Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Dansk Fuels (Shell) durch Statoil Fuel & Retail mit Auflagen Brüssel, 23. März 2016 Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des dänischen Brennstoffeinzelund -großhandelsgeschäfts von Shell, Dansk Fuels, durch das kanadische Unternehmen Alimentation Couche-Tard, das in Dänemark über seine Tochtergesellschaft Statoil Fuel & Retail („SFR“) unter der Marke Statoil tätig ist, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an weitreichende Verpflichtungen geknüpft, die unter anderem den Verkauf von über 200 Tankstellen und des Geschäfts von Shell mit handelsüblichen Brennstoffen umfassen. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form in Dänemark zu höheren Preisen für Brennstoffe, Diesel, Benzin und leichtem Heizöl hätte führen können. Durch die von den Unternehmen angebotenen Verpflichtungen wurden diese Bedenken ausgeräumt. Untersuchung der Kommission Die Kommission konzentrierte sich im Rahmen ihrer Untersuchung auf den dänischen Tankstellenmarkt (Endkundenebene) sowie auf die Großhandelsmärkte für verschiedene Raffinationsprodukte, auf denen sowohl Dansk Fuels als auch SFR tätig sind. Die Wettbewerbsbedenken der Kommission betrafen die folgenden Märkte in Dänemark: den Tankstellenmarkt und den Großhandelsmarkt für Diesel, Benzin sowie leichtes und schweres Heizöl. Im Rahmen des Vorhabens schließen sich in Dänemark der größte und der zweitgrößte Brennstoffanbieter auf dem Großhandelsmarkt bzw. der größte und der drittgrößte Tankstellenbetreiber zusammen. Die Kommission befürchtete, dass die verbleibenden Wettbewerber nicht in der Lage gewesen wären, ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das neu aufgestellte Unternehmen auszuüben, um Preiserhöhungen an Tankstellen und für Großkunden zu verhindern. Die Kommission untersuchte auch Verbindungen zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen auf vertikal verbundenen Märkten, so insbesondere die Beziehung, die sich aus den Tätigkeiten der Unternehmen auf dem vorgelagerten Großhandelsmarkt für den Verkauf von Diesel, Benzin und leichtem Heizöl an Wiederverkäufer oder Einzelhändler und dem nachgelagerten Großhandels- und Einzelhandelsmarkt für den Verkauf dieser Produkte an Endverbraucher ergibt. Die Kommission hatte Bedenken, dass das neu aufgestellte Unternehmen durch seinen hohen Marktanteil auf den vorgelagerten Märkten und die höheren Gewinnaussichten auf den nachgelagerten Märkten die Möglichkeit und einen Anreiz gehabt hätte, konkurrierende Wiederverkäufer oder Einzelhändler vom Zugang zu diesen Produkten auszuschließen. Verpflichtungen Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, hat SFR umfangreiche Abhilfemaßnahmen angeboten, so unter anderem: - die Veräußerung eines landesweiten Netzes von 205 Shell- und SFRTankstellen; - die Veräußerung des Geschäfts mit handelsüblichen Brennstoffen und der Flugtreibstoff-Sparte von Shell; - eine Liefervereinbarung mit Dansk Shell (d. h. der ShellR affinerie in Fredericia) mit Laufzeit bis Ende 2016; - den Zugang zu zwei Ölterminals dritter Unternehmen und dem SFRÖ lterminal in Aalborg; - einen Lizenzvertrag mit Shell, der es dem Käufer der veräußerten Geschäftsbereiche erlaubt, unter dem Markennamen Shell tätig zu sein; - die Übertragung von ungefähr zwei Dritteln der B2B-Kunden von Dansk Shell auf den Käufer der veräußerten Geschäftsbereiche (Fleet und Commercial Road Transport (CRT)); - die Möglichkeit für den Käufer der veräußerten Geschäftsbereiche, an allen Verkaufsstellen euroShell-Karten an dänische Kunden auszugeben und internationale euroShellKarten anzunehmen; - das Angebot einer Vereinbarung mit SFR über die Annahme der euroShellKarte an 75 SFRStandorten, die zunächst 12 Monate laufen soll und auf Antrag des Käufers um weitere 12 Monate verlängert werden kann; - die Übertragung aller Beschäftigten von Dansk Fuels auf den Käufer der veräußerten Geschäftsbereiche, um die Weiterführung des Betriebs zu gewährleisten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die angebotenen Verpflichtungen geeignet sind, die von der Kommission festgestellten Bedenken auszuräumen. Daher stellte sie fest, dass der geplante Zusammenschluss in der durch die Verpflichtungen geänderten Form keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Durch die Veräußerungen wird ein in ganz Dänemark tätiger Akteur entstehen, der den durch den Zusammenschluss weggefallenen Wettbewerbsdruck landesweit und lokal ausgleichen kann. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden. Der Zusammenschluss wurde am 4. Februar 2016 bei der Kommission angemeldet. Unternehmen und Produkte SFR ist in Dänemark unter dem Markennahmen Statoil tätig und wird letztlich von dem kanadischen Unternehmen Alimentation Couche-Tard („ACT“) kontrolliert. ACT, ein führendes Unternehmen im Bereich der Convenience-Shops, verfügt über ein weltweites Netz von Convenience-Shops und Tankstellen. ACT ist in Nordamerika, Europa und Asien vertreten. SFR übt in Dänemark dreierlei Tätigkeiten aus: Einzelhandelsverkauf von Kraftstoffen, Großhandelsverkauf von Kraftstoffen sowie Einzelhandel mit Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und Schmiermitteln in Convenience-Shops. Dansk Fuels führt für Shell den Einzelhandels- und Nichteinzelhandelsverkauf von Kraftstoffen und Flugtreibstoffen in Dänemark durch. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Diese Frist verlängert sich auf 35 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen, wie im vorliegenden Fall, Abhilfemaßnahmen anbieten. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7603 veröffentlicht. IP/16/1061 Kontakt für die Medien: Carolina LUNA GORDO (+32 2 296 83 86) Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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