Solarstrom-Pool während der Vertragsdauer die
Vermarktungsrechte des ökologischen Mehrwertes.
- Die Vertragsdauer beträgt 10 Jahre.
- Der Anlagebesitzer kann bei anteilsmässiger Rückzahlung, jederzeit vom Vertrag
zurücktreten.
- Standort der EIV-Anlage ist im Kanton Thurgau.
Hinweis
- Unser Förderbudget ist vom Solarstromverkauf abhängig und daher nicht unbegrenzt
verfügbar.
- Die notwendige Wegleitung und Formular finden Sie auf unserer
Homepage: www.solarstrom-pool.ch
01|01|16
T 052 724 03 48 | [email protected] | www.solarstrom-pool.ch